1866 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1760

treffend das Verfahren bei Einberufung der ve- è wehrmannschaften zu den Fahnen. Die La 4 Pab-ÉcalKom: l Lan Es Ae apa qur ne vr pr pen bedürfen nit der : artements - Ersay - Kommission , \of Landwehr-Bataillons-Commandeur und der Kreis-L A Legt P der Kreis-Ersaÿ-Kommission A g g ral «t Prásbian Königliche General-Kommando und das Königliche Ober- angr ersuchen wir ergebenst, hiernach die Ersaybehörden mit qt 96 versehen zu wollen, damit seiner Zeit dem sofortigen ginn des 2, Kreis-Ersaß-Geshäftes nihts im Wege stehe Berlin, den 29. Mai 1866. , :

Der Kriegs - Minister, von Roon.

An die stellvertretenden General-Kommandos des 1, 2, 3, 9, 6, 7. und 8, Armee-Corps, das Militair-Gouvernement der Provinz Sachsen und die betreffenden Ober-Präsidien.

Der Minister des Jnnern., Eulenburg.

Marine - Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15, Mai 1866 betreffend die Bestimmungen über die Organisation der Marine -Schule.

Jh genehmige die in dem anlie a) : i: I genden (a,) E ç : fetegien Beswmutngen üer die Organisation der satt des Se : - Jnstituts zu errihtenden Marine - Schul M Bildung der Examinations - Kommis Ptter Jorvia Zer die : gs B nission für die Prü Eintritt als Kadett, zum Seekadett NNNGageE, Jum E d zum See-Offizi Ausführung dieser 'B i E S E Offizier. Wegen zu vtränlaifen. ser Bestimmungen überlasse Jh Jhnen das Weitere Berlin, den 15, Mai 1866.

Wilhelm. v. Roon.

An den Kriegs- und Marine-Minister.

d,

estimmungen über die Organisation der Marineschule Vom 15. Mai 1866. :

§. 1. Bestimmung der Marin e-S j i 3 MURg L 4s «Schule. Die M S ; E DER Seeoffizier-Aspiranten diejenige wissenschastliche Bildune Sd hett E der Seeoffizier zur gedeihlichen Ausübung seines Be ui E A welehe daher, als sichere Grundlage für ferneres Selb ! 3 roeo mri arp Seeoffizier nachzuweisen ist I Tes ienstverhältniß. Die Marine-S : j m A des §. 10. des Regulativs über die Geschäftsführune O A e Berhälinisse der oberen Marine - Behörden vom 30. A il E A e Marine-Ministerium und dem Ober-Kommando der Marine E an Ps Von dem Ober - Kommando der Marine geht die obere L N tel Dit 2 e onmenbieane E ues Ene telle des Direktors und zur Kommandirung der für di ; Time e erforderlichen Offiziere Allerböchsten Orts Vor getègt: L U T E Ee Sommandos der Marine am Orte der Ma- Stat Stations - Kommando als Aussichts - Behörde für die Unter dem Marine-Ministerium ressortirt die 6 s Mes aj wf vATiNte ssortirt die öf i der L Ce p von der tine enbg, ia Begyaltung 3. 2. Sehrer-Personal. Für die Marines l A | | eshule werd Y C n R der in der Regel ein Stabsoffizier der Flotte R u Ne N et, wee nit dur Abkommandirungen aus dem Seeoffizi A S ) mt als Sonorar-Lehrer gewonnen werden. tun bt De V Tae M LNDOIeR Zéhirer bézleheri ihe Gehalt aus dom beirant, so erbält E e. Wird ein Capitain-Lieutenant mit der Direc- bem vacanten Stabboffizier-Gehalt das T Naa Sihgeielee: qus lage von 30 Thlr. cébrlich. as Gebalt seiner Charge und eine Zu- Sceoffizier Corps fommandirte Lehrer erhalten, falls sie sich

now w der der Lieutenants E LDEN ts befind i Sthulle eine jbl Yulage von 200 E aus dem Etat der Marine-

4. Eme n i 2 ; L l g der Seeoffiziere als Lehrer an d ine- Stu darfim der Reg Í Gee: En nit überschreiten ; fie seht eine ne aueh Mio efennun \@erund praftischer Brauchbarkeit voraus, und vermittelt,

Mig 000 vern e % M . 14 ,

M As Sr tvatd ung Liu den praktischen Dienst, den doppelten Zwe,

g Fan p T if Kräfte auê der Königlichen Marine in die

Be Sei 2E se und erprobte wissenschaftliche Bildung in die

0 Mg rig fberzuführen : k, Ausgezeichnete Leistungen im Dienst der

Bexuss-Entwitkelung dex bct cficuden D nee ias n E Mas fie

“r f 2 Et a4 s / i

E M Tons D fstglere. ur den 2Qwedck dde Sinai:

E Sia gi T Scohiler und zur Unterstühung der Direction, so wie : emung sür Unterrichlözwecke, namentlich für die Branchen der

v eco Gdcd o Me E gyinaasishen Uebungen werden Jn- dirunig ad dem Bedarf bis e fommandirt und fann diese Komma; Ï ar j an- Nane, gubgedeht werden. f bis auf 3 Offiziere aus dem Range der Lieute. Q - / a i diese Diaileiltun, po Ossliete abkommandirten Offiziere empfangen éétdeileiden Ubteri@t acta ees 2e Entschädigung für den von aen i" - E en e 5 i de A eine Zulage von S E En Aus Zam Trat, der n i é G dank, N Der betreflinde Q y [aeesenen Fristen und jedesmal heran erúdt ist, eine Ablösung éintretis. efórderung zum Capitain-Lieutenant je: Maio Edle Ce ln r B Be ae stattet, gegen die regleme en, ‘soweit die Räumlichkeit es irgend ge- get glementöm i ; geno ge Ae E lumen Ser E C lg ohnuagen in den . 6, Kranfkendienst, Qur Ausfübr: f S , l . fuhrung d 5 ( L as einer zwischen dem Stationschef S bun S Marta, ein Mal in der Ma ¡Marinearzt kommandirt, der si täglich lt deliens belt, -Metlèrk er s arineshule einzufinden hat und die Revierkranken bai, Fällen und t M sind nur in den vom Arzt als dazu geeignet eracht Lan R dias r Ausnahme äußerer , leicht zu heilender Verlezungen : in F falls if di änger als 24 Stunden in der Marineschule zu dulde : L G J S ONITE in das Lazareth zu veranlassen y Bert «l Wervalitundso- u c da Unterpersonal A S, Zum ein Haus-Jnspektor, zur unmittelb iti 2 aren Beaufsichti â 11 personals und Besor : - | gung des Unter» __ Marineschule; sorgung der gesammten Verwaltungsgeschäfte der 9 Portier; le erforderlihen Haus. und Klassendi Außerdem werden zum Auf1 A IENVIENCS, Pr eee ufwarterd voi i R A i E e tr Königlichen Marine lómmiandiet den Matineschülern ®) A U u E zu beschränkende Kommandirung von Auf- beantragen. Schule rechtzeitig bei dem Stations-Kommando zu N: L / t 1 ieasa E der von den Marine-Schülern den Auf- festzusegen, Zulage den örtlichen Verhältnissen entsprechend Das Verwaltungs- und Unterpers i, 7 i ; go nter i L T L S Der Varins-Sule unterzubringen, O N Rande ratidrs Sie lbe Stellung und Wirkungskreis, des Di- ziere, so wie die % T Marine-Schule angstellten und kommandirten Offi Marine- Personal Zchüler und das sonstige der Marine-Schule überwiesene Verhältnisse int stehen in Bezug auf die persönlichen und disziplinaren Commandeurs V A, M Sas eines Regiments- Chi ‘andarmee beliehenen Direktor. Di is Cf as au i “r E le weiter GCONE E S eor g O N fd Maa Eta tlont-Aommade, ac facti einzureichen hat, bezüglichen Fälle zu berichten , resp. species In Bezug auf ehrengerichtliche Angelegenheiten ist das Offizier-Perso Perso-

Bermwal!-

| nal ine-S n al der Marine-Schule als zur Marine-Station gehörig anzusehen. Jt

Betreff der Ueberweisung, mittel der H ung, mittelst Personal- und Qualifications- 8 der Ausfertigung dieser Berichte bleibt die Allerhöchste Kabinets-Ordre vor ten Lehrer, die Ins maßgebend. Die aus dem See-Offizier-Corps s andie- sind als von id Pa on geONNgleres die Schüler und Aufwärter der Seekadetter im Etat und dee Un Ae A zu betrachten, und verbleiben 441 8 gung ihrer Marinetheile; indeß hört j Lit Diliee el Una fici T U mit ihren Bblonimatbittin cie, dic ; (A er Marine-Schul L ari A D die Direction der Márine-S&ule Alte fiadi@ E E der Matinée f t welcher der Vorgeseßte des gesammten Personals Dienstes. und t Lee hat alle zur speziellen Regelung des ganzen iiaaiiós feinen -pfidimätigs. Emtssen 0 UE aae ee rldnifien nah Din: Al aBige zu ertheilen, und zwar für den innere ti tee 0 O LLUAG/ wEeCTURa, Mr den Dienst und die Wirk: für die indie, A IAA der Diensistuben- und Klassen-Aeltesten ; j F E aue rad Dienst des Unterpersonals (5. T). Haus ordnung, insbesondere für den Gerner hat der Direttor die Pflicht, d / 7 , den gesammten U i y Uno e Lectionsplanes zu regeln, bi T aden fefunfietee möglichst dele, Eefolgis 40 Ln me Leitung und eines E : zu überwachen, zu welhem Behuf Würdieen c Fan fleißig beizuwohnen hat. u Fur L lite A Ci e Aa t Cet Sul E tab fn 0 im?C, 1 angie errihtes erhält der Direktor einen Maß- ¿ ° geordneten Prüfungen und Censu B IONE O O geht immer auf den ‘'ältcsfen Offizier der mandirt sein. / ag als Lehrer oder zur Inspection dorthin foms-

§. 10, Die Schüler. Die Schüler s

; See : E, ) werden, \o fi ; er t e grie Sue eigens, berzurißiendin Königlien Gebt tiere felbst zu miethen. ule besuchenden Offiziere haben sich ihre Quar-

er Direktor hat den von den Marine - Schü

f / E - Schülern ; agi ne einfach, aber kräftig und shmackhaft i daten Vit: utbamttteis er sorgfältiger Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des dee Be fue tee Sau S Me Ben fend spections-Offizieren ist weni Uler Theil zu nehmen, Von den Jn- Theilnehmer ian venigstens der Diensthabende bei jeder Mahlzeit als

L: N "” ) Den Aufwärtern liegt ob, die Hei ini

é ; : 1 die Heizung und Reinigung der Wohn- und Schlafzimmer , das Reinigen der Equipirungsstüe , M Elekoten der

täglichen Bedürfnisse und über ige i i i bi idre Zlit Und Ari H4A MEerkülada t 208 häuslichen Dienstleistungen,

176

erichte der Lehrer gelangen mittelst eines - Jahresberichtes

1nmittelbare Verhandlungen der Schüler mit dem Speisewirth und Diese B | dessen Dienerschaft find unzulässig. Maia des Direktors an das Ober-Kommando der Marine. :

§. 11. Wer sih dur die Theilnahme an einem Cursus die Fähigkeit, | Außerdem hat der Direktor über das am Schluß der beiden Abschnitte

zur Öffizier-Prüfung zugelassen zu werden, nicht erworben hat, fann unter (§. 13) über jeden Schüler festgestellte Urtheil (§§. 18 und 20} eine usam- mildernden Umständen und bei anerkannt guter Führung, gemäß §. 11 der menstellung baldmöglichst dem Ober-Kommando der Markine einzureichen.

Nerordnung über die Ergänzung der Offizier - Corps der Königlichen Bildung der Examinations-Kommission: a) für dic Ein-

inem zweiten und leßten Kursus zuge- tritts-Prúfung. Für die nah §. 3 der Verordnung vom 16. Juni 1864

bei der Marineschule Anfangs des Monats April jedes Jahres a zuhaltende

Flotte vom 16. Juni 1864, zu et

lassen werden. |

Gegen alle trägen Schüler und gegen solche, welche sich grobe Ver- naclässigungen ihrer Pslichten zu Zchuldeu fommen lassen, wird, wenn versuchte Strafsmaßregeln nicht zum Ziele führen, von der Direction | Stations - Kommando beim Königlichen Ober - Kommando |

durch das L

der Marine auf sofortige Entfernung von der Schule angetragen. íThre Wiederaufnahme zu einem folgenden Kursus ist

Zon den Führungs-Attesten abhängig, welche sie sich während dessen im

Dienst erworben haben. i F C 12, Die in der See-Offizier-Prüfung bestandenen Schüler werden

sofort von der Marine-Schule an die Flotten-Stamm-Division überwiesen, und is lehtere mit der dazu erforderlichen Anweisung zu versehen.

6. 13. Der Unterricht. Der im §. 9 der Verordnung vom 16 Juni 1864 auf ein Jahr fortlaufend festgestellte Lehr-Kursus beginnt jährlih am 1. August und endigt am 30. Juni des folgenden Jahres einschließlich der

Abhaltung der Prüfung.

Der Kursus zerfällt in zwei Abschnitte.

Der erste derselben, in der Dauer von fünf Monaten vom 1. August bis incl. Dezember, umfaßt für die Schüler nah dreijähriger Seefahrzeit vornebmlich eine gründliche Repetition cesp. Erweiterung der Kenntnisse in ver Mathematik und in den Naturwissenschaften, mit besonderer Berücksich- tigung der für den Scedienst wichtigen Lehren, und daneben Unterricht in der französischen und englischen Sprache, Fortification und Landtaktik, Ar- tillerie, Navigation und im Zeichnen.

Der zweite Abschnitt besteht aus einem an den ersten sich anreihenden Gursus von sechs Monaten, in welchem die Berufswissenschaften fast aus- {chließlich Unterrichtögegenstände sind. |

Die gymnastishen Uebungen, Schwimmen, welche nah den vor alle Schüler verbindlich sind, finden

C. 14. Jnhalt und Umfang der zu Ç. 10 der Verordnung vom 16. Juni 1864 bestimmt. | Dem Unterricht is eine Richkung zu geben, daß oberflächliche Auf- fassungen mit dem Gedächtniß verhütet und durch mündliche und schriftliche ( Aufgaben das Bewußtsein der Gründe für die Handlungsweise Erlernten hervorgerufen werden. Abtheilung ertheilt wer-

¡Fechten, Turnen, jowie im Sommer: handenen Hülfsmitteln zu regeln und für in beiden Abschnitten Statt. | lehrenden Disziplin is durch |

ôsung von hei der Anwendung des 6. 19/ Ver Unterricht wird vorläufig in einer den können.

In der Regel dürfen jedoch nicht m derselden Abtheilung vereinigt werden andernfalls können Parallel-Klassen oon gleicher Stärke gebildet werden. Wird die Anzahl von dreißig durch Offiziere überschritten, so können die Offiziere cine besondere Klasse bilden.

C. 16. Ueber die Unterrichtöfonds steht innerhalb der Grenzen der ein- zelnen Etatsbeträge nah Maßgabe der Festsegungen des Marine-Ministe- riums dem Ober-Kommando der Marine die Verfügung zu.

e. 17. Prüfungen und Censuren. Es wird in dem exsten Abschnitt (§. 13) nach den drei ersten und nach den beiden folgenden Mo-

naten, im zweiten Abschnitt nach den drei ersten, und nach den drei lehten

Monaten S : 1) in jeder Disziplin an einem

ehr als 30 Schüler in einex und

nicht vorher bekannt gemachten Tage cine fchriftliche Probearbeit sofort nah dem Diktiren der Aufgabe von Schülern im Lehrzimmer, unter Aufsicht des Lehrers, im Verlau} ciner Stunde angefertigt, und diese hierauf korrigirt und mit emem bestimmten Prädikat versehen, dem Direktor eingereicht.

Später werden die Arbeiten den Schülern zurückgegeben, nachdem

(CDVY / | i urud ( von den Prädikaten eine in der Marine-Schule zu deponirende

Nachweisung zusammengestellt ift.) 4 9lußerdem wird eine mündliche öffentliche Prüfung abgehalten, aber nur über einige der im Verlauf obiger Fristen vorgetragenen Dis- ziplinen. Ein Inspections-Offizier führt das Protokoll über die Ant- worten. E

3) Von jedem Lehrer ist ein Urtbeil über

ritte und Betragen eines jeden S Censurbuch einzutragen. | e 18. Demnächst wird nah jeder Prú Direktors eine Konferenz abgehalten zu ge der Lehrer über die einzelnen Schüler und rathung ein sicheres und woohlbegründetes 1 leistungen beizulegende Prädikat festgestellt werde. Ein Tnspections-Offizier führt hierbei das Protokoll, Ob zur Besprechung von renzen sonst noch erforderlich w

überlassen.

Aufmerksamkeit , Fleiß, Forte chülers in das dazu bestimmte

fung unter dem Vorsig des

genseitiger Mittheilung der Urtheile damit durch eine gemeinsame Be- lrtheil über das den Gesammt-

Unterrichts-Angelegenheiten 2c. Lehrer-Konse- erden, bleibt der Bestimmung des Direktors |

dant resp. der Direktor der

Eintritts-Prüfung besteht die Examinations-Kommissio der Marineshule als Präses, führer, und den L | und englischen Sprae, | sowie einem Marine - Prediger, event. einem geeigne alsdann | Mitglied für die Prüfung in der Geschichte, Geographie,

lateinishen Sprache. zum Sec-Offizier. Jn gleicher Weise sind missionen für die Prüfungen zum Seekadetten und zum See - Offizier zu- sammenzusezen.

n aus dem Direktor

einem der Jnuspections-Offiziere als Protofoll- ehrern der Mathematik, Naturwissenschaften, französischen

als Mitglieder für die Prúfung in diesen Objefkten, ten Schulmann als

deutschen und

b) für die Prüfung zum Seekadetten; c) für die Prüfung die Examinations - Kom-

Ueber diese Zusammensezungen habem der betreffende Schiffs-Komman- Marine-Schule dem Stationé-Kommando BVor-

schläge zu machen, über welche Legteres Entscheidung trifft.

den mündlichen Prüfungen zum Eintritt , zum Offizier beizuwohnen und als solcher die

|

| Prinz Biron von Curland, von Poln.-Wartenberg-

König dinirten am | Prinzen Albrecht und beehrten am A

| à la suite

‘Der Stations-Chef hat als stimmberechtigter Königlicher Kommissarius Seekadetten und zum See-

Protokolle mit zu unterzeichnen. Berlin, den 15. Mai 1866. Der Kriegs- und Marine-Minister. (gez) von Roon.

Se. Durclaucht der Obersit-Schenk, Calixt

Angekommen:

Nichtamtliches.

Mai. Se. Majestät der Sr. Königlichen Hoheit dem bend die Soirée beim General oyen mit der Allerhöchsten Majestät auf dem Lust-

Berlin, sb.

Preußen. Montage bei

Generallieutenant v. B

Gegenwart. Gestern hielten Se. garten in Potsdam Truppen - Besichtigung ab, nahmen den abinets entgegen und begaben sich nach

| Vortrag des Militair - C

fentliche Censur abzu-

C, 19. Nach der Konferenz (§. 18) i eine öffentliche ur abzu Disziplin wie für die

balten, in welcher jedem Schüler sowohl die für jede

Gesamnmtleistung

g. 20. Am Schlusse des Direktor von sämmtlichen Lehrern a 1 heit eines Inspections - Offiziers als Protokollführer, dieser vier Censuren zusammenge

ganzen Kursus wird in einer unter

dacüber festgestellt, ob dersel be Prüfung zu erachten it.

Nur wenn das der Fall ist, kann eine erfolgen. i ck

Y, 24, Jahresbericht. Die Lehrer haben nach dem Sh Kursus an den Direktor einen Jahres die Erfolge des Unterrichts, sowie Ü

merkungen zu erstatten.

ber alle irgend erwähnenöwer

festgestellten Urtheile ausgesprochen werden.

dem bzuhaltenden Konferenz; unter Anwesen- das Gesammtergebnis

faßt und das Endurtheil über Führung;- n erlangten Kenntnisse des Schülers, jowie

Fleiß und die in jeder Diszipli il sor d als reif für die Zulassung zur See-Offizier- Zulassung zu dieser Prüfung

[uß eines

beriht über den ganzen Gang und then Be- |

Schloß Babelsberg. Um 3 Uhr Nachmittags dinirten Allerhöchst- dieselben bei Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Karl în Schloß Glienicfe, fehrten mit der 5 Uhr - Fahrt hieher zurüdck und empfingen demnächst den Vortrag des Ministers des Königlichen Hauses Freiherrn von Shleiniß.

Heut früh 7 Uhr begrüßten Se. Majestät der König daë durch- marschirende 3. Bataillon (CLandéberg) 1. Brandenburgischen Land- wehr - Regiments Nr. & und ließen dasselbe am Opernplaÿ bei fi

Demnächst fanden die Vortráge des Militair- und

vorbeimarschiren. Civil-Kabinets und eine Conseil-Sizung por Sr. Majestät fiatt. Um 3 Uhr Nachmittags wollen Allerhöchstdieselben der Trauer-

Feierlichkeit für den verstorbenen General der Kavallerie und General- Adjutanten Grafen Noftiß im Hause des Verstorbenen beiwohnen. _— Am 28. d. M., Nachmittags gegen 5 Ubr, verstarb her der General der Kavallerie, General - Adjutant Sr. Majesiät des Königs 1., Graf August von Noftiÿ; sanft und sckchmerzleë. Er hatte nur zwei Tage das Bett gehütet und noch am Tage vor- her den Besuch Sr. Mazesiät des König® empfangen. Der Verfor-

bene war am 27. Dezember 1777 in Zessel bei Oels gevarm, und hat als Adjutant des Feldmarschalls Fürsten Blücez die Befrzetungê- friege von 1813 15 mitgekämpft, in denen es ièm rergénat war; hei Ligny die durch die Geschichte dieser großen Zeit roftbefannte That treuer Hingebung und muthiger Entschlossenheit z nerrtren, welche die Rettung des in augenscheinlicher Lebenëgefaßc id defin- denden greisen Feldmarschalls berbeiführte. Jm verigen Jaure ac feierie der nun heimgegangene General unter befanders ehrznder Anerkennung seines Königs und seines Vaterlandes den funfzigiten seiner Rettungsthat. Die Leiche wird heute cin»

| Jahrestag dieser gs | gesegnet, dann na Zobten bei Löwenberg gebramt merken.

| Breslau, 29. Mai. (Prov. Ztg. f. Sh) Anden S j _

der Kronprinz im Laufe des geitrigen D | mittags das Offiziercorps , die Spitzen der biefigen: Bettärden 102 mebrere bobe StandeSherren aus der Vroevinz empfangen Marte; nabm derselbe den Vortrag des fommantizmèen Senecral# deé tes

Armeecorvys entgegen. Zu einem Diner, melcies um F Uhr fait» fand, waren befoblen Ober - Präsident non Schletmi- der Fürtle bishof Dr. Heinri Förster y der Velizer-Vreifidenz Frac. 201 Trott der Ober-Bürgermeister Hobrecht, Rector mag. Vrufeifor Dr: Rein» fens, so wie die Generalität und ament daochgrüriltr: Terromnen. (Segen 8 Ubr machte Se. Königliche Hebeit ün Segietung ¿coeier Ndnurantem einen Spaziergang auf der Promenade Die Kron» prinzen erfolgt heut früb gegan 7 Wie Z Hannover, 29. Mai. J dex Uge Sizung der Zmet-

ten Kammer brachte Bemmüig em faigendaur Annmag 2H Dun» nover sei verpflichtet, auf dir Wieuntgs Sindecustung anes tee Jus wäblten Parlamentes dinzumitKn ung vir mie dur ane L

Königl. Hoheit

-AÎ h d Hus Are E