1866 / 128 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1792

Bei dex Entlassung aus der Quarantaine muß das Vieh mit dem Quarantainezeichen verschen und nur das mit solchem Zeichen ver- sehene Vieh T Art darf ohne Weiteres im Jnnern des Landes zugelassen werden. |

Es“ ist die Obliegenheit der in den Einlaß-Orten bestellten Revisoren, der Kreisphysiker und Thierärzte, sich mit den Kennzeichen des von anderen Rindvieh - Racen durch Gestalt und Farbe leiht zu unterscheidenden Steppenviehes bekannt zu machên, und nach diesen Mexrkmalen allein is über die Nothwendig- keit der Quarantaine zu entscheiden.

Wird in cinen Ort im Junern der östlichen Provinzen Rind- vieh eingebracht, welches von Sachverständigen, nah seinen äußern Merkmalen, für .Steppenvieh erklärt wird, welches aber mit dem Quarantaine - Zeichen niht versehen ist, #0 muß dasselbe, wie nahe oder entfernt auch der Einbrin- gungsort der Grenze liegen mag, sofort angehalten wer- den, und der Eigenthümer, oder wer es sonst eingebraht haf, ch über die Unverdächtigkeit ausweisen , daß dasselbe nämlich ent- weder inländischen Ursprungs oder doch schon seit geraumer Zeit (mindestens seit drei Monaten) im Lande gewesen , oder daß dessen Qulassung aus dem Auslande und zum inneren Verkehr von den dazu ermächtigten Behörden genehmigt is, Kann ein solcher Ausweis nicht sofort beigebraht werden, #0 muß das angehaltene Vieh außerhalb des Orts in beson- deren Futter - und Lagerstellen außer Berührung mit anderm Vieh gehalten werden. Doch soll eine solche Aufbewahrung, wenn

dieselbe in Folge des geführten Aus1wveises über die Uuverdächtigkeit

nicht schon fcüher eingestellt werden kann, nicht länger als 21 Tage statthaben. Aeußern sich bei dem angehaltenen

Rieh verdächtige Symptome, so muß das kranke Vieh sogleich getödtet und mit Haut und Haar vergraben werden, Sind der an- gehaltenen Thiere mehrere: so muß es in solchem Falle mit densel- ben, wie es wegen der auf den Wirtbschaftshöfen des Jnlandes aus- brechenden Rindviebseuche im §. 38 des Patents vom 2. April 1803 vorgeschrieben is, gehalten werden. Bleibt dagegen das Vieh wäh- rend der Zeit seiner Aufbewahrung gesund, \o wird dasselbe dem Eigenthümer, oder wer es sonst eingebracht hat, nach geführtem Beweise der Unverdächtigkeit freigegeben. Wird aber dieser Ausweis nicht innerhalb 21 Tagen beigebracht, fo kann derx Eigenthümer die Herausgabe des Viehes nur gegen Niederlegung des Werthes fordern j erfolgt diese nicht, so wird das Vieh \ofort öffentlich verkauft. Dem Eigenthümer wird dann von der Orts-Polizei-Behörde nah den Umständen des Falles eine an- dere endliche Frist zur Beibringung des Ausweises über die Unver- dächtigkeit bestimmt, und wenn er solchen auch in dieser Frist nicht beibringt, so wird das deponirte Geld oder das Kaufgeld als Strafe sciner Nachlässigkeit eingezogen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Junî. nabmen beute die Vorträge des Hausminister®,

Se. Majestät der König des Polizei - Präsi-

denten, des- Wirklichen Gebeimen Raths von Olfers, die Monats- | Rapporte, so wie die Meldung des Generals der Kavallerie Prinzen | Hobenlobe entgegen und empfingen den Oberst-Lieutenant vom Ge- |

neralstabe von Strany aus Schleswig.

_ Breslau, 31. Mai. (»Prov. Ztg. f. Schles. «) Fürstbichof hat unterm heutigen Tage an den zeitigen Präfekten des fürstbishöflihen Conviktoriums eine Verordnung erlassen, worin den Candidaten der fatholishen Theologie in Anbetracht kriegerischer Eventualitäten gestattet wird, das examen pro ingressu in Alum- natum schon jeyt abzulegen. Diese Prüfung wurde in früheren Iabren ers Anfang August abgehalten. Uebrigens steht heute {hon eine nit unbedeutende Zabl der Herren Bewerber als einjährig Freiwillige unter den Waffen. » i

Mittelst Anschlags am s\{warzen Brett macht die medizinische Fakultät der biefigen Kêniglichen Universität unterm 30. Mai Fol- gendes bekannt:

»Des Herrn Ministers Excellenz haben gerußt, dem Antrage der unterzeichneten Fakultät gemäß zu bestimmen, daß diejenigen Kandidaten der Medizin , welhe fich sofort zur Ablegung des Examen rigorosum melden , von der Vertheidigung ciner Dissertation dispensirt sein, also nah bestandenem Examen auf den Grund der Vertheidigung , von Thesen promovirt werden, aber verpflichtet sein sollen, die Difsertation

später nazuliefern.«

Schleswig - Holstein. Kiel, 31. Mai. (W. T. B.) Na der » Kieler Zeitunge sind von der holsteinshen Regierung Entwürfe für ein Strafgeseßbuch, eine Strafprozeßordnung und eine Gerichtsverfassung ausgearbeitet worden. Zur Begutachtung dersel- ben hat die Statthalterschaft eine Kommission berufen.

Sacbseu. Dresden, 31. Mai. Das -Dresdener Journale

Der Herr |

| reis

heim den Betrag von 1000 Fl.

bestätigt auch seinerseits die Nathricht, daß die Mitglieder des Frank- furter Bundestags - Ausschusses einig seien, den bayerschen Staats- minister Freiherrn von der Pfordten als Bevollmächtigten des Bundes bei den Pariser Konferenzen vorzuschlagen.

Hestterreich. Wien, 30. Mai. Das bereits telegraphisch angezeigte Gesey vom 25. Mai 1866 über die Ausschreibung eines Qwangsanlehens für das lombardish - venetianische Königreich im Betrage von zwslf Millionen Gulden österreichischer Währung lau- tet also :

In der Erwägung, daß das Geseh vom 5, Mai 1866 wegen Ueber- nahme der Banknoten zu 1 Gulden und 5 Gulden auf den Staatsschah für das lombardisch- venetianische Königreich nicht wirksam i}, gleichwohl aber es den Geboten : der Billigkeit wie der Staatsnothwendigkeit ent- spricht , daß auch dieses Königreich in einer seinen Kräften angemessenen Weise zur Deckung der außerordentlichen finanziellen Bedürfnisse des Staats herangezogen werde, finde Jch auf Grund Meines Patentes vom 20, September 1865 nah Anhörung Meines Ministerrathes zu verordnen:

L. Es wird im lombardisch - venezianischen Königreiche ein Zwangs- Ánleben im Betrage von zwölf Millionen Gulden österreichischer Währung ausgeschrieben,

Die Einzahlungen haben in sechs gleichen, für die Provinzen Verc na, Udine, Padua, Treviso, Rovigo und Mantua mit Ende Juni, für die Provinzen Venedig, Bicenza und Belluno mit Ende Juli 1806 beginnen- den Monatsraten in baarer Silbermünze oder in Goldmünze, und zwar in der legten nach dem jeweilig von der Staatsverwaltung zu bestimmen- den Kurse zu erfolgen.

[I], Die Ausftheilung des Anlehens und die Abfuhr an den Staal unter den für die Einhebung der direkten Steuern geltenden Normen er- folgt nach Provinzen, und zwar entfallen auf die Provinzen Venedig 1,273,000, Verona 1,862,000, Udine 1,32 1,000, Padua 1,830,000, Vicenza 1,841,000, Treviso 1,328,000, Rovigo 1,039,000, Belluno 308,000, Mantua 1,198,000, sämmtlich Fl. ö. W,

Jede Provinz ist ermächtigt, ihre Anlehenstangente auf die einzelnen Gemeinden nach Verhältniß der für diese vorgeschriebenen [mposfa Prediale mit Inbegriff des casatico (Grund- und Gebäudesteuer) umzulegen.

Die Gemeinden sind zur leichteren Aufbringung des Anlehens krast dieses Gesehes ermächtigt, ihr unbewegliches oder bewegliches Eigenthum zu veräußern oder zu verpfänden, Darlehen aufzunehmen und Zuschläge auf die direkten Steuern umzulegen, ohne daß es hiezu dex Einholung ciner weiteren Ermächtigung bedarf. Desgleichen werden die Gemeinden hiemit ermächtigt, zu dem obigen Quwecke für die Dauer der Jahre 1867 und 1868 fünfprozentige Zuschläge zur ärarischen Verzehrungssteuer ein- zuführen und dort, wo solche Zuschläge schon bestehen, sie in demselben Ausmaße zu erhöhen.

111, Für die abgeführten Anlehensbeträge werden sechsprozentige Certisficate des Monte Veneto in Appoints zu 100 Fl, 10 Fl, und 1 Fl. ddto. 1, Oltober 8 in den Provinzen Venedig, Vicenza und Belluno, beziehungsweise ddto. 1. September 1866 in den andern sechs Provinzen al pari hinausgegeben.

Die Certifikate lauten auf die Provinz, für deren Anlehenseinzahlung sie erfolgt wurden. Sie werden vom Jahre 1867 angefangen unter Hin- zurechnung der Zinsen, welche vom Äusfstellungötage der Effekten für die bis zur Keit ihrer Verwendung an Zahlungsstatt voll abgelaufenen Ka- lendermonate entfallen , in jener Provinz, für deren Rechnung die Hin- ausgabe stattgefunden hat, für je die Hälfte der Imposta Prediale mit Inbegriff des casatico (Grund- und Gebäudesteuer) sammt Staatszuschlä- gen wieder al pari an Qahlungsstatt angenommen werden und es sind in gleicher Weise die Ricevitori provinciali und die Essatori communali verpflichtet , die Certifikate zur Hälfte der in Rede stchenden Staatsabga- ben von den Kontribuenten ihrer Provinz an Zahlungsstatk anzunehmen.

IV, Die Kinsen der Certificate sind von der Einkommensteuer befreit.

Die Kommission zur Kontrole der Staatsschuld wird überwachen, daß die Hinausgabe der Certificate den Betrag von zwölf Millionen Gul- den österreichischer Währung nicht überschreite.

V, Mein Finanzminister is mit der Vollziehung dieses Geseyes be- auftragt und zugleich ermächtigt, Meinen Siatthalter für das lombardisch- venezianische Königreich mit den entsprechenden Vollmachten zur Durch- führung zu versehen.

31. Mai. (W. T. B.) Die Erwiederung Oesterreichs auf die Einladungsschreiben zur Konferenz ist abgegangen und lautet zustimmend. Graf Mensdorff wird als Bevollmächtigter Oester- fungiren und zu diesem Zwecke sich demnächst nah Paris

begeben.

: (W. Ztg.) Das böhmische Großpriorat des Johanniter- Ordens hat den Beschluß gefaßt , auf die Dauer des eventuell be- vorstehenden Feldzuges ein S pital für verwundete Krieger zu er- richten , zu dessen Erhaltung der Großprior Feldzeugmeister Franz Graf Kbevenhüller - Meth einen jährlichen Beitrag von 3000 Fl. und der Ordensbailli Graf Friedrih Schönborn-Buch- spenden zu wollen erklärten. Ebenso haben die Ebrenritter des Johanniter-Orden®, die Gutsbesitzer Grafen Franz und Joseph Wratislaw, sich bereit erklärt, auf die Dauer des eventuell bevorstehenden Krieges in ihrem Schlosse und Garten zu Wottiy in Böhmen ein Spital für das Militair auf zwanzig Betten mit voller ärztlicher und häuslicher Ver- pflegung zu errichten.

Prag, 30. Mai. Man scheint maßgebenden Orts, reibt man dem -Dresd, Journal«, wenig oder gar keine Hossnung auf Erhaltung des Friedens zu haben, wenigstens wird fortgefahren, Maßregeln für eine kriegerische Eventualität zu treffen.

1795

So informirte gestern Statthaltereirath Klingler, dem das Schulwesen hier untersteht , die Direktoren der Mittelschulen, die Vorträge daselbst möglichst zu beschleunigen, die Prüfungen raschest vollziehen zu lassen, um eventuell eine Schließung der ihnen unterstehenden Jnstitute shou in den nächsten Wochen vornehmen zu können, Eine gleiche Auf- forderung wird an die Rektoren der Universität und des Polytech- nifums gerichtet werden, an denen sofort bei Veginn eines even- tuellen Krieges die Vorträge eingestellt werden sollen.

Olmüúßy, 28. Mai. (Pr.) Gestern Nacht langte Erzherzog Wilhelm hier an und nahm sein Absleigequartier in der Residenz des Domprälaten Barons Schneeberg, Heute Morgen fam Feld- zeugmeister Benedek hier an und stieg in dem Fürsterzbischöflichen Palais ab. Auch Sectionschef von Kriegsau , der Civil-Fntendant der Nordarmee, ist bereits in Olmüß eingetroffen.

Aus Oesterreichish-Schlesien, 29. Mai, wird der »Schl.

Ztg. « geschrieben : Die Militairtransporte auf der Nordbahn dauern noch ununterbrochen fort. Jede Stunde geht ein Militairzug mit 40 Wagen , theils von Lemberg ab, theils von Olmüß gus... In den lezten Tagen wurden namentlich Militairzüge yon Lemberg nah Josephstadt geführt , wo sich ein bedeutendes Heer zu fonzen- iriren scheint. Außer den Truppen gehen aber auch große Train- folonnen nah Olmüy und Josephstadt. Die kolossalen Lieferungen haben auch bereits begonnen, Wir sahen unter andern einen Zug mit 180 galizishen Ochsen, der nach Leipnik bestimmt war. Ueber die Stellung der Truppen an der Grenze fönnen wir mittheilen, daß vor Krakau eine Brigade aufgestellt ist. Eine zweite Brigade beginnt bei Odswisgcim und hat die Eisenbahu bis Pruchna beseyt. Sie umfaßt die - beiden Regi- menter Karl Ferdinand und Erzherzog Joseph, eín Ulanen-Regiment und eine Batterie, sowie ein Jäger-BVataillon. Das Jäger-Bataillon, so wie die Batterie befinden sich in Oswiecim. Die übrigen Trup- pen sind in den Dörfern an der Grenze vertheilt. Ein Bataillon vom Regiment Erzherzog Joseph liegt in Biala. Von Pruchna beginnt alsdann eine dritte Brigade , welche bis Oderberg sich auf den Dörfern und Städten von der Grenze bis ans Gebirge ver- theilt. Dex Mittelpunkt dieser Brigade befindet \s\ch in Teschen, woselb} der Erzherzog Joseph , der Commandeur dieser beiden Bri- gaden, seit etwa 14 Tagen in dem Schlosse residirt und bereits meh- rere Male die Truppen in den umliegenden Dörfern und Städten besichtigt hat. Jn Teschen selber liegt ein Jäger-Bataillon und eine Batterie , so wie der gesammte Train der beiden Brigaden. Jn Skotschau und der Umgegend ist das Regiment Baron Schmerling kan- tonnirt. Es ist dies bis in die Gebirgsthäler einquartiert, so liegt selbst

in dem 3 Meilen von dex Grenze entfernten Dorfe Ustron noch Ein-

quartierung. Jn dieser Brigade befindet sich ein Regiment Husaren, welches um Freistadt kantonnirt is, Die Truppen dieser Brigade liegen bis einen Büchsenshuß von der Grenze entfernt, namentlich finden \ih sehr viele Truppen in den Dörfern Pietrowih und Sei- bersdorf zur Bewachung jener Viadukte, die nahe der preußischen Grenze gelegen sind und durch deren Sprengung so leicht die Passage auf der Nordbahn unterbrochen werden kann. An diese Brigade reiht sih noch eine vierte, welche bis Troppau geht, und eine fünfte wird jeyt bis gegen Jauernig vorgeschoben. Dazu werden noch etwa 20,000 Mann erwartet. Es sind in allen Orten bereits noch weitere Einquartierungen angesagt, beispielsweise allein in dem fleinen Orte Skotshau noch außer dem dort fantonnirenden Ba- taillon 1400 Mann.

Niederlande. Haag, 30. Mai. Herr Pels-Rydcken hat das Portefeuille der Marine und Herr van den Bosch das des Kriegs übernommen. Die Bildung des neuen Kabinets is nunmehr vollständig.

Großbritannien und Jrlanud. London, 30. Mai. Die »Gazette« veröffentlicht, daß die Königin dem Right Hon. John, Baron Wodehouse (Vicekönig von Jrland) für sich und seine männlichen Nachkommen die Würde eines Earl des Vereinig- ten Königreichs unter dem Titel »Earl Kimberley of Kimberley (in Norfolk)« verliehen hat.

n der Westminster-Abtei wurde. gestern in Gegenwart zahl- reicher hoher Beamten des. indischen Dienstes das Monument ent- büllt, das dem Andenken Sir James Outram's (im März 1863 daselbst beigeseßt) vom Staatssecretair für Jndien errichtet worden ist. Dasselbe ist vom Bildhauer Noble in weißem Marmor ausge- führt und, besteht in einer Büste des Verstorbenen, darunter eine Tafel, die eine Reliefdarstellung des JZusammentreffens von Outram,/ Havelock und Clyde in Lucknau enthält.

Durch einewz Geheimrathsbeschluß werden die wegen der Rinder- pest erlassenen Verfügungen, deren Geltung mit dem 1. Juni zu Ende gehen sollte, bis auf Weiteres in Kraft erhalten.

Auf Jamaica war nichts von Bedeutung. vorgefallen. Dem Berichte der Untersuchungs - Kommission wird von den Kolonisten mit großer Spannung entgegengesehen. Man erwartete, daß Sir Henry Stocks im nächsten Monat die Jnsel verlassen würde, #0- bald der für jegt mit. der Regierung Jamäîca's betraute Oberbefehls- haber auf den Bahama-Jnseln, W. Rawson, daselbst angekommen sei,

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Jm Oberhause ging gestern die Bill zur Einführung von Reformen in ton, Harrow und einigen anderen Lateinschulen durch die zweite Lesung. Earl Russell beantragt, daß sich das Haus der Adresse der Gemeinen an die Krone um Untersuchung des Bestechungssystems, das bei der Parlaments- wahl in Lancaster geherrscht haben soll, anschließen möge. Earl Grey stellt dazu das Amendement, daß nur eine allgemeine Untersuchung über den Ge- genstand etwas fruchten könnte. Zehn Burgslecken seien speziellen Unter- suchungen unterzogen worden, es fei bei den Verhören sehr viel falsch ge- {woren worden, aber andere Folgen habe das Verfahren nicht gehabt, und er glaube, diese der Corruption überführten Flecken seien nicht schlechter als andere, außer insofern sie sich erwischen ließen. Auf Lord Derby's Vor- schlag wird die Debatte vertagt.

Jm Unterhause fragte gestern Akroyd den Schagkanzler, ob es nicht seiner Aufmerksamkeit entgangen sei, daß der Zinsfuß der französischen Bank jeyt 4 pCt,, der der englischen aber 10 pCt. betrage und daß dieser Unterschied ein großer Nachtheil für englische Handels- und Fabrikunterneh- mungen sei; ferner, ob nicht eine Untersuchung über die Operationen der englischen Bank am Playe wäre, da die Schwankungen in ihrem Zinsfuße so viel häufiger und extremer seien, als die der französischen Bank? Der Schagkanzler erwiedert, jenen Unterschied kenne die ganze Welt, Auch die preußische Nationalbank habe jeßt einen so hohen Minimalfuß, wie die englische. Ueber das Währungssystem in Frankreih sei vor einiger Zeit eine Untersuchung angestellt worden, doch wüßte er nicht, daß ihr Zweck schon vollkommen erreiht worden wäre, Warum die Schwankungen hier häufiger seien als anderswo, erkläre sich aus nahe liegenden Gründen. Es wür- den in England ausgedehntere Geschäfte gemacht als in Frankreich, und zwar mit einer viel größeren Oekonomie der englischen Währung und daher mit einer viel kleineren Reserve als irgend anderswo , während die englischen Geldbesizer allgemeiner , als anderwärts ihr Geld zu verwerthen suchen. Er wolle damit nicht sagen, daß deshalb nicht von Zeit zu Zeit eine öffentliche Untersuhung am Plaße wäre. Jn diesem Augenblick sei die Lage des Geldmarktes mehr oder weniger derjenigen analog , die vor zwei oder drei Wochen herrschte, als die Regierung ein auf die Bank Charter Act bezügliches Schreiben erließ, und ehe diese Umstände sich geändert hät- ten, wäre es nicht wünschenswerth, die ¡Frage'zu erörtern, ob und wann die Zahl der zu verschiedenen Zeiten über das englische Währungssystem ange- stellten Untersuchungen um eine neue vermehrt werden sollte. Er glaube, daß eine solhe Untersuchung in diesem Augenblick sehr ungelegen kommen würde, Vivian beantragt die Resolution , daß nach der Meinung des Hauses Jedermann, der durch, eine Königliche Kommission überführt worden it, bei einer Parlamentswahl bestochen zu haben oder bestochen worden zu sein, auf Lebenszeit das aktive und das passive Wahlrecht verlieren sollte. Buxton beantragt dazu, daß der UAttorney - General verpflichtet sein sollte, jeden bestochenen Wähler gerichtlich zu verfolgen. Osborne bemerkt, daß alle neueren Geseße gegen die Bestechung mehr geschadet als genüyt- hätten. Die Wablprüfungsaus üsse des Unterhauses müßten, wenn es diesem ernst wäre, durch ganz unabhängige Tribunale erseyt werden. Der Attorne y- General billigt das Prinzip des Vorschlages, kann ihn selb#| aber nicht gutheißen, weil er nicht auf dem Resolutionswege / sondern vermittelst einex Bill vorgebracht werden müßte, Smokett meint, das Haus müsse sehr wohl wissen, daß die Sünde der Corruption, auch oben grassire. Die Regierung z. B. kônne gewissen Gentlemen kein halbwegs einträgliches Amt geben oder lassen, wenn sie niht im Hause Siß und Stimme hätten. Jhm selbst habe die Regierung noch keine Bestechung, in der Form. von 1000 Pfd. St. jährlich, für seine Stimme während der Session angeboten, aber er würde sich zwei- mal besinnen ehe er- ein solches Anerbieten ablehnte, Vivian ist bereit, die Resolution zurückzunehmen, da er hoffe; daß die Regierung, nachdem sie das Prinzip seiner Vorschläge gebilligt hat, selbst eine Bill einbringen werde. Otway sagt, das Land werde aus diesem Manöver erkennen, was es von der Aufrichtigkeit des Parlaments dieser Frage zu halten habe,

Die Resolutionen Vivian's und Buxton's werden {ließli zurüd- genommen. Frankreich. Paris, 30. Mai. Ju der heutigen Sihung

des geseygebenden Körpers begann die Diskussion über das, Ge- sehprojekt Betreffs der Bestrafung im Auslande von Franzosen be- gangener Verbrechen und Vergehen. Die- Hauptpunkte des der Kammer vorliegenden Gesehes sind folgende: 1) Die Verfolgung in Frankreich eines jeden Franzosen, der im Auslande ein Verbrechen, sei es gegen einen Franzosen oder gegen einen Fremden, begangen hat, ist bei seiner Heimkunsft zulässig 2) ein Franzose, der ein Ver- gehen im Auslande begeht, kann nach seiner Rükehr ebenfalls: be- straft werden; 3) ein Franzose, der ih gegen die Forst-, Zoll-, Steuer - und, Ackergeseze versündigt, kann bestraft werden, jedoch nur unter der Bedingung der. Gegenseitigkeit, /

31. Mai. Die preußische Antwort auf die diesseitige Ausf- wort, zur Beschickung des Pariser Kongresses is bereits einge- trofsen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. Die » Deutsche. St. Petersb. Ztg.« veröffentlicht folgendes Kaiserl. Rescript vom 26. d. Mts. an den Präses des Minister-Comités, Geheimrath Fürsten Gagarin :

Fürst Pawel Pawlowitsch! Die einmüthigen Kundgebungen der Unterthanentreue und des Vertrauens, die Mir von Seiten des. Bol- kes, dessen Regier1uttig Mir die göttliche Vorsehung anvertraut, zu Theil geworden sind, dienen Mir als Bürgschaft für die Gefühle, 1n welchen Ich die beste Belohnung. Meiner. Arbeiten für das Wohl Rußlands finde. Fe trostreicher diese Ueberzeugung für Mich ist, um fo mehr erkenne Id cs als Meine Pflicht an , das russische Volk vor jenen Keimen s{ädlither und falscher Lehren zu bewahren “welche mit der Zeit die gesellschaftliche Ca AK Sees könnten, wenn ihrer Entwickelung niht Schranken geseht würden. , s 2

Das Ereigniß, welches die Mir von allen Theilen Rußlands zug?-