1904
Auf Anmeldung is heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Register unter Nr. 1519 eingetragen worden der in Cöln wohnende Kaufmann Gustav Adolph Nadaud, welcher daselbs seine Handelsniederlassung hat, als Jnhaber der Firma: »Gust, Ad, Nadaude«.
Cóôln, den 7, Juni 1866. : Der Handelsgerichts-Secretair,
Kanzlei-Rath Lindlau.
Auf Anmeldung is heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Register unter Nr. 1520 eingetragen worden der in Cöln wohnende Kaufmann und Agent Jacob Ostlender, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Jnhaber der Firma : »Jacob Osilender«.
Côln, den 7. Juni 1866.
Der Handelsgerichts-Secretair, Kanzlei-Rath Lindlau,
Der Kaufmann Carl Korn zu Saarbrücken, welcher daselbst sein Han- delsgeschäft unter der Firma Philipp Korn Söhne betreibt, hat seiner Che- frau Carolina Friß Prokura ertheilt, diese Firma zu zeichnen, und ist die des- fallsige Anmeldung unter Nr. 72 des Prokuren-Registers eingetragen worden,
Saarbrücken , am 30. Mai 1866.
Der Landgerichts-Secretair Binger.
Konkurse, Subhastatiouen, Nufgebote, Vorladungen u. dergl.
[1805] Konkurs-Eröffnung, i
Königliche Kreisgericht zu Cottbus. 1 Abtheilung,
den 8, Juni 1866, Vormittags 9 Uhr.
Ueber das Vermögen des Tuchscheermeisters und Fabrikbesißers Gustav Deey zu Peih is der kausmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Qablungßs8einstellung auf den 1. Juni d. J. festgesezt worden.
Jum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Adolph Luckner in Pei bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem
auf den 23. Juni er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Kreis- richter Mann, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eincs anderen einst- weiligen Verwalters abzugeben.
UAUen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen odex zu zablen, viélmehr von dem Besiß der Gegenstände
bis zum 30, Juni er. einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen,
Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig scin oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht
bis zum 7. Juli 1866 einschließli ch bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun- gen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungsperso- nals auf den 18. Juli cr., Vormittags 10 Uhr,
in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr, 4, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen.
Wer feine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ibrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
__ Denjenigen, welchen es hier an Bekannischaft fehlt, werden die Justiz- rätbe Behm und Hagen und Rechtsanwälte Kobligk und Struck zu Sach- waltern vorgeschlagen.
[1801] Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsezung einer zweiten Anmeldungs-Frist.
Jn dem Konkurse über den Nachlaß des am 27. März 1866 hier- selbst verstorbenen Korbmachermeisters Friedrich Wilhelm John is zur An- meldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 30. Juni 1866 einschließli ch festgeseßt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, diejelben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns sriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. Mai 1866 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf i den 11. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar; Herrn Kreisgerichts-Rath Ernst, anberaumt, und werden zum Erscheinen in
diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde- rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz-Räthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Potsdam, den 28, Mai 1866.
Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.
[1802] Kontuxs- Eroffnung. Königliches Kreisgericht zu Allenstein, Erste Abtheilung, den 6. Juni 1866, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Louis Mendelsohn zu Allenstein ist der faufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Ein- stellung auf den 25, April cer. festgeseßt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Dr, Ott- mann bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 16. Juni er,, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Winkler , anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor- schläge über dte Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben,
Allen, wvelhe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß dex Gegenstände
bis zum 28. Juni er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschulduers haben von den in ihrem Besi befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.
Qugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rehtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 9. Juli er. einschließ lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden , und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten {For- derungen, so wie nach Befinden zux Bestellung des definitiven Verwaltungs- Personals am 10. Tuli er, Bormitttags 10 Ubr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand- lung über den Akkord verfahren werden,
Qugleich is noch eine zweite Frist zur Anmeldung
bis zum 24. September er, einschließli ch festgeseßt und zur Prüfung aller innerhalb derselben, nah Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 8. Oktober er., Vormittags 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem genannten Kom- missar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläu- biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer derFristen an- melden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Ieder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärligen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Hubrih und Justizrath Meryen zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Allenstein, den 6. Juni 1866.
Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
[1799] Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Gutsbesißers Leo von der Heyde zu Leitnersfelde ist der Maurermeister Reinhold Hagelweide hier zum definitiven Verwalter bestellt.
Angerburg, den 2. Juni 1866,
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Konkurs-Eröffnung. Königl. Kreisgericht zu Thorn.
: Erste Abtheilung. Den 4, Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Boehm hiec, in Firma A. Boehm, isst der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah- lungs8einstellung auf den 29. Mai er. festgeseßt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann H. Find- eisen bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16, Juni er., Vormittags 11 Uhr,
[1755]
1905
in dem Verhandlunaszimmer Nr. ll]. des Gerichtsgebäudes vor dem gericht- lihen Komnmiissar, Herrn Kreisrichter Lesse, anberaumten Termine ihre Erklä- rungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 15. Juli er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.
[1803]
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns S. Cohn in Culmsee werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht bis zum 1. Juli er, einschließlich bei uns shrift- lih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt- lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 11. Juli er., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmalz, im Verhandlungszimmer Nr, 11 des Gericht8gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Ter- N wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlih einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen uad zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts-Anwalte Simmel und Hoffmann und die Justi-Räthe Rimpler, Kroll und Dr, Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Thorn, den 5. Juni 1866.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Kou rurgs- E, Königliches Kreisgericht zu Thorn, Erste Abtyeilung, den 7. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.
[1804]
Ueber das Vermögen des Wagenfabrikanten Seraphin Krueger hier, |
in Firma S, Krueger, is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstelung auf den 20. Mai cer. festgeseßt.
Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kausmann A, Haupt hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden ausgefor- dert, in dem
auf den 22. Juni er. , Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. Ul des Gerichtsgebäudes vor dem gericht- lien Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Hanow, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorsehläge über die Veibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwaltcrs abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen ; vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 15. Juli er. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Kon- kursmasse abzuliefern. Pfand - Jnhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besige befindlicben Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
[1774] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Jnowraclaw, Ersie Abtheilung, den 1. Juni 1866, Nachmittags 4 Uhr.
Ueber das Vermögen der zu Jnowraclaw bestehenden offenen Handels- gesellschaft Aron-Hirschberg et Comp. und das Privatvermögen der beiden alleinigen Theilhaber derselben, Kaufleute Markus und Abraham Hirschberg daselbst, ist der kausmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-
Einstellung auf Den 51. Mal d
festgeseßt worden.
Qu einstweiligen Verwaltern der Masse sind bestellt für das Gefell- schastsvermögen der Kaufmann W. Poptawski, für das Privatvermögen des Markus Hirschberg der Kaufmann Raphael Schlesinger, für das des Abraham Hirschberg der Kaufmann Joseph Lewy, sämmtlich zu Jnowraclaw.
Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf y den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, iu unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wieland, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibe- haltung dieser Verwalter oder die Bestellung anderer einstweiliger Ver- wvalter abzugeben.
Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam baben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände
i bis zum 15, Juli d. J. einschließlich dem Gerichte oder den Verwaltern der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberehtigte Gläubiger der Gemein- s{huldner haben von den in ihrem Besige befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht
i _ bis zum 12, Juli d. J. einschließ li ch bei uns schriftlich oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
a) für den Konkurs über das Geschäftsvermögen
auf den 3. September d, J , Vormittags 9 Uhr,
b) für die Konkurse über die beiden Privatvermögen : auf den 4. September d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserni Gerichtslokale vor dem Kommissar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieser Termine wird geeignetenfalls mit der Verhand- lung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist für den Konkurs über das Geschäftsvermögen noch cine zweite Frist zur Anmeldung
bis zum 10. September d. J. einschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nah Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. September d. J, Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termine werden die sämmtlichen Gläubiger des Gesellschaftsvermögens- aufgefordert, welche ihre {Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auëwärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Janisch, Fellmann, Hoeniger und Justizräthe Keßler, Huelsen, Hantelmann hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Bekanntmachung. Königliches Kreis-Gericht in Rybnik. Erste Abtheilung. Rybnik, den 23. Mai 1866, Nachmittags 45 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Mosler in Rybnik if der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 23. Mai 1866
[1595]
festgeseßt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kausmann Benjamin Rosenthal zu Rybnik bestellt worden. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 5. Juni 1866, Vormittags 97 Uhr,
| in unsezem Geschäftslokale, vor dem Kommissarius, Kreiérichter Bititmann,
anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibebal- tung dieses Verwalters, oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver- walters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welchze ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besige der Gegenstände
bis zum 23. Juni 1866 dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles; mit dem Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- Masse abzulifern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ibrem Befiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. f Hes
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert ihre Ansprüche; dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder niht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht s Su bis zum 3. Juli 1866 einschließlich - bei uns \chriftlich oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frit angemeldeten Forderungen
auf den 17. Juli 1866, Vormittags I Uhr, zu erscheinen. : N “3
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht , hat eine Abscorift derteiden und ihrer Anlagen beizufügen i d j i
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn- sig hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am engen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auSwärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzen. d N
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden 2e RechtS- anwälte Bublaßki und Langer sowie der Justzrath Wolf in Ryönmt und
è
der Rechtsanwalt Muthwill in Loëskau vorgeschlagen.
[1690] Königliches Stadt“ ul Erste Aôt Den 31. Mai 1866, Mittag c Ueber das Handlungs-Vermögen der Kaufieute Cogui u. „Rammelverg zu Magdeburg ist der kaufmännische Konkurs eräffmet und der 2g der.
| Yablungseinsiellung auf den 31. Mai 1866 fesigesezt worden.