1866 / 136 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die dafür verpfändete Wolle bis Z Uhr Nachmittags in den Bank- |

\speichern aufgelagert sein wird, noch an demselben Tage bei der |

Z aupt-Bank-Kasse in Empfang genommen werden. : M ‘Unträge a Bewilligung von Darlehnen sind an die Bank- | Taxatoren Bernard, Liegmann und Parrisius zu rihten, von | denen einer oder mehrere an den Wollmarktstagen im Bankgebäude anzutreffen sein werden. : Berlin, den 16. April 1866. i Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

Berlin, 11. Juni, Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem gegenwärtig in Lissabon \ich aufhaltenden | preußischen Unterthan, Tonkünsiler Ernst Meumann, die Erlaub- | niß zur Anlegung des von des Königs von Portugal Majestät ibm verliehenen Christus-Ordens zu ertheilen.

Unter den patriotischen Kundgebungen, welche die neuesten Zeitverhält- |

nisse hervorgerufen haben, nehmen die Anerbietungen, die direkten Staats- steuern im Voraus bezahlen zu wollen, eine hervorragende Stelle ein, und

des Königs Majestät haben von solchen Anerbietungen als einem Beweise

alter preußischer Pg und Opferwilligkeit mit besonderer Anerkennung Kenntniß zu nehmen geruht. i : a Haupt-Steuer-Amt für direkte Steuern is ermäch- tigt worden, solche Anerbietungen dankbar anzunehmen, und fordert deshalb die Steuerzahler der Stadt Berlin auf, Anträge und Anerbietungen wegen Vorauszahlung der direkten Staatssteuern bei demselben schriftli oder im Büreau, Markgrafenstraße Nr. 47, 1 Treppe hoch rechts,’ anzumelden.

Solche Anträge oder Anerbietungen werden auf das Schnellste erledigt |

werden. Berlin, den 10. Juni 1866. i Königliches Haupt-Steue:-Amt für direkte Steuern. Ewald.

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 11. Juni, Seine Majestät der |

König nahmen gestern den Vortrag der Generale von Roon,

von Molike und des Militair - Kabinets entgegen, empfingen den Erbprinzen von Schwarzburg - Rudolstadt ertheilten dem Professor |

Gelzer eine Audienz und begaben sih mit dem 2 Uhr - QZuge nah

Schloß Babelsberg und kehrten Abends 11 Uhr nah Berlin zurück. Heute wurde der Oberst und Flügel-Adjutant Sr. Majestät des | Kaisers von Rußland, von Weymarn, empfangen und nahmen Se. |

Majestät der König die Vorträge des Minister - Präsidenten und beider Kabinette entgegen.

Aus Baden-Baden wird gemeldet: Jhre Majestät | Königin Augusta, welche anfänglich durch die Witterung in Ibrer Kur bebindert wurde, {reitet jeyt in derselben günstig

DIC

por. Der Kammerberr Graf Hompesh hat den Dienst über- nommen.

Auë Veranlassung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse |

wird der wörtlich folgende §F. 68 des Strafgeseybuhs in Erinnerung gebracht :

uêgebrochenen Krieges im feindlichen Heere Dienste nimmt | Raffen gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen trägt, |

La verrätber mit dem Tode bestraft.

reuße, welcher {on früher in fremden Kriegsdiensten |

er nach Ausbruch des Krieges in denselben ver-

1 t Zucbthaus von drei bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Wird festgestellt, daß mildernde Umstände vorhanden sind, so tritt Einscliesung von drei bis zu zehn Jahren ein. «

Görliß, “. Juni. Der fommandirende General des 1. Armee- 070ë bat vor seinem Abmarsh von hier folgendes zur Veröffent- liéung bestimmte Sehreiben an unseren Bürgermeister Richtsteig

aeribtet : »Díe Truppentheile des mir untergebenen Armee-Corps, welche in vergangenen Tagen in der Stadt Görliß Quartier erhalten haben,

o zuvorfommender Weise aufgenommen worden, daß es mir eine | Tit ist, das Entgegenkommen dankend anzuerkennen, mit |

e Bj u den Behörden der Stadt die Unterbringung der Truppen #, so wie Sie, Herr Bürgermeister, zu ersuchen, den Quar- meinem Namen, so wie îin dem dieser Truppentheile den Dank fr bie freundblihe und gastfreie Aufnahme aus- O BER « 7, Juni, (Sthles. Zig.) Sicherem Vernehmen bgang des \chweren Feldlazareths von hier cin fazareth in unser Logirhaus gelegt werden

in Breuße, welcher während eines gegen den preußischen

en gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen |

Haynau, 7. Juni. (Erz.) Die Errichtung eines Feldlazareths von 100 Betten hierselbst ist angeordnet, indessen noch fein Lokal dafür gefunden worden, weil das Montirungshaus zu wenig Raum dazu bietet. i ; : :

Schleswig-Holstein. Kiel, 9. Juni. Nach einer Mikt- theilung der »Kieler Zeitung« ist der Regierungs - Rath Lesser an Stelle des Klosterprobstes Ahlefeldt, welcher abgelehnt hat, zum ständishen Kommissarius ernannt worden. Als Beigeordneter wird Petersen fungiren. Regierungs - Rath Stemann wurde nach Altona berufen und reiste dahin ab,

10. Juni. (W. T. B.) Nachdem FML. von Gablenz auf Befehl von Wien die Aufforderung des Generols von Manteuffel, eine gemeinsame Regierung Namens ihrer beiden Souveraine einzusehen, abgelehnt hat, und von demselben ferner die Zurücknahme der einseitigen Ständeberufung verweigert ist, ist Ge- neral von Manteuffel zur Einsezung einer neuen gemeinschaft- lihen Regierung für die beiden Herzogthümer geschritten. Baron C. von Plessen is zum Ober-Präsidenten derselben ernannt und eine Proklamation erlassen. Gegen die preußischerseits für illegal erahte- ten Akte, welche die bisherige holsteinsche Regierung, oder die etwa zusammentretenden Ständemitglieder vornehmen, wird Seitens des Henerals von Manteuffel eingeschritten werden.

Altona, 7. Juni. (H. C.) Die angeordnete Konzentri- rung der österreihishen Brigade Kalik in Und um Altona is im Laufe des heutigen Tages vollständig ausgeführt ; die Eisenbahn beförderte die Garnisonen von Rendsburg, Kiel, Glücfsladt, Thehoe und Neumünster mit Pferden und allem Gepäd, die Garnison von Elméhorn marschirte zu Fuß, und um 3 Uhr Nachmittags war die- ganze Brigade, ohne einen Mann zurücge- lassen zu haben, hier versammelt. Auch FML. Gablenz mit dem Statthaltereipersonal und die Herzogliche Landes-Regierung sind hier eingetroffen. Nachdem die Herbeförderung der Oesterreicher beendet war; wurde ein preußisches Bataillon , das Ersaz-Bataillon des 11. Re- giments, welches Vormittags gegen 10 Uhr in Hamburg mit der Berliner Bahn angekommen war, und bis dahin im hamburgischen Exerziershuppen vor dem Holstenthor, wo es gespeist wurde, ver- weilte, mit der Eisenbahn nah Norden befördert. Unsere Stadt ist in Folge der bedeutsamen Vorgänge in großer Aufregung.

Frankfurt a. M., 9. Juni. Für Frankfurt soll nah dem Antrage des Militair - Ausschusses nur das bayerische Ba- taillon als Besagung verbleiben und auch die Kommandantur soll Bayern übertragen werden.

Der Vorschlag, das Vice-Gouvernement in Mainz und die Kommandantur in Frankfurt Bayern zu übertragen, ging von Preußen aus.

10. Juni. Die offizielle Mittheilung über die Bundes- tags-Sigung vom 9, Juni lautet: Von der König- lih preußishen Regierung wird eine Erklärung abgegeben, welche sich auf die österreichishe Anzeige vom 1. Juni d. J, und auf die Einberufung der holsteinshen Stände bezieht; dieselbe enthält die wiederholte Verwahrung, als ob Preußen die Annexion der Elbherzogthümer rait Gewalt habe durchführen wollen, fkon- statirt den Bruch der Gasteiner Convention, und erklärt die Bereit- willigkeit, die {leswig-holsteinshe Angelegenheit in Verbindung mit der Bundesreform auf friedlihem Wege zu lösen, indem die Regie- rung solchenfalls auf die Mitwirkung der nationalen Vertretung rechnet. Von Seiten des Kaiserlihen Präsidialgesandten ward der Vorwourf des Vertragsbruchs von Seiten Oesterreihs auf das Ent- schiedenste zurückgewiesen, vielmehr die Verleßung der Gasteiner Con- vention durch den Einmarsch preußischer Truppen in Holstein konsta- tirt, und biergegen zugleich Protest erhoben, Weiteres vorbehaltend. Es 1vard sodann ein Antrag des Militair-Auêëschusses angenommen, wonach die Bundesfestung Mainz durch bayerische Truppen und einen Theil der Reserve - Jnfanterie - Division , die Bundetfestung

| Rastatt durch badische Truppen und einen andern Theil der Reserve- | Division zu besetzen ist. | Die Erklärung, welche der preußische Gesandte in der " Bundestags-Sihßung vom 9. d. M. abgegeben hat, lautet | wie folgt: »Der Gesandte ist angewiesen die Jnusinuation der Kaiserlich öster- | reichischen Regierung, als ob Preußen die Annexion der Elbberzogthumer mit Gewalt habe durchführen wollen, wiederholt als wahrbeitswidrig

zurückzuweisen.

Der Gesandte hat in Bezug auf die Eröffnung, durch welche Oester- reich die ganze schleswig-holsteinsche Angelegenheit den Entschließungen des Bundes anheimgestellt und diesen von Seiten Oesterreichs die bereit- willigste Anerkennung zugesichert Hat, die Erklärung abzugeben, daß feine Regierung diesen Akt des Kaiserlichen Hofes weder mit den zwischen den beiden Mächten bestehenden Verträgen, noch mit der Kompetenz des Bundes in Einklang bringen kann.

Die Beziehungen Preußens und Oesterreichs zu einander in der s{leswig-holsteinschen Angelegenheit sind von Anbeginn derselben durch bestimmte Vereinbarungen geregelt worden. -

Als im Januar 1864 die beiden Mächte in die Lage kamen, die Wahrung der Rechte der Herzogthümer selbstständig in die Hand zu neh- men, wurde am 16ten des gedachten Monats eine Convention zwichen denselben geschlossen, welche zunächst in transitorisden Bestimmungen die

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unmittelbar zu treffenden Maßregeln ordnet, zugleich aber auch den Fall |

ins Auge faßt, daß die Entwickelung der Ereignisse die beiden deutschen Mächte von früheren Verträgen lösen sollte. Jn dieser Beziehung ent- hält die Convention im §. 5 den folgenden klaren und unziveideutigen Passus, welcher die verträgsmäßige Grundlage aller späteren Bezichungen zwischen Preußen und Oesterreich geblieben ift: is

»Für den Fall , daß cs zu Feindseligkeiten in Schleswig käme, und also die zwischen den deutschen Mächten und Dänemark bestehenden Ver- tragsverhältnisse hinfällig würden , lehalten die Höfe von Preußen und Oesterreich sich vor , die künftigen Verhältnisse der Herzogthümer nur im gegenseitigen Einverständniß festzustellen. Zur Erzielung dieses Einver- ständnisses würden fie eintretenden Falles die sachgemäßen weiteren Ab- reden treffen. Sie werden jedenfalls die Frage über die Erbfolge in den Herzogthümern nicht anders, alê im gemeinsamen Einverständnisse ent- {cheiden. «

Entsprechend dieser von den beiden Mächten eingenommenen Stellung | wurden im Wiener Frieden vom 30. Oktober desselben Jahres die Rechte |

des von ihnen anerkannten Königs Christian 1X. an Preußen und

Oesterreich abgetreten und das gemeinsame Verfügungsreht beider Mächte |

über die Herzogthümer anerkannt.

Ein Ausfluß dieses Verfügungsrechts war die in Gastein am 1áten

August v. “h. abgeschlossene Convention, worin die Ausübung der durch jenen Frieden erworbenen Rechte geograpbhish getheilt, die Souveraine- tätsrechte aber für beide Herzogthümer beiden Monarchen gemeinschaftlich

vorbet alten und dadurch dem Prinzip , daß über dieselben nur durch ge- | meinsames Einverständniß entschieden und verfügt werden fönne, eine |

neue Sanction ertheilt wurde,

Diesen Vereinbarungen widerspricht die Kaiserlich österreichishe Ne- |

gierung, indem sie, ohne vorher sich des Einverständaisses Preußens ver- sichert zu haben, mit der ausdrülihen Erklärung, daß sie auf dieses

Einverständniß verzichte, die ganze Angelegenheit zur Verfügung des

deutschen Bundes stellt und sih der Entscheidung desselben zu unterwerfen verspricht.

Die Königliche Regierung sucht vergebens nach Argumenten, durch |

welche dieser Bruch der von Anbeginn der friegerishen Verwielung en stipulirten und in der Gasteiner Convention festgehaltenen vertragsmäßi- gen Verpflichtungen Oesterreichs gerechtfertigt werden könnte.

Sie kann nicht annehmen , daß das Motiv hierzu in der Ueberzeu- gung der Kaiserlich österreichischen Regierung von einem ursprünglichen Recht des deutschen Bundes zur alleinigen Entscheidung dieser Angelegen- beit liege. Abgesehen davon, daß jedes Necht des Bundes sich doch immer nur auf das Bundesland Holstein beziehen und das Herzogthum Schles- wig nicht berühren würde, so wird die Kaiserliche Regierung selbst nicht in Abrede stellen , daß die Begründung resp. Begrenzung der Kompetenz des Bundes noch nicht festgestellt worden ist. Das Kaiserliche Kabinet

hat diese Begründung in Gemeinschaft mit Preußen in dem am 11. Fe- |

bruar 1864 abgegebenen Separat - Votum gefordert und seinen eigenen Qweifeln und Bedenken gegen die Ausdehnung der Kompetenz des Bun- des in einec der Oeffentlichkeit übergebenen Depeshe vom 10). Januar desselben Jahres an den Kaiserlichen Gesandten in München einen fo bestimmten Ausdruck gegeben, daß der Gesandte sich jeder weiteren Aus-

führung überhoben erachten darf, da die Sachlage seitdem keine wesentliche |

Veränderung erfahren hat.

Die Königliche Regierung nimmt keinen Anstand, zu ecklären, daß fie |

weit davon entfernt ist, die Angelegenheit der Herzogthümer, welche auch sie vermöge Verbindung Holsteins mit Schleswig als eine nationale be-

trachtet, anders als im Sinne dieser ihrer Auffassung lösen zu wollen. |

Sie hat es- schon in einer nah Wien gerichteten Depesche vom 7. v. Mts., welche der Gesandte ebenfalls der hoben Bundesversammlung vorzulegen die Ehre hat, ausgesprochen, daß sie die shleswig-bolsteinshe Angelegenheit in Verbindung mit der Bundesresorm zu behandeln bereit ist und gerade in dieser Verbindung eine Erleichterung der friedlichen Lösung fieht. Sie erwartet auch jeßt nur den Augenblick, wo sie diese Frage mit einer Bundesgewalt verhandeln und erledigen kann, in welcher die Mitwirkung der nationalen Vertretung dem Einflusse partikularer Jnteressen das Gegengewicht hält, und die Bürgschaft gewährt, daß die von Preußen gebrachten Opfer sch{ließlich dem gesammten Vaterlande und nicht der dynastishen Begehrlichkeit zu Gute kommen. Unter den gegen- roärtigen Umständen aber und bei der positiven Begränzung, welcher die Kompetenz der Bundeëversammlung durh die bestehende BVer- fassung unterliegt, muß sie Einspruch dagegen erheben, daß über eigene, durch blutige Kämpfe und durch internationale Verträge erworbene Rechte, ohne ihre Zustimmung Verfügung getroffen werde.

In Betreff der von der Kaiserlichen Regierung mit ihrer Erflärung verbundenen Anzeige, daß dem Freiherrn von Gablenz Spezial-Voll- mat zu Einberufung des bolsteinischen Landtages ertheilt worden fei, bat der Gesandte zu bemerfen , daß seine Regierung die Einberufung der Stände als ein Souverainitätärect ansieht, welches unter den bestehenden Vertragsverhältnissen und namentlich nachdem die Bestimmungen der Gasteiner Uebereinfunft hinfällig geworden , von den beiden Souverainen gemeinschaftlich bätte auëgeuübt werden müssen.

Die Depesche, welche der Kaiserlice Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten unter dem 26. v. M. an den Grafen Karolyi gerichtet bat, um die Gedankfèn des Wiener Kabinets über die definitive Lösung der Frage der Eibherzozihümer darzulegen, babe ich Ew. Excellenz bereits unter dem 1. d. M. mitgetheilt; sie ist seitdem aub, und zwar von Wiener Blättern zuerst; veröffentlihk worden.

Obgleich die Hoffnungen, welche der Herr Graf von M Eingang der Depesche ausdrückt und durch welche regung dieser Frage motivint, sich bis jeßt nit erfüllt will ich doch nicht länger zögern, Ew. Excellenz von sung der Oesterreichischen Vorschläge in Kenntniß zu sehen, zu eine reiflihe Erwägung derselben Se. -Majestät den König unseren Aler- gnâdigsten Herrn geführt hat.

Da es uns in dem gegenwärtigen ernsten Augenblick nicht um einen Aus-

tausch von Scbriftstücken zu thun ist, welche bestimmt find, vor der öfent-

lichen Meinung die gegenseitigen Standpunkte zu fixiren oder zu recht.

fertigen, sondern um die Anbahnung einer wirklih ernst gemeinten Ver-

ständigung, welche nur auf dem Wege vertrauliher Verhandlungen zu

erreichen möglich ist / 0 sehe ich von einer formalen Erwiderung auf die Depesche vom 26. April ab, und wähle die Form eines vertraulichen, nicht zur Mittheilung an den Kaiserlichen Herrn Minister bestimmten Srlasses an Ew, 2c.

_JÓ habe s{chon in meiner Mittheilung vom 1. d. M. angedeutet, daß nah unserer Auffassung sih die Depesche des Herrn Grafen v, Mens- dorff auf einem Boden bewegt, auf welchem wir nicht folgen können. Es ist nicht der Boden der Verträge von Wien und Gastein, welche die Berechti- gung des Königs Christian IX. zur vollen Cession der Herzogthümer, und folglih die unbedingte Erwerbung derselben durch die - beiden deutschen Mächte vorausseßt, Wie hieneben noch eine Entscheidung des Bundes über den rechtmäßigen Besiß des Herzogthums Holstein Platz finden folle, vermögen wir nicht einzusehen. Wir halten unsererseits an diesen Verträgen fest; und wir würden es als eine Verlegung derselben betrachten, wenn die Kaiserliche Regierung einen in Betreff unserer gemein- samen Rechte an den Herzogthümern gegen unsern Willen gefaßten Bundes- beschluß als maßgebend behandeln wollte. Wir können keine Kompetenz des Bundes zur Entscheidung in dieser Frage anerkennen, nachdem wir unsere eigene rechtliche Ueberzeugung festgestellt und dur völkerrehtliche Verträge eine sichere Basis gewonnen haben; und wenn wir die eigenen Aeußerun- gen des Wiener Kabinets, namentlich den Erlaß an den Kaiserlichen Ge- sandten zu München d. d. Wien, vom 10. Januar 1864 in Betracht ziehen, so können wir nicht glauben , daß die Kaiserliche Regierung sich selbst jetzt in einen so entschiedenen Widerspruch mit ihren früheren Auf- fassungen über die Kompetenz des Bundes segen wolle.

Eben so wenig wie wir die Entscheidung über die Frage dem Bunde und der jeweiligen Majorität von deutschen Regierungen überlassen kön- nen, hegen wir die Absicht, unsern Antheil an den von uns durch Krieg und Vertrag erworbenen Rechten einem Dritten zu übertragen , welcher uns keine Bürgschaft eines Aequivalents für die Opfer bietet, mit welchen wir den Erwerb jener Rechte haben erkaufen müssen.

Wenn die Kaiserliche Regierung dagegen über ihre Rechte an der gemeinsamen Errungenschaft eine anderweite Verfügung treffen will, so wird fie uns sofort zur Verhandlung darüber bereit finden. Eine solche Verhandlung mit Wien würde sich auf der Basis des be- stehenden Rechtes bewegen, da die Verträge die Disposition über, die Herzogthümer beiden Mächten gemeinsam geben, und daher eine solche Disposition nur unter gegenseitiger Zustimmung statlfinden kann, welche auch in dem Gasteiner Vertrage noch vorbehalten is. Wir verlangen unsererseits nichts über unser klares und bestimmtes Recht hinaus, welches uns den gleichen Antheil mit Oesterreich an der Cession König Christians gewährt , wir gründen keine Ansprüche auf die von uns gebrachten, nach der Natur der Dinge größeren Opfer, aber unscr vertrags8mäßiges Recht an unserem Antheile können wir uns auch durch Bundesbeschlüsse nicht verkümmern lassen. Ueber die Lösung oder Fortbildung unseres Mitbesitverhältnisses kann nur mit- Oesterreich von uns verhandelt werden.

Erleichtert , resp. modifizirt könnten diese Verhandlungen werden, wenn es gelänge, gleichzeitig Über die von uns angebahnte Reform der Bundes-Verfassung eine Verständigung mit dem Kaiserlichen Kabinet zu erzielen. Sobald Ew. 2c. daher aus Jhren Vesprehungen mit dem Herrn Grafen von Mensdorff die Ueberzeugung gewinnen, daß das Kaiserliche Kabinet bereit wäre, zu einer solhen Verständigung die Hand zu bieten, wollen Ew. 2c. die entsprechende Bereitwilligkeit unsererseits in Ausficht stellen.

Ich wiederhole meine im Eingang gemachte Bemerkung, daß diese Depesche, welhe Ew. 2c. die Gesichtspunkte, von denen aus wir eine Ver- ständigung für möglich halten , darbieten soll, niht zur Mittheilung be- stimmt ist. Qu einer vertraulichen Vorlesung und Erläuterung derselben wollen Ew, 2c. Sich ermächtigt halten.

gez. von Bismarck Seiner Excellenz dem Herrn Freiherrn von Werther

in Wien.

Hessen. Darmstadt, 10. Juni. (Darmstdt. Ztg.) Heute Nachmittag wird die Königlih preußische Besaßung aus Rastatt, 2000 Mann stark, in zwei großen Extrazügen der Main-Neckarbabn hier vorbei passiren und Über Franffurt weiter gehen.

Baden. Karlsruhe, 10. Juni. Jn der gestrigen Sizung der zweiten Kammer wurde das Geseg über Ministerverant- wortlihfeit mit 45 gegen 4 Stimmen angenommen. Herzog Ecn | von Koburg - Gotha hat beute die Residenz wieder verlassen, um sich nach Gotha zu begeben.

Bayera. München, 9. Juni. Jn der beutigen Sizung der zweiten Kammer wurde die Adresse nah Ablehnung sämmt- licher Anträge der Minorität mit 96 gegen 45 Stimmen in der von der Kommission vorges{lagenen Fassung unverändert ange- nommen.

10. Juni. Neuerdings verlautende Aeußerungen unseres Ministers der auswärtigen Angelegenheiten sprechen dafür , daß Bayern den Standpunkt fesihält, fich gegen diejenige Großmacht zu erflären, welche mit den Waffen die andere angreift. Herr von der Pfordten soll einem Plane, dem nach, wenn die preußischen Reformvorschläge mißglücken, ein Parlament unter Ausschluß Oester- reihs und Vreußens einzuberufen wäre, nit abgeneiat sein.

Hesterreih. Wien, 8. Juni. (W. Ztg.) Jm Herzogtbum Krain, und zwar in der Landeshauptstadt Laibach, hat sich unter Mitwirkung des dortigen Turnvereins cin Frauenvereimn bebufs môög-

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