1866 / 136 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1920

ciwas verschulden, wird aufgegeben , nihts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände / bis zum 7. Juli 1866 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge- meinshuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. :

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht bis zum 13. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-

Personals

am 20. Juli 1866, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. :

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Oxte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselb#| zu Sachwaltern vor- geschlagen.

Potsdam, den 7. Juni 1866.

¡Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Aru, Erfin una. Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, 1. Abtheilung, den 5. Juni 1866, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Gesellschaftsvermögen der Handlung Lichtenstein & Salinger bierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag des Zahlungs- einsiellung auf beute festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Otto KZim- mermann hier bestellk. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden auf- gefordert , in dem auf den 18. d. M, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Werner im Terminszimmer anbe- raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung des einstweiligen bestellten Verwalters oder die Bestellung eines andern einst- weiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besih der Gegenstände bis zum 4. Juli d. J. einschließli dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[1769] urs-E

[1768]

NontuUrL- CLoffnung: Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, 1. Abtheilung, den 5. Juni 1866, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Privatvermögen des Kaufmanns David Lichtenstein hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- Einstel- lung auf beute festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koelmann hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrihter Werner, im Terminszimmer anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sacen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an denselben zu verabfolgen oder zu zablen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum Ä. Juli d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurêmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[1770] Ron uc Ec offnu n. Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, I. Abtheilung,

- den 5. Juni, Nachmittags 3 Uhr. | Ueber das Privatvermögen des Kaufmanns Leopold Salinger hierselbst ift der faufmännishe Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf beute festgeseßt worden. l |

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koel- mann hier bestellt, Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge- fordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor

dem Kommissar , Herrn Kreisrichter Werner , im Terminszimmer anbe- raumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung | dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters | | hier als Sachwalter in Vorschlag gebracht.

abzugeben.

Allen , welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder |

anderen Sacven in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welhe ihm etwas

verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu | zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum4. Juli dieses | Jabres einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- | geige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben- | ist am 9, Juni 1866, Mittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet Pfandinhaber und andere mit den- |

Dahin zur Konkurêmasse abzuliefern.

selben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besige befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. [1819] Nonunfurs-ExL\fp na, Königliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung, den 8. Juni 1866, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Salomon Goldstrom zu Hohen- stein ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- Einstellung auf den 5. Mai er. festgeseßt worden. ;

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze bestellk. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dein

auf den 21. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar,

Kreisrichter Meizen, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge

Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, odex welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 30, Juni 1866 einscchließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Nechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in threm Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rehtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang- ten Vorrecht

bis zum 7, Juli 1866 einschließ lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü-

| fung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten ¿Forde-

rungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- Personals

auf den 16. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen, Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten- falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat cine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtiglen auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Bekannkschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Alscher zum Sachwalter vorgeschlagen.

[1815] Konlurs-Exoffüunag, Ueber das Vermögen des Kaufmanns M. Landsberger zu Stallupoenen ist am 7. Juni 1866, Mittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstelung auf den 7. Juni 1866 festgeseßt. Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Isidor Adam, in Stallupoenen wohnhaft, bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 21. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr,

| in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. §8, vor dem Kommifßar,

Gerichts - Assessor Leonhardy anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen , welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiÿ oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände

bis zum 10. Juli 1866 einschließli ch dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen. * Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als

| Konkursgläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang-

ten Vorrecht bis zum 21. Juli 1866 einschließli ckch

| bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung | der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals am 25. August 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Gerichtsbezirke wohnt,

| muß bei der Anmeldung feiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften

oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizrath Uhse in Pillkallen und Thesinaga

Stallupönen, den- 7. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

[1820] Konkurs-Eröffnung, Ueber das Vermögen des Kaufmanns J. A. Buettler zu Eydtkuhnen

und der Tag der Zahlungseinstelung auf den 12, Mai 1866 festgeseßt.

1921

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Spediteur Herr Rudolph éFrick, in Eydtkuhnen wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 27. Juni 1866, Vormittags 92 Uhr, :

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8, vor dem Kommissar, Ge-

richts-Assessor Leonhardy, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor-

schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines | | vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath von Werthern, im Verhand-

anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

j

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang- ten Vorrecht bis zum 7. Juli er. einschli lich

| bei uns schriftli oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, | 0 wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

Allen , welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren | oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm | etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder |

zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 10. Juli 1866 einschließ lich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, |

mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger

des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besig befiudlichcn Pfand- | | Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht an-

stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als | | Rechtsanwalte v, Ziehlverg, Kallenbah und J. R. Niemann zu Sachwal-

Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtöhängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht bis zum 21. Juli 1866 einschließli ch

bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- derungen, sowie nach Besinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- personals

am 22. August 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen, N

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger , * welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwälte Regge und Thesing hier, und Justizrath Uhse in Pillkallen als Sachwalter vorgeschlagen.

Stallupönen, den 9. Juni 1866,

Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung. 1733] BelanntmasGunag. Konkurs Eroffnung, Königliches Kreisgericht zu Elbing, L, Abtheilung. Den 1. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Goldberg zu Elbing, Firma: Bernh. Goldberg et Co., is der faufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zablungs-Einstellung auf den 1. Juni e. festgestellt.

Qum einsiweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Scheller bier |

bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 14, Junt e, Bormittkäags 11 Uhr;

in dem Verhandlungszimmer Nr. 11 des Gerichtösgebäudes vor dem gericht- lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Schliemann, anberaumten Ter- mine ihre Erklärungen und Vorschiäge über die Beibehaltung dieses Ver- walters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen , welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen -in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehcr von dem Besiße der Gegenstände

bis zum 1. Zuli ex einschGließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners Haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfand- stücken uns Anzeige zu machen.

[1840] ROUtuUr 3 Eroffnung. Königl Kreisgericht zu Elbing.

Erste Abtheilung. Den 8. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jacob Neuweck hier is der kauf- männische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungßseinstellung auf den 8. Juni cr. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt von Forkenbeck bestellt. ; i

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

Den 22 uni er, Boumilfägas 11 Ubr,

in dem Verhandlunaszimmer Nr. 11 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht-

lichen Kommi Schli n, anberaumten Termine ihre Erklä- | U ; E ; S jen Kommissar, Herrn Rath Schliemann, 9 | Konkursgläubiger machen wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Anspruche;

rungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlihen Pfandstücken uns Anzeige-zu machen.

[1810]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Woell- mer in Gollub werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche,

\

auf den 18. Juli er., Vormittags 11 Uhr,

lung8zimmer Nr. 2 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Afkord verfah- ren werden.

Wer seine Anmeldung schriftli einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsig hat , muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zux Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen fechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die tern vorgeschlagen. Statt des Bürgermeisters Koska i der Kaufmanr; Carl Heger in Gollub als interimistisher Verwalter bestellt.

Strasburg i. Westpr, den 6. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Strasburg, Weß pr., Erste Abtheilung, den 1. Juni 1866, Nachmittags 55 Uhr

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Woelliner in Gollub ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Juni er. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Bürgermeister Kosfa in R M eh Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem au

[1722]

den 13. Juni er., Vormittags 12 Uhr,

in dem Verhandlungszimmer Nr. 2 des Gerichtsgebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath von Werthern, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besize der Gegenstände bis zum 28. Juni cer. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben glei- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

[1813] BetanntmaMcbUna. U 4 Der Prüfungstermin in der E. H. Gallschen Konkurssache wird vom 3ten auf den 7. Juli d. Js., Vormittags 9 Uhr, verlegt. Thorn, den 8. Juni 1866. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.

5 E M L O L L DE D A A E

Konkuxsg-CrLfnung. Königliches Kreisgericht zu Belgard. Erste Abtheilung. Den 8. Juni 1866, Mittags 12 Uhr. : Ueber das Vermögen des Möbelhändlers und Sattlermeisters August: Albert Lindner hierselbst is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 16. Mai d. J. festgeseßt worden. . Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Joseph Zander hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 21. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, : vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Proß, im Zimmec Nr. 1, anbe- raumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwal-

ters abzugeben. ; G : Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren,

oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder weiche ibm etwas verschulden, wird aufgegeben , nihts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besig der Gegenstände

bis zum 22. Juli 1866 einsf{ließlidch P dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles- mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kontursmasse abgulte- fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger

[1812]

| des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Vfand-

stückfen nur Anzeige zu machen. ¿3 Y ee : Zugleich werden alle diejenigen , welhe an die Masse Anspruche als

- - P rer D: D:

| dieselben mögen bereits rehtshängig sein oder nicht, mit dem dafür rerlamg- i | N

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder | ten Vorrecht

anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas

vershulden, wird aufgegeben, nihts an denselben zu verabfolgen oder zu |

zablen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 16. Juli cer.

bis zum 18. Juli d. J. eins{ließzli - bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden und demnä zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, f wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven VerwaltungEperfenals auf den 15. August d. J.;, Vormittags 10 Ubr

vor dem Kommissar, Kreisgerichté-Rath Prot, iun Zimmer Nr. 1 scheinen. E Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eüte Abschrift der und ibrer Anlagen beizufügen. E

Jeder Gläubiger, welcher nicht in Unserm Amt®êdezirke seunen Weadönitz bat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am Hüeskigem Onte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auêwärtigenm Bevollmäch» tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, weldtem e Fier