1866 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Eisenach, 21. Juni, früh. Während: der Nacht ist Jufante- rie; Artillerie und Kavallerie hier“ eingetroffen, um mit General v. Beyer vereint, zu operiren. Ein Detachement aus Magdeburg traf während-der Nacht in Nordhausen ein, um bei der Einschließung der hannidöverschä Truppen mitzuwirken.

Hannover, 21. Juni, Mittag. Die Corps v. Falcken- stein und v. Manteuffel rücken nah Göttingen vor.

Múhlhausen, 21. Juni, Mittag. Ein kleines Detachement von Háännoveranern hat heute Mittag Heiligenstadt passirt und ist auf Dingelstädt marschirt ; die Abtheilung scheint sich durchshlagen zu wollen.

Kas}el, 21. Juni, Abends. haben alle Werra -Uebergänge besetzt. Eisenach sind in nördlicher Richtung marschirt.

Der Kurfürst befindet sich noch in Wilhelmshöhe.

Minden , 22. Juni, früh 8 Uhr. Der kurhessische Kriegs- Minister General Meyerfeld is als Staatsgefangener so eben auf hiesiger Festung abgeliefert worden.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Juni. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag den Großherzoglich mecklenbur-

ishen Flügel - Adjutanten von Brandenstein und den Groß- Paci Oldenburgishen Flügel - Adjutanten von Trampe, die Meldung Sr. Durchlaucht des Fürsten von Wied und des zum Kommandanten von Leipzig ernannten General-Lieutenant von Gliszinsfi, den Vortrag des Militair-Kabinets, im Bei- sein des Kriegs-Ministers und des Chefs des Generalstabes der Armee, den des Hausministers und den des Minister- Präsidenten. Se. Majestät statteten im Laufe des Vormit- tags Jhrer Kaiserlichev. Hoheit der Großfürstin Marie von Rußland Herzogin von Leuchtenberg im Kaiserlih russishen Gesandtschafts- Hotel einen Besuch ab, Höchstwelhe um 5 Uhr im Königlichen Pa- [ais bei: Jhren Majestäten en famille dinirte, »

Nach soeben eingegangenem Telegramm aus Emden meldet der Kommandant von Sr. Majestät Kanonenbot Tieger, Lieut. z. See Stenytel, daß, nachdem die Strandbatterieen auf der Knoite bei Emden vernagelt worden, die Garnison von Emden die Waffen gestreckt und die Stadt nebst den Batterieen an der Nesserlanden- Schleuse durch Capitulation unter denselben Bedingungen wie bei Stade ihm übergeben hat.

Versckiedene Blätter enthalten die ganz unbegründete Nach- riht, daß Preußen in den von ihm beseßten Nachbarstaaten, Re- krutirungen, namentlich in Sachsen, angeordnet habe. Diese Nach- richt is sogar vom Pariser » Abend - Moniteur« vom 20. Juni, wenn auch mit Vorbehalt, gebraht worden und in andere fran- zösische Zeitungen übergegangen. Wir find zu der Erklärung er- mächtigt , daß dieselbe jedes Anhalts entbehrt.

Aus Veranlassung der gegenwärtigen politishen Verhält- nisse wird der nachstehend wörtlih folgende §ÿ. 68 des Strafgeseh- buchs in Erinnerung gebracht :

»Ein Preuße, welcher während eines gegen den preußischen Staat ausgebrochenen Krieges im feindlichen Heere Dienste nimmt und die Waffen gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen trägt, wird als Landesverräther mit dem Tode bestraft. -

Ein Preuße, welcher {hon früher in fremden Kriegsdiensten stand, soll, wenn er nach Ausbruch des Krieges in denselben ver- bleibt und die Waffen gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen ah mit Zuchthaus von drei bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Wird festgestellt, daß mildernde Umstände vorhanden sind, so tritt Einschließung von drei bis zu zehn Jahren ein, «

Görliß, 20. Juni. (Sl. Ztg.) Prinz Friedrich Karl is Nachmittags von hier aus nah Löbau gefahren, und Abends acht Uhr von dort zurückgekommen. Die nach Baußzen gesandten preu- ßishen Postbeamten sind, obne dort verwendet zu werden, sofort hierher zurückgeshickt worden. Näheres darüber ist noch nicht be- kannt. Zwei österreichische Offiziere, preußische Unterthanen, sind heute hier freiwillig eingetroffen und, weil ohne genügenden Aus- weis, vorläufig auf der Hauptwache untergebraht worden. Das ganze ‘4; ‘Armee-Corps: befindet fich in Sachsen, und wird dessen Verpflegung von der \sächsishen Bevölkerung beschafft. Der Kor- respondent der »Times«, ein Offizier der englischen Garde, - is hier eingetroffen -und--durh eine Depesche der Regierung heute. im Haupt- quartier beglaubigt worden. Der Eisenbahn-Direktor Geh. Rath Costenoble ist bereits heute hier eingetroffen und hat sich nah Sachsen begeben, um die \ächsis{ch-\{lesische Bahn dem Verkehr wie- der zu eröffnen.

Aus Löbau wird der »Schles. Ztg.« gemeldet: Es ist hier eine große Theuerung der Lebensmittel eingetreten und Mangel der- selben in Aussicht, da der ganze Verkehr aus Schlesien nah Sachsen immer_noch- stockt und gestört ist.

Schleswig-Holstein. Kiel, 20. Juni. Die bereits tele- graphisch angezeigte, in der neuesten Nummer des »Verordnungsbl. s, d. Herzogth. Holstein« enthaltene Bekanntmachung, betreffend die

Die preußischen Truppen Die Truppen von

Vereinigung dex Verwaltung des holsteinishenPostwesenzs mit dem \chleswigsch en, lautet wie folgt:

Die Leitung der Verwaltung des Postwesens in Holstein, welche nach der Verordnung Nr. 6. vom 15. September 186d von der Herzog- lich holsteinischen Landesregierung in Kiel geführt wurde, wird hierdurch der \{chleswigschen Postdirection übertragen, welche fortan die Bezeichnung »Ober-Postdirection für Schleswig-Holstein« führen und ihren Siß in der Stadt Schleswig behalten soll. Die holsteinshe Ober « Posikasse wird aufgelöst. Die mit der s{leswigshèen Postdirection verbundene Ober, Postikasse übernimmt die Kassen-Verwaltung: des holsteinischen Postwesens, jedoch wird, da das Budget für jedes Herzogthum getrennt festgestellt wor. den ist, auch die Buch- und Rechnungsführung für das laufende Rech- nungsjahr noch getrennt fortgeführt. Ebenso werden die Geschäfte des Post-Aufsichtsbeamten im Herzogthum Holstein dem jeßigen Post-Auf. sichtöbeamten im Herzogthum Schleswig mit übertragen. Die bierdurch entbehrlich werdenden Stellen eines Post-Committirten für das Herzog. thum Holstein, eines holsteinischen Ober-Post-Kassirers und der holsteini- schen Post-Jnspection gehen ein. Die übrigen Beamten der Abtheilung für Postsachen in der aufgelösten Herzoglich holsteinischen Landesregierung werden in den Büreaus der Ober-Post-Direction für Schleswig-Holstein übernommen. Kiel, den 18. Juni 1866. C. Scheel-Plessen, Ober-Prä- sident für Schleswig-Holstein. «

Ueber die anderweitige Verwendung der in Folge der Vereini- gung des holsteinishen Postwesens mit dem s\hleswigschen hierbei entbehrlich werdenden Beamten, des Kommittirten Struve, des Posikassirers von Linstow und des Post-Jnspektors von Nor- mann is noch nichts bekannt. Leßterer ist auch zuglei holsteini- scher Telegraphendirektor. Weitere Schritte zur einheitlichen Ver- waltung beider Herzogthümer sind in Vorbereitung. So soll die Vereinigung der hiesigen holsteinischen Regierung, für welche nah Entlassung der Regierungs - Räthe bekanntlich keine neue Räthe er- nannt sind, mit der s{chleswigshen Regierung nahe bevorstehen. Wenigstens hört man, daß die Unterbeamten \{chon Ordre haben, sich nach Wohnungen in Schleswig umzusehen.

21. Juni. (W. T. B.) Das »Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein« bringt eine Verfügung, durch welche die holstein- schen Zeitungen angewiesen werden, je ein Exemplar ihrer Ausgabe an das Oberpräsidium und die Polizeibüreaus einzusenden.

Flensburg, 20. Juni. (Nordd. Ztg.) Au hier ist , wie in preußischen Städten, die Bildung eines Comité’s angeregt wor- den, das die Unterstüßung der im Felde stehenden Truppen, nament- lih der Kranken und Verwundeten , zum Zwecke haben soll. Man hofft auf eine um so regere Betheiligung der Bevölkerung an diesem Werke der Nächstenliebe , als unserem Land auch in diesem Kriege nicht vergönnt ist , seine Söhne an der Seite ihrer preußischen Be- freier die vor zwei Jahren aufgehäuften großen Verpflichtungen ab- tragen zu sehen. Auch in Schleswig und Kiel beabsichtigt man ähnliche Vereinigungen.

_— Eine Schwadron des Magdeburgischen {weren Landuwehr- reiter - Regiments is heute Abend mit Extrazug hier eingetroffen. Die Schwadron wird bisweiter hier verbleiben und hat bereits die Kaserne am Plantemay bezogen.

Hannover, 21. Juni. (N. H. Z.) Se. Excellenz der Höchst- kommandirende Königlich preußische Herr General von Falckenstein hat unter Enthebung des General-Majors Schomer von den Ge- schäften eines General - Secretairs des Königlichen Kriegs - Ministerii die Fortführung der Geschäfte des genannten Königlichen Ministerii dem General-Secretair des Königlichen Gesammt-Ministerii, Geheimen Finanz-Direktor von Seebach, aufgetragen.

Mecklenburg. Schwerin, 21. Juni, (Mecklenb. Ztg.) Der Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen Graf Finken stein und der Hauptmann und Flügel- Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg Zedelius sind heute mit dem Frühzuge um 5 Uhr hier angekom- men und bereits um 7 Uhr Morgens nach Rabensteinfeld zu Sr. Raten Hoheit dem Großherzog gefahren.

__ Bremen, 20. Juni. (Wes. Ztg.) Wie s{chon in einem Theile unserer gestrigen Abendnummer mitgetheilt worden, is das hiesige hannoversche Telegraphenamt heute Nachmittag wieder eröff- net. Desgleichen wird aus Bremerhaven gemeldet, daß das hanno- versche Telegraphenbüreau in Geestemünde auch für Privatdepeschen wieder freigegeben -ist. Hier wie in Geestemünde bleiben die bisheri- gen hannoverschen Beamten in Dienst.

Sachsen. Dresden, 20. Juni. (Dresd. J,) Seit gestern Abend sind die preußischen Truppen. hier in ununterbrochener Bewegung. Wie uns mitgetheilt wird, werden die abziehenden Re- gimenter bereits im. Laufe des Nachmittags durch neue ersegt sein.

Dasselbe Blatt meldet:

Durch Herrn Polizeidirektor Schwauß wurden gestern im Königlichen Polizeigebäude dem Civilkommissar bei der preußischen Armee in Sachsen, Veit von Wurmb, die verantwortlichen Redacteure der biesigen politischen

eitungen vorgestellt, um dessen Wünsche bezüglich des Verhaltens der Presse während der Dauer des Kriegszustandes entgegen zu nehmen. Es wurde denselben mitgetheilt , daß keinerlei beschränkende Maßregeln gegen die Presse beabsich- tigt würden; thatsächlihe Nachrichten könnten objektiv mitgetheilt werden, aber preußenfeindliche Raisonnements , sowie alle: Gehässigkeiten , welche die preußischen Truppen reizen und Konflikte mit denselben herbeiführen könnten, seien zu vermeiden, und würden Zuwiderhandlungen sofortige Suspendirung des Blattes, resp. Schließung der Druckerei nah fich ziehen.

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Herr Kommissionsrath Hartmann gab die Erklärung ab, daß ex als Vertreter des offizielen Organs der Königlich säch- sischen Regierung gern bereit sei, in ieben pu der von dem Herrn Kom- missar dargelegten Umstände, den Wünschen desselben nah Möglichkeit Rech- nung zu tragen und namentlich Alles zu vermeiden, was einen Konflikt mit den Königlich preußischen Truppen provoziren könnte. Er seye dabei voraus, daß dadurh in seinen geseßlichen Befugnissen und Pflichten etwas nicht. geändert werden solle; leßteren Falls müsse er eine auf dienstlihem Wege erfolgende Weisung seiner vorgesehten- Ve- hôrde erwarten. Für die humane Art und Weise, mit welcher Herr v. Wurmb seine Mittheilungen gemacht, wolle er übrigens nicht unterlassen, demselben, zugleih im Namen seiner anwesenden Kollegen, zu danken. Hr. v. Wurmb richtete hierauf an den Vertreter des offiziellen Blattes die Frage; was derselbe unter » geseßlichen Pflichten« verstehe, worauf Kom- missionsrath Hartmann erwiderte, daß er es als eine Verlegung seiner Pflichten betrachte, etwas zu thun, was mit seinem Staatsdienereide und der Ver- fassung in Widerspruch stehe, und in diese Kategorie beispielsweise es rechnen würde, wenn ihm zugemuthet werden wollte, einen von der Königlich sächsischen Staatsregierung zur Veröffentlihung im »Dresdner Journal«. ihm zuge- fertigten Erlaß nicht zum Abdruck zu bringen. Herr v. Wurmb entgegnete, daß in Bezug auf die Aufnahme der dem »Dresdner Journal« von der hiesigen Königl. Landeskommission zur Veröffentlihung zugehenden Erlasse ein Bedenken nicht obwalte, wogegen in dem Falle, daß vielleiht Herr v, Beust Namens der sächsischen Regierung einen Erlaß zur Veröffent- lihung einsenden sollte, der Abdruck desselben wohl die angedrohte Suspendirung des Blattes herbeiführen könnte. Nachdem Kom- missionsrath Hartmann zur Beseitigung jedes Mißverständnisses noch bemerkt hatte, daß er unter den Worten »Königlich- sächsische Staatsregierung« nur die von Sr. Majestät dem Könige von- Sachsen hier niedergeseßte Landes - Kommission verstanden rissen wollte, wurde. dieser Gegenstand vom Herrn Civil - Kommissar von Wurmb fallen ge- lassen. Derselbe sprach sodann noch einige Wünsche aus hinsicht- lich der Sichtung der vielfach coursirenden falschen Nachrichten, wobei derselbe sih- dahin äußerte, daß die Königlich preußische Regie- rung, wenn sie auch Krieg zu führen genöthigt sei gegen die sächsische Re- gierung, doch die Jnteressen des Landes Sachsen, namentlich in Bezug auf Handel und Verkehr, nah Möglichkeit fördern werde, indem derselbe hierbei noch des Nähern ausführte, was im gestrigen Blatte aus den Erklärungen des Herrn kommandirenden Generals an den Herrn Ober - Bürgermeister Pfotenhauer bereits mitgetheilt worden is. YJrgend cine Erklärung oder Aeußerung von Seiten eines der übrigen anwesenden Vertreter der Presse wurde nicht vernommen.

Der General Herwarth v. Bittenfeld hat nachstehenden Armeebefehl erlassen : e |

» Seine Majestät der König, unser Allergnädigster Kriegsherr, hat mir den Oberbefehl über das 8. Armee-Corps, das Reserve-Corps und die lte Division übertragen und befohlen, mit dieser Elb-Armee in Sachsen ein- urüdcken.

y Nicht aber das sächsishe Volk ist unser Feind; es wird Euch seine Zu- neigung entgegentragen. Nur seine Regierung steht uns feindlich gegenüber und binter ihr der Hauptgegner des Königs: Oesterreich.

Soldaten! Ernste Kämpfe, schwere Tage können uns bevorstehen: aber mit voller Zuversicht sehe E Hnen eMgeaes weil ich weiß, daß Jeder an seiner Stelle seine Pflicht thun wird. | 7 11D “An ala ih von den Usern des Rheines an die Elbe geführt, und die Truppen Westfalens kenne ih, sie werden mit einander wetteifern, und Ihr alte Soldaten des neuen Reserve-Corps, die der König zur Ver-

zusammengerufen hat, Jhr werdet, Garde wie Linie, unseren Feinden zeigen, daß jeder Preuße auch am heimathlichen Heerde Soldat bleibt.

Kameraden ! y G FENNGe, Ld Deshalb mit Gott für König un aterland, Vorwärts: : Der kommandirende General der Elb-Armee. gez. Herwarth von Bittenfeld.«

Reuß. Gera, 20. Juni. Der Landtag bat sich in seiner heutigen Sitzung bereits wieder vertagt, nachdem er vorher noch den von der Regierung beantragten Zuschuß zum Militairetat von mo- natlich 2500 Thlr., resp. von 3000 Thlr. für den ersten Monat inkl. der Transportkosten der 4 Compagnieen Reuß j. L. nah Rastatt, einstimmig bewilligt hatte. Heute Mittag fam zum ersten Mal wieder ein Zug auf der Gößnih-Geraer Bahn hier an und fuhr nah einer halben Stunde wieder nach Gößnig und Glauchau zurü.

esen. Gießen, 20. Juni. (Köln. Ztg.) Die Nachricht von in Nat; bei Friedberg is ganz unbegründet. Am 15. wurden sämmtliche im östlichen Theile des Kreises Weßlar befindliche preu- ßishe Truppen in ein Bivouac bei Weßlar concentrirt und erfolgte Morgens 2 Uhr am 16. der Abmarsch des ganzen Corps von da nach Kurhessen auf der Etappenstraße Über Gießen. Um 6 Uhr 30 Min. rückte die Avantgarde in Gießen ein, während das Gros der Armee vor der Stadt zum Kaffeekochen für 4 Stunde Halt machte. Um 12 Uhr Mittag§ war der Durchmarsch beendet, nur eine Compagnie des 39. Infanterie-Regiments beseßte bis 6 Uhr Abends die: Main-Weser-Station sammt den Telegraphen-Bureaus und fuhr gedachter Zeit mit Extrazug nach Marburg an der fur- hessischen Gränze, binter sich die Bahn- und Telegraphen«Verbindung zerstörend. Die Nachhut (trier's{che Husaren) recognoscirte am Sonntage nochmals rückwärts bis Gießen und rücte alsdann weiter gegen Kassel. Alle Gerüchte von einer Rückkehr nach bier, von Visitation der Reisenden, Batterieenbau gegen Gießen 2c, sind eitel. Lügen. Der Eisenbahnverkehr nach Norden ist “hier zu Ende. Von und

Je größer Eure Leistungen, desto s{neller der Erfolg! |

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nah Frankfurt gehen täglih zwei Züge mit unbestimmter Fahrzeit. Der Betrieb der Cöln - Gießener Bahn is noch: regelmäßig. Alles Eisenbahnmaterial der Main - Weserbahn is entfernt, eben so das der. Côln - Gießener. Die Familien der preußishen Bahnbeamteu haben vorsihtshalber den biesigen Ort verlassen. Unter dem gebil- deten Theile der hiesigen Bevölkerung macht sich jeßt ein Umschlag der Gesinnung zu Gunsten Preußens bemerklich,. Von Anmaxrsch der Bundestruppen ist hier nichts bekannt. Die kurhessishe Be- saßung von Marburg is entwaffnet und heimgesandt. Die Hal- tung der bier durhmarschirten Truppen war in jeder Beziehung vortrefflich. i

Aus Frankfurt a. M., 20. Juni, wird gemeldet, daß die dortigen Zeitungen jeßt in Folge einer Entschließung des Ober- Kommando's offizielle Mittheilungen erhalten. ‘Die erste lautet : »Am 18. Juni stand das Gros der preußischen, in Hessen operiren- den Truppen bei Jesberg und waren sowohl an diesem, als auch am gesirigen Tage Gießen mit Umgebung und Weßlar unbeseßt, General v. Beyer ist mit seinen Truppen im Marsche auf Hersfeld ; es ist demnach die preußische Hauptmacht im Thale der Fulda! zwi- \{chen Kassel und Hersfeld aufgestellt. Das Hauptquartier des Prinzen Alexander von Hessen, Kommandanten des 8. Armee Corps, ist nun vollständig organisirt und is die Konzentrirung die- ses 60,000 Mann Kombattanten zählenden Corps nahezu bewerk- lebe 12,000 zu diesem Corps stoßende Oesterreicher sind im An- marsche. «

Württemberg. Aus Schwaben, 18. Juni, wird der » Wes. ' Ztg.« geschrieben: Gesiern in der Frühe sind die ersten württembergishen Truppen nah der Gegend von Frankfurt ab- gegangen, heute und morgen werden die Militairtransporte fort- geseht. Württemberg hat also seinen Wunsch, den die: Kammer noch ungestümer ausgedrüct hat, als das Volk, glücklih erreiht. Doch scheint das plögliche Hereinbrehen der Katastrophe, die auch Württem- berg sofort in Action ruft, einigermaßen überrascht zu haben; man hatte sih wohl einen gemüthlicheren Verlauf gedaht, man erwartete die ersten entscheidenden Schläge in Schlesien und: glaubte sih/ dann in aller Gemächlihkeit über das \chon niedergeshmetterte! Preußen herwerfen zu können: Thatsache ist ; daß, obwohl die Regierung von allen ihren Genossen am eifrigsten zum Kriege gedrängt hat, die Rüstungen noch viel zu wünschen übrig lassen. Es feblt an Ge- wehren , an Pferden und besonders an Monturen. An höchster Stelle soll man besonders unglücklich sein, daß unser Militair größten- theils in seiner alten unfkleidsamen Uniform ins Feld rüccken muß.

Bayeru. München, 21. Juni. (W. T. B.) Die Kammer isst auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Gleichzeitig sind die Gesehgebungs-Aus\hüsse der Kammer zur Fortsezung. der Berathung des Civilprozesses wieder einberufen worden.

Schweiz. Bern, 19. Juni. (Köln. Ztg.) Der Bundes- rath hat dem Militair - Departement einen weiteren Credit für den Ankauf von Pferden für die eidgenössishe Armee bewilligt. Des Ferneren hat er im Hinblick auf die Zeitereignisse Behufs Ausbil-

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theidigung seiner gerechten Sache aus allen Provinzen seines Staates | dung einer größeren Anzahl Offiziere eine Erweiterung der diesjäh-

rigen eidgenössishen Centralschule beschlossen. Seit vorgestern ist der französische Gesandte; Marquis Turgot, von seinem Urlaub nach Bern zurückgekehrt. Die bundesräthliche Verordnung, be- treffend die Handhabung der Neutralität, lautet wörtlich, wie folgt :

Art. 1. ‘Der Eintritt von regulairen Truppen sowie von Freiwilligen der kriegführenden Staaten in die Schweiz, sei es, daß sie corporationsweise oder als einzelne Theile den Durehpaß durch eidgenössishes Gebiet anstreben, ist nöthigenfalls mit Gewalt zu hindern.

Art. 2. Die Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial überhaupt in die angrenzenden Friegführenden Staaten, sowie die Ansammlung solcher Gegenstände in der Nähe der betreffenden Grenze ist untersagt. Jm Falle des Widerhandelns werden die Waaren mit Beschlag belegt.

Art. Z. Waffen und Kriegsmaterial , welche aus den kriegführenden Staaten nach Schweizer-Gebiet gebracht werden , sei es von Flüchtlingen oder von Deserteuren oder in anderer Weise, sind ebenfalls mit Beschlag zu belegen. Ausgenommen sind die Waffen von Reisenden , die sich über ihre Person und den ZJweck ‘ihrer Reise genügend ausweisen , und, von Flüchtlingen, die sich sofort nach dem Jnnern der Schweiz begeben.

Art. 4. Der Ankauf -oder überhaupt die Anhandnahme von Waffen oder Kriegsmaterial und. Ausrüstungs - Gegenständen , die von Deserteuren oder: Flüchtlingen Über die Grenze gebracht werden / ist untersagt und es sind solche Gegenstände, auch wenn sie im Besige dritter Personen sind, mit Beschlag zu belegen. i A

Art. 5. Die auf Schweizergebiet anlangenden Flüchtlinge sind auf angemessene Entfernung zu interniren. Sollte ihre Zahl bedeutend sein, so ist davon dem Bundesrathe sofort Kénntniß zu geben. Ausgenommen sind Greise, Kranke, Frauen und Kinder und solche Personen , von denen ein ruhiges Verhalten mit Grund vorausgesezt werden fann. Flüchtlinge oder Deserteure, die sih den Anordnungen nicht fügen, oder sonst Grund zu. Beschwerde geben, sind sofort auszuweisen." ; l i

Art. 6. Der Durchzug von waffenfähigen Leuten über Schweizergebiet, um sih vom Gebiete der- einen kriegführenden Macht in dasjenige der anderen zu begeben, is untersagt. Solche Leute sind, wenn sie nit vorziehen, zurü-

‘zugehen ,- nach dem Jnnern der Schweiz. zu verweisen.

Großbritannien und Jrland. London, 19. Juni. Der lang erwartete Bericht der Untersuhungs-Kommission