1866 / 147 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Central-Comité die Provinzial- resp. Kreis- und Lokal - Vereine von den aus ihren Spezialfonds vorzugsweise zu beschaffenden Bedürf- nissen und den Orten, wo Hülfe nöthig ist, in Kenntniß, wozu dasselbe durch sein stetes Einvernehmen mit den Militair - Central- Behörden und die Berichte seiner au f den Kriegs\schauplaÿy zu ent- sendenden Agenten in den Stand geseht wird. G. Se

Geschäfts-Ordnung.

Das Central-Comité is befugt , seine Geschäfts-Ordnung selbsi- ständig festzustellen, die Befugnisse der §. 4. bezeihneten Personen im inneren Geschäftsverkehr, so wie die Bildung von Aus\hüssen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschästsbetriebes zu be- {ließen und deren Kompetenz zu ordnen.

Beschlußfassungen über den Ankauf oder die Veräußerung von Grundstücken, oder über die Anlegung von Kapitalien zu anderer als ‘depositalmäßiger Sicherheit können nur in ciner Comité-Sißung erfolgen, zu welcher sämmtliche Mitglieder mindestens 8 Tage vor dexr betreffenden Sihung unter Angabe der Tagesordnung einzu- laden sind.

O

: Mitgliedschaft.

Mitglied des Vereins (§. 1) wird Jeder, der einen jährlichen regelmäßigen Geldbeitrag zu den Zwecken des Vereins zu leisten sich verpflichtet.

Als Wohlthäter des Vereins werden diejenigen bezeichnet, welche demselben einmalige Gaben zuwenden.

9,

Das Minimum des jährlichen Beitrages, so wie die sonstigen Bedingungen der Mitgliedschaft der Provinzial -, Kreis - und Lokal- Vereine werden durch deren spezielle Statuten festgestellt, welche dem Central - Comité zur Genehmigung vorzulegen sind, und keine Be- stimmungen enthalten dürfen, die mit gegenwärtigem Hauptstatut in Widerspruch stehen.

Mit der erfolgten Bestätigung des Statuts tritt der betreffende Provinzial-, Kreis- oder Lokal - Verein, als Abtheilung des Haupt- Vereins, ins Leben. i

g. 10.

Mittel des Vereins.

Der Verein gründet seine Mittel in Friedenszeiten auf |

Geld beiträge.

Bei ausbrehendem Kriege alle, zur Felde Verwundeten und Erkrankten , geeigneten Gaben an Mate- rial und Naturalien angenommen.

E Die Geldmittel des O zerfallen in : a) den Centralfond, b) die Spezialfonds. Qum Centralfond fließen :

werden außer Geldbeiträgen

1) mindestens ein Drittheil der Beiträge der Mit glieder der | Provinzial- resp. Kreis- und Lokal-Vereine, insofern nicht ein- | zelne Vereine die Abführung einer größeren Summe an den Centralfond beschließen sollten. Der Rest der Beiträge bildet |

den Spezialfond des betreffenden Provinzial-, Kreis- oder Lokal- Vereins j

2) die Beiträge, welche einzelne Wohlthäter dem Centralfond un- mittelbar zurvenden.

Der Centralfond wird in Berlin von dem Central - Comité verwaltet.

Jeder Provinzial--resp. Kreis- und Lokal-Verein verwaltet scinen Spezialfond, der aus den übrigen Einnahmen des betreffenden Vereins nach Abzug der an den Centralfond abzuliefernden Beträge gebildet wird. j

Die Provinzial-, Kreis- und Lokal - Vereine führen jährlih im Gebruar den siatutenmäßigen Antheil ihrer Einnahme des M nosenta Jahres (vid. oben Nr. 1) an die Central-Kasse in Berlin ab. Sie senden gleichzeitig einen summarischen Abschluß der Einnahmen und aon ibrer Spezialfonds an das Central-Comité zur Kenntniß-

e.

Es ist den Provinzial- , Kreis - und Lokal-Vereinen gestattet

einen Theil der zu ihrem Spezialfond gehörigen Gelder ad nte.

P ee arte Piighia ia dh Bezirk fiammenden, im Kriege ver- melten oder invalide gewordenen Krieger sowie der Hinterbli

der im Kriege Gefallenen zu L UA De | P R

v. : 12. General-Versammlung.

Alljährlih im März wird durch den Vorsitzenden des Central- |

Comités eine General - Versamml welcher : sammlung des Vereins berufen ,

2 G e mud Central-Comités,

ür jeden Provinzialverein \sechs von d ) i

; Mitgliede P R i sechs von demselben zu deputirende in Provinzen, in welchen kein Provinzial - Verein besteht bleibt es jedem Kreis- resp. Lokalverein Überlassen, ein Mi

Förderung der Unterbringung, Heilung und Pflege der im |

an |

zu nehmen berechtigt ist. Erscheinen von

Mitglieder beî. L: 10.

haft abgelegt.

gehenden Jahres zu prüfen hat. Functionen des Ausschusses Übernehmen.

Wochen vor derselben s{chriftlich mit Motiven mitgetheilt werden. Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsiyenden.

Mehrheit von zwei Dritttheilen der Anwesenden. Die in richtiger Form gefaßten Beschlüsse der General - Ver- sammlung sind für das Central-Comité und für den Verein bindend;

7A des Innern, des Krieges und der geistlichen Angelegen- eiten. Aenderungen des Vereinszweckes können ohne Königliche Ge- nesimigusg nid vorgenommen werden. : uf den Bericht vom 29. April d. J. will Jh dem -Preußi- schen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krie- ger« auf Grund des hierneben zurüfolgenden Statuts d. d. Ber- | lin, den 3. April 1866 hierduxch Corporationsrechte in Gnaden verleihen. Berlin, den 7. Mai 1866.

IV ilhelm.

von Roon. Graf zur Lippe. GrafEulenburg, An | die Minister des Krieges, der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegen-

heiten, der Justiz und des Jnnuern.

vonMühler.

S i 6 e _Jm Anschlusse an die Bekanntmachung des Herrn Kriegs | Ministers Excellenz vom 11. d. Mts. gestattet sich a Ugrzeinet | Departement auf einen besouders wichtigen Theil der Militairkranken- pflege im Kriege näher einzugehen und denselben vorzugsweise der | O. Humanität und dem opferwilligen Patriotismus zu Es sind dies die fern von der kämpfenden Armee im Jnnern | des Landes errichteten stehenden N ie vefazatala, walde | die Bestimmung haben , durch möglichste Vertheilung der Kranken und Verwundeten eine bessere Pflege derselben zu erzielen und an steckenden , bei Ueberfüllung der Feldlazarethe zu besorgenden Krank- atn vorzubeugen.

A as unterzeichnete Departement hat es sich angelegen sein lassen für die Einrichtung solcher Reservelazarethe G e R Fürsorge zu trefsen. In einer großen Zahl auf die einzelnen Pro vinzen vertheilter Reserve-Lazarethe werden bereits viele Tausende von Lagerstellen für die Kranken und Verwundeten der im Felde stehen- den Armee bereit gehalten; die Herstellung weiterer Tausende ist in Det O begriffen.

- jedoch den Reserve-Lazareth-Einrichtungen in Folge krieg rischer Operationen eine noch größere Ausdehnung Zeieben Vev, bai dürfte die Militair-Verwaltung kaum im Stande sein, für die Verwal- tung dieser Lazarethe sachkundiges Personal in ausreichender Zahl zu erlangen, da es seine Schwierigkeit hat, sich in das mit der Verwaltung von Staatsanstalten der Kontrole wegen nothwendig verbundene, mit’ unter komplizirte Rechnungswesen noch dazu im Orange der Umstände leicht hineinzufinden. Diese Schwierigkeit muß die Militair-Verwal- | tung zu beseitigen suchen, wenn sie dem Hauptzweck einer guten

glied zu wählen, welches an der General-Versammlung Theil

solhen Mitgliedern aus einer Provinz in der General-Versammlung mehr als 6, so haben sie do nur 6 Stimmen zu führen, und müssen nah einfacher Majori. tät in sich diejenigen sechs Personen wählen, welche für die betreffende General-Versammlung eine Stimme führen sollen; die Übrigen wohnen der Versammlung nur als berathende

In der General-Versammlung wird vom Central-Comité Über die Wirksamkeit des Vereins (F. 1) und dessen Vermögenslage Rechen.

Dieselbe wählt aus ihrer Mitte einen aus drei Personen be- stehenden Aus\{uß, welcher in Gemeinschaft mit E n s Vorsizenden zu bestellenden Kassen - Kommission aht Tage vor der nächsten General-Versammlung die Rechnungsabschlüsse des vorher-

' Für die der ersten General-Ver. sammlung vorhergehende Rechnungsabnahme beruft der Vorsigende drei niht zum Central - Comité gehörende Mitglieder, welche die

Anträge, welche in der General - Versammlung zur Berathung fommen sollen, müssen dem Vorsizenden des Central - Comitê's vier

Die Beschlüsse werden nah Stimmenmehrheit gefaßt. Bei

Sofern dergleichen Anträge Abänderungen der gegenwärtige Statuten betreffen, bedürfen die darauf zu fassenden Beschlüsse ant

Abänderungen der Statuten bedürfen der Genehmigung der

Krankenpflege gerecht bleiben will. So lange die Verwaltung del E

| Lazarethe -jedoch von Staatsbehörden geführt wird , darf von einem | genauen rechnungsmäßigen Nachweise aller Sina ben und Aus- |

gaben nicht abgegangen werden.

| M würde sich darin finden lassen, Kommunen, Vereine oder der Krankenpflege gewidmete Gt | nossenshaften in selbsterrihteten Lazarethen die Lalliändige Pslegé

Ein vollständig geeignetes Aus- :

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F und Beköstigung kranker und verwundeter Soldaten unter Ge- währung einer zu vereinbarenden Beihülfe des Staates übernehmen. Diese Staatsbeihülfe kann bestehen in Zahlung einer Geldentschä- digung; Hergabe von Wäschestücken und Disponibelstellung von Räumlichkeiten.

Die Militair-Verwaltung könnte in diesem Falle, der s{hwoer zu | beschafsenden Verwaltung enthoben, sich lediglih auf die Oberaufsicht dieser Lazarethe beshränken und würde dadurch zugleih für weitere auf die Krankenpflege gerichtete Maßregeln freier.

Namhafte Civil-Krankenanstalten, so wie der Krankenpflege si | widmende Genossenschaften und patriotische Vereine haben bereits in | anerkennenswerthester Weise der Militairverwaltung ihre Dienste in | dieser Richtung theilweis sogar vollkommen unentgeltlich dar- eboten. Es handelt sih nur darum , dieser Maßregel die mögli | woeiteste Ausdehnung zu geben.

Selbst die Uebernahme einzelner QJuveige der Lazareth - Verwal- tung, wie die Beköstigung der Kranken nach den Diät-Verordnungen | der Aerzte, die Verpflegung, würde {on der verschaffen können. i

Die Provinzial - Jntendanturen sind angewiesen, Anerbietungen entgegen zu nehmen und dieselben nach getroffener Vereinbarung dem unterzeichneten Departement vorzulegen.

Möge dieser Aufruf seinen Jweck erfüllen, möge er alle Freunde der Humanität in dem Streben vereinigen, das Loos der für das Vaterland leidenden Söhne zu erleichtern. Berlin, den 15.}Juni: 1866.

Kriegs-Ministerium, Militair - Oekonomie - Departement. Bronsart von Schellendorff. Krienes.

An alle Preußen!

Kriegerische Ereignisse bereiten sih an den Grenzen unscres Vater- landes vor. Die Unterzeichneten sind deshalb welches sih folgende Ziele gesteckt hat: 1) Die zurückgebliebenen Familien der eingezogenen Soldaten zu unterstüßen. £2) Erfrischungen, Lebensmittel und Lazareth-Bedürf- | 3)

Reinigung und Reparatur der Wäsche, die Arznei- | Verwaltung wesentliche Erleichterung

zu einem Comité zusammengetreten,

nisse nach dem Kriegs-Schauplatze zu \chaffen.

Die hierher gebrachten Verwundeten und Kranken

bei etwaiger Üeberfüllung der Lazarethe in Privat-

häusern unterzubringen und zu verpflegen.

4) Die Wittwen und Waisen der gefallenen Krieger zu unterstützen. | Indem Central-Büreau des Vereins im Königl. Schau-

spielhause Eingang Taubenstraße, Concert-Saal-Thür Vormit-

tags von 11 bis 2 Uhr, werden Geldbeträge mit Dank entgegengenom- men, ebenso auch von jedem der Unterzeichneten , und diese Gaben in be- | stimmten Zeit-Abschnitten durch die Tagesblätter bekannt gemacht werden.

Lebensmittel und dem schnellen Verderben nicht unterworfene Exrfri- hungen für die Armee- und Lazareth-Bedürfnisse nimmi der Hôtel-Besiger

A. Mühling (Yôte] de Rome , unter den Linden Nr. 39) jederzeit in |

Empfang. e E Das Central-Büreau im Königlichen Schauspielhause wird jede ge-

wünschte Auskunft bereitwilligst ertheilen und Anmeldungen annehmen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, diese aufgeführten |

Kiele zu genehmigen und den Bestrebungen zur Erreichung derselben Aller-

höchst Jhre Unterstühung zu gewähren. : i Mir fordern daher im ganzen Umfange unseres theuren Vaterlandes |

Alle auf, die Theil zu nehmen wünschen an dem Werke ächter Menschenliebe

uns ihr Vertrauen und ihre Beihülfe zuweisen zu wollen.

Berlin, den 14. Juni 1866. König Wilhelm-Verein zum Besten der mobilen Armee und deren Angehörigen.

General-Lieut. von Alvensleben, Geh. Commenz.-Rath Bleichröder im Kommandantur - Gebäude. ) Behrenstraße Nr. 63. Hof-Lieferant Borchardt, Geh. Hof-Rath Dohme/,

Französischeftraße Nr. 48. __im Königl. Schloß. Geb. Sanitäts - Rath Friedheim, Hoflieferant L. G erson, Unterwasserstraße Nr. 7. i Werderschen Markt Nr. d.

Lotterie-Ober-Einnehmer Hausotte/ General - Jntendant von Hülsen, Zimmerstraße Nr. 26. Französischesiraße Nr. 36.

Geh. Ober-Finanz-Rath Frhr. v. Lens / Kommissions-Rath Litfaß/ Karlss\traße Nr. 43. Adlerstraße Nr. 0: Direktor Mühling- Hotel-Besiher A. Mühling,/

Hôtel de Rome, Unter d. Linden Nr. 39. Hôtel de Rome, U. d. Linden Nr. 39.

K. Hof-Marschall Graf Perponcher, Rentier Pin dert, Wilhelms6str. Nr. 67. N Jägerstraße Nr. 32.

Rittmeister von Prillwiß/ Geschichtsmaler Professor Richter, Unter den Linden Nr. 12. Bellevuestraße Nr. 10. Rentier Schulz-Leitershofen/ Musik - Direktor Wieprect, Schiffbauerdamm Nr. 21. Unter den Linden Nr. 34.

Der von der Gräfin Wrangel, der Gräfin v. Bismarck- | Schönhausen und vielen andern Damen unterzeichnete, vom 14. d. M. | datirte Aufruf an die Einwohner Berlins lautet, wie folgt: De. Majestät der König hat sein Volk zu den Waffen gerufen. Während die Männer zur Vertheidigung des Vaterlandes im Felde stehen, dürfen die Frauen nicht zurübleiben in “dem Kreise des Wirkens, den Gott der Herr ihnen ange- wiesen hat. Jhre Aufgabe ist es, Leidenden zu helfen, Bedürftige zu unter- stüßen und die unvermeidlichen Uebel nach Kräften lindern zu helfen. Um hierzu einen Anhalt zu gewähren, find wir in Folge der Ansprache vom 27, Mai d. J. zu einem Verein zusammengetreten. Wir ersuchen nunmehr

| Gottes Segen mit uns sein.

gewiesen würden , weil dergleichen in den | reichender Menge vorhanden sei.

| läßt, Gaben an Verbandmitteln

| genen Depots des Preußischen Vereins

| weniger als eine Viertelelle im Geviert halten, find wenig brauchbar.

| durch zwei dreieckige Tücher

| Dieselben müssen aber aus

| Kriegslazareths

" einem bürgerlichen | politische | durch reiche Gaben des ganzen Landes gegründet wurde, | mus der Bürger anvertraut. | Ruf zu folgen verstehen.

| dungs-Comité's bitten

" fen selbstihätig oder durh Sammlung von

| 14 und 15, der Verein \hleswig-holsteinscher | ren 1848 2c.

| Comité lichkeit

| eigener Anschauung netsten Persönlichkeiten sind, um " zur rechten Zeit | nicht allein von

" und in den Lazarethen bewirkt werden. | Herren Fabrikbesizer " mann R. Magnus, Ret | A. Glaue, und wird den Namen führen : Comité der Berliner kombinirten

| xials Behufs Bereitung von Charpie,

|

alle Diejenigen, welche zur Förderung der Zwecke des Vereins nament- lih seines nächsten Bestrebens, bedürftigen hiefigen Familien, die dur die Einberufung ihrer Ernährer, selbst bei der willig von den Behörden dar- gebotenen Untersiügung, in Noth gerathen, beizustehen geneigt sind, uns mit den erforderlichen Mitteln durch Beiträge versehen zu wollen. Möge Die unterzeichneten Mitglieder des Vercins Geld und Geldeswerth bereit, über

sind zur Annahme von Beiträgen an Rechnung gelegt werden wird.

deren Verwendung seiner Zeit- öffentlich

_— Eine vom Grafen zu Stolberg unter dem 12. d. erlassene Be-

| fanntmachung hat folgenden Wortlaut :

machen gesucht, daß patriotische unsere ausgerückten Truppen zurüd- Lazarethen und Depots in aus- j Wenn letzteres nun auch insoweit zutrifft, als reichliche Bestände an diesen Erfordernissen vorräthig gehalten werden, so find do, da sich der Umfang des Bedarfs im Voraus nicht übersehen 4 in der nachstehend näher angegebenen Qualität den Feldlazarethen sehr erwünscht und würden an die nächst gele- zur Pflege im Felde verwundeter

Es hät sih die Ansicht geltend zu Gaben an Charpie und Bandagen für

| und erkrankter Krieger oder an dessen Haupt-Depot zu Berlin , Magdeburg | und Breslau unter der portofreien Rubrik: »Für ausgerückte Preußische

Truppen« (auf der Post in Paketen nicht über 20 Pfund) einzusendin sein:

1) Charpie, und zwar solche, die aus reiner, / weicher, weißer, nicht zu feiner, aber auch niht zu grober, alter Leinwand so gezupft ist, daß die einzelnen Fäden geordnet und gerade nebeneinander liegen. Vorzüglich brauchbar is solbe Charpie, wenn die Fäden 6 bis 8 Yoll lang und nicht Fäden von verschiedener Länge untereinander gemischt sind. Um solche Charpie zu erhalten, müssen daher die dazu zu verwendenden Leinwandstücke entweder eben so lang als breit sein, oder, wenn sie dies nicht sind, müssen die kurzen Fäden gesondert und die langen ebenfalls gesondert gelegt wer- den. Es fann indessen au Charpie, bei welcher die Fäden ungeordnet sind, sogenannte krause Charpie/ gebraucht werden, sofern sie nur aus reiner, weicher, nicht zu grober und nicht zu feiner alter Leinwand gezupft ist.

2) Alte , rein gewaschene nicht zu grobe Leinwand in nicht zu fleinen Stücken, welche frei von Nähten und Säumen sein müssen. Stücke, welche

3) Dreieckige Tücher aus neuer nicht zu grober Leinwand. Jede der beiden kurzen Seiten dieser Tücher muß 1 bis 12 Ellen lang sein. Um solh& Tücher herzustellen, wird ein quadratförmiges, 1 bis 157 Ellen langes und eben so breites Stück Leinwand in der Diagonale durchschnitten , wo- erhalten werden. verschiedener Länge und entsprechender Breite. neuer Leinwand gefertigt und aus einem Stü Kirkelbinden aus alter Leinwand und

4) KZirkelbinden von dem Faden nach geschnitten sein.

solche, die aus mehreren einzelnen Stücken zusammengeseßt {ind eignen sich | nicht zum Gebrauche ;

auch von solchen, welche nicht wenigstens eine Länge von drei Ellen besißen, ist kein Gebrauch zu machen. Die Breite der Bin- den hat \sich nah der Länge derselben zu richten; die dreielligen Vinden müssen 14 Zoll, die vierelligen 13; Joll, die sech8elligen 2 Zoll, die acht-

elligen 27 Zoll und die zehnelligen 22 Soll breit sein.

_— Die Berliner Mitglieder des bisherigen Gründungs-Comité's des " in Warmbrunn richten folgende Bitte an alle

Freunde der Armee: Mitbürger! es gilt, dem Vertrauen unseres Königs

| auf den Patriotismus Seiner Bürger zu entsprechen! Wenn in dem bevor- | stehenden Kriege zur Vertheidigung blutige Siege zum ewigen Ruhm erworbenen Provinz Schlesien der Posten des Soldaten auf dem Schlachtfeld ist, sei der unsere an dem Schmerzenslager der

der von dem Großen Friedrich dur

| Verwundeten und Kranken. Unsere Aufgabe is nicht Centralisation patriotischer

| Wohlthätigkeit zu verschiedenen Queen, sondern eine } uns überwiesene Sorge für unsere verwundeten und kranken Soldaten 1n

einfache, bestimmte: die

Lazareth , also eine preußische Ehrenpflicht , vor der jede Das Warmbrunner Lazareth, dessen Stätte ist dem Patriotis- Wohlan, wir wollen zeigen, daß diese solchem Die Berliner Mitglieder des bisherigen Grün- demnach Alle, deren Verhältnisse es möglich machen, der Verwaltung der Anstalt und der Pflege der Kran- Gaben anzuschließen.

Der hiesige Veteranen-Verein von 1813, Kampfgënossen aus den Jah- und der Verein der Berliner Kampfgenossèn von 1864 (Slesvigia) haben sich zum Qweck der Hülfeleistung für die im Felde stehenden Kameraden vereinigt und dur Deputirte aus ihrer Mitte ein gebildet. Es dürfte dieses Unternehmen seiner Volksthüm- wegen gewiß großen Anklang finden und besonders deshalb vom Publikum zu beachten sein, als diese Männer alle den Krieg aus fennen gelernt haben, und daher gewiß die geeigs unsern Kämpfern an rechter Stelle und zu bringen. Die Hülfeleistungen sollen besonders auf den Kampfplähzen . Das Comité besteht aus den Diersh, Rentier Windisch, Rentier Herrmann, Kauf- Registrator Fiebelkorn, Fabrikant Seelmeyer und Rentier

Parteiung zurüctritt !

sich ihnen entweder in

Berlin, 17. Juni.

praktischen Nugyen hier aus, sondern ganz

Veteranen- und Kampyfgenossen - Vereine 2c. zur Hülfeleistung für die im

Felde stehenden Kameraden.

_ Dex Kaufmann Leßhafft, Rendant des Vereins zur Beförderung der Klein-Kinder-Bewahranstalten, ersucht um Qusendung geeigneten Mate- welche in den dem Verein angehö- rigen Schulen bewirkt werden soll. Jm Holsteinischen Kriege sind von diesen Schulen 400 Pfd. Charpie geliefert worden, und dieselben möchten auch jeßt nicht zurückbleiben, na ihren Kräften Beihülfe für die verwundeten Krieger zu gewähren.