1866 / 153 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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h. 26. | selbe vorläufig für dic Dauer bis zur nächsten General - Bersamm- A Der E Vorsigende des Aufsichtsraths haï den Vorsiy in der | lung, mittelst einer zu notariellem Protokoll zu E Tei Er E die Gesellschaft nah außen, bringt die Galifailiiätte zur Uns: | General-Versammlung und leitet die Berathungen und Abstimmungen nah | sazwahl, wieder zu besegen. Die definitive Wiederbeseßung erfolgt dotb 9 aue besorgt die Verwaltung des Bank-Vermögens «ai s- | Verluste zu decken, wenn und soweit der in dem bet c der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge der Geschäzjie, ernennt auch die | aber durch Wahl der Gencral - Versammlung. Das in dieser Weise ge. ag di emäßheit des Y. 39 bei der Ausübung aller Bier Anûk Gewinn zur Ausgleichung solcher Verluste nicht L I gemachte Stiminzähler. ais wählte Mitglied scheidet an dem Termin aus, an welchem die Dauer der befolgen 5 H Vorschriften und Anweisungen des Aufsichtsrathes nt- | in den Büchern der Bank Rechnuvg geführt und ‘ith L Ss vird darúber L i F 21. 7 | Functionen seines Vorgängers aufgehört haben würde Jede Veränderung u n handelt in dem vorstehend ihm überwiesenen Wirfkungöókr 1a gesonderte Anlegung einen Theil des Geschäftskapit rg derselbe ohne ab- In den ordentlichen General-Versammlungen werden folgende Geschäfte | 1n den Personen des Vorsißenden, seines Stellvertreters oder der Mitglieder struction p felbstständig, als die gegenwärtigen Statuten und seine “t ¿H6, als der Dan! verhandelt : s E | des Aussichtörathes ist durch die Gesellschaftsblätter bekannt zu machen. fden den Mi nicht beschränken. Diese Beschränkungen sind jedoch uur M Fie DipiVenden u n R T S ; ft 3c 1) Bericht des Aufsichtsraths über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen | g. 38. wg den Mitgliedern des Gesellschafts - Vorstandes, des Muff ti nur zwi bar, dieselben fönnen jedoch durch Beschluß d 0 asse der Gesellschaft zahl- und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere. Der Aufsichtsrath versammelt sich so oft , alé ex es für dienlich er De S als solcher, nicht aber dritten Personen R tam, | dern Orten zahlbar gestellt weiden. Sie then S 4uH An an, 2) Wahi der Mitglieder des Aufsichtsrathes. Z | achtet, an festzusegenden Terminen auf Einladung des Vorsigenden oder auf | Vors eßteren kann die Behauptung einer Verlegung jener beschr Cine gegen Einlieferung der ausgegebenen D e, ih vom 1. April ab ) Berathung und Beschlußnahme über die Anträge des Aufsichtsrathes | den Antrag von drei Mitgliedern des Aufsichtsrathes , in der Regel min: Borschrift mit Erfolg nicht entgegengesehzt werden. ' s ada D E G07 R E und des Gesellschafts-Vorstandes, sowie über die Anträge einzelner | destens monatlich ein Mal, um von dem Gange der Geschäfte Kenntniß | Die: var | g. 47. j Die Dividenden v«rjähren zu Gunsten der Gesells | Actionaire, welche {riftli dem Aufsichtsrath so zeitig überreicht wor- u nehmen und Erforderliches zu beschließen. Die Beschlüsse des fireckden p M bezeichneten Befugnisse des Gesellschasts - Vorstandes er E fünf Jahren, von dem Tage an, an welchèm yar nah Ablauf den sind, daß fie in die Einladung noch haben aufgenommen werden | Aufsichtsrathes werden nah absoluter Stimmenmehrheit der anwe- Fâlle H O A gerichtlichen, als außergerichtlichen Geschäften auf alle E h j E E können. E e l A | senden Mitglieder gefaßt. Jm Falle der Stimmengleichheit über a De p rw Gesetze eine Spezial-Vollmacht erfordern. : Drt ct VAL 4) Wahl E drei Kommissarien, welche den Auftrag erhalten, die Bilanz | wiegt , sofern es ich nicht um eine Mal bande, die Vini A D n F achweis, daß der Gesellschafts - Vorstand innerhalb der ihm Verfahren bei der Auflösung mit den Büchern und Scripturen der Gesellschaft zu vergleichen und | des Vorsizenden oder in dessen Abwesenheit des Stellvertreters P a od gehandelt habe, is derselbe gegen dritte Mail iu 4 §. 58. E rechtfindend, dem Aussichtsratbe Decharge zu ertheilen. beziehungsweise des in deren Stelle tretenden anwesenden ältesten Miigliedi n N Denen 8 i 09 des Bor Ablauf der statutenmäßig bestimmten KZeit kann außer d l : g. 28. L | | des Aufsichtsrathes. Zur Fassung eumes gültigen Beschlusses ist die An- Di Gal wirb g. 48. 6 J. E dieses Statuts und außer den in den ‘Vorschriften L De Dane Nur die im Actienbuche verzeichneten Actionaire haben Zutritt zu den | wesenheit von wenigstens fünf Mitgliedern erforderlich. Behör ank wird sowohl gegen jede richterliche und andere öffentliche | Handelsgeseybuchs aufgezählten Fällen eine Auflösung der Bank euen Generalversammlungen. Chefrauen werden durch ihre Männer, minder- §. 39. K 0 als gegen jeden Privaten durch die von mindestens oel Di e | wenn eine außerordentliche General-Versammlung f (old bei eintreten, jährige und sonst bevormundete, ebenso juristische Personen werden durch ihre Der Aussichtsrath beräth und beschließt innerbalb der Grenzen des E O unter der Firma der Bank vollzogene Unterschrift t Dri Dieter Beschluß iît jedoch nur. dann rechtsgültig Joie BRER E, gesehlichen Vertreter repräsentirt, auch wenn leßtere nicht Actionaire sind. | Statuts über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese nicht der G. Aui H i Y ti N Actien-Kapitals vertreten sind und drei Viertel d m R A Prokuraträger üben das Stimmrecht für ihre Machtgeber aus, Abwesende | Beschlußnahme der Generalversammlung vorbehalten sind. puugt bi R über Gelder, Dokumente und Vermögens-Objekte über- igten Actien denselben fassen. er Mob ereM- À Actionaire können sich nur durch anwesende stimmberechtigte Actionaire ver- | Qu den ausschließlichen Befugnissen und Pflichten des Aussichtsrathes der B a4 cichen zur Ausstellung der Wecselgiri ift die unter der Firma A : §..09. treten lassen. Der Vertreter hat die desfallsige schriftliche Vollmacht vor | gehören ca die A P V gemeinschaftliche Unterschrift des vollziehenden Di- _Die Bank ist verpflichtet, jedenfalls bis zum Ublanf ihrer / Eröffnung der Verhandlungen bei der Verwaltung niederzulegen. a) die Anordnung solcher Maßregeln, die er zu einem geregelten und den s oder seines Stellvertreters und des Rendanten (Kassirers) genügend mäßigen Dauer, wenn aber die Auflösung der Gesellschaft s{ A igA 5 Jede Actie giebt eine Stimme. i | Zwecken der Bank angemessenen Betriebe. der Geschäfte für nôthia Bei & A vis 0 9. 0D, i A a werden sollte, innerhalb Jahresfrist nah dem Bricblusse idre fán E A Mehr als fünf und zwanzig Stimmen fann fein Actionair, auch nicht | erachtet. Der Gesellschastövorstand hat den von dem Aussichtörat g oder sonstigen Behinderungsfällen des vollziehenden Le E Noten einzulösen. Wird die Auflösung der Gesellschaft inlethalb des i Kraft erhaltener Vollmacht, in sich veretnigen- ihm mitgetheilten Beschlüssen Folge zu leisten glied E A1 vernimmt ein von dem Ausfsichtsrathe dazu bestimmtes Mit- N di Jahres vor dem Ablaufe der Concession beschlossen - so müssen bié : 29, j j j b) die genaue Kenntnißnahme von der Seitens des Gesellschaftsvorstan- | Gesellschaft N QIELAYes ‘oder ein von diesem ernannter Angenellter der zu diesem Zeitpunkt sämmtliche Noten eingelöst werden. | 4 U Wer an den General-Versammlungen Theil nehmen will, hat spätestens des bei den jedesmaligen Verhandlungen des Aufsichtsrathes ihm vor- : provisorisch dessen Dienst. | L , 0V. Y eine Stunde vor dem Beginne der Verhandlung bei einem, vom Aufsichts- | zulegenden Uebersicht der Kasse der Bank, des Wechselportefeuilles, der Der Direktor g. 90. lid Die eingelösten Noten sind unter Aufsicht des Kommissars der Köni 3 rathe zu benennenden Beamten der Gesellschaft eine Eintrittskarte zu lôsen, Lombard- und Effekten-Bestände j na ra Es ernennt und entseht alle Comtoir- und Subaltern-Beam- N ak Regierung zu vernichten und dies mittelst eines gerichtltich altes E f welche zugleich die Anzahl Stimmen, die er vertritt, angiebt. Ein auf | c) die Abfassung von Geschäfts-Instructionen für das Personal der ein- nicht d N schaft / so weit deren Ernennung (§. 39 g.) und Entlassung ell aufzunehmenden Dokuments, in welchem die Noten nah Numm 3 Grund der beim Eintritt in die General-Versammlung abgegebenen Stimm- zelnen Geschäftszweige; dem Aufsichtsrath vorbehalten ift. genau bezeichnet jein müssen, zu beurkunden. E i karten anzufertigendes, vom Aussichtêrathe zu attestirendes Verzeichniß der | d) die monatliche Revision der Kasse, der Wechsel-/ Lombard- und Effekten- Der Gesellsafts « Vors F. 91. nad s bg der nicht eingelösten oder präfludirten Noten werden Erschienenen, liefert den Bewtis über die Zahl und Stimmbefugniß der | Bestände durch aus seiner Mitte zu deputirende Mitglieder, welche ein 6. 39 R schafts- Borstand feitigt und übergiebt dem Aufsichtsrath die | besti wh erer Bestimmung des Aufsichtéraths zu mildthätigen Quwieden s anwesend gewesenen Actionaire, und is dem über die Verhandlung aufzu- | Protokoll über die Revision aufzunehmen haben; j | Ges E nd Uehexsihlan, Zesgeicven, am Schlusse eines jeden A : A S M0 B nehmenden notariellen Protokolle beizufügen und mit demselben auszu- | €) außerordentliche Kassenrevisionen nach den vorstehenden Bestimmungen G f nach kaufmännischen Prinzipien angefertigte Bilance. Nach beendigtem Liquidati E ÿ A e | so oft er dieselben für T adt | i E 7 E dem Auffichtêrath vorher zu genehmi- | von dem S 00 nUlb Ven R ara ist eine General - Versammlung 2 i L f 30. 4 g O Prüfung der von dem Gesellschaftsvorstande ihm einzureichenden Dorbanbin auvel U eten V des verflossenen Monats in der Bank | cation gegeben Vors nach den in gegenwärtigem Statut für die Convo- Ä Die Beschlüsse der Generalver ammlung werden mit absoluter Stim- | Bilance, so wie die Fesistelung der am Schlusse jedes Geschäftsjahres prä tem Geld en A ctiva und Passiva, insbesondere der Bestände in ge- | und Ent L en Vorschriften zum Zweck der Vorlegung der Schlußrechnung 4 menmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit giebt, sofern es sich niht um | zu vertheilenden Dividenden ; : Fotdeeu Hold und Silber, Barren und Wechseln, ferner des Betrages der | lu rtheilung der Decharge zu berufen. Die von den in dieser Verjamm- z eine Wahl handelt, die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag. | g) die Wahl uñd Bestallung des vollziehenden Vorstehers (Direktors), des laustdenB Na vort und aus laufender Rechnung, sowie der um- A A nicht zur Verwaltung gehörenden Actionairen ertheilte 4 u Bee | Bankbuchhalters und des Rendanten (Kassirer8), sowie die Bestätigung Gercint Banknoten, desgleichen unmittelbar nah abgehaltener jährlicher vate b sämmtliche Verwaltungs-Vorstände dieser Bank, den Actio- Ÿ Das formelle Verfahren über die Abstimmung ordnet der Vorsizende | des von dem vollziehenden Gesellschafts-Vorstande vorzuschlagenden A E R g Le alle Zweige des Verkehrs umfassenden, vom | d Mde er, von allem und jedem ferneren Nachweis, sowie von je» 4 an. Er ernennt auch drei Mitglieder der General-Versammlung zur Mit- | übrigen Bankpersonals, desgleichen die Bestimmung der Gehälter und| l “C A a0 furzen Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr | E R Pa s erfolgten Liquidation. E i vollziehung des über jede solche Versammlung nothwendig aufzunehmenden | Cautionen sämmtlicher Angestellten ; 1 | A yissar der Regierung vorzulegen und in den in §. 13 gedachten | versamml greie re »tliche _Golge_ triti ein, Fallé in der Beneral- y notariellen Protokolls. h) die Wahl des Syndikus der Bank und der Abschluß de Kontrakt * Eg otibe t 4 Wochen zu veröffentlichen. ; j d rscbteneir f Und V bei der Verwaltung unbetheiligter Actionair J j ). 32. ; i mit demselben cis E vorbehalten, anstatt der monatlichen in Zu- | berufénät L U gal in einer zweiten, eigends zu diesem Zwecke 4 Die nach den vorstehenden Bestimmungen gefaßten Beschlüsse verpflichten | ¡) die Sorge für die interimistische Stellvertretung eines Vorstands Activa und o öftere, höchstens aber die wöchentliche Bekanntmachung der Jur Dechar L Mi ung wiederholt hat. | f die Gesellschaft unbedingt, mithin auch jeden in der General-Versammlung | mitgliedes; | Silber B - Passiva, insbesondere der Bestände in geprägtem Gold und | lung im Fall d E Ctainis erwaltungövorstände dur die General-Versamm- f weder anwesenden noch vertretenen Actionair. : | k) die Bewilligung von Gratificationen, die Befugniß, ein ¡weckmäßiges Silber, Barren u. f._1v. anzuordnen. E E S R des Geschäfts ift jedoch jedenfalls eine ZStim- B. Von dem Aufsichtsrathe. Geschäftslokal durch Kauf oder Miethe zu beschaffen und die Fest- D. T e len. e M ab o Actionaire erforderlich g N sezung der dafür sowie für den Ge chäftsbetrieb überbaupt zu Verte O L Y: De | A 5 02. Y Die obere Leitung der Gesellschaft und die Ueberwachung des Geschäfts- | n A A | \ äf pt z ï d auf Grund diejes Statuts zu vollziehenden Wahlen erfolgen mit | E iu ivar aat TaERS General-Versammlung fann eine Ab- J betriebes wird einem von der General-Versammlung ernannten Ausfsichts- | g. 40. N Stix mene Galls sich beim eisten Scrutinium weder ab- | über n Gas e S O eine Erhöhung des Grundfapitals eathe anvertraut. 6 ibe g Der Aufsichtsrath ist befugt alle Beamten der Gesellschaft wegen véldie A M noch O ergtebt y werden diejenigen , | dauer is E beschlossen tan 08 Thalern binaus, so wie die Forts __Die Wabl erfolgt in Gegenwart eines Notars und die Ausfertigung Dienstvergehen , Fahrlässigkeit und aus moralischen Gründen jederzeit zu MWäblenden die immen erhalten haben y in doppelter Anzahl der zu | der in der General-Versamml L E ag mittelst einer drei Biertheile des von diesem darüber aufgenommenen Protokolls bildet die Legitimation | entlassen. Der desfallsige Beschluß erfordert jedoch die Uebereinstimmunz heit A s Q engere Wabl gebraht. Im Falle der Stimmengleich- | rität. Solche Beschlüsse b UG A vettretenen B Rem Bs der Mitglieder dieses Aufsichtsraths. | von mindestens sechs Mitgliedern des Aufsichtsrathes. i N d O en M j 208 Gi A 7 lame R EE Genebmigung. 4 Der Aufsichtsrath besteht aus neun Mitgliedern. Jhre Functionen | : M Ll U Ae E | Sa M it 19 [L i F Hue sede Ae Ae, pas ichts E drei A E ches | Alle Ausfertigungen des Aufsichtsrathes werden von dem Vorsizenden Rechnungs A Gy, E Reservefonds. | i vas C ad des SLaate. 4 nach dem Dienstalter aus dem ussichtsrathe aus. Die ordentliche General- | oder dem Stellvertreter oder von wei dazu deputirten Mit liedern d Qi Kf G N N Q ; R E gg s J Versammlung wählt ihre Nachfolger durch geheime Abstimmung. Die Aus- | Aufsichtsrathes anitexschribben. y y , f an A s Le Unit Deni. 31. Dezember jeden Jahres | uen Sein, ase B Mr ra i ho vate E A scheidenden sind wieder wählbar. Die Namen der Gewählten werden durch | C 42 8 R ms, ie ilanz auf diesen Tag von der Direction gezo- | standes und des Aufsichtsrathes ohne 2 len Sijungem des Gesellschaftêvor- die im §. 13 bezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht. Die auf | Der Aufsichtsrath wird nicht besoldet, er bezieht jedoch, außer der Erf L festgestellt anz wied vor dem 1. Mari vos m Aussichtsrathe geprüft | den Kassen, allen Büchern nb e area dec E ay nt J í für di seine X ¡ F Ta! "{ : s | g | A A - ¡Mast jeder eit CIn- Ÿ Grund des Status vom V: Mai 1856 erwählten Mitglieder des Verwal- saye für die dur jeine Functionen veranlaßten Auslagen, für )eine Muhe Binnen sechs Wochen nah der ordentlichen Generalvers . _| ficht zu nehmen , que 2e Organe der Gesellschaft gültig Edin L br J D. | waltung die im Y 54 festgeseßte Tantieme, und vertheilt solche unter du die Bilanz den Revisions-Kommissarien (Su: 27.) o DE sammlung muß |- rufen. Er hat sorgfältig darüber zu wachen, daß T N E of tungsrathes verbleiben unter der Geltung des gegenwärtigen revidirten Mitglieder nah der von ihm zu treffenden Bestimmung. diese Prüfung a Fensalben im Guse T O vorgelegt, und | Statuts in allen Punkten zur Ausführung gelan f E A Statuts für die Dauer ihrer Makhlperiode auch fernerhin als Mitglieder des | C. Von dem Gesellshafts-Vorstande. erledigt Ven E E ause DRT NAGNIDIACNDE VSIeNE Uge | Der Staat is für die Operationen de- Bank néibé E aéD Auffichtsratbes in Function. | . 43. Dic Bilanz wird, nachdem sie von den Revisions-K i t i d i OUEE „:D4 - Der Gesellschafts - Vorstand besteht aus dem vollziehenden Vorstehe: worden, durch die Gesellschafts-Blätter e I n6- Kommissarien geprunt | / Nur zur unbeschränkten Verwaltung ihres Vermögens berechtigte, in | dem Direktor der Bank und zweien nah Anordnung des Ausfsichi® D bi Mi "r, E | rathes aus dessen Mitte von. Zeit zu Zeit wechselnden Mitgliedern ap j S Aufnahme der Bilanz müssen sowohl die sämmtlichen verausgab- | S D { / en Geschäftsunkosten, als auch alle vorgekommenen Verluste abgesegt und | A enen unsicheren Forderungen ein angemessener Prozent- D Formular der Actie 4 E

Magdeburg wohnhafte Actionaire können in den Aufsichtsrath gewählt wer- | jedoch nie einer und derselben Firma angehören dürfen. Die Wahl dé? für die etwa vorhand

den. Frauen, Corporationen, Handlungsfirmen als solhe und diejenigen, | . folgt zum notariellen Protokoll. saß zurückgerechnet werden. : 44 Reg. Fol...

welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder in Konkurs verfallen gewesen | Ersteren er Die vorhandenen Effekten durfen niemals mit einem höheren als dem Magdeburger Privatdan?

und die Befriedigung ihrer sämmtlichen Gläubiger nicht nachweisen können, | , 44, find von der Wabl ausgeschlossen. A Direktor darf keine Nebengeschäfte betreiben, er mnß den Er Erwerbungscourse, und wenn der Börsencours am Tage der Bilanz-Auf- | A : _§. 399. E | s{âften der Bank seine ungetheilte Thätigkeit widmen, kann auch be? de nahme niedriger als der Erwerbungscours ist, nur zu dem Börsencourse in [ gegründet durch notariellen Vertrag vom z Jedes Mitglied des Aufsichtsrathes hat bei dem Antritt seines Amtes | Bank keinen Credit erhalten. : der Bilanz angeseßt werden. è 10 | bestätigt dur Königliche Kabinets-Ordre vom baa 4 fünf auf seinen Namen eingetragene Actien der Magdeburger Privatbank | g. 49. Y A | : ROR E j zu deponiren und fann darüber während seiner Amtsdauer nicht verfügen. | Die Legitimation des Directors y sowie des Stellvertreters, wird durd Kon dem nah Abrechnung sämmtlicher Unkosten, Verluste und noth- | Bank- Actie Nr.

) | eine Ausfertigung des über die Wahl aufgenommenen notariellen Prof wendigen Abschreibungen aus der Bilance sich ergebenden Reingewinne wer- | au H A aug D

; &U undert Thaler Preußtif c Courant

den zuvörderst wenigstens 165 Prozent so lange zum Reservefonds abgeführt, |

bis leßterer auf den vierten Theil des jeweiligen Grund-Kapitals angewach- | Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag de Actie N

sen ist; demnächst aber den Actionairen eine Dividende bis auf Höbe von | mit Fünf Hundert Thalern geleistet ag “atte E r Ee L

vier Prozent des Nominalbetrages ihrer Actien gewährt. | Pslichten dadurch erworben. stet wnd alle iben age R A Der nah Abzug des vorgedachten Theils zum Reservefonds und der Magdeburg, be A

Dividende für die Actionaire verbleibende Reingewinn mird vertheilt Dieser Actie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber 4

a) mit 10 Prozent als Tantieme des Ausfsichtöraths), b) der Rest als Superdividende an die Actionaire | lautend, nebst Talon beigegeben, welhe nah Ablauf des leyten Jaÿres | durch neue erseßt werden D

V0: Der - Aufsichtsrath wählt aus seiner Mitie einen Vorsizenden und einen | fkolls geführt. ¡e Namen derselben sind bei jedem in den Personen ei Stellvertreter zum notariellen Protokoll. Jhre Namen werden durch die | tretenden Wechsel in den §. 13 bezeichneten Blättern zu veröffentlichen werden, daß Mitglieder dei

Gesellschaftsblätter bekannt gemacht. Jhre Functionen in dieser Eigenschaft | Dritten Personen kann nicht entgegengeseßt | Aufsichtsrathes y welhe als Gesellschafts - Vorstand gehandelt haben

dauern 2 Jahre, fie sind na Ablauf derselben wieder wählbar. Sollten beide verhindert sein, einer Sigzung des Auffichtsrathes beizuwohnen, so | dazu vom Aufsichtsrathe nicht abgeordnet gewesen seien. übernimmt das nah den Lebensjahren älteste Mitglied desselben den Vorsiß. | . 40. D | Der Gesellschaftsvorsiand hat alle Rechte und Pflichten, welche nad Kommt in außergewöhnlicher Weise die Stelle eines Mitgliedes | dem allgemeinen deutschen Handelsgeseybuche und dem Einführungs-Geset! deé Aufsichtsrathes zur Erledigung; so steht es dem leytern frei, die- | vom 24. Juni 1861 dem Vorstande einer Actiengesellschaft zustehen. Det g. 55. i | Oer Reservesonds ist bestimmt, die sich aus der Bilance ergebenden Eingetragen sud fol .…..… des Registers

Der Auffichtöratb.