1887 / 288 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch das Wort „pensionsberechtigt“ soll die Grenze bezeichnet | den

werden, bis zu welher den Hinterbliebenen im Auslande angestellter Beamten ein Anspru auf Zurükbeförderungskosten zugestanden wird ; es werden damit die Hinterbliebenen aller widerruflich oder kündbar angestellten, diätarisch remunerirten, sowie der nicht dem Reich8ver- bande angehörigen und der nur im Nebenamt fungirenden Beamten von der Anwendung des Geseßes ausgeshlossen, soweit Beamten dieser Kategorien nicht auf Grund des Reichsbeamtengeseßes vom 31. März 1873 (vergl. A 37, 38 und 44) ausnahmsweise ein An- \pruch auf Pension zusteht. ur die Worte „deren dienstliher Wohnsiß sich im Auslande befindet“ sodann soll angedeutet werden, daß das Geseß nur Anwen- dung findet auf solche Beamte, die entweder eine im Besoldungs-Etat vorgesehene Amtsstellung mit dienstlihem Wohnsiß im Auslande be- kleiden, oder deren kommissarishe Entsendung in das Ausland keine M ecgebende, sondern eine auf längere Zeit, beziehungsweise auf die Dauer berechnete ist. j :

Dur den Zusaß „aus der Reichsfasse besoldeten“ werden ferner die Hinterbliebenen solher Reichsbeamten von der Zurückbeförderung auf Reichskosten ausgeschlossen, welche ihr Diensteinkommen (und im Falle ihrer Pensionirung ihre Pension) niht aus der Reichskasse be- ztehen. Es gehören dahin beispielsweise die Beamten der Reichsbank und die Sekretäre des Arhäologischen Jnstituts, da diese Beamten, obwohl sie Reichsbeamte sind, ihr Diensteinkommen (und beziehungs- weise ihre Pension) nicht aus der Reichskasse, sondern aus Fends der Reichsbank beziehungsweise des Archäologishen Instituts beziehen und daher auch nit füglich ihre Hinterbliebenen auf Kosten der Reichs- kasse zurückbefördert werden können.

Bezüglich der Mrguns der Kosten bedarf es keiner beson- deren Bestimmung, da dieselben aus den zu außerordentlihen be- iehungsweise unvorhergesehenen Ausgaben zur Verfügung \tehenden

itteln der betheiligten Verwaltungen bestritten werden können.

Der Reichskasse würden in gleicher Weise, wie dies hon bisher bezüglich der Hinterbliebenen der im Auslande verstorbenen Berufs- Tonsuln der Fall war, als Kosten der Zurückbeförderung insbesondere die Fuhrkosten und die Kosten des Transports der Einrichtungs- gegenstände zur Last fallen.

Nach Artikel 2 soll das Geses am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Volkswirthschaftsrath. Session 1887.

Protokoll der ersten Sizung

des permanenten Ausschusses des Volkswirth- \chaftsraths.

Berlin, den 6. Dezember 1887.

Der Vorsitzende eröffnet die Sißung um 2 Uhr.

Als Regierungskommissarien sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Innern, Herr Bosse, und der Geheime und vor- tragende Rath im Reichsamt des Innern, Herr von Woedtke.

Der Vorsitzende ernennt in Gemäßheit des 8. 2 der Geschäfts- ordnung Herrn Geheimen Finanz-Rath a. D. Jencke zum Referenten und Herrn Landrath a. D. und bes von Roeder zum Korreferenten des Ausschusses. Beide Mitglieder erklären {ih zur Uebernahme dieses Amts bereit.

Zu Ziffer 1 der Grundzüge giebt der Regierungskommissar Herr von Woedtke eine erläuternde Uebersicht über den Kreis der nach der Vorlage dem Gese zu unterstellenden Persouen und entwickelt ins- besondere die Gründe, welche es angezeigt erscheinen ließen, die Haus- industrie niht von der Wohlthat des Gesetzes auszuschließen, anderer- seits aber auch nicht dem Versicherungszwange ohne Weiteres zu unterwerfen, So wünschenswerth es sei, diese Berufs- klasse, welhe in gewissem Sinne den Uebergang vom Arbeiter zum selbständigen Gewerbetreiberden bilde, in vieler Hinsicht aber nicht besser gestellt sei als wie der Arbeiter, in den Kreis der Versicherungspflichtigen hineinzuziehen, so könnten doch die aus der besonderen und eigenartigen Stellung der Hausindustriellen si für die in Auéësiht genommene Versicherung ergebenden Schwierigkeiten nit von vornherein und allgemein beseitigt werden. Wo bie Her- anziehung diefer Personen sich ermöglihe, werde man daher dem Bundesrath auf Grund „der anzuftellenden Ermittelungen die Ein- l der Hausindustrie in den Rahmen des Gesetzes überlassen müssen.

Im Laufe der an diese Ausführungen sih anschließenden Debatte werden folgende Anträge gestellt :

1) von Herrn von Roeder: ;

in Absatz 1 hinter „werden“ einzuschalten : „vom zurückgelegten 14. Lebensjahre ab“; 2) von Herrn Heimendahl: an der unter 1 gedahten Stelle einzuschalten : „vom zurückgelegten 15. Lebensjahre“ ; 3) von Herrn Jene: an der unter 1 gedachten Stelle einzuschalten : „vom zurückgelegten 16. Lebensjahre“ ; 4) von Herrn Vorderbrügge: in Ab a die Worte „der Hausindustrie“ zu streichen.

Herr von Roeder weist zur Begründung seines Antrags darauf bin, daß es nicht angemessen erscheine, die Möglichkeit zu berück- sichtigen, daß auch Kinder dem Versicherungszwange unterworfen würden, es sei vielmehr erforderlih, für den Beginn dieses Zwanges eine Minimalgrenze festzuseßen. Als solhe empfehle sich das voll- endete 14. Lebensjahr deshalb, weil, wenigstens bei der Landwirth- saft, alsdann die volle Beschäftigung einzutreten p ege.

_ Herr Heimendahl i der Ansicht, daß das 14. Lebensjahr in Be- rücksihtigung der Verhältnisse seiner Heimath zu niedrig gegriffen sei, daß si dagegen das vollendete 15. Lebensjahr empfehle,

._ Herr Janssen weist darauf hin, e es niht wünschenswerth sein würde, die vielen in der Textilindustrie beschäftigten jugendlichen Arbeiter unberücksichtigt zu lassen und der Wohlthat des Gesetzes zu entziehen, wie dasselbe bei dem Antrage unter 3 der Fall sein werde. Die Ausdehnung auf die Hausindustrie erachtet ex für dringend erforderlih, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten einer derartigen Maßnahme werde man jedo, entsprehend der Regierungsvorlage, die Entscheidung im Einzelnen dem Bundesrath überlassen müssen.

Die Herren Claudiß, Leuschner, Kohhann führen demgegenüber an, daß die große Masse der Arbeiter doch erst nah vollendetem 16. Lebensjahre, oder selbst noch später, in die Fabrik einzutreten pflege; wo dies früher der Fall sei, werde der Arbeiter für diese Zeit nit als voll betrahtet und es könne daher auch nicht gere{tfertigt erscheinen, daß für denselben in demselben Maße gezahlt werden solle, wie für den erwahsenen.

Herr Jene theilt diefe leßtere Auffassung und weist zur Be- ründung derselben darauf hin , daß auf den Krupp'\chen Werken der

urchschnittslohn der männlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren

98 S e während derjenige der erwachsenen Arbeiter sih auf 3 # und mehr belaufe, Meile mußte daher bei einer Heran- Pet der jugendlihen Arbeiter zur Versicherung diesem Lohnver- éltniß bei Bemessung der Beiträge Rechnung getragen werdea, Um die dadur entstehenden Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehle \ich

‘der gänzliche Auss{luß dieser Arbeiter aus der Versicherung,

i Seitens des Regierungskommissars Herrn Direktor Bosse wird demgegenüber ausgeführt, baß die Frage der Versicherung auch der u endlichen Arbeiter eine Gnade Prüfung gefunden habe. Aus- ch oerend für die in den Grundzügen gerrofene Entschließung sei die Erwägung gewesen, daß durch eine usnahme der udendii en Arbeiter von der Versicherungspflicht in Folge des Wegfalls des Ar-

beitgeberbeitrags ein bedenklicher Anrei gegeben werde, jugendliche

Arbeiter in ausgedehnterem i zu befi en.

Herr Jene theilt diese Befürchtungen K t und ift der Ansicht, daß auch jeßt die Be dieser Arbeiterklasse nur auf dcingen- des Bitten der Angehörigen und der Arbeiter selbst stattfinde. Auf

Arunp {Gen Werken werde diesen Bitten nur unter besonderer und sorgfältiger Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falls erilro en. Es köônne daher eine Neigung der Industrie zur Be- igung jugendlicher Arbeiter nicht anerkannt werden.

Uebrigens verdiene auch das erzieherische Moment früher Heran- ziehung zur Fabrifkarbeit Berüksichtiaung und lasse diese Heranziehung im Interesse des Arbeiters wie des Arbeitgebers erwünscht erscheinen.

Herr Vorderbrügge begründet seinen Antrag damit, daß der Begriff der Fouttnuiinle ein wenig feststebender sei und daß er die in derselben Beschäftigten als selbständige Gewerbetreibende, wie dies die Handwerker seien, nicht anerkennen könne. Es empfehle si daher, die Wohlthat des Geseßes auf alle selbständigen Gewerbetreibenden, welche derselben bedürftig seien, auszudehnen und die Entscheidung hierüber in die Hände des Bundesraths zu legen.

Herr Kalle {ließt sich bezüglich des Antrags unter 3 den von n Direktor Bosse vorgetragenen Bedenken an und bemerkt zu dem

ntrag unter 4, 4 die Betheiligung des selbständigen Handwerks an der Alters- und Jnvalidenversorgung nur als eine freiwillige aus- führbar sein werde, da eine Grenze für den Begriff des kleinen Hand- werksmeisters niht festgestellt werden könne.

Herr Kochhann spricht \sich für den Antrag unter 4 aus. Eine vor dem vollendeten sechzehnten Lebensjahre eintretende Versicherung der Arbeiter werde dazu führen, daß die jugendlihen Arbeiter si zu ‘den Fabriken drängten und in Folge dessen der Lehrlingsausbildung abgeneigt würden.

_ Der Antrag Vorderbrügge \ei zwar grundsäßlih durchaus zu billigen, der Verwirklihung desselben ständen indessen so erhebliche Schwierigkeiten entgegen, daß man von demselben absehen müsse.

Die Heranziehung der Hausindustrie werde zwar einem Bedürf- niß entsprehen , indessen billigerweise mit Rücksicht auf die vor- bandene Nothlage dieser Gewerbetreibenden nur dann gefordert werden dürfen, wenn der Staat zwei Drittel der Beiträge übernehme.

Herr von E empfiehlt den R 3; die geringe Höhe der Prämie lasse eine Befürchtung der Vermehrung der Fabrik- arbeit nicht begründet ersheinen, das vollendete 16. Lebensjahr ent- sprehe dem Grundsay der Gewerbeordnung, daß der Arbeiter alsdann in seiner Arbeitszeit unbeschränkt sei, und sei {hließlich auch mancher als der Termin der Konfirmation.

Herr Fürst von Haßtfeldt spricht sich im Hinblick auf die von dem Regierungsvertreter vorgetragenen Bedenken gegen den Antrag unter 3 aus und für den Antrag unter 1, wenngleich in der Praxis ein wesentliher Unterschied in Bezug auf die Beschäftigung der gedachten Altersklassen niht hervorgetreten sei.

Herr R weist darauf hin, daß sich der Antrag unter 3 auch im Interesse derjenigen Arbeiterfamilien empfehle, welhe im Sommer regelmäßig ihren Wohnort verlassen und anderwärts Arbeit suchen. Mache man die Kinder dieser Familien bereits in jungen Jahren versicherungspflichtig, so sei zu. befürhten, daß die Eltern ihrer Kinder wegen eine Beschäftigung bei den bisherigen Arbeitgebern nicht, oder nur {wer finden würden.

Der Antrag unler 4 sei wohl bei der Errichtung einer Reichs- Anstalt in Erwägung zu nehmen, werde sich aber bei der von dem Entwurf vorgeschlagenen Organisation der Träger der Versicherung kaum ermöglichen lassen.

Herr Hagen spricht \sich für den Antrag unter 3, dagegen bezüg- li der Hausindustrie für unveränderte Annahme der Vorlage aus.

err Spengler steht dem leßtgenannten Antrage zwar sehr sym- pathisch gegenüber, hält aber gleichfalls die Verwirklichung desselben E A mögli und giebt daher der jeßigen Fassung der Grundzüge en Vorzug.

Damit ist die Debatte über Ziffer 1 der Grundzüge ers{chöpft.

Bei der Abstimmung ergab sh die Majorität für die Regierungs- vorlage unter Hinzufügung des von Herrn Îencke vorgeschlagenen Zu- saßes unter 3. Damit erledigen sh die Anträge unter 1 bis 3. Der Antrag unter 4 wurde unter Annahme der Regierungsvorlage mit 12 gegen 8 Stimmen abgelehnt. : ruff Hierauf stellt der Vorsitzende die Nr. 2 der Grundzüge zur Dis- ussion.

Herr Jansen weist darauf hin, daß die Bestimmung des Ab- lige 2, na welcher solhe Personen, denen auf Grund der reihsges2h-

lichen Unfallversiherung eine Rente von 120 #4 zustehe, der Ver- sicherungspfliht nit unterlägen, in dem Falle zu einer Härte führen könne, wenn der Bezug der Rente z. B. darch Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit in Fortfall käme.

Der Regierungskommissar von Woedtke giebt zu, daß die Grunt- ¿üge diesen Fall nit berücksihtigt hätten, und erklärt auf eine An- frage des Herrn Heimendahl, daß der Betroffene niht in der Lag? sei, diese Härte durch Nachzahlung der Beiträge auszugleihen. E: warnt zugleich davoc, durch Aufnahme einer bezüglichen Bestimmung in das Gesetz die Schwierigkeiten, welche \sih bei Ausführung desselben in hinreichender Menge darbieten würden, noch zu vermehren.

Hierauf wird die Nr. 2 angenommen.

Sodann beschließt der Aus\chuß auf Anregung des Fürsten Hct- feldt, die Ziffcrn 3 und 4 zusammen zu erledigen. Leßterer erbittet {i Auskunft darüber, ob Siechenhäuser, deren er inehrere mit bedeutenden Kapitalien und mit erheblichen Leistungen besitze, zu denjenigen Kassen- einrichtungen zu zählen seien, auf welhe durch Beschluß des Bandes- raths die Bestimmungen der Ziffer 3 ausgedehnt werden könnten.

Vom Regierungskommissar von Woedtke wird dies verneint.

Herr Jencke will nicht, daß in diesem Geseß den sogenannten freien Hülfskassen eine gleiche bevorzugte Stellung wie in dem Kranken- kasseageseß eingeräumt werde und stellt anheim, die Ziffer 4 in ent- sprechender Weise abzuändern. :

Dem gegenüber - erklärt Regierungékommissar von Woedtke, vas nah der Fassung der Ziffer 4 dem Bundesrath zwar die Befugni zustehe, die Vorschriften der Ziffer 3 auch auf die Mitglieder einer bestimmten freien Hülfskasse für anwendbar zu erklären, daß er aber von dieser Befugniß niemals Gebrauch machen werde, weil diese A keine genügende Garantie für eine andauernde Lebensfähigkeit

en.

_ Herr Kochhann hält es für dringend nothwendig, daß in das eds cine ausdrücklihe Bestimmung. aufgenommen wird, welche es verhindert, daß die Jnsassen von Siehen- und ähnlichen Häusern in den Besiß der auf sie entfallenden Alte-8- und Jnvalidenrenten ge- langten. Leßtere müßten vielmehr in das Eigenthum der in Rede stehenden Häuser übergehen.

Hierauf nimmt der Vorsißende Veranlassung, noch einmal zu betonen, daß der Bundesrath ih niemals dazu verstehen werde, den freien Hülfskassen, die jeden Tag aufgelöst werden könnten, die Rechte der Ziffer 3 zu gewähren. Hierbei könnten nur solche Kassen, welche dur ihre Verbindung mit einer bleibenden Institution die Gewähr der Dauer bôten, in Betracht kommen. / bef A Heimendahl ist durch dicse Erklärung des Vorsitzenden efriedigt.

Herr Leuschner glaubt, daß die Ziffer 4 die geeignete Stelle sei, die wohlerworbenen Rechte der Knappschaftskassen ausdrücklich zu wahren, denn bei der Bestimmung, daß der Bundesrath befugt \ei, D, Kassen die Rechte der Ziffer 3 zu verleihen, könne er sih nicht eruhigen.

Herr Vorderbrügge wünscht darüber Auskunft zu erhalten, ob versiherungspflihtigen Personen, welche Zuchthausstrafe verbüßten und in dem Zuchthause gegen Lohn beschäftigt würden, die Sträszeit bei der Bemessung der Rente. in Anrechnung zu bringen sei.

Den beiden leßten Rednern erwidert der Regierungskommissar von Woedtke, daß in dem demnächst auszuarbeitenden Gesehentwurf eine Bestimmung Aufnahme finden solle, nah welcher alle ersonen, welche sich in Strafhaft befänden, während der Dauer derselben aus der Versicherungspfliht aus\cheiden. Die Alters- und Invaliden- versiherung der Bergarbeiter habe nach den Grundzügen bur die Knappschafts-Berufsgenossenschaft zu erfolgen. Es werde deshalb den Rechten der Knappschaftskassen in keiner Weise zu nahe getreten; im Se e würden sie durch Zuwendung des Reichszushusses von dem Geseß nur Vortheil haben.

„Herr Schimmelfennig is der Meinung, daß die Fabrikkassen ungünstiger als die Knappschaftskassen gestellt wären, und duß es ih

| Reinholdt. Vierzig Jahre Kün

deshalb empfehle, im Gese welche das Fortbestehen dieser Kassen ermöglichten. Regierungskommissar von Woedtke entgegnet, daß diese Normatiy- bestimmungen in Ziffer 3 enthalten seien. : - Die Abstimmung ergiebt die Annahme der Ziffer 3 und 4 in unveränderter Form. Hierauf wird die Sitzung geschlossen und die nächste Sißung des Sustinlses auf Mittwoch, den 7. Dezember, Vormittags 10 Uhr, an- eraumt. Festgestellt in der Sißung vom 7. Dezember 1887, von Boetticher. von der Hagen. Dr. Wilhelmi.

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Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Deutsche Gemeinde-Zeitung. (Verlag von P. Stankie- wicz, Berlin 8W.) Nr. 49. Inhalt: Die französische Gemeindeverwaltung. Verfügung der Königlichen Regierung zu Erfurt, betreffend das Gedenken der \chweren Erkrankung des deutschen Thronerben im Schulunterriht. Reichshaushalts-Etat für das Jahr 1888/89, Erlaß des Ministers des Innern, betreffend die Stellung der Kreiswachtmeister der Landgendarmerie. Ministerielles Schreiben, betreffend die Ausgrabungen der Denkmäler der Vorzeit und Erhaltung der Funde von Alterthümern in Preußen. Ministerielles Einschreiten gegen die Verbreitung unzühtiger Bilder und Schriften. Zur Kriminalstatistik Deutschlands in den Jahren 1882—1886, Zahl der Brände in Preußen i. J. 1886. Ver- zeihniß der im Regierungsbezirk Düsseldorf bis jeßt errihteten Alters- sparkassen. Erlaubniß-Ertheilung an städtise Lehrer zu unterricht- lichen Nebenbeschäftigungen. Amtliche Warnung vor Auswoanderung nach Amerika. Anweisung der Standesbeamten, betreffend Ehbe- \{ließungen bevormundeter Minderjähriger. Leichentransporte in Lohn- fuhrwerken. Veranstaltungen zur Rettung von im Wasser Verun-

[ütten zu Berlin. Städtisches Gutachten über die Unterstüßung der Familien von einberufenen Reservisten und Landwehrmännern zu Nürn- berg. Städtische Elektricitätswerke zu Elberfeld. Beilagen: 1) Deutscher Gemeinde-Anzeiger und Schul-Anzeiger Nr. 49. 2) Ortsgeseße. 3) Archiv für Verwaltungsre(cht.

_ Deutsche Kolonialzeitung. Organ des Deutschen Kolo- nialvereins in Berlin (Verlag des Deutschen Kolonial vereins in Berlin S8W.). 23. Heft. Inhalt: Außerordentliße General- versammlung des Deutshen Kolonialvereins. Satzungen der unter dem Namen Deutsche Kolonialgesellshast erfolgten Vereinigung des Deutschen Kolonialvereins mit der Gesell haft für deutsche Kolonisation. Die unpraktishe Verwendung der Missionsgelder. Von Dr. Hübbe- SPleiden. Meine Eindrücke von Australien in weltwirth\chastliher Beziehung. Von Graf Anrep-Elmpt. Koloniale Rundschau mit Beiträgen von H. Soyaux, C. G. Büttner, Dr. Otto Kersten, Dr. Otio Finsch, A. W. Sellin u. \. w.

Das Volkswohl. (AlUgemeine Ausgabe der Sozial-Correspondenz. Dr. Victor Böhmert, Dresden.) Nr. 49. Inhalt: Drei deutsche Sozialreformatoren. Die Alters- und Invalidenversorgung der Arbeiter als Grundlage einer fortlaufenden Arbeiterstatistik. Die Unfallverhütung in Oesterreih. Der Dresdner Frauen - Erwerbs- verein. Soziales: Statistik über die \äcchsishen Geistlichen und Lehrer. Arbeiterverhältnisse: Aktienverein zum Werner’schen Bruderhaus in Reutlingen. Ueber durchschnittlihe Tagelöhne und Liedlöhne. Zufluchtsstätte für Arbeiter. Ein Arbeiter- und See- mannêheim. Arbeiterwohnungen. Kaffee und Aepfelwein in Fabriken. Arbeiter-Bauverein zu Flensburg. Beilage: Die Er- richtung ciner Arbeitsvermittelungs\telle in Dresden.

Volkswirthschaftlihe Zeitschrift „Die Sparkasse“, Organ des deutschen Sparkassen-Verbaudes. (Efsen.) Nr. 139, Inhalt : Hannoverscher Sparkassen-Verband. Arbeit und Sparen macht reiche Knechte. Altersfparkasse. Resultate der belgishen Staatssparkasse vom 15, September 1865 bis 31. Dezember 1885. Aufruf des Vereins für Jugendsparkassen. Die ländlichen Tee 1885. Niederländische Reichspostsparkasse. Verhältnisse der Pfennig- sparkassen zu Darmstadt. Der Osnabrücker Sparverein für Kinder. Der Allgemeine Spar- und Vorschußverein zu Halle. Spar- und Darlehnskasse zu Richrath, Geld-, Bank- und Münzwesen : Chedckverkehr bei der Reichsbank. Falshes Geld. Kreditwesen : Wucher auf dem Lande. Versicherunaswesen : Alte Leipziger Lebens- versicherungs-Gesellshaft. Privatgesellshaften und Sozietäten. Gemeinde - Angelegenheiten: Anleihe des Kreises Sensburg. Juristishes : Verjährungsfristen. -— Verschiedenes. Briefkasten.

Forstwissenschaftliches Centralblatt. (Berlin, Paul Parey.) Heft 12. Jnhalt: Original-Artikel : Vergleichende Ver- suche über den Einfluß der Streunußung. Vom fürstlich Hohenzoll. E Karl Friderih in Dettingen. Die Festseßung des Fällungs-Etats einer Hohwaldbetriebsklasse. Vom fürstl. Forstmeister Ms in Büdingen. Mittheilungen. Literarishe Berichte.

otizen.

Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbsfleißes. (Berlin, Verlag von Leonhard Simion.) 1887. IX. Heft, Inhalt: Abhandlungen: Vermishte Abhandlungen. Ueber die deutshen Rohpetrole, deren Untersuhung und Verarbeitung. Von Dr. G. Kraemer und Dr. W, Bötther. #Ueber die Wider- standsfähigkeit auf Druck beanspruchter eiserner Baukonstruktionstheile bei erhöhter Temperatur. Von M. Möller und R. Lühmann. Die deutschen Erdöle. Von Dr. C. Engler.

Die Nr. 49 (1887) von „Schorer's Famil ienblatt* (red. von Dr, Franz Hirsch) hat u. A. folgenden Inhalt: Lumpenprinzessin. Roman von O. Gayer. (9. E Nanei. Gedicht von T.

C tlerleben. Von Ernesto Rossi. Die goldene Jugend. Von Paul Strom. Christus und die Ehe- brecherin. Gediht von Th. Nöthig. Unerklärlihes aus Vergangen- heit und Gegenwart. XI. Der Tod des Kaufmanns Cönen.

inale. Eine einfahe Geschichte von Fan Dupont. (Schluß.) Ein Allerweltsbaum. Von Viktor Rödgen. Mit 2 Abbildungen. Kleine Ursachen, große Wirkung. Skizze aus dem Leben eines „Cinjährig-Freiwilligen“. Von A. Oskar Klaußmann. Mit einer Vignette. Plauderecke: Die Gehälter der Helden vom bohen C. Durchshaut. Scharfblick, Ungenau. Vow Trinken. Maximilian Ludwig. Dem Berliner Opern-Direktoc E. Der Thierstruwwelpeter. Mit Abbildung. :

_Für die Schreibstube. (Schmidt, Berlin C., Neue Friedrih- straße 39.) 4, Jahrgang. Nr. 5. Inhalt: Die Fortführung der Sozialreform durch die Alters- und Invalidenversicherung. Ein Strafprozeß wegen Gebührenüberhebung. -— Gebühr des Notars für An- und Aufnahme von Interventionserklärungen der Nothadressaten beim Wecselprotest. Liquidation des bevollmächtigten Rechts- anwalts, welcher sich beim Amtsgericht im Behinderungsfalle nicht s einen Rechtsanwalt vertreten läßt. Der öffentlihe Schreiber in Spanien. Vermischtes. Aufgaben. Briefkasten. Inserate.

Clinique Électro-Homéopathique. Courrier de Ia nouvelle Thérapeutique expérimentale. Parait a nice le ler et le 16 de chaque mois. Directeur: Commandeur Ghirelli. No. 19. Sommaire: Communication. La maladie du Kronprinz. L'Electro-Homéopathie en \ Espagne, Notes du Docteur: Surdité Gutturale. Questions: Du Sacicylace des aliments golides et liquides. Petite Correspondance. Avis Divers,

selbs Normativbestimmungen zu geben,

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2, Zwangsvollstreckungen, Aufgebote,

3. u Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloo ung, Sinthablung A. von öffentlihen P 5, -

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-

orladungen u. dergl.

ieren.

esellsch,

}

Berufs-Genossenschaften.

9. Theater-Anzeigen. 10. Familien-Nachrichten.

6. ? Deffentlicher Anzeiger. | Lemm

| In der Börsen-Beilage.

“D Stebriefe und Untersuchungs-Sachen.

[43580] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmannéslehrling Hermann Ball, am 3. Dezember 1869 zu Berlin eboren, mosaish, welcher flüchtig ist, ist die Unter- fuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten T. Ia. 659. 87. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12 abzuliefern.

Verlin, den 2. Dezember 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht T.

Beschreibung: Alter 18 Jahre, Größe mittel, Statur \{chlank, Haare dunkel, Stirn Mes, Bart fehlt, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase ge- wöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts.

[43579] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den am 27. Oktober 1886 aus der Strafanstalt zu Halle a. S. entwichhenen Sattler Karl Weißer unter dem 1. November 1886 in den Akten T. IV D. 87. 85 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.

Berlin, den 3. Dezember 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

[38568]

Der Knecht August Carl Daniel Siedschlag aus Dieckow, Kreis Soldin, wird beschuldigt, als be- urlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf- geseßbuchs.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 24. Februar 1888S, C IAORE 9 Uhr, vor das Königliche S mgerite zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Küstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Berlinchen, den 7. November 1887.

i Wagner, Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

43581] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen: L

1) den Philipp Gumprich, geboren am 27. Juli 1860 zu Trier,

2) Julius Simon, geboren am 12. Dezember 1861 zu St. Paulin,

3) Peter Sabel, geboren am 28. August 1863 zu Trier,

4) Alexander Samson, geboren am 9. Februar 1863 zu Trier,

5) Johann Marion, geboren am 27. Dezember 1864 zu Trier,

6) Johann Martin, geboren am 309. Juli 1864

zu Trier, 7) Johann Krames, geboren am 3. Februar

- 1864 zu Euren,

8) Peter Wilhelm Becker, geboren am 28, No- vember 1864 zu St. Paulin, ;

9) Friedrich Wilhelm Stolle, geboren am 5. März 1864 zu St. Paulin,

10) Karl Eduard Ludwig Dietsch, geboren am 9, August 1865 zu Trier,

11) Jacob Franz Vreiling, geboren am 28. April 1865 zu Kürenz,

12) Johann Herres, geboren am 10. August 1865 zu Maar,

13) Josef Eifel, geboren am 12, Januar 1866 zu Trier,

14) Peter Josef Graeff, geboren am 8. März 1866 zu Trier,

15) Peter Jttenbach , geboren am 29. April 1866 zu Trier,

16) Eduard Paul Friedrich Schulz, geboren am 16. Februar 1866 zu Trier,

2 Julius Ferdinand Adems, 18, Oktober 1867 zu Trier,

18) Georg Blasius, geboren am d. September 1867 zu Trier,

19) Markus Goldschmidt, geboren am 20. Mai 1867 zu Trier.

20) Peter Schawel, geboren am 24. November 1867 zu Trier, l

21) Johann Baptist Schorn, geboren am 8. Fe- bruar 1867 zu Trier,

22) Andreas Heser, geboren am 19. Juni 1867 zu Heiligkreuz,

23) Peter Simon, geboren am 26. Fe bruar 1867 zu Heiligkreuz,

24) Mathias Vester, geboren am 9. Januar 1867 zu Löwenbrüken,

25) Lazarus Aach, geboren am 14. September 1867 zu Mahr,

26) Plilipp Lautwein, geboren am 5. Januar 1867 zu Zurlauben,

27) Anton Kleemann, geboren am 12. Januar 1864 zu Ens,

m Mathias Wenzel, geboren am 3. Mai 1864 zu Waldra, ; ». 29) Nicolaus Michels, geboren am 19, Juni 1864 zu Welschbillig,

30) Bernard Feltes, geboren am 27. Oktober 1866 zu Mebdorf,

31) Peter Schu, geboren am 22. Mai 1866 zu Pellingen, a Mathias Reis, geboren am 2. Juni 1866

¿u Riol, 33) Wilhelm Esch, geboren am 22. Februar 1866 zu Ensch,

34) Mathias Schmidt AL., geboren am 31. Ja- nuar 1866 zu Minden,

39) Nicolaus Bauler, geboren am 15. November 1866 zu Orenhofen,

L Johann Peter Schneider , 25. April 1866 zu Zemmer,

37) Peter Litsch, geboren am 1. März 1866 zu Scchweich,

geboren am

geboren am

A Mathias Sebastian - Thul, geboren am 20. Januar 1866 zu Schweich,

39) Mathias Kruppert, geboren am 23. Novem- ber 1866 zu Eisenach,

40) Nicolaus Esch, geboren am 5. Dezember 1867 zu Ensch,

41) Mathias Merges, geboren am 14. August 1867 zu Ensch,

42) Jsaak Lorig, geboren am 4. Januar 1867 zu Bußweiler,

E Johann Jacob Bollinger, geboren am 15, Juli 1867 zu Thrönchen, Gemde. Trittenheim,

44) Mathias Blau, geboren am 31. Januar 1864 zu Osburg,

45) Peter Jacobs, geboren am 18. September 1866 zu Bescheid, ;

46) Michel Müller, geboren am 23. April 1866 zu Osburg, i

47) Johann Karl Schmidt, geboren am 17. März 1866 zu Geisfeld,

48) Mathias Niels, geboren am 15. August 1866 zu Gusenburg,

49) Mathias Alles, geboren am 3. Dezember 1866 zu Hermeskeil,

90) Josef Wahlen, 1866 zu Hinzert, i:

51) Hermann Frühauf, geboren am 24. April 1866 zu Züsch,

92) Karl Poth, geboren am 7. August 1866 zu

U , 53) Peter Wilhelm Weber, geboren am 3. Mai 1866 zu Züsch, : 54) Peter Kirchen, geboren am 28. Juni 1866 zu Schillingen. 55) Franz Schmitt, geboren am 1. Oktcber 1866 zu Buweiler, : 56) Johann Michels, geboren am 18. März 1867 zu Osburg, 57) Mathias Eiden UL., geboren am 12. Sep- tember 1867 zu Hermeskeil, 58) Peter Veecker, geboren am 18. November 1867 zu Rathen, [ 99) Peter Barth, geboren am 24. März 1867 zu Sigterath, 60) Jacob Stroh, geboren am 17. Oktober 1867 zu Siterath, i L sämmtlich ohne bekannten Wohn- und Auf- enthaltsort, : welche hinreichend verdächtig erscheinen, / in noch niht rechtskräftig verjährter Zeit als Wehrpflichtige, in der Absicht, sh dem Ein- tritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, oder nah erreichtem militärpflihtigen Alter bs außerhalb des Bundes- gebiets aufgehalten zu haben, i Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs, das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. | Ferner wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten zur Deckung einer dieselben möglicherweise betreffenden Geldstrafe von 3000 Æ und eines Kostenbetrages von 950 4 bis zur Höhe von 3050 A mit Beschlag beleat. Trier, den' 17. November 1887. Königliches Landgericht. Strafkammer. gez. Crôönert. Koenig. Münch. Für gleihlautende Abschrift :

geboren am 17. August

Der E des Königlichen Landgerichts. |

Schmidt.

[43582] K. Staatsanwaltschaft Tübingen.

Die am 20. April 1887 wegen Verleßung der Wehrpflicht verfügte Beschlagnahme des Vermögens des am 5, Januar 1864 geborenen Küfers Jakob Kautt von Bempflingen, O.-A. Urach, i} durch Beschluß der hiesigen Strafkammer vora 29. No- vember l. J. wieder aufgehoben wordezi.

Den 29, November 1887,

Der Erste Staaisanwalt : Seurlen.

e 2) Zwangsvollstreckuugen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(#86251 Hjwangsversteigerung.

Im Wege der Zmnangévollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 34 Nr. 1889 I. auf den Namen des Kaufmanns Alexander Ernst Leopold Elster zu Berlin Lens, hierselbst Große Franksurterstraße 124 belegene Grundstück am 10. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. ;

Das Grundstück ist mit 9480 „4 Nuzunaswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, iere Abschrift des Grundbuhhblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichts\hreiberei, ebenda- selbst, s 41, eingesehen werden. i

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Me deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nit hervorging, besondere derartige For- derungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des derinalten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprüche im Range zurücktreten. :

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden ca forbert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru ‘an die Stelle des e L

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Februar 1888, Mittags

1 aris an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 23. November 1887. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52.

(883681 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Freiburg Band XII. Seite 281 unter Grundbuchnummer 530 auf den Namen der S t „Fortuna“, Eingetragene Ge- nossenschaft, - zu Freiburg eingetragene, zu Freiburg belegene Fabrikgrundstück am 30. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichts\telle versteigert werden.

, Das Grundstück ist mit 20,49 (4 Reinertrag und einer Flähe von 0,6150 ha zur Grundsteuer, mit 1200 é Nugungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und an- dere das Grundstück betreffende Nachweisungen, so- wie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei I, Zimmer Nr. 1, eingesehen werden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Januar 1888, Vormittags 11 Uhr, an Gerichts\telle verkündet werden.

Freiburg i. Schl., den 31. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht. Bennhold. [43634]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Wittwe Henriette Kröpelin, geb. Kabel, zugeschriebenen Häuslerei Nr. VI. zu Losten mit Zubehör Termine :

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Negu- lirung der Verkaufs-Bedingungen am Sonnabend, den 25. Februar 1888, Vormittags 113 Uhr,

2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 17. März 1888,

Vormittags 11{ Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Sonnabend, den 25. Februar 1888, Vormittags 117 Uhr, E Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes att.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 10. Februar 1888 an auf der Gerichtsschreiberei.

Die Besichtigung der Häuslerei ist gestattet.

Wismar, den 3. Dezember 1887.

Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinshes Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber; Dannehl, Akt.-Geh.

[43630]

In Sachen des Herzoglichen Steuer-Collegiums zu Braunschweig, - Implorantin, wider den Fuhr- mann Heinrich_ Kühne hierselbst, Imploraten, wegen rüständiger Staatssteuern und Brandkassenbeiträge, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlagnahme ves dem Beklagten gehörigen Wohnhauses No. ass. 259 hieselbst nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 14. d. Mts. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist , Termin zur Zwangsversteigerung auf den 23. März 1888. Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hie elbst angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Königslutter, den 19, November 1887, Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.

[43635] Aufgebot. j

Nachdem das Aufgebot der nachstehend bezeich- neten, angeblich abhanden gekommenen Sparkassen- bücher der \tädtishen Sparkasse zu Löwenberg :

1) Nr. 10 113, ausgestellt für Wilhelm Hermann zu Kunzendorf und ult. Dezember 1885 über 199 46 32 Z einschließli der Zinsen lautend, Antrag- steller: der Hâuslersohn Wilhelm Hermann zu Kunzendorf im Beistande seines Vaters, des Häus- lers Karl Hermann, vertreten durh den Rechts- anwalt Geisler zu Löwenberg,

2) Nr. 90, ausgestellt für Mathilde Berner zu Löwenberg und ult, Dezember 1885 über 239 A. 53 -Z lautend, Antragsteller : die verehelihte Kauf- mann Marie Schmidt, geb. Berner, zu Wwenberg,

3) Nr. 8068, ausgestellt für Marie Scholz in Löwenberg und ult. Dezember 1885 über 66 57 H inkl. Zinsen lautend, Antragsteller: die ver- chelihte Tagearbeiter Marie Renner, geb. Scholz, De Ehemann, der Tagearbeiter August Renner

ierselbst,

beantragt worden, werden alle diejenigen unbe- kannten Personen, welche aus diesen Sparkassen- büchern als Inhaber Ansprüche erheben wollen, auf- gefordert, dieselben bei uns spätestens in dem am 83. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermin unter Vorlegung der Sparkassen- bücher anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der leßteren und die Ausfertigung neuer an die Verlierer erfolgen wird. Löwenberg, den 23. November 1887. Königliches Amtsgericht.

[32506] Das Kal. Amtsgeriht München I., btheilung A. für Civilsachen, hat am 1. Oktober 1887 folgendes Aufgebot erlassen :

Es ist zu Verlust gegangen ein Interimss\chein der Bayr. Hypotheken- und Wechselbank dahier über eine theilweise Einlage von 25 Fl. zur I. Klasse der I]. Jahresgesellschaft 1841 8 45 Nr. 448) vom 31, Dezember 1841, unterzeihnet von Direktor Frei- herr von Eichthal und Administrator Josef Riezler, wornach Fräulein Anna Louise Magdalena Weidel von Regensburg Mitglied dieser Jahresgesellschaft geworden ist.

Auf Antrag der Ebengenannten, nun verehelichten Kaufmannsfrau Guggemos, wird der Inhaber obigen Interimsscheins aufgefordert, längstens bis zum Auf- gebotstermine, am

Montag, den 30. April 1888, Vorm. 9 Uhr, im diesgerihtlichen Dame Nr. 18/1. seine Rechte anzumelden und den Interimsschein vorzu- legen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. München, den 4. Oktober 1887. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber : (L. 8.) Hagenauer. [43624] Aufgebot. Die nachbenannten Personen 1) der Oekonom Gottlieb Bagehorn zu Haar-

dorf, 2) der Oekonom Friedrih Hornbogen zu Groß- gestewiß, 3) die Wittwe Wilhelmine Zeh, geb, Hauer, aus Osterfeld haben das Aufgebot folgender Hypotheken-Dokumente, welche angebli verloren gegangen sind, beantragt : zu 1) des am 1. Mai 1824 und 7. Mai 1827 gebildeten Dokuments über 75 Thlr. Forderung der Wittwe Christiane Sophie Strehso zu Osterfeld, eingetragen Band I1V. Artikel 181 Seite 481 Ge- sammtgrundbuchs, l zu 2) des am 26. Juni 1885 gebildeten Doku- ments über 25 Thlr. Darlehn für den Major Ernst Ludwig Ferdinand von Nostit, eingetragen Band I. Seite 25 des Grundbuchs von Großgestewiß, Ab- theilung IIT. Ne. 2, : : zu 3) des am 23. Oktober 1862 über ein Darlehn von 225 Thlr. für die verehelichte Wilhelmine Zeh, eb. Hauer, zu Osterfeld, cingetragen Band XX. Artikel 994 Seite 657 Gesammtgrundbuhs des unterzeihneten Gerichts gebildeten Dokuments. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rehte anzumelden und die Urkunden wenn mögli vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird und die Posten im Grundbuche auf Antrag der Eigenthümer der belasteten Grundstücke gelöscht werden werden. Osterfeld, den 5. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

Mgen) Ausgebot.

Zum Zwecke der Besittitelberihtigung werden folgende Grundstücke auf Antrag der nahbenannten Besißer aufgeboten : |

1) auf Antrag des Rentiers Lewin Herz zu Schneidemühl das Grundstück Schneidemühl Nr. 204, pelsen eingetragene Eigenthümer sind Saul Samuel- sohn, Abraham Samuelsohn, Moses Samuelsohn, Arndt Lewin Samuelsohn, Lewin Herz und Benjamin Herz, bestehend aus: :

- a. Ader, 0,19,10 ha mit 1,35 4 Reinertrag

I. 246 sep. Kartenblatt 2, Flächenabschnitt 85, b. Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten 0,05,90 ha nebst Abiritt, _ c. Stall und Liichenwagen-Remise, blatt 3, Abschnitt 625, d, Holz 0,12,80 ha mit 0,06 4A Grundsteuer- Reinertrag, Beiblatt 4, Abschnitt 73, zu Schneidemühl belegen (Wilhelmsplagt) ;

2) auf Antrag der verwittweten Frau Rosalie Israel, geb. Loewe, zu Ush das Grundstück Usch Band 5 Blatt Nr. 234, dessen eingetragene Eigen- thümer die Ackerwirth Martin uud Elisabeth, geb. Egert-Lieske’\hen Eheleute aus Miroslaw sind, bestehend aus 0,04,30 ha Wiese, Kartenblatt 1, Flächenabschnitt 382 b, belegen zu Usch.

Alle Eigenthumsprätendenten, Betreffs des Grund- stücks Schneidemühl Nr. 204, namentlich der Dr. med. Benjamin Samuelsohn oder dessen Erben, werden aufgefordert, ihre Rehte und Ansprüche auf die Grundstücke spätestens in dem auf den 14. Juni 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Ausfgebots- termine anzumelden und ihr vermeintlichhes Wider- spruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit thren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Ein- tragung des Besittitels für die Antragsteller erfolgt.

Schneidemühl, den 27. November 1887.

Königliches Amtsgericht. [43632] E

Der Particulier Carl Müller in Stapelnburg hat das Aufgebot des loco obl. ausgfertigten Erbvergleichs (2. Ausfertigung) vom 8. Juni 1849 inhalts dessen eine Abfindungsforderung von 3500 Thlr. für den wegen Geistes]chwäche entmündigten Wilhelm Hein- rich Carl Müller hieselbst, auf das dem Oeconomen Heinrich Homann hieselbst gehörige, sub No. ass. 276 hier belegene Grundstück eingetragen ist, und die Mage ener Maßen im Erbgange auf den y. Carl Müller übergegangen ist, beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 29. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber erfolgen wird.

Helmstedt, den 1. Dezember 1887.

Herzogliches Amtsgericht. Kruse.

Karten-

38970]

( Zum Ausbau des Kommunikationsweges von Se nach Brevörde innerhalb der Glesser Feld- mark haben j y :

1) der Großköther Christian Albreht in Glesse von seinem Großkothhofe No. ass. ò daselbst 1 a 96,53 qm, :

2) die Chefrau des Halbmeiers August Seume- nit, Auguste, geborene Kather, in Glesse von ihrem Halbmeierhofe No. ass. 4 daselbst 3a 6253 qm :

in folge wangs8enteignung an den Kreiskommunal- Verband Holzminden abgetreten, und ist Termin zur Auszahlung der Entschädigungskapitalien von be- ziehungsweise 33 4 89 H und 61 M 36 „3 nebst 9 %/0 Zinsen seit dem 1. Juli 1386 auf Donner- stag, deri 5. Januar 1888, Morgens 10 Uhr, vor unterzeihnetem Gerichte angeseßt.

RNealberechtigte, welhe an die abgetretenen Grund-