1887 / 291 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

d) Die Zugehörigkeit zur Seewehr ersten Aufgebots und die vfverbält während derselben regeln K.Y nah denjenigen Be- stimmungen, welche für den aus gedienten Mannschaften bestehenden Theil der bisherigen Secwehr gültig sind,

3) Nah abgeleisteter Dienstpflicht in der Seewehr ersten Auf» gebots treten die Mearinedienstpflichti gen, unter \inngemäßer An- Wendung der Festseßungen des §. 5, zuc Seewehr zweiten Aufgebots über.

4) Auf die Seewchr zweiten Aufgebots finden die für die See- wehr ersten Aufgebots gültigen Be'itimmungen, jedoch mit den im ‘S. 4 bezeihneten Vergüustigungen, Anwendung. Demgemäß eatbindet Inébesondere die vorschriftsmäßiage Anmusterung dur die Seemanns- ämter von der Abmeldung bei den zustäudigen Militärbehörden. Ueber dic erfolgte Anmusteruag haben die Secmannsämter denjenigen ‘Landwehrbezirks-Kommandos, von welchen jene Scewehrpflihtigen Xontrolirt werden, fofort Mittheilung zu machen ; dabei ist die Dauer Anmusterung anzugebex.

Marine-Crsaßreserve. Ersehreserve dient bei Mobilmachungen zur Er-

8. 37. Gegenwärtiges Gesey kommt fz Bayern nach näherer Be- : j x n 23. Noveraber 1870 (Bundes- S. 9, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21/25. November 1870 (Bundes-Geseßblatt S. 658) zur Anwendung.

stimmung des Bündnißvertrages voz Geseßblatt 1871 S. 9) unter 11IL

Begründung. A Nachdem die allgemeine Wehrpflicht bei allen großen europäischen Kontinentalmächten eingeführt worden ist, habea si die Kriegsstärken der einzelnen Armeen im Verhältniß zu einander wesentli verschoben. für diefelben is die grundlegende Bestimmung, wieviele ahrgänge waffenfähiger Männer zum Kriegsdienst aufgeboten werden ] so ist jeder Staat in dem Maße im Naththeil, als er die

ih aus zwölf Jahres- während 3 B. O ch 20 Jahrgänge hierfür verfügbar sind. Zwar auf den Landsturm d. i. auf alle Wehrfähigen siebzehnten bis zum vollendetea zweiundvierzigsten aber diese unorganisirte Masse eidenden Operationen nicht in ; und auch spâter bleiben diese losen Verbände festgegliederten Im Hinblick auf die außerhalb se wird sich das deutshe Bolk daß seine Kriegsmacht der

Entscheidend

tollen; und ‘taa! Zahl diefer Jahrgänge beschränkt.

Das deutsche Heer auf Kriegs\tärke seßt Élassen dienstpflibtiger Männer zusammen, 15 und in Frankrei kann in Deuts ¿land vom vollendeten e zurüdckzegriffen werden, kommt für die Zeit der ersten eatsc

1) Die E: änzung der Marine. e *Dersæbea werden alle H N kommenden Mannschaften der mäanishen Bevölkerung überwiesen.

di i ihrer ° Zugebörigfeit Marine - Erfatreserve ({Marine-Er*atzreservepflicht) können die Mannschaften alljährlich ein- mal und zwar entweder zu den im Frühjahr st: Kontrolverfammlungen oder, infoweit Schiffer-Kontrolversammlungen stattfinden, zu diefen herangezogen werden. S :

3) Mannschaften, welhe nah Üebungen als seemännisch beziehungs- weise militärish ausgebildet zur Entlassung kommen, treten je nah ihrem Alter zur Marinereserve beziehungsweise Seewehr ersten Auf- gebots über. Die Dauer der ihnen hiernach obliegenden Marinereferve- beziehungsweise Seewehrpfliht ist nah denselben Grundsätzen, wie die der Marine-Ersaßreservepflicht zu berechnen. A

Mannschafben, welche niht scemännisch beziehungsweise militärisch ausgebildet sind, treten nach Ablauf der Marine-Crsagreservepflicht zum Landsturm ersten Aufgebots über. / Zusamtnenseßung der Scewehr aus gedienten Mannschaften und aus den sonstigen Marinedienstpflihtigen, welche auf der Flotte nit gedient haben, wird aufgehoben.

b. Diejenigen der gegenwärtigen Seewehr angehörigen Mann- chaften, welWe derselben von Hause aus überwiesen sind, werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ab Marine-Ersatreserve,

Zu 2) Während gegenüber minderwerthig.

Deutschlands geschaffenen Verhältnis der Ueberzeugung nit verschließen können, L } eihs und der Zahl seiner Bevölkerung nicht mehr

Reich nah seiner geographischen Lage er Heere auf zwei Fronten ausgesetzt ist. ber fehlt das feste Fundament für die seine Sicherheit

stattfindenden Größe des R

Hierzu kommt, daß das dem gleichzeitigen Angriff stark Dieser Bedrohung gegenü d die Fortentwickelung Deutschlands ; i : d diese muß größer sein, als sie es zur

Zustand ein Ende zu machen, ift der Zweck ; es bedarf zu seiner Verwirklichung Patriotismus des deutschen Volkes, es geeint, au ungeshmälert erhalten

Existenz un bângt von st

Solchem unhaltbaren des vorliegenden Gesetz wohl nur des Appells an den welches das Vaterland, nahdem

g an die frühere Wehrverfassung Preußens, wie sie pferfreudigkeit der Bevölkerung heraus sich entwickelt

der Gesetzentwurf, für die Landwehr ein zweites Au ellen und damit die Dicastpflicht bis zum 39,

einer Stärke ab un

Die bisherige wissen will. In Anlehnun

beabsichtigt wiederherzusf zu verlängern.

Hiermit werden sechs bisher dem Landsturm an für die Zeit großer Gefahr welche keinem Betheiligten den Kampf für unsere Unabhängigkeit einzutreten. esteht hiernach künftig aus und Reserve) und dem L d erbält cinc

Angehörige der Seedlab Vierter Abschnitt.

Landsturm. gehörige Jahrgänge

, eine Anstrengung, , wenn es gilt, in

der stehenden Heer andwehr ersten und Ergänzung und Verstärkung aus

Von diesen beiden soll die ihrer Dienstverbältnisse, Aufgebote und Zuweisung weiterer gaben mehr befähigt werden. rógrenze vom vollendeten 42. nsjahre hinausgeschoben und damit dem eben worden, daß zur Vertbeidigung des ige deutsche Mann berufen und ver-

sofort bereitgestellt

8. 23. eitgeste Der Landsturm hat die Pflicht, im Kriegsfalle an der Ver- zu groß erscheinen wird

theidigung des Vaterlandes theilzunehmen; er kann in F ordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heere herangezogen werden.

8.

Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten siebzehnten bis zum vollendeten fünfundvierzigsten L Weder dem Heere, noch der Marine gebote eingetheilt.

Zum Landsturm ersten Aufgebots gehören die Land bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres neununddreißigstes Lebensjahr vollenden, zum L bezeihneten Zeitpunkt bis zum A

(§. 10 des Neichs - ßbl. S, 45) wir

ersten Aufgebots erfolgt durch die ittelbarer Kriegsgefahr im Bedarfs- Kommandanten von Aufgebóts erfolgt dur Kaiserliche Verordnung, bei unmittelbarer Kriegsgefahr im Bedarfsfalle durch die vorstehend bezeihneten Of

Nachdem der Au betroffenen Landsftur1 Vorschriften Anwendung. gerufenen den Militär-Strafgesezen u unterwocfen.

8. 27. Der Aufruf des Landsturms ersten Au ¿weiten Aufgebots erfolgt nach Jahresklassen ginnend, soweit die militäri

ällen außer- N s und der Marine Das Kriegsheer b (aktiver Dienststand

zweiten Aufgebots un der Ersaßreferve und dem Landsturm. erstere durch anderweitige Regelung leßtere durch Theilung in zwei Jahrgänge für die ihnen zufallen &ür den Landsturm ist hierbei die Alte bis zum vollendeten 45, Lebe festen Entschluß Ausdruck geg Vaterlandes jeder noch rf!

Die Lasten, welche dem Einzelnen aus de sind im Frieden gering; eine militärische Kontrole ein, gen finden nicht statt.

ebensjahre, welche angehören; er wird in zwei Auf-

sturmpflihtigen , in welchem sie ihr andsturm zweiten gebots von dem eben Landsturmpflicht. : Die Militärpfliht 2. Mai 1874, Reihs-Gese

Der Aufruf des Landsturms Tommandirenden Generale, bei unm falle durch die Gouverneure und

Der Aufruf des Landsturms zweiten

c Neuregelung der Wehr- es tritt zwar für die Land- aber Uebungen Die militärische Kon- fende Uebersicht über den Bestand tigen zweiten Aufgebots zu ge- der Kriegsformationen vorbereitet nverzüglih ins Werk geseßt werden kann. Dem elche militärishen Verpflichtungen im Frieden

Militärgeseßes vom / d nit geändert. pflicht erwachsen, wehr zweiten Auf und Kontrolversammlun trole ist nothwendig, und die Vertheilung an Landwehrpfli winnen, damit danach und im Bedarfsfalle u Landsturm sollen irger überhaupt nit erwachsen

Von diesen Gru stimmenden Gesichts geshlagenen Veränderungen in der [prehend auf die Kriegs

Ueber die Kosten der neue

liegende Entwurf Gesetzeskraf eine Mehrarbeit ein, w andwehr - Bezirkskommando

Wie hoch sich der Mehrbedarf bei den stellen wird, läßt fich erst übersehen,

um eine fortlau

die Aufstellung

ndgedanken geht der Gesetzentwurf in seinen be- indem er zuglei die in ihm vor- Organisation des Kriegsheeres ent- marine überträgt.

n Maßregel beißt es am Schluß der

t, so tritt für die dem zur Zeit

von demselben hr (Seewehr) ind die Auf-

fruf ergangen ist, finden auf die npflichtigen die für die Landwe Insbesondere # nd der Disziplinarstrafordnung

punkten aus,

Begründung:

Erlangt der vor militärische Kontrole etats1näßigen Personal der L leistet werden kann. Bezirkskommandos

thunlichsten

fgebots beziehungswei , mit den jüngsten be- es gestatten.

flôfung des Landsturms Aufgebot, sowie ein Aus-

t hen Interessen di ß des Aufrufs bis zur Au rtritt vom ersten zum zweiten heiden aus dem Landsturm nicht statt.

Nach Ecla findet ein Uebe

erjehen, wenn die An- Beabsichtigt wird, zur len nur die bei möglihst einfacher ngt erforderlichen Hülfskräfte heran- wenn jedem selbst- uppen Tommandirter i Hiernach lassen stehenden laufenden Mehr- als durch die Ver- eine Erhöhung der e Grhöhung wird voraussi ließli Bayerns) nicht über aus der nothwendig werdenden erung und Ergänzung der Militärpapiere und uf etwa 250 000 A zu ver- stung und Bewaffnung vorbehalten,

zur Kontrole erfolgt sein werden. Verringerung der Kos Organisation des Geschäfts unbedi Im Allgemeinen wir ständigen Bezirksfeldweb

pflichtigen, welche sich im nland zurückzukehren, sofern sie

Die vom Aufruf betroffenen Landsturm Auslande befinden, baben in das hiervon nicht ausdrüdcklich befreit wa

Landsturmpflichtige, welche dur fie in einem außereuropäis{en Land Stellung als Kaufmann, Gewerbet können für die Dauer ihres Aufent Befolgung des Aufrufs entbunden i y

stimmungen der S9. 64, 65 und 66 des R zichungsweise des Gesetzes vvm 6. Mai Maßzabe sinngemäße oder gewerblicher andsturms zurück- Prozent des Bestandes nicht über-

d es genügen,

wedel ein aus dem Etat der Tr göweise verseßter Schreiber zugetheilt wi nit dem Inkrafttreten des Gese ausgaben zunächst nur insoweit ve mehrung des Kontro)bestandes an Bureaufonds nothw den Betrag von 15 Cinmalige Ko beshafung, Abänd einschließli) Baye

entstehenden Kosten bleib

ch Konsulateatteste nahweisen, eine ihren Lebensunterhalt sicher eibender u. \. w. erworben haben,

(ts e d alts außerhalb Europas von der ManusPaiten

endig wird. Diese Erhö eihs-Militär- 0 000 M. (einsd) 92. Mai 1874 be sten erwasen 1880 finden auf die Landsturm Anwendung, daß die Verhättnisse hinter gestellten Landsturmp itcigen darf.

_ Wehrfähige Deutsche, wel nit verpflichtet sind, können gestellt werden. Listen des Landstur 26 Anwendung.

g. _ Wenn der Landsturm nit qu pfli&tigen Feinerlei militärischen

gescßes vom pflichtigen mit der Zahl der in Folge häusli die leßte Jahresklasse des L

rns und der Marine a ie für Bekleidung,

flihtigen fünf t weitere Mittheilung

8, 30. che zum Dienst im Heer oder der Marine Freiwillige in den Landsturm ein- Folge ihrer Meldung in die finvet auf sie die Bestimmung

Volkswirthschaftsrath. Session 1887,

Vierte Sitzung des Permanenten Ausschusses shaftsraths. Berlin, den 9. Dezember 1887. Staats-Minister von Boetticher, eröffnet b j

obald dieselben ms eingetragen sind,

31. fgerufen ift, dürfen die Landsturm-

ontrole und Uebungen unterworfen des Volksw irth-

F n einer für jede militärische Verwendung

en, auszurüsten und zu bekleiden

Dex Landsturm ist i geeigneten Art zu bewaffn

Die Auflösuag des Land __Mit Ablauf d Dienstverhältniß dee

Personen, welche vor dem Ta aus dem Landsturn ausgeschi wenn sie nach den vorstehe ngen noch landsturmp ngehörige von Elfaß-Lothr lind, keine Anwendung ( ch8s-Gesegblatt 1872 S. 31) ünfter Abschnitt. ch As amangen.

Dieses Geseg tritt mit tem Ta Zu dem gleichen Zeitpunkte treten stimmungen, insbesondere das ar 1875 (Reichs- el 59 der Reichsverfa

Der Vorsißende, die Sißung um 10 Uhr. Das Protokoll der Als Regierungskom amt des Innern, vortragende Rath im Neihsamt Herr Vorderbrügge entschuld als seinen Stellv sißende bedauert, diese Vorderbrügge ni

fturms wird vom Kaiser angeordnet. ntlassung hört das militärishe chtigen auf.

ge des Inkrafttretens dieses Gesetzes denselben nit zurück, dsturm getroffenen Be- Lebtere finden ferner auf vor dem 1, Januar 1851 . 2 des Geseßes vom 23. Januar

gestrigen Sitzung liegt aus.

missare sind anwesend: der Dire der Geheime Regieru des Innern, H igt sih für die näh Deppe einzuberufen. zu können, da Herr der Sektion des Ge- t 18schusses sei und nur ektion gewählten stellvertretenden

sih für die beiden upel zu den Verhandl

ung steht die Fortse l

es der Entla

Landsturmpfli ktor im Reichs-

ings-Rath und on Woedtke.

Herr Bosse,

eden sind, treten in nd für den Lan flihtig wären. Ingen, welche

ertreter Herrn r Bitte nicht je niht ein ernanntes, so , gewähltes Mitglied des Per eines der von der genannten chußmitglieder vertreten werde Waldeyer entschuldi und wird für denselben Herr nannten Ausschusses zugezogen wer Auf der Tagesordn über die Grundzüge zu beiter. Die Generaldebatte über

Herr Kalle erklärt, daß. wenn die ffassung theile, welche er sich ohne Weiteres

und Invalidenversicherung an die

manenten Aus

nächsten Tage ungen des ge-

feiner Verkündigung in Kraft. alle demselben entge über den Lands! S. 63), außer Kraft. Der entsprehend abgeändert.

pezialberathung iherung der Ar- I der Grundzüge wird

Mehrzahl der Betufsgen Herr Schimmelfennig ge en die Uebertragung der erufsgenossenschaften aus-

enstehenden turm vom Abschnitt I

Gesetblatt 18

ten die Au vertreten habe,

. 36, Die Ausführungsbestimmungen zu diesen Geseß erläßt der Kaiser. |

%

sprehen würde. Man dürfe die Durchführung einer großen sozial- politischen Aufgabe niht demjenigen anvertrauen, der diese Arbeit nur widerwillig übernehme. Die Stimmung in den betheiligten Berufs- genossenschaften sei aber eine wesentli andere und habe sich der geschäfts- führende Aus\huß des Verbandes der deutschen Berufsgenossenschaften, dem allerdings die Gruppe der Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaften nit angehöre, für die Uebertragung der Alters- und Invalidenversicherung an die Berufsgenossenschaften ausgesprochen. Die Borschläge des Herrn Jencke fasse er dahin zusammen, daß einmal eine Vereinfachung des Rechnungswesens durch Verzicht der Vertheilung der Renten auf die einzelnen Berufsgenossenschaften 2c. und dur Benutzung einer Etn- beitsmarke erzielt werden solle, andererseits die Träger der Versiche- rung, insbesondere die Berufsgenossenscaften, durch Schaffung einer Central-Kafssenanstalt von der Verwaltung und Finanzirung der eingehenden Beiträge entlastet werden sollen. Zaum ersten Punkt sei aber darauf hinzuweisen, daß schon die Grund- züge die Vertheilung der Renten auf die verschiedenen Ver- pflihteten einem dem Reichs-Versiherungsamt unterstellten Rechnungs- bureau vorbehalten hätten und insoweit die Thätigkeit der Berufs- genossenschaften 2. nicht in Anspru genommen würde. An der Repartition' der Renten auf die betheiligten Berufsgenossenscaften, und zwar unter Zugrundelegung von Tarifen, in welchen der Ver- sficherungswerth der zu den einzelnen Berufsgenossenscaften 2c. ge- zahlten Beiträge Ausdruck finden müsse, will Redner festhalten, {0 lange die Nenten in der Weise berechnet werden, wie die Vorlage dies in Aussicht genommen hat.* Die Rentenzahlung aus einer gemein- famen Kasse, ohne Vertheilung und Gefahrenabstufung, würde nah An- sicht des Redners zu groben Unbilligkeiten und wirths{chaftlich ungesunden Verhältnissen führen. Er warne daher dringend vor der Annahme dieses Vorschlages. Dagegen habe der Jencke’sche Vorschlag, den Berufsgenossenschaften die Last der Verwaltung und Finanzirung der bei der Versicherung eingehenden enormen Geldbestände thunlichit ab- zunehmen, viel für sich. Der Charakter der ganzen Einrichtung werde dadurch nicht getrübt und bleibe der Grundsay, daß die Berufsgenossen- schaften 2c. Träger der Versicherung seien, dabei unangetastet. Dem Iendke'’ he Vorschlage könne in verschiedener Weise Rechnung ge- tragen werden. Ein Weg, der gleihzeitig dem Wunsche, den Vertrieb der Marken für die Berufsgenossenschaften möglichst zu erleichtern, entgegenkomme, sei der, daß man den Vertrieb sämmtlicher Marken der Post übertrage. Die betheiligten Berufsgenossenschaften müßten, fo führte Redner näher aus, nach Maßgabe des voraussicht- lien Bedarfs der nächsten Jahre, Marken anfertigen lassen und dieselben der Central-Postverwaltung mit ciner näheren Angabe über die Zahl und den Siß der zur Genossenschaft gehörenden Betriebe und der Arbeiterzahl in den einzelnen Betrieben übersenden. Die Central-Postverwaltung würde hiernach in der Laÿe sein, die Marken dem Bedürfniß entsprechend an die einzelnen Postitellen zu vertheilen. Der Verkauf der Marken würde alsdann dur die Postämter er- folgen, Die eingezahlten Gelder würden periodisch unter Angabe der auf die einzelnen Berufsgenossenschaften 2. entfallenden Beträge an ein unter Reichsgarantie stehendes Kreditinstitut abgeführt werden. Die Central-Postverwaltung würde endlich alljährlih mit den Be- rufsgenossenshafteu über die eingenommenen Beträge, sowie über die au8gezahlten Renten und die Zahlungen an das Kreditinstitut abzu- rechnen haben. Auf diese Weise würden die Träger der Versicherung wesentlich entlastet werden, insbesondere der Vertrieb der Marken \ih möglichst einfah gestalten. Soweit die gegebene Anregung Beifall finden sollte, wird ein detaillirter Antrag von dem Redner in Aus- icht gestellt. /

„_verr Schimmelfennig glaubt besondere Vorsicht empfehlen zu müssen, soweit es sih um neue Aufgaben handele, welche den Organen der Selbstverwaltung auferlegt werden follen. Unter näherem Hin- weis auf die Verhältnisse in seiner heimathlihen Eisen- uod Stahl- Berufsgenossenschaft hält der Redner dafür, daß das Maß der den berufsgenossenshaftlihen Organen durch den Vollzug des Unfallversicherungsgeseßzes erwachsenden Mühewaltung bereits so groß fei, daß die Nebernahme weiterer ehrenamtlicher Funktionen den betheiligten Organen fast unmögli sei. Im Uebrigen sei der Kreis von Personen, wel che zur Vebernahme einer ehrenamtlichen Thätigkeit Neigung und Zeit hätten, ein so beschränkter, daß die Arbeitskraft dieser Personen {on jeut nahezu vollständig in Anspruch genommen sei. Wenn Herr Heimendahl glaube, daß die Alters- und Znvalidenversicherung nur dur die Berufsgenossenschaften zur Durch- führung zu bringen sei, so trage er kein Bedenken, für die in Aus- sicht stehende Versicherung eine neue anderweite Organisation in Vor- A zu bringen. Der Zusammenhang zwischen der Unfall- und

nvalidenversicherung sei keineswegs ein so inniger, daß nicht verschiedene Organisationen für diese beiden sozialpolitishen Auf- gaben neben einander thätig sein könnten. Redner führt im Weiteren aus, daß die Durchführung der Alters- und Invalidenversiherung am zweckmäßigsten auf die Schultern größerer territorialer Verbände zu legen feî. Diese Verbände würden unabhängig von den politischen Verbänden zu gestalten und in sih niht weiter zu gliedern sein; viel- mehr müßte jeder derartige Verband in direkte Verbindung mit der centralen Reicks-Aufsichtsbehörde gebraht werden, Die neue Organi- sation würde auc neue Persönlichkeiten bringen, die mit frischer Kraft der C der ihnen anvertrauten Aufgabe sich unterziehen würden. Redner überreicht \{ließlich folgenden Antrag:

Einrichtung einer eigenen neuen Organisation für die Alters- und

Invalidenversicherung der Arbeiter, welche ebenfalls auf der Grund-

lage der Selbstverwaltung der Betheiligten beruhend, niht na

beruflihen, sondern nah territorialen L üksihten gegliedert wird, mit der Maßgabe, daß innerhalb dieses territorialen Rahmens eine genügende Vertretung der einzelnen Berufs8zweige sichergestellt ist.“

Der Vorsitzende erklärt, aus der Verhandlung den Eindruck ge- wonnen zu haben, daß die Neigung zur Selbstverwaltung in den be- theiligten Kreisen erheblich im Abnehmen begriffen sei. Anderenfalls müßte aus den Kreisen der Berufsgenossenschaften dem naheliegenden Wuns entshieden Ausdruck gegeben worden sein, die Lösung einer Aufgabe, welche in einem engen Zusammenhange mit der bis erigen Thätigkeit der Berufsgenossenschaften stehe, für diese gleihfalls in Anspru zu nehmen. Die Anschauung von einem innigen Zu- sammenhang zwischen der Unfall- und der Invalidenversiche- rung babe aber bei Aufstellung der Grundzüge bestanden, die Durchführung der Alters- und N, sei als die Ergänzung und Vervollständigung der Aufgabe angesehen wor- den, welche den Berufsgenossen\schaften dur das Unfallversicherungs- geseß übertragen worden sei. Es sei niht zu empfehlen, für jede neue Aufgabe auch neue Organe zu schaffen, es sei vielmehr thunlichst auf einer - bereits vorhandenen Grundlage weiter zu bauen, und An- lehnung an \chon bestehende Organisationen anzustreben. Die Leistungs- fähigkeit der Selbstverwaltungsorgane sei allerdings bereits in hohem Maße in Anspru genommen, und neue Lasten würden in der Regel auf die alten Schultern gelegt. Lehteres werde aber auch durch eine neue Organisation niht vermieden werden. Jm Uebrigen sei auch die gewünschte Entlastung der Genossenschaftsorgane bereits dur die Grundzüge in der Weise vorgesehen, daß für die Verwaltung der Versicherungsanstalt besondere Organe errichtet werden könnten. Auch könnte dur cine Vermehrung der Zahl der Vorstandsmitglieder den Vorsitzenden der Berufsgenossenschaftsvorstände weitere Erleichterung zu Theil werden. :

Wollte man aber territoriale Verbände als Träger der Versiche- rung in Aussicht nehmen, so wäre es jedenfalls zweckmäßiger, an be- stehende Ge taltungen, etwa die Kommunalverbände, anzuknüpfen. Neben den zahlreichen bestehenden Organisationen lediglich für die Zwedce der Alters- und Inbvalidenversicherung neue Organe zu schaffen, jet jedenfalls nicht räthlich. Daß im Krankenversiherungsgeseß eine

esondere eaten getroffen worden sei, beruhe auf den bei der Krankenversiherung obwaltenden besonderen Verhältnissen, die ein :Zurückgehen auf kleinere lokale Verbände nothwendig machten, Es müsse deshalb an der Bestimmung der Grundzüge festgehalten werden, den einmal bestehenden Trägern der sozialpolitifchen Fürforge für die arbeitende Bevölkerung, den Berufsgenossenshaften, auch die Dur(- führung der von der gleichen Tendenz getragenen Alters- und Invaliden- versiherung zu überantworten.

wenn die Zahl der Vertreter in den Genofsenschafts- oder Sektionês- vorständen aus dem Stande der Arbeitgeber und Acbeiter nit eine gleiche ist, durch die Einspruchsmöglichfeit bei dem Neichs-Versiche- Er bittet, es daher bei der Bestim-

nüfsen, was wiederum

Herrn Kalle \ ahrens herbeiführen müßte.

daß der Wuniw, fobal%o die L ß d

ast der Ges{äfte

durchaus getheilt werde. Aeußerung eines Wunsces n dem lanudwirthschaftlichen g der Genossen\chaften haft an Organe der

genossens@aften Gefahrentarife gebildet werden 1 eine erheblie Ershwerung des Verf Gegen den Antrag des Herrn von Noeder erhebt der kommissar bauptsählich das Bedenken, daß im Verfolg für alle in dem Kommunalverbande arbeitenden Beitrag in Frage kommen müßte, demnach z. B. n verband, der die Provinz Pommern umsa}ssen würde, Arbeiter denselben Beitrag zahlen Grade gefährdete Küstenschiffer oder Fis ungerechten Belastung der Landwirthschaft w kommisjar seine Hand nicht leihen.

Herr Kiepert tritt den im Wesentlichen bei.

ißende Femectt g9ègmnüber s sgenossensrhaften zu entlasten, di: Beruf D von ihm, wie bemerkt, Richtung sci aber zunächst die er E M rsiherung8ge?!eß Jeï etn derartige aa der Verwaltung der Genossen elbstverwaltung hon zugelassen worden. Es L den Kopf der zunächst Betheiligten hinwe ß die Berufsgenossenschaften f 4 g E s ausgeschlossen und die gesammte Vermögen behaN a eiteres dem diskrcctionären Ermessen einer P Dee O Fie el ie der MErlle’shen Ausführungen würde kaum durchführbar sein. Die Central- ita habe sich bereits im Laufe der Verhandlungen ablehnend verhalten. Im Ueb der Marken durch die Post jedenfalls nur ntschädigung erfolgen können, während di ohl in dec Lage sein würden, den Vertrieb der Kosten zu bewerkstelligen. ¡ihtlih von vielen Gewerbetreibenden uneat Nebengeshäft begehrt werden, und bliebe die Marken direkt von der Der Vorsißende sieht in den Bestir troy aller Einwendungen immer noch die ) auf dem vorliegenden Gebiete zahlreih extgegentretenden Schwierig-

Regierungs- des Antrags Personen der gleihe in einem Kommunal- der ländliche wie etwa der in lobem Zu ciner derartigen ill der Regierungs-

rungsamt Genüge ge!eistet sei. mung in dem §. 23a Alinea I zu belassen. Herr Kochhann spricht sich für die aus; alle Erfahrungen in Berlin wiesen zwischen Arbeiter und Arbeitgeber keit des gemeinsamen

Gewährung gleicher Rechte darauf hin, daß die Kluft sih durch cine derartige Möglich- Aussprehens über gemeinsame Angelegenheiten Dabei sei allerdings fraglich, ob die Arbeiter dur allzu häufige Theilnahme an den Verhandlungen nicht ihrer eigentlichen Thätigkeit zu sehr en dazu möchte ihnen aber zu gönnen fein,

hält den moralischen Effekt der Aufnahme des Antrages ia die Vorlage für die Hauptsache, das bereite der Aufnahme der Vorlage in Arbeiteckreifen die größten Vortheile. Herr Leuschner kann die Bedenken des selbstverständlih verbleibe in den Un Alles beim Alten, die Arbeitervectrete 1 heiten der Alters- und Invalidenversicherung hinzu. Der Vorsitzende, Staats-Mini Person mit der Tendenz der Ant mache indessen darauf aufmerksam, der Arbeitgeber und der

angängig, über

stimmen, da von dec Frage der Ver-

der Berufsgenossenschaften

der Anlage tzozen würden, das Recht

Ausführungen des Regierungskommissars Redner ist Vorsitzender der über das erstreckenden Brennerei-Berufêgenossenschaft und behauptet in dieser Eigenschaft gemachten Erfahrung, da rufsgenossenschaften eine weitere Arbeitslast zu tra sein würden. In der beru ¡hon jeßt viele Chrenä männer oftmals nur Aufgeben dieses Ehren die mit der Bildung einer Versicherun der Bureau- und Geldgescäfte der Ge und Verantwortung des Genossenschaft Mit dem Prinzip der Grundzüge ist der standen und würde das entsprechenden Organisa

Sverwaltung Reichsbehörde

Herr Kalle

anheimgegeben würde. Zander’ schen

ß die Organe der Be- l gen kaum im Stande fsgenosjenschaftlichen Selbstverwaltung seien mter, namentli diejenigen der Vertrauens- s{chwer zu beseßen, es würden fortgese amts neue Wablen nöthig. Insbesond géanstalt verbundene Theilung nossenschaft die Mühewaltung um Vieles erhöhen. Redner vollkommen einver- Zustandekommen des Gesetzes mit einer zweck- tion freudig begrüßen. Herr Heimendahl ift der Ansicht, daß die nossenshaftlihen Verwaltung Seitens des Vorred i. Es sei die Zeit noch nit gekommen, Urtheil über die Thätigkeit der Berufsgen Auch für die Genossenschäften sei eine Zeit d

dieserhalb gepflogenen rigen würde der Vertrieb n cine diesbezügliche erufsgenossenshasten Marken ohne weitere Der Verkauf der Marken würde voragus- geltlih als ein erwünschtes es den Betkbeiligten auch Versicherungsanstalt zu nmungen der Grundzüge

Herra Janssen nicht theiken, fallversicherungs- Angelegenheiten

r träten nur für die Angelegen-

ster von Boetticher: Er sei für feine räge Zander ganz einverstanden, er daß eine gleichmäßige Vertretung Sektions- und Genofsen- sammlungen zu ganz außerordentlichen Schwierigkeiten führen ß Arbeitervertreter gewählt 8- und Sektionsversamm- usende und vertheuere die Ver- Wenn man das made, so würden die Arbeitgeber einlich zu Kündigungen genöthigt sein. Er telle deshalb b man nicht die Genossenshaftsversammlungen aus lassen und sich darauf beschränken solle, den Arbei- Arbeitgebern in den Vor-

8vorstandes

benommen, s 7 un Arbeiter in den

relativ beste Lösung der

Es müßten hierna werden, als es Mitglieder der Genossenschaft lungen gebe, das gehe aber in die Ta waltung ungemein.

Darstellung der ge- ch gerade so viele ners zu pesfimistish in der ein entsheidendes ofsenschafsten möglich sei. er „Kinderkrankheiten“ zu Herrn von Roeder bält Redner ent- erhältnisse gedabt und deutschen Vaterlandes ze Reich interessirt sei, Standpunkt aus behandelt Alters- und Inyaliden- rganisation anzus{ließen. bei der Süddeutschen Eisen- Erfahrungen, daß der r Richtung hin verbesse- mung mit Herrn Heimen-

Herr Jencke bemerkt, daß Seitens dec Regierungskommissare seinen Ausführungen gegenüber und zur Widerlegung derselben wieder- B holt auf die S Botschaft vom 17. Nov mmen worden sel.

N vurdinus auf dem Voden der Botschaft niht mit dem Hinweis auf die Allerhöchste Vot!schaft entgegen zu treten, soweit er sich in einzelnen Punkten der Grundzüge in Wider- spruh zu der Regierungsvorlage stelle. Auch fei bei der gestrigen Diskussion von verschiedenen Sciten bemerkt worden, daß die Organisation vorgesehenen Form

einber 1881 Bezug n_zu der Konstatirung, daß stehe, jedo bitte er, ibm

zur Erwägung, 0 dem Antrage beraus gleihmäßige Vertretung mit den ständen und bei der Verwaltung zu sichern. 2 : 7 denklih, der Einladung der Vorstände die Kraft Ladung beizulegen, da hiernach unter Umständen Arbeitervertreter bestraft werden könne, wenn er nicht komme. daß die Folgeleistung einer Einladung der Arbeitgeber nicht berectige, den §. 123, 3 der Gewerbe-

Ausführungen auf den Schluf-

Ansicht, daß die Arbeiter Verwaltung zu betheiligen forderlich ist, daß in jedem Anzahl von Personen vertreten fein im eigenen Interesse der Arbeiter, ibrer Thâtigkeit und es sei daher besser, ) Arbeiter in den Vorstand

überdauern. : gegen, daß derselbe ledigli für preußische nit ersichtlih sei, ob er auch im Süden des

Eine Frage, bei der das gan

Dies veranlafse ih

durchführbar sei. : ) müsse aber von einem möglichst allgemeinen werden. Redner empfiehlt wiederholt, die versicherung an die berufsgenossenschaftlihe O

Herr Henschel bemerkt nach seinen und Stahl-Berufsgenossenshaft gemacht berufsgenossenschaftlihe Apparat nach manche rungsbedürftig sei; bittet aber in Uebereinstim ifationsfrage den Bestimmungen der Grundzüge si

atte zu Abschnitt IT der Grundzüge ist damit

In einer persönlichen Bemerkung verwahrt \ich Herr Schimmel- g gegen den Vorwurf, als ob in seinen Neigung zur Selbstverwaltung erkaltet sei. Kräfte seien nach wie vor gern bereit, die ihnen üb amtlichen Geschäfte mit treuester Pflichterfüllung z dürfe das zulässige Maß der möglichen

ende eröffnet hierauf die Spezialdebatte zu Ziffer 19. oeder besürwortet seinen Antrag und hält die Be- fürcbtung, daß in Süddeutschland nach demselben werden könne, für unbegründet. : i Herr Herz stellt hierauf den folgenden Vermittelungsaairgg: „Auf Antrag einer Versicherungsanstalt übern die Verwaltung des Vermögens der Versiche geschlossen bleibt der Betriebsfonds, anstalt in der von ihr zu bestimmende Ausgaben an Verwaltungs-

Sofern das Reich die Verwaltung des Vermögens übernimmt, n die von demselben verwalteten Vermögensbestände in das igenthum des Reichs über; das letztere wird zur Höhe der von stände Schuldner der Versiherungsanstalt stände zu einem vom Bundesrath festzuseßenden Bersicherungsanstalt wird t, welhes deren Guthaben, cherungsanstalt geleisteten Einnahmen aus diesem Conto

Die Einnahmen

E einer gerichtlichen rundzügen

enüge zu sagen, Vorstände den ordnung zur Anwendung zu bringen.

Herr Zander verzihtet nah diejen saß seines zweiten Antrages.

Herr von Nathusins ist ebenfalls der gleihmäßig mit den Arbeitgebern an der seien, glaubt aber nicht, daß es deshalb er Vorstand beide dur die gleiche

{ührt Herr Jencke a ( : Generaldebatte (Protokol S. 4 bis 6) und sodann im Lauf der Spezialberathung (Protokoll S. 29) wiederholt gemachter Vor auf Errichtung einer Retichs-Versicherungsanstalt lediglich den verfolge, die möglicste Einfachheit und Wohlfeilheit des Verfahrens herbeizuführen. Insbesondere werde mit der Bildung einer MNeichs- anstalt die größte Schwierigkeit fortfallen, nämli die Repartition Rder Rente unter die verschiedenen Beru R erforderlih cin.

dahl, in der Organ anzuschließen. Die Generaldeb

beimathlichen Kreisen die hierzu geeigneten ertragenen ehren- u erledigen; nur Ansprüche niht überschritten

fsgenossenshaften nicht mehr

200 Versicherungsanstalten nicht zu sehr entzogen zu werden,

Arbeiter mit 9 Stimmen, als 9 l l Der Redner mat sodann darauf aufmerksam, d Antrages Zander das letzte Alinea der Ziffer über-

Gr sei der Ansicht, daß man ohne i 1 Antrag annehmen könne und daß damit in Wegfall gerathe. Den

die Annahme des flüssig werde. Herr Jene: Verhältnisse den das leßte Alinea der Ziffer des Herrn Vorsißenden wegen der Theilnahme der - Genossenschaftsversammlun seien materiell der unbede nabdem die Organisation gelten habe, überwiegend G Schwerpunkt der ganzen V es genüge deshalb, wenn i geber gleiche Anzahl Der zweite Antrag Zander werde wo allerdings gebe es Urbeitervertreter, gung wegen der häufigen T noch roenige Zeit widmen k / Woche cin paar Mal Sitzung hât Annahme des Zander'shen Streichung des letzten „besondere Organe“ wenn man unter diesen au die E also die Vorsißenden der Vorständ Arbeitervertreters für ausges{chlo}en halte. fenden Geschäfte müsse unbedingt in einer H ; L Herr Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke verweist gegenüber dieser Anfrage auf Ziffer 22 Alinea : seien hier gemeint. E ' i Nachdem Herr Zander seinen ersten Antrag dahin geändert hatte, daß es sih um die Vertretung in den Vorständen, niht in den Ver- sammlungen handeln soll, wird die Vorlage mit den beiden Anträgen andec angenommen. Durh Annahme des ersten Antrages ist der afsus der Vorlage erledigt. i D er Vorsigende, Staats-Minister von Boetticher, verließ hierauf die Versammlung und g Vorsitz an den Direktor im Reichsamt des Innern, Herrn Bosse ab. N Ó Zu Ziffer 24 erwidert auf eine Anfrage, wie die im Absag 2 vorgesehenen „weiteren Funktionen“ der Vertrauensmänner ¿u denken seien, Herr Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke, daß die Ver- schiedenheit der Verhältnisse in Deutschland es nothwendig gemacht habe, eine bestimmte Präzision hier zu unterlassen. Man könne etwa Mitwirkung der Vertrauensmänner sich darum handele, l zu den Baarleistungen zu stimmen, auch könne ihre Vermittelung etwa bei Streitigkeiten über die Güte der bezogenen Naturalien in Anspruch genommen werden zur Entscheidung solcher Streitigkeiten würden sie nicht Die Anfrage des Herrn Fritsche, ob der zweite An- trag Zander au auf die Vertraucnsmänner, welche gerade die wich- tigsten Funktionen auszuüben hätten, Anwendung finden würde, bejaht Herr Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke mit dem Bemerken, daß der Gedanke des Herrn Fritsche entwurfs Ausdruck finden würde. Abfayß 1 und 2 werden angenommen. : \ h Zu Absayhz 3 beantragt Herr Jencke cine Bestimmung dahin auf- daß die Abgrenzung der Bezirke 2c. „nach Anhörung der Berufsgenossenshaften, Kommunalverbände 2c.* zu geschehen habe. Herr Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke erflärt, daß dies hren zu umständlih se, weil die Vertrauensmänner für sämmt- Versicherungsanstalten zu fungiren hätten ragt werden müßten.

Vereinnahmung Verausgabung und Invalidenversicherung endlih eine besondere Reichs-Versicherungsanstalt schaffe, fei für ihn ohne Bedeutung. Die Fiktion, wonah die Berufsgenossenscaften clbst Träger der Versiherang im Sinne ‘der Grund ih mit diesem Vorschlage recht wohl vereinigen, hâtigkeit der Reichs-Bersicherungsanstalt oder der sonst an deren Stelle tretenden Dienststelle eine weitgehende materielle Mitwirkung der Organe der Berufsgenossenschaften, insbesondere zur Feststellung der nvalidität und zur Ueberwachung der Rentenempfänger in Anspruch genommen werden würde. Die Renten würden von den Betheiligten nah Maßgabe von Gefahrentarifen getragen werden. Aus den Grund- zügen glaubt Redner entnehmen zu follen, innerhalb der Berufsgenossenschaften f ( zwei, besondere Gefahrenklassen zu bilden, da die Annahme einer einheit- ihen Gefahrenziffer für alle zu einer Berufsgenofsenschaft gehörenden ewerbszweige einschließlich der mannigfaltigen Nebenbetriebe un- durchführbar und unter Umständen höchst ungerecht sein würde. Aufstellung cines brauchbaren Gefahrentarifs ift nah der des Redners cine besondere Invaliditätsstatistik erforderlich, 1 di Hand von Invaliditätstafeln würden alsdann die Beiträge für die in den einzelnen Betrieben beschäftigten Arbeiter berechnet und durch MWNassirung der entsprehenden Appoints der Einheitsmarken entrichtet

Rücksicht auf

Ausführungen Arbeiter an den gen schließe er sich an; diese Versammlungen utendste Theil der Organisation und hätten, der Genossenschaften als abgeschlossen zu eshäfte formaler Natur zu erledigen ; der erwaltung liege in den Vorständen, und n den Vorständen eine der Zahl der Arbeit- von Arbeitern vertreten sei. ;

hl kaum praktisch werden ; die ihrer cigentlihen Beschäfti- heilnahme an Scbiedégerichtssißungen nur Er kenne Schiedsgerichte, die jede In der Vorausseßung der Antrages beantragt Herr Jene fodann Alinea und erbittet sich noch Auskunft darüber, unter Litt. b. zu verstehen seien, da, rekutivorgane der Genossenschaften, e meine, er eine Koordinir Die Erledigung der lau-

zúge seien, lasse niht verfahren

wie au neben der

immt das Reich rungsanstalt. welchen jede Versicherungs- un Höhe für ihre laufenden und ähnlichen Kosten zurückzubehal- daß es beabsichtigt sei, zelnen Gewerbezweige

ihm übernommenen Be und hat die Be

ein besonderes Conto gefü die für Nechnung der Versi und Ausgaben ersihtlich macht. wird der Versicherungsanstalt jährlich zugest , folgen auf Anweisung des Vorstandes der Ver-

In ähnlicher Weise kann auß durch Bundesstaaten die Ver- Versicherungsanstalten geführt werden, aats nicht hinaus- der Landes-Central-

und Ausgaben er Der Vorsißende bemerkt, daß nah den Grundzügen nicht beab- fiherungsanstalt. ihtigt werde, für die einzelnen berufsgenossenshaftlihen V instalten Gefahrentarife, ähnlich denjenigen des Unfall versiche a einzelnen Gewerbezweigen zu bilden und ‘abzustu ur sämmtliche zu einer Berufsgenossenschaft örenden Gewer weige eine einheitlihe Gefahrenstufe beziehungsweise eine einheitliche Prämie angenommen werden. 1 u sammelnden Erfahrungen das erforderliche der für die einzelnen Versicherun Man die Haud geben würden, sei

ersiherungs- rung8geseBes, fen, vielmehr solle gehörenden Gewerbs-

mögens8verwaltung solcher die dort vorgesehenen Organe deren Bezirk über die Grenzen dieses Bundesst geht. In solchen Fällen wird der Zinéfuß von behörde bestimmt“ E gründet denselben damit, daß nach den bis jeßt gemachten Er- sten der Verwaltung der Berufsgenossenshasten viel

Herr Jencke und Herr Heimendahl sprehen ih gegen diesen An- trag aus: es habe-keinen Werth, die Einnahme und Verwaltung der Gelde Reich angesonnen werde, das gerade fo gut selbst erledigen. :

Bei der Abstimmung werden die A Roeder und Herz abgelehnt, die Ziffer 1 angenominen. i

Ziffer 20, 21 und 22 werden ohne Debatte angenommen.

23 liegen die folgenden Anträge des Herrn Zander vor: m Vorstand der Versicherungsanstalt, sowie in den Genossenschafts- und Sektionsversammlungen sollen ebensoviel Arbeiter wie Arbeitgeber vertreten sein gelegenheiten der Versicherungsanstalt andelt, 2) Arbeitervertreter und Mitglieder der Vorstände der Versiche- rungsanstalten bedürfen eines Urlaubs zur Ausù Das Ausbleiben von der Arbeit i weden ist, auch wenn die Erlaubniß Seitens des Arbeit- sagt wurde, kein unbefugtes Verlassen der Arbeit im Gewerbeordnung. Entlassung aus der Anlaß oder sonstige Beschränkung des in Ausübung seiner Pflichten is unter

aufe der nächsten Jahre Material zur Festsezung gsanftalten maßgebenden Prämiensäße für alle Versicherungsanstalten ein on den Grundzügen in Aussicht genommen Im Uebrigen würden Invaliditätstafeln bei der Hreiz i [rbeiter und dem rashen Wechsel derselben zwischen einzelnen Arbeitsthätigkeiten nur eine geringe Bedeutung haben. ' err von Roeder will im Einver möglichste Einfachheit des Verfahrens / ie cinzige Möglichkeit in der Uebertragung der Versi eiteren Kommunalverbände. athung zu großes Gewibt auf die ) der Berufsgenossenshaft

Bis die im L ) gen die Ko zu hob seien.

Mitwirkung des Reichs auf die r zu beschränken ; was hier dem nnten die Berufsgenossenschaften

Wleicher Prämiensaß v

nträge Schimmelfennig, von

tänduiß mit Herrn Jencke auf it ! 9 in der Fassung der Vorlage

Er sieht hierfür cherung an die Sodann glaubt er, daß in der Be- glihe weitere geschäftlihe Be- beziehungsweise

Rücksicht auf Versicherung

aus dem Kreis der rung der Versicherung nach Ansiht des Redners, ins- ländlihen Arbeiter unerträglihe Lasten aufgebürdet gräglih Gefahr laufen, mit den Straf- Bei dem in Ausficht stehenden den vielleicht noch drückender Auch: Herr von

hinarbeiten. Naturalbezüge Verhältniß der Kommunalverbände

chtlih erwabhsende formelle Belastung völli Vebatie entrücckt worden sei. Sinne der Grundzüge würden,

wenn es sich um An-

Durch die Ausfü berufen sein.

vung_ ihrer

desondere dem unktion nicht.

derselbe würde ta bestimmungen in Kollision z Beseß würden die formellen Beshwer die cs schaffen werde. : itêmarke, hält diese aber nit für möglich, nossenschaften zu Trägern der Versicherung mache. lage des Herrn Schimmelfennig kann sih Redner nicht rklären, der Vorschlag {affe neue O amit wieder neue Komplikationen. Kommunalverbände

Dabei verkenne er kei vrinzip durhbrochen Durchführung d 8 Prinzip Grwägungen p ; Sine vershiedene Feststellung der Bei üden können, die Chancen der Alters vürden sih auch für viele in Vesentlihen ausgleichen, und onders gefahrbringenden Beru ers berücksichtigt werdea können. | gierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath von Woedike eitgeber, insbesondere der ländliche, in erhandlung nit genügend Berücksichtigung gefunden igt. Die Befürchtung des Herrn von lters- und Invalidenversiherung dem Land- sei nit in vollem Umfang anzu- dur eine vorsorgliche ge

bei Ausarbeitung des Gesetz-

u kommen. s §. 123, 3 der

Arbeit aus diesem Arbeitervertreters 2.

Strafe zu stellen. : Herr Zander begründet den erstgenannten Antrag damit, daß nach Vorlage den Arbeitern gleihe Pflichten wie den Arbeitgebern auferlegt seien und den Ersteren deshalb daran liegen müsse, si mit gleichen Rechten an der Verwaltung betheiligen zu können. W so sei dicser dur die bedauerliche That- rbeitervertreter, der stets auf dem Stand- Regierung gestanden habe, wegen seiner Theilnahme an den

des Reichs - Versicherungsamts von seinem Es sei aber niht finden, wenn man sie niht in der Richtung Schutz E Gesetzes stelle.

Herr Spengler \{lie den Anschein, als ob- der lihe Stellung etwas zurüdckstehe, solle, wenn man i einrâume, wo er d

Herr Leuschner mebr Gelegenheit m

oeder wünscht eine Einhe enn man die Berufsge Nit dem Vors

inverstanden e anisationen und

oeder hâlt die für die geeignetsten Träger der Versicherung. neswegs, daß damit das berufsgenossen\chaftliche werde, was an si zu beklagen sei. er landwirthschaftlichen Unfallversiherung Art zum Theil geopfert worden. ge würde zunächst nicht statt- - und Invalidenversiherung Betracht kommenden Berufszweige im die dem Leben und der Gesundheit be- fszweige würden eventuell später beson-

Und demgemäß die Uebrigens würden diese ohne geseßlihen Zwang an einzelne Berufs- genossenschaften 2c. gerihtet werden. Sel bstverständlih erscheine es, yeru"g8anstalten von den Namen und Bezirken der Vertrauensmänner Miitheilung gemaht werden würde. Ein Hinweis hierauf würde au in den Motiven zum Gesetzentwurf erfolgen. Herr Jene zieht nah dieser Erklärung setnen Antrag zurück_ Herr Herz beantragt, statt „mäßige“ Vergütung an die Ver- trauensmänner „verhältnißmäßige“ Vergütung zu sagen. i f \ warum man niht die Gemeinde- behörden mit Wahrnehmung der Befugnisse der Vertrauensmänner betraut habe? i Herr Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke: Es sei der Gemeindebehörden niht mehr als unumgänglich eiten aus Anlaß dieses Geseßes zu belasten; ein ß die Arbeiter im Allgemeinen si den, als an die Behörde.

leßteren auh alle

den zweiten Antrag angehe, Í L io Anfragen wohl au

Es sei aber | sache veranlaßt, daß einem A

Arbeitgeber lich, Arbeitervertreter zu Antrages unter den Es werde jeder Arbeiter troßdem noch um

gekündigt worde

t sich diesen Ausführungen an; es erwede der ohnchin durch seine geseUschaft- ganz auf die Seite gehoben werden hm nit die gleihen Rehte wie dem Arbeitgeber oh die gleihen Pflichten habe.

spricht sich für den ersten Antrag Zander aus ; je an dem Arbeiter gebe, waltungsmaßnahmen zu betheiligen, desto Gedeihen des Ganzen sein; von dem gegen einen praktishen Erfolg nicht i j geber doch jederzeit freistehe, ohne Angabe eines Grundes mit der geseßlihen 14tägigen

Herr Kochhann

è orwurf, daß der Arb Wer bisherigen V abe, für nicht die Durchfü n Schwierigkeit bieten würde, ennen, au könne man in dieser Hinsicht Vestimmung den Wünschen der Landwirthschaft entgegenkommen. Urden die Beschwerden der Landwirthe über cine dur die Zug it zu mehreren Berufsgenossen\caften, insbesondere zu einer lellen Berufsgenoffenschaft, hervo ung industrieller etrieb für gese

Wunsch gewesen, die nothwendig mit Arb fernerer Grund sei der gewesen, d lieber an ihresgleihen wenden wür ß 3 wird in der Fassung des Antrages Herz angenouumen.

ebenso Ziffer 26 mit dem folgenden

ch an derartigen Ver- esser werde das für das zweiten Antrag könne er ih da- versprehen, da es dem Arbeit- l r 25 wird angenommen, Zusfaßantrage dcs Herrn Jene: A ;

„Die durch die Entsendurg besonderer Kommissariez eatstcherden

Kosten trägt das Reih.“ s sipende batte zu diesem Antrage bemerkt, daß gegen die sfelben in das Geseg kein Bedenken bestehe, daß im

u kündigen.

en des Antragstellers Rech- enossenschaften cise verwaltet

rist dem Arbeiter gern den Wüns en sehen, fürchtet aber, ß die 2 Antrage Zander doch niht in richtiger ten ; er glaubt, daß den Absihten des Antrages, auch

erufene Belästigung sich erledigen, ebenbetriebe mit dem landwirth- plich zulässig erklärt worden sei, für die landwirthschaftlihen Berufs-

)bald die Vereini nung getra daß die Berufs

haftlihen Haupt erdings würden alsdann au

werden Aufnahme de