1887 / 294 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

was er bezwecke, werde bereits der Mühlenindustrie gewährt, und bekanntlih werde auch für geschälten Reis beim Export nah einem bestimmten Prozentsaß der Eingangszoll zurückgezahlt. Manche könnten sagen, man sollte mit dieserFrage warten, bis man überhaupt an die Aufhebung des Jdentitätsnachweises komme. Dann könnte man lange warten. Und da diese Fabriken, namentlich die, welhe schon jeßt im Zollverein lägen, sofort geschädigt würden, sei eine sofortige Annahme seines Antrags unerläßlih. Nun könnte gesagt werden, in seinem Antrag liege eine gewisse Begünstigung der ausländishen Produktion, indem die Cakesfabriken, Malzfabriken und Preßhefefabriken veranlaßt würden, fremdes Getreide und fremdes Mehl zu kaufen. Jm Großen und Ganzen sei das gewiß nicht der Fall. Deun diese Fabriken seien heute bereits darauf an- ewiesen, das bessere Mehl, welches von Oesterreih-Ungarn omme, für diese Cakesfabriken zu verwenden. Die Malz- fabrikation müsse böhmische Gerste verwenden und die Teig- fabrikation Mehl aus russishem Weizen. Selbst wenn aus- ländisches Getreide und Mehl begünstigt würde, würde er das von seinem Standpunkt aus eigentlih nur mit Freuden be- grüßen können. Es sei schon darauf hingewiesen worden, daß Zollerhöhungen den definitiven Abschluß des Handelsvertrages mit Oesterreich erschweren könnten. Es würde das Zustande- kommen des Vertrags gewiß fördern, wenn wir den Verkehr mit dem Auslande nicht ein für allemal abs{hneiden würden. Schließlich betone er, daß es ihm gar nicht einfalle, der be- treffenden Fndustrie irgendwelhe Exportprämie zu geben. Er habe deshalb im Antrage gesagt, as über das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhältniß der Bundesrath Bestimmung treffen solle. Er bitte daher, im Juteresse dieser Jndustrie diesen Antrag anzunehmen.

Regierungskommissar, Geheime Regierungs - Rath Kraut bat, diesen Antrag abzulehnen. Er bezwecke ja wesentlich, die- jenige Erleichterung, welche im §. 7 Nr. 3 unseres Zolltarifgeseßes der Mühlenindustrie gewährt sei, auf andere Fndustrien zu über- tragen. Er gehöre also gar nicht hierher, sondern zu §8. 7 unseres Tarisgeseßes, folglich auh nicht in den Rahmen der Diskussion, die das Haus hier beschäftige. Die Befreiung vom Eingangszoll im Veredelungsverkehr sei in das Ermessen der Verwaltung gestellt. Es ständen sh“ bei jedem Ver- edelungsverkehr verschiedene Jnteressen gegenüber. Man habe deshalb auch die mächtigsten Kämpfe der verschiedenen Branchen untereinander gesehen; erx erinnere an die Krefelder Halbseidenindustrie, welche eine Befreiung der von ihr benußten Baumwollengarne vom Eingangszoll erstrebte. Man wisse, wie eifrig ihnen die Weber entgegen- getreten seien. Deshalb sei es aber auch unrichtig, die Ent- jheidung hierüber durch das Geseg zu treffen. Sie müsse vielmehr im einzelnen Falle durch die Verwaltung erfolgen. Bei der Mühlenindustrie lägen ganz besondere Verhältnisse vor; die Einfuhr von Mehl sei 1878 zurückgegangen und des- E habe etwas geschehen müssen. Was nun die Preßhefe etresse, so sei es außerordentlih \{chwierig, das Aus- beuteverhältniß bei dexselben festzustellen. Die Hefe sei im Getreide niht enthalten wie die Stärke. Die Preßhefe werde vielmehr durch eine Umwandlung gewonnen, welche dur Pilzbildung entstehe. Wollte man eine Ausfuhrvergütung für Preßhefe bezahlen, so würde das sein, wie wenn man bei der Ausfuhr von Vieh eine Ausfuhrvergütung für das Ge- treide zur Mast zahlen wollte. Es würden auch verschiedene Sorten von Getreide zur Preßhefefabrikation verwendet. Auch bei Cakes würden außer Getreide noch andere Materialien verwendet. Es komme hierbei wesentlich auf den Zuter- gehalt an.

Abg. Gamp bestritt, daß der Export dur die Schuß-

Folge gehabt. Mit der Annahme dieses Antrages gewähre man eine erheblihe Exportbonifikation für die Gebiete, bei welchen der Roggen- und Weizenpreis nicht um den vollen Zoll höher sei als im Auslande. Wenn also z. B. der Preis nur 5 #6 höher sei, als im Auslande und es bestehe eine Exportbonifikation von 50 A, so liege darin eine sehr un- gerechte - Behandlung. Sein Hauptbedenken bestehe aber darin, daß durch den Aas Woermann die Juteressen der inlän- dischen Getreideprodufktion erheblih geshädigt würden. Daß ausländishes Getreide hier verwandt werde, möge Hrn. Woermann erwünscht sein, den Schußzöllnern abèr durchaus nicht. Das Ausland solle sich daran gewöhnen, Produkte zu kaufen, die aus deutschen Rohstoffen gemacht seien. Nach den Erfahrungen mit der Mühlenindustrie, nämli der Prämiirung der Einführung des ausländischen Getreides, warne er, noch einen Schritt weiter zu gehen. Hr. Woermann habe natür- liherweise für die Hamburger Fabriken ein besonderes Fnteresse. Es wundere ihn aber, daß dieser Antrag auch die Zustimmung inländischer Kreise gefunden habe. Gerade die 4 0 aeg würden durch seinen Antrag am Meisten geschädigt.

Abg. Woermann: Dem Regierungskommissar möchte er entgegnen, daß im Vorjahr bei der Berathung des Brannt- weinsteuergeseßes eine Resolution von ihm (dem Redner) vor- geschlagen worden sei, welche auf spezielle Befürwortung Seitens des Finanz-Ministers angenommen worden, wonach der Er- wägung der verbündeten Regierungen anheim gegeben worden sei, ob oder wie weit die Preßhefefabrikanten bei der Ausfuhr eine Rückvergütung erhalten könnten für den von ihnen veraus- gabten Zoll auf die von dem Auslande bezogenen Roh- materialien, und zwar im e der Aufrechterhaltung ihrer Exportfähigkeit. Der Regierungskommissar sagte, daß bei Cakes und Bisquils es namentlich auf den Zucergehalt ankäme; er (Redner) habe aber hier einen sachverständigen Bericht, aus welchem unter Angabe der Zusammenseßung sich ergebe, daß vielmehr das Mehl die Hauptsache sei; wenn also die Mehl- preise so außerordentlih erhöht würden, wie es jeßt geschehe, so sei die Schädigung der betheiligten Jndustrie ganz offenbar. Man höre zwar, eine Vertheuerung des Mehles werde nicht eintreten, aber das sei immer der alte Zirkel, in dem jene Herren sih bewegten; das eine Mal gäben fie eine Vertheuerung durch die Zölle zu, das andere Mal bestritten sie dieselbe. Die Exportindustrie sei genöthigt, bei ihren Geschäften mit dem Weltmarktpreise zu fkalkuliren, und wenn man vergleiche, so werde man finden, daß der Jnlandpreis stets um so viel höher als der Weltmarktpreis sein werde, als der Zoll betrage, den man darauf gelegt habe. Er verwahre \ih dagegen, seine Partei wolle keine Exportbonifikation, sie wolle nur eine Erstattung des für ausländisches Getreide veraus- lagten Zolles. Das Ausland werde Hrn. Gamp nicht den Gefallen thun, und künftig nur Cakes von Deutschland be- ziehen, welche aus deutschem Getreide hergestellt seien; viel- mehr müsse die deutsche Fndustrie sih nach den Anforderungen der ausländishen Abnehmer richten. Das Ausland kaufe Deutschland nicht ab, was dieses ihm gerade anhängen wolle, sondern es kaufe nur, was es eben kaufen wolle.

Die Diskussion wurde geschlossen und der Antrag Woer- mann abgelehnt. Für denselben stimmten fast sämmtliche Nationalliberalen, die Freisinnigen, Sozialdemokraten und eine Anzahl von Mitgliedern des Centrums.

Um 5 Uhr wurde darauf die weitere Berathung der Tarifvorlage auf Donnerstag 11 Uhr vertagt. i

Der Etat für den Reichstag weist Kap. 6 2576 M Ein- nahmen auf, gegen den laufenden Etat 8 4 mehr, Kap. 2 353520 M4 fortdauernde Ausgaben, 250 46 mehr dur die Besoldungserhöhung

wärtiges Amt 1434630 # (+ 67 720 f). Von dem Mehr ent- fallen 19 800 4A auf die Besoldung dreier iviger Hülfsarbeiter deren Anstellung nothwendig geworden ist, ferner auf Sonntagszulagen an 12 Unterbeamte à 160 (A = 1920 G (Mit Le darauf daß im Auswärtigen Amt für einen großen Theil der Ünterbeamte; an Sonn- und Feiertagen der Regel nah voller Dienst herrscht, er: scheint es billig, hierfür eine besondere Zulage zu gewähren. Es if deshalb für 12 Unterbeamte eine Zulage von 10% des Durchschnitts, betrages ihres etatmäßigen Diensteinkommens von 1590 4 mit rund je 160 , zusammen also mit 1920 4, in den Etat eingestellt worden.) 46000 4 sind dem Bedürfniß gemäß zur Ver- stärkung des Fonds für Erleuhtung, Heizung, Dru kosten, Utensilien und sählihe Ausgaben bestimmt. Kay, 5 Gesandtschaften, Konsulate und Schußgebiete 6050 750 46 erhöht sich um 194000 A Davon treffen 42000 4 auf die Minister- Residenten in Bangkok. (Nachdem die siamesishe Regierung beschlossen hat, ihrem hiesigen Gesandten, welcher früher in der Regel in Paris residirte, seinen ständigen Siß in Berlin anzuweisen, ersheint es mit Rücksicht auf die zunehmende Bedeutung der deutschen Beziehungen zu Siam angezeigt, das bisherige Konsulat in Bangkok zu einer Minister-Residentur zu erheben, und damit den Schuy der umfang- reichen deut|chen Interessen einem diplomatischen Vertreter anzuver- trauen. Bereits gegenwärtig sind Amerika und Großbritannien dur Minister-Residenten, Frankreih durch einen Geschäftsträger bei der siamesishen Regierung vertreten); 9000 6 Zulage für den Gesandten in Buenos Aires (wo bisher nur ein Minister-Resident war); 1300 Zulagen für den Kanzleivorstand und ersten Botschafts-Kanzlisten in Paris, 2100 für den Dolmetscher und die beiden ersten Bots afts: Kanzlisten in St. Petersburg, 10000 A für den Gesandten in Teheran, 7800 4 für das Vize-Konsulat in London, 3900 4. für den Konsul in Buenos Aires, 300 #4 für den Sekretär in Kowno, 6000 4 für den Dragoman in Moskau, 1200 K für den in St. Petersburg, 28 000 Æ für das Konsulat in Zanzibar, 500 4 für den Kanzler in Triest, 28 109 e Dotation für das Generalkonsulat in Barcelona, 20 000 Æ für das neu errihtete Konsulat in Madrid, 9000 Be- soldung für den Kanzler in Liverpool, 36 000 Æ zu Remunerationen und Diâten, 50000 4 Porto, Telegraphengebühren u, f. w. Bei den allgemeinen Fonds Kap. 6: 575564 4M (+42 169 4) sind 36 000 G für die Unterhaltung des orientalishen Seminars neu ein- gestellt worden: „Nach dem Gefeß vom 23, Mai 1887, betreffend die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen (Reichs-Geseß- blatt Seite 193), und der auf Grund desselben mit der Königlich preußischen Regierung abgeschlossenen Vereinbarung hat das Reich zu den Kosten des bei der Königlichen Friedrih Wilhelms-Universität zu Berlin errichteten Seminars einen Beitrag in Höhe der Hälfte mit der Maßgabe zu leisten, daß der Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung 20000 (Zwanzig Tausend Mark), der Beitrag zu den jährlichen Kosten 36 000 A (Sehs und Dreißig Tausend Mark) niht überschreiten darf. In dem Etat des Königlich preußishen Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenkbeiten sind die jährlihen Unterhaltungskosten für das Etatsjahr 1887/88 unter Kapitel 119 Titel 2 auf 57 000 s veranschlagt. Der hiernah für das laufende Etatsjahr auf das Reich entfallende Betrag wird, nachdem der Etat des Auswärtigen Amts für das Ctatsjahr 1887/88 bereits vor Emanation des Geseßes vom 23, Mai 1887 festgestellt war, für dieses Mal außeretatsmäßig zur Verrehnung zu gelangen haben. Für das Etatsjahr 1888/89 hat sich die Anstellung eines neuen Lehrers, eines Sekretärs und Bibliothekars und eines Dieners, fowie die Erhöhung des Durchschnittsgehalts für die beiden zur Zeit vor- handenen Lehrer und befonders auch des Fonds zur Remunerirung der Lektoren und a als geboten erwiesen und sich damit die Nothwendigkeit ergeben, die Dotation im Etat des preußischen Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten für 1888/89 auf 72 000 M zu erhöhen, so daß in den Etat des Auswärtigen Amts für 1888/89 ein Beitrag des Reichs zu den jährlichen Unterhaltungs- kosten in Höhe der Hälfte, mit 36 000 X einzustellen war.“ Die Dotation für das Archäologische Institut ist um 6169 4 erhöht worden,

Bei den einmaligen Ausgaben (Kap. 2: 273500 M 259 350 4) sind 40000 4 zum Ankauf eines Grundstücks für das Vize-Konsulat in Swatau und 2500 4 Beitrag zur ersten Einrich- tung des Seminars für orientalische Sprachen in Berlin hinzu- getreten. „Für die Ausgaben zur ersten Einrichtung des Seminars für orientalishe Sprachen is im Etat des Königlich preußischen Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten für das Etatsjahr

zollpolitik geschädigt worden sei.

sehr in der Praxis stehe wie Hr. Woermann, do bekannt sein, daß noch nirgends die Beschwerden des Auslandes über die immer wachsende Konkurrenz Deutsch-

lands in allen internationalen Gebieten so seien, wie gerade jeßt.

eintreten werde, und der

lu peeung

chluß habe an der Börse eine entschiedene Preisreduktion zur |

Einem Manne,

Er (Redner) könne dem Antrag Woermann schon deshalb nicht zustimmen, weil derselbe von der irrigen Vorausseßung ausgehe, daß eine dem Zoll entsprechende Vertheuerung des Getreides eintreten werde. Jedenfalls sei man an der Börse Ser Ansicht, daß keine

der so

sollte es | für zwei Unterbeamte.

hervorgetreten

gestrige Be- Die fortdauernden

Der Etat für den Reichskanzler und die Neichskanzlei (Einnahme Kapitel 6 a: 2601 6, Ausgabe Kapitel 3: 142 560 M4) kat sih im Wesentlichen nur um 1200 (M. Mehrforderung für den ständigen Hülfsarbeiter geändert, die erfordert werden, um ihn mit den Hülfsarbeitern im Auswärtigen Amt gleiczustellen.

Der Etat des Auswärtigen Amts auf das Etats- jahr 1888—1889 weist an Einnahme 7135 #4 mehr als der laufende Etat auf; 4115 M auf die gesandschaftlihen und Konsulatgebühren. Ausgaben _8 060 944 M (+ 303 889 c) angeseßt,

(Kap. 7) 680090 4, von dem Mehr fallen

sind Kap. 4—6 auf _und zwar Kap. 4 Aus-

1887/88 ein Bedarf von 35 000 (6 vorgesehen, wovon der dem Reiche nah dem Geseße vom 23, Mai 1887 zur Last fallende Betrag im laufenden Etatsjahre zur außeretatsmäßigen Verrechnung gelangen wird (\. die Erläuterung zu Kap. 6 Tit. 5 der fortdauernden Aus- gaben). Für das Etatsjahr 1888/89 erscheint in Folge der erheblichen erstmaligen Reisekosten, welche einzelnen Lehrern und Lektoren- Assi- stenten zu bewilligen waren, zur Ausstattung der Bibliothek und zur Bestreitung sonstiger einmaliger Ausgaben ein weiterer Betrag von 5000 6 erforderli, wovon auf das Reich die Hälfte mit 2500 4 entfällt. Da diese Summe noch innerhalb der durch das Gesetz vom 23, Mai 1887 für den Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung gezogenen Schranke ausläuft, so ist dieselbe in den Etat für 1888/89 unter den einmaligen Ausgaben eingestellt worden.“

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, e Vorladungen u. dergl.

3. Berlootes Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4, Verloo

ung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren. 9. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\{.

| De

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[45060]

Gegen den Arbeiter Hermann Brox von Heissingen ist wegen Unterschlagung am 24. Juli 1884 Steck- brief erlassen. :

Weil Ergreifung noch nicht erfolgt, wird dieser Steckbrief auch hier erneuert. (I. 965/84.)

Hanau, den 10. Dezember 1887.

Der Erste Staatsanwalt. I. A.: Kit. [45025] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Friseur resp. Kausmann Adolph Alex Kördel genannt Hüttmann, geboren am 9, Saar 1847 zu Berlin, wegen theils vollendeten, theils versuhten Betruges in den Akten U. R. I. 919. 82, jeßt J. II D. 705. 82 rep. unter dem 2. Oktober 1882 erlassene und unter dem 1. November 1883 er- neuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 10. Dezember 1887. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte I.

[45024] Strafvollstreckungs - Ersuchen.

Der Tischlergeselle Heinrih Gustav Untermann, geboren zu Freistadt am 6. November 1852, ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amts- gerichts hierselbst vom 5. November 1887 wegen Bettelns zu 3 Tagen Haft verurtheilt worden. Es wird um Strafvollstrekung und Benachrichtigung zu den Akten C. 38. 87, ersucht.

Verlinchen , den 12. Dezember 1887,

Königliches Amtsgericht.

[45059] Der Comtorist Hugo Carl Wieczoreck in Mis- burg, zuleßt in Peine, geboren am 10, Oktober 1858

zu Rosatz, Kreis Oppeln, ist dur vollstrèckbaren 4

Strafbefehl des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 21. Juni d. I. zu einer Geldstrafe von 20 M. eventuell 4 Tage Haft und in die Kosten, welche 1 M 40 s betragen, verurtheilt.

Um Einzichung von Geldstrafe und Kosten eventuell Vollstreckung der substituirten Haftstrafe und Nach- riht zu der Acte C. 107/87. wird ersucht.

Hannovkêr, den 8. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. VI b. Berckemeyer. [45163] K. Staatsanwaltschaft Tübingen.

Durch Beschluß der Strafkammer des K, Land- gerichts hier vom 9. Dezember 1887 is die am 8. Dezember 1880 verfügte Beschlagnahme des Ver- mögens des am 21. Dezember 1858 geborenen Bauern Ludwig Ulmer von Willmandingen, O.-A. Reutlingen, wieder aufgehoben worden.

Den 10. Dezember 1887.

Staatsanwalt Schan z.

A A 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[Bavons Aufgebot.

Das auf den Namen des Wilhelm Hankel zu Böllberg ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 28 913 der städtishen Sparkasse zu Halle a. S. über 221 M ist angebli verloren gegangen.

Auf Antrag des Handarbeiters Wilhelm Hankel zu Böllberg wird dasselbe hierdurh aufgeboten und der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens in dem auf den

15. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, an nas Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anbe- raumten Termine seine Rechte bei dem unterzeichneten

9, Theater- Anzeigen. 10. Familien-Nachrichten.

Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuh vorzu- legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Halle a. S., den 8. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII. Bourwieg. [45080] i Des

Die unverehelihte Pauline Stephan zu Dorf Berg hat das Aufgebot des für Pauline Stephan aus Alt - Qny ausgefertigten angeblich verloren gegangenen Sparkassenquittungsbuchs der Sparkasse der Stadt Krossen a. O. Nr. 9723 über 130 4 36 beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf

den 12. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an- zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Krofsen a. O., den 5. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. [30032]

Der Bahnwärter a. D. Christoph Neddermeyer zu Broißem hat das Aufgebot der Pfandbriefe der Braunschweig-Hannoverschen Hypothekenbank Ser. 12 Litt. D. Nr. 13202 und 13203 je über 200 beantragt.

Die Inhaber dieser Pfandbriefe werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Dezember 1892, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, an- P trie a ihre Rechte anzumelden und die

andbriefe vorzulegen, widrigenfalls solche für kraft- los erklärt werden werden.

Braunschweig, den 19, September 1887.

Herzogliches Amtsgericht. IX. L, RNabert.

- 0 | : e | a 6. Berufs-Genossenschaften. j fentlicher Anzeiger. | Lt

| In der Börsen-Beilage.

[39369]

Der Königlich Bayerische Zoll-Inspektor Johann Blab zu München hat das Aufgebot des Antheil- scheins der Herzoglih Braunschweigischen Prämie:- Anleihe vom 1. März 1869 Serie 5960 Nr. 27 be- antragt.

Der Inhaber dieses Antheilsheins wird damit aufgefordert, spätestens in dem auf

den 14. Juni 1888, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, ange- seßten Termine sein Reht an dieser Urkunde anzu- melden und solhe vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Braunschweig, 10. November 1887.

Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.

[37550] Aufgebot. N

Der Königliche Negierungs-Hauptkassen-Buchhalter

E. Damm in Breslau hat das Aufgebot der Halle- Sorau - Gubener Eisenbahn - Prioritäts - Obligation Litt. B. Nr. 5156 über 300 M beantragt. Der In- R r Urkunde wird aufgefordert, \pätestens in em au

den 22. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rehte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Erfurt, den 29, Oktober 1887. Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung VIII.

[37774] Aufgebot.

Der Schuhmacher Markus Leuthäuser aus Sonne- berg, als Abwesenheitsvormund des früheren Post- hülfsboten Eduard Beyer daher, hat das Aufgebot des von der Kaiserlichen Oberpostdirection zu Erfurt unter I. Nr. 12701 am 25. Dezember 1881 über einen bei der genannten Direction als Dienstkaution hinterlegten Schuldbrief der Herzoglih Sachhsen-Co-

burger Staatskasse vom Jahre 1881 Litt. D. Nr. 2396 im Betrage von 200 nebst Talon und Zinsscheinen für die Zeit vom 1. Januar 1886 bis J, Juli 1891 ausgestellten Kautionsempfangs\cheins, welcher angebli verloren gegangen, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf i

den 22. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Erfurt, den 19. Oktober 1887. i

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung VIII.

[31872] Ausgebot.

Nachdem der Vollhöfner Hermann Makhlstedt in St, Magnus das Aufgebot der drei von der All- gemeinen Assecuranz in Triest (Assicurazioni Gene- rali) ausgestellten angeblich verbrannten Lebens- versicherungs-Policen : l

1) vom 18. Juni 1872 Nr. 5403/92 320 D. über

500 Thaler, 9) vom 18. Juni 1872 Nr. 5404/92 321 D. über

500 Thaler,

3) vom 10. Dezember 1875 Nr. 6569/112 050 D. über 1500 M, i

sämmtlih auf den Inhaber lautend und in St. Magnus zahlbar, beantragt hat, so wird der In- haber dieser Policen hiedurch aufgefordert, spätestens in der Sißung vom

17. April 1888, Morgens 11 Uhr,

seine Rechte anzumelden und die Policen vorzulegen, widrigenfalls Letztere für kraftlos erklärt werden.

Lesum, den 28. September 1887.

Königliches Amtsgericht. Adides.

33767] l Die Patrone und Konservatoren der Ludolf von Srader'schen Stipendien-Stiftung haben das Auf- gebot der gerihtlichen Obligationen vom 1. No- vember 1821 und 2. Mai 1822, Inhalts welcher der Zimmergeselle Heinrich Julius Friedrih Venter gegen Verpfändung des an der Mauernftraße Nr. 1774 gelegenen Hauses und Hofes sammt Wassergange und übrigem Zubehör der Wittwe des Sergeant Fr. Zimmermann, Johanne Wilhelmine, geb. Franke, in zwei D 700 Thlr. Conv.-Münze \chuldet, be- antragt.

Die Inhaber dieser Obligationen werden damit aufgefordert, spätestens in dem auf

den 5. Mai 1888, Morgens 11 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, an- geseßten Termine ihre Rechte anzumelden und die Obligationen vorzulegen , widrigenfalls \olhe für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, 8. Oktober 1887.

Herzogliches Amtsgericht. L, Rabert.

E Aufgebot.

Die Firma Binswanger & Co. in Frankfurt a. M. hat das Aufgebot eines Primawechsels, d. d. Han- nover, 26. Oktober 1887, über 200 4, n am 26. April 1888, ausgestellt von C. Schievers Nachf. in Hannover an eigêne Ordre, acceptirt von Ferdi- nand Boden in Einbeck, girirt vom Aussteller am 4. November 1887 an die Antragstellerin, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, deu 3. Juli 1888, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Einbeck, den 6. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. TIT. : gez. Wolff.

Ausgefertigt: (L. 8.) Heinemann, Aktuar,

als Gerihts\hreiber Königlichen Amtsgerichts.

[34730] Aufgebot.

Das Comptoir d’Escompte de Mulhouse zu Mülhausen i. Elsaß, vertreten durch die Rechts- anwälte Dres. Donnenberg und Jaques und Dr. Fr. Krüger, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos- erllärung des von Riensh & Held auf die Ham- burger Filiale der Deutschen Bank in Hamburg an die Ordre von Gros Roman Marozeau & Co. am 15 Juli 1886 gezogenen Checks, groß M 724,70 Nr. 149 769.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf

Mittwoch, den 16. Mai 1888, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerihte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden _und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird. :

Hamburg, den 12. Oktober 1887.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung T.

Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts-Sekretär.

A Aufgebot.

Auf Antrag des Tischlers Wilhelm Bornefeld zu Eichholz bei Halver bei Lüdenscheid, vertreten dur seinen Prozeßbevollmähtigten, Rechtsanwalt Lenz- mann in Lüdenscheid, wicd der Inhaber des durch die Firma Gimbel & Neumond in Ludwigshafen a. Rhein am 20. Februar 1887 auf Johann Bummer in Hemshof-Ludwigshafen a. Rh. gezogenen Prima- Wechsels über 130 4 52 4, zahlbar drei Monate nah dem Ausftellungstage, welcher Wechsel durh Indossament auf den Äntrags\teller übergegangen und diesem zu Verlust gegangen is, aufgefordert, \pä- testens in untenbezeihnetem Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Königlichen Amtsgerichte Ludwigs- hafen a. Rh. anzumelden und besagten Wechsel vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieses Wechsels erfolgen wird.

Als Aufgebotstermin wird Mittwoch, der

+ März 1888, Vormittags 11 Uhr, im Sigzungsfaale des Königlichen Amtsgerihts Ludwigs- hafen a. Rhein bestimmt.

Ludwigshafen a. Rh., den 10, Dezember 1887.

er Königlihe Ober-Amtsrichter : gez. Culmann. Fur Beglaubigung: Der K. Amtsgerihts\creiber : (L. S8.) (Unterschrift), Kgl. Sekretär.

[34019] Bekanntmachung. Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Michael und Marie Halbritter von Jachenhausen ist auf Grund eines Uebergabsvertrags vom 16. Januar 1804 seit 2. August 1825 für die Bauerstochter Agathe Wibmer von dort ein Vater- und Muttergut von 60 Fl. = 102,86 M versichert. 4

Die Nachforschungen nah dem rechtmäßigen In- haber dieser Forderung sind fruchtlos geblieben und seit der leßten auf dieselbe sih beziehenden Hand- lung mehr als 30 Jahre - verstrichen, weshalb auf Antrag des Michael Halbritter an alle diejenigen, welche auf die Forderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung ergeht, binnen sech8 Monaten und spätestens im Aufgebotstermin am

Dienstag, den 15. Mai 1888,

: Vormittags 8 Uhr, - ihre Ansprüche dahier anzumelden, widrigenfalls die orderung für erloschen erklärt uud im Hypotheken- uh gelös{cht würde.

Niedenburg, den 8. Oktober 1887.

Kal. bayr. Amtsgericht. | gez. Meyer. :

Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt.

Riedenburg, 10. Oktober 1887.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. 8.) Reit, K. Sekretär.

[45031]

Auf zulässige Anträge :

1) des Töpfers Ernst Drube zu Dassow als Be- fißers der Töpferwerkstätte auf dem sogenannten Moorplaße daselbst von 91 qm = 42/10 Qu.- O lächeninhalts ex Nr. 257 der Dassower

arte,

2) des Tischlers Gustav Petersen daselbst als Be- sißers des Grundstücks Nr. 78 von 8 a 45 qm = 39 Qu.-Ruthen Flächeninhalts ex Nr. 239 der Charte, :

3) des Uhrmachers Heinrih Kröger daselbst als Besitzers des Bauplatzes Nr. 193 der Charte von 16 a 26 qm = 75 Qu.-Ruthen Flächeninhalts,

4) des Fischers Joachim Oblert daselbst als Be- sißers des Grundstücks Nr. 220 von 45 a 13 qm = 2082/10 Qu.-Ruthen Flächeninhalts ex Nr. 163, 161 und 164 und Nr. 185 und 387 der Charte,

von welchen zweck8 Niederlegung eines Grund- und Hypothekenbuchs für ihre oben aufgeführten, zu Dassow belegenen Grundstüke und Verlassung der- selben auf ihre gegenwärtigen Inhaber ein Auf- gebotsverfahren beantragt ist, wird ein Aufgebots- termin im Gerichtslokale zu Dassow auf

Mittwoch, den 15. Februar 1888,

Vormittags 107 Uhr, bestimmt und werden alle Diejenigen, welche Wider- spruchsrehte gegen die Verlassung dieser Grundstücke auf die bezüglichen Antragsteller oder dingliche An- sprüche oder Privilegien niht dingliher Rechte, welche nach den bisherigen, aber nicht nach den neueren Rehtsgrundsäßen einen Vorzug vor den in die Grund- und Hypothekenbücher eingetragenen Posten gewähren, geltend machen können, hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine genau anzumelden, unter dem Nachtheile, daß widrigenfalls die niht angemeldeten Widerspruchsrehte und sonstigen dinglihen Rechte A bezeihneter Art für crloshen erklärt werden.

Grevesmühlen, den 9. Dezember 1887.

Großherzoglihes Amtsgericht. (gez.) Heidensleben. Zur Beglaubigung: Woltmann, Gerichtsschreiber.

O Ausgebot.

Nachdem Herzoglihe Kreisdirektion Holzminden Namens des dortigen Kreis - Kommunalverbandes behuf Auszahlung und Vertheilung des Entschädi- gungsfapitals, welches für die zum Zwecke der Ver- legung der Scharfoldendorf-Linser, Kommunalstraße in den Feldmarken Buchhagen und Linse abge- tretenen Privatgrundstücke bisher Zubehörungen des Rittergutes No. ass. 4 von Buchhagen und der Höfe No, ass. 7 und 11 zu Linse zu zahlen ift, die Ediktalladung aller Realberechtigten beantragt hat, so werden in Gemäßheit des §. 14 des Exrpropriations- geseßes vom 13. September 1867 und Geseh Nr. 18 vom 20. Juni 1843, auch §8. 824—836 C.-P.-O. alle Realberehtigten bei Vermeidung des Aus\chlu}ses und Auszahlung der Entschädigung an die sich mel- denden Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte in dem auf Freitag, den 10. Februar 1888, Vor- mittags 103 Uhr, bestimmten Termine hier an- zumelden.

Ein Verzeichniß der abgetretenen Grundflächen nebst Situationskarten, der Grund-Eigenthümer und der zur Auszahlung kommenden Beträge liegt auf hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Be- theiligten aus.

Eschershausen, den 10. Dezember 1887.

Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

[45079] Aufgebot.

Das Eigenthum des Grundstücks Leichholz Band I1I. Nr. 1, dessen Besißtitel gegenwärtig für die verehelihte Hausmann Re\chke, Anna Charlotte, geb. Sommerfeld, berichtigt ift, soll für den Ko- lonisten Heinrich Muß zu Leichholz eingetragen wer- den. Auf den Antrag des Leßteren werden deshalb ;

1) alle ihrer Cristenz nah unbekannten Eigen- thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots- termin den 8. März 1888, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen- falls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundftück ausgeschlossen werden ;

2) die ihrem Aufenthalt nah unbekannten Eigen- thumsprätendenten, verehelichte Aaumer mten ulke, Bertha, geb. Reschke, verehelihte Hammerschmied Lamprecht, Pauline, geb. Reschke, und E Hammerschmied Golke, Wilhelmine, geb. Reschke, Töchter der eingetragenen Grundstücks8besißerin Anna Charlotte Reschke, ges. Sommerfeld, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben

erihte ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund- ück anzumelden und thr etwaiges Widerspruhsreht gegen die beabsichtigte Besißtitelberihtigung zu be- \cheinigen, widrigenfalls die S niragung des Eigen- thums für den Kolonisten Heirrih Muß zu Leich-

holz erfolgen wird, und ihnen nur überlassen bleibt,

ore Ansprücke in einem besonderen Prozesse zu ver- olgen. Neppen, den 7. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht. .

19000] Aufgebot.

Der Mliergutobesiüen Conrad von Sydow auf Westhusen hat das Aufgebot der Parzelle Flur 17 Nr. 66 der Steuergemeinde Westerfilde, früher Steuergemeinde Mengede eingetragen im Grund- buch von Mengede Vol. VII. Fol. 55, belegen im Westbruch, Wiese, 25 a 75 qm groß, zwecks Besitztitelberihtigung beantragt. Derselbe hat durch Attest der Ortsbehörde den Erwerb des genannten Grundstücks als vor dem 1. Oktober 1872 geschehen und den vor länger als einem Jahre erfolgten Tod des eingetragenen Eigenthümers nachgewiesen. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Eigen- thumsprätendenten, namentlich auch die Erben der verstorbenen Eheleute Bergmann Carl Breuckmann und Anna Catharina, geb. Budde, früher zu Froh- linde, später Amt Recklinghausen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine am 2. März 1888, Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht anzumelden und Be- scheinigung ihres Widerspruhsrechts beizubringen, widrigenfalls der Ausschluß aller Cigenthumspräten- denten und die Eintragung des Besittitels für den Antragsteller erfolgen wird. Kastrop, den 26. November 1887. Königliches Amtsgericht.

[45034]

Der Pächter und Eigenthümer Jos eph Koscierski zu Lodzia, vertreten durch den Justizrath Krause zu Nakel, hat das öffentlihe Aufgebot des Grundstücks Lodzia Nr. 20 b. auf Grund des Geseßes vom 7. März 1845 und der Allerhöchsten Kabinetsordre bom 9. Mai 1839 I. Nr. 2 beantragt. Das Grund- üt liegt auf der Feldmark Lodzia, umfaßt die Parzellen Kartenbl. 1 Abschn. 116, 117, 118, 119 und 120, hat einen Flächeninhalt von 2 ha 61 ar 30 qm mit 6,53 Thlr. Reinertrag und 18 Nuzungswerth und ist im Grundbuch als dessen Eigenthümer Eva Smolinska, welche mit Jacob Majewski in gütergemeinschaftlicher Ehe lebt, ein- getragen. Diese Eigenthümer sind am 2. resp. 16. Mai 1863 verstorben und haben als nächste Erben ihre ehelihen Kinder Thomas, Julianna und Franziska, Geschwister Majewski, hinterlassen. So- wohl diese Personen wie der Eigenthümer Johann Smolinski und dessen Ehefrau Michalina, geb. Ma- jewska, der Arbeiter Michael Grabski als Rechts- nachfolger der eingetragenen Eigenthümer, wie au alle sonstigen Eigenthumsprätendenten werden aufge- fordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund- stück spätestens im Termin am 22. September 1888, Vormittags 10 Uhr, anzumelden.

Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be- scheinigung des vermeintlihen Widerspruhsrechtes spätestens im obigen Aufgebotstermine wird der Aus- \chluß aller bekannten und unbekannten Eigenthums- prâtendenten und die Eintragung des Antragstellers, als Eigenthümer des Grundstücks erfolgen.

Nakel, den 9. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[45033] Aufgebot.

Der Altsiger Carl Nierzwickti in Driczmin hat das Aufgebot des im Grundbuche von Driczmin Band 111. Blatt 58 verzeichneten Grundstücks, welches die Katasterparzellen 476/315, 477/315 und 517/317 bildet, aus 8 Hektar 91 Ar 60 D Meter Ackerland besteht und noch auf den Namen des am 9. März 1879 verstorbenen Altsizers Anton Garich, welcher mit Rosalia, geborene Garih, in güter- gemeinschaftliher Ehe gelebt, eingetragen ist, zum Zwecke der Eigenthumseintragung auf seinen Namen beantragt. :

Alle Diejenigen, welche CEigenthumsansprüche auf das bezeihnete Grundstück erheben, werden deshalb aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dasselbe spätestens in dem auf den 14, März 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls der Ausschluß derselben und die Eintragung des Cigenthums auf den Namen des Antragstellers erfolgen wird,

Schwegz, den 7. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[45069] Anfgebot. :

Auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe Marie Lehmann, geb. von Klinckowström, zu Hannover, Grasweg Nr. 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Reichert daselbst, wird der Haus\sohn Hugo Lehmann, welcher im Herbst 1876 von Guben aus über Hamburg nah Amerika ausgewandert ist, auf- gefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin am 1. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 28) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er- folgen wird.

Guben, den 7. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht, T.

[45077 | Todeserklärung.

Der frühere Eisenbahnbeamte, spätere Einwohner Louis Albert Ferdinand Blanck, Sohn des Gürtler- meisters Joahim Anton Blanck, und dessen Ehefrau Marie Louise, geb. Treue, geboren am 10. Oktober 1812 zu Berlin, wohnhaft zuleßt 1877 zu Rixdorf, seitdem verschollen, wird AAIeENSerE, sich bei hiesi- gem Gerichte, spätestens im Aufgebotstermin am 15. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Erkstraße 19, Zimmer Nr. 7, \riftlich ode: persönlich zu melden, widrigen- falls er in diesem Termine für todt erklärt wer- den wird.

Rixdorf, den 23. November 1887.

Nane Amtsgericht. chmidt.

[45071]

Der Simon Grajkowski alias Grajek aus Budzislaw und der Büdner Jacob Friedrich Wil- helm Franz aus Kwieciszewo sind vershollen und find von dem Ersteren seit über 15 Jahren und von dem Letteren seit 12 Jahren keine Nachrichten ein- gegangen. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Tonn

Aufgebot.

zu Tremessen, Vormundes des Simon Grajkowski alias Grajek, und auf Antrag des Grundbesiters Carl Weiß aus Kwieciszewo, Vormundes des Jacob Friedrih Wilhelm Franz, werden Simon Grajkowski alias Grajek und Jacob Friedrich Wilhelm Franz aufgefordert, \sih spätestens in dem im Zimmer Nr. 11 des unterzeihneten Gerichts am 24. No- vember 1888, Vormittags 9 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine persönlih oder \chriftlich zu mel- den, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden. Tremessen, den 30. November 1887. Königliches Amtsgericht.

146078) Ausgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Lehrer Leopold Bedcker, Friederike, geb. Kayserling, zu Niederzahden werden deren Brüder, /

1) der Steuermann August Kayserling,

2) der Matrose Gustav Kayserling,

3) der Matrose Carl Kayserlirg,

4) der Matrose Johannes Kayjerling, sämmtlih aus E von denen August seit 1862, Gustav seit 1860, Carl seit 1860 und Johannes seit 1870 verschollen sind, aufgefordert, si spätestens im Aufgebotstermine, den 25. Oktober 1888, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er- folgen wird.

Pölitz, den 2. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[288] (diftalcitation.

Für den am 25. April 1827 in Königshofen im Grabfelde geborenen, im Jahre 1848 nah Nord- amerika ausgewanderten Uhrmacher Karl Anton Mayer, Sohn des am 7. Juli 1790 in Schwarzen- feld in der Oberpfalz geborenen, nahmaligen Kgl. bayr. pens. Oberlieutenants Georg Mayer zuleßt in Königshofen fiel bei dem am 4. Mai 1865 erfolgten Ableben seines genannten Vaters ein Ver- mögen von 14712 Fl. an und wurde dasselbe, welches sich nunmehr auf 49 608 M 76 9 beläuft, hierorts pflegschaftlih verwaltet.

Karl Anton Mayer wurde dur Urtheil des unter- fertigten Kgl. Amtsgerichts vom 31. März lfd. Ihrs. für todt erflärt und hierauf die Verlassenschafts- behandlung eingeleitet. i

Ansprüche auf den Nachlaß werden erhoben sowohl auf Grund eines bereits im Jahre 1866 von dem Hâfnermeister Johann Kaspar Full von Aidhausen bei Hofheim produzirten angeblichen Testaments des Karl Anton Mayer, als auf Grund des Intestat- erbfolgerechts.

Mit dem Testamente produzirte Johann Kaspar Full au einen „Begräbnißschein“, wornach Karl Anton Mayer in der Nacht vom 4./5. August 1866 in St. Aurelia, Kalifornien, Nordamerika, gestorben wäre.

Auf Grund des erwähnten Testaments erhoben Ansprüche die Enkel und Erben des genannten Jo- hann Kaspar Full, nämli: n

Adalbert Full, Kaufmann in München, Ottilie, verehelichte Fleischmann, in Bockenheim a. M., Anna, Hugo, Karl und Lina Full, diese in Toms-River in Nordamerika.

lbs lnte 0 s machen folgende Personen geltend :

I. Bahnamtsvorstand August Theodor Mayer in Edesheim (Rheinpfalz), Sohn des Johann Mayer, eines Bruders des Oberlieutenants Georg Mayer,

II. Kammerdienersehefrau Julianna Fischer, ge- borene Schiller, z. Zt. in Passau wohnhaft, Tochter der Maria Anna, geb. Mayer, später vereheliht mit dem Forstwart Johann Baptist Schiller, diese wohnhaft gewesen in Pressat, Auerbach, Wiesau, Altmugl (Oberpfalz), Schloß Seehof bei Bamberg, welch’ Maria Anna, verehel. Schiller, eine Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer war,

III. pens. Kgl. Rechnungsrevisor Franz Xaver Streibl in Eichet bei Passau, als Chemann und Erbe der Margaretha, geb. chiller, einer Tochter der unter Ziffer IT. genannten Maria Anna, geborenen Mayer, verehelichten Schiller,

IV. nachgenannte Nachkommen der verstorbenen Glaserseheleute, Ernst und Maria Anna Josefa Weber in Mainz, leßtere eine geborene Mayer, Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer, nämlich:

a, die Kinder der verstorbenen Apollonia, verehe- licht gewesenen Siegliß, in Mainz : Hcinrich, Josef, Klara, Michael, Philipp Siegliß und Josefine, verehel. Faldermann,

b, die Kinder der verstorbenen Franziska, verehe- liht gewesenen Bott, in Mainz, nämlih Paul, Philipp und Michael Bott,

c. die Kinder der verstorbenen Klara, verehelicht gewesenen Schuhmann I1, in Mainz, nämlih Josef Tobias, Anna Maria, Katharina Schuhmann und Margaretha Eva, verehel. Stürer,

unter a, mit c. Enkel der Maria Anna Josefa Weber, und

d. Mar aretha Theresia, geb. Weber, verwittwet gewesenen Bruelmann I, nun verehel, Es, in Mainz, diese eine Tochter der Maria Anna Josefa Weber.

Die genannten Oberlieutenant Georg Mayer, Iohann Mayer, Maria Anna, verehel. Schiller, und Maria Anna Josefa, verehel. Weber, waren Kinder des Hammerschmiedmeisters Mathias Mayer (auch Maier geschrieben) von Feilershammer in der Ober- pfalz, zuleßt wohnhaft in Zintlhammer und daselbst am 18. November 1826 gestorben, und seiner Ehe- frau Maria Anna, geb. Boesl (auch Poesl geschrieben) aus Schwarzach in der Oberpfalz.

Die oben genannten Erbprätendenten, welhe über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des von Johann Kaspar Full produzirten Testaments viele Jahre hin- durh im Rechtsstreite untereinander lagen, Len fih am 7. Juli 1885 vor dem k. Notar Albrecht Höfer in Schweinfurt, Urkunde G. R. Nr. 712, über die Vertheilung der Masse geeinigt, genannten Herrn Notar als Verlafsenshaftscommissär bestellt und die Ausantwortung der Masse an denselben beantragt.

Antrags8gemäß und in Anwendung der bayr. G. O. Kap. V. §. 3 ergeht nun an alle bieten Per- sonen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche mit den oben aufgeführten Erbprätendenten geltend machen können, die Aufforderung, spätestens im Termin von

E - den 16. Februar 1888, E 9 Uhr, Vorlage e Zeugnisse

ihre Erbansprüche unter rad derselben

über die Verwandtschaft und den