1887 / 294 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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{chmidts Antrag wird Aufgebotstermin auf

hierorts anzumelden, widrigenfalls die Sasmasse

des Karl Anton Mayer an den k. Notar Höfer zu

Mpononrt behufs Vertheilung an die obengenannten,

bisher mit Erbansprüchen aufgetretenen Personen nah Maßgabe des Vergleihs vom 7. Juli 1885 hinausgegeben würde, fo daß es den etwa später ih meldenden Erbinteressenten überlassen werden müßte, ihre allenfallsigen Rechte gegen die zu verfolgen, denen der Nalaß ausgehändigt wurde.

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an folgende etwa noch lebende Personen bezw. an deren Des- zendenz: S

Georg Martin Mayer, geb. 14. Novbr. 1782,

Wolfgang Mayer, geb. 22, Juli 1784,

Maria Anna Sibylla Mayer, geb. 17. Sep-

tember 1787,

Melchior Mayer, geb. 31. Oktober 1796, fämmtlich Kinder der Hammershmiedsehbeleute Mathias und Maria Anna Mayer, ferner

Georg Sciller, geb. 24, Februar 1812, und

Gebhard Sciller, geb. 4. Januar 1824, Söhne der obenerwähnten Forstwartseheleute Johann Baptist und Maria Anna Schiller.

Lettgenannte Personen sind in den bei den Akten befindlihen Stammbäumen aufgeführt, jedo konnten bis jeßt Nachweise über deren event. Ableben und ev. Descendenz niht beigebracht werden.

Königshofen, im Grabfeld Unterfranken 17. November 1887.

Königlih bayr. Amtsgericht.

(L. S.) Walber.

[25177] Auf Antrag des Nechtsanwalts Schüß hieselbst als Kuzator der rubenden Erbschaft der hieselbst am 8. Juli d. J. verstorbenen Präbnerin Eva Magdalena Maria Hecht, der am 27. September 1808 geborenen Tochter des weiland Walkmüllers Simon Hecht hie- felbst und seiner weiland Ebefrau Eva Magdalena, { geborenen Nicolai, werden hiemit alle Diejenigen, welche ein Erbrecht an dem beregten Nachlasse zu haben vermeinen, aufgefordert, folche ihre Rechte binnen 6 Monaten a dato hieher anzumelden und zu bescheinigen unter dem ein- für allemal angedrohten Nachtheile, daß die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen werden sollen und ihnen als folchen der Nachlaß überlassen und das Grbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sid nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erren aber alle Hand- lungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Grbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen und daß eventuell mit dem Nach- laffe als bonum vacans den Nechten gemäß ver- fahren werden wird. ; Gegeben im Waisengerichte. Rostock, den 17. August 1887, A. Voß, W.-G.-Ngstr.

782 r

He) Aufgebot. Auf Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalts Tepfer zu Oels wird hiermit der an- geblich erblose Nachlaß des am 23. Januar 1887 zu Netsche im Alter von 61 Jahren verstorbenen Gret- gârtners Traugott Hiller aus Nelsche behufck Er- mittelung der unbekannten Erben aufgeboten. Nach Angabe des Nachlaßpflegers beträgt der Nachlaß ohne Abzug E Ses 5000 Lind haben : a. dle Anna Nosfina Hiller, später verehelichte Arbeiter Mosch, z. Z. Ortsarme in Süß- winkel; b. die verchelichte Irwohner Karoline Kulawidck, geb. Drabe, zu Ludwigsdorf, c. die verehelichte Hofcknecht Nosina Bartnick, E geb. Drabe, zu Peuke, sich als Erben desselben zwar gemeldet, aber nit legitimirt. s werden daher alle Diejenigen, welche Erbansprüche an den Nachlaß zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, diese Erbansprüche mündli

oder \christlich spätestens in dem hierzu auf den 15. März 1888, Mittags 12 Uhr,

in unserem Schöffengerichtssaale anberaumten Termine | Blatt 14 Abthl. 111, Nr. 3 aus dem am 30, Ok-

anzumelden, und zugleih das behauptete Erbrecht nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß dem sich mel- denden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem preußischen Fiskus verabfolgt werden wird und der sih später meldende Erbe alle Ver- sügungen des Grbschaftsbesitßers anzuerkennen schuldig NuBungen, sfondern nur Herausgabe des noch Vor- handenen fordern darf. Oels, den 17, Mai 1887. Königliches Amtsgericht.

[45070] Ausgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Nechts- anwalts Beninde zu Bunzlau, werden die unbekannten

Rechtsnachfolger des am 28. April 1887 zu Burg- und L lehn im Mühlgraben todt aufgefundenen B exen für fraftlos erklärt;

Nagelschmieds (zuleßt Musikus) Gustav Kropp aus

Ag A ausgelörbert spätestens im Aufgebotstermine R as a R aues Ne aue ihre Änsprüce und Rechte auf ben eiwa 106 | Post von fünfhundert Reichslhalern zur Sicherheit betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte Ah E 'fborenen Gia Om A Be geschlossen, die Post wird für erloschen erklärt ; i

(Zimmer Nr. 9) anzumelden, widrigenfalls der Nach- g dem lant cêherrlihen Fiékus zugesprochen werden wird. Vunzlau, den 30, November 1887. Königliches Amtsgericht.

LDOGO) Aufgebot. Als nächste geseßlihe Erben des am 15. Juni Johannes Becker von Rudingshain haben sich die

rich Beer, nämlich Heinrich Becker, Katharina Becker und Elisabethe Becker in Milledgeville, Staat

Zllinois, Nordamerika, legitimirt und dur ihren zu tragen.

Bevollmächtigten, Herrn Rechner Wolfshmidt da- hier, um Auétlieferung des bei uns verwalteten Ver- mögens des Johannes Becker gebeten. Auf Wolf-

Donnerstag, den 1. März 1888,

…_ Morgens 10' Uhr, anberaumt, in welchem spätestens Johannes Becker d sein Vermögen in Empfang zu nehmen, beziehungs- | q weise dessen sonstige Rehtsnachfolger ihre Ansprüche

und Nechte an dasfelbe dahier geltend zu maten | ist heute folgendes Aus\{lußurtheil verkündet :

haben, gegenfalls sie auf im Termin von Wolf-

freie Ein- und Ausgangsret, ausgeschlossen, auch j werden die Posten im Grundbuche für erloschen ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der | erklärt;

sprüchen auf die im Grundbuche von Ennigerloh Band IX. Blatt 41 Abthl. 111. Nr. 1 aus dem Abstandskontrakte vom 13. September 1815 für die Kinder der Wittwe Maria Agnes Farwick, geb, Bekstedde, Clara, Bernard, Maria Anna, Philipy Farwick, eingetragene Abfindung von je achtzig Thalern Conv. Münze ausgeschlossen, die Post wird für erloschen

sprüchen auf die im Grundbuche von Ostenfeld Band 11. Blatt 56 Abthl. 111. Nr. 2 1 A gerichtlihen Schicht- und Theilungsprotokolle vom 28. Juni 1820 für jedes der Geschwister Thöle, als Anna Catharina, Johann E Johann Theodor, Gerhard, Anna Elisabeth, 1796 geborenen und seit vielen Jahren verschbollenen Thalera 5 Gr R pt daselbst Abttl 0 Luder seines in Amerika verstorbenen Sohnes Hein- Reb Theleralene Gn 10 Pt u R M Posten werden für erloschen erklärt. /

[44886]

genannten drei Erben gusgehändigt werden wird.

Schotten, den 10. Dezember 1887. Großherzogli Hessishes Amtsgeriht Schotten. Fresenius.

[44885] Jm Namen des Königs!

dur den Gerichts-Assessor Raestrup für Ret:

zu Oelde, als Vertreter 1) des Ackerers Heinri Berkensträter zu Diestledde, 2) des Kötters Gottfried Schilpkötter zu Alten- diestedde, 3) des minderjährigen Nottbeck, vertreten durch den früheren Vormund Seilermeister Wilhelm Witte zu Beckum bezw. den Anton Bröckelmann Kspls. Diestedde, 4) des Kötters Hermann Fenke zu Ks\pls. Liesborn : oan Hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt : ad 1) die über die im Grundbuche von Diestedde Band 1. Blatt 29 Abthl. 111. Nr. 1 für den Kauf- häntler Salomon Stein zu Beckum aus der Urkunde vom 2. Oktober 1834 eingetragene Waarenschuld von siebenzehn Thalern 7 Gr. 6 Pf. ; ad 2) die über die im Grundbuhe von Diestedde Band I. Blatt 86 Abthl. 111. Nr. 3 für den Johann Anton Nahues, geboren am 22. Juli 1839, aus dem Uebertragsvertrage vom 27. Januar 1848 eingetragene Abfindung von zehn Thalern; ad 3) die über die im Grundbuche von Oelde Band 11, Blatt 49 __a, Abthl. Ix. Nr. 1 aus der Schuldurkunde vom 2. Dezember 1807 für den Kauftnann Herm. Stiefan Schem zu Oelde und der Cession vom 25. No- vember 1836 für den Kirchenfonds zu Liesborn ein- getragenen Post von vierzig Thalern Conv. Münze nebst Zinsen, ‘b, Abtbl. IIT. Nr. 5 aus der Shuldverschreibung vom 26. Februar 1852 für den Gastwirth Bernard Hartwig zu Oelde eingetragene Post von Hundert Thalern nebst Zinsen, c. Abthl. 1IT. Nr. 6 aus der Schuldverschreibung vom 10 September 1857 für den Essigfabrikanten Friedrich Göbel zu Oelde eingetragene Post von Oundert Thalern nebst Zinsen ; „ad 4) die über die Band XIIL. Blatt 31 des Grundbuchs von Liesborn, a. Abthl, 111. Nr. 1a aus der Obligation vom 1 Oktober 1832 für den Brenner Heinrich Schriever zu Liesborn, b. Abthl. TIT. Nr. 1b aus der Obligation vom 23. April 1833 für den Schmied Stefan Thomas zu Liesborn, Sue eingetragenen Darlehne von je Hundert und ¿zwanzi Mark nebst Zinsen. L L i Die Kosten hat der jedesmmalige Antragsteller zu ragen.“ II. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Midden- dorf von hier, als Vertreter des Auctionëcommissars Bernard Wieschhölter zu Liesborn: „Die Ausgebltiebenen werden mit ihren Ansprüchen aus dem im Grundbuche von Liesborn Band X. Blatt 42 Abthl. 11]. Nr. 3 zur Sicherheit einer Forderung des Theodor Bocktenhaus zu Benteler in Höhe von neunhundert und sieben Thalern einge- tragenen Arrest, ausges{lossen. Der Arrest felbst wird für erloschen erklärt. Kosten hat der Antragsteller zu tragen.“ 111. Auf den Antrag des Rechtsanwalts West- hoff zu Delde, als Vertreter 1) des Kötters Stefan Lütke-Uphues zu Kfpls, Vellern 2) des Arbeiters Josef Ohlmeier zu Gnnigerloh, 3) des Rentmeisters Beckmann zu Diestedde, Namens der Minorennen Maria und Theodor Sculze Walgern zu Sünninghausen, 4) des Kötters Franz Thöle zu Kspls. Ostenfelde: ._ 82d 1) die Ausgebliebenen werden mit ihren An- sprüchen auf die im Grundbuche von Vellern Band T.

tober 1840 publizirten Testamente der Colona Ger- trud Rüshloff für den Franz Heinr. Nüschhoff ein- getragene Abfindung von \ech8 und dreißig Thalern und das Abthl. 11. Nr. 4 für denselben eingetragene

ad 2) die Ausgebliebenen werden mit ihren An-

zu Ennigerloh nämli Elifaketh,

das darüber gebildete Hypotheken-Instrument

ad 3) die Ausgebliebenen werden mit ihren An-

ad 4) die Ausgebliebenen werden mit ihren An-

Bernard, Johann

Die Kosten baben die jedesmaligen Antragsteller

Verkündet am 10. Dezember 1887. Borries, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend den Antrag der Ehefrau es Köthners Witte, Amanda, geb. Rinne, in Eitum [

uf Aufgebot der Urkunde vom S S

30, Dezember 1868

\chmidt zu stellenden Antrag mit ihren Ansprüchen

ausgeschlossen werdcn, Johannes Beer für todt er- | über die im Grundbu von Eißum Band Il. A,1 f

Die Hypothekenurkunde vom 16. März 1874

Flärt, und dessen Vermögen an den Vertreter der

Das Königlihe Amtsgeriht zu Oelde erkennt I. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Westhoff

[45091]

3. Dezember 1887 ift bezüglih der in dem Grund- buch Band I. Blatt 31 von Botenhagen einge- tragenen Post 400 Thlr. , 25, Juni 1831, zu

ten Erben und Rechtsnachfolger werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die vorgenannte Post aus- ges{chlossen, und ist dieselbe auf Antrag des Auf- gebotstlägers im Grundbuch zu löschen.

Jahre 1849 verschollene Johänn Theodor Ah on. rb e m 20 a 1814, n Sohn des weilan uhmacermeisters Heinri Jacob Dahlhorst hieselbst und dessen Leih e

Artikel 64, Abtheilung 111. Nr. 5

erklärt. Beglaubigt : gez. Dr. Frankenstein. Ausgefertigt : Elze, den 7. Dezember 1887. L. S, Garms, Sekretär, Gerichts\{chreiber Königlichen Amtsgerichts. [44884] Jm Namen des Königs! Verkündet am 10. Dezember 1887. ; Treu, Gerihhts\chreiber.

Auf Antrag des Kolonen Heinrih Wilhelm Gott- lieb Schnelle, gt. Hartkemeyer, Nr. 27 Destel, ver- treten durch den Rechtêanwalt Filbry zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtsrichter Schulte für Recht :

Die Hypothekenurkunde, welche über die Band I, Blatt 55 Abtheilung 111. Nr. 18 des Grundbuchs von Destel für den Grafen von dem Busche Jppen- burg-Kessel zu Ippenburg auf Grund des Erkennt- nisses vom 8. November 1853 und tes Erekutions- befehls vom 4. März 1854 eingetragene Judikat- und Kostenforderung von 161 Tklr. 24 Sgr. 6 Pf. nebst 2 Thlr. 24 Sgr. Kosten der Verfügung vom 28. Juni 1854 gebildet ist, wird für kraftlos erklärt. _Die Kosten des Aufgebotsversahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Garms.

[45086] _ Durch Aus\{luß-Urtheil vom 6. Dezember 1887 ist die Hypothcken-Urkunde über die auf dem Grund- stück Nr. 72 Mittel-Horka Abtheilung [IIT. Nr. 2 haftende Post von 200 Thlrn. für kraftlos erklärt. Rotheuburg O.-L,, den 7. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

[45084] Jm Namen des Königs!

Verkündet am 3, Dezember 1887. Rottschalk als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirthschafters Carl Schulz zu Kolk, als Vormund der minderjährigen Kinder des zu Groß - Mellen verstorbenen Pfarrkolonus Wilhelm Schulz, erkennt das Königliche Amtsgericht f Meneura dur den Amtsgerichtsrath Kiesler ür Recht : Das Sparkassenbuch der Dramburger Kreis- sparkasse Nr. 7871 über 223,50 a wird tür kraftlos erÉlärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem An- tragsteller zur Laft.

Bon MNechts Wegen.

[45092] 7 Veckanuntmachung. Nr. 30998, Das Sparkassenbuch der Privat- Sparkasse dahier vom 7. Oktober 1885 NL. 250154 über 120 4 wurde durch Urtheil Gr. Amtsgerichts Karlsruhe vom 6, Dezember 1887 quf Antrag - des Druckereigehülfen Christian Gültling von Karlêruhe für kraftlos erklärt. Karlsruhe; den 6. Dezember 1887, Gerichts\chreiberei Gr. Amtsgerichts. L. S.) Braun.

[45165] Vekanuntmachung. Die auf den Namen des Polizei-Korporals Paul Stein in Würzburg lautenden Obligationen der Stadtgemeinde Würzburg vom 4. August 1876 Litt. A, Nr. 387 über 1000 M und Litt. A. Nr. 388 über 200 4, wurden auf Antrag der Polizei-Korporals-Wittwe Magdalena Stein von hier dur diesgerichtliches Ausschlußurtheil vom 7. Dezember 1887 für kraftlos erklärt; was hiermit gemäß §. 848 der Civ. Proz. Ordg. bekannt gemacht wird. Würzburg, am 10. Dezember 1887, Gerichts\hreiberei des Kgl. Amtsgerichts Würzburg T. (L. S.) Baumüller, Sekr.

F, G J 7 Bekanntmathung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 2. Dezember 1887 ist für Recht erkannt O eer sishe alil Ver 1chlesische altlandschaftlihe 33 %ige Pfand- brief Dobischau, Kreis Kosel, Nr. 98 über M4 wird für kraftlos erklärt. Kosel, den 2. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung TII.

[45166] Vekauntmachung. Der am 15. April 1886 von Lorenz Bayer aus Würzburg auf den Lieutenant a, D. Siry in Würz- burg gezogene und von diesem acceptirte, am 30. Mai 1886 fällige Wechsel über 133 4, welcher auf den Kausmann J. Sauerbrunn in Lambrecht und von Leßterem auf den Kaufmann Jean Müller in Lud- wigöhafen girirt wurde, wurde auf Antrag des Jean Müller in Ludwigshafen dur diesgerichtlihes Aus- {lußurtheil vom 7. Dezember 1887 für kraftlos erklärt, was hiermit gemäß §. 848 der Civ.-Proz,- Ordn. bekannt gemacht wird. Geib enrg M Fa 1887,

eri reiberei des Kgl. Amtsgerichts Würzburag I. (L. 8) BVBaumüller, Ste O

Dur Urtheil des unterzeihneten Gerichts vom

Abtheilung 1. 1 eingetragen zufolge u Necht erkannt: Der Albert Heinrih Schröder und seine unbekann-

daselbst von Verfügung vom

Schivelbein, den 8. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht. I]. Abtheilung. Roceßler.

45089]

Durch Urtheil vom 1. d. M. ift der seit dem

eingetragene Brautschaßforderung der Ehefrau Marie Rinne, geb. Bode, in Höhe von 14100 wird für kraftlos

erbe, für todt erklärt und sein Verms ablaß zu behandeln. gen al Braunschweig, 2. Dezember 1887. Herzogliches Amtsgericht IX. W. v. Praun.

[45085 J? Verkündet am 23. November 1887. Jaeger, Justizanwärter, als Gerichts\{chreiber Im Nameu des Königs! h In Sachen, betreffend die Todeserklärung deg Matrosen Louis Karl Julius Brosin aus Nord- A Â E ce 0 u Man gli Amts- gericht zu FNeordhausen dur den Gerichts-Af S für M Htd-Affessor er Matrose Louis Karl Julius Bro E O A i b sin aus 2) die Kolslen des Aufgebotsverfahrens sind dem Nachlasse desselben zu entnehmen. D Von Nechts Wegen. [45088] L urch Urtheil vom 1. d. M. ist der seit d Jahre 1857 verschollene Schuhmacher Johan Hein: rich Rudolf Dahlborst von hier, geboren am 19. qs nuar 1817, ein Sohn des weiland Schuhmager- meisters Heinrich Jacob Dahlhorst hieselbst und dessen gleichfalls verstorbener Ehefrau Iohanne Louise Charlotte, geb. Herbe, für todt erklärt und ist sein Vermögen als Nachlaß zu behandeln. Vraunschweig, 2. Dezcutber 1887. Herzogliches Amtsgericht. 1X. W. v, Praun.

[45110] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Arbeiters Franz Katt zu Lüne- burg, Anna Catharina Magdalene Klatt, geb Gewecke, zu Lüneburg, vertreten durch den Rechts: anwalt Haacke zu Lüneburg, klagt gegen ihren Ghe- mann, Arbeiter Franz Klatt zu Lüneburg, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen Mißhandlungen, mit dem Antrage: | die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nah zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erkennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Necóts\treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf den 20. März 1888, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Änwalt zu bestellen.

_ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser UUszug der Klage bekannt gemaht. Lüneburg, den 12, Dezember 1887.

2 von Shüching,

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[45102] Oesfeutliche Zustellung.

Die Chefrau des Hausknechts Hermann Maur, Wilhelmine, geborne Silberkorn, zu Düsseldorf woh- nend, vertreten durch Nehtsanwälte Belles 1 und II, Élagt gegen den genannten Hermann Maur, Haus- tnecht zu Düsseldorf, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen grober Beleidigung, mit dem Antrage auf Trenuung der zwischen den Parteien bestehenden Ghe, eventuell auf Zulaffung derselben und Ermächtigung der Klägerin, die Ehescheidung vor dem zuständigen Standesbeamten aussprechen zu lassen, und ladet den Beklagten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 6. März 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Änwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

i Steinhaeusfer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45105]

Dur Urtheil der 1. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 11. No- vember 1887 wurde die Ghescheidung zwischen den Gheleuten Kaufmann Martin Simon zu Straßburg und Julie, geb. Fischer, zu Melun, Seine et Marne, Vrankrcich, ausgesprochen.

Der Landgerichts-Sekretär.

(L. S.) Krümmel.

[45091] _ Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Marie Kunte, geb. Kläke, zu Alt- Tornow, vertreten durch den Rechtsanwalt Fensh zu Wriezen, klagt gegen den Gutsbesitzer v. d Heydt, zuleßt in Frankfurt a./Main, Keselstraße 10 wohn- haft, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an die Klägerin 300 & rüständige Hypothekenzinsen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das dem Beklagten gehörige, im Grundbuche von Lüdersdorf Band I. Blatt Nr. 2 verzeichnete Grundstück zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits ladet Klägerin den Beklagten vor das Königliche Amtsgeriht zu Wriezen auf

den 17. Februar 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wriezen, den 10. Dezember 1887.

O j Arendt,

Gerichtsshreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45098] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Justiz-Rath Wille zu Rends- burg, klagt gegen die Gheleute, Bierhändler Paul Vogel und dessen Ehefrau Jacobine Vogel, früher

zu Rendsburg, jeßt unbekanuten Aufenthalts, aus dem am 30, November 1887 zahlbaren Wechsel vom 10. Oktober dess. Jahres. mit dem Antrage, die Be- flagten solidarisch zur 6 ‘o p. a. Wechselzinsen seit dem 1. Dezember 1887 und 4 K Protestkosten zu verurtheilen, Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht T. zu Rendsburg auf

den 7. Februar 1888, igemittags 10 Uhr.

t

Zahlung von 300 A nebst auch das

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

Adolf | dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

olde, Gerichtsshreiber des Königlichen Amtsgerichts.

torbener Chefrau Johanne Louise Charlotte, geb.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 294.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember

1887.

Volkswirthschaft srath. Session 1887.

Sechste Sizung

anenten Ausschusses des Volkswirth- hes POŒN shaftsraths.

Berlin, den 12. Dezember 1887.

Der Det Eer von Boetticher, eröffnet ie Si um 11 Uhr. : : M Ss U der gestrigen Sißzung liegt aus. i : Als Regierungskommissare sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Innern, Herr Bosse, der Geheime Regierungs-Rath nd vortragende Rath im Reichsamt des Innern, Herr von Woedtke. : Herr von Nathusius ist für heute entschuldigt. d Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Grundzüge zur Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter. 5 Zu Ziffer W me A, e I R i der ersten Lesung en ist, liegen die folgenden : En von Roeder und Jencke, welhe folgenden Zusaß beantragen: : eschluß des Bundesraths kann bestimmt werden, daß N A vorübergehende Dienstleistungen nicht als Be- schäftigung im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden. E . die rte: ; : E A Handlungsgehülfen, Lehrlinge, einshließlich der Ge- hülfen und Lehrlinge in Apotheken,“ reichen. : 1 A Qaten s i a, b, c zu Jeßen: / e Ï n Aa unternebier, welche nit regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen. 4) von Herrn Jansen: hinter „werden“ zu sagen: stait Br S A vollendeten vierzehnten Leben a ' ; 5) von Herrn Frenzel ist beantragt worden, in Litt, a hinter dem Wort „Gehalt“ die Worte „von demselben Arbeitgeber einen Tag änger“ einzuschalten. - : j A R A a eil zur Begründung seines Antrags, daß kein Grund geltend gemaht werden könne, aus dem die jungen Leute, die genöthigt seien, hon in so frühem Alter dem eigenen Verdienst h zugehen und in Folge dessen sich früher aufrieben, von der Wohl- that des Gesetzes auszuschließen seien. In der Textilindustrie e die Zahl der Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren auf 60 bis 80 Tausend geschäßt, in Gladba sei dem Redner ein Betrieb bekannt, in dem unter 209 beschäftigten Personen 99 jugendliche Arbeiter seien. Auch in der Landwirthschaft würde eine ganze Menge von Leuten in i Alter beschäftigt. j A A S begründet seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß Ziffer 11 zwar von einer Regelmäßigkeit der Beschäftigung ausgehe, daß in der Praxis aber eine große Zahl von Fällen vorüber- gehender Arbeitsleistungen denkbar sei, die ihrem Wortlaut nach unter Ziffer 1 fielen. Man brauche hierbei nicht nur an die zahl- losen Fälle aus der Landwirthschaft zu denken, auch in den Städten kämen solche Dienstleistungen häufig vor. Die obligatorische Ver- siherung der so E Leute würde in der Praxis auf die Ö wierigkeiten stoßen. i Q u Err schuer wendet sih gegen den Antrag Jansen. Man könne die jungen Leute zwishen 14 und 16 Jahren nit als voll- berechtigte Arbeiter ansehen, namentlich in der Montanindustrie sei die Benußzung solcher Leute durch die vielen vorgeschriebenen Pausen ränkt. : _ E von Haßfeldt fragt an, ob ein Droschkenkutscher, der weder selbständig sei, noh in einem ständigen Dienstverhältniß stehe, unter das Geseß fallen, und wie es bei Leuten in ähnlicher Lage sein würde. x L : Heimendahl spricht sich für den Antrag Jansen aus. Seine (des E R Me bestätigten die Mittheilungen des Herrn Sansen aus der Praxis. Durch die Annahme des Antrags Roeder dagegen würde große Unsicherheit in die Ausführung des Gesetzes ge- braht werden. Die Cen Beschäftigungen müßten au t werden. / N Dae: Mit der Annahme seines Antrags werde einer Menge von Leuten ein bedeutender Dienst erwiesen, Die kleinen Handwercksmeister, welhe er in den Kreis der versicherten Personen ziehen wolle, seien vielfa s{chlechter gestellt, als die Arbeiter. Diese fleinen Betriebsunternehmer seien im Handwerk diejenigen, welche die meisten und auch wohl die besten Lehrlinge ausbildeten; es sei ihm (dem Redner) nicht gleichgültig, ob die Lehrlinge bei unzufriedenen oder bei zufriedenen Lehrmetstern die Lehrzeit zubrächten; es könne im ersteren Falle vorkommen, daß der junge Mann bei beendeter Lehrzeit gleichzeitig als brauchbares Clement für die Sozialdemokratie aus- gebildet sei. Bessere man hier das Loos der kleinen Handwerker, fo sei zu hoffen, daß die Sozialdemokratie viele Anhänger in deren Kreisen verliere. i j Herr Hagen begründet seinen Antrag auf Befreiung der Handlungs- cebülfe E f w. V der Versicherungspfliht mit dem Bemerken, daß ein Wechsel zwischen Arbeitern und Handlungsgehülfen nicht statt- finde, die letzteren blieben niht ihr Leben lang das, was sie seien, jeder strebe dahin, Betriebsbeamter oder selbständiger Betriebsleiter zu werden. Für diese Klasse von Leuten träfen die Vorauss\etungen der staatlichen Fürsorge niht zu. Diese Erfahrung habe man auch bei der Ausführung des Krankenversicherungêgeseßes machen können ; von der statutarischen R aas ai sei in den fraglichen krei ebrauch gemacht worden. A spricht si für den Antrag des Herrn von Roeder aus, Die Belastung werde für die Landwirthschaft nicht zu aiungen ein, wenn auch alle niht ständig beschäftigten Personen in die E ues fallen sollten, zumal da von 500 beschäftigten Leuten woh nur von 50 die Beiträge einzuziehen sein würden. Die Leute aus der Praxis behaupteten, das Abziehen der Beiträge lasse sich A A nicht durchführen. Man möge nur an gewisse Arbeiten in der Undwirthschaft denken, zu denen möglichst viele Leute auf A Zeit herangezogen werden müßten, an die Kartoffel-, an die A A ernte, an Drainagen. Wie für alle diese Leute Listen geführ und wie ihnen die zwei Pfennige abgezogen werden sollten, sei un- erfindlich. Redner würde noch weiter gehen, als der Antrag e Roeder, und dessen Gedanken in das Gesetz selbst aufnehmen, er iy 2 halte ih aber eines Antrags in dieser Hinsicht, da er sih denke, der Bundesrath in der Instruktion zu dem Geseß ausdrücklih sage, daß nur vorübergehend beschäftigte Arbeiter nicht unter das Gesetz fielen. H O b ansen spriht sich für den Antrag Vorderbrügge aus, aber ge t de e A es eine große Menge von Handlungs8- chülfen gebe, die niemals zur Selbständigkeit kämen, die Lage k eute sei thatsählich nicht viel besser, als die der gut gezahlten Arbeiter.

Lebensjahre: „vom

l vorübergehende Dienstleistungen versehen, a priori weise nue as die Beiträge derselben würden doch

nicht zu erheben sein. Jansen angehe, so glaube er, daß vom Standpunkt der Regierung

Herr Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke: Was den Antrag

egen denselben Nichts einzuwenden sei. Der Regierung sei die Be- e fu des Kreisés der Versicherten durch die Festseßung einer Altersgrenze niht erwünscht. 8 Gegen den Antrag Hagen sei einzuwenden, daß der Stand der andlungsgehülfen und Lehrlinge unter den gebildeten Klassen der Se wenn man diesen Ausdruck | ier gebrauchen wolle, am \chlechtesten stehe, und daß eine Fürsorge für diesen Stand daher nothwendig erscheine. Auch sei ein Uebertreten aus demselben in den Stand der versicherungspflihtigen Betriebsbeamten sehr wohl mögli. Hinsichtlich des Antrags Vorderbrügge sei zuzugeben, daß der kleine Gewerbetreibende häufig so \{chlecht gestellt sei, daß eine Für- sorge für ihn wohl mögli ersheine. Zu bedenken fei aber, au bei Annahme des Antrags diese Leute doppelte Beiträge, den für Arbeiter und den für Arbeitgeber, zu zahlen haben würden. Da, wo nach dem Unfallversiherungsgeseß die Möglichkeit der Selbstversiherung der Betriebsunternehmer gegeben sci, hätten diese immer nur die einfachen Beiträge zu zahlen. Der Antrag Roeder stehe zu sehr auf dem Standpunkt des Arbeitgebers ; es gebe ganze Kategorien von Arbeitern, die aus der wechselnden Arbeit ein Gewerbe machten und es set kaum rathsam, diese Leute, für deren Fürsorge vielleiht ein dringenderes Bedürfniß vorliege, als für die {tändigen Arbeiter, aus der Versicherung herauszunehmen. Daraus, daß in Ziffer 11 eine regelmäßige Lohn- zahlungéperiode vorgesehen sei. dürfe niht gefolgert werden, daß nur die Arbeiter gegen dauernden Lohn unter das Geseß fallen sollten. Die Schwierigkeiten, von welhen Fürst von Haßfeldt spreche, ließen sich in der Praxis überwinden, Hinsichtlih der Frage, wer als Arbeiter und wer als Arbeitgeber anzusehen sei, werde auch für das vorliegende Geseß §. 9 Absay 2 des Eee anzuwenden sein, wonach als Unternehmer Derjenige gelte, für dessen Rechnung der Betrieb erfolge. Diese Bestimmung werde in kon- stanter Praxis dahin ausgelegt, daß Derjenige, dem das wirthschaftlihe Ergebniß eines Betriebes A A oder Schaden bringe, als Unter- nehmer dieses Betriebes anzusehen sei. / : j Herr von Roeder: Der Antrag Frengel würde in der Praris doch zu großen Ser führen und leiht eine Umgehung des

eseßes möglich machen. ; j 0 L ran, Daß die von ihm gemeinten kleinen Hand- werksmeister bei Annahme seines Antrags doppelte Beiträge zu zahlen haben würden, sei ihm bewußt gewesen; wer von diesen kleinen Leuten den Ehrgeiz besiße, Meister zu werden, der zahle au gern doppelte Beiträge Redner befürwortet seinen Antrag nohmals mit dem Hin- weis auf die Gefahr, welche die weitere Ausdehnung der Sozial- demokratie in den fraglichen Kreisen in ih \chließe. / Herr Kalle: Die Motivirung des Antrags Hagen, daß die Handlungsgehülfen meist selbständig würden, ersheine nit zutreffend ; mit demselben Rechte könne R Hagen sagen, „auch die Gefellen seien nit zu versichern, weil sie einmal selbständig werden könnten. Auch er (Redner) erkenne das dringende Bedürfniß nah der Versiche- rung der Handlungsgehülfen u. \. w. an, auch er sei gegen jeden Antrag, der den Kreis der zu versichernden Personen verengere. Das Ziel des Herrn Vorderbrügge sei. zwar sehr erstrebenswerth, sein An- trag erscheine aber praktis niht durchführbar, man könne den kleinen Handwerkern, die duppelte Beiträge zahlen müßten, doch nit auf ihre eigenen Kosten helfen. Undurchführbar erscheine der Antrag des Herrn von Roeder, beim Antrag des Herrn Srentel erscheine die Be- \{chränkunß auf einen Tag nicht praktisch. Im Uebrigen bemerkt der Redner, daß cs ihm dem Zweck einer zweiten Lesung nicht zu entsprechen \{hiene, noch mit einer Fülle von Anträgen zu kommen. Hierauf erfolgte der Schluß der Debatte.

Bon den obengenannten Ne wurden diejenigen der ed Jansen, Frengtel und Hagen abgelehnt, die der Herren Vorder rügge und von Rer angenommen und in der hiernah si ergebenden Fassung der Vorlage die Zustimmung ertheilt. : Die Ziffern- 2, 3, 4, 5 und 6 wurden in der Fassung der zweiten

Lesung angenommen. / | Su Ziffer 7 beantragt Herr Hagen die Worte „oder durch ge-

\{lehtlide Ausshweifungen“ zu streichen iche S / "D Jene beantragt, den leßten Saß in Alinea 1: „Es kann ihnen jedo u. \. w.“ bis „bewilligt werden“ zu streichen. Bei der As wird der Antrag Hagen angenommen, der Jencke abgelehnt. A N Yiffer 8 Vautaat Herr Hagen, die Wartezeit bei der In- validenrente auf ein Beitragsjahr festzuseßen und Alinea 3 zu streichen. —- Derr A ag: ftreidh 1 inea 2 un zu streichen, i 2) für den Fall der MOIENARIE Dee Mags Wiederherstellung ierungsvorlage in Alinea 1 unter 2. M C S A wird abgelehnt, ebenso der Antrag Jencke unter 1, dagegen wird der Antrag A E 2 angenommen. Damit ist die Regierungsvorlage wieder hergestellt. i M i Ziffer At Herr i B Alinea 1 das Wort „nicht“ wieder zu streihen. Der Antrag wird abgelehnt, es bleibt bei

Beschlüssen der ersten Lesung. S O Se I id e Maßucbe der Beschlüsse der ersten Lesung

enommen. L ; P Vorsitzende eröffnet hierauf die M über Ziffer 11 und gleichzeitig über Ziffer 33. -—— Es liegen hierzu die folgenden

vor : i E Herren von Roeder, Jencke und Genossen: der Ziffer 11

i 3 die folgende Fassung zu geben : i i b ok Be Sas lub Ataeber und Arbeiter werden in der Form des Umlageverfahrens erhoben, wobei als Anhalt für die Berechnung I laufenden Jahre zu erhebenden Bei- räge genommen werden :

A M Gesammtleistungen des vorleßten Jahres, b. ein Zuschlag von 10 %% der Gesammtleistungen zu a. 9) des Herrn Frentel : folgenden Schlußpassus in Ziffer 11 ein-

zufügen : i Ï j ; Na ahlung des Beitrags für 280 Arbeitstage in einem Aal riahre erlischt die Verpflihtung zur Zahlung

weiterer Beiträge für dieses Jahr. | ; 3) von Herrn von Roeder: folgenden Zusay zu Ziffer 11 hinzu-

zufügen : it Genehmigung des Bundesraths kann durch Statut bestizimnt L das für befondere Arten von Dienstleistungen die Bemessung der Nau nicht nah Zeit, sondern nah

derweitem Maßstabe erfolgt. : e Ga von B Fencke und Genossen: der Ziffer 33 i ng zu geben: j

d (0 Ra zur Hesteliung des Beitragsmodus Ziffer 11 Absatz 4, welcher innerhalb längstens 6 Jahren zu erfolgen hat, werden zur Deckung der in den ersten Jahren sih ergebenden Ver- pflihtungen und zur Ansammlung eines Reservefonds längstens für die Dauer von 6 Jahren pro Kopf der männlichen Ver- sicherten je 4 / vom Arbeiter und vom Arbeitgeber erhoben.

5) von Herrn Heimendahl ist zu Ziffer 33 die folgende Fassung

beantragt worden:

Um die Höhe der Prämien ermitteln zu können, welche die Versicherungsanstalten zur siheren Aufbringung der aus den Alters- und Invaliditätsfällen erwahsenden Kosten aus dem Reich, von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzuziehen haben, soll zunächst für die ersten fünf Jahre nah Inkrafttreten des Gesetzes jede Versicherungsanstalt für den Kopf und Arbeits- jahr bei versicherten männlichen Arbeitern 4 Æ, bei versicherten weiblichen Arbeitern zwei Drittel dieses Beitrags erheben, Aru eoele Und dye die Löhnungsperiode auf volle Pfennige nah oben abzurunden. i E E

6) A Kochhann endlich beantragt, zu Ziffer 33 die Beiträge der männlichen Arbeiter auf 2,7, die der weiblichen auf 1,8 zu normiren. Herr Iencke führt zunächst aus, daß nah den am Swluß der vorigen Sitzung regierungsseitig vorgelegten Berechnungen bei dem Deckungsverfahren ein Beitrag von 5,1 Z für das Jahr und auf den Kopf des männlichen Arbeiters erforderlih werde. In dieser Summe seien 12 Millionen Mark Verwaltungskosten enthalten, und es seien außerdem die ungünstigsten Verhältnisse zu Grunde gelegt. Er und seine Mitantragsteller glaubten nun, daß es nicht nothwendig sei, auf Grund dieser ungünstigsten Verhältnisse zu operiren, au hielten sie 1 4 Verwaltungskosten auf den Kopf des versicherten Arbeiters für zu hoh. Sie glaubten, daß man mit der Annahme von 4 § auf den Kopf des männlihen versicherten Arbeiters nit zu weit ginge, und kämen somit auf einen Gesammtjahresbedarf von 12 4 für den Arbeiter, oder den Betrag von 4 4, welcher von jedem der Kontribuenten jährlih zu erheben sei. Jm Prinzip müßten fie sih für das Umlageverfahren entscheiden und hätten daher au nit sagen können, zuerst Deckungs-, dann Umlageverfahren; sie sagten vielmehr nur Umlageverfahren aber sie seien bereit, für die ersten Jahre auf Erhebung der ratirlich zu berechnenden Umlagebeträge zu verzichten und statt dessen 4 M zu erheben. Wie \ih das Prinzip des Umlage- verfahrens später ausbilden werde, sei eine cura posterior. Gin Novum bei dem gegenwärtigen Antrag sei das Plus von 10 °/g zum Reserve- fonds, das vorsihtshalber noch mit erhoben werden solle. Herr von Roeder befürwortet im Interesse der Landwirthschaft den von ihm mit Herrn Jencke u. A. gestellten Antrag. Wenn es na der Vorlage gehe, dann würde die Belastung für die Landwirth- chaft zwischen 50 und 80 § für den Morgen variiren. Dur An- nahme des Mos Ne die Last um F vermindert; sie bleibe dabei immer noch enorm hoh. i Herr Frenzel : Dureh den Beschluß zu Ziffer 9, wonach die inner- halb eines Kalenderjahres mehr geleisteten Arbeitstage, als das Bei- tragsjahr beträgt, bei Berehnung der Wartezeit auf das näcst- folgende Beitragsjahr niht in Anrehnung gebracht werden, wäre eine Ungleichheit zwischen denjenigen Arbeitern, die nur 280 Tage aus- nußten, und denjenigen, die 360 oder 365 Tage gearbeitet hätten; um das auszugleichen, stelle er seinen Antrag ; wie die Vorlage eben liege, würde der Arbeiter mit 280 Arbeitstagen 5 4 60 A _an Beiträgen im Jahre zu entrichten haben, und derjenige mit 365 Tagen 7 M 30 „9; mit der Differenz von 1 4 70 S falle Leßterer aber voll- ständig ins Wasser, das halte er nit für gerechtfertigt. ; Herr Heimendahl begründet seinen oben angeführten Antrag mit dem Hinweis darauf , daß man jeßt einen bestimmten Beitrag8modus noch nit aufstellen dürfe, man müsse einmal abwarten, wohin diese 4 (. Beiträge führen wer nach 5 Jahren möge man dann einen iteren Beitrag8modus bestimmen. ; : ai Dire Solinmtlfbnnia: Eigentlich wollten Alle auf dasselbe hin- aus. Der Ausdruck Deckungsverfahren sei zwar in den Anträgen vermieden worden, aber im Allgemeinen folle dasfelbe Resultat herbei- geführt werden, nur in viel komplizirterer Art und Weise, als nah der Regierungsvorlage. Seines Crachtens sei das Deckungsverfahren das allein rihtige. Wäre die Eintheilung der Versicherungsan|talten nach Bezirken durhgegangen, dann würde man das ÜUmlageverfahren eher haben einführen können, aber da das Ganze nah Berufszweigen gegliedert worden, sei doch gegen das Umlageverfahren das ge- wihtige Bedenken geltend zu machen, daß gewisse Berufszweige ganz zu existiren aufhören könnten. “Er habe wiederholt die Erfahrung gemacht, daß auch die für gewisse Industriezweige gegründeten Kassen ch nicht leistungsfähig erhalten könnten. Alle Vertreter der \{lesischen Invalidenkassen theilten scine (des Redners Ansiht von der Un- haltbarkeit des Umlageverfahrens für die rei sgeseßliche Regelung der Invalidenversicherung. Auch diejenigen Kassen, welche ein gemischtes System besäßen, müßten jeßt daran gehen, das reine Prämienverfahren einzuführen. Er spreche sich daher für die Vorlage aus; zeige ih nach einiger Zeit, daß die Beiträge zu hoch seien, dann müsse felbst- verständlih eine Ermäßigung eintreten, welche auch ganz zweifellos von der Regierung veranlaßt werden würde, da die Ansammlung übermäßiger Kapitalien au dieser keineswegs erwünscht sein könnte. Herr Kochhann will das Prämienverfahren beibehalten wissen, glaubt jedo, daß nah den rechnerischen Unterlagen der Denkschrift, von welchen er gestern durh Vermittelung des Regierungskommifsars Kenntniß erhalten habe, die Beiträge unbedenklich gemindert werden fönnten. Er beantrage deshalb, den für den Kopf und Arbeitstag zu entrihtenden Beitrag bei versicherten männlichen Arbeitern auf 27 9, bei weiblihen Arbeitern auf 1,8 festzuseßen. Soweit au dieser Beitrag sih später als noch zu hoch herausstelle, stände ja einer weiteren Reduktion nihts im Wege. Der Antrag des Herrn Frenßel hat für den Reoner viel Einnehmendes, er fürchtet aber, daß derselbe zu großen praktishen Bedenken führen würde. Da er die über die Zahl 280 hinaus absolvirten Arbeitstage für die Versicherung völlig ins Freie fallen lasse, könnte er insbesondere die Arbeiter verführen, nah Erfüllung der für die Rente in Betracht kommenden Arbeitszeit, sich der weiteren Arbeit zu begeben und müßig zu gehen i O Herr Hagen steht bezüglih des Aufbringungsmodus vollständig auf dem Standpunkt der Grundzüge. Er hält das Umlageverfahren für ungereht und kann auch dem Antrage des Herrn Frenßtel nicht zustimmen. Hinsichtlih des Umlageverfahrens weist Redner noch befonders darauf hin, daß man es auf dem vorliegenden Gebiet nicht wie bei der Unfallversiherung lediglich mit einem kontinuirlihen Stande von Arbeitgebern, vielmehr auch mit den zum großen Theil losen Arbeitnehmern zu thun habe. Es würden ih wahrscheinli bei der Umlage die Verpflichteten vielfah gar nicht greifen lassen und hierdurch für die Versicherungsanftalten Ausfälle entstehen, zu deren Deckung in leßter Reihe das Reich eintreten müßte. Dies bedeute aber nur einen weiteren Reihszushuß, gegen den er sich bereits wieder- ärt habe. Pn An Fürst von Ha feldt wendet sih gegen den Antrag Heimen- dahl, dem nur die Befürchtung zu Grunde liege, man könne fich schon jetzt für die Zukunft binden, und welcher von der Auffaffung ausgehe, man dürfe erst nah Maßgabe der späteren Erfahrung sich über einen eventuellen anderweitigen Aufbringungsmodus s{lüssig machen. Wenn der von Roeder-Jente'she Antrag diese Entscheidung für alle Zukunft unwiderruflich festlege, so würde Herr Heimendahl allerdings Ret haben. Ersteres sei aber nicht der Fall. Gerade auf dem vorliegenden Gebiete würden zahlreihe Bestimmungen nur die Bedeutung eines ersten Versuhs haben, gerade hier würde der zukünftige Gesetzgeber in ausgedehntem Maße die befsernde Hand

anlegen müssen. j ; Der Mliiméttauaines Geheime Regierungs - Rath von

Bei weiblichen Arbeitern werden zwei Drittel dieser Bei-

Herr Frenyel : t mit Ziffer 11 in Einklang zu bringen.

iti it seinem Antrag die Ziffer 1 e a E Fs fei das Beste, die Leute,

träge erhoben.

Woedtke, will auf die Streitfrage, ob das Deckungs- oder Umlage-