1887 / 306 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

__ In beiden Fällen wird das Nettogewiht von der Revisionsstelle eingetragen.

Auch in dem Falle, wenn der Anmelder Nettogewihts dur Anwendung der bringt, steht der Revisionsstelle die Befugniß zu, das Netto ewicht durch Verwiegung festzustellen, wenn das wirklihe Gewicht der T aEung augen|scheinlich hinter dem tarifmäßigen Tarasatze zurück-

eibt.

Die eng der Waaren in der dazu bestimmten Spalte giGiebt nah den ezeihnungen des Tarifs. Ist das im zweiten

saß des §. 13 erwähnte besondere Verzeichniß nit beigefügt, i O die erforderlihen Angaben in der Eingangs8anmeldung bei- zuseßen. : Anmeldungen, welche den Vorschriften im §. 13 beziehungsweise im Eingang dieses Paragraphen nit entsprechen oder überha

die Kontonummer enthalten, welhe dem Konto-Inbaber in der Konto- buchhalterei gegeben ist, sowie die fortlaufende Nummer des bezüg- lichen Verkaufspostens. Es muß ferner in demselben die Benennung der Waaren na Anleitung des Zolltarifs, das Nettogewicht derselben und die Nummer des ftatistishen Waarenverzeichnisses angegeben sein. Außerdem muß das Certifikat die auf Grund des §. 13 vorgesrie- benen Angaben über die handlungsüblichen Benennungen der Waaren, nah der Zahl der Stücke, Duyende, Grosse 2c., sowie die im 8. 9 erwähnte Bezugnahme auf das Verkaufs-, Versandt- 2c. Buch, endlich die Versicherung, daß die gemachten Angaben rihtig seien, enthalten. Die Certifikate sind nur vier Wo en, vom Datum ihrer Aus- stellung an gerechnet, ültig, und begründen feine Abschreibung vom Konto, wenn sie dem Sanne nach dieser Frist vorgelegt werden. &äâllt der Tag tes Ablaufs der Gültigkeitsfrist der Certifikate auf einen Sonn- oder Feiertag, so dürfen dieselben auch am Tage

amtlichen Vershluß zusammen verpackter Waaren abgesehen werden kann, bestimmt die Direktivbehörde. dees s 2) Das zu bildende Gesammtkollo muß, insoweit niht amtliche 3 Begleitung eintritt, ebenfalls unter amtlihen Verschluß geseßt, und : es muß ferner 3) im Begleitschein die Beipackung von Gegenständen des freien Verkehrs erwähnt, auch das Bruttogewicht des Gesammtfkollo an- gegeben werden.

4) Uebertragung fkontirter garen auf ein anderes Konto.

6. Berufs-Genossenschaften. T; WochenA m der deutschen Zettelbanken. 8, Verschiedene Bekanntmachungen.

9. Theater-Anzeigen. L 10. Familien-Nachrichten. / In der Börsen-Beilage.

Steckbriefe und Untersuhungs-Saten. wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. erkfäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. :

4, Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ch.

1) Steckbriefe [47650] Aufgebot.

uw ; Das Sparkassenbuch Nr. 3096 der Kreissparkasse und Untersuchuugs f Sachen. zu Kolmar i P. über 900 e neunhundert Mark —, {47611] Steckbrief.

ausgefertigt auf den Namen Franz Deierling in Gegen den untenbeschriebenen Zimmermann Albert | Margonin, ist angebli verloren gegangen. Leßterer, Pape, geboren am 16. Januar 1854 zu Labes in

die Ermittelung des eseßlichen Tara in Anirag

Oeffentlicher Anzeiger.

[39821] Aufgebot.

Auf den Antrag des Grundbesitzers und Scneider- meisters Benjamin Appelbaum in Ortelsburg ergeht hiermit das Aufgebot der auf dessen Grundstück Ortelsburg Nr. 105, Abth. 111, Nr. 12, einge- tragenen Darlehnsforderung von 800 Thaler nebst 6 9/0 Zinsen aus der H 7g vom 2. September und 30. Oftober 1863, welche Forderung ursprünglih

Es

welcher sich am 28. Juni 1866 aus Bornig, seinem Wohnsiß, entfernt und seitdem verschollen ift, : 3) die verehelihte Weber Richter, Emilie Pauline, eb. Rösiger und der Handelsmann Karl Gottlob Rösiger aus Zeiß auf Todeserklärung ihres Bruders des Friedrih Wilhelm Rösiger, geboren am . 22. Mai 1838 zu Zeitz, i welcher im Jahre 1853 seinen Wohnsiß Zeiß ver-

__ Sollen Waarenposten von dem Konto des einen auf das Konto eines anderen Lagerinhabers übertragen werden, so stellt der erste

, , ÿ 2 Eigenthümer ein Certifikat nach Vorschrift dcs §. 23 aus. Mit beT Las Ausucbot tiefes S Ln fn Maragain,

hat das Aufgebot dieses Sparkassenbuhs beantragt. Alle Diejenigen, welche Ansprühe und Rechte auf

A

mangelhaft angefertigt sind, werden dem Anmelder zur Berichtigung

oder Ergänzung zurcückgegeben. Behauptet derselb

e, die Eingangsanmeldung mit der Grenz-

darauf no

deklaration übereinstimmend niht anfertigen zu können, weil bei der é

leßteren Unrichtigkeiten oder Irrthümer untergelaufen sind, so hat er sofort schriftlich zu erklären,

dieses auf der Eingangsanmeldung worauf zu genauer spezieller Revision geschritten wird.

Inwieweit eine solche Erklärung gefundenen Unrichtigkeit dienen kann, E U dabei obwaltenden Umständen von dem Ermessen des Haupt- amts ab.

4) Weiteres Verfahren mit den Eingangsanmeldungen.

: 8. 17.

Nachdem die Prüfung der zollamtlichen Abfertigungspapiere und deren Vergleichung mit der Eingangsanmeldung (8. 13), sowie die Eintragung in den betreffenden Registern erfolgt und dieses nebst dem Ergebniß der A N auf den Anmeldungen bescheinigt worden ist, bewirkt das Hauptamt (Kontobuchhalterei) die Uebertragung der Anmeldungen auf das betreffende Konto, bemerkt die laufende und die Ordnungsnummer des Kontos auf denselben und giebt das Haupt- exemplar der Anmeldung, nachdem das dazu gehörige spezielle Ver- zeichniß, insofern ein solhes vorhanden, demselben angesiegelt oder angestempelt worden ist, dem Anmelder zurück, behält das zweite Exemplar aber einstweilen an si.

Das Hauptexemplar legt der Anmelder dem Hauptamts-Vorstande oder dem sonst hiermit beauftragten Oberbeamten vor, welcher auf demselben die Beamten bezeichnet, welche die Revision vorzunehmen haben, sofern nicht ständige Einrichtungen eine solche Bezeichnung ent- behrlih machen.

95) Revision der zu kontirenden Waaren. Es wird sodann zur Revision der zu kontirenden Waaren ge- schritten.

Ist das Nettogewiht für jedes Kollo von dem Anmelder bereits angegeben, und zwar bei tarifmäßig verschiedenen Waarengattungen mit genauer Bezeichnung des Nettogewichts jeder Waarengattung, oder hat der Anmelder erklärt, daß er si die Abrehnung der Tara in den geseßlihen Beträgen vom Bruttogewicht gefallen lasse, dann sind nah Anordnung des die Revision leitenden Beamten Probe- revisionen zulässig.

19

S. 19.

| Me fi bei der Revision nihts zu erinnern gefunden, so wird die Richtigkeit von der Revisionsstele unter dem Hauptexremplar der Anmeldung bescheinigt, „welche leßtere an die Kontobuchhalterei ge- langt. Diese vervollständigt die vorläufige Eintragung im Konto- register, ergänzt danach das zweite Exemplar der Anmeldung und verabfolgt folhes nunmehr dem Anmelder. Die Waare wird, nach- dem ihre Üebereinstimmung mit der Anmeldung geprüft und an- erkannt worden, von der Revisionsstelle abgelassen. Es sind jedoch oen und Muster der Waare, soweit es erforderli und na der atur der Waare thunlih ift, zum Zweck der Vergleichung bei Gelegenheit der Abfertigung abzuschreibender Waaren zurückzubehalten.

C. Unzulässigkeit von Gewichtsveränderungen kontirten Waaren.

der

8. 20. 1 steht zwar die Theilung, Umpackung oder anderweite Aufmachung der kontirten Waaren frei; Veränderungen in

Dem Konto-Inhaber

den nah den bestehenden Vorschriften zum Nettogewiht gehörigen Umhüllungen oder Einlagen sind jedoch während der Lagerung nur insoweit statthaft, als ierdur das P TROALIO angeschriebene Netto- gewiht der Waaren nicht vermehrt wird. ah dem Bruttogewicht zu verzollende verpat:e Waaren müssen bei der Umpadckung in Um- schließungen von gleiher Art gebracht werden.

Wünscht der Konto-Inhaber oder Käufer behufs Versendung der

Waaren nach dem Auslande andere, als die vorbezeichneten, ohne vor- gängige Anzeige zulässigen Veränderungen in den zum Nettogewicht gehörigen Umsfcließungen oder Einlagen vorzunehmen, so ist ein ent- sprechender Antrag in die Ausgangsdeklaration aufzunehmen. Die. AOecnag ist alsdann Lei der Ausgangsabfertigung amtlich fest- zustellen. ___ In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn durch eine Veränderung in den zum Nettogewihht gehörigen Umschließungen oder Einlagen zur Versendung nah dem Auslande bestimmter Waaren zwar das Netto- gewidt derselben vermindert, der Eingangszoll für die hierbei ent- ehrlich gewordenen Umschließungen oder Einlagen aber unerhoben bleiben soll. Die leßteren sind sol{enfalls entweder gleichzeitig mit den Waaren in das Ausland auszuführen oder unter amtliher Auf- sit zu vernichten.

Ebenso ift die Bearbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur kontirter Waaren insoweit zulässig, als die Sesthaltung der Identität in geeigneter Weise gesichert werden kann.

Waaren, welche ciner solchen Bearbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur unterworfen werden sollen, sind vom Konto abzu- schreiben und nah ihrer Bearbeitung, Vervollkommnung oder Re- paratur nach Maßgabe ihrer Beschaffenheit im veredelten Zustande wieder anzushreiben. Im übrigen kommen auf dieselben die Be- timmungen über den Veredelungsverkehr in Anwendung.

D, Bestimmungen über die Abschreibung Tontirter Waaren.

1) In welchen Fällen die Abschreibung von den Konten nur erfolgt. : 8. 21, Die Abschreibung von dem Konto erfolgt: j a. bei der Versendung verkaufter oder unverkaufter kontirter Waaren nah dem Auslande unter Zollkontrole, ferner bei Uebertragung kontirter Waaren auf das Konto eines anderen Konto- Inhabers, e. bei der Abmeldung kontirter Waaren zu einer Niederlage un- verzollter Waaren, d. bei der Abmeldung kontirter Waaren zur Veredelung im

Inlande. 2) Abzufchreibende Waarenmenge.

8. 22. Die Abschreibung kann in jeder beliebigen Menge erfolgen. Jedoch bleibt der Direktivbehörde vorbehalten, zur Ver ütung U Mißbräuchen ausnahmsweise Mindestmengen für die Abschreibung

vorzuschreiben.

3) Abfertigung bei Versendung kontirter Waaren nach dem Auslande oder nach der Niederlage unverzollter Waaren.

a. Verpflichtung zur See von Certifikaten.

Der Konto-Inhaber hat über ‘jede Waarenpost ein Certifikat nach dem Muster B unter seiner Handkungsunteesäeltt oder der des Prokuristen oder ei de i idliher \chriftlicher Voll- macht versehenen fügung des Handlungs-

zur Entschuldigung der statt- bängt in jedem einzelnen Falle

beantragt

verpackt w und sämm

Erfor

währender der Wahl

zufertigen.

Falls ein und d

Ausfertigur

richtungen

Konten, od

Waare die

verwiegung

darum han Ladung beg

lung bezügli Ebenjo werden,

werden. Behufs

ein Certifika

schheinigt die

Kolli, sowie Vorschriften. Certifikaten

worden, die

Eingangsabg lastet, und bleibens der

b der Waaren nur

ihm überlassen. In der Regel muß aber der ganze In

mehrerer in

Waaren nur

Bedürfnisses 23, 24, 25 u

Die

wiegender Menge vorhanden Waaren müssen im Innecn des gehalten und für si amtlich verschlossen werden, dergestalt, daß dic Art

enge der ersteren bei dem Ausgangsamt ohne Schwierigkeit konstatirt

und M werden kann.

Dieses Certifikat muß

Entfernungen,

Behufs der Ausgangsabfertigung hat derjenige,

er sich im Besiß der darüber Zugrundelegung derselben eine Ausgangsdeklaration nah dem Muster C auszustellen.

Die Waaren müssen mit der Deklaration zugleih zur Ausgangs- abfertigung gestellt, jedoh mit i gesehenen Falles dergestalt gepackt werden, daß sich Waaren, worüber ein Certifikat lautet, nicht Au müssen die Certifikate, sowie die Waaren, welche in einem Kollo

Die K Inhalts leiht geöffnet werden können.

packt zur Revision zu stellen und erst nah derselben zu verpacken, so kann dies unter der Bedingung gestattet werden, daß die Verpadckung in besonderen vershließbaren Räumen oder mindestens unter fort-

hon mit zur Stelle zu bringen, oder erst nah erfolgter Revision an-

CGbenso ist es gestattet, zum Ausgang bestimmte, niedrig belegte Waaren unter unausgeseßter amtlicher Aufsicht lose zu verladen, da- fern die Ausfuhr unter amtlicher Begleitung oder unter Raum- vershluß erfolgt.

Niederlageamt im Innern überwiesen werden sollen, kann von der

gangsdeElaration, welche solchenfalls in doppelten Gremplaren auszu- stellen und mit dem erforderlihen Vordruck zu versehen ist, als Begleitschein benußt werden.

bb. Revision der aus chenden kontirten Waaren.

Der Abmelder legt die Ausgangsdeklaration dem Amtsvorstande, beziehungsweise dessen Stellvertreter vor, welcher slimmten Revisionsbeamten zuschreibt ,

ordnet entwcder der Amtsvorstand oder der erste Revisionsbeamte an, ob sämmtilihe Kolli speziell oder nur einige derjelben vrobeweise revidirt werden sollen. ;

Entstammen die Waaren nah Ausweis der Certifikate verschiedenen

\chiedenen Tarifnummern angehören, zusammen verpackt, so bildet die Netto-Ermittelung die Regel.

Entstammt jedoch die ganze, Waarenpost einem und demselben Konto oder kehren dieselben Namen verschiedener Konten mehrfach auf den Certifikaten wieder, es, etwa den dritten Theil der welhe mit den höchst besteuerten Artikeln gefüllt sind, netto zu er- mitteln. Die übrigen Kolli werden nach Lage der Sache, theils “durchaus speziell, d. h. so revidirt, daß

nur eine spezielle, durch Anschneiden der Ballen oder Oeffnen der Kisten 2c. zu bewirkende Revision, theils bewendet es bei der Brutto-

Bei großem Geschäftsandrange, ermittelnden Kolli

menden größeren Waarenpost nah dem Ermessen des Amtsvorstandes noch weiter beshränkt werden, und genügt es, wenn die Netto-Ermitte-

wenn die Inhaber selbst der Zollstelle zur Revision und Abfertigung gestellt

dergestalt auseinander gelegt

Hat sich bei der Revision nihts zu erinnern gefunden, so be-

unter ihrer Aufsicht die Verpackung der Waare und den Verschluß der

abgegeben, tele letztere, solhes auf der Ausgangsdeklaration und den Certifikaten bescheinigt

Beläge zu den Abschreibungen im Konto erhält und davon d - inhaber auf sein Anmelden in Kenntniß seßt. ias

Hierdurch wird der Konto-Inhaber seiner Verhaftung für die

über das Begleitscheinverfahren bestehenden Vorschriften.

Hierbei ist eine Theilung der in dem nämlichen Certifikat aufgeführten

Die Direktivbehörde ist ermächtigt, nach Maßgabe des örtlidhen

c. Gestattung der Beipackung von inländischen oder im freien Verkehr

Unverzollte Waaren, deren Ausgange erfolgt, dürfen mit inländishen oder anderen im freien Verkehr befindlichen Waaren in dem nämlichen Kollo zusammen nur unter folgenden Bedingungen verpackt werden :

ch angenommen werden.

b. Ausgangsabfertigung. aa, Abgabe von usgangêdeflarationen.

Waaren,

Abmelder über die auszuführenden sprehenden Certifikate

Ausnahme des im 8. 26 vor-

in verschiedenen Kolli befinden.

erden, in der Deklaration hintereinander aufgeführt werden tlihe Certifikate den Deklarationen beigefügt sein. olli sind so einzurichten, daß sie behufs der Revision ihres

dert es der Geschäftsverkehr, auszufüßrende Waaren unver-

amtlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Falle bleibt es des Abmelders überlassen, die Auégangsdeklaration entweder

die zu einer Ausgangsdeklaration gehörigen Waaren über asfelbe Grenzamt ausgeführt oder einem und demselben

1g eines förmlihen Begleitscheins abgesehen und die Aus-

solche den dazu be- sofern niht ständige Ein-

eine folhe Zuschreibung entbehrlih machen. Gleichzeitig

er sind in den Kolli gleihzeitig Gegenstände, welche ver-

aus verschiedenen Kolli bestehende / : fo genügt Kolli, vorzugsweise aber diejenigen,

. von der Beschaffenheit der erschöpfendste Ueberzeugung genommen wird, theils erfolgt

und Vergleichung von Marke und Nummer.

( e, und wenn es sich namentlich delt, Kontowaaren mit einem bestimmten, " bereits in

riffenen Schiff abzusenden, kann die Zahl der “netto zu elner von einem und demselben Konto herstam-

ch des fünften Theils der Kolli geschieht. kann auch in anderen dringenden Fällen verfahren auszuführenden Kontogüter von dem Konto-

der Revision müssen von dem Deklaranten die Waaren werden, daß jede Waarenpost, worüber t lautet, ohne Schwierigkeit herausbefunden werden kann.

ce. Ausfertigung der Begleitscheine. 8. 26

Revisionsstelle solches auf der Deklaration, veranstaltet

die Auêfertigung des Begleitscheins nach den all emeinen

Die besceinigte Ausgangsdeklaration wird nebft den zu diesem Behufe an die Begleitschein-Expeditions\telle nachdem der Begleitschein ausgefertigt und

Certifikate an die Buchhalterei abgiebt, die dadur die

abe von den zum Ausgange abgefertigien Waaren ent- die Zollverwaltung hâlt sich nunmehr wegen des Ver- Waare ledigli an der Begleitscheinertrahenten nach den

Deklarant über alle von ihm abzuführenden fremden elnen oder mehrere Begleitscheine verlangen will, bleibt

ein und denselben Be

auf besondere Baug ausnahmsweise zulä sig.

Abweichungen von dem in den S8. 13, 16, 17 18, 19 nd 26 vorgezeihneten Verfahren zu gestatten. : befindlichen ausländishen Waaren.

S. 28.

Abschreibung vom Konto bei dem

fremden unverzollten Waaren oder, wenn diese in über- ind, die im freien Verkehr befindlichen ollo durch besondere Verpackung getrennt

welcher dieselbe soweit befindet, mit

sollen, unter Beifügung einer Eingangsanmeldung S. 13 bei der Kontobucbhalterei. Auf Grund des Certifikats erfolgt dort die Ab- \chreibung vom Konto des ersten Eigenthümers und auf Grund der Anmeldung die Anschreibung zum Konto Desjenigen, an welcen die Waare übergeht.

Einer estellung solher Waaren zur Revision bedarf es bei der Vebertragung zwar nicht, die Anmeldung der leßteren muß aber gleich- zeitig mit der Uebernahme der Waare geschehen.

5) Abmeldung kontirter R zum Zweck der Veredelung.

Sollen Waaren zum Zweck der Verarbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur vom Konto abgemeldet werden, so hat der Abmelder mit der Veredelungsdeklaration ein Certifikat nach Maßgabe des S. 23 zu übergeben. Auf Grund des leßteren erfolgt die Abschreibung vom Konto.

E. Ermittelung und Feststellung des Zollbetrages von # den kontirten Waaren.

a, Zeitpunkt derselben.

8. 31,

Die Ermittelung und Feststellung des Zollbetrages von den nicht abgeshriebenen Waaren nah Maßgabe des bestehenden Zolltarifs ge- schieht jährlih an einem von der Direktivbehörde zu bestimmenden Zeitpunkt. Jedoch ist am Schluß der ersten Hälfte eines jeden Jahres von jedem Konto-Inhaber eine nah der im nähstvorhergegangenen Jahre erwachsenen Zollschuld zu bemessende Abslagszahlung a conto der am Jahres\{luß zu bewirkenden Abrechnung zu leisten. Bei neuerrihteten Konten ist die Abshlagszahlung auf Grund einer von dem Konto-Inhaber nah Maßgabe seiner Handlungsbücher nah dem Muster D aufzuftellenden und in zweifacher Ausfertigung an das Amt einzureihenden Abrechnung über die in dem ersten Semester des ees s dem Kontolager in den freien Verkehr getretenen Waaren estzustellen.

Treten im Laufe einer Kontirungsperiode Tarifveränderungen ein, bon welchen kontirte Waaren betroffen werden, so sind die Konten, soweit als nöthig, mit Ablauf der alten Tarifperiode nah Maßgabe der im §. 32 enthaltenen Bestimmungen abzuschließen und es ist die Aufnahme der Lagerbestände zu bewirken. Der Zollbetrag für den hierbei ermittelten Absatz kontirter Waaren nah dem Inlande wird jedo erst bei der nächsten Jahreëabrechnung erhoben.

b. Verpflichtung zur o ian O Absatzes an kontirten Waaren.

.

Jeder Konto-Inhaber ist verpflichtet, zu der im §. 31 angegebenen Zeit an dem von dem Hauptamt vorzuschreibenden, ihm bekannt zu machenden Tage die Anschreibung und Abschreibung an kontirten Waaren nach dem Muster D bei dem Hauptamt schriftli anzu- melden. Dieser Deklaration hat derselbe eine Deklaration seiner Be- stände an kfontirten Waaren nach dem Muster E beizufügen, in welcher diese Bestände übersichtlih zu verzeichnen sind. Auch hat derselbe sein Lager dergestalt zu ordnen, daß die amtliche Aufnahme desselben ohne Hinderniß stattfinden kann.

c, Revision & Fagerbestände.

Diese Aufnahme (§. 32) muß stets durch zwei Beamte, von denen einer ein Mitglied des Hauptamts oder ein Oberbeamter ist, erfolgen. Es ist dabei zunäch# Ueberzeugung von dem Vorhandensein aller in der Deklaration als Bestand aufgeführten Waarenposten zu nehmen. Alsdann ift probeweise die spezielle Revision der Waaren und Netto- verwiegung zu bewirken.

Die Direktivbehörde bestimmt, ob eine solche Lageraufnahme jedes- mal jährli oder in längeren Zwischenräumen vorzunehmen sei. Die- selbe kann auch zu jeder anderen Zeit eintreten, wenn es für noth- wendig erachtet wird.

d. Ahndung von Unrichtigkeiten, Pee sich bei der Revision vorfinden. « 04,

Ergiebt sich bei der Revision, daß in der Bestandsdeklaration die

Menge der vorhandenen Waaren unrichtig angegeben ist, und über-

steigt die Differenz 10 °%%, so tritt Ordnungsstrafe ein. Von dem

ganzen ermittelten Mindergewiht wird die Eingangsabgabe erhoben,

e, Uebertragung des verbleibenden Bestandes auf das neue Konto,

¿00 Der nah Abzug des si ergebenden Absatzes im Inlande und der sonstigen Abschreibungen §. 21 verbleibende oder bei den Lager- revisionen besonders ermittelte Bestand bildet die neue Anschreibung auf das Konto.

f. Zeitpunkt der Entrichtung der ermittelten Eingangsabgabe.

Á J, Die nah §, 31 zu leistende Abslagëzahlung is binnen drei Tagen nach Ablauf des betreffenden Halbjahres, A das ganze Iahr festgestellte Zollbetrag aber abzüglih der vorerwähnten Ab- \chlagszahlung zur Hälfte binnen drei Tagen nah erfolgter FFest- Le und Bekanntmachung, zur anderen Hâlfte spätestens binnen vier Wochen nah der Bekanntmachung zu berichtigen, Die Ver- säumniß dieser Termine hat das Erlöschen der Erlaubniß zur fort- laufenden Kontirung zur unmittelbaren Folge.

F. Aufhören der Kontobewilligungen.

Q Or Wird die Bewilli ung cines fortlaufenden Konto zurückgezogen (S8. 6 und 7) oder gie t der Konto-Jnhaber selbst das Konto wieder auf, so tritt die Verpflichtung des Konto-Inhabers zur Verzollung derjenigen Waaren ein, welche er auch ferner auf seinem Lager behalten will, sowie der seit der letzten Bestandsaufnahme in das Inland ab- geseßten kontirten Waaren. In dieser Beziehung kommen diejenigen Bestimmungen ebenfalls zur Anwendung, welche in den §8. 32 und 36 bezüglich der jährlichen Aufnahme der Lagerbestände u. }. w. egeben worden sind, Hierbei wird die Zollbehörde gleichzeitig bestimmen, ob, in welchem nsange 2 gnfer, O Fepingungen C a Sundun des ein- zuzahlenden Zolles einzutreten hat oder etwa lagszahlungen bei der Einzahlung des Zolles zu bewilligen sind. N /

G. Strafbestimmungen.

| 8, 38. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Regulativs werden, soweit nit die Strafen der 88. 134 bis 151 des Vereins- zollgesetes Anwendung finden, in Gemäßheit des S. 152 daselbst mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark geahndet.

(Die Muster A—XE find im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ S. 596 ff. abgedruckt.) E O

Inwieweit, namentlich bei Versendungen auf kurze von der vorerwähnten Trennung und dem besonderen

diesem meldet sih Derjenige, auf dessen Konto die Waaren übergehen ama welcher sih verborgen hält, ist die Unter-

ucungshaft wegen {weren Diebstahls im Nückfalle in actis J. 1928/87 verhängt. :

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern.

Potsdam, den 22, Dezember 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft. i

Beschreibung. Alter 323 Jahre, Größe mittel, Statur gedrungen, Haare hellblond, Bart hellblonder \chwacher Schnurrbart, Nase gewöhnlich, Mund ge- wöhnlich, Kinn gewöhnlich.

[47612] Steckbriefs-Erledigung. 4

Der gegen den Kaufmann Felix Seldis wegen Meineides unter dem 20. April 1887, in den Akten U, R. 11. 233, 87, erlassene Steckbrief wird zurück- enommen. s Verlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.), den 24. De-

zember 1887, ' Der Untersuhungsrichter beim Königlichen Landgericht T. 47613 L 1) M Schlossergeselle Ernst Eduard Albert Sa, am 15. Januar 1854 zu Liebenwerda, Kreis Lieben- werda, geboren, leßter Wohnort Potsdam,

2) der Kneht Johann Adam Theophil Panzer, am 8, Februar 1861 zu Wobensin, Kreis Lauenburg, geboren, leßter Wohnort Potsdam,

3) der Shuhmachergeselle Gustav Adolf Luther, am 25. Dezember 1857 zu Rosfo, Kreis Czarnikau, geboren, leßter Wohnort Potsdam,

4) der Knecht Johann Pruin, am 19. Oktober 1859 zu Zwischenbergen, Kreis Aurich, geboren, letzter Wohnort Potsdam, d

9) der ehemalige Leibjäger Iohann Pryzibilla, am 13. Juli 1861 zu Wreske, Kreis Oppeln, ge- boren, leßter Wohnort Potsdam,

werden beschuldigt, zu Nr. 2, 4 und 5, als beur- laubte Reservisten, zu Nr. 1 und 3, als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein.

Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf- geseßbuhs in Verbindung mit Art. T. §.3 Nr. 8 des Reichsgeseßes vom 6, Mai 1880 Rgbl. S. 103. A

Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf \

den 27. März 1888, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengeriht zu Potsdam, Lindenstr. 54, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr-Bezirks-Kommando zu Potsdam ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Potsdam, den 23. Dezember 1887.

Couvreurx, Gerihts\hreiber des Königlichen Amtsgerihts. Abtheilung V.

C C P E E A E E O I E S

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

47648] l In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Erbpäbter H. Jürß zu Welzin bisher gehörigen kanonfreien Erbpächtgehöfts Nr. VI. daselbst, ist vom Großherzoglichen Amtsgericht hieselbst zur Abnahme der Rechnung des Sequesters zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver- theilung ein Termin auf Dienstag, den 24. JFa- nuar 1888, Vormittags 11 Uhr, angeseßt, zu welchem die Betheiligten auf Anordnung des Gerichts hiedurch geladen werden. ;

Grevesmühlen i. Meckl., 28, Dezember 1887.

Der Gerichtsschreiber : E. Allerding, Akt.-Geh.

{30948] Aufgebot. :

Cs ist das Aufgebot folgender Berliner Spar- kassenbücher beantragt worden :

1) Nr. 106 647 über 233,20 Æ, lautend auf den Arbeiter Carl Unruh, Blumenthalstraße 3, von dem Arbeiter Carl Unruh aus Börnie,

2) Nr. 283 691 über 259,40 #4, lautend auf Fräulein Agnes Tetenz, Stendalerstraße 32, von der Agnes Tetenz zu Nixdorf, Bergstraße 34,

3) Nr. 237929 über 31,25 4, lautend auf den Arbeiter Peter Szulicewski, Reichenbergerstraße 48, von dem 2c. Szulicewski,

4) Nr. 246 273 über 51,92 4, lautend auf Agnes Stier, Tochter des Shußmanns Stier, Frankfurter Allee 103, von dem Vollziehungsbeamten August Stier, Amalienstraße 12,

9) Nr, 255 330 über 5,97 4, lautend auf Max Heder, Sohn der Wittwe Heder, Langestraße 71, von der verehelihten Maurer Marie Schwarz, geb. Höfler, zu Weißensee,

6) Nr. 142053 über 88,42 6, lautend auf Paul und Wilhelm Pophar, Mündel des Bäckermeisters C. Steffen, Dragonerstraße 18, von dem Bildhauer Paul Pophar, Manteuffelstraße 81, und dem Tape- zierer Wilhelm Pophar, Mauerstraße 2,

7) Nr. 112 629 über 18,45 #4, lautend auf Otto, Nr. 114 853 über 139,14 4, lautend auf Martha, Nr. 119 471 über 45,11 4, lautend auf Elise, Nr. 126 766 über 25,19 4, lautend auf Marx, sämmt- lih Kinder des Schneidermeisters Pfennig, Koch- straße 54b, bezw. Wilhelmstraße 116, von dem Schneidermeister Joseph Pfennig, Besselstraße 14,

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 14. Mai 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich- [rate 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, an-

eraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Verlin, den 17. September 1887.

das verlorene Sparkassenbuch, dessen Kapital durch die zugeschriebenen Zinfen sich auf 907,87 M belief, zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf : den 26. April 1888, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Amtsgerichtsstelle, Richterzimmer I., an- beraumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls das qu. Sparkassenbuch für kraftlos erklärt und dem Antragsteller ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden wird. s Kolmar i. P., den 22. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

[47645] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Ostrowo Nr. 1968 über 114,12 & (in Worten Ein- hundert vierzehn Mark zwölf Pfennige), ausgefertigt für Pauline Dudkiewicz, ist angebli verloren ge- angen und foll auf Antrag des die Cigenthümerin Fau adA Sattlermeisters Stanislaus Smie- towsfi N a Zwette der neuen Aus- ertigung aufgeboten werden. | Es E Maler der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, \pätestens im Aufgebotstermine den 24. September 1888, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. : Ostrowo, den 24. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[16536] Aufgebot. Die Württembergische Bankanstalt vormals Pflaum & Co. in Stuttgart, vertreten durch die Rechts- anwälte Dres. Stammann, Nolte und Sroeder, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Köln-Mindener Prämien-Antheilsheins, Serie 1477 Nr. 73828 nebst Talon und den Coupons vom 1. April 1885 bis 1. Oktober 1888, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Daminthorstraße 10, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. : Hamburg, den 18. Juni 1886. ; Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: L Romberg Dr., Gerichts-Sekretär.

47653] Aufgebot. ' | Der Väckermeister Theodor S(lepißki und dessen Ehefrau Sophie, geborene Pantzek, zu Königshütte haben das Aufgebot der angeblich in Verlust ge- rathenen, ihnen von der „Providentia“ Frankfurter Versicherungs-Gesellshaft in Frankfurt a. M. am 10, Juli 1871 ausgestellten Police Nr. 24 425 über 900 Thaler beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 5. Juli 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. i Frankfurt a. M., den 22, Dezember 1887, Königliches Amtsgericht. Abtheilung I1V.

[47649] Aufgebot. A F 3. 4/87. Der Besißer Johann Pollakowski in

Roggenhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz-Rath Schmidt in Graudenz, hat das Auf- gebot der angeblich verloren gegangenen Urkunde un- gefähr folgenden Inhalts: i

„Neuhof, den 11. September 1885. Für 2299 Æ Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Prima-Wewsel an die Ordre von mir selbst die Summe von zweitausend zweihundert neunundahtzig Mark. Den Werth in mir selbst und stellen solchen auf Rechnung laut Bericht.

Herrn Joseph Borowski

in Neuhof.“

n a- Wechsel Joseph Borowski.

T1

P

beantragt. i

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf :

den 13. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neumark, den 22. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[34007] Aufgebot. Auf den Antrag der Firma A. Brickwedde zu Osnabrück, welche behauptet, daß ihr ein Wesel mit dem Stempel A. Brickwedde, Osnabrück und der Nummer 431, ausgestellt von Herrn Engelbert Bußmann in Lüdinghausen, auf H. Bargmann da- selbst über 200 Æ, zahlbar beim Dortmunder Bank- verein, am 28. Juli 1887 von Herrn Friedrich Wolff in Jbbenbüren an Herrn A. Brickwedde in Osnabrück und von diesem an Herrn M. Selig jun. & Cie. Berlin girirt, verloren gegangen sei, wird der Inhaber vorstehend bezeihneten Wechsels auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 8. Mai 1888, Morgens 10 Uhr, seine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolaen wird. Dortmund, den 8, Oktober 1887.

auf den Namen des Kaufmanns Itziig Boehm in

Ortelsburg eingetragen war und nah mehrfachen

Cessionen zuleßt auf den Namen des Kaufmanns

Aron Arndt in Berlin, an dem Molkenmarkt Nr. 7,

umgeschrieben worden is. Diese Hypothekenpost soll

nah der Behauptung des Antragstellers nur zum

Schein constituirt worden fein und daher zu Recht

überhaupt nicht bestehen. Das über diese Post ge-

bildete Hypothekendokument liegt nit vor.

Alle Diejenigen, welhe an obige Hyyothekenpost

Rechte und Ansprüche geltend zu machen haben, ins-

besondere nachstehende, ihrem jeßigen Wohnorte nach

unbekannte Erben des Kaufmanns Aron Arendt :

1) die Kaufmannsfrau Fanny Loewenthal, geb. Arendt, und deren Ehemann Kaufmann August Loewenthal aus Berlin,

2) die Kaufmannsfrau Charlotte Holz, geb. Arendt, und deren Ehemann Kaufmann David Holz aus Berlin, i

3) die Kaufmannsfrau Rosalie Borchardt, geb. Arendt, und deren Chemann Kaufmann Herr- mann Borchardt aus Berlin, ,

4) der Kaufmann Emil Arendt aus Berlin,

werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und

Rechte auf die aufgebotene Hypothekenpost spätestens

im Aufgebotsterminè, den 27. Februar 1888,

Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle,

Zimmer Nr. 18, bei dem unterzeihneten Gerichte

anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen

und Rechten auf die Post ausgeschlossen und letztere

im Grundbuche gelö\{cht werden wird.

Ortelsburg, den 11. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

[47652] : Im Grundbuche der Bauerschaft Deÿlentrup Band Il. Blatt 14 finden sih bei dem Kolonate Manhenke Nr. 8 in der Abtheilung I1. unter Nr. 4 folgende Lasten eingetragen: a, 3,75 M. Dienstgeld, b, ein Tag zum Pflügen, c. zwei Hühner, L : für Kottmann (näher ist derselbe nit be- zeichnet), e 4 ; von welchen der gegenwärtige Besizer, Kolon Manhenke, E E O Nen seien, ohne dies indeß näher nachweisen zu können, P ferner in demselben Grundbuche Band 1. Blatt 29 bei dem Kolonate Manhenke Nr. 3 in der Abtheilung Ilk. unter Nr. 8 eine Hypothek: für den Hofsattler Werder in Detmold aus der Schuldurkunde vom 23. März 1831 zu 300 Mh, von welcher der gegenwärtige Besiter, Kolon Manhenke Nr. 3, behauptet, daß dieses Darlehn längst zurückbezahlt sein müsse, er aber lös{chungs- fähige Quittung nicht beschaffen könne. Nachdem der 2c. Manhenke Nr. 3 und 8 vor- stehende Angaben glaubhaft gemacht hat, ist auf An- trag desfelben ein Aufgebotstermin auf Dienstag, deu 6. März 1888, Morgens 10 Uhr, hier, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 5, angeseßt und wer- den alle Diejenigen, welhe Rechte resp. Ansprüche aus den Eintragungen herleiten wollen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem obigen Termine anzu- melden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die eingetragenen Lasten und die Hypothek für erloschen erklärt und dem- nächst auf Antrag des 2c. Manhenke im Grundbuche gelö\cht werden. Detmold, den 23, Dezember 1887. Fürstlihes Amtsgeriht. Abtheilung I. (Unterschrift.)

[47651] Aufgebot. i Das Kgl. bayer. Amtsgeriht Weiler hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Josef Wipper, Ziegler von Mothen, geb. am 8. März 1817, ist im Jahre 1846 nah Nordamerika ausgewandert und ist über dessen Leben seit 1851 keine Nachriht mehr vorhanden, weshalb dessen Bruder Sebastian Wipper Antrag auf Todeserklä- rung gestellt hat. ; ; L Demzufolge wird Aufgebots1ermin beim Kgl, Amtsgerichte Weiler auf Freitag, den 12. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, und ergeht Aufforderung : Ï 1) an den Vers\collenen Josef Wipper, spätestens am Aufgebotstermine persönli oder chriftlich sh anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, i 2 j 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebots3verfahren wahrzunehmen, 3) an alle Diejenigen, welhe über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber dahier bei Gericht zu machen. Weiler, den 13. Dezember 1887, Gerichtsschreiberei : des Kgl. bayer. Amtsgerihts Weiler. Gretler, Sekr.

[47647] Aufgebot. d i 1) Der Steinhauer Gottfried Harnisch zu Witt- gendorf, als Abwesenheitsvormund, hat auf Todes- erklärung der Söhne des Hausgenofsen Michael Meißer zu Wittgendorf aus dessen Ehe mit Rosine, geb. Gents{, nämlich: a. des August Meißer, geboren am 24. Dezember 1830 zu Wittgendorf, b. des Gottlob Meißer, geboren am 15. De- zember 1832 ebenda. , welche beide seit länger als 25 Jahren von Wittgen- dorf, ibrem Wobnsiß, sih entfernt haben und seitdem verschollen sind, : 2) die unverebelichte Aline Thekla Helene Jacob zu Zeiß auf Todeserklärung ibres Vaters : des Gutsbesißzers Carl Heinri Ludwig Jacob aus Bornitz, geboren am 28. Oktober

lassen, im Jahre 1855 Mittheilung gemacht hat, E er Seemann geworden und im Begriff stehe na Indien zu fahren, seitdem aber verschollen ift,

angetragen. s Es werden daher die ad 1 genannten Gebrüder Meißer, der ad 2 genannte Gutébesiger Jacob und der ad 3 genannte Rösiger aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 16. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem „Unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. Zeitz, den 19. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. I. [47664] Bekanntmachung. Die Vormundschaft über den Bauergutsbesitzer Pape zu Zweinert ist aufgehoben. Drossen, den 24. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

m Namen des Königs! ntrag der vereheli{hten Na geb.

[47665] Auf den ) ) meister Wimmert (Wimmer) Wilhelmine, Borchardt zu Berlin L

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stras- burg i. U. dur den Amtsrichter Mohr für Recht : Der Schuhmachermeister Eduard Robert Wimmert (Wimmer), geb. am 2. Februar 1821 zu Lands- berg a. W,, zuleßt in Strasburg i. U. wohnhaft gewesen, wird für todt erklärt. / ; Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin

zu tragen. Bon Rechts Wegen.

[47668] Aus\chlußurtheil. ;

In der Aufgebotssache, betreffend die Todes-

erkflärung des Arbeiters Friedrich Kramm aus Gold-

mark, Sohn des Bauern Johann Kramm und dessen Ehefrau Anna, geb. Giede, erkennt das

Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 23. De-

zember 1887, durch den Gerichts-Assessor Loeffel für

Recht:

a Arbeiter Friedrich Kramm aus _Gold- mark, gcborea am 29. August 1841, wird für todt erklärt.

Bromberg, den 23. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[47669] Ausschlußurtheil. : In der Aufgebotssache, betreffend die Todes- erklärung des am 31. Dezember 1836 geborenen Karl August Eduard S(blieper, Sohnes des Be- sißers Eduard Schlieper und dessen Ehefrau Albertine, geb. Kenzer, erkennt das Königlihe Amts- geriht zu Vromberg, am 23. Dezember 1887 durch den Gerichts-Assessor Loeffel für Recht: Der am 31. Dezember 1836 geborene Karl August Eduard Schlieper, Sohn des Besitzers Eduard Schlieper und dessen Ehefrau Albertine, geb. Kenzer, wird für todt erklärt. Bromberg, den 23. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

[47483] Bekanntmachung. :

Durch Urtheil des unterzeihneten Gerichts vom 17. Dezember 1887 ift die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Sterkrade, früber Band 3 Blatt 91, jeßt Band 6 Artikel 14 eingetragene Post:

„a, 91 Thlr. 1./7. 1827, N b, 18 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Konventionalstrafe nebst 5 °/o Verzugszinsen seit 6./9. 1829, äs c. 28 Thlr. Reparaturkosten der Egelfurth'er

Brücke nebst 5 9/ Verzugszinsen seit 22./10.

1831,

d, 9 Thlr. 5 Sgr. Kosten nebst 9 Thlr. 20iSgr.

Deserviten für den Königlichen Domänenfiskus“ für kraftlos erklärt.

Oberhausen, 17. Dezember 1887. Königlihes Amtsgericht.

nebst 5% Verzugszinsen seit

[47541] Vekauntmaczung. Das Hypothekendokument zu der auf dem Grund- stückde der Vorstadt Oblau Band IX. Blatt 1 Nr. 201 in der 3. Abtheilung unter Nr. 3 aus der Verhandlung vom 24. Mai 1871 für ca Erb- \choltiseibesißzer Semper in Radlowitß zufolge Ver- fügung vom 26. Mai 1871 eingetragenen Hypothek über 1000, eintausend Thaler mit sechs Prozent vom 24. Mai 1871 ab in halbjährlihen Raten am 1. April und 1. Oktober verzinsliches Darlebn, wird für kraftlos erklärt. Ohlau, den 23. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

[47543] i

Auf Antrag des Landwirths F. Ch. L. Siegmann Nr. 5 zu Kleinenwieden wird die Hypothekenurkunde vom 25. Februar 1826, gebildet über die in. Bd. I. Art. 8 des Grundbuchs daselbst eingetragene Hypo- thek von 600 46 Darlehn an Gerhard Tegtmeier zu Kleinenwieden durch Auétsclußurtheil vom beutigen Tage für kraftlos erklärt.

Rinteln, den 16 Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. unker.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 22. Dezember 1887. Sommer, Gerichtsschreiber. / Auf den Antrag der verwittweten Frau Zablmeister

Auguste Luise Lossow, geb. Edler, aus Langfuhr,

erkennt das Königlihe Amtsgericht X. zu Danzig

dur den Gerichtsaffessor Kruse, da die Antragstellerin den Verlust der nachstehend bezeihnelen Urkunde und die Ber tigung zum

Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht at; da das

Aufgebot na §. 111 der Grundbutordnung zulässig

[47481]

Königliches Antsgericht I. Abtheilung 49.

Königliches Amtsgericht.

1818 zu Brödit,

ist; da das Aufgebot durch Anhestung an die Gerichts