werden soll; die Arbeiten find mit den Zensuren zu den Prüfungs- akten zu nehmen.
Wenn die vier \{riftlihen Arbeiten den Anforderungen nicht genügen, fo ist die Prüfung niht MER.
4 ui mende Le tunlichst bald nach der Beendigung er {chriftilichen Prüfun
Zu einem Termine, für die mündlihe Prüfung sollen nicht mehr als fünf Rechtskandidaten geladen werden. |
Den Gegenstand der mündlihen Befragung bilden die Disziplinen des öffentlihen und Privatrechts und der Reht2geshihte sowie die Grundlagen der Staat8wissenschaften.
Der Vorsigende hat auf eine geeignete Fragestellung binzuwirken; ob er sih aa der mündlihen Befragung beieiligen will, bleibt seinem Ermessen überlaffen. -
Zu der mündlihen Prüfung jene als Zuhörer Studierende der Recht38wifsenschaft und Rechtskandidaten in der Regel Zutri:t erhalten ; die näheren Anordnungen erläßt der Vorsitzende.
Ein Kandidat, der den Termin für die mündlihe Prüfung ver- säumt, soll von dem Vorsitzenden in der Regel niht vor Ablauf von drei bis sech8s Monaten zu einem neuen Termine geladen werden. Bei zweimaliger Versäumnis gilt n Prüfung als nicht bestanden.
Die Frage, ob die Prüfung bestanden und im Bejahungsfall, ob sie „ausreichend“, „gut“ oder „mit Auszeihnung“ bestanden ist, wird nah dem Gesamtergebnisse der \chriftlizen und der mündlichen Prüfung durch Stimmenmehrheit entschieden.
Bei Stimmengleihbeit gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Die Prüfungskommission hat zu den Akten außer dem Gesamt- ergebnifse der Prüfung zu vermerken : aé L das Ergebnis der Begutachtung der einzelnen \{chriftlihen
rbeiten,
b. die Gegenstände der mündlichen Prüfung,
c. das Ergebnis der mündlihen Prüfung, und zwar gesondert, einerseits für die privatrechtlichen Disziplinen, die Rehtsgeschihhte, das Strafreht und das Prozeßreht, andererseits für die übrigen öffentlih- rech!lihen Di3ziplinen sowie die Grundlagen der Staat8wissenschaften.
Eine Prüfung, die in einem Zeitraume von zwei Jahren nah der Zulassung des Rechtskandidaten niht erledigt ist, gilt als nicht bestanden. “
8 11.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, ist nach dem Ablauf eines auf sechs bis zwölf Monate zu bestimmenden Zeitraums auf seinen Antrag zu einer einmaligen Wiederholung der Prüfung zuzulassen, sofern er nachweist, daß er ein Halbjahr dem fortgesezten Nehts- studium an einer Universität gewidmet hat. Die Prüfungskommission ist ermächtigt, dem Rechtskandidaten diejenigen Fächer zu bezeichnen, deren wiederholtes Studium von ihm vor der nohmaligen Zulafsung verlangt wird. :
Die Prüfungskommission kann dur einstimmigen Beschluß das weitere Nechtsftudium an einer Universität oder die rechtswifsenshaft- lihe Arbeit oder die drei unter Aufsicht zu fertigenden Arbeiten oder die mündlihe Prüfung erlaffen. Sie kann mehrere dieser Ver- günstigungen zugleih bewilligen.
43.
Ein Kandidat, der bei der Anfertigung der \{hriftlichen Prüfungs- arbeiten sich eines Täuschungsversuhs s{huldig gemacht oder die -Ver- siherung der selbständigen Anfertigung (§§ 7, 33) niht wahrheits- gemäß abgegeben hat, wird von der Prüfungskommission je nah dem Grade der Verschuldung auf Zeit oder für immer von der Prüfung ausgeschlofsen. Soll die Ausschließung für längere Zeit als ein Jahr oder für immer erfolgen, so bedarf der Beschluß der Kommission der Bestätigung des Sustizministers.
TI. Die Vorschriften zu 1 treten am 1. August 1908 in Kraft.
ITTI.
Von Rechtskandidaten, die auf ein vor dem 1. August 1908 ein- ereihtes Gesuch zur ersten juristishen Prüfung oder zu einer Wieder- T baia dieser Prüfung zugelassen werden, find die unter Aufsicht zu fertigenden Arbeiten niht zu erfordern. Das Gleiche gilt für Kandi- daten, die nach dem 1. August 1908 zu einer Wiederholung der Prüfung zugelassen werden, wenn die Preiung vor der Veröffentlihung io 1: Verfügung nicht bestanden und die Wiederholung der Prüfung auf den \{riftlichen oder den mündlichen Teil beschränkt ist.
TY, Wird einem Rechtskandidaten, der nach der Veröffentlihung, aber vor dem Inkrafttreten dieser Verfügung die Prüfung niht besteht, für den Fall der Wiederholung eine der im § 11 Abs. 2 zu b der Allgemeinen Verfügung vom 12. Juli 1904 bezeihneten Ver- ünstigungen bewilligt, so können ihm zugleih die unter Aufsicht zu Kecligmben Arbeiten erlassen werden.
Eine weitere allgemeine Verfügung des Justizministers vom 31. März 1908, betreffend die für die erste juristische Prüfung zu entrichtende Gebühr, enthält nachstehende Bestimmungen:
8 1. Die von jedem Kandidaten der ersten juriftischen Prüfung zu er- bebende Gebühr beträgt fünfundfiebzig Mark. wilde Gebühr ift alsbald nach der Zulaffung zur Prüfung zu en en.
S2,
Beschränkt sich die Prüfung auf die mündlihe Prüfung und einen Teil der \chriftlichen Prüfung (die rechtswifsenschaftliche Arbeit oder die drei unter Aufficht zu fertigenden Arbeiten), so i eine Gebühr von sechzig Mark zu entrichten. Beschränkt fih die Prüfung auf den \hriftlihen oder auf den mündlichen Teil der Prüfung, so beträgt die Gebühr fünfzig Mark. Beschränkt sh die Beg auf einen Teil pee: ZIERReR Prüfung, so wird eine Gebühr von dreißig Mark erhoben.
Tritt der Kandidat von der Prüfung zurück, \o finden für die S der Gebühr die Vorschriften des Abs. 1 entsprehende An- wendung.
d. Die Verfügung tritt am 1. Aucust 1908 in Kraft. Wird ein Kandidat zur ersten juristishen Prüfung oder zu einer B ernornna dieser Prüfung auf ein vor dem 1. August 1908 ein- ereihtes Gesu zugelaffen, t find für die Prüfungs3gebühr die big- berigen Vorschriften maßgebend.
Den Scheckprotest und den Sheckprozeß betrifft eine allgemeine Verfügung des Justizministers vom 31. März 1908, die folgendes bejtimmt:
I. Aus Anlaß des Stettele es vom 11. März 1908 (Reichs- geseßblatt S. 71) wird die Geschäftsanweisung für die Gerichts- vollzieher vom 1. Dezember 1899 dahin es daß im zweiten Abschnitt nah dem Unterabschnitt V und hinter dem A als § 96a pr f A Ue Lee „V a. Schheckproteste“ folgende Vorschriften ein- g et werden :
1) Außer dem Notar, dem Amtsrichter und dem Gerichis\hreiber ist auch der Gerichtsvollzieher zuffändig, Scheckproteste aufzunehmen G 16 Abs. 2 des Scheckgesegzes). Das hierbei vom Gerichtsvollzieher zu
obachtende Verfahren i t fich aus den Vorschriften des Scheckgeseßzes, den darin näher bezeihneten Bestimmungen der Wechselordnung sowte aus dem Gesetze, betreffend die Wechselproteststunden, vom 1. Juni Ser Scheäprotest dient zum Naweise dafür, daß der StheZ
er eckprotest dient zum weise dafür, daß der e
rechtzeitig zur Zahlung vorgelegt und nicht eingelöst oder daß die Vorlegung vergeblih De E ift. Als Zahlung®ort gilt der bei dem Namen oder der a des Bezogenen angegebene Ort und wenn eine solhe Angabe fehlt, der Ausstellungsort. Der Scheck ist
bei Sicht zahlbar, die Vorlegungs bestimmt ih bei den im Jaland ausgestellten und Sbibaten Id nah § 11 Abs. 1 und 3 des Sche, eseyes ‘und bei den im Ausland ausgestellten im Jn- lande zah n S(hecks nah der Bekanntmachung des Herrn Reichs- kanzlers vom 19. März 1908 (Reichsgeseßbl. S. 85 und § 11 Abs. 3 des Scheckgeseyzes. Hinsichtlich der Vebertragbarkeit des Scheck8 durch Indossament bleibt zu beacten, E ein auf eine Abschrift des Schecks geseßztes Indossament oder ein Indofsament des Bezogenen unwirksam ijt. Inwieweit eine Wehselstempelsteuer für den Scheck in Frage kommt, ergibt sih aus § 29 des Scheckgeseßes. Im übrigen finden die Vorschriften im & 94 Abs. 2, 5, 7 und 8, & 95 Abs. 1 Sag 1 und Et aß, Abs. 3 bis 7, Abs. 8 zu a bis d, f, g und Abs. 9 bis 11 fintgemäße Anwendung.
II. Das vom Notar, von der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts und vom Gerichtsvollzieher zu haltende Wechselprotestregister erhält fortan die nung „Wechsel- und Scheckprotestregister* und dient auch zur Eintragung der beglaubigten Abschriften der Scheckproteste.
TIT. Dié für die Berehnung der Gebühren und Auslagen in Ansehung der Aufaahme von Wechselprotesten maßgebenden Be- stimmungen gelten auch für die Erhebung von Scheckprotesten.
IV. e Vorschriften über die registermäßige und geschäftliche Behandlung der Wechselprotestaufträge gelten auch für Scheckprotest- aufträge E: ¿. B. § 17 Abs. 4, § 44 Abs. 4, § 49 Abs. 5 der Gerichtsvollzteherordnung, § 7 Abs. 4 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, § 44 der Geschäftsordnung für die Gerichts \hreibereien der Amtsgerichte).
V. Soweit die den Wethselproies betreffenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung auf Scheckprozesse Anwendung finden, sind Scheck- prozesse auch in der Registerführung, Geschäftsstatistik usw. wie Wech reie Ta peln.
VI, Diese fügung tritt sofort in Kraft.
Der Kaiserliche Botschafter in London, Wirkliche Geheime Rat Graf Wolff-Metter nich hat einen ihm Allerhöchst be- willigten Url angetreten. y Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Botschaft von dem Botschaftsrat von Stumm geführt.
Der Kaiserlihe Gesandte in Luxemburg von Jagow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der a lichen Gesandtschaft von dem nah Luxemburg entsandten Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bern, Legationsrat von Buch vertretungsweise geführt.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. SS. „Fürst Bismarck“, „Leipzig“, „Niobe“ und „Arcona“ gestern in Yokohama ciéglrosfen.
S. M. Tiger“ is gestern von Hankau nah
| Jar gtse) abgegangen.
In d r Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- awsanzeigers“ wird eine Zusammenstellung der B 9 det Fruchtmärkten für den Monat j icht.
Sachsen.
Seine Majestät der König Friedrih August ist, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag mit Jhrer König- lihen Hoheit der Prinzessin Anna in Dresden ein- getroffen.
— In der Zweiten Kammer brachte bei der Beratung des Kapitels 97 des ordentlichen Etats, betreffend katholische Kirchen- und Wohltätigkeitsanstalten, der nationalliberale Abgeordnete Dr. Vogel zur Spiache, daß die evangelische Bevölkerung in Säbien es mit Beunruhigung empfinde, daß die Zahl der Katholiken in Sachsen ständig zunehme.
Nach dem Bericht des „W. T. B." wies der Redner darauf hin, daß in Sachsen nah der Verfafsungsurkunde weder neue Klöster er- richtet, noch jemals irgendwelhe geifstlihe Orden oder Kongregationen zugelassen werden dütften, führte dann eine große Anzabl einzelner eo an und erklärte, er halte es für die Pflicht der
ammer, die den Eid auf die Verfassung geleistet habe, und niht minder für die Pflicht der Regierung, die Einhaltung der Verfassung und des Kirchengeseßes zu überwachen und die geshilderten Verhältnisse eingehend zu prüfen sowie das Ergebnis ihrer Prüfung dem Hause mitzuteilen. — Der Kultusminister Dr. B eck erwiderte, daß er von den Verhältnifsen, auf die der Vorredner hingewiesen, keine Kenntnis habe. Die Gesuche um Zulafsung der- artiger Stiftungen seien in allen Fällen streng nah der Verfafsungs- urkunde und nah dem Geseß behandelt worden.
Baden.
In der Zweiten Kammer wurde der Minister des Auswärtigen Freiherr von Marschall gestern abend von den Nationalliberalen wegen des Staatsvertrages zwischen Baden und der Schweiz, betreffend die Grenz- verlegung bei Leopoldshöhe, interpelliert.
Nach dem Bericht des „W. T. B." erklärte der Minister, die Regierung habe geglaubt, daß die Zustimmung der badischen Landstände zu dem Staatsvertrage niht erforderlich sei und zwar deshalb, weil es der bisherigen Uebung entsprehe, Grenzregulierungen von geringer Bedeutung niht zum Gegenstand einer Vorlage an den Landtag zu mahen. Wenn aber das Haus wünsche, a Staats- verträge künftighin dem Landtag vorgelegt werden sollen, so sei die Regierung hierzu gern bereit. — Jn der Diskussion erklärten id alle Redner von der Antwort der Regierung be- friedigt. — Der Abg. O regte an, daß der in Rede stehende Staatsvertrag dem Landtag niht nur zur Kenntnisnahme, wie es der Minister zugesagt habe, sondern auch zur nachträglichen Zustimmung vorgelegt, und daß ein Geseßentwurf eingebraht werde, der ausdrüdcklich festlege, daß die badishen Geseze au getaushte Gebiet Anwendung finden. — daß diese Anregung erwogen werben solle.
auf das ein- Der Minister bemerkte,
Oesterreich-Ungarn.
Das österreihische Abgeordnetenhaus seßte in der gestrigen per , die Verhandlungen über den Dringlichkeits- antrag Pogacnik, betreffend das Rekrutenkontingent, fort.
Grofßbritaunien und Jrland.
Die Regierung hat, dem „Reutershen Bureau“ zufolge, auf die Nachriht von dem Angriff aufständijcher Araber auf den eng res Dampfer „Blosse Lynh“ (fiehe Asien) den britishen Botschafter in Konstantinopel sogleich telegraphish angewiesen, von der türkishen Regierung die
Bestrafung der Schuldigen zu verlangen, und darauf die Versicherung erhalten, daß die Türkei alles tun werde, dem Verlangen zu entsprehen und die Schifffahrt auf dem Tigris zu sichern.
— Jun der gestrigen Sißung des Unterhauses gab der Kanzler der Schaßkammer Fs die Abdankung des Ministerpräsidenten Campbell Bannerman amtlih bekannt und führte, „W. T. B.“ zufolge, aus:
Es sei jeßt niht der richtige Zeitpunkt, um den großen Eigen- shaften des verehrten und angesehenen leitenden Staatömanns in passender Weise Gerechtigkeit widerfahren zu lafser, oder sh über seine dem Staate geleisteten glänzenden Dienste näher auszulafsen. Jn den Annalen der englii@en Geschichte gebe es keinen Mann, der nach langen Jahren, in denen er im dichteften politishen Streit- getümmel eliaatea habe, das böchste Amt der Krone unter allge- meinerer Beliebtheit und mit größeren Verdiensten niedergelegt habe. Mans {lug hierauf vor, daß sich das Haus bis zum 14. d. M.
age. °
_ Der Abg. Balfour {loß sich den Ausführungen des Ministers an und brachte das lebhafte Mitgefühl der Oppo- sition zum Ausdruck. Alsdann vertagte fd das Haus bis zum 14. d. M.
Frankreich.
In der gestrigen Sißung der Deputiertenkammer wurde ein Ergänzungskredit von 21/2 Millionen aur Abhilfe der Uebershwemmungsshäden im Süden des Landes bewilligt. Hierauf richtete der Abg. Jaurès an die Regierung eine Jnterpellation über innere Politik und die aile e Qi des Reformprogramms.
ach dem Bericht des ,W. T. B.“ warf der Interpellant der Negierung vor, sie habe keine der in ihrem Programm enthaltenen Reformen ausgeführt und sogar einige von den son vor der jeßigen Legislaturperiode bes{chlofsenen zu veröffentlichen, unterlafsen. — Der Ministerpräsident Clemenceau erwiderte, die Regierung habe das Trennungszeseß troy des empfindlichen Widerstandes aus- geführt. Der NRückauf der Westbahn sei auf dem besten Wege, dank den Bemühungen der Regierung, die übrigens dem Senat keine Befehle erteilen könne. Die Regierung fei auch bemüht gewesen, das A über den wödtentlihen Ruhetag auszu- führen und die Lage der Eisenbahnangestellten zu verbessern. Wenn die Kammer weniger reden wollte; könnte fie mehr Reformen zustande bringen, z. B. die Einkommensteuer, für deren Annahme das Kabinett folidarisch eintrete. Die Beratung über den Rückkauf der Westbahn werde im Senat nach den Osterferien beginnen, wobei das Kabinett die Vertrauenétfrage stellen werde. Die Regierung werde auch das Ein- kommenfsteuergeseß al8bald nach dec Genehmigung dur die Kammer im Senat verteidigen. Clemenceau suchte im weiteren Verlauf seiner Rede nachzuweisen, welche Gefahr man liefe, wenn man ein gemäßigtes Ministerium zur Regierung kommen ließe, und daß man um jeden Preis die Reaktion vermeiden müsse. — Der Abg. Jaurès sprahch darauf von ntuem gegen die Aus\perrung auf den Bauten und ver- fiherte, daß der Haß des Sozialismus eine Gefahr für die Regierung und für die Republik sein würde.
Die Kammer nahm mit 319 gegen 86 Stimmen eine Tagesordnung an, - in der sie der en eung ihr Vertrauen erklärt und der Zuversicht Ausdruck gibt, daß die Regierung den ne der Westbahn, die Altersversicherung der Arbeiter und die Einkommensteuer zur ur rang bringen und sih dabei einzig und allein auf die Mehrheit stüßen werde, die diese Reformen wünsche. /
Rußland. ob
Der Großherzog und die Großherzogin von Hessen sind, „W. T. B.“ zufolge, gestern abend von Zarskoje Sselo nah Moskau abgereist.
__ — Die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ veröffent- liht jeßt. den Wortlaut der Antwort der russischen Regierung auf die englishen Reformvorschläge für Mazedonien, deren weseniliher Jnhalt bereits am 28. März mitgeteilt worden ist. Vom „W. T. B.“ wird aus der Ant- wort noch folgendes hervorgehoben :
Rußland stimmt völlig mit der englishen Auffassung von der moralischen Verantwortung der Großmächte für die Beruhigung Mazedoniens überein und betont gleihfalls die Notwz?ndigkeit energisher Maßregeln. Bezüglih der Gendarmeriefrage bedauert Nußland, von dem englishen Standpunkt abweichen zu müssen, obwohl es die Notwendigkeit Ge Reformen anerkenne. Vor allem müsse die Stellung des die Gendarmerieorganisation leitenden Generals ver- bessert werden. Durch die Teilnahme dieses Generals an der Finanz- kommission werde ein Me Zusammenwirken der Behörden er- mögliht. Die russishe Regierung sei mit einer möglichst großen Verstärkung der Gendarmerie einverstanden. Die die Gendarmerie betreffende Aufgabe müßte der Finanzkommission auferlegt wer die auch das Neglement für die Gendarmerie auszuarbeiten habe. B der gegenwärtigen Lage sei eine wesentliche Verminderung der türkischen Truppen in den drei Wilajets kaum möglich. Bezüglich des Instituts der Landwache ‘ weist das Memorandum darauf hin, daß die türkische Negterung selbst dessen Nüglichkeit anerkannt habe. Die er- wähnten Maßregeln stellten das Minimum dar, um den Land- gemeinden Sicherheit gegen kleinere Bandenüberfälle zu ge- währen. Größere Banden müßten durch Truppen bekämpft werden. Dem englishen Vorschlage bezüglichß Ernennung eines maze- donishen Generalgouverneurs stimme Rußland im Prinzip zwar zu, doch habe der Dort Eo, keinerlei Aussicht auf einstimmige Billigung der Mächte, noch auf Annahme durch den Sultan. Dasselbe Ziel sei durch eine Erweiterung der Befugnisse des jetzigen Generalinspektors erreihbar. Die Stellung des leßteren müfse auf eine Frist verlängert werden, die zwishen den Mächten und dem Sultan zu vereinbaren sei und niht kürzer als die Frist des dreiprozentigen Zoll- zushlags bemessen werden sollte. Bezüglih der Finanz- kommisfion werde dem englishen Vorschlag zugestimmt. Durch den Uebertritt der Zivilagenten in türkishe Dienste werde das Prinzip ‘der Souveränetät des Sultans aufrechterhalten und die Tätigkeit der Finanzkommission erleihtert. Die Kommission könne dergestalt die Kontrolle des Gerihtswesens im Rahmen der öster- reihish-ungarishen und russis{hen Seri@läge ausüben. Die Gleich- stellung aller sechs Mächte habe Pre peen ereits bei der Organisation der Gendarmerie bestanden. Das Einverständnis der Pforte sei er- forderlißh, um den deutshen, französishen, englishen und italienishen Delegierten gleihe Rèhte wie dem russishen und öster- reihisch - ungarishen Delegierten zu vershaffen. Die Finanz- kommission könne dergestalt eine bessere Kontrolle der örtlichen Polizeiorgane mit Hilfe der Instruktionsoffiziere durchführen, gleih- zeitig mit Genehmigung der Pforte auf ein Zusammenarbeiten der türkischen Truppen mit den Zivilbehörden zur Bekämpfung der Banden einwirken und die Organisation der Landwache mitfördern. Angesichts des aufrihtigen Wunsches der Mächte, zum Wohl der Völkerschaften der drei Wilajets beizutragen, und der Notwendigkeit prattisder Maßs regeln zur Erreihung dieses Zieles hofft die rusfishe Regierung, daß der einstimmige Wunsh der Mächte unverzüglih die gegenwärtige Lage verändern werde, auf deren bedenklihe Seiten und fährlichke die britishe Regierung bereits hingewiesen habe.
_ — Jn der gestrigen Sißung der Reihsduma wurde über den Geseßentwurf des Ministeriums, betreffend den Bau der Amureisenbahn, verhandelt.
Die Referenten der Wegebaukommission und der Reichs- verteidigungskommission unterstüßten, obiger Quelle zufolge, die Vorlage, jedoch behauptete der erstgenannte, die enbahn
unkt notwendigerweise in Kuhenga und
ú ihren Ausgan nbi in. -Neriscbinck baben.
niht, wie das inisterium verlange, Gegen diese Auffassung polemisierte der Verkehrsminister in längerer Rede und wies. auf die Wichtigkeit des Bahnbaus für die Hebung der Kultur und des materiellen Woßhl- standes der Bevölkerung sowte für die Kolonisation des Amurgebiets bin. — Der Gehilfe des Kriegsministers bob die strategische Bedeutung der Amurbahn für den ganzen fernen Osten hervor. ide Redner betonten ¡um S{hluß, daß die Duma dur die Annahme der Geseze8vorlage cinen Akt großer Staatsweisheit vollbringen und gleichzeitig die Interessen der im fernen Osten wohnenden Stamme?- genofsen wahrnehmen würde. — Der Abg. Lerow (Progressist) erklärte, daß er gegen die Gesezesvorlage sei. Die angeführten Daten über die Naturreihtümer des Amurgebiets halte er für unbewiesen und daher den Erfola des Bahnbaus für problematisch. — Der Abg. Graf Uwarow (Oktobrist) führte aus, er stehe auf dem Stand- punkte, daß das Amurgebiet als Territorium Rußlands jedenfalls vers- teidigt und in jeder Hinsicht gehoben werden müsse. Das sei aber nur durch den Bahnbau möglich. — Der Aba. Schin garew (Kadett) wies darauf hin, daß die finanzielle Lage Rußlands eine derartige Aufgabe verbiete. — Der Abg. Bobrinsky (gemäßigte Rechte) ver- teidigte die Geseßes8vorlage vom strategishen, nationalen und wirt-
« schaftlichen Standpunkte.
Darauf wurde die Sißung auf übermorgen vertagt.
— Jm finnischen Landtage verlas gestern abend der Landtagssekretär die Allerhöchste Urkunde über die Auflösung des Landtages. Nach der Verlesung erklärte der Präsident den Landtag für geschlossen.
Ftalien.
Die Jacht „Hohenzollern“ mit dem Deutschen Kaiser
und der Kaiserlihen Familie an Bord ist mit den Be- leitshiffen, „W. T. B.“ zufolge, gestern nahmittag von Mes na in Palermo eingetroffen. : i
— Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Tittoni hat, der „Agenzia Stefani“ zufolge, vom Gouver- neur des italienishen Somalilandes folgendes Tele- gramm erhalten :
Meogadiscio, 25. März. Segre ist am 19. März mit 59 Askaris, von denen 20 aus dem Gefecht von Berdali zurückgekehrt waren, in Brava angekommen und hat die ganze durGzogene Gegend ruhig gefunden. Zwischen Merca und Moaadiscio ist die Lage unverändert. Die Auf- ständischen sind eingeshüchtert. In der Küstengegend herrscht voll-
kommene Nuhe. Portugal.
Die Deputiertenkammer einshließlich der Vertreter der Kolonien wird sih, nah einer Depesche des „W. T. B.“, folgendermaßen zusammenseßen: Regeneratoren 62, Pro- resfisten 59, Unabhängige 17, Nationalisten 2, Republikaner 5, Er ancisten 3, dissidierende Progressisten 7 Sigze. i Gestern ist es wieder anläßlich der Wahlen in ver- schiedenen Bezirken der Hauptstadt zu Ausschreitungen und Zusammenstößen zwishen der Menge und der be- waffneten Macht gekommen, bei denen drei Personen getötet und mehrere verleßt worden find.
D Schweiz.
Der Nationalrat hat geren, „W. T. B.“ zufolge, nah viertägiger Debatte mit gegen 53 Stimmen beschlossen, dem durch Volksabstimmung geforderten Verbot von O it Einfuhr, Durchfuhr und Verkauf des
bsinthlikörs zuzustimmen.
Griechenland.
Jn der Deputiertenkammer wurde der Minister- präsident Theotokis gestern über die auswärtige Politik, besonders in Hinsicht auf die Türkei, interpelliert.
Fn Beantwortung der Anfrage erklärte der Ministerpräsident, „W. T. B.* zufolge, er glaube, die Pforte werde die Rechte Griehenlands in bezug auf die Küstenshiffahrt anerkennen, wenn nicht, werde er sie zu wahren wissen. Was die Verbesserung der griehisch - türkishen Bahnverbindungen ans lange, so hoffe er auf die Zustimmung der Türkei. Von der Ausdehnung der Reformen auf die ganze europäishe Türkei, ins- besondere auf Epirus glaube er, daß dies den griehishen Inter- essen entgegenstehe. Die Bedeutung der Rechte des Hellenentums in Mazedonien sei jeßt bekannt. Griehenland müsse nur seine Streit- kräfte vermehren und sih der Sympathien der Mächte zu vergewissern suhen. Es gehe niht an, taß Volk und Presse die Bemühungen der Regierung in diesem Sinne hinderten, denn die mazedonishe Frage werde eon den Mäthhten nah ihren Interessen und ihren Sympathien geregelt.
Serbien.
Jn der Skupschtina erklärte gestern der Führer der Jungradikalen Stojanowitsh, daß die Jungradikalen es infolge wiederholter Fälle von Verfassungs- und Geseßesver- lezung für ihre Pfliht erachteten, die im Jahre 1907 einge- stellte Obstruktion wieder aufzunehmen. Der Redner ver- wies unter anderem auf die Ermordung der beiden Nowako- witsch und auf den Handelsvertrag mit Oesterreih-Ungarn, der für Serbien ungünstig sei, und trat \{ließlich für Neu- wahlen zur Skupschtina ein. Nachdem noch mehrere andere Redner für Neuwahlen eingetreten waren, erklärte, „W. T. B.“ zufolge, der Ministerpräfident Paschitsch:
Die Auflösung des Parlaments stehe nur dem König und der Majorität zu. Die von der Opposition aufgestellte Theorie kehre ih egen den Parlamentarismus. In keinem Staate sei die freie Wahl erart gesichert, wie in Serbien. Ueber Febler der Regierung habe nur der König oder die Majorität zu entscheiden. Die reaktionäre Theorie, die früher von oben vertreten worden sei, würde jeßt von unten unterstüßt. Das Prestige Serbiens im Auslande sei gestiegen. Der Ministerpräsident polemisierte weiter gegen das Verhalten der Opposition und verwies darauf, daß die Regierung die Angelegenheit Novakowitsh den Gerichten überlassen habe. Die Regierung fei ver- pflichtet, gegen die von der Opposition aufgestellte Theorie zu kämpfen.
Bulgarien.
Der Fürst Sagan und die Fürstin trafen Fern Jag in Sofia ein und hielten ihren An inzug in die Stadt. Am Bahnhof waren, „W. T. B.“ zufolge, die Chefs der diplomatishen Missionen, die Minister und andere SErDaes ende Persönlichkeiten zum Empfange erschienen. Auf em Babnsteig war eine Ehrenkompagnie aufmarschiert. An dem vor dem Bahnhof errichteten U REBONE reichten die ‘ flädtishen Behörden den jon bildeten Salz und Brot
dar. Die Offiziere der Garnison bildeten vor dem Palais, die Truppen in den Straßen Spalier. Das in den prächtig m Straßen zusammengeströmte Publikum begrüßte ie fürstlihen Herrschaften mit lebhaften Kundgebungen.
Amerika.
Das amerikanische Repräsentantenhaus hat, einer he des „W. T. B.“ zufolge gestern den Geseßentwurf, betreffend die Haftpflicht der Ár eitgeber, genehmigt.
A Asien.
Unter den Araberstämmen im Amaradistrikt is ein Aufstand ausgebrochen. Wie das „W. T, B.“ meldet, erhielt in der Nähe eines türkishen Lagers unweit der Stadt Amara am Donnerstag voriger Woche der englishe Dampfer „Blosse Lynh“, der den Tigris von Bagdad her E zweimal von den Aufständischen heftiges Gewehrfeuer, durch das zwei Passagiere getötet und mehrere verwundet wurden. Ein türkisher Regierungsdampfer, der bei dem Lager stationiert war, begleitete den „Blosse Lynh“ auf der gefährdeten Strecke und erwiderte das Feuer der Araber.
Afrika. Aus Casablanca wird, „W. T. B.“ zufolge, gemeldet, daß zwei Mahallas des Gegensultans Mulay Hafid Settat und Zauia el Mokri beseßt haben. Es ist nun- mehr das dritte Mal, daß die Truppen Mulay Hafids das von den Franzosen geräumte Settat beseßen.
Parlamentarische Nathrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Reichs- tags, des Herrenhauses und des Hauses der Abgeord- neten befinden si in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.
— Jn der heutigen 142. Sißung des e An welcher der Minister für Handel und Gewerbe Delbrück bei- wohnte, stand der Entwurf einer Novelle zum Börsen- ges L von 1896 zur 2. Beratung.
ie XV. Kommission hat durch den Abg. Dr. Webe c (nl.)
einen umfangreichen Bericht erstatten lassen. Jn der zweiten Lesung der Kommission sind die Beschlüsse erster Lesung f rmell wie materiell von Grund aus umgestaltet worden; der den Beratungen zweiter Lesung zu Grunde gelegte Antrag det Gen Mitglieder ist im wesentlichen zur Annahme elangt.
9 Auf Vorschlag des Präsidenten wurde die Beratung des Art. T der Vorlage bis zur Erledigung der Art. TT—IV zurückgestellt. è i:
Artikel TT enthält die in Abschnitt TTT des Börsengesetzes beabsihtigten Aenderungen. J 36 Abs. 1 soll nah den Kom- missionsvorschlägen folgende Fassung erhalten:
„Die Zulafung von Wertpapieren zum Börsenhandel erfolgt an jeder Börse Lied eine Kommission (Zulafsungsstelle), von deren Mitgliedern mindestens die Hälfte* (Vorlage ein Drittel) aus Personen bestehen muß, die sih nit berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren beteiligen“.
Abg. Dr. S pahn (Zentr.) fragt, aus welhen Personen die Zu- [affungsstelle ausgewählt werden solle.
Geheimer Regierungsrat Dr. Göppert: Die Frage, von wem die, Mitglieder ter Zulafsungt stelle zu wählen find, wird in Zukunft, wie cu jeßt, durch die Börsenordnungen geregelt werden. Es wird Sache der Landesregierung sein, die Börsenordnungen dauernd zu kon- trollieren, ob dur sie genügende Garantie dafür geboten wird, daß die Vorschriften des § 36 inn:gehalten werden.
Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Semler (nl.) wurde Art. TT nach den Kommissionsvorsclä en angenommen.
ierauf wurden die Art. T, TITa und IV gemeinsam diskutiert. :
Artikel 3 enthält eine neue Fassung des Abschnitts TY des Bóörsengesezes (Börsentermingeschäfte; Vorlage SS 48 bis 63, Kommissionsvorschläge J 48 bis 68). Das Börsenregister wird aufgehoben as Bóörsentermingeschäft in Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei bleibt verboten; Börsentermingeshäfte in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen sind nur mit Ge- nehmigung des Bundesrats zulässig. Die neuen Vorschriften, betreffend den Börsenterminhandel, sollen aber keine An- wendung finden auf den Kauf oder die sonstige Anschaffung von Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei, wenn der Abshluß nach Geschäftsbedingungen erfolgt, die der Bundesrat genehmigt hat und a Vertragschließende nur beteiligt sind: 1) Erzeuger oder Verarbeiter von Waren derselben Art wie die, welhe den Gegenstand des Geschäfts bilden, oder 2) solche Kaufleute oder eingetragene Genofsen- schaften, zu deren Geschäftsbetrieb der Ankauf, der Verkauf oder die Beleihung von Getreide oder Erzeugnissen der Ge- treidemüllerei gehört. i i
Im allgemeinen sollen Bor a e die den neuen Vorschriften entsprechen, verbindlih sein, wenn auf beiden Seiten als Vertragschließende Kaufleute, die in das
andelsregister eingetragen ‘ find oder deren Eintragung nach
36 des Handelsgesezbuches nicht erforderlich ist, oder ein- getragene Genossenschaften beteiligt sind. Die Vorlage schreibt noch weiter vor:
„Handwerker sowie Personen, deren Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes niht hinausgeht, gehören, auch wenn fie in das Handelsregister eingetragen find, niht zu den Kaufleuten im Sinne dieser Vorschrift.“
Die Kommission hat diesen Passus gestrihen. Ein An- trag der wirtishaftlihen Vereinigung (Dr. Böhme und Gen.) will ihn in folgender Fassung wiederherstellen :
„Personen, deren Gewerbebetrieb über den Umfang des Klein- gewerbes niht hinausgeht, gehören, auch wenn fie in das Handels- register eingetragen sind, nicht zu den Kaufleuten im Sinne dieser
Vorschrift.“
Nah § 52 der Kommissionsbeshlüsse hat die zu be- stellende Sicherheit die geseßlihe Wirkung nur, wenn die Sicherheit aus Geld oder aus Wertpapieren, die einen Kurs- wert haben, besteht. (Nah der Vorlage durfte sie auch aus Waren bestehen.) ; y
Art. TTla fügt als Abschnitt TV a in das Börsengeseß eine Reihe von Vorschriften über das Ordnungsstraf- verfahren ein (S8 69—74). j
n Art. TV wird Gefängnisstrafe und Geldstrafe bis zu 10 M demjenigen angedroht, der aus verbotenen Bóörsentermingeshäften in Getreide oder Müllereierzeug- nissen ein Gewerbe macht, nachdem er zur Dos einer Ordnungsstrafe verurteilt is, und darauf aber- mals wegen eines solchen verbotenen Termingeschäftes rechtskräftig verurteilt worden ist, ebenso demjenigen, der in gewinnsüchtiger Absicht, um den Preis von Getreide oder den genannten Erzeugnissen im Widerspruch mit der durch die all- emeine Marktlage gegebenen Entwicklung zu beeinflussen, ver- otene Börsentermingeshäfte macht.
(Schluß des Blattes.)
— Auf der Tagesordnung für die heutige E Sigung des Hauses der Abgeordneten, welher der Finanz- minister Freiherr von Rheinbaben und der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten Dr.
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Holle beiwohnten, stand una die zweite Beratung des Nachtragsetats für 1908 (Teuerungszulage).
Nach den Kommissionsbeshlüssen erhalten aus dem schon in den Etat für 1908 für die Sonna der Beamten- besoldungen eingestellten Fonds von 77 Millionen Mark die Unterbeamten einmalige Zulagen von 100 die Kanz- leibeamten, Zeichner und mittleren Beamten solche von 150 Die Begrenzung der Regierungsvorlage bei den mittleren Beamten bis zum Gehaltssaßge von 4200 4 hat die Kom- mission gestrichen, jedoch diejenigen mittleren Beamten aus- geschlossen, welhe den Wohnun ageldzushuß höherer Be- amten beziehen. Ausgeschlossen sind ferner diejenigen Be- amten, welhe bereits im Etat für 1907 eine dauernde Gehaltserhöhung erfahren haben; doch sollen sie, wenn diese Erhöhung hinter dem Betrage der einmaligen Zulage zurübleibt, ‘den Unterschied8betrag als Zulage erhalten. — Die sämtlichen einmaligen Zulagen sollen auf die demnächst mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 an in Ausficht genommenen Aufbesserungen angerehnet werden.
Die Volksschullehrer. erhalten eine einmalige Z#lage von 150 M, die Lehrerinnen eine solhe von 125 MÆ (na der Regierungsvorlage: 100 #), wenn sie ein Grund- gehalt bis 1200 4 bezw. 900 4 haben. Die Kom- mission hat hier die Beschränkung auf die Schul- verbände bis zu 25 Schulstellen gestrichen,. dagegen folgenden - Zusay gemacht: „Beträgt das Grundgehalt der Lehrer mehr als 1200 4, aber weniger als 1350 M, das der Lehrerinnen mehr als 900 Æ, aber weniger als 1025 A, so ist die Zulage in Höhe des Betrages-zu gewähren, um welchen das Grundgehalt bei Lehrern unter 1350 M, bei Lehrerinnen unter 1025 bleibt.“
Endlih werden 1820000 Æ als Stellenzulagen für Eisenbahnbeamte ausgeworfen.
Die Kommission beantragt ferner, den Antrag der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen auf Gewährung einer Zulage (bei höheren Beamten von 10 Prozent, bei mittleren Beamten von 125 Prozent, bei Unterbeamten von 15 Prozent des Gehalts) abzulehnen und zu beschließen, die Regierung zu er- suchen, die Vorlagen wegen Erhöhung der Bezüge der Geist- lihen dem Landtage noch in dieser Session zugehen zu lassen.
Es nahm zunächst der Finanzminister Freiherr von Rhe in- baben und nah diesem der Minister der geistlihen, Unter- richts- und Medizinalangelegenheiten Dr. Holle das Work, deren Reden morgen im Wortlaut werden wiedergegeben werden. An der weiteren Debatte beteiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Dr. von Heydebrand und der Lasa Co Dr. Friedberg (nl.), Dr. von Savigny (Zentr.), Dr. Müller (fr. Volksp.) und Freiherr von Zedliz und Neukirch (freikonf.).
Bei der am 1. d. M. im 1. Hannovershen Wahl- kreis vorgenommenen Reichstagsstihrbahl sind nah amt- lichen Ermittelungen 21 787 Stimmen abgegeben worden. Es haben Fegter (fr\. Vgg.) 12687, Groeneveld (deutsh-sozial) 9015 Stimmen erhalten. Zersplittert sind 85 Stimmen -gé- wesen. Fegter is somit gewählt.
Nr. 27 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus- egeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 4. d. M., hat folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 25. März 1908, betr. die Verwendung von Kohlenshlacke zur Herstellung von Beton. — Dienstnachrihten. — Nichtamtliches: Dienstwohngebäude für hessishe Forstbeamte. — Gleislage in Kurven. — Vermischtes: Preisbewerbung um Vorbilder für einen Bebauungsplan im Guts- bezirk Stolpe bei Berlin. — Wettbewerb um Entwürfe für eine Mädchenmittelshule in Bielefeld. — Wettbewerb um Entwürfe zu einer Synagoge und einer Religionsshule der jüdischen Gemeinde in Berlin. — Xylopalfußboden, — Patente und Gebrauh3muster. — Bücherschau. :
Kunst und Wissenschaft.
Ueber eine größere Anzahl von Neuerwerbungen der Königs lihen Museen berichtet die Aprilnummer der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“, in der zugleih die hervor- ragendften Stücke in Abbildungen vorgeführt werden.
Für das Kaiser Friedrih-Museum wurde u. a. ein Relief in Lindenholz erworben, das aus Bayern stammt und in allegorischer Art die Liebe darstellt. Einem bestimmten Meister läßt sih das gut erhaltene Relief nicht zushreiben. Dürers Monogramm und die Zahrergabl 1511 find erst \päter aus betrügerisher Absiht ein-
eshnitten. s Das Museum für Völkerkunde hat eine sehr wertvolle, von Professor Krämer mitgebrahte Sammlung von Gegenständen von den Karolinen erworben. Dort herrs{cht vielfach die Sitte, die Häuser mit reihem Schnitßzwerk zu verzieren, in dem Szenen aus der Ge- shichte, aus Sagen und Märchen der Inseln dargestellt “werden. Professor Krämer hat ein derartiges Haus in Pelau erworben. Was alles durch diese Schnitzereien dargestellt wird, mag folgende Geschichte zeigen, die das Giebelfeld eines Hauses in Bildern erzählt : Auf der kleinen Riffinsel Ngiptall bei Melegéyok an der Ostseite der großen Insel Babeldáop lebte eine arme Witwe, namens Milat. Ihr wirkliher Sohn hatte sie verlassen, als er heiratete; aber sie hatte einen Adoptivsohn, der sih aus einem zufällig von thr gefundenen Et entwidckelt hatte. Dieser Junge sah, als er heranwuchs, daß die andern Leute im Dorfe häufig Fische aßen, während es bei seiner Adoptiv- mutter nur Taro (Brotfrucht) ‘gab. Da regte \ich seine dämonische Natur, er \{chwamm ins Meer hinaus, tauchte unter die Insel, und genau unter den Brotfruhtbaum, der vor dem Hause seiner Mutter stand. Dann höhlte er den Baumstamm von unten her aus und ebenso die Aeste, sodaß jede große Welle
ische in die Höhlung hineinwarf, die vor dem Hause der armen
itwe niederfielen. So lebten die beiden eine Zeitlang im Ueberfluß, bis die bösen Nachbarn neidisch wurden und den Baum umhauen wollten. Aber ehe sie das vollbracht hatten, ergcß ih so viel Wasser aus dem Baum, daß die ganze Insel unterging und alle Bewohner ertranken. Nur die Witwe entkam auf einem Flofse, auf das sie der dankbare Pflegesohn gesetzt hatte; sie wurde dann zur Stammutter der heutigen Bewohner von Pelau.
Auf einem Balken im Innern des Hauses ist die Geschichte vom Fish und von dem Einsiedlerkrebs dargestellt : Ein Fish fragte die Krebse: „Warum figt ihr immer till, während ih zu meinem Efsen immer hin und her eilen muß?“ „Wir laufen eben rascher als du“, sagten die Krebse. Da lachte der Fish und sagte: „Wir wollen morgen ein Wettrennen mahen“. So geldaÿ es. Die Krebse hatten aber verabredet, sch abzulösen. Als der Fish ch so immer überholt sah, wolle er den Weg ab- chneiden und spran in Verzweiflung über das Land iu
aregolóng, wobei er in einem Baume ftecken blieb. — So finden wir auch auf den Karolinen das Motiv des Wettlaufs, genau wie fn
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