1908 / 104 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

den Kassen der Arbeiter, die in scinen Werken bes{chäftigt sind, 16 Millionen Mark zugeführt. (Hört, hört! rechts.) Das ist natürli keine Versicherungsleistung, das ist keine spekulative Anlage in einem Versiherungsunternehmen ; das ift in der Hauptsache eine woßhltätige Zuwendung, die von seiten der Werkbesiter zu Gunsten der Arbeiter gemaht worden ist. (Sehr richtig! rechts.) Das muß man mit berücksihtigen, wenn man zu einer unbefanzenen Beurteilung der Kasseneinrihtungen kommen will, und ih glaube, daß die beiden Herren, die vor mir gesprochen haben, nit der erste Redner, geshweige denn der legte, in diesem Punkte den Verhältnissen vollständig gerecht geworden sind. (Sehr rihtig! rechts.) Nun, meine Herren, habe ih schon gesagt, daß diese Verhältnisse die Aufmerksamkeit der Regterung beschäftigen müssen, und in der Tat ist man nicht bloß in der Landesverwaltung, sondern au in der Reihsverwaltung mit den Fragen befaßt, die sich daran knüpfen, vor allem wie hier den ¿um Teil durhaus billigen Erwartungen der Arbeiter entgegen- zukommen wäre.

Meine Herren, der Herr Staatssekretär des Innern hat diese Sache vor einiger Zeit aufgenommen. Er hat sich darüber mit der preußischen Verwaltung in Verbindung geseßt, und ih glaube, wir dürfen abwarten, was aus diesen Verständigungsversuchen hervorgehen wird. Sie werden, sobald fie abgeshlossen sind, voraussihtlich weiter zu Unterhandlungen mit den übrigen Regierungen führen, und ih zweifle nicht, daß dann auch der Boden gefunden werden wird, um zu einer befriedigenden Regelung ¿zu kommen. In diesem Augenblick, meine Herren, angesihts des Mangels allen ausreihenden Materials, um die Verhältnisse erschöpfend zu beurteilen, ist nah meiner Auffassung, die, wie ih glaube, der Herr Staats- sekretär des Innern teilen wird, der Zeitpunkt noch nicht gekommen, um eine Regelung vorzunehmen, und ich verstehe es deshalb voll- ständig, daß die Kommission des Reichstags, die sich mit unserer Vorlage befaßt hat, sich zunächst darauf beschränkt hat, eine Resolution zu beschließen, welche die besondere Aufmerksamkeit der Regierung für dieses Gebiet fordert.

Nun haben die Herren Albrecht und Genossen den Zeitpunkt aber gleihwohl für gekommen erachtet, um eine geseßlide Regelung von seiten des Reichs herbeizuführen. In dem Vorshlag der Herren Antragsteller sind nach meiner Meinung Bestimmungen enthalten, die die Geseßgebung unter keinen Umständen akzeptieren könnte. Würden Bestimmungen dieser Art angenommen werden, so würde das nichts anderes bedeuten, als den Ruin der Kassen, die doch wesentlich zum Wohle der Arbeiter inner- halb der einzelnen Unternehmungen und Werke bestehen. Jh bin aver auch der Ansicht, meine Herren, daß wir überhaupt eine Regelung im Anschlusse an dieses vorliegende privatrehts- liße Geseg nicht vornehmen können, weil die Beftimmungen, die getroffen werden müßten, ja zum großen Teil auf privatrechtlißzem Gebiet niht liegen würden, weil sie überdies über das versiherung8tehnische Gebiet in weitem Umfang hinausgehen würden. Das tun ja au die Vorschläge der Herren Antragsteller. In demn Antrag der Herren Abgg. Albrecht und Genossen findet sh ein Satz, dem ein nicht unberechtigter Gedanke zu Grunde liegt, in der Bestimmung, die von den Herren empfohlen wird, daß die Ver- siherungsleistungen in den einzelnen Werks- und Pensionskassen nit aus Grüden entzogen werden dürfen, die niht aus dem Wesen des Versicherungsvertrages selbst folgen. Meine Herren, der Sat läßt fih bören, aber nur nicht in dieser Beschränkung. Ec ist richtig, wenn man ihn writer faßt. Die Beslimmungen, die über das Ver- fiherungswesen auf dem Gebiete des Vertragsrechts ergehen, sollen, soweit sie in den Rahmen des Entwurfs aufgenommen werden, nit weitergehen als so weit, wie es dem Wesen der versiherungstehnischen Grundsätze entspricht.

Nun, meine Herren, jeder, der den Antrag, wie er hier vorliegt, ih näher ansehen wird, muß ohne weiteres zugeben, daß die ver- [hiedenen Vorschläge, die von den Herren Antragstellern gemacht worden sind, aus dem Wesen der Versiherungstehnik und des Ver- siherungsvertrags ih nit herleiten lassen.

Wenn unter Nr. 1 von den Herren verlangt wird, daß die Werk- besizer Beiträge zahlen sollen, die mindestens die Hälfte der Beträge der im Arbeitsverbältnis befindlihen Arbeiter ausmachen, ja, meine Herren, wie hängt das mit dem Versiherung8wesen zusammen, wie folgt das aus dem Wesen des Versicherungsvertrages? Das folgt vielleihßt aus den Rücksihten, die ein wohlwollender Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitern zu nehmen hat, und entspriht den An- forderungen, denen rationell eingerihtete Wokblfahrtseinrihtungen genügen sollen. Aber aus dem Wesen des Versicherungsvertrages, meine Herren, folgt das in keiner Weise und ich kann, was Nr. a bes trifft, die Herren Antragsteller mit ihrem eigenen Standpunkt unter

Nr. d \{laaen. Dann haben die Herren verlangt, daß nah der Lösung des Ar-

beitsvertrages die Arbeiter, die aus dem Unternehmen aus\{eiden, ganz in derselben Art noch weiter an den Gewährungen aus der Kasse im Falle der Hilfsbedürftigkeit oder des Pensionterungéfalles teilnehmen sollen wie vorher. Meine Herren, da wird verlangt, daß die Arbeiter, die niht mehr der Kasse angehören, dennoch teilnehmen sollen an den Wohltaten der Kasse, obwohl diese Wohltaten zum großen Teil auf die Beiträge von seiten der Arbeitgeber fundiert find, mit denen die ausgeschiedenen Arbeiter nihts mehr zu tun haben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Jch \prehe niht von den tat- \ählih vorhandenen Einrihtungen gewisser Knappschaftskafsen, ih sprehe von den allgemeinen Grundsäßen, die Sie aufstellen wollen ; ih fage: es entspricht nit der von Ihnen felbst anerkannten Forde- rung, daß Einrichtungen der Kassen dem Wesen versiherungstechnischer Grundsäße sich anpassen sollen, wenn Sie gleihwohl die Ansprüche der Arbeiter an die Kassen unter allen Umständen in vollem Umfang aufrecht erhalten wollen. Das geht über die versiherungêtehnis{ haltbaren Grundsäße binaus, es verlangt viel mehr, als mit irgend welFen versiherungstehnishen Grundsäßen sich verträgt. Und wenn unter den Knappschaftskafsen solhe Einrichtungen bestehen, so sind das eben Wohlfahrtseinrihtungen, die niht hineingehören in den Nabmen eines Versicherungsgeseßz-8, bei dem Versicherer und Versicherte ihre Leistungen abzumessen haben lediglich nah ten Bestimmungen eines Versicherungs- vertrags und nah den technischen Grundsäßen, die jede Versicherung regeln müfsen.

So, meine Herren, könnte ich auch gleihes ausführen bezügli der NüFzewährung. Kein nah tehnischen Grundsäßen angelegtes Versicherunçsunternehmen if in der Lage, den Versicherten nah einiger Zeit, wenn sie ausscheiden, alles das wiederzugeben, was fie

als Beiträge zu dem Versiherungsunternehmen gezahlt haben. (Sehr richtig! rechts.) Wo soll denn schließlich die. Deckung der Ver- siherungsleistungen herkommen, wenn die Versicherten ihre Einshüsse voll zurückfordern dürfen? Es kann sehr wohl den ‘versiherungs- tehnishen Grundsäyen entsprehen, daß man in gewissem Umfange, soweit die Aus scheidenden für ihre Einshüfse noch nicht vol befriedigt ersheinen, aus der Kasse der Versicherung einen Teil der Einschüsse erstattet. Aber daß man alles erstattet, das entspriht den ver- siherungstehnishen Grundsäßen niemals. Wenn Sie das verlangen, meine Herren, so seßen Sie sich mit Voraussezungen Ihres eigenen Antrags in Widerspruch. /

Meine Herren, ih glaube, ich brauche Ihnen bloß diese wentgen Beispiele vorzulegen, um darüber Klarheit zu \{assen, daß in ein Geseß, welches nihts anderes bezweckt, als die auf dem reinen Ver- sicherungs8gebiet berehtigten Ansprühe und Verpflihtungen der Unter- nehmer einerseits und der Versicherten andererseits grundsäßlich fest- zustellen, derartige Bestimmungen, wie sie hier von den Herren Antragstellern verlangt werden, niht hineinpassen. (Sehr rihtig! rechts.) Ich glaube deshalb, es ergibt sich ohne weiteres als logischer S@luß, daß das Haus nicht in der Lage ist, auf diesen Antrag ein- zugehen. (Bravo !)

Im übrigen, meine Herren, möchte ih Sie doch beruhigen be- züglih der weiteren Entwicklung der Werkpensionskassen insofern, als auch diese Entwicklung immerhin zusammenhängt mit dem vor- liegenden Entwurf, wenn er Geseß werden sollte. Nah dem Gesetze werden alle Kassen, die als Versiherungsunternehmungen an- gesprohen werden können, genötigt sein, ihr Statut daraufhin zu revidieren, ob sie den Anforderungen des Gesetzes gerecht werden. Bei dieser Gelegenheit werden die Kassen in die Lage kommen, zu prüfen und zwar im Laufe der nähsten Zeit, wie das Geseg es ja verlangen wird, zu prüfen, ob nicht mit Rücksiht auf die geseßlichen Be- stimmungen manche ihrer Einrichtungen einer Abänderung unterzogen werden müssen. Hierbei wird entweder die Landcsverwaltung oder das Aufsichtsamt für Privatoersiherungsunternehmungen mitzuwirken haben, und es wird si dabei ein breiterer Boden für die jet {on vielfa geübte Tätigkeit des Aufsichtsamts bieten, in tenjenigen Fällen, in denen nach Ansicht des Aufsichtsamts die Ardeiter in einer der Sache nicht entsprehenden, versiherungstehnisch niht berechtizten Weise von den Kassen behandelt werden, eine Abhilfe zu \{chaffen. Wenn auf diesem Wege auch dieses Gesey beitragen wird, die Ver- hältnisse der Kaffenbeteiligten besser zu regeln als bisher, so werden, glaube ih, alle, das Haus und die Regterungen, einen solchen Erfolg des Geseyes begrüßen. Jm übrigen kann ih nur wiederholen, was ih vorhin s{chon angedeutet habe: auch darüber hinaus wird die Reichs- verwaltung und wird insbesondere der Herr Staatssekretär des Innern, zu dessen Ressort diese Seite der Sache gehöct, weil sie êöffentlih- rechtliher und sozialpolitisher Natur ist, bemüßt bleiben, hter Besserung zu shaffen im Einvernehmen mit der pceuß {hen Regierung und mit den übrigen Regierungen der einzelnen deutshen Staaten.

Ich möchte Sie unter diesen Umständen bitten, meine Herren, wenn Sie auch geneigt sind, die von der Kommission beshlosenen Resolutionen anzunehmen, im übcigen sich mit den Zusagen begnügen zu wollen, die ich hier gegeb:-n habe, und den Antrag der Herren Albrecht und Genossen abzulehnen. (Beifall.)

Hierauf wird ein Vertagungsantrag des Abg. Singer angenommen.

Schluß 8 Uhr. Nöchste Sißung Sonnabend 11 Uhr. (Rechnungsvorlagen, Fortsezung der zweiten Lesung des Geseßz- entwurfs, betreffend den Versicherungsvertrag; zweite Lesung der Vorlagen, betreffend den Wechselprotest und die Haftung des Tierhalters, dritte Lesung der Novelle zum Unterstüßungs- woh" siggeseß, zweite Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung, betreffend den kleinen Befähigungsnachwe1s.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesehes wegen Aenderung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempel steuer, zugegangen :

Das Geseb, betreffend bie Wehselitempels

a eleß, vbelressend die Wechsel!tempelsleuer, vom 10. 1869 (Bundesgeseßbl. S. 193) wird dahin Tee I I. Der § 1 erhält folgende afsung:

Gezogene und eigene We(sel unterliegen dem Wecselstempel.

Von der Stempelabgabe befreit bleiben :

1) die vom Ausland auf das Aueland gezogenen und die im Ausland ausgestellten eigenen Wechsel, wenn fie nur im Auslande zahlbar find;

2) die vom Inland auf das Ausland gezogenen, nur im Aus- land, und zwar auf Sicht oder spätestens innerhalb zehn Tagen nah de-m Tage der Au T zahlbaren Wechsel, sofern sie vom Ausfteller unmittelbar in das Ausland versendet werden.

II. Im § 4 werden die Worte „Bundeskasse“, „Bundesgebiet“ und „folidarish“ durch die Worte „Reichskafse“, „Inland* und „als Gesamtschuldner" erseßt.

ITT. Im § 7 Ab}. 2 wird das Wort „Bundesgebiet" durch das Wort „Inland“ ersetzt.

IV. An die Stelle des § 12 treten folgende Vorschriften: Ein zur Annahme versandtes Wechselexemplar darf vom Verwahrer gegen Vorlegung eines niht vercsteuerten Exemplars oder einer nit ver- steuerten Abschrift deéselben Wechsels unverste1ert nur aus- geliefert werden, wenn dieses unversteuerte Exemplar oder diese unversteuerte Abschrift zuvor auf dec MNüdseite dergestalt durhkreuzt it, daß dadur die Benußung zum In- dossieren ausgeschlossen wird. Ist dies niht der Fall, so haftet der Verwahrer, der das mit dem Annahmevermerk versehene Exemplar unversteuert ausliefert, für die Stempelabgabe und verfällt, wenn sie nicht rechtzeitig entrihtet wird, in die im § 15 bestimmte Strafe.

V. Im § 13 werden die Worte „Bundeestempel*, „Bundes- stempelmaike" und „Blanket“ durch die Worte „Wechselstempel“, „Wechselstempelmarke® und „Vordruck* erseßt.

VI. Hinter dem § 14 wers folgende Vorschriften eingestellt :

8 14a.

Der Anspruch auf Entrichtung des Wechselstempels verjährt in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Sue d Jahres, in welhem der Wechsel fällig geworden ist. Die Verjährung wird unterbrochen dur jede von der zustäxdigen Behörde zur G-ltends machung des Anspruchs gegen den Zz1hlungspflichtigen gerihtete Hand- lung. Wird die Verjährung unterbrohen, so beginnt eine neue Ber- jährung nicht vor dem Schlusse des Jahres, in welchem die Unter- brehung fiattgefunden hat. Die Unterbr:chung der Verjährung wirkt nur gegen denjenigen, gegen welchen die Unterbrehungshandlung ge- richtet worden ist. Jst auf Grund des § 15 gegen eine der dort be-

8 14b.

In Beziehung auf die Verpflchtung zur Entrichtung des Wechsel- stempels ist der Nechtêweg zulässig. Die Vorschriften des § 70 des S ES vom 3. Junt 1906 finden Anwendung.

¿Im „Geldstrafe“ erseßt.

Der § 15 Abf. 3 wird durch folgende als § 16e einzusthaltende Vorschriften erseßt: Die Umwandlung etner niht beizutreibenden Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet nicht statt. Auch ist, wenn ter Verurteilte ein Deuisher ist, die Zwargsversteigerung eines Grundstücks ohne seine Zusiimmung nit zulässig.

VIII. Hinter dem § 16 weren folgende Vorschriften eingestellt : a

Ergibt sich in den Fällen der 8§§ 15, 16 aus den Umständen, daf; eine Hinterziehung der Stempelabgabe niht hat verübt werden können oder nicht beabsihtigt worden ist, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark ein. 8 16b

Die auf Grund dîéses Gesehes zu verhängenden Strafen sind bei offenen g oen, Kommanditgesellschaften und Kommandit- gesellschaften auf Aktien gegen die zur Vertretung der Gesellschaft be- rechtigten Gesellshafter, bei Gesellsshaften mit bes{ränkter Haftung gegen die Geschäftsfübrer, bei Gencssenschaften, Aktiengesellschaften und sonstigen rechtêfähigen Vereinen gegen die Vorstandsmitglteder nur im einmaligen Betrage, jedoch unter Haftbarkeit jedes einzelnen, als Gesamischuldner, festzuseßen. Ebenso is in anderen Fällen zu verfahren, in denen mehrere Personen gemeinschaftlich oder als Ver- treter desselben Teilnehwmers am Umlaufe des Wechsels beteiligt sind.

Die Vorschrift des Abs. 1 Saß 1 findet entsprehende Anwendung im Verhältnisse des Vollmachtgebers zu dem Bevollmächtigten, welcher innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Voll- mahhtgebers eine der in den 6 bis 12 bezeihneten Handlungen E bevor der Verpflihtung zur Entrichtung des Stempels genügt ist.

IX. An die Stelle des § 17 treten folgende Vorschriften: Die Strafverfolgung von Hinterziehungen des Wechselstemp-ls 15) ver- jährt in fünf Jahren, von anderen Zuwiderhandlungen (F 16a) in einem Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welhem der Wechsel fällig geworden ist. Wird die Verjährurg unterbrochen, so beginnt eine neue Verjährung niht vor dem Schlusse des Jahres, in welhem die Unterbrechung stattgefunden hat.

X. Im § 18 Abs. 1 werden die Worte „Inbetreff der Fest- stellung“ bis „im Gnadenwege“ durch die Worte erseßt „Hinsichtlih des Verwaltungsstrafverfahrens, der Strafmilderung und des Er- sa der Strafe im Gnadenwege sowie hinsihtlih der Strafvoll-

reckung“.

Im § 18 Abs. 2 werden die Worte „die im § 15 vorgeschrie- beren Geldbußen“ erseßt durch die Worte „die in den §8 15, 16 a vorgeschriebenen Geldstrafen“.

X[. Der § 19 wird aufgehoben.

XII. Im § 20 werden die Worte „Staaten des Bundes“ und „der Bundes-Stempelabgabe* durch die Worte „Bundesstaaten“ und „des Wechselstempels* erseßt.

XIII. Der § 22 rwoird dur gene als Abs. 2 des § 283 einzu- haltende Vorschriften erseßt: Dec Bundesrat erläßt insbesondere die Anordnungen wegen der Anfertigung und des Vert1iebs der nah Maß- gabe dieses Geseßes zu verwendenden Stempelmarken und gestempelten Orass Aen liter ee ie Verwendung der

arken. Er ste e Bedingungen fest, unter welhen für verdorbene ags gy E S zulässig t: R ! . An die Stelle des § 24 treten folgende Vorschriften: Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprehende R cer N i!

1) auf DLNI N O Detae über die Zahlung von Geld, sofern sie durch Indossament übertragen werden können,

2) auf Anweifungen über die Z1hlung von Geld, sofern fie durch Indossament übertragen werden können oder auf den Jahaber lauten oder sofern die Zahlung an jeden Jahaber bewirkt werden kann.

Es macht keinen Unteischied, ob die im Abs. 1 bezeichneten Urkunden in Form von Briefen oder in anderer Form ausçestellt werden. Befreit von der Stempelabgabe sind Shecks mit der im § 29 Abs. 2 des Scheckgesectzes vorgesehenen Ausnahme sowie die statt der Bariablung dienenden auf Sicht zahlbaren Plagtzanweisungen, die nicht Schecks4 sind. Gine auf die Urkunde gesetzte Annahmeerklärung macht den Scheck oder die Plaßanweisung steuerpflihtig, sofern der Annahmeerklärung rechtliche Wirkung zukommt. Die Versteuerung muß erfolgen, ehe der Akzeptant den Scheck oder die Plotzzinweisung

avs den Händen gibt. In welhen Fällen Anweisungen, die an einem Nawbarorte des Ausstellungsorts zahlbar sind, den Plagtzanweisungen gleihzuahten sind, bestimmt der Buntezrat nah Vtaßgabe der ört- den V Der & 25 erbält fol er erhält folgende Fassung: Urkunden, welche diesem Gesetze O sind oder auf welche die in LeeS Ge seße vorgesehenen Stempelbefreiunzen Aawendung finden, sind in den einzelnen Bundesstaaten keiner Abzabe unterworfen. Avch von den auf derartige Urkunden geseßten Uebertragungêvermerken, Quittungen L Ee s Me G n hesen Papieren bezüglichen Ver- meik-n dúrfen landesgest 2 Abgaben nicht erhoben werden. Proteste findet diese Vorschrift keine Anwendung, ) De Lrli. La die Stel Ct . An die Stelle des § 27 treten folgende Vorschriften - Der Ertrag des Wechsel stempels fließt in die Reichokafe, Fudom Bundesftaate wird von der jährlihen Einnahme, welche in seinem Ae aus Ln Rb ps R marien oder gestempelten Vor- rucken erzielt wird, der Betrag von zwei vom Hun Reichakase ewäbrt g z Hundert aus der Artikel 2.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text des im Arti bezeihneten Gefeßes, wie er sich aus den Aenderungen ergibt, 4 agf § 2 des Einführungsgeseßes zum Strafgesetzbuche für das Deutsche HKeih (Bundes-Gefeybl. 1870 S. 195), in dem Eesttz: vom 4. Juni 1879 wegen Abänderung des Gesctzes, betreffend die Wrchselstempel- steuer (Neihs-Geseßbl. S. 151), im § 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselprolestes sowie in dem vorliegenden Gesetze vorgesehen sind, in fortlaufender Nummernfolge der Paragraphen als „Wech|elstempelgeseß“ mit dem Datum des vorliegenden Gesetzes durh das Neichsgesegblatt bekannt zu machen. Soweit in Reichs- geseßen oder L1ndesgeseßen auf Vorschriften des Wechselstempelsteuer- geseyes verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften des vom Re:chskanz¡ler bekannt gema en Pes an die Stelle. rtikel 3.

Ae A N m De s N eaE

uf die vor diesem Tage ausgestellten inländishen oder ersten inländishen Inhaber aus den Händen E, aUBläntisen Wechfel finden die Vorschriften des § 14a mit der Maßgabe An- ag, en die Ce rue, T B des Inkrafst!retens

e eleyes an gerechnet wird, salls die -

punte us waren. O esel vor diesem Zeit

ür das Gebiet der Jnsel Helgoland wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Geseßes durch Kaiserlite Verordnu s stimmung des Bundesrats festgesept. O E

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten uud Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den e Veröffentlihunçen des Kaise li 2 Nr. 18 vom 29. April oe) Gesundheitsamts“,

Pest.

zeihneten Personen ein Strafverfahren wegen Hinterziehu inge- [eitet, so verjährt der Anspru i Entrichtung des Wechselftempels | gegenüber diefer Person niht früher als die Strafverfolgung. |

Türkei. In Yambo wurden vom 22. März bis 5. April 21 tôdlih verlaufene Pestfälle festgestellt, in D 30. März einer der älteren Pestfälle mit em E

15 Abs. 1 wird das Wort „Geldbuße* dur

‘Von Assiut und e

ten. Vom 11. bis 18. April sind an der Pest 80 Per- L e: 46 gestorben), davon 17 (15) in Lufksor der rovinz Keneh, 12 (6) in Magagha der Prov. Minieh, 14 (11) in Eonel der Prov. Keneh, 10 (4) in Etsa der Prov. Fayum, 6 (—) in Tantah der Prov. Garbieh, 4 (6) in Sammalut der Prov. Minteh, 4 (3) in Fayum, 3 (—) in Deirut der Prov. Assiut, je 2 Sdo, Deuba L V eantrien, Mállawi dex der Pr iat u Defsuk der Prov. Garbich, 1 (1) in Zifta der- lben Provinz.

ritisch-Ostindien. Vom 8. bis 14. März sind in ganz 0 E Erkrankungen und 6739 Todesfälle an der Pest zur Anzeige gelangt. Von den Pesttodesfällen kamen 1427 auf die räsidentshaft Bombay davo1 289 auf die Stadt B; mbay, 122 auf das Stadt und Hafengebiet von Karachi, 20 auf das von Jamnagar, 195 auf den Barodastaat —, ferner 1659 auf dgs Punjab, 1290 auf die Vereinigten Provinzen, 934 auf Bengalen, 660 auf Rajputana, 246 auf Burma, 200 auf den Staat Mysore, 143 auf die Präsidentschaft Madras, 130 auf die Zentralprovinzen, 42 auf Zentralindien, 7 auf Hyderabad und 1 auf Coorg. In dem jetzt besonders stark heim- gesuhten Punjab entfielen wäbrend der Berichtswoche allein 1074 neue Erkrankungen und 925 Todesfälle auf den, Divisionsbezirk

Delhi. Piblgina Sotorementn: Iu Singapore is auch am

. März ein Pestfall festgestellt worden. M D L Vom 1 bis 29. Februar sind in der Kolonie 5 Sra ungen und 5 Todesfälle an der Pest, durchweg bei Chinesen, vorgekommen.

*Wenezuela. In La Guaira sind Miite April pestartige Er- krankungen aufgetreten.

Gcuador. Bis zum 20. März waren dem Pestlazarett in Guayaquil mehr als 100 Pestkranke zugegangen, davon sind 30 ge-

orben. Man vermutet aber, daß außerdem noch viele Pesikranke in

rivatwohnungen behandelt würden. Die Reinizung und Desinfektion der Stadt sind einem besonderen Aus\husse übertragen wocden. ! Dem Auftreten der Seuche soll ein auffallendes Sterben der Ratten voraus- gegangen sein.

Uruguay. Zufolge einer Mitteilung vom 19. April find in Montevideo 5 Pestfälle festgestellt worden. Í

Chile. Zufolge einer Mitteilung vom 25. März sind in Taltal vereinzelte Pestfälle aufgetreten. :

Peru. Zufolge einer Mitteilung vom 2k. März sind mehrere Pestfälle in Lima und Umgegend bakteriologisch festgestellt; das Pest- lazarett ist wieder eröffnet worden. Schlimmer als in der Hauptstadt il die Krankheit in mehreren Provinzialstädten aufgetreten; im Süden ilt S Mollendo, im Norden die Stadt Trujillo verseucht.

Pest und Cholera.

British-Ostindien. In Kalkutta starben vom 15. bis 21. März 104 Personen an der Pest und 204 an der Cholera.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Para vom 1. bis 21. März 22 Er- krankungen (und 17 Todesfälle), in Bridgetown und Umgebung vom 8. bis 11. März 1 (1), ferner in Guayaquil vom 16. Fe- bruar bis 14. März 25. Todesfälle.

- Podcken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 19. bis 25. April And 28 Podckenerkranfungen (davon 10 bei russisGen Arbeitern) aus 17 Ortschaften gemeldet worden, und zwar 1 aus der Irrenanstalt Allenberg (Kreis Wehlau, Reg.-Bez. Königsberg), 5 aus Adl. S L omen (Kreis Strasburg, Reg.-Bez. Marienwerder), je 1 aus ôneberg (Kreis Angermünde, NReg.-Bez. Potsdam) und aus Schorbus (Landkreis Kottbus), 2 aus Leuthen (Lands kreis Kottbus), 1 aus Wulkow (Kreis Lebus, Reg.-Bez. Frank- furt), 2 aus Sellenthin, 1 aus Paß (Kreis Pyriß, Reg.-Bez. Stettin), je 1 aus Kuntzow (Kreis Greifswald, NReg.-Bez. Stralsund), aus Czern iak (Kreis Mogilno, NReg.-Bez. Bromberg), 4 aus Echthausen (Kreis Arnsberg), 2 aus Oberense (Kreis Soest, Reg. -Bez. Arnsberg), je 1 aus der Stadt Cöôln, aus Augustusberg (Amts3hauptmannshaft Meißen, Sachsen) und Worms (Hessen), 2 aus Büdesheim (Kreis Friedberg, Hessen), 1 aus Schöningen (Kreis Helmstedt, Braunschwetg).

Hongkong. Im Februar erkrankten in der Kolonie 146 Per- sonen, darunter 142 Chinesen, an den Pocken, und zwar bis auf 14 alle in der Stadt Viktoria; der Seuche erlagen 111 Kranke.

Brasilien. Vom 24. Februar bis 22. März sind in Rio de Janeiro 236 Personen an den Pocken erkrankt und 118 daran ge- storben. Die Gesundheitsbehörde hat bekannt gemaht, daß in allen Stadtteilen Schußpockenimpfungen kostenlos von Aerzten ausgeführt werden; allen Aerzten der Stadt wird Shußpockenlymphe unentgelt- lih ¿zur Verfügung gestellt. / i

Chile. In der Provinz Cautin, vor allem in Temuco, ge- winnen die Pocken, zufolge einer Mitteilung vom 25. März, an Ver-

breitung. s Fledckfieber.

Oefterreich. Vom 12. bis 18. April in Galizien 41 Er- krankungen, davon 1 in der Stadt Lemberg.

Genidckstarre.

Preußen. In der Woche vom 12. bis 18. April find 64 Er“ krankungen (und 23 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Re- gierungs8bezirken [und Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 3 {Berlin 2, Nirdorf 1], NReg.-Bez. Arnsberg 8 (3) [Bochum Stzdt 2, Bochum Land 1 (1), Dortmund Stadt, Dortmund Land je 1, Gelsenkirchen Stadt 1 (1), Hattingen 1, Hörde 1 (1)}, Breslau 2 [Breslau Stadt], Cöln 3 (1) [Cöln Stadt, Cöln Land je l, Rheinbach 1 (1)], Düsseldorf 17 (5) Düsseldorf Stadt 2, Düsseldorf Land 3 (1), Duisburg 1 (1), Elber- eld 1, Efsen Stadt 8 (3), Esszn Land 2}! NN gener 1 (1) [Pr -Éylau), Liegnis 1 (Bunzlau) Münster 2 [Recklinghausen and], Oppeln 8 (4) [Gleiwiß (1), Groß-Strehliß 2, Kattowitz Land 4 (3), Pleß, Rybnik je 1], Posen 1 [Jarotlshin}, Potsdam 3 (1) [Brandenburg a. H., Niederbarnim, Teltow je 1, Zau-Belzig (1)), Schleswig 1 [Altona], Stettin 3 (3), [Stettin}, Trier 11 (4) [Merzig 2, Saarbrücken 1, Saarlouis 3 (1), Trier Land 5 (3)), Wiesbaden (l) [Frankfurt a. M. Stadt].

Nach dem nahhträglih eingegangenen Nachweise des Reg.-Bez. Minden ift in der Vorwoche die Genickstarre dort niht aufgetreten.

Typhus. Argentinien. Im Laufe des März war in einigen Vororten von Buenos Aires der Typhus epidemisch aufgetreten, was dem Genuß s{lechten Trinkwassers zugeshrieben wurde.

Verschiedene Krankheiten.

Konstantinopel (30. März bis 19. April) 14, Moskau 13, St. Petersvurg 4, Warschau 12, Kalkutta 15. bis 21. Mär) 20 Todesfälle; Odessa 1, Paris 2, etersburg 26, Warschau (Krankenhäuser) 12 Erkrankungen; Varkt- zellen: Budapest 23, New York 166, Wien 107 Erkrankungen; Fleckfieber: Budapest 10, Moskau 7, St. Petersburg 3, Warschau 1 Todesfälle; Budapest 18, Odessa 1, St. Petersburg 6, Warschau Krankenhäuser) 10 Ezkcankungen; Rückfallfieber: Moskau 6,

t. Petersburg 15 Todesfälle; Odessa 7, St. Petersburg 118 Er- krankungen; Genickstarre: Dublin B bis 18. April), Edinburg {e 1, Glasgow 4, Konstantinopel (30. März bis 12. April) 4, Kopen- agen 1, New York 12, ien 4 Todesfälle; Harlingen in der Mredin) Friesland (15. bis 21. April), Kopenhxgen je 1, New York 9,

ctterdam (15. bis 21. April) 1, Wien 5 Erkrankungen; Tollwukt: Moskau 1 Todesfall; Milzbrand: Moskau 1 Todesfall ; Neg.- Bezirke Breslau 1, Hildesheim, Wien je 2 Erkrankungen; Influenza: Berlin 6, Braunschweig 3, Charlottenburg, Halle, Lübeck, Amsterdam je 1, Budapest 2, London 37, Moskau 12, New York 9, Odeffa 1,

oden:

aris 6, St. Petersburg 24, Rom 5 Todesfälle, Kopenhagen 110, h 41 Erkrankungen; Körnerkrankheit: Reg.-Bez. Porsdam 63 Erfrankungen; Ankylostomiasis: Reg.-Bez. Arnsberg 1 Er- kcankung. Mehr als ein gchmer aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutshen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 9/9): in Recklinghausen Erkrankungen gelangten zur Anzeige in Berlin 48, in den Reg.-Bezirken Arnsberg 115, “Düsseldorf 138, Oppeln 111, in Hamburg 6, S 64, Edinburg 40, Kopen- hagen 46, London (Krankenhäuser) 328, New York 997, Paris 289, St. Petersburg 65, Rotterdam (15 bis 21. April) 23, Wien 106; desgl. an Masern und Röôteln (1895/1904: 1,10 0/6): in Bromberg, Lichtenberg Erkrankungen wurden gemeldet in Hamburg 81, Budapest 100, Kopenhagen 23, New York 1778, Odessa 23, Paris 511, St. Petersburg 148, Wien 918; desgl. an Diphtherie und Kru pp (1895/1904: 1,629/0): in Hildesheim, Linden Er- krankungen wurden angezeigt im Landespolizeibezirk Berlin 101 (Stadt Berlin 68), Budapest 34, Kopenhagen 24, London (Krankenhäuser) 106, New Vork 390, Paris 73, St. Petersburg 92, Rotterdam 49 bis 21. April) 22, Wien 98; ferner kamen Erkrankungen zur

nzeige an Keuchhusten in Kopenhagen 35, New York 29; desgl.

an Typhus in New York 28, Paris 27, St. Petersburg 120.

Haudel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten eNachrichten für Handel und Industrie“.)

Geplante Wasserleitungs- und Kanalisationsanlagen in mexikanischen Städten.

Gine Zeit hervorragender Tätigkeit auf dem Gebiete der Errichtung gemeinnügiger Anlagen is in den größeren Städten Mexikos ange- brohen. Viele Städte pr wegen ihrer günstigen Finanzlag? im Stande, solche Anlagen ohne Anleihen auszuführen, viele handeln noch nach dem alten Brian solche Ben nicht eher zu machen, als bis sie das nôtige Geld beisammen haben. Von neuen Projekten für arti valeaat a und Kanalisations8anlagen sind die folgenden bekannt geworden. -

Die Wasserwerke und Kanalisationsanlagen in Monterey, an denen während der leßten beiden Jahre gearbeitet wurde, sind bald fertiggestellt und kosten etwa 5 Millionen Doll. Zwei große Re- [Eee in rerstärkter Betonkonstruktion sind noch zu bauen; jedes von hnen soll 40 Millionen Liter fassen.

Die Stadt Oarxaca hat mit der Errichtung einer aler ung und Kanalisation, wofür 500 000 Doll. ausgeworfen sind, bereits bes gonnen. Kürzlih hat sie das Recht der Wasserentnahme aus der Molina del Lazo bei Etla erworben. Von dort aus wuß das Wasser in ues Leitung von 15 engl. Meilen Länge nah der Stadt befördert werden.

ür die Stadt Chihuahua wird der große Chuviécar-Damm für das Staubecken, aus welhem die Wasserleitung gespeist werden foll, im Juli mit einem Kostenaufwand von 750 000 Doll. fertiggestellt sein. Nah Vollendung dieser Arbeit soll an die Herstellung der Leitungen nach und in der Stadt herangegangen werden, deren Kosten mit reichlich 500 (00 Doll. veranschlagt sind. Die Stadt beabsichtigt au, bedeutende Pflasterung8arbeiten ausführen zu lassen und sonstige gemeinnüßige Anlagen zu schaffen.

Die Stadt Juarez im Staate Chihuahua Hat Pläne für Wasser- [leitung und Kanalisation in Angriff genommen. ie hoch si dort die Aufroendungen für diese Werke belaufen werden, is noch nicht bekannt geworden. (Nah The Tradesman, Chattanooga,)

Auss\chreibungen.

Automobilbetrieb zwishen Innsbruck und Kufstein. Herr Roman Vogler in Brixlegg hat bei dêr Statthalterei die Kon- zession für eine Automobilverbinduñg zwishen Innétbruck und Kufstein nachgesuht. Er will auf dieser 75 km langen Strecke einen Personen- tranéport einführen; zu diesem Zwecke würden vorerst sechs Automobile und ein Reserv:automobil genügen. (ODesterreichisher Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Eine Kunstdüngerfabrik in Bulgarien. Nah einer Mitteilung aus Sofia hat das dortige Handels- und Ackerbau- ministerium den Herren Konsulow, Djidjew und Goldstein (Wohnort nit genannt) die Konzession zur Errichtung einer Fabrik erteilt, in der Kunstdünger und Leim erzeugt werden wird. Die Konzession erstreckt {ih auf die Kreise Sofia, Küstendil, Vraya und Widdin.

(Bukarester Tageblatt.)

Landwirtschaftlihe Schule im Wilajet von Adana (Kleinasien). Die Behörden des Wilajet von Adana beabsihtigen die Gründung einer läandwirtschaftlihen Schule, die der SOUPLE treibenden Bevölkerung mit praktishen Ratschlägen und Winken an die Hand gehen soll. (Konstantinopler Handelsblatt.)

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 1. Mai 1908:

Ruhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen GWertelt, « e O 1346 7 63 Nicht gestellt . ,

Im Reichsamt des Innern werden länderweise die für unseren Außenhandel wichtigsten Bestimmungen zusammen- gestellt, um den Beteiligten das amtlich- Material beffer zugängig zu machen und den H1ndelskammern und wirts{zftlichen Verbänden die Auskunfterteilung zu erleichtern. In die ente ungen follen je nah den Verhältnissen des einzelnen Landes aufgenommen werden Vorschriften über : Zollförmlichkeiten bei der Ein-, Aus- und Dur(- fuhr von Waren (Schiffsmanifeste, Löschen der Waren, Lollanmeldung, Abfertigung, Poslpaketverkehr u. a.), Zollbehandlung des Shiffsproviants,

ollniederlagen, Zollverfahren bei Beschädigung der Waren (Haverei),

ollbehandlung im Sitche getalens (abandonnierter) Waren, GewichtverzolUung und Tara, Wertverzollung, Zollzahlung, Zollrück- erstattung und -Nacherhebung, Zollbeshwerde- und -Streitve:r fahren, Erteilung von Zolltarifauskünften, Ursprungszeugnisse, Fakturen und deren Beglaubigung, Konsulargebübren, Warenmuster im allgemeinen, | vera P Vena und die von ihnen mitgeführten Warenmuster,

andelsbezeihnungen, Einfuhrverbote und -Beshränkungen, Verkehr s- erleihterungen und -Befreiungen (Reisegerät, Umzug-, Hetrats- und Erbschaftsgut, Meß- und Marktverkehr, Rückwarenverkehr, Veredelunasverkehr, Neparaturverkehr), Feingehalt der Edelmetall- waren. Außerdem foll den Zusammenstellungen eine Uebersicht über die handelépolitishen Beziehungen des betreffenden Landes angeschlossen werden. Die Zusammenstellungen werden unter dem Titel „Zoll- und handelsrechtlihe Bestimmungen des Auslandes“ im Verlage der Königlichen Hofbubhandlung E. S. Mittler u. Sohn, Berlin 8W. 68, Kochstraße 68/71, erscheinen. Die Hefte 1 (Spanien) und 2 (Belgien) werden jeßt ausgegeben, das für Spanien zum Preise von 2 4, das für Belgien zum Preise von 125 4 Für die Beurteilung von Fragen auf dem Gebiete des Zoll- und Handelswesens sowie für die Auskunfterteilung in Angelegen- heiten unseres Außenhandels stehen außerdem, wie zusammenfassend hervorgehoben wird, die folgenden, tin demselben Verlag erscheinenden Dea onen des Neihsamts des Innern zur Verfügung: das in

onatsbefien herausgegebene „Deutsche Handelsarchiv, Zeit- \{hrift für Handel und Gewerbe“ (halbjähriges Abonnement zum Preise von 9 M), die „Systematishe Zusammenstellung der Zolltarife des In- und Auslandes“, eingeteilt in 5 Bände, von denen Band A die Textilindustrie, Band B die Industrie der Metalle, Steine und Erden, Band C die chemishe Industrie, Band D die Holz- und verwandten Industrien, die Papter-, Leder- und

Kautschukindustrie und Band E die Landwirtschaft, Nahrungs- und

Genußmittel umfaßt (Preis des Einzelbandes 2.4, des Gesamtwerkes 8 M), sowie die „Handelsverträge des Deutschen Reichs“, eine Zusammenstellung der geltenden Handels-,” Zoll-, Schiff- fahrts- und Konsularverträge des Reichs und einzelner Bundes- staaten mit dem Auélande (Preis geheftet 12 4, gebunden 13,50 4). Außerdem kommen für die Orientierung von Handel und Industrie in Betracht die im Reichsamte des Innern zusammengestellten „Na ch- rihten für Handel und Industrie“, die auf Antrag bei dem genannten Amte jedem tinländishen Interessenten kostenlos zugestellt werden, der ein dauerndes Interesse an der Veröffentlihung dattut, die in Carl Heymanns Verlag in Berlin W. 8, Mauerstraße 43/44, ersheinenden, gleihfalls im Reihsamte des Innern zusammengestellten „Berichte über Handel und Industrie“, die in Jahreébänden zu 12 46 und auch in Einzelheften im Buchhandel zu beziehen find, endli die den Handelskammern und sonstigen Jnteressentenvertretungen zugehenden vertraulichen und anderen Mitteilungen.

Wie der Geschäftsb [eriht der Preugisen Lebens- und Garantie-Versicherungs, Aktien - Gesellschaft „Fr#drich Wilhelm“ zu Berlin für 1907 zeigt, ist der Versicheruntsbeftand um 594 Millionen Mark auf 524 Millionen Mark gestiegen; an Eren und Zinsen wurden 30 638 121 # eingenommen (gegen das

orjabr mehr 3610 362 46). Die Zahlungen cus Versicherungs- verpflihtungen betrugen 7 622 900 4 (i. V.: 6 976 385 6), für vor- zeitig aufgelöste Versicherungen waren 254 520 46 (i. V. :-278 176 4) aufzuwenden. Der Uebershuß beträgt 4350 997,30 4 (i. LV.: 3 974 057,99 4); den Versicherten werden daraus überwiesen 3016 197,01 4 (im Vorjahre: 2419 814,82 4). Die Versicherten erhalten beim ODividendenverband A 2299/6 der Jabresprämie, beim Verband B 39/6 der Summe der entrihteten Prämien, beim Ver- band C und D je 25 9/6 der Jahresprämie und beim Verband E die in den Versicherungsbedingungen festgeseßten Maximalprozentsäge. Die Aktionäre erhalten 127,50 4 für jede Aktie, das sind 3499/9 der Einzahlung auf das Grundkapital voy 6 Millionen Mark. Die am 25. April 1908 abgehaltene Generalversammlung der Aktionäre ge- peumigte den Abschluß für 1907 und erteilte der Verwaltung Ent- astung.

In der leßten Aufsichtsratésizung der Lebens - Ver« siherungs8-Aktien-Gesellshaft „Deutschland“ zu Berlin wurde die Bilanz für das Jahr 1907 vorgelegt und die ordentliche Generalverfammlung der Aktionäre auf den 29. Mai cr. anberaumt. Die Prämien- und Zinseneinnahme für 1907 beträgt 5 738 542 4 gegen 5 180 406 6 in 1906, der Reingewinn nach Vornahme an- gemessener Abschreibungen 502 969,22 4 (463 370,15 4). Nach den Vorschlägen der Verwaltung foll bei ausreihenden Zuwendungen für die Extrareserven den Aktionären eine Dividende von 8} 9/9 bei einem erhöhten Aktienkapital von 7 000090 4 gegen 8 9/6 bei einem Aktienkapital von 6000000 4 im Vojahre gewährt werden und der Gewinnreserve der Versicherten 255 075,56 4 zu- fließen. Die Gewährleistungsfonds stiegen auf zusammen 31-641 772 #4 (29 104 888,75 M), die Gesamtaktiven auf 832020 399,15 # (29 443 299,70 A).

Eine Versammlung des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleißes findet am Montag, den 4: Mai 1908, 3 Uhr (spätestens 34 Uhr) Nachmittags, behufs Besichtigung der Bleicherei, Ga und Appreturanstalt von Fr. Gebauer in Cha:lottenburg,

ranklinstraße 11—14, ftatt. i

Nach einer durch ,W. T. B.“ übermittelten Meldung des Kaiserli ru\fishen Finanz- und Handelsagentur in Berlin gestaltete

ch der Wochenausweis der Rufssishen Staatsbank vom 29. April, wie folgt (die eingeklammerten Nummern ent- sprehen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Siaatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 962,0 (964/2), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 163,7 (161,3), Silber und Scheidemünze 67,5 (69,6), Diskont- und Spezialrechnungen (Nr. 5) 195,9 (197,9), Spezial- rechnungen, fichergestellt durch Wechjel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7) 106,9 (116,1), gige Vorschüfse (Nr. 8 und 17) 137,4 (137,8 protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sihergeftellt dur unbeweglihes Eigentum (Nr. 18 und 19) 4,5 (4,6), We iere (Nr. 20) 92,9 (94,0), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 3,1 (2,9), Summen « zur Verrehnung mit den Adels- und Bauern- agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 3,9 (3,8), Unkoften der Bank und verschiedene Konten (Nr. 23) 34,5 (35,4), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva, 14 Passiva) 26,7 (23,3), zusammen 1799,0 (1810,9), Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen I passiv und 1a aktiv) 1081,8 (1057,8), Kapitalien der Bank (Nr. 3—5) 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 8b c d e, 9) 518,8 (526,3), laufende Rehnungen der Departe- ments der Reichsrentei (Nr. 8a) 107,9 (106,2), vershiedene Konten (Nr. 2, 10, 11, 12) 32,4 (35,3), Saldo der Rechnung der Bank mit ibren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 3,1 (30,3), Saldo der F, mit den NReichsrenteien (14) (—), zusammen 1799,0 1810,9). b Laut Meldung des „W. T. B.* ergab der provitarisWe Aus- weis der Bruttoeinnahmen der Warshau-Wiener Eisenbahn für den Monat März 1908 eine Gesamteinnahme von 1 843 750 Rubel gegen 1 935 445 Rubel im Vorjahre. Die Einnahmen Januar bis Mârz betrugen 5 635 685 Rubel gegen 5 415344 Rubel im Vorjahre.

Os 1, Mai. (W. T. B.) Die Regierung genchmigte die Emission einer vierprozentigen Anleihe im Betrage von drei Millionen Pfund Sterling zum Kurse von 99 9/6, die morgen zur Zeichnung aufgelegt werden mird. Die Anleibe ist für die Regierung von Südnigeria und hauptsählich für die Fertigstellung der Eisen- bahnlinie von Lagos nach Kano in Nordnigeria bestimmt.

Wasbington, 1. April. (W. T. B.) Die Zunahme der Staats\chuld im Monat April betrug 15 445 899 Dollars; der Kassenbestand 1 839 050 362 Dollars.

New Vork, 1. Mai. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten Stoffe betrug 1715000 Dollars gegen 2081 000 Dollars in der Vorwoche.

Braunschweig, 1. Mai. (W. T. B.) Serienziehung der Braunschweiger 20- Talerlose. 136 242 383 583 978 1016 1073 1176 1307 1544 1639 1873 1921 1928 2037 2411 2531 2617 2684 2707 2839 2964 3002 3187 3327 4086 4248 4353 4435 4597 4800 4886 4980 5030 5144 5388 5715 5874 6116 6180 6259 6312 6595 6747 6991 7361 7518 7563 7806 7856 8047 8133 8391 8708 8976 9410 9447 9528 9804 9839 9994.

Wien, 1. Mai. (W. T. B.) Gewinnziehung der Oefter- reihischen 1860er Staatslose: 600000 Kronen Serie 16657 Nr. 7. 100 000 Kronen Serte 8193 Nr. 16. 50000 Kronen Serie 5187 Nr. 5. Ie 20 000 Kronen Serie 1049 Nr. 6, Serie 11533 Nr. 19. Je 10000 Kronen Serie 535 Nr. 1, See 788 Nr. 20, Serie 2683 Nr. 6, Serie 3286 Nr. 5, Serte 7719 Nr. 1, Serie 7897 Nr. 6, Serte 8922 Nr. 17, Serie 11468 Nr. 3, Serte 13426 Nr. 18, Serte 13870 Nr. 5, Serie 15532 Nr. 10, Serie 16390 Nr. 16, Serie 16528 Nr. 13, Serie 18060 Nr. 17, Serie 19637 Nr. 11. Je 2000 Kronen Serie 535 Nr. 7, Serie 847 Nr. 7, Serie 2134 Nr. 12, Serte 2931 Nr. 1, Serie 3072 Nr. 7, Serie 3613 Nr. 20, Serie 4877 Nr. 17, Serie 5159 Nr. 15, Serie 5187 Nr. 9, Serie 5795 Nr. 4, Serie 6945 Nr. 6, Serie 7095 Nr. 17, Serie 7897 Nr. 18, Serie 9097 Nr. 2, Serie 9201 Nr. 9, Serie 10532 Nr. 4, Serie 11939 Nr. 10, Serte 12803 Nr. 2, Serte 13662 Nr. 2, Serte 13973 Nr. 9, Serie 13973 Nr. 13, Serie 13973 Nr. 20, Serie 14215 Nr. 6, Serie 15338 Nr. 12, Serie 15690 Nr. 18, Serte 15852 Nr. 12, Serie 16376 Nr. 16, Serie 17877 Nr. 12, Serie 17927 Nr. 19, Serie 19057 Nr. 4. Auf die übrigen in ver- losten Serien enthaltenen 5950 Nummern entfallen je 1200 Kronen.