: Deutscher Reichstag. 149. Sißung vom 4. Mai 1908, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Nach Erledigung einiger Rechnungss\achen tritt das Haus in die B ratuan pu Entiourfs A Geseßes, ian me die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat
ir das L noniade 1908 (Ostmarkenzulagen), ein.
Die Reden der Abgg. Shulÿ (Nfm.) und Gröber
(Zentr.) sind in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise mitgeteilt worden.
Staatssekretär des Reihsshaßamts, Staatsminister Sydow :
Meine Herren! Ich kann wohl tarauf verzichten, die sachlichen Gründe, welche es seinerzeit den verbündeten Regierungen erwünscht erscheinen ließen, den Beamten in gewissen Teilen der Oftprovinzen besondere Zulagen zu gewähren, hier noch einmal zu erörtern ; sie sind bereits bei der Beratung früherer Etats von dem Herrn Staats- sekretär des Neichspostamts wiederholt dargelegt worden.
Für das Ressort, dem ich die Ehre habe, vorzustehen, lag die Sache so, daß der Reichêtag einem Wunsche, den die verbündeten Regierungen zweimal in verschiedener Form an das hohe Haus ge- bracht hatten und demgegenüber der Reichstag \sich ablehnend ver- halten hatte, nunmehr zustimmen zu wollen erklärt hatte. Und da konnte ih kein Bedenken tragen, an den Bundesrat mit der Bitte heranzutreten, der Resolution des Reichstags, da sie sich, wenn au nur unter Einschränkungen, mit ihrem früheren Vorschlage deckt, zu entsprehen, und zwar shleunigst, da ja sonst wieder die Sache auf ein Jahr vershoben wird. Der leitende Gedanke ist ja der, die Reichs- beamten in den Ostprovinzen mit den preußischen Beamten an dem- selben Ort gleich zu stellen, und das ist auch die Veranlassung, we8halb genau wie im Jahre 1904 die preußischen Bedingungen zu Grunde gelegt werden sollen bei der Verteilung der Zulage, Be- dingungen, die hier in den Erläuterungen angeführt sind, nur mit einem wesentlichen Unterschiede, nämlih mit dem Fortfall der Wider- ruflichkeit.
Der Herr Abg. Gröber hat nun geglaubt in dieser Hinsicht wihe die Regierungsvorlage vom Beschluß des Reichstags ab. Ich bedauere, dem in jeder Beziehung widersprehen zu müssen. Die Resolution des Reichstags sieht unwiderruflichße außerordentliche Beihilfen vor. Unter einer außerordentlihen Beihilfe wird von jeher im Etat eine Beihilfe verstanden, die niht über die Dauer des Rechnungsjahres hinaus gewährt wird. Den Gegensaß hierzu bildet die fortlaufende Beihilfe. Wenn wir also niht über den Wuns des Reichstags hinaus gehen wollten, so konnten wir hier nur die außer- ordentlihe Beihilfe beantragen. Nun fragt es sh: Was bedeutet denn der Zusaß „unwiderruflih*, und da konnte der Zusaß unwider- ruflih nur bedeuten, daß diese Beihilfe innerhalb des Jahres für das sie gewährt wird, nicht widerrufen werden darf, und das ist praktisch recht wohl möglich. Es kann eine Beihilfe in moaatlihen, viertel- jährlichen, halbjährlichen Raten bewilligt werden, und dann kann sie nicht entzogen werden. Eine andere Auslegung verträgt die Resolution des Reichstags nicht.
Wenn ferner der Herr Abg. Gröber darauf aufmerksam mat, daß in der Resolution des Reichstags niht von Unteroffizieren die Rede war, so erklärt sich das sehr einfach, weil sie zum Etat der Reichs- posi- und Telegraphenverwaltung gestellt war, und dort Unteroffiziere nicht beschäftigt werden, wenigstens nicht aus den etatsmäßigen Mitteln der Verwaltung. Es kam also darauf an: Was ist-die Meinung des Reich8- tags, wenn, wie dies au früher in Aus\iht genommen war, dieselben Posten bei dem Etat der Verwaltung des Reichsheeres eingestellt werden. Da haben wir allerdings geglaubt, im Sinne des Reichstags zu handeln, wenn wir ebenso wie im Jahre 1904 die Unteroffiziere hineinnahmen ; denn hier handelt es sich nur um alte Unteroffiziere. Es kann ja, da die Erfüllung der Dienstpfliht niht angerehnet wird, erst ein Unteroffizier in Frage kommen, der nach Erfüllung der Dienstpflicht 5 Jahre in den Ostprovinzen gewesen ist, der also im ganzen 7 Jahre dort gewesen ist. Daß er nun eine Eatschädigung für die Schwierig- keiten des dortigen Aufenthalts erhält, {eint uns allerdings in der Billigkeit gelegen, denn es besteht auch ein Interesse daran, diesen Leuten das Leben dort eriräglich zu machen. Der wesentlihe Unter- schied gegen die preußische Vorlage bleibt immer der, daß das Wort „widerruflich“ fehlt, und damit ift dokumentiert, daß die Sache keinen politischen Charakter haben soll. Alle Ausführungen des Herrn Abg. Gröber können mi niht davon überzeugen, daß nun die mittleren Be- amten, die Unterbeamten, die Unteroffiziere von dem Augenblick ab, in dem fie diese Zulage bekommen, die sie ihren preußishen Kollegen gleistellt, in ihrer Stellung zu der eingeborenen polnischen Bevölke- rung sih auch nur im geringsten ändern werden. Jch bin fest über- ¡eugt, fie werden nach wie vor ihre Pflicht so tun, wie es das Gesetz, die Verwaltung und ihr Gewissen von ihnen verlangt. (Bravo! rechts.
E M Ortel (nl.): Wir werden beiden Forderungen zustimmen, sowohl der für die Militärbeamten und Unteroffiziere, als der für die Reichspostbeamten. Wir brauhen in den Ofstprovinzen ein durchaus erstklassiges Beamtenmaterial, womit ich niht sagen will, daß die Beamten Chauvinisten und Fanatiker sein sollen. y
Abg. Pachnicke (fr. Vgg.): Es mag sein, daß der eine oder andere auch meiner Freunde noch auf dem früheren Standpunkt steht, für die große Mehrheit unserer Fraktionsgemeinschaft war aber maß- gebend, daß sich zwei Momente in dieser Sachlage verändert haben : erstens, daß Preußen si entschlossen hat, seinerseits solhe Teuerungs- zulagen zu gewähren, und zweitens, daß das Prinzip der Unwiderruf- lichkeit, und zwar durch uns, in die Vorlage hineingekommen ist. Was Preußen anlangt, so hat mein Freund Dove, dessen Ab- stimmung ih nah keiner Seite vorgreifen will, sich darauf bezogen, Preußen müsse dem Neiche nachfolgen, das Vorbild solle das Reih liefern. Grundsäßlih ist das ohne Zweifel richtig, aber Preußen hat es nun einmal nit getan, es ist allein vor- gegangen, und diese Tatsache ift nicht aus der Welt zu schaffen. Wir haben nunmehr einen Ausgleih zwishen dem Reiche und Preußen zu \chafffen. Man würde es nicht verstehen, wenn die Beamten in Preußen anders behandelt würden als die Beamten im Reiche, und wenn der Abg. Gröber auf frühere Aeußerungen des Abg. Schrader hingewiesen hat, so ist dabei zu bedenken, daß der Abg. Schrader sich gegen die Widerruflichkeit der Zulage gewendet hatte, was er au beute tun würde. Im übrigen lege ich Wert darauf, die Interpretation zu akzeptieren und meinerseits zu unterstreichen, die der Staatssekretär soeben selbs der Bemerkung in den Erläute- rungen gegeben hat. Es ergibt sih daraus, daß diese Zulage für die verbündeten Regierungen keinen politischen Charakter haben foll. Wir erwarten nun, daß diefer Erklärung in der Praxis auch Geltung ver- {aft wird. aßgebend für die Zulage seien treue Pflicht- erfüllung usw. Wir können diese Vorlage, wenn wir niht die zweite Lesung ohne weiteres daran {ließen wollen, wenigstens ohne Kommissionsberatung annehmen.
.): Es ift erfreulih, daß die Regierung des Reichstages diese Vorlage eingebracht daß dieser oder jener Beamte wegen seiner nit erhalten. würde, aber es ift nit zu ver- t Dienst der Beamten in der Oftmark sehr viel s wo anders, es muß ein Ausgleih zwischen dem ‘euße en werden. Den Staatssekretär möchte ih es mit ntendantutsekretären gehalten werden soll. lagen allen Beamten gewährt werden, die treu ihre
z z. le): Diese Vorlage verwirklicht eine alte A bes Dn iri sie if eine Prámie auf den Hakatismus. s ist auch n
L daß die deutshen Beamten fich in der polnishen Bevö eee wohl fühlen, die polnische Be- völkerung ist freundlih und zuvorkommend gegen die Beamten, wenn diese nur nit brutal vorgehen. Auch kulturellen Aufgaben, wie der Förderung der Vershönerungsvereine, vershließen fich die Polen niht, wenn diese nicht zu germanistishen Tendenzen mißbraucht wers ¿E Dees ller D Zulage i N um die de n Gese! tshäuser zu unterstützen, sie können dann bei den Wirtee E Warum s{chafft man denn niht auch
k # einen Ausgleich ien, Beamten des Ostens und des Westens ?
m Ruhrgebiet sind die Lebensmittel- und Wohnungspreise höher als N Bestoroehen A Posen. Die Handwerker und Landwirte schreien au ebenso laut wie die Beamten, und sie werden ebenfalls eine Subvention verlangen. Die deutsdhe Bevölkerung im Osten sollte sich doch eher auf ihre eigene Kraft verlassen. Anständige Beamte sind überhaupt, wie mir versichert wird, über diese Zulagen nit sehr erfreut; ich würde mi s{hämen, sie anzunehmen. Selbstverständlih [lehnen wir die Vorlage ab.
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetk e:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat \ihch verleiten lassen, ¿u sagen, daß diese außergewöhnlihen Beihilfen Prämien für den Hakatismus fein sollten, und daß die Beamten sie nur deshalb er- beten hätten, well sie forsch gegen die Polen vorgehen wollten, ja, daß die Beamten sih nur meldeten, um dort frei kneipen zu können. Darin liegt erstens eine Beschuldigung gegen die Behörden und ¿iweitens eine Beschuldigung gegen die Beamten! Herr Abgeordneter, Sie sind nicht berechtigt, gegen einen ehrenwerten Stand hier ofen eine folhe Beleidigung auszusprehen! (Sehr richtig! rechts.) Ih protestiere nah beiden Richtangen hin! ;
Ich hätte eigentlich erwartet, daß Sie erfreut sein würden darüber, daß nun auch die Posibeamten diese Beihilfe bekommen sollen. Denn ih habe von Anfang an niemals einen Zweifel darüber gelassen, daß es sich bei der Anforderung dieser Beihilfen lediglih darum handelt, eine Gleichstellung der Reihsbeamten mit den preußishen Beamten herbei- zuführen. Es kann auf die Reichsbeamten doch nur häßlich wirken, wenn sie, in gleihen Orten und unter gleihen Verhältnissen mit den preußishen Beamten lebend, \{lechter gestellt sind als diese. Die Becinten könnten dadur, in den s{wierigen Verhältnissen, in denen sie sih befinden, leiht gegen das Publikum nit so freundlich sein, wie ih das von jedem Beamten erwarte, ob er in Posen oder in Westfalen beschäftigt ist. Jn der Vorlage vom Jahre 1904 war das angegeben. Wie kommen Sie jeßt dazu, solhe Beshuldigungen aus- zusprehen? Jh habe Ihnen bei den damaligen Erörterungen aus- geführt, wie die Verhältnisse sich gestaltet haben. In jeder zwei- \sprachigen Provinz liezen die Verhältnisse für die Beamten viel schwieriger, und man kann die Verhältnisse in den Ostmarken und die in Westfalen niht miteinander vergleihen. In Weslfalen if es eine Ausnahme, daß ein paar Polen an den Schalter kommen (Wider- \spruch bei den Polen), im Osten ist es gebräuchlih. —. Mögen Sie so vil lachen, wie Sie wollen: ich kenne die Ver- hältnisse und würde das nicht anführen, wenn es nicht fo wäre! Es liegt ein Unterschied vor! Sie ändern nichts an der Tatsache, daß für den Wunsch, auch den Postbeamten endlich diese Zulage zuzuwenden, lediglih die Verhältnisse, wie fie in den Provinzen Posen und Preußen bereits liegen, maßgebend gewesen sind. Von allen Parteien werden ja immer Vorwürfe erhoben, wenn die Posts beamten irgendwie {lechter gestellt sind als die preußishen Beamten. Es hat \sich nun einmal eingebürgert, daß Reichsbeamte, die in Preußen beschäftigt sind, mit den preußischen Beamten in Rang und Stellung gleichgestellt sind; deshalb müssen sie auch das gleiche Gehalt bekommen. Sie wissen doch ganz genau, daß in kleinen Orten der östlichen Provinzen die Verhältnisse nun einmal so zugespißt sind, daß es für einen Beamten sehr s{wierig ist, eine Wohnung zu be- kommen und seine Einkäufe usw. nach Wunsch erledigen zu können. Mögen Sie sagen, der Pole sei der freundlihste Mann: das mag sein; wenn aber ein einzelner Reichsbeamter unter ihnen lebt, dann wird er niht immer nett behandelt. Darüber kesagen meine Akten mehr als Ihre Ausführungen! Ih will niht auffrishen, was ih früher gesagt habe, wie s{chwierig es für jeden Beamten ist, sich in diesen Verhältnissen wohl zu fühlen. Es ift jedenfalls vollkommen gerechtfertigt, wenn wir jezt den Reichsbeamten das zuwenden, was die preußisGen Beamten bereits haben. Das ist der Grund; und kein politisher Grund liegt hier vor.
Abg. Ledebour (Soz.): In der Vorlage steht ledigli das Wort Seibert und der Staatssekretär hat sich nit über die Modalitäten der Ausführung, in welhen Fällen die Zulage gegeben werden soll, verbreitet, sondern nur gesagt, wie seiner Meinung nah später einmal de Aue funes dur irgend welhe Leute zu machen sein würde. Die Zulage soll nicht über ein Jahr hinaus gegeben werden, die Behörde kann also- bei Beginn eines neuen Jahres die Beamten, denen sie im vorigen Jahre die Zulage gewährt hat, unter die Lupe nehmen; die Beamtén wissen also, daß sie, wenn fie nicht die Zufriedenheit der Behörde erwerben dur eine bestimmte Tätigkeit, der Zulage verlustig gehen. Ih möchte auch Auskunft darüber haben, ob nit ein freundshaftliher Verkehr mit einem Polen außerhalb des Dienstes Grund zur Entziehung der Zulage sein würde. Wir Sozialdemokraten haben ja erfahren, wie Beamte gemaß- regelt werden, wenn sie einmal mit einem Sozialdemokraten an einem Tisch sigen, und ein Pole ist doch beinahe ein ebenso \{limmes Subjekt wie ein Sozialdemokrat. Die es siad ja geradezu aufgefordert worden, die Polen zu sikanieren, indem sie Briefe und Pakete mit polnischer Adresse {lecht bestellen mußten. Für so naiv halte ih keinen von Ihnen, daß er nit in seinem innersten Herzen glaubt, daß ein Beamter die Zulage nit erhält, wenn er \sich nit voll und ganz zur Politik gegen die Polen bekennt. Die Vorlage foll niht den Zweck der Germanisationsbestrebungen haben, aber daß gerade die Kreise Westpreußens, Danzig Stadt und Niederung, Elbing Stadt und Land und Marienburg, die überwiegend deutsche Bevölkerung haben, von der Oftmarkenzulage ausgeshlossen sind, ist doch Beweis genug, daß es direkt auf Germanisationsbestrebungen pgeseven ist. Der Staatésekretär Kraetke meint, in Westfalen kämen höchstens einmal ein paar Polen vor, aber es gibt ganze Ortschaften, wo nur Polen sind. Es gibt wohl hunderttausend Polen im Industriegebiet. Das Beamtentum wird durch diese Zulage durch und dur korrumpiert, denn sie er- halten fie_nur für ihr Wohlverhalten, wenn sie kräftig german fieren. Würden Sie etwa, Herr von Gamp, diese Zulage nehmen, oder würden
Sie es nit als eine Schande empfinden, daß Ihnen so etwas zu- gemutet wird? Vom völkerpsychologischen Standpunkt müssen alle
künstlihen Germanifierungsbeftrebungen gerade S U S So sind auch die Polen bei uns ata i ns die Verfolgung gestärkt worden, und thr Nationalbewußtsein at | erst recht entwidckelt. Die Regierung gibt \sih aber FGein Mühe, die Beamten, die ein Ehrgefühl haben, aus dem Amte zu treiben. Een Graf zu Stolber H: Sie dürfen niht sagen, daß die egierung sich Mübe gibt, die Beamten, die Elzgefühl haben, aus- zutreiben, ih rufe Sie zur Ordnung.) Aber die 4 g wird so sein. Abg. Freiherr von Gamp .): Der Abg. Ledebour hat mich gefragt, wie ih persönlih zur Ostmarkenvorlage stünde. Jch wäre, wenn ih Postbeamter geworden wäre, nit dorthin gegangen, sondern in einer anderen Provinz geblieben, die mit den Polen nihchts zu tun hat. (Abg. Ledebour: Ausweichende Antwort !) Das ist keine aus- weichende Äntwort, sondern klar und deutli. los sind doch die Beamten in der Ostmark unangenehmen Schikanen ausgesetzt. Ich habe nur das Wort ergriffen, um eine Feststellung zu machen. Meines Erattens fallen auch die Intendantursekretäre unter diese Vorlage und werden infolgedessen die Zulage bekommen. Es wird mir dies eben vom Bundesratstishe aus bestätigt. Wenn der Abg. Giöber sich gewundert hat, daß auch die Unteroffiziere Zulage bekommen, fo meine ih, es iff eine Forderung der Gerechtig- keit und Billigkeit, daß man den Unteroffizieren nicht eine ues ¿ne verweigert, die auch die Schußleute und Gendarmen in Posen ekommen.
Damit {ließt die Diskussion. Die zweite Lesung wird im Plenum erfolgen.
Zur zweiten Lesung steht hierauf der Entwurf einer Maß- und Gewichtsordnung. Die Vorlage hatte {hon den vorigen Reichstag beschäftigt, dem sie am 1. April 1905 zugegangen war; hier blieb sie in einer Kommission stecken as gelangte wegen Schlusses der Session niht mehr zur Erledigung. Jn der nächsten Session wurde der Entwurf in nur wenig abgeänderter Fassung abermals dem Reichs- tage vorgelegt und von einer Kommission durhberaten. Jm Plenum kamen die Kommissionsbeschlüsse wegen Auflösung des Reichstages nicht mehr zur Verhandlung. nter dem 7. De- zember 1907 ist dem Reichstage neuerdings eine Vorlage ge- macht worden ; die Fassung des Entwurfs stimmt mit den Kommissionsbeschlüssen von 1906 völlig überein. Die erste Beratung fand am 10. Januar statt; ein sozialdemokratischer Antrag auf Kommissionsberatung wurde damals abgelehnt und die zweite Lesung im Plenum beschlossen.
Die Vorlage will neben den als wünschenswert bekannten Verbesserungen im Maß- und Gewichtswesen insbesondere das System der periodishen Nacheihung der Ee zur Durchführung bringen und spricht unter gewissen Vorbehalten die Verstaatlihung der Eichämter aus.
Zur zweiten Lesung liegt eine lange Reihe von An- trägen vor. E
Nach § 6 dürfen zum Messen und Wägen im öffentlihen Verkehr nur geeihte Maße, Gewichte und Wagen angewendet und bereitgehalten werden. Zum öffentlihen Verkehr gehört der Handelsverkehr auch dann, wenn er nicht in offenen Ver- faufsstellen stattfinde. E
a besagt: „Soweit Förderwagen und Fördergefäße in dem Bergwerksbetriebe zur Ermittlung des Arbeitslohnes dienen, bedürfen sie der Neueichung.“ i
Die Abgg. Albrecht u. Gen. (Soz.) beantragen, im Eingang des § 6 das Wort „öffentlihen“ und den zweiten S zu streihen; als neuen Absag einzufügen: „Soweit Förderwagen und Fördergefäße im Bergwerksbetriebe zur Er- mittlung des Arbeitslohnes dienen, bedürfen sie ebenfalls der Eichung“, und den § 7 der Vorlage zu streichen. Jn 8 183, der das Anwenden und Bereithalten unrihtiger Meßgeräte verbietet, wollen fie für Förderwagen und Fördergefäße eine Fehlergrenze bis zu 2 Prozent geseßlich zulassen. :
S 14 des Geseßes trifft Bestimmung über die zur Eihung uzulassenden Gegenstände. Zugelassen werden sollen u. a. nur bieiénigén „Gewichte, welhe dem Kilogramm, dem Gramm oder dem Milligtamm, oder dem 2-, 5-, 10-, 20- und 50 fachen dieser Größen oder der Hälfte, dem vierten, dem fünften, dem achten oder dem zehnten Teil des Kilogramms, sowie der Hälfte dem fünften oder dem zehnten Teile des Gramms entsprechen.“ Damit werden Gewichte von einem Viertel und einem Achtel Kilo- gramm oder von 250 und 125 Gramm eingeführt; die Kom- mission von 1906 hatte diese neuen Gewichte in die Vorlage ein- geführt, und der Bundesrat hat troß seiner Bedenken über die darin liegende Durhbrehung des metrishen Systems den Kommissionsbeshluß akzeptiert. e
Die Abg. Delbrück u. Gen. (linksliberale Fraktions- gemeinschaft) beantragen, das 1/4- und 1/g-Kilogrammgewicht wieder zu strcihen, eventuell die Annahme eines Zusaßzes, wonach sich die 250- und 125- Grammstücke niht nur dur die Größe, sondern auch durch die Form deutlih von dem 200- und 100: Grammstück unterscheiden müssen. i
Die Abgg. Reese u. Gen. (nl.) wollen im §8 14 eine Einschaltung Klceridei JZnhalts machen: „Als Körpermaße im Sinne dieses Paragraphen sind die Fässer für: den Verkauf von Wein, Obstwein und Bier nicht anzusehen; diese sind in jeder Größe zur Eichung zuzulassen.“ i
S 18 lautet: -
„Die Eichämter und die Aufsichtsbehörden sind staatliche Behörden. Ihre Ercihtung, Ausrüstung und Unterhaltung, die Anstellung und Besoldung der Beamten erfolgt durch die Landes- regierungen. Die Ecrichtung gemeinschaftliher Eichbebörden für mehrere Bundesftaaten bleibt der Vereinbarung zwischen den Landes- regierungen vorbehalten.“ i
Die Landesregierungen sind befugt, Gemeinden, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes eigene Eichämter besien, die Bei- behaliung der leßteren in widerrufliher Weise zu gestatten. Die Ausrüstung und Unterhaltung der Eichämter, sowte die Besoldung der Beamten liegt alsdann den Gemeinden ob, welche die Gebühren vereinnahmen. Îm übrigen gelten für die Gemeindeeihämter die gleihen Bestimmungen wie für die Staatseihämter. (Vergl. § 16: „Bei der Festseßung der Gebühren is von dem T enA aus- ¿ugehen, daß die Gesamteinnahmen aus den Gebühren die Kosten des Eichwesens nit übersteigen sollen.“)
Die Abgg. Albrecht u. Gen. O beantragen, die kommunalen Eichämter als gleichberechtigt neben den staatlichen weiter bestehen zu lassen und den 8 18 und die weiteren Be- stimmungen des Entwurfs entsprehend zu ändern. Die Abgg. ug, Eravotgsr u. Gen. (Zentr.) beantragen die treihung der Worte „in widerrufliher Weise“, die Abgg. Detto u. Gen. (nl.) beantragen folgende Fassung der betreffenden Bestimmung: „Den Gemeinden, die gur Det des Jnkrafttretens des Gesezes eigene Eichämter besizen, ist die Beibehaltung zu gestatten mit der Maßgabe , daß die Entziehung stattfinden darf unter angemessener “Die Agra oder mit wenigstens Qa deiger Kündigung.“ Die Ausrüstung usw. wie in der orlage. Nach § 23 sollen die Vorschriften über die Organisation der Eichbehörden niht vor dem 1. Januar 1912 in Kraft treten, die Sozialdemokraten wollen statt „1912“ segen „1910“.
den gelten
@ G
auf ihren Rauingehalt geeiht sind. Im Hinblick auf diesen Worts» laut empfehle ih den Antrag Reese. Den Hauptantrag Delbrück lehnen wir ab, den Eventualantrag schen wir als Verbesserung an und stimmen ihm zu. „„ Direktor im Reichsamt des Innern von Jon quidres: Jn der früheren Regierungêvorlage war allerdings das Wort „Öffentliche“, das der Antrag Albrecht streichen will, niht enthalten und wurde erst infolge der Kommissionsbeschlüsse jetzt aufgenommen. Dadurh hat der ganze Paragraph umgearbeit werden müßen. Die Regierung hat aber bei näherer Erwägung erkannt, daß der Kommissionsbeshluß eine Verbesserung if, und hat ihn sich deshalb an eeignet. Was R gesagt n gann hat son A p: Fieunee ge- agt. e Nacheihung der Förderwagen hat bere er Vertreter Abg. Engelen (Zentr.) spricht sich gegen den sozialdemokratishen | der Bergverwaltung für kaum mögli erklärt. Auch der Bundesrat Antrag aus, der nicht nur eine Eichung, sondern eine Nacheichung der | hat so schwere Bedenken dagegen, dak dur die nnahme dieses Förderwagen verlange, soweit sie zur Ermittlung des Arbeitslohnes Antrages das Zustandekommen des eyes ernstlich gefährdet sein dienten. In der Kommission sei darauf hingewiesen worden, daß diefer | würde. Es ift ferner vorgeschlagen, eine Fehlergrenze von 2 9% Vorschlag praktisch nicht durchführbar set. f zuzulassen. Nach der Konstruktion des L I liégt aber die Fest- Abg. von Kaphengst (konf.) befürwortet seinen Abänderungs- | setzung der ehlergrenze der Behörde ob. er Antrag Kaphengst antrag zu § 9, belreffend die Gefäße, in denen Bier verkauft wird. Es | würde den Flaschenhandel in Bier so verteuern, daß von der Eichung. liege eine L des Reichsverbandes der deutshen Gafstwirte vor, | der Bierflashen keine Rede sein kann. H eingehendster Beratung
die diese Forderung im Interesse eines reellen Bierhandels aufs } können wir diesen Vo lag nicht für durchführbar halten; itert wärmste empfehle. Man könne eine lange Uebergängsfrift, viel- n Be A a "lte U
Leicht 10 Jahre, dafür einführen. Hinsi@ßtlih der halben und Viertel pfundgewichte sehe er niht ein, warum man das Dezimalsystem durhbrechen sollte. Dem Antrage, daß die Gerwichtstücke fo kenntlih | auf die Kontrolle des Inhalts. Es ift unmögli, jemanden \traf- guE werden follen, daß Verwechslungen niht vorkommen können, | rechtlich verantwortli zu machen für etwas, worauf er keinen Einfluß timme er zu. Der Nedner bittet s{ließlich noh, bei der Uebernahme | hat. An dem guten Willen der Regierung hat es in dieser Hinsicht von Eichämtern auch die Beamten mitzuübernehmen. U nicht gefeÿlt, aber sie hat deshalb diese Vorschrift für undenkbar ge-
Abg. Sach\ Bod Wir halten es für eine Ungerechtigkeit, | balten. Was den Antrag Reese betrifft, so wird in einem anderen daß nur im öffentlichen Verkehr mit geeihten Maßen und Gewichten Paragraphen gesagt, wann Fässer N fein wüssen. J kann gearbeitet werden foll, nicht aber auch in der Landwirtschaft und auf | aber versichern, daß der Saß des Antrages Reese ch in der Aus- anderen Gebieten. Wir wünschen daher dringend, das Wort „öffent- führung8anweisung befinden wird, denn es ist ganz selbstverständ- lihen* im Einklang mit der ursprünglichen Regierungsvorlage in li, daß die Cichverwaltung nah dieser Richtung Vorkehrungen Wegfall zu bringen. Die verbündeten Peernngen mögen bei Auslauds- | treffen wird. artikeln, wo ein fremdes Maß- und Gewichtssystem in Anwendung Abg. Raab (wirtsch. Vgg.) : Die Nacheichung der Förderwagen kommt, namentli bezügli des englishen, keine Ausnahme zulassen. | ist fo gründlih beraten worden, daß man nit behaupten kann, wir Das neue preußische Berggesetz {reibt vor, daß die Fördergefäße, | seien darüber leiht binweggegangen. Ich habe recht lange auf dem die zur Ermittlung des Arbeitsverdienstes dienen, zu eichen sind. | Boten der Nacheichungspflicht für die Förderwagen gestanden, aber Troßdem find noch immer alte und neue Wagen nebeneinander in | die eingehenden Darlegungen der Regierung und unterrihteter Kom- Gebrau. Jn 70 Bergwerksbetrieben, darunter einem fisfalishen, | missionsmitglieder haben A daß diefe Nacheihung tehnisch
findet man große, abgenutte Förderwagen und kleine neue Wagen | nahezu undur{hführbar sci und dur die Störungen im Betriebe au vor. Wenn hier ausgesprochen wird, daß die alten E
Förderwagen der Nacheihung nicht bedürfen, so wird dieser dem preußishen Berggeseß widersprechende Zustand sanktioniert. Die Behauptung in den Petitionen von Handelskammern und Berg- werksbesißern, wonach die Nacheichung undurchführbar ist, kann keine Geltung eanspruchen ; wollte man das anerkennen, so müßte eine Menge von Mißbräuchen bestehen bleiben, gegen die doch die Aufsichtsbehörden einschreiten. Die Nacheihung i} praktis
fehr wohl ausführbar und liegt im Interesse des Arbeiters und des verständige aus Fabriken von Wiegeapparaten geladen worden. Im sozialen Friedens. Jm übrigen haben wir ja selbst cine Fehlergrenze | Eisenbahnbetrieb gibt es Eisenbahnwagen und auch Eisenbahnwaagen, von 2 9/9 konzediert. Die Einführung von Einhalb- und Viertel- | worauf Eisenbahnwagen gewogen werden. Die Gewerbetreibenden pfundgewihten halten wir für zweckmäßig, wenngleih wir Anhänger | sind'fonst hon gewöhnt, die Waagen als Wiegevorrihtungen mit aa des Dezimalsystems sind; denn jeyt werden anstatt 125 nur 120 Gramm | zu \chreiben. f
im Kleinverkehr als Viertelpfund gerechnet, weil in der Tat das Abg. Engelen (Zentr.): Im Interesse des Kleinhandels mödhte kleine Fünfgrammsftück, das eigentlich noch auf die Wage gelegt | ih Sie bitten, den Antrag auf Beseitigung der Viertel- und halben werden müßte, im. Laden tausendmal verloren geht. Eine Unter- | Pfunde abzulehnen. Der Antrag Reese gehört nit in dieses scheidung zwischen 100- und 125-Grammgewiht, sowie ¿wischen 200- | Geseg. :
und 250-Grammgewicht niht nur dur die Größe, sondern auch durch Abg. Gothein (fr. Vgg.): Die S{hwierigkeiten der Durch- die Form findet unseren Beifall. Dem nationalliberalen Antrage zu § 9 stimmen wir zu. ;
Abg. Dr. Doormann (fr. Volkép.): Wir stimmen gegen den Antrag Albreht, das Wort „öffentliche“ zu streihen. Was der An- ' trag erreihen soll, wird in anderer Weise und dur andere Bestim- mungen der Vorlage erreiht. Was die Eichung der Fördergefäße anlangt, fo glauben wir ebenfalls, auf die Nacheihung verzihten zu müssen, so wünschenswert sie an sich wäre; die praktishen Erwägungen sprechen ganz überwiegend dagegen. Daß der bergbaulihe Betrieb verteuert würde, kommt für uns erst in zweiter Linie in Betracht ; aber anderseits handelt es sih um ein Novum und um sehr {wer zu über- windende tehnisce Schwierigkeiten. Bei der großen Mehrzahl der | diese Shweinereien geduldet haben, daß troß des Gesetzes die Eichung Bergwerke würde die Nacheihung eine völlige Umwälzung der bis- | nit einmal festgehalten worden ift. Auf 8falishen Gruben, z. B. herigen Lohnberechnung erforderli machen, eine Maßnahme, die | auf der Zeche Bergmannsglück in Westfalen und auf der Zeche Königs- wir den Bergwerksgesellshaften usw. nicht so ohne weiteres | hütte in Oberschlesien sind Wagen mit einem Unterschiede von 2 und mehr Zentnern in Gebrau, ohne daß die Bergleute auch nur einen Pfennig mehr bekommen. Die Fälle, daß ein Schneider oder Schuh- macher Maß nimmt, fallen überhaupt niht unter das Geseß. Der Abg: von Gamp ist do sonst kein Freund Englands, ich möchte die Regierung dringend warnen, die von ihm befürwortete Ausnahme für das englische Maß zu akzeptieren.
Die Anträge Raab, Albrecht und Gothein werden
Vom Abg. Raab (wirt. Vgg.) is ein Antrag ein- gebraht, das Wort „Waagen“ in dem Text des Gesetz- entwurfs durchweg mit aa zu schreiben.
Dec Abg. von Kaphengst d.-kons.) beantragt, zu dem 8 9 den Zusas zu machen: „Bier darf auch beim Ver- kauf in Flaschen, Glasballons, Krügen und Siphons nur in solhen Gefäßen überliefert werden, welche auf ihren Raum- gehalt geeicht sind.“
In der Spezialdiskussion werden die 29 1 bis 5 ohne Debatte unverändert ‘angenommen, die S8 6 bis 9 und 14 werden in der Diskussion verbunden.
{ließlih daran, daß er den Kleinhandel treffen würde, denn es könnte nur der Detailhändler verantwortlih gemacht werden, aber dieser hat gar keinen Einfluß auf die Herstellung der Flaschen und
nacteilig für die Arbeiter , sein könnte. Wenn ein Wagea dur Reparaturen wesentli verändert worden ist, so wird er selbst- verständlih der Neueichung bedürfen. Mein Antrag, „Waagen* zu schreiben, ift notwendig, um den S ONingen in den gewerbe- treibenden Kreisen vorzubeugen. Durch “die gle he Schreibweise für Wagen und Waagen sind {on die verschiedensten Jrrtümer ent- standen ; man hat sich an ganz verkehrte Fabriken gewendet, und in Prozessen zwishen Wagenfabriken und Stellmachern sind z. B. Sahh-
führung der Nacheichung der Förderwagen is für die Bergwerks- betriebe so erheblich, daß ih den Antrag Albrecht nicht akzeptieren kann. Anderseits sind die Beshwerden der Bergleute über die Ver- änderlihkeit der Förderwagen nicht ganz [eiht *zu rehmen. Diesen berechtigten Einwänden ließe sich dadur begegnen, daß man dem § 7 folgenden Zusaß gäbe: „die bei jeder Reparatur der Wandungen des örderwagens oder Gefäßes zu wiederholen ist, die eine wesent- lihe Veränderung des Rauminhalts zur Folge haben kann.“
Abg. Sa he (Soz.): Den Abg. Doormann môthte ih darauf hin- weisen, daß im ganzen Kohblenbergbau nicht nach Gewicht bezahlt wird. Den Bergbehörden ist der Vorwurf nicht zu ersparen, daß sie jahrelang
zumuten können. Gegen die 209% Fehlergrenze spricht, daß die Fest- seßung der Fehlergrenze der Normaleihungskommission überlassen bleiben soll; au find 2 % ganz entschieden viel zu niedrig. Der Antrag Kaphengst ist so weitgreifend und in seinen Konsequenzen so ünüberfehbar, daß wir ihm nicht zustimmen können.
Geheimer Oberbergrat Meißner: I bitte namens der preußischen S C OARA ns Ee Vaigge Hresh veisens e
E: M ) ‘inaudfibrber. Menden der Nad- | abgelehnt, die Anträge von Ka hengst, Reese-Ne
eihung ist tatsähliÞh unausführbar. Man e Gruben haben { 499 fs a 00 p g, T Tausende von Förderwagen , manche Werk itäts haben eine n und Delbrück P ee sogen, und die S8 6 bis 9 und 14 dehnung von mehr als hundert Kilometer Strecke. Eine | Unverändert nah der Vorlage angenommen, ebenso die Unzahl von Beamten würde zu diesen Eichungen erforderli sein. | §8 10 bis 13. Der preußische Pandelêminister hat über die Verhältnifse auf den Die S8 15 und 18 und § 23 Absag 1 handeln von den preußischen Gruben Bericht gefordert, aus dem sih ergeben hat, daß | Befugnissen der Eichämter. Die Diskussion über diese Para-
Unregelmäßigkeiten allerdings vorgekommen find, wie sie der Abg. raphen wird i ihrt. e - e Sathse andeutete, aber daß es si dabei irgendwie um Betrügereien n he d witd geslihrt. Derenixag Hug-Erzberger
handelte, dagegen muß ih entshiedenste Verwahrung einlegen Ab i i / , g. Detto (nl.): Unser Antrag geht nit so weit wie der namentli gegen die Behauptung, daß dergleichen auf fiskalischen fozialdemokratisch& der die städtischen C dator weiter be-
Gruben vorgekommen sein sollte. Es handelt \sich lediglich um ; rats Verstöße; auf erhobene Vorstellung seitens der Arbeiter Und eits Set GMiEC 2 Städte E Ee ihre Cangaieit hat bei den größeren Wagen au eine Erhöhung des Gedinges sofort verstaatliht werden sollen. Wir legen Wert darauf, daß diese
stattgefunden. An die Verhältnisse im Bergbau darf nit der Maß- stab des Kleinhandels angelegt werden. Gewiß N Arbeite Bestimmung, die das Terndelimaß darstent n pas P Rgeley Au
! nahme findet, denn die Kommunen, die mit dem Fiskus zu verhandeln eee ist it Na L A N aver aus E Bergwerks | haben, machen recht oft die Erfahrung daß solche Verhandlungen fie.gün E il mit St is ' ett it S agen n 00 oder wenn | mit dem Fiskus außerordentlih mißlich find. Mit einer ablehnenden s gu H S “s ; as. a p pa nkohlen beladen find. Die Haltung feten sih die verbündeten Regierungen selbst in Widerspruch, Der A es Sevinges regelt sich im allgemeinen nah der Konjunktur. denn sie haben in dem Kommissionsberiht seinerzeit ausdrücklih an- N Albrecht würde au keineswegs eine befondere Verbesserung erkannt, daß man mit den Gemeinden, die augenblickli@ einen aues ü id Actien Bee T E N Ee cine | Ueberschuß aus ihren Eichämtern erzielen, glimpflich umgehen muß. (Sweris E E z d ung E it kof A 3h euten, die eine Er- Abg. Stolle (Soz.) befürwortet den sozialdemokratishen Antrag, na f G i, O TIELung und somit eine Erhöhung der Kohlenpreise | je fommunalen Eichämter den staatlichen vollständig glei zu stellen, Abg. von Gamp (Rp.): Die Vorwürfe des Kollegen Sahse Städ alen u die große Anzahl von Petitionen, die von gegen die Industrie hat der Vertreter der verbündeten Negierungen L ¿ bereits zurückgewiesen, ich kann mih ihm nur anschließen. Stellverireter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern Die Arbeiter wissen ganz genau, was fie geliefert haben, sie wissen, | Dr. von Bethmann Hollweg:
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wel, i Db e e e R Va er a l Wir sind beim § 18, dem kritishen Punkte der Vorlage, angelangt. Die Braunkohlenbesiter machen darauf aufmerksam, daß ihre Förder- | Ih will auf die Einzelheiten der Materie beute nicht eingehen, sie find seiner Zeit in der Komission des vorigen Reichstags so eingehend
ans beinahe alle 10 Tage repariert werden müssen; das zeigt, wie maßlos die Belästigung des Verkehrs dur die Nacheichung sein würde. dargelegt worden, sie haben auch im Kommissionsberiht so au?- führlihe Wiedergabe gefunden, daß ih nur Bekanntes wiederholen
a Labes tatrungen blite i M Sedensas zum Abg. SaNle | r dem Bundes 8, F ARS : in allen geeigneten Fällen Gebrau É maden: anen A | könnte oder Gefahr laufen würde, unvollständig zu sein. Ich Neuner (nl.): Dur die Streichung des Wortes | darf nur auf die Hauptpunkte zurückgreifen, welhe seiner Zeit in
g. vöffentliße" nach dem Antrage Albrecht wird niht eine Ver- ! : besserung, fondern lediglich eine Veriböserung des Gesetzes herbei- ! ver Kommission festgestellt worden find. Man hat anerkannt, daß
geführt. Die jetzige b l it fl b Vell die Nacheihung, welche den Angelpunkt der Vorlage bildet, nicht und {ließt die Belt dr “ Siliveteie R | phie Verfibätliéiinia déx Eihbehörden durchgeführt werden kann.
E Land- und Forstwirtshaft unzweideutig aus. Das It j Man hat des weitern anerkennen müssen, daß die Eichung als ein er Sozialdemokraten , auch bei Haus\hlachtungen, Kartoffelverkäufen | Aft obrigkeitliher Tätigkeit nicht dazu bestimmt ift, den Ge- einerseits viel zu weit, anderseits aber di tlaut | Meinden Uebershüfse abzuwerfen,
es Gesetzes, Sen es C ra vie Gesan doi Seiftagies Falle UVebershüsse erzielt werden, eine Entschädigungspfliht der f L keiner Weise begründet sein kann ommen. er Antrag Ávürde überdies, soweit er den Verkehr vom |
geretfertigte Doppeleihung erforderlih machen. Nach § 9 Abz. 1 (Sehr richtig! rets.)
er Borlage dürfen Weine, Obstweine und Bier bei fefncisem Ver- !
Wenn dies feststeht, meine Herren, so bitte ih Sie dringend,
auf Nr. 606 Folge zu geben, da verbündeten Regierungen nicht
hört!) Bezüglih des fozialdemokratishen Antrags brauhe ih dies nach meinen Ausführungen eben niht des Näheren darzulegen. Aber au bezügli des Antrags der Herren Detto, Everling und Neuner mate ich nech einmal darauf aufmerksam, daß die verbündeten Regierungen eine Entshädigungspfliht — und von dieser spriht der Antrag — unter keinen Umständen akzeptieren können. Nun hat der Herr Begründer dieses Antrags gesagt, die verbündeten Regierungen seßten \ih durch diese ablehnende Stellung - mit . ‘sich * selbst in Widerspru, da sie seiner Zeit nach dem Kommissionsberiht ausdrücklich anerkannt hätten, daß man mit den Gemeinden, wele gegenwärtig einen Uebershuß erzielen, glimpflich umgehen müsse. Gewiß, meine Herren, glimpfli mzu- gehen — dazu hat sih damals * die Kommission entshlossen, ‘aid die verbündeten Regierungen sind bei der jeßigen Vorlage diesem Be- \chlufse gefolgt durch die Aufnahme der Bestimmung in Abs. 1 des § 23, welhe die Inkraftsezung der organisatorishen Bestimmungen des §& 18 nicht - vor dem 1. Januar -1912 zu- läßt. Indem die verbündeten Regierungen dieses Zugeständnis gemaht haben, find fie, das werden die Herren zugeben müssen — außerordentli weit gegangen. In der Komaiission hat man damals erwogen, ob es möglich sein würde, eftva dur eine ge- meinsame Handhabung des Eichungsgeshäfts dur Staatsbehörden und Gemeindebehörden für gemeinsame Rehnung, wobei mit fallenden Quotienten ein Teil der UVebershüfse den Gemeinden noch belassen werden könnte, Abhilfe zu“ hafen. Hier“ foll nun bis 1912 den Ge- meinden die volle Einnahme thres Eichungsgeschäfts erhalten bleiben, damit sie sich während dieser doh nicht zu kurz bemessenen Frist auf die neuen Einrichtungen vorbereiten können.
Ich bitte Sie also nochmals dringend : stellen Sie si ni§t auf den Boden der Abänderungsanträge! Sie vernichten damit eine \chwierige und langwierige Arbeit, an der der Reichstag seinen großen Anteil gehabt hat. Jh begreife es ja vollkoinmen, daß diejenigen Kommunen, welche Schaden erleiden werden, hier lebhafte Vertreter gefunden haben. Aber ich möchte die Vertreter dieser kommunalen Wünsche do bitten, über den Verhältnissen der einzelnen Gemeinden nicht die größeren, allgemeinen Gesihtêpunkte dieser Vorlage zu vber- gefsen. Mit der präventiven Nacheihung wird, wie wir bestimnit hoffen können, der große Uebelstand beseitigt werden, den gegenwärtig die periodishen Prüfungen dur die Polizeibehörden haben und der in den unzähligen Strafanzeigen und Konfiskationen lag. (Sehr richtig! links.) Zweitens werden wir mit dieser Vorlage die Freis zügigkeit der Meßgeräte im ganzen Reiche erhalten. Gefährden Sie diese beiden, niht zu untershägenden Errungenschaften nit dadur daß Sie sich auf den Boden der beiden Anträge stellen; sondern nehmen Sie den § 18 und die übrigen, damit ¡usammenhängenden Vorschriften unverändert an! Sie können überzeugt sein, daß Sie durch den § 23 den Kommunen, welhe Schaden erleiden, diesen Schaden immerhin so fehr erleihtern, wie es möglich ift, und so, daß auch deren Interessen im leßten Gnde genügt wird.
Abg. Freiherr vonGa mp (Np.): Ich kann mich den Ausführungen des Staatssekcetärs in allen Punkten anschließen; die Kommunen können wirklih zufrieden sein, daß die Kommission in dieser Weise entgegen- gekommen ift und das Inkrafttreten des Gesetzes bis 1912 vershoben hat. Den vom Staatssekretär hervorgehobenen PawpterrungensGaften der Reform will ich noh als dritte hinzufügen die Einheitl chkeit der Ge- bühren für die Prüfung im ganzen Neih und dite geringe Höhe der Gebühren, die nicht höher sein dürfen als die Selbstkosten. Die Kommunen haben eigentli zu Unrecht die großen Vorteile aus der Gebührenerhebung bezogen. Jh lege Wert darauf, festzustellen, daß der Bundesrat, der die Bestimmungen über die von den Eichbehörden zu erlassenden Gebühren feststellt, diese so trifft, daß die Gebühren für sämtlihe Industriellen der gleihen Branche dieselbe Höbe haben, unaöbhängig davon, ob ihre Betriebsstätte an dem Orte eines Eich- amts liegt oder nicht. Einheit)iche Gebührensätze entsprehen der ganzen Tendenz des Gesetzes.
bg. En ge len (Zentr.) führt aus, daß die Eihämter auf das Reich nit hätten übernommen werden können, da dies niht konftitutionell ge- wesen wäre, und daß deshalb auc erwogen. worden sei, die Frage der einzelstaatlihen Geseßgebung zu überlassen, aber man müsse fh nun mit dem begnügen, was in langjährigen Verhandlungen nur mit großer Mühe zu erreichen gewesen sei. Die Organisation der Eich- amter solle erst mit dem Jahre 1912 zur Durchführung gelangen, während der Abg. Detto die bestehenden kommunalen Eichämter noch mit einer fünfjährigen Kündigungsfrist beitehalten will. Wenn aber die Vorlage hon seinerzeit, als sie durch die Auflösung des Reichs- tags fortfiel, gemaht worden wäre, fo hâtten die Eichämter ja bei der Fristbestimmung von 1912 die Vergünstigung erhalten, die der An- trag Deito will. (Zwischenruf bei den Nationalliberalen : Der Antrag wird zurüdckgezogen !) Wenn der Antrag zurückgezogen würde, fo brauche er ihn nit weiter zu bekämpfen. Den Antrag der Sozial- demokraten könne er niht annehmen. Abg. Everling (nl.): Wir sind immer für die Gemeinden ‘ein- getreten, halïn uns aber nun überzeugt, daß es grund\äßlich rihtig ift, die Verstaatlihung anzunehmen; wenn wir troßdem unseren Antrag stellten, so hatten wir die berechtigte Empfindung, daß große Härten in einzelnen Gemeinden durch das Gefeß eintreten. Namentlich im Königreich Sachsen würde eine ganze Reihe von Gemeinden erheblih eschädigt werden, u. a. Döbeln, Löbau, Anna- berg usw., die alle aus ihren Eichämtern Einnahmen haben. Der Antrag der Sozialdemokraten wäre nicht geeignet, die großen Vorzüge des Geseßes zu retten und zugleich die Härten für die sächsischen Gemeinden zu vermeiden ; denn die Regierung hat den Antrag für unannehmbar erklärt. Wenn aber das Gese fällt, so werden die Gemeinden in Sachsen nicht günstiger dastehen, denn die Regterung ift jederzeit berechtigt, den Gemeinden die Eichämter zu nehmen. Meine See haben mi deshalb beauftragt, den Antrag Detto zurückzuziehen in der Erwartung, daß Erleichterungen beim Vebergang soviel wie möglih geschaffen werden werden. Üebrigens follen auch die Gebühren nach diesem Geseß mögli niedrig fest. geseßt werden, und daher ist der Bundesrat oder die Landesregierung in der Lage, die Gebühren so zu normieren, daß die Gemeinden keinen Vorteil mehr hätten. Ich boffe aber, daß die Regierung uns e erklären wird, daß möglichste Erleichterungen zugelassen werden ollen. Königlich fächsisher Ministerialdirektor Dr. Fischer: Zu meiner Freude is der Antrag Detto zurückgezogen worden. Die Erfüllung der Bitte, daß die _Königlih \ächsishe Regierung bei Ueber- leitung der Gemeindecihämter in die Staatseihämter mit tunlichster Schonung verfahren möge, kann ih um so unbedenklicher in Aussicht stellen, als die säbsische Regierung, wie der Vorredner aus seinem Aufenthalt in Sachsen wohl selber weiß, den Gemeinden mit großem Wohlwollen gegenübersteht. Wenn die sächsishe Re- gierung von ihrer Befugnis, Gemeindeämter einzuziehen und an deren Stelle neue einzurihten, bisher keinen Gebrauch gemat hat, fo liegt der Grund lediglih darin, daß es seit ciniger Zeit unserer Regierung bekannt geworden ist, daß die Reichsverwaltung die Absicht habe, eine Neuregelung des Eichungswesens in die Wege zu
beide Añträge
s für die annehmbar sind. (Hört!
auf dem Felde usw. usw. nur geeihte Maße zu verwenden, geht | und daß, wenn -im einzelnen handelt, aus nur geeihte Maße und Gewichte zur Anwendung ! Staatebehördefi in
Auslande und nach dem Auslande betrifft, vielfah eine ganz un- e M N nie: Gibebérben R E e kaufe dem Käufer nur in folhen Fässern überliefert werden, die
nicht den Anträgen der Herren Sozialdemokraten und dem Antrag
Abg. Müller - Jserlohn (fr. Volksp.) :
leiten. c Wir bedauern, daß der Staatssekretär eine ablthnende Stellung gegen den Antrag Detto eine