1908 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

enommen hat, und wir nehmen ihn nicht auf, weil er ja doch keine Aussicht auf Annahme hat. Wir möchten aber die Gemeinden dem Wohlwollen der Meeenng empfehlen. :

Direktor im Reichsamt des Innern von FNg I Los: Wir denken uns die Regelung der Säße bei der neuen Cichun ungefähr so, daß die Gewerbetreibenden, die am Sitze des Eichungsamts wohnen oder von außerhalb die Eichgefäße nach dem Eichungsamt bringen, grundsäßlih gleich behandelt werden, daß aber Gewerbe- treibende außerhalb des Sitzes des Sang oan oder des betreffenden Abfertigungsamts, die si einen Eichmeister kommen lassen, zu Zu- {lägen herangezogen werden können, -

Abg. Dr. Wagner (d.kons.): Auch wir bedauern lebhaft, daß für * die sächsis{en Gemeinden niht mehr zu erreichen ist, hoffen aber, daß während des Uebergangsstadiums möglichst s{onend verfahren wird. Die sächsishe Regierung möchte ih bitten, solche Beamte der Ge- meindeeihungsämter, die infolge des neuen Gesehes entlassen werden, auf die Staatseihungsämter zu übernehmen.

Abg. Stolle (Soz.): Mit dem „Wohlwollen“ ist es so eine eigene Sache; bestimmte Gesetzesvorschriften sind mir lieber. Die Haltung der Nationalliberalen zeigt sich wieder in ihrem alten Glanze: wenn die Reichsregierung ablehnt, dann ziehen sie zurü. So hört eigent- lih die ganze Volksvertretung auf. Haben Sie denn wirklich Angst, daß der Reichstag aufgelöst wird, wenn Ste Ihren Antrag aufrecht erhalten? Ein Hoheitsreht verlieren die Einzelstaaten nicht, wenn unser Antrag angenommen wird.

Königli sächsischer Ministerialdirektor Dr. Fischer: Insofern die städtishen Eihungsbeamten den Anforderungen des Dienstes vollständig genügen, wird die fan e Staatsverwaltung den Wunsch“ auf thre E in die staatliche Verwaltung in wohlwollende Erwägung ziehen. ;

Damit schließt die Diskussion.

Die Anträge Albreht werden abgelehnt, die §8 15 bis 21 unverändert nah der Vorlage angenommen.

Zu 8 22, der die Uebertretung der Vorschriften des Ge- seges mit Geldstrafe bis gu 150 #4 oder mit Haft bedroht, erklärt auf Anfragen der Abgg. Jrl (Zentr.) und Freiherr von Gamp (Rp.

Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquiòres, daß ein Brauereibesiter, der rehtzeitig einen Antrag auf Eichung seiner Fässer gestellt hat, nit in Strafe genommen werden kann, wenn er den Bestimmungen des Gesetzes niht entsprehende Fässer in den Ver- kehr zu bringen gezwungen ist; auch bezüglih der Verpflihtung zur Nacheihung würde nur cin \{huldhaftes Verstoßen gegen die Be- stimmungen des Gesezes zur Bestrafung führen können.

99, wird unverändert angenommen; ebenso unter Ab- lehnung des sozialdemokratishen Antrags 8 23 und der Rest des Gesetzes. l

Die „Teuerungszulage“ für die unteren Beamten und die mittleren Beamten bis zu einem Gehalt von 4200 4, wie sie in dem 3. Nachtragsetat zum Etat für 1908 mit 9231/2 Millionen gefordert sind, hat die Budgetkommission un- verändert nah der Vorlage bewilligt und außerdem folgende Resolution vorgeschlagen:

„Der Reichstag spriht bei Annahme des Nachtragsetats die Erwartung aus, daß für die in den Reichsbetrieben bes&äftigten Arbeiter, Handwerker und Hilfsarbeiter im Laufe des Rechnungs- jahres eine angemessene Grhöhung ihrer Bezüge eintreten wird. Die Nachweisung hierüber ist dem Reichstage mit dem Reichs- haushalt für das Rechnungsjahr 1909 zur Kenntnis vorzulegen.“

Abg. Dr. Arendt (Rp.) bemerkt als Referent der Kommission : Der Reichs\haßsekretär hat in der Kommission eingangs der Ver- handlungen erklärt, daß die verbündeten Regierungen über die Vor- lage nit hinauszugehen in der Lage seien ; würde daran geändert, so falle das ganze Gebäude zusammen. Das Odium treffe dann nit die verbündeten Regierungen, den Schaden aber hätten die Beamten zu tragen. In dieser Crklärung sah man auf einer Seite eine O des Maa anderseits wurde den verbündeten

egierungen das Recht vindiziert, die Grenze zu bezeihnen, jenseits deren ein Geseß nicht mehr zu stande kommen föônne. Einig war man darin, daß diese Vorlage die lebte ihrer Art sein solle. Alle in der Kommission gestellten Abänderungsanträge sind abgelehnt worden. So derjenige ant Zusammenrechnung von Gehalt und Wohnungss- geldzushuß und Normierung einer oberen Grenze von 5100 4 für den Gesamtbetrag. Die Vorlage wurde \{chließlich unverändert an- genommen urd einstimmig die Resolution wegen Berücksichtigung der Arbeiter und Handwerker in den Reichsbetrieben. :

Abg. Erzberger (Zentr.): Nach diesen Mitteilungen wäre eigentlih eine Debatte überflüssig, indessen stehen wir auf diesem Standpunkt niht. Es ist ja eine eigenartige Mode, die jeßt den verbündeten Re- gierungen beliebt; es wird mit dem „unannehmbar“ in bisher nit übliher Weise operiert. Eben noch haben wir davon dem Antrage Detto gegenüber ein Beispiel erlebt. Nun handelt es \sih bei dem Nachtragsetat um die Tatsache, daß unseren Beamten eine wiederholt versprohene Wohltat vorenthalten wird; und da ist es doch mehr als eigentümlich, daß es heißt: wenn der Reichstag irgend etwas ändert, fällt die Vorlage, und die Beamten bekommen nichts! Also die Regierung befiehlt, und der Reichstag hat zu gehoren. Wir müssen gegen ein folhes Verhalten mit aller Entschiedenheit protestieren. Unsere Anträge aus der Kommission wiederholen wir nit, weil sie keine Mehrheit finden würden. Selbstverständlih wäre es unannehmbar, wenn ein Antrag gekommen wäre, etwa das Doppelte zu bewilligen; die Anträge, die gestellt wurden, bezweckten aber nur eine gerehtere Verteilung, und ihr Effekt war 100 000, vielleicht 200 000 H, aber nicht mehr. Wenn solche Anträge, die so geringe materielle Abweichungen bedeuten, (Non als unannehmbar bezcihnet werden, so kann das das Zusammraarbeiten der Negieruyg mit dem Reichstag nit erleihtern. In den Beamten- kreisen ist man über diese Haltung des Vertreters der verbündeten Regierungen wahrhaftig nicht erbaut; in einer Düsseldorfer Beamten- versammlung ist diese Stimmung zu einem sehr deutlihen Ausdruck gekommen. Der Reichskanzler hatte noch im November 1907 die Beamtenbesoldungsaufbesserung in bestimmteste Ausficht gestellt; aber

man hat nit einmal den Versuch gemacht, dieses Verspreben in die | wie das auch aus dem Referat des Herrn Berichterstatters hervor-

Reichstag trifft an der Lage, wie sie ih jetzt darstellt, überhaupt keine Sguld. Die preúßische Regierung ift gegen die Volksvertreter wesentlich wesen, als die verbündeten Regierungen gegenüber dem Reichstage. Bei anderen Vorlagen hört man ganz andere Melodien, siehe Denen o aue Oftmarkenzulage; da heißt es immer, es müsse im S

Tat umzuseßzen. Den

eihe so gehalten werden wie in Preußen. Hier auf einmal läßt |

man diese Argumentation, diesen Hinweis auf Preußen nicht gelten. Was jeßt angenommen werden mußte, um das Ganze zu retten, führt zu den jeltsamsten Konsequenzen. Etn älterer Beamter, der im ganzen 4900 M bezieht, erhält die Teuerungszulage nit; ein jüngerer da-

“der insgesamt 5300 #4 bezieht, erhält gegen in einem Ministerium, der insgefemw ezicht, erhält | Ungleiheiten entstehen zwishen Beamten, die dasfelbe Gehalt |

sie. Die Anrehnung auf die spätere Gehaltsaufbefserung kann nicht | bekommen, aber an verschiedenen Orten leben. Der Wohnungsgeld- ;

entsheidend sein; es ift do viel wesentlicher, daß der Beamte jeßt |

im ree eine Zulage erhält, als daß er sih auf die ganz un- gewisse spätere Besoldungsaufbefserung vertröftet sieht, die

ihrerseits an das fnüpft worden i. Wir wollten auch die Oberfeuerwerker und einige andere gleichartige der Heereéverwaltung in die Vorlage einbeziehen ; der finanzielle Effekt ist minimal und die Notwendigkeit einer Teuerungszulage für diese Aber hier wird das Prinzip

Zustandekommen

Beamten ganz besonders dringend. entgegenaestellt, es seien Personen des Soldatenstandes, deshalb dürften sie der 100 4 Zulage nicht teilhaftig werden, Wir können nur nochmals aufs äußerste bedauern, daß die Verwaltung es an jedem Entgegenkommen hat feblen lassen. Die Rejolutton rührt von uns her, wir werden sie felbstverftändlih einstimmig annehmen. Im all- gemeinen hat die Verwaltung in diesem Punkte eine freundlichere Haltung bekundet. Wir wollen aber in der Nachweisung niht nur

entgegenkommender ge- |

ja doh der Neichéfinanzreform ge- ! Unterzahlmeister, | Kategorien / ! Lage bekommen. Nehmen Sie einen Ort, wo er 432 s Wohnungs- |

die Gesamtsummen, die angewiesen worden sind, erfahren, sondern au, was jeder einzelnen Kategorie an Aufbesserung tatsächlih gewährt worden ist. Die Reichsbetriebe sollen e Kaiserwort Muster- anstalten sein; sie sollen es auch im Punkte der Bezahlung der

Arbeiter sein. Staatssekretär des Reichsshaßamts, Staatsminister Sydow:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat gesagt, die verbündeten Regierungen schienen eine neue Mode in der Art, mit dem Reichstag zu verhandeln, eintreten lassen zu wollen, indem, sie sih von vornherein auf den Standpunkt ftellten: so weit gehen wir, weiter gehen wir niht. Es sien ihm, daß die verbündeten Regierungen dadur eine Degradierung des Reichstags herbeiführen wollen, und daß der Reichstag si. dem nicht aussezen dürfe. Ih muß dem auf das Ent- shiedenste widersprechen. Ich habe bereits in der Kommission un- zweideutig erklärt, daß die verbündeten Regierungen das Recht des Neichstags, die Regierungsvorlagen zu amendieren, durchaus anerkennen müssen und anerkennen, daß sie aber ebenso si das Recht vorbehalten, Stellung zu den Beschlüssen des Reichstags zu nehmen.

Nun können Sie sagen: hier is von vornherein Stellung ge- nommen. J glaube, das war sogar eine Rücksicht, die auf den Reichstag genommen wurde, wenn von vornherein die Stellungnahme der verbündeten Regierungen präzisiert wurde; denn es handelte ih hierbei nit um Kleinigkeiten, es handelte sich um die prinzipielle Grundlage der ganzen Vorlage. Die ganze Vorlage ift, wie ih das bei der ersten Lesung hier klarzulegen die Ehre hatte, von dem Ge- fihtspunkt aus eingebraht, daß die Beamten niht \{chlechter gestellt werden sollen als im vorigen Jahre, und diese Grundlage hätten die verbündeten Regierungen verlassen, wenn sie auf weitergehende Anträge eingegangen wären. Das war nicht ihre Absiht, da ja damit der Betrag der ungedeckten Matrikularbeiträge, der hier ohnehin {on um 23,5 Millionen erhöht wird, noch weiter erhöht worden wäre. JIch kann nur sagen, der Gang der Verhandlungen in der Kommission hat mihch davon überzeugt, daß das Vorgehen der Re- gierungen ein richtiges war, nicht darum, weil \{ließlich die Vor- lage unverändert angenommen worden, ift, sondern weil \o viele Anträge gestellt worden find, daß die verbündeten Regierungen ohne sofortige grundsäßlihe Stellungnahme einen {weren Stand in ihrer Bekämpfung gehabt hätten. Denn ein Argument trifft bei allen Ans trägen zu: die Beamten können es brauen. Das gebe ih voll- kommen zu; wenn nun ein Antrag angenommen worden wäre, \o wären au alle anderen Anträge mit angenommen worden. Es wäre dann die bekannte Konkurrenz der Parteien wieder eröffnet worden, und dem wollten wir von vornherein vorbeugen. Ih glaube, daß die Herren, wenn sie mit si selbs die Sache bedenken, mir vielleicht nicht undankbar dafür sein werden. (Zuruf aus der Mitte: Bei der nächsten Gehaltsvorlage.) Bei der nächsten Gehalts- vorlage, hat Herr Erzberger gesagt, könnte dasselbe passieren. Ich weiß niht, ob das passieren könnte. Da liegt die Sache etwas anders. Da wird vor allem das Argument eine Rolle spielen : woher fommen die Mittel, um die Finanzen des Reichs zu sanieren? Und, wie ih bereits im März zu sagen mir erlaubte, da wird für jeden Debetposten, den Sie dem Reiche neu- einstellen bei der Regelung der Gehälter, die Frage an Sie herantreten: wo ift der entsprechende Kreditposten? Wenn die Herren, die jeyt hon von vornherein an- deuten, daß sicher erhöht werden müßte, was die verbündeten Nes gierungen verlangen, damit die moralishe Verantwortung dafür über- nehmen, daß sie auch für jede Mehrforderung mehr Einnahmen be- willigen, dann werden wir uns leiht verständigen. (Zuruf des Abg. Erzberger: Kommt nur auf die rihtigen Steuern an!) Eine Debatte über die Art der zu wählenden Steuern werden die Herren wohl heute nicht haben wollen. (Zustimmung.) Ih glaube, wir werden uns nächstes Jahr darüber noch oft zu unter- halten haben. Aber immerhin, das bleibt: wer Ausgaben verlangt, muß auch bereit sein, Einnahmen zu bewilligen. (Sehr rihtig! und Zuruf des ‘Abg. Erzberger: Der alte Zentrumsstandpunkt!) Es freut mi, wenn das Zentrum da auf demselben Standpunkt steht, wie ich. Jh glaube, als Schaßsekretär kann ich nur ‘diesen Stand- punkt festhalten. Immerhin, glaube ih, ist der Standpunkt des Herrn Abg. Erzberger manhmal davon abweichend gewesen. (Zuruf aus der Mitte.) Z. B. wenn der Herr Abg. Erzberger mit dafür gestimmt hat, daß durch eine Aenderung im Dispositiv des Etats die Veteranens- beihilfe so erhöht würde, daß sie 20 bis 30 Millionen Mark mehr gekostet hätte. (Zuruf des Abg. Erzberger : Aufhebung der Zucker- feuer!) Sie sagen, Sie wollten Aufhebung der Herab- seßung der Zuckersteuer beantragen. Ihr Antrag i} noch nicht der Beshluß der Majorität des Hauses. (Zuruf.) Und i kann nit annehmen, daß er mit einem Male eine Majorität gefunden hätte, die den kurz vorher gefaßten Reichstagsbeshluß aufzu- heben bereit gewesen wäre.

Also, wie gesagt: mir kam es darauf an, von vornherein die Verhandlungen durch Klarlegung des grundsäßlihen Standpunktes der verbündeten Regierungen zu vereinfahen, mehr nicht. Ich bin auch und das werden die Herren gerecht genug sein anzuerkennen auf jeden Antrag sachlich eingegangen. Ih habe nicht von vorn- hercin gesagt: es kostet mehr, also geht es nicht fondern ih habe,

geht, im einzelnen nachzuweisen versuht, daß die Anträge sachlich nit begründet erscheinen.

Der Herr Vorredner hat einen Antrag erwähnt, wonach man Gehalt und Wohnungsgeld zusammenrechnen und die Summe beider Beträge maßgebend fein sollte. mit Wohnungsgeld die obere Grenze bilden. habe ich \s{chon in darf das hier nochmals

Dem gegenüber

daß dann die allergrößten

tun, zuschuß ist für die Gewährung der jeßt zur Erörterung stehenden Beihilfen eine inkommensurable Größe. Wenn ein Beamter mit geldzushuß erhält, so ergeben sih 5100 4, er würte also noch Zu- geld hat, dann haben Sie 5232 # und der Beamte bekommt nichts.

Wohnungsgeldzushusses ergibt.

Dann hat der Herr Abgeordnete gesagt: es kann vorkommen,

daß in demselben Orte der Beamte, der ein höheres Gehalt aber

niedrigeren Wohnungsgeldzushuß bekommt, die Teuerungszulage be- j zieht; bagegen der Beamte, der weniger Gehalt und, weil er einer :

5100 A soll ; sollten als Gehalt ; stehenden

der Kommission darauf hingewiesen und | nd è. B.

höheren Kategorie angehört, höheren Wohnungsgeldzuschuß bekommt, nichts bezieht. Das ift an sich mögli, aber man muß annehmen, daß der Beamte, der das höhere Wohnungsgeld bezieht, höheren Aufwand für seine Wohnung zu machen hat. Also, es kann in leßter Linie nur das Gehalt maßgebend sein, ganz abgesehen, daß man, wenn man das Wohnungsgeld mitrechnen wollte, auch die Stellenzulagen hinzu- renen müßte.

Nun ist noch einmal Bezug genommen auf den hier nicht wieder- holten Antrag wegen der Einbeziehung der Unterzahlmeister usw. Da habe ih erklärt: das ift eine prinzipielle Aenderung, weil Personen des Soldatenstandes im vorigen Jahre nicht einbezogen waren. Aber, ih habe au sahlich erklärt, der Antrag ist meiner Meinung nah schief; denn es ift kein Grund, eine Kategorie von Personen des Unteroffizierstandes anders zu behandeln als die andere, die Unter- zahlmeister ¿. B. anders zu behandeln als verheiratete Unteroffiziere und Feldwebel. Das würde uns zu weit führen. Da kommt man

aus einem ins andere. Das ift keine unwesentliche, das ift eine recht -

wesentlihe Aenderung. Was die Zulage der 150 46 betrifft, soweit es ih um Personen

handelt, die im Laufe des Jahres ihrer militärishen Dienstpflicht genügten, so dachte ih, die Sache wäre in der Kommission klargestellt worden. Personen, die das ganze Jahr 1908 beim Militär sind, be- kommen keine Gehaltsbezüge, bekommen also au keine Zulage; Personen, die in der erften Hälfte des Jahres beim Zivil gewesen sind, also am Stichtage, dem 1. April, bekommen die 150 #4, und wenn es sich nahträglich um die Anrehnung handelt, so wird die Erhöhung, die ihnen nahträglih für das halbe Jahr, wo fie beim Zivil gewesen sind, zuteil wird, bis zu 150 # gekürzt. Darüber hinaus auf das nächste Jahr wird die Sale nicht gerehnet, Per- sonen, die am 1. Oktober vom Militär zurückommen, also am Stihh- tage nicht im Zivildienst Gehalt beziehen, bekommen keine Zulage; daher kann also au keine Anrehnung für sie in Frage kommen. Also aus sahlichen Gründen habe ih die Anträge bekämpft, und ih glaube au heute noch, daß fie sahlich niht berechtigt waren. Aber im übrigen habe ich natürli den prinziptellen Standpunkt fest- gehalten, und da heute keine Anträge gestellt worden sind, so glaube ih damit \{ließen zu können, daß ih annehme : das Haus hat sih mit diesem prinzipiellen Standpunkt {ließli abgefunden. (Bravo!

rets.)

Abg. Beck-Heidelberg (nl.): Wir haben es hier mit einem sehr mangelhaften Notbehelf zu tun; die Schuld dafür trifft allein die Regierung, die si nit hat entshließen können, auf einen anderen Boden der Gehaltsregulierung zu treten, nahdem sie einmal nots wendig geworden war. So sehr wir aber den Beamten diese Gehalts- zulage gönnen, so mußten wir uns doch sagen, daß wir die Vorlage an sich nit ändern lassen durften. Um einige hunderttausend Mark mehr oder weniger können wir die 237 Millionen nicht fallen lassen, dafür konnten wir die Verantwortung niht übernehmen. Die sahlihen Einwendungen der Regierung wren allerdings sehr leiht. Die Anträge des Zentrums waren gewiß nicht unsalich, aber es könnten sih andere Beamtenkategorien dur deren Annahme zurüdgeseßzt fühlen. Wir wären über alle diese Mühen und Bedenken leiht hinweggekommen, wenn rechtzeitig die Gehalts- verbesserung zustande gekommen wäre; ih möchte die dringende Mahnung an die verbündeten Regierungen rihten, daß wir ficher im Herbst die Gehaltsaufbefserungsvorlage erhalten, und zwar eine Vorlage mit einer ausgiebigen Verbefserung.

Abg. Frhr. von Richthofen (d.konf.): Der Schahsekretär hat keiness wegs gesagt, jede Aenderung der Vorlage [ei unzulässig; er hat fich gegen die Uebernahme des preußischen Systems auf die Vorlage des Reiches

Amendierung geltend gemacht. Wenn diesmal ein Gehaltsvorsf gegeben werden folite, so durfte kein Beamter, der im vorigen Ja eine Teuerungszulage erhalten hatte, leer ausgehen, weil ih Beamten {on darauf eingerihtet hatten. Daß im vorigen Jahre Fehler gemacht worden find, ist niht zu leugnen.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Ich kann nur mein Bedauern aus- \prehen, daß für bestimmte Beamtenkategorien niht mehr zu er- reichen war; warum z. B. e EEOE Unterbeamten bei der Poft auch diesmal leer ausgehen, ist uns au diesmal nicht plausibel gemacht worden. Ih hoffe wenigstens, daß diese Vorlage die leßte Teuerungszulage bleiben wird, und daß wir im Herbst zu einer organishen Regelung der Sache gelangen werden. Der bis- herige Versuch der Reichsregierung, die Deckung für diese Vor- lage zu finden, war ein Versuch mit untauglihen Mitteln. Ih hoffe zuversichtlih, daß dem neuen Schaßzsekretär das Werk gelungen wird, an tefsen Bewältigung der alte Schatzsekretär gescheitert ift. Bis dahin müssen sich die Beamten gedulden. Die jeßige Zulage sollte so schnell wie mögli ausgeteilt werden: bis dat qui cito dat. Die Arbeiter in den Staatêwerkstätten verdienen die Berück- sichtigung, die die Resolution ihnen gewähren will.

bg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) verzichtet unter lebhaftem Beifall der Rechten und des Zentrums auf das Wort.

Abg. Bedcker (Zentr.) shließt fih den Ausführungen des Abg. Erzberger an und weist namentlich auf die Notwendigkeit hin, daß die Verwaltung den Forderungen der Resolution für die Hand- werker und Arbeiter entsprehe. Ein großer Teil der Kommunen habe den Arbeitern {hon Teuerungszulagen gegeben, das mit seinen Militärwerkstätten dürfe hinter den Kommunen nicht zurückbleiben.

Staats}ekretär des Reichs|hahamts,Staatsminister Sydow:

Meine Herren! Ich möhte doch den Eindruck nicht aufkommen lassen, als sei die Reichsverwaltung erst durch die hier vorliegende Resolution auf den Weg der Verbefsung der Löhne der in Vertrags- verbältnis stehenden Personen hingewiesen worden. Ich habe mir bereits erlaubt, in der Kommission auszuführen, und will es gerade nach außen hin hier wiederholen, daß bereits vor mehreren Jahren, als von der Absit einer Aufbesserung der Gehälter der Beamten und Unterbeamten noch nicht die Rede war, die Reichsverwaltungen dazu übergegangen sind, die Vergütungen der im Vertragsverhältnis Personen zu erhöhen. Bei der Militärverwaltung im Jahre 1906 bei den tehnischen Instituten für Lohnerhöhungen 21 700 4, im Jahre 1907 ebendafür 11000C0 # aufgewendet. Bei der Neichëpostverwallung find im Jahre 1906 an Lohnerhöhungen für im Vertragsverbältnis stehende Personen 580 000 4, im Jahre 1907 weiter 1030000 4, bei der Reichs-

ausgesprohen und die praktischen Bedenken gegen die chaftovoriQu E

e re die

! druderei im Jahre 19€6 90 600 46, im Jahre 1907 216 200 4 aufs

| gewendet. Am anschauli(sten sind die Zahlen der Marineverwaltung,

t 300 H 4800 Gehalt an einem Orte lebt, n dem er de R weil die Ausgaben hier reduziert sind auf die Tagewerkverdienste eines

NVollarbeiters. Der Jahresarbeitsverdienst hat betragen im Fahre 1904 1332 4, im Jahre 1905 1384 4, im folgenden Jahre ist er

| auf 1486 46 gestiegen, um im Jahre 1907 auf 1530 46 zu kommen.

b Ort, wi d | Dabei ifi ber leplevé H tere Drt, wle: h aus, vex, roe Jes | Das malht also in den drei Jahren eine prozentuale Steigerung um

14,3 9/0. « (Schluß in der Zweiten Beilage.)

‘Bez. Gumbinnen: Niederung 5 (5), Tilsit Stadt 1 (1).

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

(S@hluß aus der Ersten Beilage.)

Ich habe mich mit der Resolution darum einverstanden erklärt, weil es die Absicht der Verwaltung ist, auf demselben Wege fortzushreiten, und weil sie gerade das nicht vorschlägt, was ich bekämpft habe, daß man nämlich durch \chematische Zuschläge ohne Rücksicht auf das Bedürfnis da zu helfen suchen wollte, wo man es durch die vorhandenen Fonds in der Hand hat, dauernde Löhnungsaufbesserungen zu géwähren. So ist meine Erklärung von dem Herrn Berichterstatter auch wiedergegeben worden, daß die Ver- waltungen des Reichs auf dem einges{chlagenen Wege nach Maßgabe des Bedürfnisses fortshreiten werden. *

Abg. Dr. Will - Straßburg (Zentr.) weist auch seinerseits auf die un- zulänglihe bisherige Ae eri der Löhne der Arbeiter in den Staatswerkstätten, namentlih in Straßburg, hin.

Aba. Bruhn (d. Reformp.): Neue Einnahmen vorzuschlagen, ist doh Sache der verbündeten Regierungen. Wir sind aber gern bereit, mit U Tes Regierungen die Reichsfinanzen auf eine gesunde-Basis zu stellen. \ y

Abg. Freiherr von Gamp (Rp.): Es ift fehr bedauerlich, daß nicht mehr zu erreihen war. Ich zweifele aber niht daran, daß pas un! sichtigeren Beamten einsehen werden, daß der Reichstag nit anders handeln konnte, und daß au die Negierung ihnen ein gewisses Entgegenkommen zeigt, wenn auch nit in demselben Maße wie der Reichstag. Ich hoffe, daß wir spätestens Oktober zusammengerufen werden, damit die Besoldungsaufbesserung für die Beamten dann zustande gebraht werden fann.

Darauf wird der Nachtragsetat in Hen einzelnen Titeln bewilligt und der dazu gehörige Geseßentwurf und die Re- solution angenommen.

Schluß nah 7 Uhr. Nächste Sißzung Dienstag 11 Uhr. (Jnternationale Vereinbarungen wegen des Verbots bés Naht- arbeit der gewerblihen Arbeiterinnen und wegen des Verbots des Phosphors bei der Zündholzfabrikation; Vertrag mit der S wegen Aenderung der Grenze bei Basel; internatio- nale Abkommen, betreffend das Privatrecht; zweite Lesung der Vorlagen, betreffend Subvention des Lloyd, Bau von Kolonialbahnen, Ostmarkenzulagen, Haftung des Tierhalters, Abänderung des § 63 H.-G.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Nachweisung uber den Stond von Tierseuhen im Deutschen Reich am 30. April 1908. (Nach den Berichten der beamteten Tterärzte zusamm Ut im A T Acnen Nasstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirk eeEne in denen Roß, Maul- und Klauenseu G e TNO SHweineseuhe (einschl. Schweinepest) am 30. April herrshten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind leytere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vors handener Seuchenfälle oder auch nur wegen N perrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden V riften noh nit für erloschen erklärt werden konnte.

Roy (ŒWurm).

Preußen. Neg.-Bez. Königsberg: Gerdauen 1 (1. Ml eg.-Bez.

Marienwerder: Löbau 2 (2). Stadtkreis Berlin 1 (3). e Bez. Köslin: Stolp 1 (1). Reg.-Bez. Posen: Posen Oft 1 (1), Meseriz 1 (1), Pleschen 1 (1), Schildberg 1 (1). Reg.-Bez Brom- berg: Znin- 3 (3), Gnesen 3 (3). Reg.-Bez. egi? Goldberg- Haimas 1 (1). Neg.-Bez. Oppeln: Kreuzburg 1 (1), Oppeln Le: ea.-Bez. Stade: Kehdingen 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldor Düsseldorf Stadt 1 (1), Solingen 1 (H). Reg.-Bez. Cöln: Cöln Stadt 1 (2). Bayern. Neg.-Bez. Niederbayern: Mallrs- dorf 2 (2). Sachsen. Kr.-H. Leipzig: Grimma 2 (2). Hamburg.

Hamburg Stadt 1 (1). Zusa emeinden und 36 Gehöfte.

mmen : 33 Lungeuseuche.

Stadtkreis Berlin 1 (1). , Reg.-Bez. Posen: Posen Ost 1 (1), Obornik 1 (1). Reg.-Bez. Bromberg: Strelno 2 (2), Mogilno 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldorf: Kempen i. Rh. 1 (1). Sachsea. Kr.-H. Leipzig: Borna 2 (2). Sachsen-Coburg- Gotha. Herzogtum Gotha: Gotha 1 (1).

Zusammen 10 Gemeinden und 10 Gehöfte.

Maul- und Klaueuseuhe uud Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Preufen.

Schweine- feu eins. Schweine- pest

Maul- Negierungs- 2c. Beiirke und sowie Ta Bundesstaaten, welGe niht in Regierungsbezirke geteilt sind.

Preußische Provinzen, ferner Bundes- staaten, welche in Regierungs- bezirke geteilt find.

|

aufende Nr. Gehöfte

3,

Königsberg - Gumbinnen . Mute C Danzig - - Marienwerder . Berlin .

otsdam « frantfurt A

Brandenburg| tettin . Köslin

- Pommern | s Stralsund . Posen 4113| Bromberg

Ee; 6 Shlesien

1.

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= | do |ck| Kreise 2c. N] f s

Ostpreußen | Wesipreußen\

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Arcau 8 egn . . . O pla . . agdeburg . Merseburg Erfurt

Sachsen Swl.-Holstein [:

u Schleswig .

I A T E T1 1 le | Gemeinden

E14 L44124 Gehöfte

4, \

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 5. Ma

Pildezbei / üneburg

Stade . . Osnabrück . Aurich . Münter . . Minden .

Hannover

Westfalen Hessen-Nafsau

Arnsberg. 24 Caffel . . « Wiesbaden . E j d Rheinland ({|34| Cöln.

Sigmaringen Oberbayern . Niederbayern

Hohenzollern

Bayern 4 becteadin

Mittelfranken . Unterfranken Schwaben . Bauten . . ait N Ug Chemniy. . widau . .

Sadsen

JIagstkreis . Donaukreis . Konstanz. . fre urg -. arlsruhe

Württemberg

Baden |

Starkenburg Oberhessen . Nheinhefssen . Medcklenburg- Sachsen-Weimar . . Medlenburg-Strelig

Hessen |

Oldenburg Lübeck. . .

Coburg . ._, Gotha Anhalt

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Neuß jüngerer Linie. . Schaumburg-Lippe . Bea» «4+ # Lübeck. . . Bremen . .

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Betroffene Kreise 2c. !) 8a. Maul- und Klaueuseuche.

L: Fishhausen 1 (1 Wehlau 2 33: Kleve 1 (1). 45: SL bund Srdi 58: Heidelberg 1 (1).

i S: e 1 (1). 1 (2), Memmingen 1 e

Zusammen 8 Gemeinden und 9 Gehöfte.

b. Schweineseuche (eiuschl. Schweiuepeft).

3: Fishhausen 2 (2), Königsberg i. Pr. (Stadt) 1 (1), Labi 9 (10), Friedland 1 (1), Pr.-Gylau 1 (1), Seiliccrbeil 3 (3 e

berg 1 (1), Heilsberg 2 (2). 2t Heydekrug

Tilsit (Stadt) 1 (1), Tilsit 3 (3), Pillkallen 1 (1), Angerburg 1 (1

1 (1), Niederung 7 C

8: Johannisburg 1 (1), Lck 1 (1), Neidenburg 3 (3), Ortelsb 1 (1) Röfel 1 (1). 4: Elbing 2 (2 Danziger E

Stargard 1 (1), Berent 1 (1). G) Rosenberg i. Westpr. 3 (3), Löbau 1 (

5: Stuhm 2 (4), Marienwerder 1

1), Thorn 5 (7), Culm 5

, Graudenz 1 (1), Schweyz 3 (3), Sn L (1), S@lochau 3 (3),

atow 2 (2), Deutsch-Krone 3 (3).

# : Prenzlau 6 (6), Templin 2

(2), Angermünde 3 (4), Oberbarnim 14 (19), Niederbarnim 26 (46), Rixdorf Stadt 1 (1), Teltow 5 (5), Beeskow-Storkow 12 (27), A 2 (4), Potsdam Stadt 1 (1), Spandau Stadt 1 (1),

havelland 14 (24),

Westhavelland 5 (6),

pu gniy 10 (11). S+t Königsberg i. Nm. 26 (32), Soldin 5 (10), rnswalde 5 (10), Landsberg 18 (25), Lebus 19 (25), Weststernberg

2 (5), Oststernberg 15 (25), Züllihau-Schwiebus 1 (1), K 7 (8), Guben 2 (2), Lübben 5 (5), Luckdau 2 (2), Kalau 3 S Kott io 7 S Demmin 2 (2), Anklam 2 (2),

Sorau 4 (4), Spremberg d (6). 9:

,

Usedom-Wollin 1 (1), Randow 2 (2), Stettin Stadt 1 (1), Greifen- hagen 2 (2), Pyriß 4 (5), Cat N i Regenwalde 2 (2) n

10: Dramburg 2 (2), Kolberg-Kör

3 S Birnbaum 1 (6), Meseri Schmiegel 1 (1), Kosten

3 (3), Koschmin 1 (1),

2 (2), Kempen i. P. 1 (1). Kolmar i. P. 9 (10), 3 (3), Strelno 4 (4), Mogilno 7

3). 12: Wreschen 1 (1), Jarotschin 2 (2), Bomst leshen 2 (2)

2), Köslin 3 (5), Bubli 1 9). Schlawe 8 (10), Rummelsburg 1 S Stolp 7 9 Bütors

9 (13), Shroda 3 (3),

rimm 8 (9), Posen Ost 1 (1), Obornik 3 (3), Samter 5 (6),

3 (3), Fraustadt 2 (2),

(7), Liffa 2 (2), Rawitsch 5 (5), Gostyn delnau 2 (2), Schildberg 13: Filehne 10 (17), Czarnikau 1 (1), irsiß 10 (10), Schubin 12 (14), Hohensalza 11), Znin 5 (5),

Wongrowitz

12 (12), Gnesen 2 (2), Witkowo 7 (7). 14: Groß - Wartenberg

1 (1), Oels 8 (9), CTrebniy 34 (49), Bit 5 (5)

8 (15), Steinau 3 (3), Wohlau

9 (10), Guhrau eumarkt 28 (35),

Breélau 28 (40), Oblau 23 (33), Brieg 8 (10), Strehlen 8 (12),

e ib G i eidn (12),

Nimptsch 4 (4), Reichenbah 10 (16), Waldenburg 4 (4), Glaß 12 shwerdt 4 (4).

Sagan 11 (15), Sprottau 13 (14),

11 (13), Bunzlau 17 (23), Mole R 18 2s Liegniy 5 ( j

Fauer 2 (2), Schönau 10 (17), Bolkenhain

1) An Stelle der Namen der Regieru sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden

Frankenstein 12 1 (12),

' Neurode 3 (3), Habel- 15: Grünberg 12 (16), Freistadt 22 (29),

Striegau 10 (16

logau 22 (30), Lüben 12 (13), Landeshut 6

x. Bezirke ist die ent- [le aufgeführt.

1

Preuß) hen Staatsanzeiger.

1908.

irschberg 2 (4), Löwenberg 14 (23), Lauban 8 (11), Görliß 1 Bei, i. O.-L. 2 (2). 163: Kreuzburg 1 Ü) olen e 1 (1), Tost-Sleiwig 1 (1), Zabrze 1 (1), Ratibor 5 (5), Leobshü 2 (2), Neustadt i. O.-S. §5 (5), Falkenberg 16 (18), Neisse 1 (2), Grottkau 1 (1). 17: Osterburg 1 (1), Salzwedel 4 (4), Jerihow L 2 (2), Kalbe 4 (5), Magdeburg Stadt 1 (1), Wolmirstedt 1 (1), Neuhaldensleben 2 (2), Halberstadt 1 (1), Grafshaft Wernigerode 1 (1). A8: Sthweiniß 1 (1), Wittenberg 1 (1), Bitterfeld 1 (1), Saalkreis 6 (6), Halle a. S. Stadt 1 (1), Delibsh 1 (1), Wans- felder Seekreis 4 (4), Edartsbérga 2 (3), Querfurt 2 (4), Mer{eurg 1 (1 Weißenfels 3 (3), Zeiy 4 (4). 19: Nordhaufen Stadt 1 (1), Langensalza 5 (8), Ziegenrück 13 (18). 20: Apenrade 1 (1), Sonderburg 1 (1), S{hle8wig 1 (1), Tondern 1 (1), Plön 1 i Bordesholm 3 (3), Rendsburg 3 (3), Süderdithmarschen 5 (6), Stein- burg 6 (7), Stormarn 1 (1), Pinneberg 1 (1), Herzogtum Lauenburg 5 (6). 2L: Syke 1 (1), Stolzenau 2 (2), Hannover 1 (2), Springe 3 (4), Hameln 2 (2). 22: Peine 1 (1), Marien- burg î. Hann. 2 (3), Gronau 1 (1), Goslar 9 (13), Nort- heim 1 (1), Ilfeld 1 (1). 23: Celle 3 (2), Burgdorf 1 (1), Zlenhagen 4 (4), Soltau 1 (1), Uelzen 2 (2), Bleckede 1 (1), Lüneburg Stadt 1 (1), Lüneburg 1 (3), Winsen 9 (9), Harburg 3 (3). 24: Jork 1 (1), Kehdingen 2 (2), Geestemünde 2 (2), Osfter- holz 1 (1), Verden 3 (3), Achim 1 (1), Rotenburg i. Hann. 3 (3). 25x Meppen 1 (1), Ashendorf 1(1), Bersenbrück 8 (9), Osnabrück 2 (2), Iburg 1 (1). 26: Wittmund 1 (1). 27: Tecklenburg 1 (3), Waren- dorf 1 (2), Beckum 3 (4), Lüdinghausen 2 (2), Münster 3 (3), Coes- feld 3 (4), Borken 3 (5), Recklinghausen 2 (2). 28: Halle i. W. 1 (1), Bielefeld 1 (1), Wiedenbrück 2 (2), Paderborn 1 (2), Büren 1 (1), WLer 2 (3). 291: Arnsberg 2 (2), Meschede 2 (3), Brilon 1 (1), Lippstadt 2 (2), Soest 3 (3), Hamm 3 (3), Bochum Stadt 1 (1), Gelsenkirhen Stadt 1 (1), Hagen 2 (3), Schwelm 1 (2), Iser- [lohn 1 (1), Wittgenstein 1 (1). §0: Cassel Stadt 1 (3), Cassel 10 (11), Eschwege 1 (3), Frißlar 3 (3), Hofgeismar 3 (5), Melsungen 1 (1), Rotenburg i. H.-N. 1 (1), Frankenberg 2 (2), Ziegenhain 2 (10), Fulda 1 (1), Hanau 4 (6), Gelnhausen 4 (6), Herrsh2ft Schmal- kalden 1 (1), Grafshaft Schaumburg 1 (1). 3L: Oberwesterwald- kreis 3 (5), Westerburg 7 (8), Unterwesterwaldkreis 4 (4), Oberlahn- kreis 1 (1), Limburg 2 (3), Unterlahnkreis 5 (8), St. Goarshausen 2 (2), Untertaunuskreis 7 (8), Usingen 6 (6), Obertaunuskreis 1 (1), Höchst 1 (1). 32: Kreuznah 2 (4), Zell 3 (4), Cochem 1 (1), Ahrweiler 2 (2), Neutvied 2 (2), Altenkirhen 2 (2), Wetlar 5 (9). 33: Kleve 3 (4), Rees 2 (2), Crefeld Stadt 1 (1), Essen 1 (1), Mörs 11 (27), Kempen i. Rh. 7 (16), . Mettmann 2 (2), Remscheid Stadt 1 (1), Solingen 1 (3), Grevenbroih 2 (2). 34: Mülheim a. Rh. Stadt 1 (1), Cöln Stadt 1 (1), Euskirhen 5 (5), Bonn 1 (1). 35: Daun 1 (4), Wittlich 2 (5), Bernkastel 2 (2), Trier 1 (1), Saarburg 1 (2), Saarlouis 1 (1), Ottweiler 2 (2). 36: Montjoie 1 (1), Malmedy 1 (1). 38: Altötting 1 (1), Erding 2 (2), Freising 3 (3), Miesbach 1 (1), München Stadt 1 (2), München 2 (2), Pfaffenhofen 2 (3), Traunstein 1 (3). 839: Kelheim 3 (12), Landshut 1 (1), Straubing 1 (2), Vilshofen 5 (6). 42S: Teuschniß 2 (2). 43: Feuchtwangen 1 (1), Nürnberg Stadt 1 (1), Nürnberg 1 (1), Shwabach 1 (1), Uffenheim 1 (1). 44: Königs- bofen 1 (1), Schweinfurt 1 (1). 45: Kempten 2 (2), Krumbah 1 (2), emmingen 7 (10), Mindelheim 2 (4), Oberdorf 2 (2), Sonthofen 3 (3). 46: Zittau 2 (2), bau 1 (1). 47: Dresden- Altstadt 1 (1), Pirna 1 (1), Meißen 2 (2). 50: Plauen 1 (1). 52: Nagold 1 (1). 53: Aalen 1 (1). 55: Bonndorf 1 (1). 56: PEUKe ugen 2 (2), Waldkirch 2 (2). 57: Baden 1 (1), Rastatt 1 (1), Durlach 2 (2), Ettlingen 1 (9), Karlsruhe 2 (2),

forzheim 1 (1). 58: Heidelberg 1 (1). 591: Darmstadt 2 Ey

roß-Gerau 2 (4). 60: Alsfeld 2 (3), Friedberg 2 (2), Schotten 1 (1). 6L1: Mainz 1 (1), Bingen 4 (9), Oppenheim 1 (3). 68S: Gadebusch 6 (6), Wismar 2 (2), Ludwigslust 1 (1), Parhim 1 (1), Güstrow 1 (1). 63: Weimar 5 (5), Neustadt a. O. 7 Gr 64: Neustreliy 2 (2), Neubrandenburg 1 (1). 65+ Oldenburg Stadt 1 (2), Oldenburg 5 (8), Westerstede 3 (7), Varel 3 (3), Jever Stadt 1 (1), Iever 1 (1), Butjadingen 2 (2), Del enb eil Stadt 1 (4), Delmenhorst 1 (1), Cloppenburg 3 (3), Friesoythe 1 (1). 66: Fürstentum Lübeck 1 (1). 68: Braunschweig 4 (7), Wolfenbüttel 7 (8), Helmstedt 1 (1), Blankenburg 2 (2). 69x Saalfeld 4 (5), 70: Westkreis 2 (2). 783: Bernburg 3 (8), Ballenstedt 2 (3). 74: EGbeleben 1 (1). 761: Kreis der Twiste 1 (1), Kreis der Eder 2 (3), Pyrmont 1 (1). 77: Reuß ä. L. 1 (1). 78: Schleiz 1 (1). 79: Bückeburg 2 (2). 80: Schôötmar 3 (3), Lemgo Stadt 1 (2), Brake 2 (2), Blomberg Stadt 1 (1). SL+t Lübeck 1 (1). 83: Hamburg Stadt 1 (2), Marschlande 1 (1), Berge- dorf 1 (2). 84: Straßburg 1 (1). §5: Mülhausen 1 (1). 86: Chateau-Salins 1 (1), Diedenhofen West 1 (1).

Zusammen: 1517 Gemeinden und 1976 Gehöfte.

Handel und Gewerbe.

Einfuhr pharmazeutisher Präparate nach Brasilien.

Pharmazeutische Präparate, die in Brasilien eingeführt un - kauft werden sollen, bedürfen hierzu einer ane i S toria Geral de Saúde Publieca“ in Rio de Janeiro. Die, Ge- nehmigung ift bei der genannten Behörde unter Vorlegung der nachstehend aufgeführten Schriftstücke und Proben zu bean: Aufzeidh ae Aufzeihnung über die chemishe Formel des Präparat

mit Beschreibung feiner Herstellung unter Angabe der Beit Außerdem ist hierbei zu vermerken, gegen welhe Krankheiten das Präparat verwendet und in welhen Dosen es ärztliherseits vershrieben wird. Dieses Dokument ist von einem:approbierten Apotheker zu unterzeichnen und die Unterschrift if seitens eines brasilianishen Konsuls zu beglaubigen. 2) Diplom des das vorstehend genannte Schriftftück zeihnenden Apothekers oder eine Abschrift des Diploms oder eine amtlihe Bescheinigung darüber, daß derjenige, der das unter 1 an- geführte Schriftstück unterzeichnet hat, ein approbierter Apotheker ift und das Recht zur Ausübung seines Gewerbes besigzt. Die Unter- {rift dieses Schriftstücks ist ebenfalls seitens eines brasilianishen Konsuls zu beglaubigen. 3) Ein Schriftstück, in dem der Unter- zeichner der unter 1 angegebenen Aufzeihnung erklärt, daß er die Ver- antwortung für die rihtige Herstellung des Präparats übernimmt. Die Unterschrift ist zu beglaubigen. Diese Erklärung kann auch mit in das Schriftstück zu 1 aufgenommen werden. 4) Drei für Analysen genügend große Proven des Präparats.

ird die Genehmigung durch Vermitilung einer brasilianischen Firma oder eines Patentanwalts nachgesucht, fo ist die Ausfertigung einer Vollmaht in portugiesisher Sprahe nah folgendem Muster mit einzureichen: O ¿e ADALLO « nacionalidade profissä0o domiciliado em d pela presente procuraçäo 0s poderes mais 4 rute m E L residentes em Rio de Janeiro, para requererem a Di i Geral de Saúde Publica licença para epór a venda 4 E vacçäo do . « . preparado pharmaceutico

. assignado

representar como 88 0 proprio foss8