1908 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Großihaudelspreise von Getreide au deutschen und fremden Börsenpläten für die Woche vom 27. April bis D. Mai 1908 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwowhe. 1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)

Wowhe | Da-' 27./4. | gegen Ibis 2./5.1 Vor- 1908 | woe

Berlin. Roggen, guter, gesunder, mindestens 7

Hafer, Mannheim.

i , mittel E Pfäer: sfe mit: rumän., mittel bcdie

195,68 215,29 161,90)

191,80 162,20

200,00 232,259 181,88 220,63 148,75

202,50 233,75 181,88 151,25

Hafer, ba ruffisher, mittel

s ' mittel . Gerste { rusfische, ci mittel

Wien. gen, Pefter Boden an 15 he I er, ungarisher 1. . .. e; slovaki Mais, ungarischer

Budapest. Mittelware .

187,00 221,00 134,30 146,20 123,29

176,61 210,58 133,31 146,05 119,72

168,90 206,04 131,75 113,48 111,52

162,14 196,63 131,61 109,96 108,85

gen,

en, 71 bis 72 kg das bl ... , Ulka, 75 bis 76 kg das 11 ,

Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg das 11 .., E, 9 «O o e oes

Paris. aen ( lieferbare Ware des laufenden Monats { Antwerpen.

142,03

136,29 171,611

151,13 168,36

149,51 165,89

136,39 191,37

134,85 186,33

174,10 172,23

172,23 166.80

174,80 170,34

170,83 164,27

en ; 155,07 a Pre E : | 160,70

Oelde p ae n l 154,67 Weizen | merikanisher Winter- ,

a Mais | amerikan. bunt da

London. Weizen { enl. weiß} (Mark Lane) Weizen englishes Getreide, afer

Mittelpreis aus 196 Marktorten A (Gazette averages)

157,51 154,15.

128,12 143,09

Liverpool.

rotex Winter- Nr. 2. ooo Manitoba

La Plata, neuer

Auftralier

Kurrachee

Hafer, englischer, welk Gerste, Futter- { O

163,27 190,02 163,74 171,96

143,38

Weizen

123,39 123.17 125.74

a Mais amerikan, s | La Plata, gelber

Chicago.

Weizen, Lieferung8ware Mais o

148,57 135,78 130,90 110,08

Neu Vork.

R E C R

162,39 161,05 148,63 142,26

Weizen

Leferungsware |

Mais Buenos Aires. wr gy | S 4 Ï

1) Angaben liegen nit vor.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter if für die Weizennotiz an der Londoner Pro- dunn = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsäßen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimishes Getreide (Gazette averages) ift 1 Smperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englis; 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Laft Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg. dd 44

Bei der Umrechnung der Preise in 8währung fin e aus den einzelnen esangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durscnittswe selkfurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und ¡war für Wien und Budapeft die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu Vork die Kurse auf Neu York, für Odeffa und Riga die R auf St.- Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 6 Mai 1908, ; i Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

212,90 1

144,66

150. Sißung vom 5. Mai 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.) i

ur ersten eventuell zweiten Beratung stehen die drei A A Juli 1905 im Haag unterzeichneten Abkommen über das internationale Privatrecht, und Fe a. _ eines Abkommens, b den Geltungsbereih der Geseze in ang der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und ihten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der“ Ehegatten, b. eines Abkommens über die Entmündigung und gleichartige Fürsorgemaßregeln, c. eines Abkommens über den Zivil- rozeß und d. des Entwurfs eines Gesezes zur Ausführung es Abkommens über den Zivilproz eß.

Ueber den Anfang der Sißung is in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirkliher Ge- heimer Rat von Schoen: | Meine Herren! Die drei Abkommen, welhe Ihrer Zustimmung vorgelegt sind, sind das Werk der vierten internationalen Privatrehts- konferenz, welhe im Jahre 1904 im Haag zusammengetreten ist. Die drei Abkommen bedeuten einen wesentlichen Fortschritt auf dem Ge- biete des internationalen Privatrehts, dessen Kodifizierung die Auf- gabe der erwähnten Konferenzen bildet. Sie bedeutet cine weitere erfreulite Etappe auf dem Wege, welhen Deutschländ in Gemein - haft mit anderen Staaten s{chon seit einer Reihe von Jahren ver- folgt, und welcher zur Erleichterung des internationalen Rehtsverkehrs und damit auch gleichzeitig dazu führen soll, die Schranken zwischen den Nationen, wenn au nit zu beseitigen, fo doch einigermaßen zu öffnen. Das Ergebnis der bisherigen internationalen Konferenzen im Haag ist niedergelegt in dem Abkommen über den Zivilprozeß vom 14. November 1896 sowie in den Abkommen über die Eheschließung, über die Ehesheidung und über die Vormundschaft für Minderjährige vom 12. Juni 1902. Wie allgemein anerkannt wird, haben diese Abkommen, denen die meisten Staaten des europäishen Festlandes beigetreten sind, einen hohen Wert für die Sicherheit des internationalen Rechts- verkehrs. Von den Ihnen gegenwärtig vorliegenden drei Abkommen dienen die beiden ersteren dem weiteren Ausbau des internationalen Rechts auf dem Gebiete des Familienrechts. Das eine behandelt die persön- lichen Beziehungen und das Güterreht der Ehegatten, das andere die Entmündiguag und ähnlihe Fürsorgemaßregeln. Beide beruhen auf den gleihen Grundsäßen, wie sie im Einführungsgeseße zum Bürger- lien Gesetbuhe niedergelegt sind. Sie sichern also den in Deutsch- [and geltenden Kollisionsnormen die internationale Anerkennung. Be- züglih der Einzelheiten darf ich mir wohl erlauben, auf die Ihnen vorliegende Denkschrifl zu verweisen, die die hervortretenden Fragen und Punkte eingehend und, wie ih glaube, erschöpfend behandelt.

Etwas näher bitte ich um die Erlaubnis, auf das dritte Abkommen eingehen zu dürfen, auf das Abkommen über den Zivilprozeß, weil es für den Rechtshilfeverkehr der deutschen Gerihtsbehörden, für den Geshäftsverkehr der deutschen Bundesregierungen und namentlich für das Auswärtige Amt von be- sonderer Bedeutung if. Das neue Abkommen foll das Abkommen aus dem Jahre 1896 erseßen. Es behält im allgemeinen die Grund- züge des älteren Abkommens bei. Die Revision bringt indeffen neben der Beseitigung einzelner hervorgetretener Zweifel zugleih eine wesent- lihe Erleihterung im internationalen Rechtsverkehr. Diese Er- leihterung soll tadurch herbeigeführt werden, daß der Rechtéhilfe- verkehr mit den ausländishen Gerihten durch Ausf{altung einer Reihe von höheren Instanzen einfaher und, was von besonderem Wert ist, \{leuniger gestaltet wird. E

Ich darf mir erlauben, Ihre Blicke auf die Verhältnisse zu lenken, wie fie heute liegen, und wie sie sich künftig auf Grund des Abkommens gestalten werden. Der Rechtshilfeverkehr besteht im allgemeinen aus Akten, bei denen die inländishen Gerichte die aus- ländishen um Vornahme von Rechtshandlungen bitten, also beispiels- weise um Zustellung von Klagen oder um Vernehmung von Zeugen. Nach der bisherigen Praxis vollzieht fich der Nechtshilfeverkehr im allgemeinen auf diplomatischem Wege, soweit niht, wie in unserem Verkehre mit der Schweiz, Oefterreich und einzelnen Teilen Rußlands, der direkte Schriftwehsel zwishen den Gerichten zúgelafsen ist. Es ift obne weiteres einlcuchtend, daß der diplomatishe Weg umftändlih und langwierig ist. Wenn hiernach ein deutshes Gericht an ein aus- ländishes Geriht ein Ersuhungsschreiben wegen Vornahme einer Handlung, z. B. Vernehmung von Zeugen, zu rihten hat, so muß das deutshe Amtsgeriht dieses Ersuhungsshreiben dem Landgerichts- präsidenten einreichen ; dieser gibt es weiter an die oberste Justizverwaltung des Bundesftaats, von diesem geht die Sache weiter an das Ministerium des Aeußern der betreffenden Bundes8regierung, von dieser wieder an das Auswärtige Amt, wo alle die Sachen zentralisiert und der Form nah kontrolliert werden. Vom Auswärtigen Amt werden dann die Missionen im Auslande, die Gesandtshaften und Botschaften be- auftragt, die Sache zur Erledigung zu bringen. Die Gesandtschaften und Botschaften nehmen dafür wieder die fremden Regierungen in Anspru. Die Sache geht zunächst an das auswärtige Ministerium des beireffenden fremden Staates, von - diesem wieder an die oberste Justizverwaltung, bis fie endlih an die Stelle gelangt, an die sie ge- richtet ist, an das zuständige auéländishe Gericht. Ist die Sache vom ausländishen Gericht erledigt, so geht die Verhandlung wieder den gleihen Weg in umgekehrter Rihtung zurück. Es is ohne weiteres ersictlih, daß ein solch umständlihes Verfahren einen großen Zeitverlust, der niht zum Vorteil der RNechtsfuchenden gereiht, mit sich bringt. Außerdem entsteht dadurch eine große Arbeitslast, die weniger durch ihr \pezifishes Gewicht, wie dur ihren Umfang drücktend wirkt und viele Arbeitskräfte, wenn au vielfach nur in mechanischer Weise, so doch übermäßig in Anspru nimmt.

Das neue Abkommen will mit einem solchen umständlihen Verfahren aufräumen. Künftighin werden Zustellungen und Ersuhungsschreiben direkt von unseren Gerichten an den Kaiserlichen Konsul in demjenigen Lande gerichtet, in dessen Bezirk das für die Erledigung des Er- \suhungs\chreibens zuftändige Gericht liegt. Der Konsul gibt die Sache weiter an das betreffende Gericht, die Sache kommt denselben Weg wteder zurück, und auf diese Weise wird eine große Erleichte- rung und Beschleunigung erzielt. Diese Erleichterung ist um so mehr zu begrüßen, als dadurch auch Arbeitskräfte gespart werden können. Wenn die bisherigen Verhältnisse bei dem stetig wahsenden Umfange

wältigung dieses sehr starken Materials nene Arbeitskräfte bei der Zentralbehörde einzustellen. Dessen werden wir künftighin überhoben: werden. Durch das neue Abkommen foll nun noch eine andere Er- leihterung erreiht werden, indem Fünftighin der Rechtshilfeverkehr von Staat zu Staat in unentgeltlicher Weife fich vollziehen wird. Dementsprehend trägt das Ausführungsgesez, wel{ches Zhrer - Zu- stimmung vorliegt, dafür Sorge, daß auch die Gebühren der Kon- sulate wesenilich ermäßigt werden. Ganz sie fallen zu laffen, ist tändlih niht möglich. agt “od E der internationalen Privatrechtskonferenzen, die im Haag tagen, iff mit den früheren und den heute vor- liegenden Abkommen keineswegs erschöpft. (Bravo! rechts.) Diese Konferenzen haben noch weitere Materien in Angriff ge- nommen, vor allen Dingen das Konkursrecht und das Erbreht. Be- züglih einer internationalea Regelung des Konkursrecht3 haben ih Schwierigkeiten ergeben, die noch nicht haben gelöst werden Tönnen. Was jedoch das Erbrecht betrifft, so ift bereits eine Verständigung erzielt, soweit es sich um die Aufstellung von Kollifionsnormen auf dem Gebiete des materiellen Ecbrehts handelt. Es ist Ausficht vor- handen, daß au eine Verständigung erreiht wird in bezug auf die formelle Seite der Sache, über die Zuständigkeit der Natlaßbehörden. Sobald dieses Ziel erreicht ist, wird die sehr wihtige Materie gleich- falls international geregelt werden können. : Es erscheint ferner und das ist ein niht unwesentliher Punkt nit ausgeschlossen, daß die internationalen Privatrehékonferenzen einen Wunsch der Erfüllung zuführen, welcher in deutshen Handels- kreisen und in den beteiligten Kreifen anderer Länder {on seit Jahren gehegt wird, und welher auch in diesem hohen Hause wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ift. Dieser Wunsch betrifft die Schaffung eines internationalen Wechselrechts, also einer Art Weltwechselrehts. Bei der Lösung einer solchen Aufgabe würden die Privatrechts- konferenzen allerdings einigermaßen über das ihnen gesteckte Ziel hinausgehen; denn es würde sich hier nicht um die Aufstellung bon Kollisionsnormen handeln, sondern um die Schaffung eines allgemeinen materiellen Reis. Indessen -ersheinen die Schwierigkeiten in diefer Richtung nicht unüberwindlich, und „es ift Aussicht vorhanden, daß das Ziel gerade auf dem Gebiete des Wechselrechts erreiht werden fann. Damit würden der internationalen Rechtsficherheit weitere Garantien gegeben werden. Alle diese Garantien find aber um fo höher anzushlagen, als \sich mit dem wachsenden Verkehr auch die rechtlihen Beziehungen zwischen den Nationen stets lebhafter, umfang- reiher und enger gestalten. ; Es kann daher nur dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß den internationalen Privatrechtskonferenzen im Haag, um deren Zustandekommen die Königlich niederländishe Regierung und insbesondere der hervorragende Rechtsgelehrte und Staatsmann Dr. Asser im Haag sih große Verdienste erworben haben, weitere Erfolge beschieden sein mögen. / Ich erlaube mir, namens der verbündeten Regierungen Ihnen die Annahme der Abkommen zu empfehlen. (Beifall.)

. Giese (dkons.): Meine politischen Freunde begrüßen die uns ved No als Ergebnis der diplomatischen Verhand- lungen mit Freude und Genugtuung, wir erblicken darin einen bedeut- samen Fortschritt in der Befestigung unserer internationalen Be- ziehungen und eine wertvolle Fortseßung und Ergänzung der früher getroffenen Abkommen. Die Zeit liegt noch gar nicht fo weit zurüd, wo man es für unmögli gehalten haben würde, derartige Abkommen auf dem Gebiete des internationalen Privatrechts zu erzielen. Das erste Abkommen wegen der perfönlihen Beziehungen der Ehegatten zu einander und der Regelung des Güterrechts betrifft eine sehr e d Materie, und wir können uns nur freuen, daß die Sache in dieser Weise geregelt worden ist. Das Shwergewicht der Abkommen liegt in dem Ab- kommen über den Zivilprozeß. DerStaatésekretär hat hon ausführlich dar- elegt, wie dadurh das Verfahren vereinfaht und beshieunigt wird, Freilich ist ja niht alles erreiht worden, was man gewünscht hat, gleihwohl fönnen wir froh sein, daß dieses erreicht worden ist. Auf die Einzelheiten der. Abkommen will ich mich nicht einlafsen, um so weniger, als wir fie ja nur im ganzen annehmen oder ab- lehnen können. Jedenfalls entsprehen fie durhaus den Grundsäßen, die in dem Einführungsgeseß zum B. G.-B. niedergelegt worden find. Meine politishen Freunde werden den Abkommen zustimmen ; fie halten eine Ueberweisung an eine Kommission nah keiner Richtung hin für notwendig. Das eine bedauern wir allerdings, daß nicht eine größere Reihe von Staaten den Abkommen beigetreten find, wir bofen aber, daß dies noch nachgeholt werden wird, und daß das internationale P iratredi immer weiter ausgebaut werden wird, im Interesse einer Annäherung und Freundschaft der Nationen.

Abg. Kirsch (Zentr.): Auch meine politishen Freunde begrüßen mit Genugtuung die Vorlage. Wir werden eine Kommissionsberatung niht beantragen. Wir begrüßer es, daß nunmehr auf verschiedenen Gebieten des internationalen Privatrechts eine positive Rechtsordnung geshaffen wird. Bei der Ausführung des Geseßes wird auf den Text des Abkommens besonders Rüksicht genommen werden müfsen, denn in dem Abkommen selbst ist wenigstens im deutschen Texte manches unklar. Der franzöfi)he Urtext und die deutshe Uebersezung decken si begrifflich nicht immer. Hoffentlich treten den Abkommen noch

i Staaten bei.

De, O Junck (nl.): Au wir begrüßen diese Abkommen. Daß im Zweifelsfalle auf den französishen Urtert zurückgegangen werden muß und kann, halten wir für selbstverftändlih; die Uebzrsezung wird eben die Rechtsbegriffe in der franzöfishen Sprache nicht immer rihtig wiedergeben können. Mit besonderer Freude begrüßen wir das Abkommen über das Zustellungëwesen, wodur der Verkehr über die Zentralstelle vereinfacht wird. Namens meiner Freunde habe ih aber zu bedauern, daß eine so wihtige Vorlage uns erft in so später Zeit zugeht. Die Abkommen find im Juli 1905 ab- geschlofsen, uns aber erst am 28. April 1908 zur Genehmigung vor- gelegt worden. So find wir gezwungen, ein außerordentlich schwieriges NRechtsgebiet mit solcher nelligkeit zu behandeln. Jch bitte, in Zukunft dem Reichstage folhe Vorlagen früher zu machen.

Abg. Dove (fr. Vag.): Wir sprechen gleichfalls unsere Be- friedigung über diese Vorlage aus, das Wichtigste bezieht fich auf das Zivilprozeßverfahren. Aus der Darstellung des Staatssekretärs geht bervor, daß Sankt Bureaukratius international ist. Die jetzigen Schwierigkeiten werden hoffentlich aufhören dur die internationale Regelung des Zuftellungswesens. Die VereinheitliGung des inter- nationalen Rechts ist die natürlihe Konsequenz der wachsenden Verkehrsbeziehungen, und freue mich, daß wir darin weiter kommen follen und auch internationale Vereinbarungen über das Wechselreht bekommen follen. Das wird möglich scin, denn die Bedürfnisse des Bankverkehrs find in der zivilisierten Welt so ziemli dieselben. Wir werden bald Gelegenheit haben, etwaige Wünsche darüber zur Geltung zu bringen. Um Mißverständnifsen über die Abkommen vorzubeugen, werden die Richter auch die Denkschrift darüber zur Kenntnis nehmen müssen. Bezüglih der späten Vor- legung \{ließe ih mich. dem Vorredner an. Ih möchte hierbei noh fragen, wie es mit dem Haager Friedensabkommen ift, und ob wir in absehbarer Zeit zu dessen Ratifikation kommen werden.

Abg. von Dirksen (Rp.): Die deutshen Delegierten auf der Haager Konferenz haben alles getan, was in ihren Kräften ftand, um

der Geschäfte weiter fortgehen würden, wären wir genötigt, zur Be-

die deutshen Rehtsanshauungen zur Geltung zu bringen. Es besteht

ein Interesse, die Vorlage noch jet vor den Ferien zu Wir find L niht in der Lage, an ‘den einzelnen Verträgen etwas zu ändern, wir müssen aber erhebliche Dee termmgan anerkennen. Zunächst die Vereinfahung des Verfah:eas; anstatt eines Zeitraumes von etwa 3 Monaten, den j-yt die geshäftlihen Ver Anspru nehmen, werden in Zukunft etwa 3 Wochen ausreichend sein. Zweitens verweise n die erhebliche Verbilligung für den Rechts- verkehr, die ebenfalls einen ganz erbheblihen Vorteil darstellt. Von erheblichster Bedeutung ift au, daß das Prinzip der Staats8angehörig- Eeit den Vorrang vor dem Domizil haben soll. Ich begrüße die Vor- [lagen namens meiner politishen Freunde aus vollem und danke dem Staatssekretär, der niht bloß Gastfreundschaft geübt, sondern auch eine große Arbeitsleiftung auf sih genommen hat. Auch unseren Vertretern im Haag, die es verstanden baben, unseren Interessen An- erkennung zuv daffen, gebührt unser Dank. Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rat Dr. von Franzius: Es wäre in der Tat möglich gewesen, diese Vorlage früher zu machen, aber es wäre auf die Gefahr hin geschehen, daß die Beschäftigung des hohen Hauses damit v:rgetlich gewesen und das Reih \chließlich mit feiner Zu- stimmung allein geblieben wäre. Das Abkommen bestimmt nämlich, daß die Natifikationsurkunden im Haag hinterlegt werden sollen, fo- bald sech# der Vertragsstagten dazu in der Lage find. Bis jeßt waren dazu aber nur die Niederlande in der Lage. Wir wollten den Reichs- tag niht eher mit der Sache befassen, als wir wußten, taß die Vor- ausfeßungen des Abkommens sich erfüllen würden. Sobald wir damit rechnen konnten, haben wir die Vorlage an den Bundesrat gebraht und an demselben Tage, wo dieser feine Zustimmung er- teilte, an den Reichstag gelangen lafsen. Was die Üeberseßung an- belangt, so ift selbstverständlih nur der französishe Text maßgebend. Das auf der Friederskonferenz vereinbarte Abkommen wird in diesem oder dem nächsten Monat voraus\sihtlich von Deutschland unter- zeichnet werden. Wie es mit der Ratifikation weiter wird, wird von Belgien abhängèn. / Damit schließt die Generaldiskussion.

In der zweiten Lesung werden die sämtlihen Abkommen in ihren einzelnen Artikeln ohne Debatte genezmigt, ebenso wird das Ausführungsgesez nah dem Abkommen über den Zivilprozeß in zweiter Lesung im einzelnen angenommen. Die Vorlage wegen Gewährung einer weiteren Sub- vention von 1/4 Million Mark jährlih vom 1. April 1908 ab bis 1914 an den Norddeutschen Lloyd in Bremen für die Beibehaltung der Dampferverbindung zwishen Japan und Neu- Guinea und für die Linie Singapore—Neu-Guinea und wegen entsprehender Abände- rung der Geseße, betreffend Postdampfschiffsverbindung mit Überseeishen Ländern, ist von der Budgetkommission mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen worden. Die Wirtschaftliche ereinigung (Abg. Lattmann und Genossen) will für den Be- trieb einer vierwöchentlichen, zwishen dem Schußgebiet Neu- Guinea und Hongkong sowie dem australischen Festlande ander- seits unter ils der seit 1898 in dem Vertrage mit dem Lloyd vorgeschenen Anschlußlinie Singapore “New uinea vom 1. April 1908 ab eine Erhöhung der Subvention von nur 230 000 M bewilligen.

Von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) liegt eine

Resolution vor:

a. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, 1) für die subventionierten Postdampfschiffe eine Bemannungsskala fest- zuseßen; 2) „in die mit den Unternehmern der subventionierten Poftdampfschiffsverbindung abzuschließenden Verträge eine Bestimmung aufzunehmen, wodur die Unternehmer verpflihtet werden, für die Ausreise der Dampfer so viel weiße Schiffsleute anzumustern, als zu einer ausreihenden Beseßung des Dampfschiffes erforderlich sind;

b. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Revision des Ver- trages mit dem Norddeutschen Lloyd vom Jahre 1898 dahin vor- zunehmen, daß Art. 26 geftrihen wird.

Referent ist der Abg. Dr. Semler (nl.)

Abg. Graf von Kaniß (d.-konf.) : Es ist ja leider nicht mögli ge- wesen, in den Verhandlungen der Budgetkommission die Vorlage zu Falle zu bringen. Den Standpunkt, daß es bei der großen Verschuldung des Reiches auf eine halbe Million mehr oder weniger nicht an- kommen fönne, teile ih nit. Jch betrachte diese Verschuldung als eine Kalamität, deren Vershlimmerung wir möglichst vor- zubeugen haben. Auf die bevorstehende Reichéfinanzreform sollte man bei dieser Gelegenheit nit verweisen ; ih persönlich könnte mih nicht entschließen, wegen dieser halben Million einer erweiterten Reichterbschaftssteuer oder dergleichen zuzustimmen. Nun verweist man auf die eigenen Einnahmen der Kolonien. Diese sollten doch, wenn sie einmal da sein werden, au der- Reichskasse zugeführt werden, sodaß eine Verminderung der noch immer äußerst hohen Reichszuschüsse eintreten könnte. An den Norddeutschen Lloyd haben wir bereits über 100 Millionen Mark an Subvention

ezahlt. Die Finanzlage des Lloyd is immerhin noch eine ehr gute; er hat in den leßten Fahren 84, 71, im Ene Jahre allerdings nur 423 9% Dividende gegeben; auch ein Durchschnitt von nur 49/0 ist immer noch eine hübshe Verzinsung, und das Unternebmen, welches fo viel bringt, gehört noch lange nicht zu den notleidenden. Würde der scharfe transatlantische Wettkampf niht getrieben, ginge nicht mit diesem ein bisher unerbörter Luxus auf den Siffen einher, so würde die Lage glänzender sein. Unter diesen Umständen einer einzelnen Linie eine Subvention juzu- wenden, damit sie diesen leidigen Konkurrenzkampf leiter führen kann, {eint mir absolut niht gerechtfertigt. Wenn die Kopra wirklich ein Welthandelsartikel if, wird sie sich selbst ihren Weg babnen und braucht staatliche Unterftüßungen nicht ; nirgend anderêwo ist das der Fall. Bei der Geschäftslage des Hauses {ließe ih meine Be- merkungen mit der Erklärung, daß ich für den Antrag Lattmann stimmen werde, um meinen guten Willen zu zeigen.

Abg. Sans (fr. Volksp.): Der Lloyd hat seit 1900 bedeutend mehr geleistet, als wozu er verpflichtet war; er kann dauernd folhe Ausfälle und Defizits auf seia Konto zu nehmen nit verantworten und würde sich gezwungen sehen, die betreffenden Linien wieder auf- zugeben, wenn die Subvention niht erhöht wird. 1905/06 hat das Defizit des Lloyd 1 300 000 #6 betragen. Der Antrag Lattmann be- weift wenigstens, daß die Wirtschaftlihe Vereinigung ihren bisberigen prinzipiellen Standpunkt verlassen hat. Wir treten nah wie vor für die Vorlage ein. Der sozialdemokratische Antrag wegen der farbigen Mannschaften ist nah den zahlenmäßigen Angaben und den sonstigen Darlegungen, die hon in der Kommission gegeben wurden, unannehmbar. Die farbigen Mannschaften können auf diesen Dampfern nicht entbehrt werdén. Die Urteile einer ganzen Reihe kompetenter Beobachter über die Brauchbarkeit der farbigen Mannschaften lauten übrigens durchaus anerkennend. Auch die englischen Firmen sind in fteigendem Maße, und nicht bloß um zu sparen, zur Einstellung farbiger Heizer und Trimmer über- gegangen. Die Zahl der farbigen Koblenschieber ift übrigens viel böber als die der farbigen Heizer. Wenn man das hohe Interefse des deutschen Handels an diesen Dampferlinien in Betracht zieht, kann von einer Subvention im eigentlihen Sinne überhaupt kaum die Rede sein ; es handelt sih um eine unübersehbare Zahl von Millionen deutschen Kapitals, die ‘in diesem Bereiche angelegt sind. Es würde ein nationales Ungsück sein, wenn die deutshe Handeléflagge in jenen Gegenden geftrihen würde; zieht sich aber der Lloyd auf seine ver- traglihe Verpflichtung zurück, so wtrd die amerikanische und japanische den Verkehr an sih reißen und die deutsche auétshalten. Die Fäden, die hier einmal für die internationale Vermittlung angeknüpft find, würden zerrifsen werden und nicht wieder anzuknüpfen sein. Wir stehen vor der Notwendigkeit, diese halbe Million zu bewilligen; die eig n ist notwendig im Interesse unseres Landes. Wir müssen

erledigen.

i Noske (Soz.) :. Nah dem größeren ersten Teile der Rede ie Bene R es. vermuten, daß er hier niht als Vertreter des deutschen Volkes, sondern als Beauftragter des Norddeutschen Lloyd gesprohen hat. Jm Se der deutshen Arbeiter- haft müssen auch wir daran schen, daß nur Ausgaben die wirklich dringend find, be Lat werden; der Nachweis, daß w nennen e deuts erehen e egnung gefährdet werden, ist aber nicht geführt. Ein Int

fse an - der willigung hat nur eine ganz geringe Anzabl von Großkaufleuten. Die halbe Million soll ‘dazu d

en, die Verkehrsinteressen nah Australien und Asien zu fördern, ferner die Handelsbeziehungen für Neu-Guinea. Der Umfang des deutshen Handels nah Neu-Suinea

beträgt nah den neuesten amtlihen Zahlen in Ausfuhr und Einfuhr

nur 800 000 6. Der Staatssekretär des Kolonialamtes t Betrag auf das Vierfache; es ; shäßt den

besteht hier cine merkwürdige Divergen zwischen den amtlichen Statistiken. Die Vorlage, mit der wir t jeßt beshäftigen, ist eine reine Kolonialvorlage zur Förderung von Neu-Guinea. Neue Einnahmequellen werden in Neu-Guinea dur die Bewillioung der halben [lion faum ershlofsen. Wohin fommen wir, wenn man sagt, es komme auf eine halbe Million mehr oder weniger nicht an! Hunderttausende von Mark für etwa 120 Weiße in Neu-Guinea auszugeben,

liegt kein Grund vor. Es handelt sich dort eigentliÞ nur um ein paar

Guinea - Kompagnie hat \{chon reihlihe Uebershüfse erzielt. Andere solcher GeselsWaften haben Dividenden bis zu 20 Gx ez teilt. Postalishe Rücksichten auf Leute, die freiwillig na den Süd- seeinseln gehen und gern ihre Post etwas früher haben möchten, sind erst recht nicht angebraht.. Wir werden _deshalb die Vorlage ab- lehnen, wie den Antrag Lattmann. Von Rücksichten auf die Arbeiter

hôrt man nichts. einem Jahre ift die Zabl der beschäfti weißen Arbeiter um Too 3 r beschäftigten

die abl der farbigen zugenommen. Die deutshen Seeleute baben in ihren Kongrefsen zum druck gebracht, daß die farbigen Leute gänzlich ausgeshlofsen werden müßten. en Reedern liegt lediglich daran, die Löhne der weißen Arbeiter berunterzudrücken und ihre Organisation lahmzulegen.* Gut bezahlte und gut genährte weiße Leute können auch dem tropishen Klima Widerstand leisten. Auffallend is es, daß der Lloyd auf seinen besten Schiffen chinesishe Arbeiter beschäftigt. n hieraus er-

e si gebenden Mißständen will unfer Antrag E E Merk -

würdigerweise fehlt in dem uns vorgelegten Material eine ganze Reihe von Paragraphen aus dem Vertrage mit dem Loyd. Im Artikel 26 des Vertrages mit dem Lloyd behält ih die Regierung das Recht vor, den ganzen Vertrag über den Haufen zu werfen, wenn der Lloyd auf seinen Schiffen landwirtshaftlihe Erzeugnisse nah Deutschland einführt. Es find also nackte agrarishe nteressen, die die Regierung hier vertritt, niht nationale Interessen, wie sie immer vorgibt. Nachdem die Antisemiten, wenn au nur zum Teil, um- gefallen find, und mit der Annahme -der Vorlage zu renen ift, müfsen wir Sie bitten, wenigstens unsere Resolution anzunehmen

und es uns zu ermöglihen, daß den deuts Arbeitern billigere Lebensmittel zugeführt werden. M s

Staatssekretär des Reichskolonialamts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg:

* Meine Herren! Wenn ih unmittelbar nach dem Herrn Vorredner das Wort ergreife, so geshieht das, um gleich von vornherein einige Zablen zu widerlegen, welche geeignet erscheinen, die Vorlage der verbündeten Regierungen in ein durchaus falsches Licht zu stellen. Der Herr Vorredner bat so getan, als wenn die Vorlage nur gemacht würde, um dem Norddeutschen Lloyd 500 000 46 Nugzen zu bringen, damit tine Anzahl von großkapitalistischen Unternehmungen, denen es ausgezeihnet gehe, noch eine indirekte Förderung bekäme durch billige Lebensmittel und billige Arbeiter und Fraht. Von allen diesen Bes- hauptungen ist nicht das mindeste richtig. (Abg. N os k e: Lesen Sie die Begründung der Vorlage!) Wenn Sie mich angehört haben, Herr Noëke, werden Sie selbst anderer Ansicht sein. Sie haben uns von Samoa erzählt. Das liegt, soviel ih weiß, 5000 Kilometer weg von dem Gebiete, das diese Linie berührt, und alle Dividenden, die von Samoa angeführt werden, können nit herangezogen werden für die Rentabilität in Neu-Guinea. Sie sind den Beweis dafür s{uldig geblieben, daß es in Neu-Guinea Plantagengesellshaften gibt, die eine Rente ab- werfen, und wenn die Neu-Guinea-Gesellschaft, die 20 Jahre gefohten hat, nunmehr sagt: unsere Pflanzungen stehen gut, unsere Kokos- bäume versprehen Ertrag, und wir hoffen, die Million Schulden, die wir haben, zu tilgen, dann können Sie doch noch niht von einem glänzenden Unternehmen sprehen. Also für Neu-Guinea erwarte ih den Nachweis, daß es irgend ein großkapitaliftishes Unternehmen gibt, dem es gut geht. Ebensowenig ist es rihtig, daß der Norddeutsche Lloyd in dieser Sache bereichert wird. Der Norddeutsche Lloyd hat uns nachgewiesen, daß er ohne Abschreibungen auf seine Schiffe, die ‘sehr erheblich sein müfsen, ohne die Zinsen eine Unterbilanz auf diesen Linien maht. Und dies is der Grund für die Reichsregierung, weil sie die Linien für nüglich und not- wendig für die fkoloniale Entwicklung in der Südsee hält, weshalb sie hier vor dieses hohe Haus gekommen is, um von ihm eine erhöhte Subvention zu verlangen. Der Norddeutshe Lloyd, an defsen Ziffern hier gar kein Zweifel zu hegen ist, hat außerdem seine Abrechnung dem Reichsamt des Innern vorgelegt, und es ist, glaube -ih, nachgewiesen denn sonst wären wir mit dieser Vorlage gar niht gekommen —, daß tatsäbhlih dieser Verluft von etwa einer halben Million auf der Linie ruht. Nun hat Herr Noske einen Salto- mortale gemaht, indem er gesagt hat, in der Kommission sind uns verschiedene Ziffern vorgelegt worden über den Handel mit Neu- Guinea, und es ist bedauerlih, daß eine Regierung kommt und urs zwei von verschiedenen Aemtern untershriebene Statistiken zeigt, die beide verschieden lauten. Jn der Kommission ist des langen und breiten aus8einandergescßt und festgestellt, daß die eine Statistik ohne die Freihafengebiete von Hamburg, Bremen, Lübeck ist, die andere mit diesen Freihafengebieten. Berlin hat mehr Einwohner, wenn Sie die Vororte dazuzählen, als ohne die- selben, aber man kann niht sagen, es find verschiedene Sta- tistiken. Herr Noëke hat in der erften Lesung {hon behauptet, der Handel mit Neu-Guinea betrage nur ein paar hunderttausend Mark. Ich habe aus den Anschreibungen der Denkschrift über die Ent- wicklung der Schußtzgebiete in Afrika und der Südsee 1 und 2 in der Kommission {on nachgewiesen, welhes die richtigen Ziffern find, dabei auch nahgewiesen, wie die Ziffern zuftande kommen. . Jn den einzelnen Anschreibungen der verschiedenen Zollämter sind ent- halten die Benennung der Ware, die Herkunft, die Kilogramme und die Mark, es müßte si also, wenn diese Ziffern wesentlich falsch sein follten, um sehr s{chwerwiegende Fälshungen handeln, die do nirgends vorausgeseßt werden können. Danach ist aber der Handel mit dem Bismarck-Archipel und Kaiser-Wilbelmsland 2271 000 4 aus einem Handel von 4 869 000 46. Das sind die Zahlen. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Ih nehme von dem Einwurf Notiz,

erschlofsen werden.

dafür sorgen, daß die Gebiete, die wir ershließen wollen, auch

er bestätigt, was ih sage. Die Denkschrift des Reichskolonialamts

großkapitalistishe Plantagenbesizer. Die Neus *

zurückgegangen, um denselben Betrag hat *

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angegriffen Hat, geben identish den gesammten Handel mit 4 869 000 e und mit 2271000 4 für ten Biêmarck-Archipel und Kaiser-Wilhelmsland an. Nun habt ‘ih bereits. in der Kommiffion darauf hingewiesen, daß es sich gar nicht darum "allein handelt, sondern daß, nahdem Yap angelaufen werden soll, auch noch der Handel mit den Karolinen dazukommt, der 508 000 4 beträgt, \o- daß da ungefähr 2809000 4 auf den deutshen Handel aus 6 000 000 4 des Gesamthandels kommen. Das scheint an und für si niht so übermäßig viel, aber es ist eine sehr starke und {öône auf- steigende Linie des Gesamthandels, und Sie müfsen auch nit ver- gefsen, daß die Entwicklung von Neu-Guinea eine sehr eigentümliche ist, die sich wesentlich auf die Entwicklung der Koprakultur selbst stüßt, eine Kultur, die etwa 10 Jahre braucht, bis der Ertrag kommt. Deshalb hat bie Neu-Guinea-Kompagnie in ihrem Bericht mit Recht gesagt:

Wir freuen uns, daß wir nah und nah dabin kommen können, eine solje gute Ausficht unjeren Aktionären, die dur 20 Fahre \hwer geprüft worden sind, eröffnen zu können. Ae o

Ich konstatiece also, daß sowohl die Angaben über die Pro- sperität der großkapitalistishen Unternehmungen auf Neu-Guinea, die vorgeführt find, als au die Angaben über die Bedeutung des deutshen Handels, troßdem der Herr Vorredner vollftändig Zeit ge-

habt hâtte, fi zu informieren, dieselben unrihtigen geblieben Find wie in der ersten Lesung. Die Vorlage ist Ihnen gemacht worden als eine Schiffahrts-Subventionsvorlage, aber fie hat wesentlich den Charakter einer Kolonialvorlage, und das ist der Gêkund, weshalb ich für dieselbe sprehe. Sie wifsen ganz genau, daß in der Entwicklung von Kolonien oder überhaupt der neuen Länder die Verkehréwege immer dem Verkehr vorargehen müfsen ; wenn man solWe frudtbaren, aber noch nit entwickelten Länder entwickeln will, muß man, ebenso wie wenn ih cine Kohlengrube eröffnen will, das nit anders tun kann, als daß ih mit Geld einen Shaht hinunterbringe, dort au Wege eröffnen, um die Naturprodukte herauszubringen. In den anderen Kolonien nennt man die Wege, die diesen Shächten entsprecen, Eisenbahnen, hier, in einer Inselwelt, Dampfschiffelinien.

Nun wird hier gesagt: „Wo ist die Rentabilität? Die Rentabilität einer solchen Dampfschiffslinie sür den Norddeutschen Lloyd, d. h. für den Unternehmer, kann nicht nachgewiesen werden ; das ist der Sinn dieser Vorlage.“ Ih verstehe nicht die Wieder- holung dieser Frage, die doch darauf hinausläuft : „Zeige mir, wo verdient der Mann etwas an den 500000 4, die er jedes Jahr ver- liert!! Das ist doch eine Fragestellung, mit der man niht immer wieder kommen sollte!” Dagegen habe das habe ih bei den Kolonialbahnvorlagen jedeë#mal getan angegeben, inwieweit durch ein Wachsen der eigenen Einnahmen des Schutzgebietes erwartet werden kany, daß die Ausgaben für die Kolonialbahnen in Zinsen und Amortisation gedeckt werden können. Das habe ih hier, soweit das Neichskolonialamt an der Redaktion dieses Berichtes beteiligt ist, gleihfalls getan und habe gesagt: hier werden ungefähr 900 000 4 mehr verlangt; diese 500 000 46 werden keine Erhöhung der Reichszushüfse für die Karolinen, Marianen usw., sowie für Neu- Guinea bringen, weil wir dort erstens eine Ersparnis an der Zahlung für die Neu-Guinea-Kompagnie von dem Jahre 1909 ab mathen, weil wir zweitens in der Lage sein werden, Zölle einzuführen in Neu- Guinea und auf den Marianen, und drittens, weil wir ja alle wiffsen, daß im nächsten Jahre die Abgaben für die Phosphate anfangen, be- zahlt zu werden.

Ich komme dann auf eine Bemeckung des Herrn Abg. Erzberger zurück, der in der Kommission gesagt hat: „Ihr sprecht immer nur von den reinen Einnahmen, die ihr habt, aber nit von den Kosten der Polizei!“ Wenn Herr Erzberger den Etat dur{sehen will, so wird er finden, daß die Kosten der Polizei von der betreffenden Kompagnie getragen werden und in den Einnahmen des Etats er- scheinen. Also dieser Einwand ist niht ganz stihhaltig. Anders kann man solhe Ausgaben nit decken.

Nun ift gesagt worden: „Diese Einnahmen habt ihr so wie so; wie könnt ihr Einnahmen, die ¿hr so wie so habt, als Deckungsmittel anrechnen gegen neue Ausgaben ?" Jeder Mann, der zunächst für neue Ein- nahmen sorgt, um naher die Ausgaben zu deckden, bandelt genau so. Sie können im Deutschen Reiche so und so viele Steuern einbeben und sagen: ja, diese können wir so wie so einbeben, aber wir können deswegen keine neuen Ausgaben mahen. Das if der Unterschied zwischen einer werbenden und einer nihtwerbenden Anlage. Aber diese Anlage ist indirekt werbend. I babe Ihnen gesagt, daß die Verkehr8- möglihkeit dem Verkehr vorausgehen muß. Wenn Sie eine gute Verbindung haben, wenn Sie die kleinen Häfen in Kaiser-Wilhelms- land anlaufen, und wenn Sie die regelmäßige Verbindung mit Australien und Hongkong sicherstellen, dann wird natürli der Verkehr kommen und damit auch die Möglichkeit, höhere Zölle, Gefälle usw. einzubeben.

Meine Herren, ganz abgesehen davon fprechen aber eine große Änzahl bon Dingen dafür, daß wir diese Verbindung, die wir jet haben, unter. keinen Umständen aufgeben dürfen. Es steht ja so, daß der Norddeutshe Lloyd erklärt hat: „Jh kann es meinen Aktionären gegenüber niht vertreten, wenn eine Linie, die mir notorisch eine große Unterbilanz bringt, ohne weiteres immer foribetrieben wird, ohne daß für mi eine Verpflichtung vorliegt.“ Es ift völlig klar: diese Verpflichtung liegt niht vor; verpflichtet ift der Lloyd nur auf Grund des Subventionsvertrages von 1898 eine Linie zu betreiben von Singapore über die holländishe Jnselwelt nah Herbertshöhe und zurück, und zwar mit Schiffen, die nur eine sehr geringe Geshwindigkeit haben und tatsählich nit sehr viel hermachen können, da fie wegen der kleinen Häfen natürlih nur einen geringen Tiefgang und somit einen geringen Tonnengehalt haben. Es dauerte also eine solche Verbindung, wie wir sie zuerst gehabt haben, außerordentlich lange; sie war sehr {wierig, und an und für sich ergab fie sehr wenig gute Resultate. Deswegen ift innerhalb der dem Reichskanzler zustehenden Befugnisse mit dem Norddeutschen Lloyd eine Abänderung der Linienführung verabredet worden; und

diese Linienführung ift dasjenige, was wir jeßt haben. Dort haben

wir shnelle Schiffe, schr große Gefäße, die außerdem die Verbindung

zwischen Yokohama—Hongkong und der Inselwelt und Sydney her-

stellen, kurzum eine Weltlinie mit dem äußersten Pacific, der es

gelungen ift, eine sehr zähe Konkurrenz zwischen Neu-Guinea und

Australien aus dem Felde zu \{lagen, eine Konkurrenz, die au dem

ganzen deutschen Warenabsaß eine große Erschwerung gebracht hat,

weil felbstverständlih diese Konkurrenz, die in Händen von Engländern

622 und die Denkschrift für den Reichstag 876, die Herr Noske

E —— E Mi E E E Ee A s e M 2 L L e À P e u E E S I A

war, englische und australische Ware bevorzugte, während bei der

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