1908 / 107 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Bienenzuht voll anerkennen und bereit find, alles ¡u tun, was zur Förderung dieses wirtschaftlichen Interefses irgend gesehen kann. auf dem Gebiete der Gesezgebung. Aber nur unter zwei Be- dingungen: niht auf die Gefahr hin, daß eine Unklarheit in unsere Sesezgebung hineinkommt, und niht mit der Ausficht darauf, daß die neue Bestimmung mit anderen Bestimmungen unserer Gesehe

geradezu in Widerspruch geräî. Die Gefahr ist vorbanden und den |

Widerspruch kann ih Ihnen nahweisen. Unter solchen Umftänden kann ic nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Wenn ih sage: es würde dadur eine Unklarheit in das neue Ret hineingetragen, so begründe ih das mit der Frage: wie foll ‘denn der Bienenzüchter die Sorgfalt nahweisen, die der Entwurf bei ihm vorausseßt, wenn er von der Haftung für Schaden frei werden so]? Die Bienen müssen auss{chwärmen, sie entziehen si in der Zeit ibrer Entfernung von dem Stocke der Auffiht des Eigentümers ; gerade in diese Zeit fallen die Gefahren, die die Bienen dem Publikum bringen können. Wenn Sie in dem Geseye verlangen wollen, daß der Bienenzühter dann von der Haftung frei sein soll, wenn er nal- weist, daß er die erforderlihe Sorgfalt dem Bienenschwarme gegen- über beobahtet hat, dann weiß ich wirkli nicht, worin soll denn diese Sorgfalt bestehen? Was hat denn der Bienenzüchter zu beweisen, um darzutun, daß er diese Sorgfalt beobachtet hat? Jch glaube, das ifi eine Beweisforderung, der kein Bienenzühter genügen kann, und deshalb würden \ch{ließlich die Züchter nihts erreihen als das, was hier im Entwurfe steht: sie haften, weil sie den Beweis nicht erbringen, unbedingt, wie der Entwurf es will.

Auf der anderen Seite entsteht sage ich die Aussihht, daß dur die Annahme dieses Vorschlages gewisse Widersprüche in unsere Gesetzgebung hineingetragen werden. Es wird ja in unserem Rechte nit bloß an dieser Stelle von den Bienen gesprochen. Es gibt andere Rehtsvorschriften, andere Bestimmungen auch im Bürgerlichen Geseßbuch, die ebenfalls von den Bienen handeln, Vorschriften, in denen die Biene keineswegs als ein Haustier behandelt worden ift. Wollen Sie denn den Zustand shaffen, daß nunmehr im § 833 des Bürgerlichen Gesezbuhs die Biene als ein Haustier ersheint, daß aber an anderer Stelle und in anderen auf Grund der Geseßze er- lassenen Reichsvorschriften das Gegenteil gilt ?!

Zum Verständnis dieser Rehtëlage brauhen Sie nur, meine Herren, in unserem B. G.-B. selbst die Bestimmung des § 961 nalh- zulesen. Da wird ausdrücklih gesagt, daß, wenn ein Bienenshwarm den Besitz des Eigentümers verläßt und wenn der Eigentümer den Séwarm niht glei verfolgt oder die Verfolgung aufgibt, der S{warm herrenlos wird und der Okkupation eines jeden unterworfen ist. Ift das eine Qualifikation, die in den rechtlihen Begriff eines Haustiers gehört? Ein Haustier kann niht herrenlos werden, wir würden also einen doppelten Begriff des Haustieres schaffen: einen solhen, nah welhem unbedingt, unter allen Umstänten das Tier in dem Eigentum bleibt, und einen anderen, das wäre bei der Biene, nach welchem das Tier unter gewissen Voraussetzungen okkupationsfähig is und dem Eigentum des bitherigen Besitzers ih endgültig entziehen kann. Wenn Sie von der Biene etwas sagen können, über ihre rechtliche Natur, so Iönnen Sie mit einer gewiffen Berehtigung sagen, daß fie dem ge- ¡ähmten Wild gleihe. Wie etwa das Reb, das sih jemand in seinem Hause halten kann; wenn das Reh wieder in volle Freiheit gelangt, ist es vollständig den Ansprüchen des bisherigen Herrn entzogen. So- lange es fi aber im Hause hält, ift es ein gezähmtes Stück Wild, es wird aber niemals ein Haustier. Widersprüche dieser Art dürfen wir niht in das Gesetz einführen, bloß, um den Bienenzüchtern ein Entgegenkommen zu beweisen.

In der Kommission ift nach näherer Grörterung der Vo: schlag ebenfalls abgelehnt worden, obwohl zu seiner Unterstüßung die niht zutreffende Behauptung aufgeftellt wurde, daß nah dem Allgemeinen preußischen Landrecht die Biene ebenfalls als ein Hauêtier behandelt worden sei. Ob das widerlegt worden ist, ersehe ih aus dem Bericht niht. Aber wer von den Herren Kommissionsmitgliedern das behauptet bat, der hat \sih in einem Irrtum befunden. Das hat nah altem preußishen Recht nicht gegolten, das gilt auch rah französishem Recht niht; unter dem Nechtszuftande, der durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Geseßz- bus erseßt worden ist, hat die Biene in Deutschland nicht als ein Haustier gegolten. Ich mö@Ste Sie bitten, nicht entgegen dem früheren Reht8zustande, entgegen dem jeßigen Rechtszuftande, im Widerspruch mit anderen Bestimmungen unserer Gesezgebung und auf die Gefahr hin, Unklarbeiten in unser Ret einzuführen eine Bestimmung zu beschließen, für die ein dringendes Bedürfnis, soviel ih ersebe, nicht nahgewiesen ist.

Fch kann die Herren nur wiederholt bitten, den Vorschlag der Herren Antragsteller aëtzulehnen. (Bravo!)

Abg. Steindl (Zentr.): Fast alle Bienenzüchter find organifiert, es kann Fs also jeder schadlos balten, sodaß der Antrag überflüsfig ist. In ter Kommission habe ih zwar für die Abänderung des § 833 ge- stimmt, aber meine Bedenken haben si so vermehrt, daß ih mich verpflichtet fühle, jeßt dagegen zu stimmen. Es ist nur eine ganz minimale Milderung, die hier eingeführt wird, die alte Fafsang war flar, aber jeßt, wo der Begriff der notwendigen Sorgfalt ein-

eführt ift, wird es in den meiften Fällen zum Prozeß kommen. Der Geschädigte wird nachzuweisen suchen, daß der Tierbalter nicht . die nôtige Sorgfalt hat walten lassen, leßterer wird den Beweis des Gegenteils zu führen suhen. Ich kann die Tierhalter nur warnen vor der Annahme, daß die Hastpflichtversiherung jeßt unnötig wäre. Wir tun den Tierhaltern keinen großen Gefallen, s{ädigen aber die Verunglückten. Deswegen halte ih es für besser, die Vorlage ab- zulehnen.

Abg. Stadthagen (Soz.): Es ift sehr erfreulih, daß der Vor- redner als praftischer Landwirt seine frühere Ansicht geändert hat. Die Vorteile von dieser Bestimmung hat lediglich der Großgrund- besizer. Den Imkern wird damit nicht geholfen, und noch weniger den kleinen Leuten. Wir werden den Geseßentwurf ablehnen, nit weil er altes gutes Reht umftößt, sondern weil die Nahteile lediglich die Armen haben. Wollen Sie ausgleihende Gerechtigkeit

üben, dann nehmen Sie unseren Antrag an, der denjenigen, dem ein -

Vorsatz oder Fahrlässigkeit niht zur Last fällt, gleichwobl verpflichtet, den Sthaden o weit zu ersezen, als die Billigkeit na den Um- ständen, inébesondere nach den Verhältnifsen der Beteiligten, eine Schazloshaltung erfordert. Das is jedenfalls ein benectigter moralischer Anspruch, den der Reiche nicht abweisezn kann. Mit der Resolution, die die Kommission vorzeshlagen hat, wird garnichts erreiht. Ferner bitten wir Sie, das Unrecht, daß seiner Zeit bei dem B. G.-B. bezüglih des Hasenschadens ge wurde, wieder gut zu malen dadur, daß dem § 833 hinzugefügt wird: „Für jeden dur Hasen angerihteten Schaden haftet der Jagdberehtigte.“

Berichterstatter Abänderungsanträge zunehmen.

, die r

Unter Ab icher Anträge wird die Vorlage unverändert mit gro it angenommen, ebenso die von der Kommission vorgeschlagene A L Wid ves

Den l enstand der or ie Vor- lage, ACE g des § 63 des Maudelas esezbuchs. Nach der Vorlage sollte dem Handlungsgehilfen im Falle der Erkrankung der sein Gehalt, Fo niht über die Dauer von sechs Wochen hinaus, belassen werden. Dagegen sollte der Handlungsgehilfe sich das Kranken- geld auf das a en lassen müssen. Die 19. Kommission hat unter Ablehnung der Regierungsvorlage, entsprehend dem wiederholt angenommenen Jnitiativ- antrage Bassermann, einstimmig beschlossen, daß dem Hand- lungsgehilfen der Anspruch E die Fo una des Gehalts

stehe, er aber niht ichtet sein soll, sich den Betrag aus

ber Srattleeie oder erung auf das Gehalt anrechnen u lassen, und ausdrücklih Vereinbarungen, welche iesen Vorschriften zuwiderlaufen, für nichtig.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Jch ergreife das Wort niht gern; denn ih weiß, daß das hohe Haus nach der langen Beratung nicht geneigt sein wird, noch weitere Ausführungen von mir zu hören. Ich weiß ja auch angesihts der Tatsathe, daß die Kommission fih gegen den Gnt- wurf der verbündeten Regierungen ausgesprohen hat, und daß fih niemand im hohem Hause gefunden hat, der für den Vorschlag der ver- bündeten Regierungen das Wort zu ergreifen geneigt war, daß der Stand- punkt der verbündeten Regierungen in diesem Augenblicke die Zustimmung des Reichstags nicht finden wird, aber ih bin verpflichtet, im Namen der verbündeten Regierungen dem Lande gegenüber keinen Zweifel darüber zu lafsen, daß die Regierungen nit in der Lage sein werden, so viel ih beurteilen kann, und ih glaube, ich kann es einigermaßen übersehen, einem Entwurf derart, wie er hier von der Kommission vorgeschlagen ift, zuzustimmen. Die aueführlichen Erklärungen, mit vielen Tatsahen unterstützten Grklärungen, die von seiten der Ver“ treter der Regierungen in der Kommission abgegeben worden find, haben auf die Auffassung der Herren von der Kommission leider einen Einfluß nicht gehabt; für die verbündeten Regierungen kann das aber kein Grund sein, ihren Standpunkt, den sie nah reifliher Erwägung eingenommen haben, aufzugeben; dies um fo weniger, als uns noch fast täglich Wünsche und Véeinungsäußerungen aus dem Lande zugehen, die deutli erkennen laffen, daß große Teile der Bevölkerung namentilich unter den kleineren Arbeitgebern und Unternehmern des Handel8gewerbes den Gründen, welche die ver- bündeten Regierungen abhalten, dem Vorschlag der Kommission zuzu- stimmen, auch ihrerseits vollen Beifall shenken. Meine Herren, nach dem Vorschlag Ihrer Kommission soll für die Handlungsgehilfen ein Rechtszustand eingeführt werden, nah welchem im Falle der Krankheit die Handlungsgehilfen einschließlih des weiblichen Personals der Hand- lung8geschäfte niht nur das volle unverkürzte Gehalt aus der Tasche des Prinzipals beziehen, sondern daß außerdem daneben ihnen ein Krankengeld gewährt wird, das großenteils“ ebenfalls aus der Tasche des Prinzipals stammt. | Darin liegt nach Ansiht der Regierung ein wirtshafilich unrihtiges Pcinzip, ‘das, wenn es auf andere Wirt- shaftsgebiete über den Bereichßh des Handelsgewerbes hinaus ausgedehnt werden sollte, sehr bald in seinen Folgen und Wirkungen erweisen müßte, daß ein darauf gegründeter Zustand unhaltbar ist. Dabei will ich auf die moralischen Folgen, die aus einem solen Zustand si ergeben, niht weiter eingehen. Ih konftatiere nur das ist mir ein Bedürfnis, um im Lande keinerlei Zweifel über die Auffassung der verbündeten Regierungen aufkommen zu lafsen das eine: daß die Regierungez einem Vorschlag wie dem Ihrer Kommission, der nah unserer Anficht wirtshaftlich unhalt- bar und sittlich bedenklih ift, soviel ih übersehe, nicht werden zu- stimmen können.

Ohne weitere Debatte nimmt das Haus den Kommisfions- beschluß einstimmig an.

Schluß 73/4 Uhr. Nächste Sißzung Mittwoh 11 Uhr. (Wahlprüfungen und Petitionen.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrihten für Handel und Industrie.)

Oesterreich-Ungarn.

Abänderung einiger Bestimmungen der Erläute- rungen zum Zolltarif. Durch Verordnung der österreichischen Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 7. April d. J. find einige Beftimmungen der Grläuterungen zum Zoll- tarif vom 13. Februar 1906 abgeändert worden. Die Aenderungen betreffen Wirkwaren mit spitzenartigem Muster, Bergmannspickel, Spißstähle, Maschinen für die Verarbeitung von Asbest und montierte Fasfungen für eleftrishe Lampen. Die Verordnung ift im XXXITV. tüde des Reich8gesetzblatts für die im Reichsrat vertretenen König- reie und Länder vom 10. April d. I. unter Nr. 67 veröffentlicht.

Baumwollvorräte und Spindelzahl der Welt.

Na dem fünften halbjährlichen Zensusberihte der „Inter- national Federation of Master Cotton Spinners’ and Manu- facturers’ Associations“ betrug die Menge der in den Händen der Spinner *) am 1. März 1908 DREEE Seeinte an Baumwolle:

allen in amerikanis{he ostindishe ägyptische sonstige Großbritannien 354611 18245 105302 26470 Deutschland . 177716 31460 9 405 Frankrei 48147 26 007 9 288 Oesterrei . . 119507 10491 4510 E 2s 81 681 4 542 5 565 der Schweiz. . 3440 13318 1391 Belgien . . 43 614 444 182 S 121 800 4 000 2 000 Spanien . . 12 150 262 2 2542 45 832 ortugal . . 1 531 320 5657 17 491 Rußland B 5730 13373 153044**) 247437 O 7765 99 200 13 532 weden 5 104 19 288 Norwegen Dänemark

365 54 2 352 __586 ls —— 1140 Zusammen . 1262399 647 381 212048 220 308 342 127 am 1. März 1907 1 194 585 9 am 1. März 1906 754148 254920 149200 78903 237 186.

insgesamt 504 628 470 245 218 962 274113 238 561 39 697

72 849 176 000

Abg. Stolle (Soz.) äußert si in gleihem Sinne im Interesse der zu Krüppeln gemachten Arbeiter und kleinen G-schäftsleute.

2 348 720 230627 137139 Ï 11 071 Die Zabl der von der „International Federation“ in den bor- benannten Ländern ermittelten Spindeln belief fich am 1. März 1908

auf 78 984 106, während am 1. ee) 1907 beziehung8weise 1906 nur

71 054 503 beziehung8weise 54 297 537 Spindeln n

châgt wurde die s hl Det, agte agr am 1. März n

Länder

34 036 2 424

204 324 1054

9272 25 272 (Nah The Manchester Guardian.)

Ges 1908 im Betriebe befin auf 90274590 gegen Ee beziehung8weise 73 394 800 am 1. März 1907 beziehungs8« e Die Zahl der Rohbaumwolle verarbeitenden und in der Auf- E E Es in allen Ländern läßt sich aus nah- o Tabelle ersehen : M Spindeln, Gesamtsumme- Mule- i der \spindeln Großbritannien . 38754511 Deutschland . 5615981 e ce ALOBOL c e O AC0 006 R o SOSO 1238 396 533 039 45 000 526 000 112 301 1 843 448 179 924 111 503 Ey 20 588 Dän V 11 376 Vereinigte Staaten von Amerika . 1438 936 Indien . 483 677 Canada. . 288 792 M o 19 427 Brillen - 1238

*) Die Vereinigten Staaten von Amerika, Indien, Canada, Merito und Brafilien find in Ermangelung zuverlässiger Angaben nit der ege

**) Einsließlich von 136 722 Ballen russisWer Baumwolle.

Handel mit Kragen und Manschetten in Mexiko.

Nach dem Bericht eines amerikanishen Agenten find Kragen und Mansbttea aus a Vereinigten Staaten von Amerika in Mexiko sehr in Aufnahme gekommen und werden mehr gekauft als folde anderer H ft. Für den Wettbewerb kommen in Betracht franzö- sishe, deutshe und englishe Waren, auch Kragen inländisher Er- zeugung find am Markte zu finden; leßtere sollen aber minderwertig, sein und werden nicht in bemerkenswerter Menge verkauft. Von europäi- \hen Kragen werden hauptsächlih E Stehkragen (Standups) und Stehkragen mit umgebogenen Eden (wings) gekauft. Umlege- fragen aus Guropa werden von den dlern auh geführt und in beschränktem Umfange verkauft. Man behauptet aber, daß in Doppel- oder Umlegekragen die Vereinigten Staaten die befisizenden Sorten liefern, was zum Teil daraus erklärlih wird, daß fertige amerika- nishe Hemden in Mexiko einen sehr großen Absaß finden. Deutsche und französische ten wenden zum Zeichnen ihrer Kragen und

Stulpen sowohl die metrischen als die englishen Maße an; ver-

eas De Ee Sees ae, da nung bo en auêr würde. am

find ebenso, wle die europäischen dußendweise in Papierschachte

die englishe anischen Kragen Fran Klei taritol ir Mexiko t. \che Kragen verkauft man im Kleinhandel in o Va i 1D Be 25 Cents 4 S) das Stü; deutsche und englishe Kragen kosten gewöhnlich 25 Cents das Stück oder 2,75 Doll. das Dutzend. Die drei beliebteften Sorten amerikanisher Kragen er- bâlt man für 124, 25 und 37} Cents das Stück. (Nah Daily Con- gular and Trade Reports.)

Konzessionserteilung für Gewinnung der Majaguafaser in Nicaragua.

Nah einem amerikanishen Konsulateberiht hat die Regierung von Nicaragua einem früheren Beamten die Konzession zur aus- \chließlihen Gewinnung, Bearbeitung und Ausfuhr der Fasern von Majaguabäumen in den Nationalforsten der Republik erteilt.

Der Saum Hibiscus tiliaceus, der von den Eingebornen Majagua genannt wird, kommt an den Küften und im Innern Nicaraguas in großer Zahl vor; er erreiht dort eine beträchtlihe Größe, und seine Rinde ergibt eine Faser von außerordentlicher Festigkeit. Die rohe Faser wird, namentlich im Inland, an Stelle von Bindfaden verwendet, uns wenn mehrere Strähne zusammengedreht werden, erhält man Scchnuren von großer tbarkeit. Die Eingebornen benußten die Faser seit langem zur Tung von Lafsos, Halftern und Tauen. [bf aus der rohen Faser hergestellte e kommen in Festigkeit und Haltbarkeit denen aus fast jedem anderen Material aleich. Die Bootführer an der Küfte Nicaraguas stellen sich die Leinen zum Fesitmahen und Verankern der Fahrzeuge aus der Rinde des Baumes, den fie Mahoe nennen, selbst her und ersparen dadur die Ausgaben für die Taue aus Manllabanf, die sie sonst zu teuren

eisen kaufen müßten. Das Holz der Majagua eignet \fih au zur

rftellung von iffffswinkeln, weil es zähe, verhältnismäßig leiht und gut zu bearbeiten ist. Die Faser wird aus dem Bast des Baumes þ gewonnen, der unter der verhältniémäßig dünnen Außenrinde des, Baumes in verschiedenen Lagen liegt und fich leiht ablösen läßt, wenn man die abgeshlagene Rinde einige Stunden lang in Wafser aufgeweiht hat. Die in Nicaragua zu gewinnente Menge von Majaguafaser ift anscheinend sehr groß (Nach Daily Consular anck Trade Reports.)

Australischer Bund.

Passiersheine für Schiffe, die mit der Bestimmung na überseecishen Ländern über auftralishe Häfen gehen. Laut einer Verordnung der e maliung find vom 1. Juli 1908 ab alle Schiffe, die nah übersecis@en Bestimmungtplägen über australische fen auséflarieren, verpflichtet, für jeden australishen

fen, den anzulaufen beabfichtigen, gleihviel ob fie für jeden afen Ladung haben oder nit, einen besonderen Passiershein zu nehmen. wan gilt au für Nebenbäfen. (The Board of Trade Journal

Befreiung vom Nachweise des Alters für gewisse ein- ¡uführende Spirituosen. Laut N vom 6. Februar d. I. sollen die Bestimmungen des finn weine über das Alter von Spirituosen keine Anwendung finden auf Spirituosen, die zum Gebraute bei der Herstellung von Essig unter den vorges{riebenen Bedingungen bestimmt sind. Ferner ist durch Verordnung Nr. 1017 vom gleihen Tage bestimmt wordea, daß die Bestimmungen des Branntwein r über die Entwicklung des Branntweins keine Ans wendung R itterschnäpse finden. (Ebenda.)

Zulassung von denaturiertem Branntwein zum Ge- brauche bei der Herstellung von Einreibungen. Laut Ver- ordnung vom 12. Februar d. I. kann die Verwendung von denatu- riertem Branntwein bei der Herstellung von Einreibungen, die für die Kopfhaut und das Haar bestimmt find, gestattet werden, wenn das Denaturierungsmittel nicht \{ädlich, d. h. weder beizend, noch Reiz erregend noch gifiig ist durch Auffaugung. Als Denaturierungsmittel kann nur geprüfter Holzceist im Verbältnisse von 10 zu 1090 Raum- teilen gereinigten Sprits zugelaffen werten. (GEbenda.)

Bescchränkung der Ginfuhr von Getreidefäcken. Laut oflamation des Generalgouverneurs des Auftralishen Bundes vom

I ebruar d. J. sind unter Aufhebung der Proklamation vom T, Sha: 1905 mit Wirksamkeit vom 15. Mai d. J. ab für die Ein-

\hr gen: 15.

müfsen

von Getreidesäcken neue Bestimmungen en. fdr che Getreidesäcke enthaltenden Ballen deut mit dem e A A T

; er

Größe, das Gewicht und die Beschaffenheit der Getreidesäcke folgende Norm vorgeschrieben :

Größe 41 K 23 Zoll.

Gewicht, wenn in Ballen (when baled) 24 Pfund.

Stoff 8 Gänge (porter), 9 Schuß (shot).

Die Einfuhr von Getreidesäcken, den vorstehenden Vor- schriften niht entsprehen, ist verboten. (Commonwealth of Australia Gazette.)

Verbot der Einfuhr von Hopfenessenzen und dergl. Laut Bekanntmahung vom 28. I . I. ift unter Aufhebun der den gleichen Gegenftand betreffenden Proklamation vom 8. M 1903 verboten die Einfuhr von ems stoffen (flavours, bouquets, aromas), Hopfenessenzen, opfenextrakten, Ho fenôöl und allen Artikeln ähnliher Art sowie von

rsaßstoffen dafür oder Nahahmungen davon, sowohl einfah oder mit anderem Stoffe in irgend einer Weise zusammengesetzt, die e Gebrauche bei der Herstellung von Bier oder bei irgend einem auverfahren oder als Zusaß zum Bier geeignet sind. (Ebenda.)

Verfahren bei her Sollzggtnn g für Drucksähen mit Geshäftsanzeigen. In einem Memorandum des Postdepartements des Ausftralis Hundes find für die Zahlung der Zölle auf Druck- sahen mit chäftsanzeigen, die vom Auslande nach Orten in Australien mit der Poft gesandt werden, abgeänderte Bestimmungen festgeseßt worden, worin zunähst die Zölle für derartige Drutsa@en nah dem Entwurf eines neuen Zolltarifs, wie folgt, angegeben find: T-Re. Es Britischer

Vorjzugstaríf 356 a. Geschäftsanzeigen (nämlich: Kataloge usw.), mit Ausnahme der nahftehend

aufgeführten . . . . . , Pfund 6 Pee. 6 Pee.

dea Wg Geschäftskarten 1 ilder, die geliefert sind von

einem Hersteller oder Erzeuger, der

die

356 b.

uger,

keine Ge]häftsniederlafsung in Australien hat, oder die auf seine Waren Bezug baben; ferner alle Drucks

Eigentum eines öffentlichen tuts

und zur Verwahrung oder Ausstellung

darin bestimmt find . T fe frei 356c. Australishe Adreßbücher, Reiseführer

und Fahrplanbücher. . . . Pfund 6 Pce. 4 Pee. 356 d. Zeitschriften, Geshäftsanzeigen ent-

haltend . . . E EVEE frei.

Die unter Nr. 356 a und c angegebenen Zölle sollen auf alle darin angegebenen Geshäftsanzeigen bei, der Einfuhr mit der Post Anwendung finden, auch wenn fie in einzelnen an bestimmte Personen Ce Stücken versandt werden, außer in folhen Fällen, wo der

amtzoll für eine von einem Einsender nah einem Bundes- staat gerihtete Sendung 1 Shilling niht übersteigt, wobei von der Grhebung des Zolls abgesehen wird.

Der Zoll kann auf folgende Weise gezahlt werden :

a. Das Gewicht einer jeden Posftsendung kann von dem Einsender festgeftellt, und dana kann der Zoll in einer Summe an den Stell- vertreter des Generalpdstmeisters des Staates, wohin die Geshäfts- anzeigen gerihtet , eingesandt werden.

b. Der Zoll kann für das ganze Gewicht einer jeden Postsendung oa Ta des Einsenders in dem Australishen Bunde gezahlt wer

c. Wird keines der vorstehenden Verfahren befolgt, so is der Le für die Kataloge usw. enthaltenden Packftücke nah folgender Ab- ufung zu erheben: Zoll, berehnet für den Zolisaßz von: A 6 Pee. f. d. Pfund 4 Pce. f. d. Pfund 1 wg E 32 Unzen 4 Unzen S Ea eiti de c Bt S. ¿ 9 i O ü E A C E 16 2 e Ew are E E ai A B

(The Board of Trade Journal.)

Ausschreibungen.

Altmetall- und Altmaterialverkauf in Oesterreich- Ungarn. Bei der K. K. Staatsbahndirektion Villa ch gelangen am

15. Mai d. I. die nahftehenden, in dem Materialmagazin Knittelfeld !

und in Amstetten lagernden Altmetalle und Altmaterialien zum Ver- kauf: Altes Gußeisen, Pauscheisen, Zerreneisen, Eisen- und Plattenbleh, Bohr- und Drebspäne, Kupferspäne, Kupferbruch, Bruchmetall, Kupfer- und Metallspäne, alte Siederohrabfälle, alter Stahl in großen Stücken, SGußerze, Stahlguß- und Gußeisenbruch, alte Stahltyres und Rad- sterne, Radscheiben, Blattfedern, Volutfedern und Werkzeugftah1, Makulaturpapier, fünf komplette alte Lokomotiven, auf eigenen Rädern laufend. Näheres bei der genannten Direktioa (Zugförderungs- | bureau). Bei der K. K. Staatsbahndirektion Innsbr uck gelangen am 16. Mai d. J. die nachstehenden im Materialmagazin Salzburg [agerden Altmaterialien zum Verkauf: Diverse Alteisen- und alte Stahlsorten, Altmetalle sowie Abfälle von Kautshuk- und Hanf- waren und von Lederwaren. Offertformulare usw. find bei der ge- nannten Direktion gegen Einsendurg des Portos erbältlich. Kaution 10%. Bei der K. K. Staatsbahndirektion in Olm üt gelangen zum Verkauf die im Materialmagazjin Mährisch-Schönberg und im Heizhause Jägerndorf vorrätigen Altmaterialien sowie eventuell auch die sich in der Zeit vom 1. Mai 1908 bis 31. Mai 1909 an- fsammelnden Mengen an Dünnblech, Drehspänen, Gußbruh, Bremsklözen, Pausch- und Zerreneisen \owie Makulaturpapier. Dortselbst find Offertformulare und Bedingungen gegen Porto- vergütung erbältlih. Seitens der K. K. Staatibahn- direktion Pilsen wird das im Materi azin in Pilsen in der Zeit vom 1. Januar 1908 bis 30. I 1908 an- | esammelte Altmaterial zum Verkauf angeboten, und zwar: altes enblech, alte Siederohre, alter Eisen- und Stahldraht, unver- branntes Gußeisen in kleinen Stüdcken, verbranntes Gußeisen, Stahl- radreifen mit und ohne Nut, Radfterne mit \{chmiedeeis - eisernen Naben, Radf , gußeiserne Bohrspäne, alter Stah

großen Stücken, Bla ederflabl, Feilenstabl, Volutfederstahl, Werk- jeugstahl, Platten, Röhren und galvanisches Kupfer, Bruchmessing ! und Metall, Kupferspäne, Zinkblech und Zinkblechabfälle, Telegraphen- zink, Hanfwaren, Jutewarenabfälle, Kautshukwarenabfälle mit und ohne Einlage, Leder-, Tuch- und Pelzwarenabfälle, Bruchglas, Makulaturpapier, Pappendeckel und Kohlenstiftereste. Ferner werden nachstehend ausge e Altmaterialiea, die fi in der Zeit vom 1. Juni 1908 31. Mai 1909 vorausfihtlich in größeren Mengen ansammeln werden, für die Dauer eines Jahres zum Verkauf ange- boten, und zwar: altes Eisenblech, Eisen- und Stabldrebspäne, un- Srérentes E S L I gf es gge E en, gußeiserne ge, Pau un eneisen sow Mafulaturpapier. Näheres in dem Offertformular, das bei der x K. Staatsbahndirektion Pilsen eingesehen oder gegen Einsendung des Portos bezogen werden kann. Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 18. Mai 1908 um 10 Uhr. Das în den Materialmagazinen Podgorje (Iftrien) und Spalato (Dalmatien) angesammelte Alt- material wird im Offertwege abgegeben. Näheres bei der K. K.

Staatsbahndirektion Triest. für b gr N bei pru N bier rie, des por ara

, Mittags. esterr. Zentralanzeiger das öffentl. Lieferungswesen.)

¡ 680,2 Mill. (+ 9 Mi

rieben. Dem Angebot ift ein Generalprojeki des ganzen Baues o eine Dercisends der Rentabilität tehgen, L läne me D Bedingungen beim Magistrat in Stanis[au er find daselbft bis zum 31. August 1908 einzureihen.

Neue Eisenbahn in Spanien. Dur Königliches Dekret vom 24. April 1908 ist das Ministerio de Fomento „emägtigt worden, die Mes für eine Eisenbahn von Kilometer 2 der Straßenbahn abo (Barcelona)}—Vallvidrera (Sarriá) nah

a zu erteilen. Dabei soll das dem genannten Ministerium von einem govisiaa Salvador Andreu y Grau unterbreitete Projekt maß- gebend sein. (Gaceta de Madrid.)

Bau einer Wasserleitung in San Mauro Castelverde Non, Anschlag: 102 000 Lire; Kaution: 5900 Lire. Ver-

lung: 20. Mai 1908 bei der Stadtverwaltung. Frist für An- gebote: 15. Mat. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Lieferung von 20000 Eisenbahnschwellen au8Greens bolz nah den Niederlanden. Verhandlung: 14. Mai 1908 im Geschäftszimmer der Overysselsche Local-Spoorweg Maatschappij Deventer-Ommen in Deventer, Beeftenmarkt. Das „Bestek“ et daselbst zur ahme aus und if für 0,20 fl. im Kontor der Gefellschaft er 4 Ai L rah ce fa

_ Lieferung von Stahl, Blech und Draht nah Ru- mänien. Das Kriegaminiiterias in Bukarest vergibt am 19. Mai 1908 die Lieferung von 165 000 kg Stabl in vershiedenen Dimen- fionen und Qualitäten, 10 000 kg Eisenblech, 25 000 kg Stahlblech und 14 000 kg Stahldraht. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Eine neue serbische S aGteres, einem Be- riht des österreichisch-ungarischen Konfula! Nis beabsichtigt die

rader „Erste fa Banka®*, in Nish eine große Vieh- m le, verbunden mit einem S@Whlahthause, zu errihten. Die Nischer Gemeindehalle hat der Bank ein Areal von 12 ha un- entgeltlich unter der Beding überlaffen, daß nah 25 Jahren oder im Falle einer früheren Auflösung des Unternehmens alsdann der Srund samt allen im Werte von wenigstens 200 000 Fr. zu er- rihtenden Gebäuden in das Eigentum der“ Gemeinde unentgeltlih übergehe. Die Nischer Viehmarkthalle wird als ein großes Unter- nehmen geplant, das nebst der Beleihung des zugetriebenen Viehes noch eine besondere Aufgabe darin erblicken wird, den Export sowohl lebenden als auch geshlahteten Viehes zu fördern. Vom Staate wird das Unternehmen durch Gewährung einer mehrjährigen Steuerfreiheit begünstigt. (Handelsmuseum, Wien.)

Glektrishe Anlage im bulgarishen Staatskoblen- werte Pernik. Verhandlung: 6./19. Juni 1903 in der Minen-

Lieferung von Eisenröhren für die bulgarischen Staatsbahnen. Verhandlung: R Mai 1908 in der Kanjlei der Kreisfinanzverwaltung in Sofia. s{lag: 5150 Fr.

Lieferung von Koks nah Bulgarien. Anschlag: 15 000 Fr., Kaution: 759 Fr. Verhandlung: 13./26. Mai 1908 in der Kanilei der Kreisfinanzverwaltung in Sofia. (Bulgarishe Handel8zeitung.)

Lieferung von Ledermaterialien nach Bulgarien. An- \chlag: 7628,80 Fr., Kaution: 381,44 Fr. Verhandlung: 15./28. Mai 1908 in der Kanzlet der Kreisfinanzverwaltung in Sofia.

Lieferung von Farbstoffen nach Bulgarien. Ansthlag: 6095,62 Fr., Kaution: 304,78 Fr. Verhandlung: 14./27. Mai 1908 in der Kanzlei der Kreisfinanzverwaltung in Sofia. Anschlag: 6095,62 Fr., Kaution: 304,78. (Bulgarische Handel8zeitung.)

Wasserleitung und Kanalisation in Jquitos (Peru). Die peruanische Regierung foll ernftilich mit der Absiht umgeben, MaHerleituan, Kanalisation und Straßenpflaster irt Iquitos anlegen zu lafsen. Ein Teil der in Iquitos erhobenen Zölle foll diesem Unter- nebmen dienen. Mit dieser antie dürfte es [ohnend sein, die Sache in die Hand zu nehmen. (Aus dem Jahresberiht des Kaiser- lien Vizekonsulats in Jquitos für 1907.)

Lieferung von 600 Yards wasserdihtem wollenen Serge nach Auftralien. Verhandlung: 24. Juni 1908 beim

Deputy Postmaster General in Sydney. Näheres beim „Reihs- anzeiger“.

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 5. Mai 1908:

R i O i Es er A M elishes Revier

L zahl Gestelt ... 21189 5 Nicht gestellt . ,

Die Handelssahverständigen bei den Kaiserlichen onfularbehörden. Als

K ndels\ahverständige bei den Kaiserlichen Konsularbehörden find zur Zeit tätig: in Rio de Janeiro: Dr. Voß, in Schanghai: Dr. Delius, in Kalkutta: Gösling, in Johannesburg: Renner, in Sydney: W. de Haas, in er der Königlich preußische Regierungsbaumeister a. D. onas, ia St. Petersburg: Ingenieur Goebel und Dr. Karl Müller, in Valparaiso : Dr. Gerlach,*) in Konstantinopel : Jung, in New York : der Königlich preußische Gewerberat Waetzoldt und in Chicago: Dr. Quandt. Die Stelle in Buenos Aires ist zur Zeit unbeseßzt.

*) Dr. Gerlach befindet sich zur Zeit auf einer Informationsreise. Anfr n sind bis auf weiteres an den Generalkonsul in Valparaiso zu en.

Aus Jahresberihten von Hypothekenbanken. Nah dem Jahresberiht der reußishen Zentralbodenkredit- aktiengesellschaft betrugen die gesamten Darlehnsforderungen Ende 1907 791,4 Mill. Mark (+ 21,1 Mill. Mark gegen das Vorjahr). Davon entfielen abzüglich Amortisation auf Hypothekenforderungen ; gas auf Kommunaldarlehnsforderungen

111,2 (+ 12,1 Mill. Mark). e Pfandbriefe umfaßten die Summe von 644,5 Mill. Mark (+ 18 Mill. Mark), die Kommunalobligationen die Summe von 108 Mill. Mark (+ 12,1 Mill. Mark). Ins patverertrgilter eingetragen waren 672,96 Mill. Mark, hiervon städtischen, Beit Di R tale betracen 274 Mill Mert! i e Hypothekenzinsen ugen 27, k: 5

bie Dounaunalbäelehn jusen 3,8 Mill, Mark die Zinsen auf dis Pfandbriefe beliefen auf 24,2 Mill. Mark, auf Kommunak- obligationen 3,66 Mill. Mark. Die Dividende 9 9/0. Nach dem Geschäftsbericht der Brauns Mta-PannoversZen Hypothekenbank gestattet das Grgebnis im châftsjahr 1907 wiederum die Verteilung einer Dividende von Yan Bei grundsätlicher

BiiOn Prectionse 124 DiccicbeiMA iowie Li Le itc mäßigen - un a gen, e e Tiasioen fandbriefangebot an der Börse konnte der Bestand der Aus- leihungen (176 Mill. Mark gegen 176,5 Mill. Mark im Vorjahre) nit vermehrt und der Prriepmlan! nur in der Höhe eines reihlihen Ne der r en Tilgungen älterer Pfandbriefserien er

werden (169,6 . Mark gegen 169,2 Mill. Mark im E Der Mecklenburg-Strelißshen Hypothekenbank zu Neu-

Der Bau einer elektrischen Zentrale und Stadtbahn in Stanislau (Galizien) wird vom Magistrat der Stadt aus-

e

Î für 1906 in Höhe von 64 377 A ( 5520 „& Mulage in bén geseblihen servefonds) der e für uftimo 1907 auf 38 347 „G stellt, Dieses Ergebnis if zunächst daran N uführen, daß infolge der fortshreitenden Realifierung ertraglosêr Engagements die Einnahmen an Hypotheken- und sonstigen Zinsen sowie an Pro- visionen um etwa 110 000 #4 gegen das Vorjahr gestiegen sind. So- dann wurde aus dem Verkauf von Baustellen ein Nußen von rund 223 200 # gegenüber dem Buhwert der darauf haftenden Hypotheken erzielt. Ferner wurden 2 146 900 4 eigene Pfandbri-fe mit Gewinn zurückgekauft. Die Anlagen im Hypothekengeshäft betrugen Ende 1907 14,81 Mill. Mark (14,95 Mill. Mark in 1906). Davon: freie potheken 2,15 Mill. Mark und 12,66 Mill. Mark als unterlags- ig in das Dep zeteuregler eingetragene Hypotheken. Die Unter- Dee haften auf Grundftücken in Berlin und Umgebun und zerfallen inHypotheken auf uten Grundstücken mit 7,45 Mill Mark und auf ftellen bezw. Terrains mit 5,20 Mill. Mark. Diese Bauftellenbypotheken My L m g in Rirdorf 2,95 Mill. Mark, in Wilmersdorf 2,03 [L ark, in Zehlendorf 149550 4, in Pankow 4192 #, in Charlottenburg 25000 „4. Der Pfandbriefumlauf betrug . Ende 1907 9,57 Mill, M. Von dem Reingewinn von 538 347 #4 olen 5 9% des bilanzmäßidgen Gewinnes mit rund 27 000 4 dem geseßlihen Reservefonds, ferner 200 000 # einem mit Genehmigung der Großherzoglichen Landes- rierung gebildeten Pfandbriefzinsensiherungsfonds zugeführt und der Ueberrest mit 311 347 4 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Laut Meldung des ,W. T. B.* betrugen die Einnahrien der ODesfterreihis{-Ungarishen Staatsbahn (öfterreihishes Nez) vom 1. bis 30. April: 5 580 196 Kronen, gegen die definitiven Gin- nahmen des entsprehenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 299 225 Kronen, gegen die provisorishen weniger 5686 “Kronen. .Die Einnahmen der Oesterreihishen Südbahn en vom 1. bis 30. April: 10 810 378 Kronen, gegen die definitiven - nahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mehreinnahme 62 058 Kronen und gegen die provisorischen Einnahmen 863 839 Kronen mehr. Richtigftellung für Dejember: mehr. 1 002413 Kronen. Die Betriebsroheinnahmen der Schantung-EGisenbahn betrugen inx April 1908 : 238 000 mexikanishe Dollars gegen 255 582 mexikanische Dollars im Vorjahr und vom 1. Januar bis 30. April d. I. 832 000° merxikanische Dollars gegen 839 275 merxikanische Dollars im Vorjahr.

Die „Frankfurter on, berihtet aus New Vork: Die italienishen Schiffahrtslinien seßten die Zwischendecksrate um 339% herab.

Unter der Firma Grandes Distilleries Réunies- La Bernardine et Mercier, La Roche & Cie. Société Anonyme, Luxembourg, find, wie „Der Einkäufer* berichtet, die beiden Unternehmungen Société Anonyme des Liqueurs de Table, La Bernardine in Luremburg und Cognac-Distillerie- Mercier, La Roche & Cie. G. m. b. H. in Berlin und Cognac vereinigt und mit dem Siß in Luxemburg in eine Aktiengesellshafé umgewandelt. Das Aktienkapital beträgt 600 000 Fr.|

Laut einer der Firma Hardy u. Co. zugegangenen Mitteilung der Transvaal Chamber ofMines, “Johannesburg, waren, [laut Meldung des ,W. T. B.“, am 31. März d. I. in den Minen nit 137 075, sondern 129 860 eingeborene Arbeiter beschäftigt.

New Vork, 5. Mai. (W. T. B.) Der Wert der in der

angenen Woche ausgeführten Waren betrug 12420 000 Dollars gegen 12 630 000 Dollars in der VorwotWe.

Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt be- finden sich in der Bör senbeilage.

Berlin, 5. Mai. Marktpreise Königlichen Polizeipräfidiums. (Hähste und niedrigfte Preise.) Der ¡entner für: en, gute Sorte f) 21,60 4; 21,54 4 Weizen, Mittelsorte}) 21,48 4; 21,42. Weizen, geringe Sorte F) 1,36 #; 21,30 # Roggen, gute Sorte?) 19,40 4; 19,38 Roggen, Mittelsortê f) 19,36 4; 19,34 # gen, geringe Sortef) 19,32 4; 19,390 S Futtergerste, gute Sorte®) 17,20 4; 16,30 # Futtergerste, Mittelsorte®) 16,20 6; 1540 # qut erste, geringe Sorte*®) 15,30 #; 14,50 Hafer, gute orte*) 18,20 4; 17,60 # Hafer, Mittelsorte®) 17,50 4; 16,90 # Hafer, geringe Sorte*) 16,80 4; 16,20 # Mais {mixed) ute Sorte 16,90 #6; 16,660 6 Mais (mixed) geringe orte —— #; —— Mais (runder) gute orte 16,70 #; 1650 # Nithtstroh 5,82 #6; 550 Heu 9,50 ; 740 # Grbsen, gelbe zum Kochen 50,00 H; 3000 # Speisebohnen, weiße 50,00 H; # Linsen 90,00 4; SartoFeIn 9,00 M; “A Rindfleisch von der s E 1

nach Grmittlungen des

gor E28

(11198

Kursbexichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 5. Mai. (W. T. B.) Gold in Barren da& Kilogramm 2790 Br., 2784 Sd. Silber in Barren das Kilogramm 72,25 Br., 71,75 Sd. _ Wien, 6. Mai, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4°%/, Rente M./N. pr. Arr. 97,20, Oesterr. 4/9 Rente in Kr.-W. p. ult. 97,20, Ungar. 49/9 Goldrente 111,00, Ungar. 4 9/6. Rente in Kr.-W. 93,00, Türkishe Lose per M. d. M. 187,50, Bushtierader Gisenb.-Akt. Lit. B —,—, Nordwesthahnakt. Lit. B per alt. —,—, Oesterr. Staatsbahn per ult. 697,00, Südbahngesellschaft 137,25, iener Bankverein 522 50, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 630,50, Kreditbank, Ungar. allg. 741,50, Länderbank 434,25, Brüxer Kohlenber —,—, Montangesellschaft, Oesterr. Alp. 649,50, Deutsche dsbanknoten pr. ult. 117,65, Unionbank 537,00, Prager e loubon 5, Moi, (V. T B). (Sf) ‘A % Engli ondon, 5. Ma 4 ¿ uß. 9% Gnglif Ronsli We, Siber H Peseta P een, Rer aris, 5. Mai. . T. B. uß.) 39% Franz. Rente 96,62, Suezkanalaktien —. Madrid, 5. Mai. (W. T. B.) sel auf Paris 14,70. Lissabon, 5. Mai. (W. T. B.) Goldagio 134. New York, 5. Mai. (W. T. B.) E) Auf die aus London vorliegenden Meldungen eröffnete die Börse in fester Haltung. Neben Deckungen zeigten Käufe seitens interessierter Kreise. Auf- Vanderbiltwerte wirkten die günstigen Einnahmeausweise der zu dieser Gruppe gehörenden Bahnen vorteilhaft ein. Im weiteren Verlaufe kam der Verkehr fast völlig zum Stillstand, da die Spekulation sih abwartend verhielt. Nachmittags trat infolge von Realisierungen und- Angriffen der Baisfiers eine währe timmung in Erscheinung. en Shluß mate fich auf Deckungen eine Erholung bemerkbar, wobei namentlich Stahlwerte wesentliße Kursbefserungen erzielten. Schluß fest. Für Rechnung Londons wurden per Saldo 10 090 Stück Aktien gekauft. Aktienumsay 440 000 Stück. Geld auf 24 Stunden m -Zinsrate 13, do. Zinsrate für letztes Darlehn des s , B Wechsel auf London (60 B00 4,84,40, Gable Transfers 4,87,20, i Aa Bars 52, Amalgamated Copper 612/,. Tendenz r 3 Rio de Janeiro, 5. Mai. (W. T. B,) Wewsel auf;

London 152/16.

d Berlin brate das abgel i inn von 473 971 d, sodaß ih nad Zuredmung des Reingewinns