1866 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Forderung ihr muthmaßlih zustcht, so muß bei der Ver- theilung so verfahren werden, als wenn die Forderung und

das für sie in Anspruch genommene oder anscheinend be- |

gründete Vorrecht endgültig festgestelit wäre. Die auf die Forderung fallenden Beträge der Depositalmassen sind als Spezialmassen im Depositum zurückzubehalten.

Ergiebt sich bei einer nothwendigen Subhastation nah Been- digung der Licitation aus den Subhastationsakten, daß eine Militairperson wegen einer Forderung, für welche der Gegen-

stand der Subhastation zur Hypothek haftet, oder zu deren |

Beitreibung die Subhastation nachgesucht ist, durch das Meist-

gebot nicht gedeckt wird, so ist das Subhastationsgericht befugt, | den Zuschlag nicht zu ertheilen und Bebufs Fortseßung der | Subhastation einen neuen Bietungstermin anzusezen , jofern die Umstände die Annahme begründen, daß ein höberes , zur |

gänzlichen oder theilweisen Befriedigung der Militairperson ge- nügendes Gebot erfolgen wird.

Die Bestimmungen unter Nr. 1 bis 3 gelten nicht zu Gunsten | derjenigen Militairpersonen , welche unter väterliher Gewalt

oder Vormundschaft stehen. g. 12. So lange das im §Y. 1. bezeichnete Verhältniß besteht, ist gegen

nur mit folgenden Beschränkungen zulässig :

l) Die Execution darf nicht erfolgen mittelst Abpfändung von | Mobilien, mittelst Verkaufs einer unbeweglichen Sache und |

mittelst Beschlagnahme des Gehalts oder der Besoldung. 2) Bei einer anderweiten Vollstreckung muß der Militairperson

so viel belassen werden, als fe zur Bestreitung der auf den |

Dienst sich beziehenden Ausgaben nothwendig bedarf. G. 13.

Den Militairpersonen steben gleich, insoweit niht nachstehend |

ein Anderes beftimmt ist, die Ebefrauen und Víflegebefohlenen der- ile Telegraphen - Station mit beschränktem Tagesdienste (cir E

| des Reglements für die telegraphische Korrespondenz im Deutsch-

selben, sowie die ihrer väterlichen Gewalt unterworfenen Kinder.

1) Die Gleichstellung bleibt ausgeschlossen; wenn die Ebefrau oder | das Kind nah dem bürgerlichen Recht in dem betreffenden | Falle zur felbstständigen Prozeßführung befugt ist. |

2) Die im §. 1. vorgeschriebene Einstellung des Verfahrens tritt

in folgenden Prozessen nicht ein:

a) wenn die Ebefrau, das Kind oder der Pflegebefohlene aus | einer unerlaubten Handlung, welche von ihnen erst nach | dem Zeitpunkte begangen wurde, wo der Ehemann, Vater |

maßgebende Verhältniß |

getreten war, oder aus einem erst nah diesem Zeitpunkte |

oder Vormund in das nach §. 1

von ihnen eingegangenen Vertrage belangt ist;

mung ciner Miethswobhnung belangt ist.

In solchen Fällen sind großjährige Kinder und Ehe- | frauen zur selbstständigen Führung des Prozesses befugt | einem Minderjährigen ist in einem solchen Falle von dem | Prozeßgeriht ein Rechtsbeistand als Litiskurator zuzu- |

ordnen.

3) Die Bestimmungen des §. 12 finden feine Anwendung, es se denn, daß die Vollsireckung der Execution die Vermögenörecht des Ehcmannes oder Vaters berührt.

ÿ. 14.

Die Zeit, wann diese Verordnung außer Kraft tritt, wird durch |

Königliche Verordnung bestimmt. §. 15: Jm Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Côln kommen statt der Bestimmungen der §§. 1 bis 13: l) auf dem linken Rheinufer das Gesey vom 27. Oktober 1796. (6. Brumaire V.), 2) auf dem rechten Rheinufer das Defret vom 21. Februar 1813, mit dem im §. 16. bezeichneten Zeitpunkt zur Anwendung. ÿ. 16

Die Verordnung tritt in der gesammten Monarchie, aus\{chließ- lih des Jadegebictes, mit dem Ablaufe des Tages in Kraft, an welchem das sie enthaltende Stück der Gesezg-Sammlung in Berlin ausgegeben ist,

, Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktein Königlichen Jusiegel. y Sis

Gegeben Gitschin, den 2, Juli 1866.

(L, S,) Z8V ilhelm.

Graf von Bismarck-Sch{hönhausen. Frhr. von der Heydt. von Roon. Graf von Jhenpliy. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selhow. Graf zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom 18. Juni 1866 betref. fend die Abänderung der §Y. 18, und 19. des Revi- | dirten Reglements für die Feuersozietät des Preu- | ßishen Markgrafthums Oberlausih | vom 5. August 1863. | |

Auf den Bericht vom 12. Juni d. J. will Jh, in Berüfsichti.

gung des Antrages des vorjährigen Kommunallandtages der Ober. | lausig, den §. 18. des Revidirten Reglements für die Feuersozietät des Preußischen Markgrafthums Oberlausiz vom 5. August 1863 | (Gesez-Sammlung S. 516) dahin: ÈBesondere Beiträge zur Bestreitung der Verwaltungs. fosten werden nicht erhoben, dieselben werden vielmehr Es aus den allgemeinen Beiträgen (§§. 15. und 19,) gedeckt. « | und das legte Alinea des §. 19 des Reglements, wie folgt :

»Der Beitrag wird bei jedem Ausschreiben nach den zu dieser Zeit bekannten Bränden des verflossenen Halbjahres und mít Hinzurechnung der muthmaßlich vorgefallenen, aber noch nicht angemeldeten Brandschäden, sowie der er- wachsenen Verwaltungskosten abgemessen.«

: A E , , | abändern. die Militairperson die Execution aus einem vor oder nah der Ge-

seheskraft dieser Verordnung exlassencn Erkenntniß oder Mandat oder | aus einem vor oder nach jenem Zeitpunkt abgeschlossenen Vergleich

Dieser Erlaß ist durch die Geseß- Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 18. Juni 1866. Wilhelm,

: Graf zu Eulenburg. An den Minister des Junnern.

Weinisterium für Haudel, Gewerbe und öjfentliche Arbeiten.

ou S Nag. Zu Orsfoy im Regierungsbezirk Düsseldorf wird am 8. Julí e.

Oesterreichischen Telegraphen-Verein) eröffnet werden. Berlin, den 4. Juli 1866. Königliche Telegraphen-Direction. Krüger.

Ministerium der geistlicven , Wuterrtchts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Der VPLehrer Lämmchen aus Schroda {sst als Lehrer an der

wenn die Ebefrau auf Zablung eines nach dem erwähnten | Uebungsschule des evangelischen Schullehrer - Seminars zu Kozmin

Zeitpunkt fällig gewordenen Miethzinses oder auf Räu- |

angestellt worden,

Akademie der Küuste.

Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Akademie der Künste bringt den Herren

| Künstlern, welche zu der im September d J. zu eröffnend

| he 3 5 a 7 en großen | Ausstellung beizusteuern beabsichtigen, 8 | meldungs- und Einlieferungs-Termin sprechenden | Programms noch besonders in Erinnerung.

hierdurch die über den An- Paragraphen des

3) Die \chriftlihen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 14. Juli d. J. bei dem JInspektorat der Aka- demie eingegangen fein und außer Namen und Wohnort des Künsilers die Anzahl ‘und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Bemerkung der dargestellten Gegenstände, sowie die Angabe enthalten, ob das Kunstwerk fäuflih ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind un- zulässig; auch fönnen mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem ge- meinschaftlichen Rahmen befindli sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und der Kunstwerke möglih zu machen, müssen die lehteren bis zum Sonnabend den 11. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken ge- denken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstlerschaft der oben angegebene Einlieferungs - Termin unabänderlih ein- gehalten iverden wird, und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nit bis zum 11. August bei der Königlichen Afa- demie eingegangen ist, în die Ausstellung aufgenommen wer- den fann,

Qur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch An-

Aufstellung

f

' richtet ;

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heften einer Karte, bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine | Verwechselung möglih ist, als Prospekten, Landschaften, Bild- nissen, der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bil- | Q | Westphal in Berlin 50 Thlr. | Flagge in Braunschweig, Ertrag einer Sammlung; 70 Thlr. 14) Dur | Herrn Prediger Dr. Reichert zu Kyriÿ auf Beschluß des Krieger- | vorstandes aus der Kircenkasse zu Bantikow 50 Thlr.

des kurz angegeben werden. Berlin , den 4. Juli 1866. Die Königliche Akademic der Künste. Im Auftrage:

Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Finanz - Ministerium.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 134. Königl. | Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 9000 Thlr. auf Nr. 3660. | 2 Gewinne zu 3000 Thlr. fielen auf Nr. 11,451 und 85,238 und

2 Gewinne zu 100 Tblr. auf Nr. 39,629 und 79,444.

Berlin, den 5. Juli 1866. | Königliche General-Lotterie-Direction.

Kriegs - Ministerium.

VBéefanntmacsceg Zum Besten der Armee sind beim Kriegs - Ministerium einge- gangen: A. Bei der Kassen-Abtheilung: 1) Vom Oberst-

Lieutenant a. D. Grafen Schwerin zu Berlin, vormals im llten | Husaren-Regiment, zur Verpflegung verwundeter und erkrankter Krieger

100 Tblr. 2) Vom Diener Mertens zu Berlin zu gleichem Zwecke 10 Sgr. Pyriy 50 Tblr.

Kreise Schlawe 5 Thlr.

fw

Direftor Runge zu Bernburg für die verwundeten resp. invalid ge- wordenen Krieger 171 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf.

deten 10 Thlr.

6 Pf. B. Bei der Armee-Abtheilung.

Stute dem General - Kommando ten Armee+- Corps Überwiesen.

2) Herr Rechts-Anwalt, Justizrath Hubert zu Jnsterburg, 125 DHIr, | als Prämien für besonders tapfere Soldaten gewisser Regimenter |

“Amtliche Üachrichten vom Kriegsschauplaze.

des 1. Armee-Corps.

für den Soldaten des 2. Armec-Corps, der die erste Trophäe erobert.

4) Herr Tido von Brederlow in Saußinen bei Domnau stellte | 50 Thlr. zur Disposition des Kriegs - Ministers als Prämie für

fiziere Hemeine, die sih dur eine besondere Wassenthat | S : ; U E D früh 7 Uhr stießen zwischen Horziy und Königgräg die preußischen

| Armeen unter persönlicher Führung Sr. Majestät des Königs mit

der sich im nächsten siegreichen Treffen besonders auszeichnet. 6) | dem österreichisch-\ächsishen Heere unter Führung des Höchkstiomman-

Kaufmann und Eigenthümer Herr J. Labaschin in Berlin stellt

250 T zur Di iti s Kriegs-Ministers und zwar 100 Thlr. | gi P 250 Thlr. zur Disposition des Kriegs-Ministers und z | Kampfe fortgeführte Schlacht , in welcher von feindlicher Seite die

150 Thlr. für den ersten Soldaten israelitischen Glaubens, der durch | starke Position hinter der Bistriyg mit großer Hartnäckigkeit 6 Stun-

Auszeichnung auf dem Schlachtfelde O el ae pie ia] C. Bei der Abtheilung für das Jnvaliden-Wesen. 1) Herr | _ i i l Kaufmann Danne und Genossen in Ostrowo durch Sammlung | Schlachtfelde eintreffenden Kolonnen gelang es endlich, (Der Betrag soll nah dem Willen der Geber einem | Soldaten vom 19. oder 59. Jnfanterie-Regiment, der sich durch

erobert, geworfen. Abends 7 Uhr befanden sih die Reste der geschlagenen

Thlr. | österreichischen Armee im vollen Rückzuge nach Süden. 4) Gert 9) Durch | Angelegenheiten | 6) Herr Ritter- i luste gutsbesiger und Kreis-Deputirter Andersh zu Kalgen bei Königsberg lage is vollständig. erbietet si, 6 verwundete Soldaten, Unteroffiziere oder Offiziere in |

auszeichnen. 5) Herr Regierungs-Assessor Göschel in Erfurt 100 Tblr. als Prämie für einen Unteroffizier des Jnfanterie-Regiments Nr. 32,

als Prämie für Eroberung der ersten österreichischen Fahne und

90 Thlr. auszeichnet, ein Geshüy oder eine Fahne gegeben werden.) 2) Herr G. Werner in Berlin 10 3) Frau Julie Stutenbecker in Berlin 10 Thlr. Graf zu Limburg - Stirum in Potsdam 2000 Thlr. das Königliche Ministerium der auswärtigen vom Herrn Dr. Jul. Herschel in Paris 26 Thlr.

Tapferkeit

sein Haus aufzunehmen, zu verpflegen und ärztlih behandeln zu lassen.

Regiments Nr. 8, welcher die erste Heldenthat vor dem Feinde ver- macht sich anheischig, zwei Soldaten des genannten Regiments, welche erwerbsunfähig werden, eine lebenslängliche,

sorgenfreie, behagliche Existenz zu sichern und der Wittwe eines im | Kriege gefallenen Unterofsiziers oder Ulanen eine Unterstüßung von # 1 Tblr, monatlich lebenslang zu gewähren. 7) Herr Premier-Lieutenant | # a, D. von Rohr zu Trieplaÿ bei Wusterhausen a. O. und 8) Herr Pre-

mier - Lieutenant a. D. von Boltenstern zu Neuhaus, bei Paderborn, verzichten für die Dauer des Krieges auf ihre Pension von je 10 Thlr. monatlich. 9) Herr Hauptmann a. D. von der Lancken zu Lanens- burg auf Rügen verzichtet auf 1 Jahr auf seine Pension von 10 Thlr.

3) Vom Hauptmann a. D. von Ziyzewig zu Lübten bei | 4) Vom Lehrer und Küster Mann zu Saleske im | 5) Vom Premier - Lieutenant a. D. von | Borowsky, jezt Rehnungsrath und Steuer-Einnehmer zu Wesel, | 25 Thlr. 6) Vom Herzoglich Anhaltishen Landrath und Kreis- | | : | sind angewiesen, in fördersamster Weise bei Gründung derartiger 7) Vom Brauermeister | Most zu Ob.-Mitt.-Peylau im Kreise Reichenbach für die Verwun- | 8) Vom Stadtgerichtsrath Kowalzig zu Berlin den Betrag des Gehalts desselben pro 111. Quartal 270 Thlr. 22 Sgr. | 1) Ein Ritterguts- | besiger im Kreise Lüben (will nicht genannt sein) hat eine Rapp-

3) Gebrüder Herren Barone von Sobeck auf | Kruckow und Zarrenthin im Kreise Demmin 200 Thlr. als Prämie |

A Außerdem hat derselbe 100 Thlr. zur Verfügung gestellt | für denjenigen Unteroffizier oder Soldaten des Ostpreußischen Ulanen-

monatli. 10) Herr General-Lieutenant z. D. von Berg zu Halle a. S- verzichtet, ein für alle Mal auf seinen Ehrensold von 50 Thlr. jährlich.

11) Unter der Cbiffre R. v. K. 25 Thlr. 12) Herr Hoffleidermacher 13) Durch die Herren Schrader und

Summa der nah den Nachiveisungen A. B. und C. eingegangenen Beträge

| 2973 Thlr. 20 Sgr.

Dies wird hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 3. Juli 1866. Der Kriegs - Minister. In Vertretung: von Schüz.

Bekanntmachung. | Sieg folgt auf Sieg. Jeder neue Sieg mebrt aber die Tau-

| sende von Verwundeten und macht deren Unterkunst in den von der

Militair-Verwaltung errichteten Lazarethen schwieriger. Es ergeht

| daber an alle Vaterlandsfreunde, welche den Aufforderungen des | Königlichen Kommissars und Militair-Jnspecteurs der freiwilligen Krankenpflege, Grafen Eberhard zu Stolberg-Wernigerode,

nachkommend, leiht Kranke und Verwundete in Privatpflege zu nehmen entschlossen sind, die dringende Bitte, sih diéselben von den nächsten Militair-Lazarethen baldigst überweisen zu lassen.

Dadurch wird es möglich werden, in diesen Lazarethen die Schwerkranken und Schwerverwundeten räumlih besser zu placiren und ihnen eine sorgsamere Pflege angedeihen zu lassen. Sämmt- liche Militair - Lazarethe sind zur Abgabe derartiger Kranken und Verwundeten von hier aus angewiesen,

In gleicher Weise ist die \{leunige Herstellung der von Ge- meinden, Vereinen und Genossenschaften in Aussicht genommenen Vereins-Lazarethe wünschenswerth. Die Provinzial - Jntendanturen Lazarethe entgegen zu kommen. Wer zweckmäßig belfen will, helfe bald.

Berlin, den 4. Juli 1866. : Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. Krienes, Engelhard.

t. B.

Berlin , 4. Juli. Jm Laufe des heutigen Nachmittags ist hier folgender Bericht eingegangen : Gitschin, 4. Juli, 9 Uhr 35 Minuten Vormittags: Gestern

direnden General-Feldzeugmeisters Benedek zusammen. E Hieraus entwickelte sich eine 12 Stunden hindurch im heißen

den lang behauptet wurde. E i :

Unsern zum Theil aus weiter Entsernung pünftlih auf dem die feindliche Stellung um 2 Uhr Mittags mit Sturm zu nehmen. Von nun an wurde der Feind in schneller Folge aus allen seinen Positionen

Der unter den Augen Sr. Majestät des Königs von den preußishen Waffen erfohtene Sieg ist ein vollständiger, wenn au mit {weren Opfern erkauft. - 4 |

Die Verluste des Feindes sind beträchtlih größer; seine Nieder-

Berlin, 5. Juli. Aus dem Hauptquartier Sr. Majestät des Königs bei Horziß sind weitere Berichte über den glänzenden Sieg der preußischen Armee in der Schlacht bei Königgrat am D. Juli 1SGG eingegangen. O O :

Nach den amtlichen Ermittelungen ist bisher festgestellt, daß 18— 20,000 Gefangene, 120 Geschüße und 3 Fahnen „in den Händen der Unsrigen sind. Noch immer werden Gefangene in großer Zahl eingebracht. i

Die ganze feindlihe Armee stand im Kampfe gegen die preußishen Kolonnen; Gefangene von allen fter. reihischen Corps geben Zeugniß dafür.

General-Feldzeugmeister Benedek, welcher seinerseits einen An- griff an diesem Tage vorbereitet hatte, führte selbs an Ort und Stelle den Oberbefehl über das österreichische Heer.