1866 / 161 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung, betreffend die Anträge zur Versicherung bei der Militair - Wittwen - Vensions - Anstalt und die halbfährlihen Beitrags-Berechnungen der Truppen.

Die bei ‘der unterzeihneten General-Direction eingehenden An- träge wegen Versicherung bei der Militair-Wittwen-Pensions- Anstalt entsprechen vielfah niht den Bestimmungen und Vorschriften des

Gesetzes vom 17. Juli 1865 Gesez-Sammlung Nr. 35 und |

der dazu erlassenen kriegsministeriellen Justruction vom 6. Septem- ber 1865 Nr. 1832 Beilage zu Nr. 41 des Miklitair - Wochen-

blattes pro 1865, durch welche das Reglement für die Militair- | Wittwen-Kasse vom 3. März 1792 Abänderungen erlitten hat. |

Qualification, Über ihre bürgerliche resp. dienstliche Stellung, über ihren Gesundbeitszustand, sowie über ihre Abkömmlichkeit aus ibrem | zeitigen Berufskreise beifügen zu wollen, und bemerke, daß ibnen nach Einsicht und Prüfung der genannten Ausweise die entsprechende Bescheidung nah ihrem Wohnorte zugehen wird. Berlin, den 7. Juli 1866. Der Chef des Militair-Medizinal-Wesens.

c Jeff : Schiele.

- Qur Vermeidung von Weiterungen und Unkosten, sowie möglicher |

Verzögerungen in Bezug auf die rechtzeitige Aufnahme, welche den

Interessenten aus der Einreihung unnöthiger Dokumente oder aus

Abgereist: Der General-Post-Direktor von Philipsborn | nach Schlesien und Böhmen.

der Unvollsiändigkeit der erforderlichen Eingaben erwachsen, werden | daßer die Borscristen der Justruciion, von denen eine Abweichung ————— statutenmäßig nicht zulässig ist, hiermit in Erinnerung gebracht und |

nachstehende Punkte bezüglih der Erfordernisse zum Abschlusse der Versicherung zur besonderen Beachtung empfohlen. 1) Die frühere Verehnung und Verzinsung eines Antrittsgeldes

findet nicht mehr statt und sind daher auch Wechsel nicht |

mehr zu hinterlegen. (§. 6 der Justruction.)

2) Bei rechtzeitig gestellten Versicherungs - Anträgen der zum Beitritt verpflichteten Personen (§, 1 und 2) muß unter | Angabe der zu versihernden Summe (§. 3), außer der Hei-

raths-Urkunde und dem Geburts-Attest des Mannes auch das Geburts- Zeugniß der Frau beigebracht wer- den. (§4)

Bei verspäteten Anträgen, d. h. bei solchen, die nicht recht- zeitig zu den auf die Entstehung der Beitrittspflichtigkeit nächst- folgenden - Aufnahme-Terminen (1. Januar oder 1, Juli) hier eingehen (§. 1, 2 und 4) so wie bei Anträgen zur Aufnahme der zum Beitritt nur berechtigten Personen (§. 1 und 4) ist außer den vorgenannten drei Dokumenten auch noch ein Gesundheits-Attest des Mannes erforderlich, welches hinsichtlich seines Inhalts, hbinsichtlich der Ausstellung durch einen Stabsarzt oder Kreisphysikus unter eidesstattlicher Ver- siherung der Richtigkeit des Juhalts, \o wie hinsichtlich der Beglaubigung durch 4 Zeugen und der rechtzeitigen Ausferti- gung, d. h. niht vor dem 19. Mai resp. 19. November, genau den Vorschriften des §. 4 der Jnstruction entspre-

then muß.

Dasselbe Gesundheits-Attest ist auch bei allen Anträgen auf Erhöhung einer früher eingegangenen Versicherung bei- zubringen. Der Geburtêschein des Mannes und der Copulations-

Schein sind bei diesen Anträgen nicht weiter erforderli, wohl | aber das Geburts-Attest der Frau in dem Falle, wenn |

E frühere Versicherung aus der Zeit vor dem 1. Januar 1866 atirt.

Alle auf die Aufnahme bei der Anstalt und auf Militair- Wittwen-Kassen-Angelegenheiten überhaupt bezüglichen Anträge sind an die unterzeichnete General - Direction zu rihten, wohingegen die speziell für Truppentheile vorgeschriebenen, zum 1. jeden Semesters einzureichenden Beitrags - Berechnungen unmittelbar an die Militair- Wittwen-Kasse hierselbst Klosterstraße 76 im Lagerhause ein- zusenden sind. /

In leyterer Beziehung werden die Königlichen Truppentheile, die mobilen wie die immobilen, noch besonders darauf aufmerksam gemacht , daß die halbjährlichen Beitrags-Berechnungen auch unter Kriegsverhältnissen zu den vorgeschriebenen Terminen, und zwar möglichs bald nah Schluß des Semesters, bei der Mili- tair-Wittwenkasse eingehen, den Nachweis der für das volle Semester eingezahlten Beiträge, wofür die Kassen - Kommissionen verant- wortlich sind, und zugleih unter der Rubrik »Bemerkungen« alle in Bezug auf die Mitgliederschast der betreffenden Jnteressenten wichtigen Nachrichten enthalten müssen. Es wird dieserhalb beson- ders auf die Bestimmungen zur Ausführung der Allerhöchsten Kabi- nets - Ordre vom 29, Mai 1816 über die Entrichtung der Militair- Wittwenkassen-Beiträge Beilage B. der obengenannten Nummer des Militair-Wochenblattes pro 1865 verwiesen.

Berlin, den 1. Juli 1866.

General - Direction der Königlich preußischen Militair-Wittrven- : Pensions - Anstalt. Hammer.

Unter Zl nahme auf den in der gestrigen Ausgabe des Staats- Anzeigers enthaltenen Aufruf des Herrn Kriegsministers an Aerzte

Personal - Veränderungen.

#- zen ver Lrmecee, Dffiziere, Portepee: Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Deù 274. Jarni.

Goeschel, Pr. Lt. vom Rhein. Kür. Regt. Nr. 8, zum Rittmsir. u. Escadr. Chef, v. Marées, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, beför- dert, v. Wedell, Oberst u. Abtheil. Chef im Kriegs - Minisierium , zum Commandeur des 1. Thür. Jnf. Regts. Nr. 31 ernannt. Bar. Haller

von der Armee verseßt. : Den 28. Juni.

v. Nickish-Rosenegk, Pr. Lt. vom 2. Schles. Jäger - Bat. Nr, 6, R Kommando als Adjutant der Jnsp. der Jäger und Schügen ent- unden. :

Den 29. Juni.

Gr. zu Stolberg-Wernigerode, Gen. Maj. zur Dispos., zur Zeit Commdr. der 6. Lckhdw. Kav. Brig., ein vom 25. Juni 1864 U. dat. Yat. seiner Charge verliehen. v. Kußerow, Pr, Lt. a. D., zulegt im 2. Aufg. 1. Bats. (Cöln) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, als aggregirt bei dem 2ten Westfäl. Jnf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande) angestellt. Prinz Ferd. Radziwill, Sec. Lt von der Kav. 2. Aufgeb. 3. Bats. (Potsdam) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, dem Brandenb. Kür. Regt. (Kaiser Nikolaus I. von Rußland) Nr. 6 aggregirt. v. Gustedt, Sec. Lt. a. D., zuleßt im 1, Leib-Hus. Regt. Nr. 1, diesem Regt. aggregirt,

Bei der Lañüdwebt, i

R - En 20. E

ndré, Sec. Lt. a. D., zuleßt im 27. Inf. Regt., bei der Kav. 1. Aufg. 1. Bats, (Neisse) 2. Oberschles. Regts. Nr. 23 eier B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 20 Un :

Grhr. v. d. Horst, Maj. zur Disp. , zuleßt Bezirks - Commdr. des 1. Bats. (Danzig) 4. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 5, der Char, als Ob. Lt, verliehen. v. Owstien, Maj.- a. D., zuleßt Rittmstr. im Garde-Kür, | Regt. , ein Patent als Maj. verliehen. v. Bredow, Rittmsir. a. D,

zuleßt Eskadr. Führ. im 6. shweren® Landw. Reiter-Regt., der Char. als Major verliehen. : i

L, Fn der Mariue.

Marine : Beamte. Mittelst Verfügung des Marine-Ministeriums. : De 25, Anni v. Scheidt, Marine-Verwalter, zum etatsmäßigen Werft-Controleur

ernannt. Heynicke, überzähliger Marine - Verwalter, zum etatsmäßigen Marine-Verwalter ernannt. 1 d mäßig

Beta nytmacchung,

Um den eintretenden Bedarf an Ersagz-Mannschaften zu decken; soll nöthigenfalls noch im Laufe des Sommers eine Musterung der Heerespflichtigen, welhe in den Jahren 1865 rückwärts bis 1857 von der Einstellung frei geblieben sind, stattfinden, und zu diesem Behufe ein zweites Ersaßgeschäft abgehalten werden.

In Folge dessen werden alle Diejenigen, welche

in dem Zeitraum vom 1. Januar 1835 bis einschließli den 31. Dezember 1843 geboren, und zur Armee-Reserve; resp. zum Train oder zum Dienst als Handwerker, oder aus irgend welchen Gründen zur Ersatz-Reserve defignirt;

oder wegen hoher Loosnummer für den Militairdienst nicht in Anspruch genommen worden sind,

und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr ge-

seßlihes Domicil (Heimath) haben, oder bei Einwobnern derselben

sih aufhalten, hierdurch a a vriat , E sih, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 8. bis incl. 15. d. M. bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Reviers p-rsönlich zu melden, und

zur Betheiligung an der Behandlung der Verwundeten und Kranken er im Felde siehenden Armeen ersuche ih diejenigen nicht dienst-

dabei die über ihr Militairdieast-Verhältni rechenden Atteste mit zur Stelle zu bringen. E

pflichtigen, approbirten Aerzte, welche diesem Aufrufe zu folgen L geneigt sind, den an mich einzusendenden bezüglichen Anmeldungen | die erforderlichen Ausweise über die erlangte, besonders chirurgis{e

v. Hallerstein, Oberst, bisher à la suite des See-Bats., zu den Offizieren

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Diejenigen, welche diese nur zum Zwee der eventuellen Muste- | rung zu erfolgende Meldung unterlassen, werden als unsichere Heer6s®- | pflihtige behandelt werden. D P S

Etwaige Gesuche um Zurücstelung vom Eintritt in den Mili- | tairdienst dürfen nicht früher, als nach gescehener Musterung, müssen | aber dann sogleich, spätestens innerhalb drei Tagen nach dieser, bei der unterzeichneten Kommission angebract werden. ias M

Bei der Entscheidung über dieselben sind die Vorschriften im | 8. 9 der Bestimmungen vom 26. Oktober 1850, betreffend das Ver- | fahren bei Einberufung der“ Referve- und Landwehr-Mannschasten zu den Fahnen, maßgebend. :

Berlin, den 5. Juli 166. i ; Königliche Kreis-Ersaz-Kommission.

Berlin, 6. Juli. Jn Bezug auf die am 3, Juli so siegreich |

ausgefochtene Schlacht bei Königgrähß geht uns die Mittheilung zU/ daß es vorher beslimmt war, den Truppen, die în ununter-

prochener ¿Folge an Märschen und Kämpfen so viel geleistet hatten, |

endlich cine kurze Rast zu gönnen. Erst am 2. Abends, als die | von verschiedenen Seiten bestätigte Nachricht eintraf, daß im Laufe des Tages bedeutende feindliche Massen sich zwischen Josephstadt und | Königgräg, aber diesseits der Elbe bewegt hätten, wurde der Ent- {luß gefaßt, dem Feinde sofort die Schlacht anzubieten. H Die leyten Anordnungen konnten erst um Mitternacht getroffen scin, und doch begannen die beiden preußischen Armeen hon um 2 Uhr Nachts ihre Bewegungen, und zwischen 7 und 8 Uhr wurde in Gegenwart des Königs bercits der erste Schuß abgefeuert, und zwar vom 2. Armee-Corps. S i Volle fünf Stunden hindarch fämpsfte die Armee des Prinzen Friedrich Carl bei Sadowa, gegen den in einer starken Stellung und mit äußerster Hartnäigkeit \sich wehrenden Feind. Als endlich auf die beiden feindlichen Flanken, durch die Armee des | Kronprinzen links von der Elbe, durch die Truppen des Generals von Herwarth rets, ein entscheidender Angriff erfolgte, mit welchem gleichzeitig ein neuer Stoß im Centrum bei Sa-

dowa, untersiüßt durch die unter den Klängen des »Heil Dir im Siegerkranz«, vorrückende Brigade des Leib- und 48sten Regiment®,

nachdrücklich ausgeführt wurde, da mußte der Feind sich zum Rü- | zuge entschlicßen. Das Artilleriefeuer wurde s{wächer j die Kavallerie |

begann ihr Tagewerk. Es war dies gegen 2 Ubr. Das Garde-

Corps, von der Armee des Kronprinzen, stieß vorwärts Sadowa | mit den Truppen der ersten Armee auf dem Schlachtfelde zusammen. | Die Vertreibung des Feindes von Position zu Position und die

energische Verfolgung desselben durch die Kavallerie, unter Führung

Caffel, 6. Juli. Hier is die Nachricht eingegangen daß die badischen Truppen seit gestern Nachmittag Gießen und den Kreis Weylar verlassen haben. Dieselben gingen zunächst nah Bußbach

und Umgegend zurück. Am gestrigen Tage zeigten sie sich noch auf |

einigen Punkten der Umgegend von Gießen, und zogen si dann weiter zurück, Der Abzug der Badenser soll in sehr gedrückter Stimmung erfolgt sein | : ]

Die Wirkung der lehten preußischen Siegesnachrichten ist dort, wie überall, eine überaus mächtige.

Berlin, 7. Juli. Ueber den Verlauf der Schlacht von Königgräßt geben uns folgende nähere Mittheilungen zu: j

Nach den von Sr. Majestät getroffenen Anordnungen verließ in der Nacht vom 2. zum 3. Juli Prinz Friedri Karl sein Haupt- quarti r und rückte mit der l. Armee in gerader Richtung auf Königgräh vor.

Die 1. Armee bildete das Gros der Aufstellung, General von Herwarth sollte den rechten, die Il. Armee unter Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen den linken Flügel bilden. _ iz

Von der ersten Armee ging die 7. Division über Czerk- wiy und Sadowa vor, um sich mit der Kronprinzlichen Armee in Verbindung zu seyen; die 8. Division (Horn) war, Über Milowiy vorgebend, zum direkten Angriff auf das feindliche Centrum bestimmt; das zweite Armee-Corps rückte auf Dohalihz, südlich von Sadowa vor; das dritte Armee-Corps blieb Reserve. General von Herwarth ging von Smidar aus auf Ncchaniß.

Die Dizision Horn stieß um 7 Uhr Morgens auf den Feind bei Sadowa, wo derselbe eine sehr starke, fortjfikatorish vorbereitete, mit Geshüßständen und Feldschanzen u. st. w. versehene Stellung inne hatte. j

Hier wurde das Gefecht bis 10 Uhr Vormittags von den Di- visionen Horn und Fransecky unterhalten. Se. Majestät der König erschien bald nach §8 Uhr auf dem Schlachtfelde, wo bis dahin Prinz öriedrich Karl das Gefecht geleitet hatte. i

S Majestät bee König übernahm den Oberbefehl. Der Schlüssel der feindlihen Stellung war ein in der Fronte liegendes Geh ôlz, dessen Saum durch umgehauene Baumstämme zu einem

Verhaue gestaltet war und von der feindlihen Artillerie der Länge nach bestrichen wurde.

An den Bäumen waren rom Feinde bestimmte Yeichen an- gebracht, damit die österreichische Artillerie die Entfernungen genau berüsihtigen konnte. Dennoch wurde das Gehölz im heldenmüthi- gen Anlauf erstürmt.

Auf den linken österreichishen Flügel standen auch die Sachsen gegen das 8. preußische Armee « Corps unter General v. Herwarth, welches durch nachdrüdcklihen Angriff den Feind zum Weichen brachte.

Um 3 Uhr zeigte der auf der Höhe von Lippa aufsteigende Pulverdampf, daß der Kronprinz mit seiner Armee im Anmarsch sei. Durch heftige Regengüsse, welhe die Wege grundlos ge- macht, war das Anrüen der 11, Armee erschwert worden. Ueber- dies hatte dieselbe das Corps des Feldmarschall-Lieutenants Legeditsch

N L 4s i , Pie 2 E f s | zu durhbrechen. Die Garden stürmten nun sofort die Hügel, auf Amtliche Üachrichten vom Kriegsschauplaze. j | Hüg

| welcben der rechte österreichische Flügel stand, und trieben den Feind

vor sich ber.

Um diese Zeit war auch das obenerwähnte Gehölz von den Preußen genommen und beseht worden.

Graf von Herwarth faßte den Feind zugleich in der linken Flanke. Dieser machte noch einen verzweifelten Angriff; indem er sih mit gesammter Macht auf das Centrum warf, wo die Division Manstein den Anprall auszuhalten hatte und ihn erfolgreih zurüwies.

Die Schlacht war entschieden, der Kanonendonner verstummte und der Feind trat den Nückzug an.

Nicht omtliches

Preußen. Berlin, 7. Juli. Jhre Majestät die Königin erhielt gestern die erste briefliche Mittheilung von Sr.

| Majestät dem Könige über die Schlacht vom Iten. Jm Königlichen

Palais fand ein Diner siatt. Nach Allerhöchster Bestimmung Sr. Majestät des

| Königs wird der von dem preußischen Heere in der Schlacht bei

Königsgräß am 3. d. M. erkämpste entscheidende Sieg durch einen Dankgotteedienst| morgen in den Kirchen Berlins und am nächst- folgenden Sonntage im übrigen Lande gefeiert werden.

-— Den preußishen Fahnen, wo sie in Mitten der Königlichen

Truppen in den Stunden des Kampfes dieser Tage entfaltet wur- - | den, sind unter Gottes Beistand Siege auf Siege gefolgt und in

Preußen is} der Geist heldenmüthiger Hingabe für „König und Vater- land! in überwältigender Kraft wieder hervorgetreten.

Unter dem Schlachtenruf: „Mit Gott für König und Vater- land!! haben Preußens Söhne aber auch in diesen Tagen für das

Sr. Majestät des Königs, machte den errungenen Sieg vollständig. | weitere, für das deutsche Vaterland, für die Zusammenfassung seiner

Glieder durch eine: nationale Vertretung geblutet, ihr Leben hin- egeben.

E Wie in vergangenen Zeiten dem gesammten Deutschland zu Gute kam, was Preußen errungen, so wird auch jeßt Deutschlands Wiedergeburt von Preußens Söhnen auf den Wahlstätten Böhmens begründet werden.

Die Wahrnehmung dieser Opferfreudigkeit befestigt bei unseren norddeutschen Stammgenossen mit jedem Tage immer mehr die Ueberzeugung, daß Preußen nicht aus Zwecken der Selbstsucht in den Kampf getreten, daß es vielmehr für seine Existenz und für dis Sicherung der nationalen deutschen Güter zum Schwerte gegriffen hat.

Ston is von vielen deutshen Fürsten, und den freien Hanse- städten die Bedeutung der großen Tage, welche in der deutschen Ge- hihte angebrochen sind, erkannt worden. Die Einsicht, daß die nationalen Hoffnungen Deutschlands mit Preußen steben und fallen, hat jene Fürsten und Städte auf Preußens Seite geführt.

Die Namen der Herzöge und Fürsten von Oldenburg, Braun- {chweig, Meklenburg, Weimar, Coburg, Altenburg, Schwarzburg, Waldeck und anderer, die Namen der freien Hansestädte wird die Geschichte mit leuhtenden Zügen in ihren Tafeln verzeichnen, Preu- ßen aber wird nie vergessen, daß die Regierungen. jener Staaten die Aufgabe der Zeit begriffen, daß ihre Entschlüsse von der Hingabe an die nationalen Interessen geleitet, daß sie in den Tagen {chwerer Prüfung an Preußens Seite gefunden wurden. G

¡Kein mächtiges blühendes Deutschland ohne ein mächtiges hervorragendes Preußen, als den entschlossenen tapfern Vorkämpfer für die deutschen Jnteressen im Norden, als den Gründer der größesten nationalen volfswirthschaftlichen Jnstitution der Neuzeit , des deuts- hen Zollvereins!!, so sprah Herzog Ernst von Altenburg am 23sten v. M. in der Proclamation, welche den Bewohnern des Herzog- thums seinen Anshluß an Preußen verkündete. Den Großherzog von Mefllenburg, den Herzog von Koburg und andere Fürsten sah der Tag der Schlacht von E der Wablstätte, sie waren

it, das Scbicksal Preußens zu thyelten.

7 dfe füt I videa Wi ciénidei Norddeutschlands8, aus Hans nover, aus Kurhessen, aus dem Königreich Sachsen, wo die Regie- rungen eine scindliche Stellung gegen Preußen einnehmen, liegen

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