1866 / 166 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2386

Wer seine Anmeldung s\{riftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn- muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte ften oder zur Praxis bei uns berehtigten auswärtigen Bevoll- chtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den jmigen - welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Riemer , Fritsch, Wilke, Fiebiger, von Bieren, Seeligmüller, Glöckner, v. Radecke, Schlieck- mann, Krukenberg, Göcking zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[2316] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt, Erste Abtheilung, den 9. Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr.

Aus Veranlassung des übér das Géesellschaftsvermögen der Firma B. Rubens Söhne zu Borghorst eröffneten Konkurses ist auch über das Privat- vermögen der Eheleute Bern. Caspar Rubens und Elise, geb. Bornemann, in Borghorst der. kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah-

lungs8einstellung auf den

9, Juli 1866 festgeseßt worden.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Franz Hermann | t Fabry in Borghorst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden

Fabry in Borghorst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. Juli er., Vormittags 11 Uhr, - in unserem Gerichfslokal, vor- dem Kommissar Herrn Kreisgerichts-Rath Geiß- ler anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei- behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen , ette vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben, oder welche ibm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zablen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände bis zum 18. August er. einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles , mit Vorbebalt ibrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse

abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu- |

biger des Gemeinschuldners baben von den in ibrem Befiß befindlichen | | Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Qualeih werden alle diejenigen, welhe an die Masse Ansprüche als | : | Konkursgläubiger machen wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die-

Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ibre Ansprüche,

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- | | Vorrecht

langten Vorrecht

bis zum 18. August er. ein schließlic bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüù- fung der sämmtlichen innerbalb der gedachten Frist angemeldeten For-

derungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- |

Personal® _ auf den 10. September er., Morgens I Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer feine Anmeldung schriftlich einreiht, bat eine Abschrift derselben |

und ibrer Anlagen beizufügen.

bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be-

fanntschaft feblt, werden die Justizrätbe Busch und Meyenberg , die Rechts-

anwalte Schmiß und Werne bier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechts- anwalt Weddige in Rheine zu Sachwaltern vorgeschlagen [2317] Kontur -Ecbdsfnuuna.

Königliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung.

Den 9. Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr.

Aus Veranlassung des über das Gesellschaftsvermögen der Firma

B. Rubens Söhne zu Borghorst eröffneten Konkurses ist auch über das | Jirivatvermögen der Ebeleute Anton Wilbelm Rubens und Caroline, geb. | Becker ; zu Borghbors der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der |

QRablungé-Einstellung auf den L 9. Juli 1866 festgesezt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Agent Franz Hermann | Fabry in Borghorst bestellt Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden |

| Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. tv.

aufgefordert, in dem auf den 18. Juli ecr., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar , Herrn Kreisgerichtsrath | Geißler, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die | Beibehaltung diejes Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweili- | | Berliner Stadt-Obligation Litt. C. Nr. 732 über 300 Thaler gerichtlich für

gen Verwalters abzugeben. anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ibnen etwas verjulden , wird aufgegeben , nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zabíen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände

bis zum 18. August cer. einscchließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- |

Liefern. Tifandinhaber und andere mit dieselben gleihberechtigte Gläubiger

der Sememichusdner haben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfand- |

siüden nur Anzeige zu machen.

diejelben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- Vorreáte,

Mate n ote biszum 18. Augufi er. einschließlich bei uné jchriftlèch over zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämantliwen, mnerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, | sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

auf deu 19. September er., Morgens 9 Uhr,

Allen, welche von den Gemeins{uldnern etwas an Geld, Papieren cder |

| Werth hat.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als |

aläubi maden wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, | | in Heiligenstadt fordern wir qualifizirte Thierärzte auf, sich unter Einsen- | dung ihrer Qualification und Zeugnisse über ihre Führung und eines eigen-

in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftli einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsig hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll. mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen , welcben es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz- räthe Busch und Meyenberg , die Rechtsanwalte Schmiß und Werne hier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechtsanwalt Weddige in Rheine zu Sach- waltern vorgeschlagen.

{2318] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung; den 9. Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr.

Ueber das Vermögen der Firma B. Rubens Söhne zu Borghorst is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 9. Juli 1866

festgeseßt worden. Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Franz Hermann

aufgefordert, in dem auf den 18. Juli e., Börmittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Krei®gerichts-Rath Geißler, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen , welhe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen

| oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 18. August e. einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ibrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab- zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu- biger des Gemeinschuldners baben von den in ihrem Besiy befindlichen

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

biszum 18. August e. einschließlich

| bei uns \hriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 10. September c, Vormittags 9 Uhr,

| in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfiz

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß | hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biesigen Orte wohn- | A O (

haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten | b i | fehlt, werden die Justizräthe Busch und Meyenberg, die Rechtsanwalte

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft

Schmiß und Werne hier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechtsanwalt Weddige in Rheine zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Bie kanntmachung.

Die Ferien bei dem Stadtgericht beginnen am 21. Juli und endigen am 31. August dieses Jahres. Während derselben ruht der Betrieb aller nicht schleunigen Sachen. Die Parteien und Rechtsanwalte werden aufgefordert, in. nicht schleunigen Sachen während der Ferien fich aller An- träge und Gesuche zu enthalten. Schleunige Gesuche müssen als solche be- gründet und als »Ferien-Sache« bezeichnet sein.

Berlin, den 5. Juli 1866.

Der Stadtgerichts Präsident Breithaupt.

von öffentlichen Papieren. O - „VetanntmasQu 4g. Wir bringen bierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die 3ck prozentige mortificirt erklärt worden ist, und daher bei etwaniger Präsentation keinen

Berlin , am 6. Juli 1866. E A biefiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

Verschiedene Bekanntmachungen.

E Behufs Wiederbesezung der mit einem Gehalte von jährlich 100 Thir. dotirten Kreisthierarzt-Stelle des Kreises Heiligenstadt mit dem Wohnsige

bändig geschriebenen Lebenslaufs zu dieser Stelle binnen sechs Wochen bei

| uns zu melden.

Erfurt, den 6. Juli 1866. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. von Tettau.

Hier folgt die besondere Beilage

Central-

Anzeiger

für die zum Besten der Königlichen Armee bestehenden Vereine.

Beiblatt zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger

vom 13.. Juli 1866.

A? 3.

B ekanntmachung

Die Erwartungen, welche das unterzeichnete Departement an seinen Aufruf zur Mitwirkung bei der Einrichtung von - Reserve- Lazarethen für die Feldarmee vom 15. v. Mts. knüpfte, erfüllen si auf das glänzendste.

Kommunen, Vereine und Privat-Personen wetteifern in opfer- willigem Patriotismus, entweder ganz selbstständig Lazarethe für Kranke und Verwundete der Feld-Armee zu errichten, oder die staat- lichen Lazareth-Einrichtungen durch Hergabe von Lokalen, -Ausstat- tungs-Gegenständen und Uebernahme der Lazareth-Verwaltung im Ganzen oder in einzelnen Zweigen theils ohne jede Entschädigung, theils gegen bestimmte Vergütungen zu erleichtern.

Zahlreiche Anerbietungen in dieser Beziehung gehen täglich dem Kriegsministeriuum zu, müssen aber, da die Einrichtung der Reserve- Lazarethe durch die Provinzial-Fntendanturen erfolgt, an diese ab- gegeben werden.

Dies verursacht Zeitverlust, der jeßt, wo unsere Armee glän- zende Siege erringt, aber auch schneller Hülfe für die sich mehrende Zahl ihrer Verwundeten bedarf, vermieden werden muß.

Wie deshalb der Königliche Kommissar für die freiwillige Krankenpflege bereits das Ersuchen aussprach, alle Anerbietungen zur Pflege von Rekonvaleszenten der Armee in Familien direkt an die in den einzelnen Provinzen errichteten Reserve-Lazarethe zu ric- ten, so wiederholt auch das unterzeichnete Departement seine am 15. v. M. ausgesprochene Bitte, alle auf die Einrichtung von Re- serve - Lazarethen bezüglichen Anerbietungen direkt den betreffenden Provinzial-Jntendanturen zugehen zu lassen.

Berlin, den 2. Juli 1866.

Kriegs-Ministerium, Militair-Oekonomie-Departement.

Aufruf zur Unterstüßung der Angehörigen der helden- müthigen Landwehr - Männer von den Bataillonen Aschersleben, Torgau, Naumburg, Treuenbriezen, Potsdam , und des Ersaÿ- Ba- taillons Erfurt, welche im Kampfe für König und Vaterland in Langensalza gegen eine mehr als dreifache Uebermacht, Preußens Ehre und Fahne glorreich vertheidigten und den Feind am 29. Juni zur Capitulation führten. Von dieser tapfern Schaar wurden gegen 500 Mann als verwundet oder todt vermißt j für ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sofort zu sorgen, erscheint uns als eine patriotische und heilige Pflicht.

Qu Beiträgen zu diesem Zwecke fordern die Unterzeichneten auf.

Berlin, den „29. Juni 1866. :

(gez.) Gräfin Bismarck-Schönhausen (Wilhelmsstraße 76). (gez.) Frau von Savigny (Victoriastraße 15).

Berliner Hülfsverein für die Armee im Felde, Jn der heu- tigen (am 25. Juni) Versammlung des Berliner Hülfsvereins für die Armee im Felde wurde das nachstehende Statut angenommen : 1) Die Aufgabe des Berliner Hülfs - Vereins für die Armee ist die Unterstüßung der Trup- pen im Felde, vor Allem der Kranken und Verwundeten in den Lazarethen. 2) Der Verein wird seinen Zweck selbstständig verfolgen, jedoh auch mit anderen Vereinen dieser Art, sowie mit der Re- gierung sich in Beziehung seyen, soweit es zur Erreichung sei- ner Jwee erforderlich erscheint. 3) Die Ausführung leitet zunächst der in dem Verein eingeseßte Vorstand, bestehend aus den Herren: v, Brandt, v, Dachröden, A. Delbrück, Drews, Kochhann, Krause, Scabell, Siemens, Stavenhagen, Twesten, v. Unruh, Virchow, Vollgold, Zwiker. 4) Dieser Vorstand wird durch besondere Bekanntmachung jedesmal anzeigen, was für die Zwecke des Vereins erforderlich ist; ferner für einzelne Zweige seiner Thätigkeit je nah Bedürfniß Kommissionen, theils aus seinen Mitgliedern, theils aus anderen geeigneten Persönlichkeiten niederseßen. 5) Die Listen der gezeichneten Beiträge werde in den Berliner Zeitungen veröffentlicht und wird in denselben von dem Vorstande Rechenschaft gelegt werden. 6) Sollke

bei der schließlihen Rechnungslegung sich ein Ueberschuß herausstellen, so wird derselbe nah Beschluß des Vorstandes zum Besten der im Kriege invalid Gewordenen, oder der Hinterbliebenen der Gefallenen verwendet werden. Den Unterzeichnern des Aufrufs vom 16. Juni e. a. zeigen wir an, daß die Geldbeiträge mit Listen der einzelnen Geber an Gebrüder Schickler, Gertraudtenstr. 16., gegen Quittung abzuliefern sind. Die Natu- ralgaben werden voriäufig im Haupt-Depot der Feuerwehr, Lindenstr. 50, in Empfang genommen. Ebendaselbst werden die Anmeldungen zur Auf- nahme von Kranken und Verwundeten und zu sonstigen Hülfsleistungen entgegengenommen.

In der Nicolaischen Verlagsbuchhandlung in Berlin, Brüderstraße Nr. 13, ist erschienen: Liebenow's Uebersichtskärte von Deutsch- land nah der Abstimmung vom 14. Juni 1866. Jn sauberem Farbendruck. gr. Folio. à T; Sgr. Der Ertrag von dieser sst{chôn ausge- führten Karte wird dem Central-Comité des preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter Krieger Überwiesen.

Frankfurt a. O., 5. Juli. Gestern Abend 11 Uhr ging eine Ladung von Wein, Bier, Branntwein, Chocolade, Fleischwaaren, Apfelsinen, Cigarren 2c. in 71 Colli, zum Gewicht von 147 Centner 54 Pfd., unter Begleitung der Herren Schindler, Lienau und Mende, an die Armee des Prinzen Friedrich Karl nah Turnau ab. Erst vorgestern war durch Anschlag zur Einliefe- rung von Erquickungen für die Truppen aufgefordert worden, und es konnte schon gestern diese hübsche Lieferung abgesandt werden. Es is die Absicht, alle acht Tage mit diesen Lieferungen fortzufahren, da der Gedanke an unsere Helden alle beseelt, und die Pflicht einer kleinen Aufmerksamkeit überall gefühlt wird. :

Driesen, 27. Juni. Gestern hat sich hier unter dem Vorsiß des Bürgermeisters Jacobiy ebenfalls ein Verein zur Pflege im Felde ver- wundeter und erkrankter Krieger und zur Unterstüßung der Frauen und Kinder einberufener Reserve- und Landwehrmänner konstituirt. Hinsichtlich des ersten Theils der mitgetheilten Wirksamkeit des Vereins wird si der- selbe an den in Frankfurt a. O. kürzlich gebildeten anschließen und sich so- mit zugleich als ein Glied des Preußischen Central - Vereins zu Berlin be- trachten. Betreffs des zweiten angegebenen Zweckes wird die Thätigkeit des Vereins lediglih auf unsere Stadt beshränkt bleiben. Sofort in der Ver- sammlung ausgelegte Lisien zur Zeichnung einmaliger und monatlicher S bewiesen in ihren Resultaten die rege Theilnahme für die gute

ache.

Friedeberg N.-M. Bereits am 17. Juni hat sich, angeregt durch den interimistischen Landrath von Zastrow —- für den Kreis, und durch den Bürgermeister Treu für die Stadt Friedeberg ein Hülfs-Verein zur Beschaffung von Lazarethbedürfnissen und zur Untästühung der zurü- gebliebenen Soldaten-Familien gebildet. Dem Lokal-Verein hat sich ein besonderer Frauen-Verein angeschlossen. Liebesgaben aller Art fließen reich- lich zu.

Königsberg, 3. Juli. Jn Folge am Sonnabend hier eingegange ner Aufforderung vom Kriegsschauplaße sind von dem hiesigen Krankenhaus- der Barmherzigkeit sechs Schwestern zur Krankenpflege abgegeben, welche bereits am Sonntag mit dem Courierzuge nah Görliß abgereist sind.

Tilsit. Zu der auf den 26sten von dem Herrn Oberbürgermeister Kleffel einberufenen Versammlung hatten sich etwa 30 Personen der ver- \chiedensten Parteifarben eingefunden. Man beschloß, sih als selbstständigen Verein zu konstatiren, dessen Zweck darin bestehen solle, den bedürfti- gen Angehörigen der zur Armee einberufenen Mannschaften aus dem Tilsiter Kreise Unterstühung zu gewähren. Vorausgeseßt wurde ; daß der Landkreis an diesem Vereine sich betheiligen werde. Die Grundzüge des Vereins wurden festgestelly und soll zur definitiven Konstituirung dessel- ben auf nächsten Dienstag eine zweite Versammlung berufen werden.

Gumbinnen, 28. Juni. Jn Folge veröffentlichten Aufrufes einer Anzahl hiesiger Bürger zu einer Berathung darüber: »wie die Noth der im

Felde verwundeten und erkrankten Krieger am zweckmäßigsten zu lindern

seie, war am vergangenen Dienstage eine von etwa 120 Personen be-

suchte Versammlung in der Bürger-Ressource zusammengetreten. Es wurde dort ein Comité gebildet, das die Aufgabe übernommen hat, frei- willige Beiträge zur Unterstüßung der im gegenwärtige Kriege ver- wundeten und nothleidenden . Krieger in Empfang zu nebmen und zur sofortigen vollständigen Verwendung an das Berliner Cenkral - Comité abzuführen. Auf den mit großer Majorität angenommenen Antrag des Redacteur Stein sprach sich die Versammlung ausdrülih gegen jede an- dere als die obige Verwendung der eingehenden Gelder aus. Das in

Versammlung gewählte Comité besteht aus den Beamten Landrath

E S Et Zen apt N fe E 57 O Cem g, E Ra feu) u Ld E U N M.