1866 / 167 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aas Umstandes, an der Konkurrenz um die Belohnungen nicht Theil nehmen.

Die als Mitarbeiter oder Sachverständige zu einer Klassen- Jury zugezogenen Aussteller sind, was die Erzeugnisse der Klasse betrisst, im Betreff deren fie ihr Gutachten abzugeben berufen find, von dieser Konkurrenz ebenfalls ausgeschlossen. i

Die Kaiserliche Kommission behält fih jedoch vor, gewisse Ausnahmen ra E in den vorstehenden Paragrapheu erwähnten Ausschließungen zu

estatten, s Art. 17. Die fremden Kommissionen werden ersucht, bei jeder der Klassen-Juries Abgeordnete zu bezeichnen, welche beauftragt sind, alle diejenige Auskunft zu ertheilen, welche geeignet ist, die Jury im Betreff der Aussteller ihres Landes zu informiren. Die Wohnung dieser Abgeordneten muß der Kaiserlichen Kommisfion vor dem 20, März 1867 angezeigt werden.

Hinsichtlih der französischen Section werden diese Functionen bei jeder Klassen-Jury von dem betreffenden Comité für die Zulassung verrichtet,

Art. 18. Vom 1. bis 14. April schreitet jede Klassen-Jury der Gruppen 2, 3, 4, 5, 6 und 10 zur Prüfung der Erzeugnisse und fklassifizirt, ohne Unterschied der Nationalität, ‘diejenigen Aussteller, welche ihr ciner Belohnung würdig scheinen. y

Die Klassen-Jury stellt demnächst die Liste der Aussteller auf, welche, unter Anwendung des Art. 16, von der Konkurrenz ausgeschlossen find und s{lägt die Ausnahmen vor, welche sie für nöthig erachtet.

Sie klassifizirt endlich, ohne Unterschied der Nationaliät, die Gehülfen, Werkführer und Arbeiter, die sie entweder wegen ihrer dem Ackerbau oder den Gewerben geleisteten Dienste, oder wegen ibrer Theilnahme an der Er- zeugung von bemerkenswerthen, zur Auéstellung gelangten Gegenständen glaubt besonders hervorheben zu müssen.

Die Classificationslisten sind mit der Unterschrift deè Mitglieder, welche an den Arbeiten Theil genommen haben, zu versehen, und von dem Be- richtersiatter spätestens den 14. April 1867 dem General-Kommissariat zu Übergeben, ;

Die Klassen-Juries der 52. und 95. Klasse liefern nur. die erfor-, derlichen Nachweise, um die Zahl der Belohnungen festzustellen, welche diesen Klassen zuzuerkennen sind, und schlagen diejenigen Mitarbeiter vor, welche sie bei der permanenten, nah Maßgabe der Natur der ausgestellten Gegen- stände erforderlichen Prüfung unterstüßen sollen.

Hat eine Klassen-Jury die hier oben bezeichneten Listen am 1äten April nicht vorgelegt, so hat die Kaiserliche Kommission die Anfertigung derselben von Aintswegen anzuordnen.

Art. 19. Vom 1. bis 14. April stelit jede Klassen - Jury der Gruppen 7, 8 u. 9 eine Lisle der Mitarbeiter auf, welche sie zur successiven Prüfung der Erzeugnisse während der Dauer der Ausstellung zuzuziehen wünscht und liefert die zur Feststellung der Zahl der Belohnungen erforder- lichen Nachweise.

Art. 20. Die Präsidenten und Berichterstatter der Klassen- Jurie . find die Mitglieder der Grupyen-Juries; die Biccpräsidenten sind im Fall der Abwesenheit der Präsidenten deren Stellvertreter.

Außer diesen Mitgliedern sind für jede Gruppen-Jury ein Práäsi- dent und zwei Vicepräsidenten zu ernennen.

Die Vertheilung der Präsidenten und Vicepräsidenten der Gruppen- Juries unter die verschiedenen Nationen if in der beigefügten Uebersicht B. (Kolonne b. und c.) festgestellt.

In Uebereinstimmung mit Art. 3 werden die französischen Präsidenten und Vicepräsidenten unmittelbar von der Kaiserlichen Kommission ernannt ; E werden von den Kommissionen der betreffenden Nationen be- zeichnet.

Der Secretair jeder Gruppen - Jury wird von der Kaiserlichen Kom- mission ernannt.

Art. 21. Vom 15. bis 28. April prüft jede Gruppen- Jury der Gruppen 2, 3, 4, 5, 6 und 10 die zu ibrer Koznpetenz gehörigen Recla- mationen, seßt die von den Klassen-Juries aufgestellten Classifications- listen fest, und vermerkt neben jedem Namen die Belohnung, welche sie zur Bewilligung vorschlägt.

Rüesichtlih der Klassen 52 und 95 seßt sie blos die Zahl der Beloh- nungen fest.

__ Sie zieht successive jede Klassen-Jury zu den Berathungen zu, welche diese angehen. Die so zugezogenen Mitglieder haben berathende Stimme. _ Diese ersten Arbeiten der Gruppen - Juries müssen bis spätestens den 28. April beendigt und das Resultat derselben muß dem General - Kom- missariat Übergeben sein. Sind die Arbeiten in dieser Zeit nicht beendet, so hat die Kaiserliche Kommission die zu diesem Zweck erforderlichen Anord- iMv4/ 02 Bom 15," bid 28 April f

T 24. Dom 19, bis 28. April stellt die Gruppen-Jurv der Gruppen 7, 8 und 9 die von den Klassen-Juries gefertiglen Liften der zugezogenen Mitarbeiter fest und übergiebt dem General - Kommissariat die Vorschläge bezüglich der Zahl der jeder Klasse zuzutheilenden Belohnungen.

Art. 23. Die Präsidenten und Vicepräsidenten der Gruppen- Juries sind b:rufen, den oberen Rath der Jury zu bilden.

__ Der Vorsiß in diesem Nath steht einem der Vicepräsidenten der Kaiser- lihen Kommisfion zu. /

Die Functionen des Secretairs werden von dem Secretair und dem Secretair-Adjunkten der Kaiserlichen Kommission verrichtet,

__ Art. 24. Vom 29, April bis 5. Mai vertheilt der obere Rath die Gesammtzahl der Belohnungen unter die verschiedenen Gruppen.

Der Rath kann, wenn es nüßlih erscheint, die Zahl der Medaillen zu vermehren, der Kaiserlichen Kommission vorschlagen, zu dem Ende von der zu großen Preisen und zu Geldbelohnungen bestimmten Summe 90,000 Gmns F S zu entnehmen.

le Arbeiten des ob i  i be- endet sein. ern Raths müssen spätestens den 5. Mai be rt. 29. Ein Bericht über die Ausstellung der Ackerbau- und Ge werbs-Erzeugnisse wird -unter der Leitung und Sberaufsicht eines Comité's

veröffentlicht werden, dessen Mitglieder, auf den Vorschlag des obern Raths, die Kaiserliche Kommisfion ernennt.

Art. 26. Vom 6. bis 12. Mai vertheilt jede der im Art. 21 er- wähnten Gruppen-Juries die vom obern Rath bestimmten Beloh- nungen unter die betreffenden Klassen.

Das Resultat dieser Arbeit ist dem General - Kommissariat spätestens den 14 Mai zu übergeben.

Art. 27. Während der ganzen Dauer der Ausstellung ernennt die Kaiserliche Kommission alle vierzehn Tage die temporairen Mitarbeiter, welche beauftragt sind, die Klassen-Juries in der Prüfung der zur Konkurrenz an den entsprechenden vierzehn Tagen auf der Ausstellung vor- gelegten Erzeugnisse, Verfahrungsarten und Arbeitswerkzeuge der Klassen 67 bis 88 zu unterstützen.

Diese Mitarbeiter werden aus den in Gemäßheit des Art. 22 festge- seßten Listen gewählt.

Den zweiten Tag jedes vierzehntägigen Zeitraums klassifizirt das aus den Geschworenen und den Mitarbeitern gebildete temporaire Comité die Auésteller, Mitarbeiter und Arbeiter, die es der Belohnung für würdig er- achtet , und ordnet sie in vier Kategorieen unter den Titeln: erste Preise, zweite Preise, dritte Preise, ehrenvolle Erwähnung, in partieller Konkurrenz. Diese Liste kann sofort veröffentlicht werden.

Art. 28. Vom 15. bis 20. Oktober fertigen die Gruppen-Juries der Gruppen 7, 8 und 9 nach der Aufnahme der von den temporairen Com:ité's/ in Gemäßheit des vorstehenden Artikels zuerkannten Preise, für jede Klasse die Gesammtliste der Aussteller , so wie die der Mitarbeiter und Arbeiter , und verleihen die Belohnungen , welche der obere Rath zu ihrer Verfügung gestellt hat.

Das Diplom zählt die Preise und ehrenvollen Erwähnungen auf, welche dem betreffenden Aussteller von den verschiedenen temporären Comi- tes während der Dauer der Ausstellung zuerkannt worden sind.

Art, 29. Die Klassen-Juries der Klassen 52 und 95 legen spätestens den 20, Oktober der Kaiserlichen Kommission die Vorschläge, bezüglich der Belohnungen, vor, welche die Gruppen-Jury ihnen reservirt hat.

Die Kaiserliche S 90 E N diese Vorschläge Beschluß,

ite ¿ Besondere Bestimmungen in Betreff einer neuen Gattung : von Belohnuvgen.

Art. 30, Eine besondere Gattung von Belohnungen wird zu Gunsten derjenigen Personen, Etablissements und Ortschaften kreirt , welche durch ihre Organisation, oder durch ihre besondern Einrichtungen und Anordnungen unter allen an derselben Arbeit Betheiligten ein einträchtiges Zusammenwirken be- N und die leibliche, sittliche und geistige Wohlfahrt der Arbeiter gesichert haben,

Diese Belohnungen bestehen in: zehn Preisen zum Gesammtwerthe von hundert Tausend Franken und zwanzig ehrenvollen Erwähnungen.

Ein großer Preis von hundert Tausend Granken kann außerdem einer Person, einem Etablissement odcr ciner Ortschaft zuerkanüt werden, welche

ne dieser Beziehung durch eine ganz besondere Ueberlegenheit aus-

Art. 31. Eine besondere Jury hat die Verdienste Ur di S zu würdigen, welche für diese Gattung von Belohnung geltend gemacht werden ind E den Das Präsiditee d die Form, unter welcher sie zuerkannt werden. _— laldtum dieser Jury kommt ei der Vice-Prä Kaiserlichen Kommission u Jury einem der Vice-Präsidenten der

Die Gesammtzahl der Mitglieder wird auf fünf und zwanzig, ein

s{ließlich des Präsidenten festgeseßt.

Die Vertheilung unter die verschied i iebt fi Beilage B, (Adbdug S e verschiedenen Nationen ergiebt sih aus der

Die Functionen des Secretairs werden v : D ifer-

Ie Kommission E erden von dem Secretair der Kaiser

Art. 32. Wird die Ernennung nah Art, 3 nicht vor dem 1. Dezem-

Sein AH O M N ie Kaiserliche Kommission die fremden Ge-

( er den bei ihr Seitens d i i la

tifién Metibien, ihr Seitens der verschiedenen Regierungen accredi

Art. 33. Die Zahl der anwesenden Mitglieder, welche iltigfkeit:

C vesen zur Gültigkeit

der Entscheidungen der Jury nöthig sind, wird auf achtzehn festgesetzt. Die

A d Sah P N O werden nah Stimmenmehrheit : er große Preis kann nur durch die M i vei Dri

al 7 ehrheit von zwei Dritteln

Art. 34. Die Anträge und Dokumente, welche bestimmt sind, ei Individuum, ein Etablissement oder eine Ortschaft ea die neue Betde von Belohnungen in Vorschlag zu bringen, müssen vor dem 1. Dezember 1866 an den Staatsrath und General-Commissair adressirt werden,

Art. 35. Die Jury bält am 1, Dezember 1866 eine erste Sißung, um die für die Justruction der Anträge zu befolgenden Regeln festzustellen und S Pes derselben zu beginnen.

rt. 36. Jn einer zweiten und leßten Sißung vom 15. April bis 14. Mai 1867 seyt die Jury die Vertheilung und Bestiminung n endgültig fest. Diese Preise werden zu derselben Zeit vertheilt, wie die übri-

gen Belohnungen, nämlich am 1. Juli 1867. Geschehen und berathen von der Kaiserlichen Kommission, den 7. Juni 1866.

Der Staatsminister, Vice-Präsident : (gez.) E. Noouher. Der Secretar: (gez.) E. B. de Chaucourtois.

Für gleihlautende Abschrift : Der Staaksrath, General-Kommissar (gez.) F. Le Play. wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin , den 12, Juli 1866.

Die Central-Kommission sür die Pariser Ausstellung, Delbrü,

L Ü

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Nebersiht 4. i Zahl“der französishen und fremden Mitglieder in jeder Unter - Nbtheilung der internationalen ‘Jury,

Gruppen und Klassen

(Vergleiche das dem Allgemeinen Reglement beigefügte Classifications - System).

Zahl der Mitglieder

abl der Mitglieder A - nach Klassen - Serien.

na Klassen. Gesammtzahl.

iFranzosen Zusammen éFranzosen. Zusammen Franzosen | Qusammen.

Jury der s{chönen Künste (Tit. Ih, Sectionen dex Jury und Gruppen - Jury. 1. Section, Klassen : und 2 vereinigt 2 y » D, » » 4;¡ 4. Section, Klasse 5 Klassen 1 S D

räsident der Gruppen-Jury e des Ackerbaues und der Gewerbe (Tit. 1L) is Klassen-Juries. Klassen 6, T, 8, 9, 10, E T aae Mor ebad ires L

1, Gruppe.

2, Gruppe. s 13 .. Klassen 14, 16, 17, 18, 22, 24 u. 26 P 19) 19, 20, 21, ZO W Ci aaa Co % Klassen 14. bis 26 j Klassen Qt 28, 29, 30, 31, 30 U, 34 v 32), 36, S G U O bot ao Ce a ces Ge O aae is aua ee ean ee ou o eere rec neo u eto O A DIO N ea adbo etter ape eee Klassen 40, 43 und 44 » l und á4b6 » 42 und 49 Klassen 40 bis 46 aaen o : Klassen ÂT, 8, 50, 51, 21 93) 94, 56, 99, 63 und 65 49, 60, 61, 62, 64 und 66 » 090, 27 und 98 “. Si Se Bis D eeoeaiibaneeteere Cp eei ; Klassen 67, 68, 69, 70, 71, 72 und 73 Klassen 67 bis Ten, E Klassen 74, 75, T6, T7, 78, 79, 80, 81 und 82 Klassen T4 bis 82 . Klassen 83, 84, 85, 86, 87 und 88 Klassen 83 bis 88 Klassen 89, 90 und 95 Klasse 91 . Klassen 92, 93 und 94 , Klassen 89 bis 95

Gesammtzahl der Mitglieder der Klassen-Juries Gruppen-Juries.

Z, Gruppe.

4. Gruppe.

2, Gruppe.

6, Gruppe. 7, Gruppe. 8, Gruppe. 9, Gruppe,

10, Gruppe.

2. Gruppe. Z. Gruppe. á, Gruppe. 9. Gruppe. 6. Gruppe. 7. Gruppe. 8. Gruppe. 9, Gruppe. 10, Gruppe.

Mitglieder; l Mitglieder die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder ; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Vice-Präsidenten der 9 Gruppen-Juries

Präsidenten der 9 Gruppen-Juries

Ober-Rath.

Gruppen 2 bis 10.

Mitglieder

L 1

die Präsidenten und Berichterstatter der 2 Klassen-Juries

S j s ; D „Auries Mitglieder die Präsidenten und Vice-Präsidenten der 9 Gruppen-Jurie Präsident einer der Vice-Präsidenten der Kaiserlichen Kommission

Besondere Jury für die neue Gattung von Belohnungen:

Präsident einer der Vice-Präsidenten der Kaiserlichen Kommission

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Markt-Preise 1nd BörSen- Nachrichten.

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Berlin, den 12. Juli.

Zu Lande: Roggen 1 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf, Hafer 1 Thlr. 10 Sgr., ch hle, 8 Sge. 3 Pf. / ; 2 Zu W Ga Weizen 2 Thlr. 27 Sgr, 6 Pf, auch 2 Thir. 17 Sgr. 6 Pf. und 1 Thlr. 25 Sgr. Roggen 1 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf, auch 1 Thir, 22 Sgr. 6 Pf. und 1 Thir. 20 Sgr. Grosse Gerste 1 Thlr. 20 Sgr., auch t Thlr. 15 Sgr. und 1 Thlr. 10 Sgr. Hafer 1 Thir. 8 Sgrck 3 Pf., auch 1 Thlr. 8 Pf. Erbsen 2 Thir. 16 Sgr. 3 P,

auch 2 Thlr. 10 Sgr. Futtererbsen 1 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf, Das Schock Stroh 10 Thlir., anch 9 Thlr. und 7 Thlr. 15 Sgr. Der Centner Heu 1 Thir. und 24 Sgr., gerivgere Sorte auch 17 Sgr. 6Pf. Kartoffeln, der Scheffel 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf, auch 1 Thlr. und 27 Sgr. 6 Pf, metzenweis 2 Sgr. 6 Pf., zuch 2.Sgr. und 1 Sgr. 9 PE

Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 8000 pro Cent nach Tralles, frei bier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Plaize am

) j ) 135,—13&4 Thlr, a as 135, —132 Thlr. O x y E E Thlr. u 138135 Tue Le N S 2 à- 135 ,

Berlin, den 12. Juli 1866. / Die ien der Kaufmannschaft von Berlizg.

ohne Fass,

#erliner Setreidehöreo i vom 13. Juli. u E i l 44 68 Thir. nacb Qualität, ord. bunt polnischer 94 Thlr, ab Kahn bez., Lieferung pr. Juli- August 59 Thlr. nominell,

- 0%; Thlr. Br., 60 G. fig arat e O e s0pfd. 42—4 Thir. ab Boden bez. , 80—81pfd.

42%—á3 Thlr. ab Kahn bez., 81—82pfd, 43{—&4 Thlr, am Bassin bez,