1866 / 180 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Se. Majestät de

Dem Fürstlich Lippe'schen Staalks- von Ohbeimb den Stern zum Königlichen Klasse, dem Haupt - Zollamts - Assistenten Stollenwerk zu Aachen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse und dem evan- gelischen Schullehrer Klein feld zu Ototschen im Kreise Marien- werder den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern ; ferner,

Dem Kreisgerichts-Salarien- und Simon in Lüdenscheid den Charakter als verleihen.

Depositalkassen-Rendanten Rechnungs-Rath zu

Privilegium wegen Ausfertigung a uf den JInha-

—per lautender Kreis-Obligationen des P f. red (änder Kreises im Betrage von 30,000 Thalexn.

Wix Wilhelm, i von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Preußisch (Friedländer Kreises auf dem Kreistage. vom 28. Márxz 1866 beschlossen wor- den, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chaufseebauten, außer den durch die Privilegien vom /. Oftober 1864 (Ges. -Samml. pro 1864, S. 657 }ff.) und vom 3, Mal 1865 (Gés.-Sammil. pro 1865, S. 634 ff.,) genehmigten Anleihen von resp. 120,000 Thlr. und 30,000 Thlx. annoch erforderlichen Geldmittel im Wege einer fexneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände : zu Quwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene,

Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an- | Betrage von 30,000 Thlr. ausstellen zu dürfen, |

der Gläubiger, noch der | Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des

genommenen ) 4 da sich hiergegen weder 1m Interesse. Schuldner 6.2 des Obligationen zum » Dreißig Tausen

welche in folgenden nous Et. , 15,000 Thaler à 1000 E O » 9 0 O «a O 1,000 » s 09 nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hue Kreissteuer.' mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen un

Gesehes. vom 17. Juni 1835 zur Ausstellung von

Thalern«,

vom Jahre 1868 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent

des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von 1mort Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durh gegenwärtiges vilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der recht- lichen Wirkung erthetlen, daß ein jeder Inhaber dieser Obliga- tionen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra-

ugd Eigenthums nachweisen zu“ dürfen, geltend zu machen

Pas vorstehende Privilegium - welches Wix vorbe der Rechte Dritter ertheilen: und, wodurch, für die Befried der hate der: Obligationen. eine cJemahne Staats nicht übernommen wird, “ist durch die zur allgemeinen Kenntnißic zu-bpingen.

Berlin, Freitag, den 27. Juli

r König haben Allergnädigst geruht: | und Kabinets- Minister | Und Kronen-Orden zweiter |

diesem |

Betrage von U Thalern, in Buchskaben: |

einer | nach

der durch das Loos zu bestimmenden eFolgeordnung jährlich |

den amortisirten | Pri- |

Alle Posi - Anslasten es Ju- au

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Wilhélms-Sttase No. 5. (nahe deé Ceipzigersie.)

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zeiger.

1866.

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| Urkundl

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri beigedrucktem Königlichen Jnisiegel. s E Gegeben Béexlin, den 15, Juni 1866

(L, 8) gg. Wilhelm.

ggez. von der Heydt, Graf vón Jhenplig. Graf zu Eulenburg.

P O PII I. E)

Regierungsbezirk Königsber or OKn y B 20 des Kreises Pr. Friedland.

111, Serie Über » preußlisch Courant.

mvorrererenrmerenanerarn

| Auf Grund des unterm beschlusses vom 28. März 1866 und dés Allerh vom ten »...- wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thaler bekennt sich die ständische Kommission des. Kreises Pr. Ffiedland, Namens des Kreises durch diese, für jeden Jnhaber qultige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsscchuld von Thalern / in Buchstaben: von ««.+-+-++- Theer preußisch Courant, nach dem geseßlich, bestehenden Münzfuße, welcher Betra an den Kreis bar gezahlt worden und mit fünf Prozent jahrlich zu verzinsen ist. : Die Rückzahlung Der anzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom Jahre 1868 ab állmálig aus einen zu diesem Behufe gebildeten dilgungpons von wenigstens Einem Prozent des Kapitals pri unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverfchreibungeny nach Maßgabe des Tilgungsylanes, Die ¿Folgéordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird | durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahré 1868 | ab in dem Monate Juni jedes Jahres. Der Kreis hehält sich. jedo " das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldvers reibungen u findigen. Die ausgeloosten, 0 wie dle gefklindigten Sthuldver- ‘breibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge , so wie des Termins, an welchem die Rüctzahlung er- befannt gemacht. Diese Bekanntmachung eriblat chs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungsterminé in dem | Preußischen Staats-Anzeiger dem Amtsblatte der Königlichen Regie- rung zu Königsberg und dem Friedländer Kreisblatte. : | Bîís zu. dem äge; wo solchergestalt das Kapital zu entricten ift, | wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 2 Juli, | vom Jahre 186, ab gerechnet j mít fünf Vrozent jährli în aleicher

| Münzsorte mit jenem verzinset. Eg f E | ie Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen 6lofe | Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungSrwetje diejer Zchuld- verschreibung bei der Kreis - Kommunalkasfe in Domnau und zwar auch in der nach dem Eintxitt „des Fälligkeitstermtns folgenden Feit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung “find au die dazu gehörigen Zinscoupons der-jpátezen rrâlligkeitstermine zurücfzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. : F Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden, 10 wte die inner. halb vier Jahren vom Ablaufe deS Kalender “e gerechnet, nicht erhoßenen Zinsen: verfähren- F | Das Aufgebot und die Amortisation verlorener Schuldverschreibungen. SlET „Vagrid Li der A ( | Ordnung, Theil l, Titel 51, Ÿ. 120 seq. bet de König u Bartenstein. S ingcoupone können weder aufgeb

Provinz PBlreußen

bestätigten Rremasr ¡sten Privilegiums

| Pen soll; ôffentlich

fict werde : Doc: soll jenigen; weichor dem: B coupons vor: Ablacf as igen riäbrungs

durch Vorzeigung der Wut

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