1866 / 194 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Briefe und Zeitungen auf der Route über Dresden. Ab- |

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gang aus Berlin um 7 Uhr Abends. Berlin, den 9. August 1866. Der Ober -Post- Direktor Sachße.

Justiz - Ministerium.

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich : ___ Jhren Wirklichen Geheimen Rath und Kämmerer, außerordent- lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Alois Grafen Karolyi von Nagy Karolyi und Jhren Wirklichen Geheimen Rath und Käm- merer, außerordentlichen Gesfindten und bevollmächtigten Minister

Adolph Freiherrn von Brenner-Felsach

Rechtsanwalt bez dem Kreisgericht in Memel und zugleich zum | Notar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Kô- | | Ausnahme des lombardisch - venetianischen Königreichs, bleibt unver- | ändert. Se. Majestät der König von Preußen verpflichtet si, seine | Truppen aus den bisher von denselben offupirten österreichischen Ter- | ritorien zurückzuziehen, sobald der Friede abgeschlossen sein wird, vor-

nigsberg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Memel, ernannt worden.

Finanz: Ministeriun.

Bekanntmach{GuUng.

Unter Bezugnahme auf den §. 17 der Allerhöchsten Ver- ordnung vom 18. Mai d. J. (Geseßsammlung Seite 227) wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Juli d. J. 9,939,060 Thlr. in Darlebniskafstnstbeinen in Umlauf gewesen sind

Berlin, den 8. August 1866,

Der Finanz-Minister von der Heydt.

Bei der heute beendigten Ziehung der 2. Klasse 134sten Königlichen Klassen-Lotterie fiel

] Gewinn von 4000 Thlr. auf Nr. 49,741.

]| Gewinn von 600 Thlr. auf Nr. 66,877.

2 Gewinne von 200 Thlr. fielen auf Nr. 64,455 und 75,578 und

Z Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 25,518. 80,481 89,6283.

Berlin, den 9. August 1866.

Königliche General-Lotterie-Direction.

und

Abgereist: Der Erste Kammergerichts- Präsident, Wirk- liche Geheime Ober - Justiz-Rath von Strampf, nach der Schweiz.

Wen Mau Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom 27. März d. J. wird bierdurch zur Kenntniß des schifffahrttreibenden Publikums

zu Rixhöft ein Fresnellscher Leucht - Apparat erster Ordnung brennen wird, der 5 des Horizontes, von W. #5 N. Über N. bis S. O. 3 S, beleuchtet und dessen Licht vom Verdeck des Schiffes auf eine Entfernung von 20 Seemeilen sichtbar ist. Bis zum 15. August wird dieses Licht zeitweise zur Probe brennen und bleiben bis dahin die in der Bekanntmachung vom 27. März d. J. bezeichneten drei Topplaternen in Function. Danzig, den 31. Juli 1866. Königliche Regierung.

Nichtamtliches,

__ Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der König nahmen den Vortrag des Militair-Kabinets, sowie des

entgegen; ertheilten Sr. Durchlaucht dem Herzog von Ujest,

General-Gouverneur von Mähren, Abschied8-Audienz, und em- |

pfingen Se. Durchlaucht den Prinzen Ysenburg, Gesandten in A f S i a

Oldenburg, den Grafen von Wartensleben-Sarow und den Premier-Lieutenant von Graberg vom 5. Feld-Artillerie-Regi- ment, der die Ebre hatte, die Orden seines verstorbenen Vaters zu Überreichen.

Au in der heutigen, wiederum durch den Alters-Prä- ten Stavenhagen eröffneten Sißzung beschäftigte sich das

rdnetenbaus nur mit Wahlprüfungen. Miorgen wird abl des Vrâfidiums ftattfinden.

Die »Wiener Zeitung« vom 4. d. bringt den Worlaut von den Kaiserlich Königlich österreichischen und den Königlich preußischen Bevollmächtigten zu N ikolsburg am 26. v. M. unterzeichneten und am folgenden Tage von den beiben Souverainen ratifizirten Conventionen. Sie lauten:

I Prôliminar-Friedené vertrag,

Ihre Mazestäten der Kaiser von Oesterreih und der König von Treuten, beseelt von dem Wunsche, JThren Ländern die Wohlthaten des Friedens wiederzugeben, haben zu diesem Ende und behufs Fest- ellung von Friedens - Präliminarien zu Thren Bevollmächtigten ernanni :

F. r “P DITI AIDCI

Se. Majestät der König von Preußen : Jhren Minister-Präsidenten und Minister der ausmärtigen Ange- legenheiten Otto Grafen Bismarck-Schönhausen, welche, nachdem ihre

E ; l | Vollmachten ausgetauscht und in gut ichti i f Der bisherige Kreisrichter Hoffmann in Goldap is zum | / geraus® in guter und richtiger Form befunden,

über folgende Grundzüge als Basis des demnächst abzuschließenden Friedens übereingekommen sind: Art. 1, Der Territorialbestand der österreichischen Monarchie, mit

behaltlich der 1m definitiven Friedenss{chlusse zu treffenden Maßregeln

| wegen einer Garantie der Zahlung der Kriegsentschädigung.

| lösung des bisherigen deutschen Bundes an

| ôsterreichischen Kaiserstaates.

Art. 11. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich erkennt die Auf- : U undes und giebt seine Zustim- mung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des

Eben fo verspriht Se. Majestät das

| engere Bundesverhältniß anzuerkennen, welches Se. Majestät der König

von Preußen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, und

| erklärt sich damit einverstanden , daß die südlich von dieser Linie gele-

genen deutschen Staaten in einen Vercin zusammentreten , dessen na-

| tionale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Ver- | standigung zwischen beiden vorbehalten bleibt.

Art. 111. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich überträgt auf

_,

| Se, Majejiat den König von Preußen alle seine im Wiener Frieden

vom 30. Oftober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogthümer Hol-

stein und Schleswig, mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, | an Dänemark abgetreten werden sollen. :

| behufs Deckung eines Theiles der für Preußen aus

Art. IV, Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich verpflichtet fich, dem Kriege er-

| wachsenen Kosten, an Se. Majestät den König von Preußen die

| Summe von 40 Millionen Thalern zu zahlen.

S Lab ves f vie: B de 4 Von dieser Summe joll jedoch der Betrag der Kriegsfosten/ welche Se. Majestät der Kaiser

| von Oesterreich laut Art. 12 des gedachten Wiener Friedens vom | 30, Oftober 1864 noch an die Herzogthümer Schleswig und Holstein | zu fordern hat, mit fünfzehn Millionen Thalern, und als Acquivalent | der freien Verpflegung, welche die preußische Armee bis zum ¡Friedens- | \hlusse in den von thr offupirten österreichischen Landestheilen haben

wird, mit fünf Millionen in Abzug gebracht werden , so daf nur

awanzig Millionen baar zu zahlen bleiben,

Art. V. Auf den Wunsch Sr. Majestät des Kalsers von Oester-

| reich erklärt Se. Majestät der König von Preußen \ich bereit, bei den

s | 5 C4 11D 5 Ander 6 , N à G z 4 E , gebrat, daß vom 15. August d. J, ab auf dem Ceuchtthurme bevorstehenden Veränderungen in Deutschland den gegenwärtigen Terri

torial-Bestand des Königreichs Sachsen in seinem bisherigen Umfange

| bestehen zu lassen, indem er sich dagegen vorbehält, den Beitrag Sach-

sens zu den Kriegsfkosten und die künftige Stellung des Königreichs Zachsen innerhalb des norddeutschen Bundes durch einen mit Sr. Ma- jestät dem Könige von Sachsen abzuschließenden besonderen Friedens- vertrag näher zu regeln. E

Dagegen verspricht Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, die

| von Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Norddeutschland her | zustellenden neuen Einrichtungen , cinschließlich der Territorial-Ver- " änderungen, anzuerkennen.

Art. Va, Wr Majestät der König von Preußen macht sich an- heischig, die Zustimmung seines Verbündeten, Sr. Majestät des

Königs von Jtalien, zu den Fricedens-Präliminarien und zu dem auf | dieselben zu begründenden Waffenstillstande zu beschaffen, sobald das | venetianische Königreich durch Erklärung Sr. Majestät des Kaisers der | Pranzosen zur Disposition Sr. Majestät des Königs von Italien

Rriegsministers und des Chefs des Generalstabes der Armee, | gestellt fein wird.

Sr. Excellenz des Generals der Jnfanterie Freiherrn von Moltke |

at, 41, Die Ratificationen der gegenwärtigen Uebereinkunft N binnen längstens zwei Tagen in Nifkolsburg ausgetauscht verden.

Art. VI1I. Gleich na erfolgter und ausgetauschter Ratification der gegenwärtigen Uebereinkunft werden Jhre beiden Majestäten Be- vollmächtigte ernennen, um an einem noch näher zu bestimmenden Orte zusammenzukommen, und auf der Basis des gegenwärtigen Prä- liminar-Vertrages den Frieden abzuschließen und Über dic Detail- Bedingungen desselben zu verhandeln.

Art. 1X. Zu diesem Zwecke werden die kontrahirenden Staaten, nach Feststellung dieser Prâliminarien, cinen Waffenstillstand für die Kaiserlich österreichischen und Königlich sächsischen Streitkräfte einerseits und die Königlich preußischen andererseits abschließen, dessen nähere Bedingungen in militairischer Hinficht sofort geregelt werden sollen.

| Dieser Waffenstillstand wird am 2. August beginnen und die im | Augenblicke bestehende Waffenruhe bis dahin verlängert.

Der Waffenstillstand wird gleichzeitig mit Bayern hier abgeschlossen und der General Freiherr v. Manteuffel beauftragt werden, mit Würt- temberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen am 2. August beginnen- den Waffenstillstand auf der Grundlage des militairischen Besißstandes abzuschließen, sobald die genannten Staaten es beantragen.

Zu Urkund des Gegenwärtigen haben die gedachten Bevollmäch- tigten diese Uebereinkunft unterzeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

Nikolsburg, den 26. Juli 1866.

Karolyi m. p.

v. Bismarck m. p. Brenner m. p. P

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I]. Waffenstillstands-Convention.

Die Unterzeichneten : der K. K. österreichische Feldzeugmeister Graf | mit unvergänglihem Ruhme bedeckte, das eiserne

Degenfeld und der Königlich preußische General der Infanterie Frei- herr von Moltke, nachdem sie von Sr. Majestät dem Kaiser von

Ocesterreih und Sr. Majestät dem König von Preußen dazu bevoll- |

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mächtigt worden sind und ihre Vollmachten gegenseitig in Ordnung |

p i j r j r d D | G , ch N gefunden haben, {ließen einen Waffenstillstand unter nachstehenden batte und am 2. Juni des

Bedingungen :

Nachdem heute die Unterzeichnung der Friedenspräliminarien statt- gefunden hat, hören die Feindseligkeiten zwischen den K. K. österreichi- | hen und Königl. sächsischen Truppen einerseits und den Königl. preu- | L | ; | Senior des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, sowie Jnhaber vieler

kischen Truppen andererseits nunmehr auf, und tritt am 2. August ein vierwöchentlicher Waffenstillstand ein. Während desselben gelten folgende Bestimmungen :

Pilsen-Tabor-Neuhaus-Zlabings-Znaim begrenzt wird, die vorgenann- ten Ortschaften mit einbegriffen. Südlich macht die Thaya bis zu

| ausländischer höchster Orden,

2 ial au ads " Verdienste um den Staat anerkannte, so wird auch sein An- C, 1, Während des Waffenstillstandes behalten die Königlich preu- | „E y u MIPEA d J i 2 M ßischen Truppen einen Nadon bie westli ‘von einer Lifite Eger- | denken in Breslau stets „ein unvergeßliches und ehrenvolles sein.

ihrem Einfluß in die March, östlih der leßtgenannte Fluß aufwärts |

bis Napazjedl und von hier cine gerade Linie nah Oderberg die (Hrenze. H A

Ç. 2. Um die Festung Olmüß bleibt ein zweimeiliger, um die Festungen Josephstadt, Königgräß, Theresienstadt ein einmeiliger Um- freis von dex Belegung preußischerscits ausgeschlossen, und können die

gedachten Festungen aus diesen Rayons ihre Verpflegung bezichen. | Die Festung Olmüß erhält durch den preußischen Rayon eine Etap- | penstraße über Weißkirchen nach Meseritsch, welche preußischerseits nicht

belegt werden soll,

C 3, Qur Erreichung des in §. 1 festgeseßten Rayons aus ihren

jeßigen Aufstellungen stehen den preußischen Truppen auch die Etap- |

penstraßen einerseits Über Meissau-Scheitelsdorf-Wittingau nach Tabor, andererseits über Malatschka - Skaliß nah Napajedl mit einem Bele- qungs-Rayon im Umkreis von ¿zwei Meilen an denselben zur Ver- fügunag,

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lassenen Rayons steht denselben während der Dauer des Wasffenstill-

standes die ungehinderte Benußung sämmtlicher Land- und Wasser- straßen und Eisenbahnen zu; und dürfen dieselben in ihrer Benußung

durch die in §. 2 genannten Festungen in keiner Weise gehindert wer-

den. Ausgeschlossen hievon bleibt während des Waffenstillstandes die Eisenbahnstrecke zwischen Prerau und Trübau, insoweit fie durch den Festungs-Rayon von Olmüy führt.

C 5. Die K. K. sösterreichishen Truppen werden die am 22. d. Mts. verabredete Demarcations-Linie nicht eher überschreiten, als bis die Queue der Königl. preußischen Truppen die Thaya passirt hat. Der betreffende Termin wird der K. K. Regierung alsbald mitgetheilt werden. h :

C. 6. Den Kranken und den zu deren Pflege in dem von den Königl. preußischen Truppen zu räumenden Landestheile zurückblet- benden Aerzten und Beamten verbleiben die innehabenden Räumlich- feiten. Außerdem wird ihnen österreichischerseits die Unterstüßung der Behörden, Verpflegung und Transportmittel gewährt. Jhrem Rü- transport in die Heimatl), auf welchen preußischerseits baldmöglichst Bedacht genommen werden soll, dürfen weder während, noch nach dem Waffenstillstand Hindernisse in den Weg gelegt werden.

C 7, Die Verpflegung der Königlich preußischen Truppen ge- schieht seitens der von ihnen belegten Landestheile. Geldcontributionen werden preußischerseits nicht erhoben. :

C 8 Das K. K. Staatseigenthum, K. K. Magazine und Vor- räthe, in so weit dieselben nicht {on vor Eintritt des Wasfenjtill- standes in Besiß genommen waren, sollen preußtscherseits nicht mit Beschlag belegt werden. 5 |

C 9, Die K. K. Regierung wird dafür Sorge tragen, daß ihre Civil-Beamten sich baldigst auf ihre Posten zurückbegeben, um bei Der Verpflegung der preußischen Armee mitzuwirken.

G S a e El a4 O Ct : G 6 J O “5 (7 f j y ; N În der Zwischenzeit vom 27. Juli bis 2. August werden sich die “liche Stadt Wiesbaden, verlassen.

öfterreichisch-ächsischen Truppen von der unter dem 22. d. M. verah- redeten Demarcations-Linie, insoweit dieselbe auf dem linken Donau- Ufer liegt, überall auf eine hallfæ Meile entfernt halten, wogegen preu- ßischerseits keine Ueberschreitung der vorerwähnten Demarcçattionslinie stattfinden darf. Nifolsburc«, 26. Juli 1866. August Graf Degenfeld-Schomburg m. p, cFeldzeugmeister. Hellmuth Frhr, v. Moltke m. p, General der Infanterie und Chef des Generalstabes.

Breslau, 7. August. Wie bereits telegraphisch gemeldet, schreibt die »Prov. Ztg. f. Schles. «, : der ru reichen Veteranen aus Preußens ruhmreicher Zeit hinüber- gegangen. Ge Z : von Mutius, erlag zu Austerliy in Mähren am bten Monats einer kurzen, durch die Anstrengungen des Krieges her- vorgerufenen Krankheit. Dem Vereroigten wurde das seltene

Innerhalb des den preußischen Truppen gemäß §. 1 über- |

" angemeldet,

bei Hainau (26. Mai 1813), in welchem das Regiment fich reuz. Im Jahre 1863 wurde er bei Gelegenheit seines 50jährigen Hit jubiläums zum kommandirenden General des 6. Armee-Corps ernannt, nachdem er bereits seit dem Tode des Generals von Lindheim die interimistische Führung desselben übernommen

folgenden Jahres wurde er von Sr. Majestät dem Könige zum General der Kavallerie er- nannt. Der Verstorbene war Ritter des Großkreuzes vom Rothen Adler-Orden mit Eichenlaub und den Schwertern und

Wie fein Herr und König feine

Haunover. Emden, 7. U Die »Osftfr. Ztg.« \{reibt: So eben trifft ein Schreiben des Ministerpräsidenten Grafen Bismarcck, d, 4, Brünn, 2. August, folgenden Jn- halts hier ein:

»An die Unterzeichner der Adresse von Emden, Leer u. |. w. Die Adresse ciner großen Anzahl von Bewohnern von Emden, Leer und anderen Orten Ofstfrieslands hat Seiner Majestät dem Könige den Ausdruck einer langbewährten Treue und An- hänglichkeit dargebracht, welche durch die Trennung nicht hat vermindert werden fkönnen. Sie erinnert an die Worte, mit denen Sein in Gott ruhender Vater vor funfzig Jahren von dem treuen Volke der Oftfriesen Abschied nahm, in dem Augenblicke, wo die von der Vorsehung gescgneten Erfolge der preußischen Waffen die Möglichkeit errungen haben, die alten Bande Oftfrieslands mit Preußen und dem Königlichen Hause der Hohenzollern neu zu knüpfen. Seine Majestät der König haben mir befohlen, den Unterzeichnern ocr Adresse zugleich mit Seinem Königlichen Danke für diese Gesin- nungen die Zuversicht auszusprechen, daß die von ihnen in so beredten Worten ausgedrückten Wünsche ihrer Erfüllung entgegen gehen. «

Leer, 6. August. (L. A) Es liegen in unserem Hafen zur Zeit drei Dampfkanonenboote: »Basilisk« , »Tiger« und »Wolf« ; die beiden leßtgenannten trafen hier heute von Papen- burg ein. Wie es heißt , wird eins derselben auf längere Zeit hier stationirt bleiben.

Vom Leuchtthurm an der Wesermündung, 7. Auguft, meldet man der »N. H. Y.«: Das Bremerhavener Rettungs- boot hat heute seine erste glückliche Rettung ausgeführt und die Mannschaften einer auf dem Tegeler ge\strandeten englischen Kohlenbrigg soeben an Bord des Dampfers »ckSimson« gebracht.

PVtecflenburg. Schwerin, 8 August. (Mel. Ztg.) Thre Königlichen Hoheiten die Frau Großherzogin-Muktter und die Frau Herzogin Wilhelm find gestern Mittags 12 Uhr per Eisenbahn von Berlin in Ludwigslu st einge- troffen, haben Jhrer Königlichen Hoheit der verroittweten ¡5rau Erbgroßherzogin einen Besuch gemacht und find mit dem um 6 Uhr anfommenden Bahnzuge hier eingetroffen, Gleich na ihrer Ankunft beehrten die Allerhöchsten Herrschaften die zur Pflege im Greenhouse befindlichen Verwundeten mit einem Besuche. TJhre Königliche Hoheit die ¡Frau Herzogin Wi l- helm begiebt ch heute zu einem lángeren Aufenthalt nach dem heiligen Damm bei Doberan. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin - Mutter begiebt fich dem Vernehmen nach morgen ebenfalls nah dem heiligen Damm.

Naffau. Wiesbaden, 7. August. (Fr. J.) Die feit- her dahier stationirten preußischen Truppen haben uns geftern und beute Vormittag, unter lebhaften Hochrufen auf die gaît- Für morgen Vormittag bat sich das 36. Füsilier-Regiment als Ersay für die Abgegangenen Die in Mainz lagernden nafsauishen Truppen benußten die Waffenruhe, um unserer Stadt in kleinen Trupps

Besuche zu machen.

So eben, Abends kurz na 7 Uhr, flog das Pulverhaus

" auf der Rheinhöhe bei Scbierstein mit einem furchtbaren Knall

in die Luft. Der Donner rollte über die Stadt Wiesbaden

" und die Rheinufer, wie im Jahre 1857, als der Pulverihurm

| auf dem Kästrich in Mainz explodirte.

Sämmtliche Fenster

"in den südwestlihen Straßen Wiesbadens find geîsprungen.

ist wieder elner der ruhm- 0h Zache , d preußische Landwehr heute Morgen abgerückt ift und Linien-

Der kommandirende General des 6. age ride Ph LCICS |

Das Pulverhaus war zufällig heute ohne Wache, da die

truppen erst heute Abend eintressen. E f Baden. Am 7. August find circa 2100 Mann Württem- berger vom 4. Infanterie-Regiment und Bedienungsmann'\chaft

| der Festungs - Ärtillerie, welche zur Besazung von Mainz ge-

Glück zu Theil, noch in seinem hohen Alter die Fahnen seines |

P itel

Königs und Vaterlandes den schönsten Siegeslauf machen zu schen |

und selbs wesentlich zu den glorreichen Erfolgen beitragen zu können. Mit dem Tag von Königgräß ist sein Name eng verbunden.

Der Verstorbene trat im Jahre 1813 in Folge des ANufrufs |

des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm 111, in die in Julius-

burg liegende Escadron des Schlesischen Kürafsier - Regiments

x8 er Regiment Graf Henkel Kürassiere). Jm Alter von 6 Jahren an machte er bei diesem Regiment fast alle Kämpfe

des Befreiungskrieges mit und erwarb sich in dem Gefechte

hörten, durch Mannheim marschirt. Ä N Sézürttemberg. Stuttgart, 6. August. (W. St. A)

Die roûrttembergischen Truppen nehmen die 1bnen gemäß der

Demarcationslinie zugewiesenen Stellungen ein.

7. August. Wie man hört, find die Anordnungen ge- troffen, um das württembergische Kontingent von dem Corps des Prinzen Alexander von Hessen zu trennen, noch bevor Herr v. Varnbüler nach Berlin abgereitt war.

Mergentheim, 4. August. (St. A. f. W.) Heute in Frühe verließ uns das preußische 19. Infanterie - Negrment

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