1866 / 199 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2818

lichkeiten einzulösen, so daß, wenn nur einmal die Guano-Ein- nahme frei, cin rascher Fortschritt des Landes zu hoffen teht.

»Raeuter's Office « meldet: New E 4. August n »Hibernian«). In New - Orleans sind verschiedene Mitalieder der radikalèn Convention und zahlreiche Neger verhaftet worden. Aus Mexiko wird vom 27, v. M. emeldet , daß in der Haupkstadk ein Aufstand versucht rourde, dessen Anstifter alsbald verhaftet und verbannt wurden. Nach Berichten aus Havanna h triff Spanien Vorkehrungen zu cinem neuen Angriff auf Chili,

Telegraphische Depeschen aus dan Wolff'schen Telegraphen-Büreau. München, Dienstag, 14. August, Abends, Das Verbok der Ausfuhr von Proviantvorräthen nah Preußen und nach den von Preußen okkupirten Ländern is aufgehoben. Ministe rial -Rath Lobowiß und Oberst - Lieutenant Weiß sind nach Berlin abgereist.

Laaudtags-Angelegenheiten.

Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Entwurf cines Wahlgeseßes für den Reichstag des norddeutschen Bundes nebs|st Motiven lautet:

Mix Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen U.) verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie was folgt: §. 1. Wähler ist jeder unbeschollene Preuße, welcher das %, Lebensjahr zurückgelegt hat. Y. 2. Von dexr Bacch tigung zum Wählen snd ausgeschlossen: 1) Personen welche unter Rormundschaft oder Kuratel stehen; 2) Personen, Uber deren Verms gen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnel vorden ifl und zwar während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens; 3) Perso- nen, welche eine Armen-Unterstükung aus öffentlichen oder Gemeinde- mitteln beziehen oder im leßten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben.“ V. 3. Als bescholten, also von der Berechtigung zum Mählen ausgeschlossen, sollen angefchen werden: Personen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß der Vollgenuß der staats8bürgerlichen Rechte entzogen t, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingeseßt worden snd. §4. Wählbar zum Abgeordneten isl jeder wall» berechtigte Preuße, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Jahren dem Staate angehört hat, Verbüßte oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl nicht aus. §. H. Perfonen, die ein öffentliches Amt bellei den, bedürfen zum Eintritt in den Reichsrath keines Urlaubs. Y. 6. Auf durch\chnittlicd 100,000 Seelen der nach der leßten Volkszählung vorbandenen Bevölkerung is ein Abgeordneter zu wählen. Ein Uebersduß von wenigstens Fünfzigtausend Seelen der Gesammkt- Bevölkerung wird vollen Hunderttausend Seelen gleich gerech net. Ieder Abgeordnete is in einem besonderen Wahlkreise zu wählen. § Die Wahlkreise werden zum Zwecke des Stimm- abgebens in kleinere Bezirke eingetheilt. §. 8. Wer das Wahlrecht in cinem Wablbezirke ausüben will, muß in demselben zur Zeik der Mahl seinen Wohnsiß haben. Jeder darf nur an einem Orte wählen. C9. In jedem Bezirke sind zum Zwecke der Wahlen Listen auszu legen, în welcdbe die zum Wählen Berechtigten nach Zu- und Vor namen, Alter; und Wohnort eingetragen werden. Diese Listen sind spätestens vier Wochen vor dem zur ordentlichen Mahl bestimmten Tage zu Jedermanns Einsicht auszulegen und if dies öffentli bekannt zu machen. Einsprachen gegen die Listen nd binnen at Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Be

VCIDerbe

A A

dörde, welche dic Bekanntmachung erlassen hat, anzubringen und inner-

¿S G S L L 1 E

der näcîen vierzehn Tage zu erledigen , worauf die Listen ge-

Nur Diceienigen find zur Theilnahme an der die Listen aufgenommen sind. §. 10. Die

bei derselben sind Gemeinde - Mit-

fein Staats- oder Gemeindeamt be-

wird in Verfon durch Stimmzettel

auSacübt. 11. Die Wahl ist dirètkt. - Sie er- inuncnn aller in einem Wahlkreise ab- cktellt iner Wabl cine absolute Stimmen- o ift nur unter den zwei Kandidaten zu immen erhalten baben. Bei Stimmen-

] Stellvertreter der Abgeordne- MWabhlkreise und Wahlbezirke, ablverfahren, insoweit dieses nicht

7estellt worden ift, werden von der

«) L Tig

a H

2) pad d 4, gea r wt (P) pt

2}

L L L - - L p eas Fir qs r ¿i A S ACACI e C!

4

Eren nee mes Suse

Bi eun S O fe Ber S

Grundzüge der neuen en früheren Bundes8-

umma un mm uni 1 leßten BundestagS- réhcilt worden bin präzifirt; daß die National-Vertre- s Reid seßes vom 12. April

x 7 v

Z R L E Pr ti i Ot ml C T L L S AUT 44 ch6 ea e au acm atit mrtgn Coug is h S. E Divide a ar ia d “- n es uer Tae Be Ph Mir ti aa

Mectlenburg - Schwerin,

Sachsen - Weimar - Eisenach, Mecklenburg-Streliß, Oldenburg, Braun- schweig, Sachsen - Meiningen, Sachsen - Altenburg, Sachsen - Coburg- Gotha, Anhalt, Schwarzburg - Sondershausen, Schwarzburg - Rudol- stadt ; Walde, Reuß ältere und Reuß jüngere Linie, Schaumburg- Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg, die Einladung zu einem Bündniß auf Grundlage der gedachten Grundzüge unter der Ver- pflichtung des baldigen militairischen Anschlusses und zur Einberufung des Parlaments, sobald dieselbe von Preußen erfolge. i

Diese Einladung haben nur die Regierungen von Sachsen-Mei- ningen und Reuß ältere Linie abgelehnt, Den übrigen Staaten hat aber noch während des ausgebrochenen Krieges der Wunsch ausge- prochen werden können, daß sie die Vorbereitungen zu den Parla- mentswahlen auf Grund des Reichswahlgesebes vom 12. April 1849 durch Abtheilung der Wahlkreise und Wahlbezirke soweit einleiten möchten, daß im gegebenen Zeitpunkte sofort zur Ausschreibung der Wahlen geschritten werden könne.

Durch den Krieg sind inzwischen die Verhältnisse Nord- und Mittel - Deutschlands wesentlich umgestaltet worden, Es liegt im Interesse der Konsolidirung des neuen Bundes, daß der Zusammen- tritt des Parlaments bald erfolge. : u

Non der Mehrzahl der verbündeten Staaten liegen der König- lichen Regierung bereits Mittheilungen übex die getroffenen Wahl- Vorbereitungen vor, und es i} nunmehr vor Allem nothwendig, daß für Preußen selbst diesen Wahlen die erforderliche geseßliche Grundlage gegeben werde. j Die Königliche Regierung legt zu diesem Zwecke dem Landtage das Neichsöwahlgeseß vom 12, April 1849 mit einigen nothwendigen Veränderungen als Wahlgeseß zum Reichstage des norddeutschen Bun- des vor, indem sie sich für das Wahlverfahren den Erlaß eines Regle- ments vorbehält.

Dex dem Hause dexr Abgeordneten vorgelegte Ent-

" wurf eines Gesehes, betreffend die Ertheilung der Indem-

nität in Bezug auf die Führung des Staatshaushalts vom Tahre 1862 ab und die Ermächtigung zu den Staats-Ausgaben

-_

für das Jahr 1866, hat folgenden Worllauk:

Mir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

| verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,

was folgt: M LTUT Cl 4 I Au M Dex Staatlsregierung wird in Bezug auf die seit dem Beginn

| des Jahres 1862 ohne geseßlich festgestellten Staatshaushalts-Etat ge-

ihrte Verwaltung, vorbehaltlich der Beschlußfassung des Landtages iber die Entlastung der Staatsregierung nach Borlegung der Jahres- Rechnungen, Judemnität ertheilt.

sArtikel 2.

Die Staats-Regierung wird für das Jahr 1866 zu den Ausgaben | der laufenden Verwaltung bis zur Höhe von Einhundertvierundfünfzig | Millionen Thalern ermächtigt.ÿ

Urkundlich 2c.

U O L110 6H Die Verhandlungen über den Staatshaushalts - Etat seit dem

Tahre 1862 haben, wie bekannt, eine Vereinbarung nicht zum Erfolge gehabt, Die seitdem getroffenen Verfügungen über die Staatsmittel entbelren daher der geseßlichen Grundlage, welche nach Art. 99 der Verfassungs-Urkunde allein in dem jährlich festzustellenden Gese über den Staatshaushalt zu finden ist. Das Geseh über den Staatshaushalts-Etat , wenn es zu Stande | geckommen wäre, würde der Staatsregierung zu allen in Ge- mäßheit desselben vorgenommenen Verwaltungshandlungen 1m Voraus die Ermächtigung gewährt laben. Eine solche Ermächtigung für Verwaltungshandlungen, welche in der Vergängeiheit liegen, kann der Natur dexr Sache nah zur eit nit mehr cxtheilt werden. Um der Führung des Staats haushalts für die Zeit s\cit dem Beginn des Jahres 1862 eine geseßliche Grundlage zu - schaffen, bedarf es daher eines anderweitigen Ausf\pruchs der Geseßgebung, welcher nur auf Er- theilung der Indemnität, d. h. auf Enthebung der Staats-Regierung von der Verantwortung dafür, daß überhaupt der Staatshaushalt während der gedachten Zeit ohne geseßliche Feststellung eines Etats geführt worden ist, gerichtet sein kann.

Indem die Staats-Regierung das Zeugniß für sih in Anspruch nebmen darf, daß sie bei der von ihr den Staatsmitteln gegebenen Verwendung nur für den Fortbestand einer geregelten Verwaltung, für Erfüllung der auf der Staatskasse ruhenden Verpflichtungen und für Erhaltung der bestehenden Einrichtungen gewissenhaft Sorge ge- | tragen habe, glaubt sie der Zustimmung des Landtages zu dem die Ertheilung der Tndemnität aussprechenden Art. 1 des Geseßentwurfs sich versichert halten zu dürfen. E a

_ Oaß durch die Ertheilung der Jundemnität der Prüfung der vorzulegenden Rechnungen über den Staatshaushalt, der etwanigen Monitur ihrer einzelnen Ansäße in quali und quanto und dem- gemäß der Beschlußnahme über die Entlastung der Staats - Re- gierung (Artikel 104 der Verfassungs - Urkunde) nicht vorge- griffen werden würde , erscheint nicht bedenklih: um jedoch jeden Qwveifel auszuschließen, ist ein ausdrücklicher Vorbehalt in diesem Sinne in den Artikel 1 der Vorlage aufgenommen worden. |

Für das laufende Jahr hat die Staats-Regierung von der wieder-

holten Vorlegung eincs Staatshaushalts-Etats abgesehen.

_ Nachdem die Verwaltung bereits über sieben Monate ohne geseßlich festgestellten Staatshaushalts - Etat geführt worden ist, | würde ein Voranschlag im eigentlichen Sinn nur noch für einen geringen Theil des Jahres aufgestellt werden können. Eine derartige Vorlage aber würde weder dem Wortlaut des

2819

Artikels 99. der Verfassungs -,Urkunde, wonach die Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Staats für jedes Jahr erfolgen foll, nach den bestehenden Grundsäßen Über die Étatsaufstellung und die Rechnungslegung, nah welchen die jährliche Etatsperiode als ein untheilbares Ganze zu betrachten is , entsprechen, Die Vorlegung eines das gesammte laufende Jahr umfassenden Etats dagegen würde in ein zeitraubendes Detail der Berathungen führen , welche in dem Betracht, daß Über den größeren Theil der Jahreseinnahmen bereits durch Verausgabung verfügt ist, im Wesent- lichen nicht erst vorzunehmende, sondern bereits geschehene Verwen- dungen zum Gegenstande haben und demnach nur die Erörterungen antizipiren würden , mit welchen sich die künftige Rechnungsabnahme zu beschäftigen haben wird, j

Für das Jahr 1367 wird die Staats-Regierung es sich angelegen sein lassen, den Staatshaushalts-Etat dergestalt zeitig vorzulegen, daß die ¿Festslellung desselben noch vor Eintritt der Etatsperiode gewärtigt werden kann, Für das laufende Jahr dagegen würde sie, um für die Verwendung der Staatsmittel eine geseßliche (Grundlage zu gewinnen den geeignetsten Weg in einer Kreditgewährung erblicken. Demgemäß ist im Artikel 2 der Vorlage der Vorschlag formulirt worden, die Staats regierung zu den Ausgaben der laufenden Verwaltung, d. h, zu den fort dauernden, fo wie zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, ah- geschen von den durch die - Kriegsführung veranlaßten außer- ordentlichen Aufwendungen, deren Deckung zufolge besonders eingebrachten Geseß - Entwurfs durch eine Anleihe in Aussicht ge- nommen is, bis zur Höhe von 154 Millionen Thalern zu ermächtigen. HUr diesen Betrag ist im Allgemeinen der mit 157/2371199 Thalern abschließende Etats Entwurf [ur das. laufende - „Jahr maßgebend gewesen, dessen Ansäße jedoch mehrfache Ersparnisse und Zurückstellungen zugelassen haben, so daß die in Vorschlag gebrachte Summe als voraussichtlich genügend angenommen werden darf. j i

Die Justiz Kommission des Herrenhauses hat nach erfolg- ter Berathung Her seitens der Königlichen Staatsregierung zur ver- sasungsmaäßigen Beschlußnahme vorgelegten vorläufig erlassenen Ver ordnungen, betreffend: 1) das Verbot der Veräußerung von Geschüßen, 2) die Einstellung des Civilprozeß-Verfahrens gegen Militair Personen, 3) die Berlegung des geseßlichen Umschlagstermins in Neu-Borpom- mern und 4) die Zuweisung der Truppen in Schleswig 2c. zum l, Wahlbezirk des Regierungs-Bezirks Potsdam für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten bei dem Hause die unveränderte Genceh- migung derselben beantragt. :

Statistische Itachrichten. London, 13. NUUqus, Dex Tkrimitnalstatisti\che Ausweis für das verflossene Jahr, welcher dem Parlamente in den leßten Tagen vorgelegt wurde, ist reich an interessanten Mittheilungen. Der selbe giebt zunächst über die vorgekommenen Verbrechen und ihre Strafen Auskunft. Die Anzahl der Morde war 135, einer mehr als im vorhergehenden Jahre, wovon 8 Fälle auf die hauptstädtische, 51 auf die übrige städtische und 76 auf die ländliche Bevölkerung fom- men. (Auf Lancashire fallen 28, davon auf Liverpool allein 13). Meordversuche kamen 54 gegen 40 im vorhergehenden Jahre vor; Todtschläge 279 gegen 214 in 1864, Weiter finden fich unter der Rubrik Einbrüche 2615 Fälle, 24 mehr als 1864. Raubanfälle 716, | Brandstiftung 470 und Selbstmorde 787 ( Bekanntlich wird von der | Leichenbeschauer - Jury wegen der rechtlichen Folgen des Selbstmords - wozu u. a. gehört, daß das Vermögen des felo de se an die Krone fällt in den meisten Fällen auf »zeitweiligen Wahnsinn« erkannt). Diebstähle und Diebstahlsversuche gab es 44,909, Vergehen gegen die Tagdgeseße 10,392 u. st. w. Die Gesammtzahl der Verurtheilten war 912/022, darunter 50,6068 Frauenzimmer. Todesurtheile wurden 20 ausgesprochen gegen 32 im Jahre 1864, 29 im Jahre 1863, 28 im Tahre 1862, und 26 im Jahre 1861. Ein gewaltiger Abstand er- giebt sich, wenn man ein Menschenalter zurückgeht: so wurden im Jahre 1825 z. B. nicht weniger als 1036 Todesurtheile gefällt. Von den erwähnten 20 wurden nur acht wirklich vollstreckt, acht in lebenslänglich Zuchthaus umgewandelt, einer der Verurtheilten entleibte sich selbst; ein anderer wurde ins Irrenhaus geschickt; einer, ein Jtaliener, wurde unter der Bedingung, daß er das Land verlasse, begnadigt, ein anderer begnadigt, weil der Wahrspruch für Uunbefriedigend erachtet, und in cinem alle wurde das Todesurtheil in einjähriges Gefängniß umge- ändert. War schon die Anzahl der gefällten Todesurtheile geringer als in irgend einem frühern Jahre , #\o gilt dies in noch viel höherm Grade von den wirklich vollzogenen. Noch im vorhergehenden Jahre sind 19, im Jahre 1863 22 Hinrichtungen vorgenommen worden. Nach den lie ae Angaben der »Russ. Börsenzeitung« be- sißt Polen 41 Zuckerfabriken, welche jährlich 675,000 Pud Zucker liefern und zu diesem Zwecke 150,000 Maß Runkelrüben verbrauchen. Um dieses Quantum Runkelrüben zu produziren, sind 8000 Dessj. Land erforderlich.

|

Gewerbe- und Handels-Nachrichten. i [Dünenarbeiten auf List.] Frh. v. Künsberg veröffentlicht in der Flensb. Nordd. Ztg. folgenden Bericht über die baudissini- schen Dünenarbeiten auf List. »Achtzehn parallel laufende Qäune s\chreibt derselbe waren von der Düne, auf welcher das östliche Leuchtfeuer steht, gegen das Meer hinabgeführt worden. Ihre Ge- On betrug ca. 2000 Fuß, die Höhe der Qäune betrug dur- chnittlich 45 Fuß. Der Graf ging von der Ansicht aus, daß die Sturmuwellen, welche fich früher ungebrochen gegen die Düne ergossen

und deren baldigen Einsturz erwarten ließen, die Zäune mit Sand überschütten und somit, anstatt den Untergang der Dülne zu beför- dern, ihren Fuß erweitern würden, Diese Ansicht hat sih glänzend bestätigt. Am 3. d, M. wehte ein heftiger Südweststurm gegen die Küste; die Wogen spülten bis an den Kamm der Düne hinauf; der Gischt flog bis an den Leuchtthurm ; die Brandung stand 16 Fuß vor den Zäunen und sede Woge schien ihnen Verderben bringen zu müssen Um so überraschender war es- den Zuschauern, welche vom Leucht- thurm in die Brandung hinausblickten, zu sehen, daß jede Welle unermeßliche Sandhaufen in den Zäunen ablagerte, In faum zwei Stunden waren alle Zäune total versandet , die Zwischenräume Mi- schen den einzelnen Zäunen ganz ausgeflillt und der Strand auf Que VAnge von 400 Schritten Über 5 Fuß erhöht, Die Sage „werden jeßt gegen das "Meer zu verlängert und die nächste S urmfluth wird hoffentlich abermals lolossale Sandmassen auf dem Strande ablagern. Bei Kampen hat ein; 3000 Fuß langer und 7 ¿zuß breíter Zaun nach ungefährer Schäßung 70,000 Kuhikfuß Sand gefangen; der vorliegende Strand is in so kolossalen Massen erwei- lert und erhöht worden, daß man kaum begreift, woher diese Maíssen Sandes kommen. So viel ist ausgemacht, die Baudissinischen Ar- beiten haben sich glänzend und über alle Vorstellung bewährt, und es fann nichk mehr die Frage sein, ob sie sich ferner bewähren werden, sondern wo ihr Ziel ist, d. b, wie weit Baudissin ins Meer hinaushauen und wieviel von dem verlorenen Terrain der Insel durch seine einfachen Borkehrungen wiedergewonnen werden kann. J} nächster Woche wird eíne Kommis- jiony bestehend aus dem Deichinspeftor v, Trminger, dem Landvoat „Jacobsen, Den Kapitän Andersen, Ingenieur Clemens und Anderen die Arbeiten des Grafen besuchen und über den Befund ein Proto- foll aufnehmen dann aber die von den Westerländern nach ihrer Methode verwaltete Dünenstrecke inspiziren und das Ganze der Oeffent- lichkeit Übergeben. Hoffentlich wird auch die Regierung von diesem Protofoll Kenntniß nehmen. Es wird vielleicht von Interesse sein zu erfahren, daß die Arbeiten des Grafen Baudissin auf speziellen Befehl Des Grafen Bismarck unternommen, und daß se vom Herrn v. Zed- liß besonder begünstigt worden sind. Die Landesbevollmäehtiaten der „nfel hatten Seiner Exellenz Manteuffel gegen die Baudissinschen Vläne 0 eingenommen, daß es noch vor zwei Monaten fraalit war, ob fe zur Ausführung fommen sollten. « 7 i Bremen, 14, August. (Prov. Z) Der Köníia

A ov ne

rets

S L L T - Zi

Post-Jnspektor des hannoverschen Vostamts 11 Br fannt: »Das sogenannte Scheingeld von : Sroschen, weldwes biéber bei dem hannoverschen Postamte für Geld- unv Wex ientungecn L hoben wurde, kommt von jeßt an nicht mehr zur Erbebung

noversche Postfreimarken und Franco-Couverts dürfen nur incl. 18. d. M. zur Frankirung der zum bisherigen bannoversche

amte gehörigen Postsendungen verwendet werden

_-

ls A V nen t f ' H fs

F 44A

Landwirthschaftliche Nachrichten.

| Uus dem Kreise Neumarkt, 12, Auguñ, wirs tex f. Schles. geschrieben: Das Gewitter, welcbeë «

tage Nachmittags über unsern Kreis 20g, k herniedergesandt , so auf den Feldmarfen mrintich lendorf, Hartau, PBirschen, Stusa, Teríchendorf

Maisfelder haben theilweise erheblichen

die frelder mit stehendem oder endem

bereits die Bestellung î

enorme Nässe, welche

und gestern fast den aanzen

geschoben worden. |

fangen mit rapider

man äußerlich feine

gen, wenn sie der §

i 4

Eisenbahn- und Telegraphen - Nachrichten.

Karlsruhe, 13. August. (Karls tg.) Ucter die Vollenêung dex Odenwald- Bahn erfahren wir jrolaendes: Die Exenbgôn- Strecke Mosbach -Osterburfen (7 Stunden sell dem reeimäftgere Bes trieb schon in den nächsten Tagen; wo mêéaglib am 75 Amgrit: iber geben werden. Dadurch wird für diese Gegend diz Reqmrrfitienrslaf von Fuhrwerk und Zugvieh beträchtlich gemindert werden Dix Ster Osterburken - Eubigheim (25 Stunden) wird nit aller Axfirenamng ür fahrbaren Stand gesekt;, und es if zu erwarten; daf [4 Tagen: auf derselben, wenn auch noch nit de eimätiqe Betrie r 2a

Transport für Militairzwecke der ganzen Odenwald-Bahn längstens 1. Oftober erfolgen zurücfbleiben wird, #o : Heidelberg nach Würzbu können.