1866 / 204 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf dem Mars dörthin, und exfolgt Fon dort äus die Ent- s der Leute und die Rückgabe der Pferde an die be-

treffen i T: Die Besazungs- Escadrons dêr Festungen Wittenberg und Torgau dürften inzwischen auch bexeits in ihren ca Formationsorten Landsberg a. d. W. und Branden- burg eingetroffen sein. Diese beiden Schwadronen Pri bekanntlich zu dem Cernirungscorps der Festungen Josephstadt und Königgräß, das unter dem Kommando des General- Lieutenant von Lehwal-dt gebildet wär, seiner Bestimmung aber durch den Abschluß des Waffenstillstandes überhoben wurde. ; Mecklenburg. Schwerin, 20. August. (Mecklenb. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der N La traf heute Morgen mit Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog und Sr. Hoheit dem Herzog Paul Friedrich mit dem Bahnzuge hier ein. Die

beiden Prinzen fuhren sogleich nach Stonsdorf weiter, um dort

der Beerdigung des verstorbenen Fürsten von Reuß beizuwohnen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog beabsichtigt heute Abend 11 Uhr mit dem Nachtzuge wieder abzureisen. Hamburg, 20. August. (H. N.) Das Kontingent-Kom- mando hat in der verflossenen Woche täglich telegraphisch hierher berichtet, da brochen vollkömmên befriedigend is. Jn einem besonderen Be- “rit heißt es: Die Quärtiere sind vortrefflich, die Verpflegung schr guß und Soldat und Einwohner leben in béster Eii-

trach Sachsen. Dresden, 19. August. Ein Erkrablatt des

»Dr. J.«, das noch spät in der Dämmerung ausgegeben wurde, |

bringt die nachstehende E: A | » Qufolge einer an die Landes-Kommission am heutigen Tage ge-

langten Allerhöchsten Entschließung haben Se. Majestät der König | demselben |

dem Staatsminister Freiherrn von Beust die von erbetene Entlassung aller( nädiast bewilligt. Die übrigen Herren Staatsminister haben sich dem Entlassungsgesuch des Herrn Freiherrn von Beust angeschlossen, es haben jedoch Se. Majestät diese Gesuche nidit angenommen, indem Allerhöchstdieselben die tür das erstere an- geführten Beweggründe flir die übrigen Mitglieder des Gesammt- Ministeriums als maßgebend nicht zu befinden vermocht haben. «

%20. August. (Dresd. J.) Der Staatsminister Freiherr von Friesen und der Wirkliche Geheime Rath Graf von Hohenthal haben sich gestern als Bevollmächtigte Sachsens zu den Frieden8verhandlungen mit Preußen nach Berlin begeben. Denselben is Geheimer Legations-Rath von Zobel beigegeben.

Wie wir zuverlässig versichern können, steht die voll- ständige Freigebung des telegraphischen Verkehrs in ganz Sachsen nunmehr in den allernächsten Tagen bevor, indem der

Königlich preußische Herr Civil - Kommissar diese Angelegenheit

heute bereits in die Hände der Königlichen Landes-Kommission gelegt hat.

der Betrieb, wenn auch nur in beschränkter Weise, wieder ge-

regelt. A (O)

Neuß. Greiz, 19. August.

Quartier gebraccht.

Abtheilung eine Compagnie befindet sich unter der Besaßung

von Rastatt nach Ablieferung ihrer Waffen beurlaubt wor- den. Nur noch die Chargen des hiesigen Militairs ficht man in Uniform und mit Seitengewehr. Zwischen der Einwohner- schaft und ibren soldatishen Quartiergästen besteht ein befriedi- gendes Einvernehmen, in anerkennenswerther Weise begünstigt durch die maßvolle Haltung der Occupationstruppen.

Heßsen. Darmstadt, 19. August. Das gestern erschie-

nene Großherzogliche Regierung8blatt enthält u. A. die Aufhe-

bung des Verbots der Aus8fuhr von Schlachtvieh, sonstigen

Proviantvorrätbhen und Krieg8material nach Preußen. IVúürttembe-g. Stuttgart, 19. August. Prinz Alexan - ssen, welcher scitbher in Cannstatt verweilte, ist nach

der von Hess Wien - abgereist. ;

Deiterreich. Prag, 19. August. (Boh.) Gestern hiel- ten die Bevollmächtigten Oesterreihs und Preußens keine Kon- ferenz. Um Mittag stattete der A preußische Genecral- Gouverneur General der Infanterie Vogel von Falckenstein dem K. K Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn vou Brenner einen Besuch ab und bât ihn, Sr. Majestät dem Kaiser den chrfurchtS8vollsten Glückwunsch des Geheral- Gouvernements zur Kenntniß zu bringen. Gegen 6 Uhr Abends erhielt Freiherrn von Brenner den Besuch - des Königlich preu- fien Bevollmächtigien Barons Werther, welchèr etwa eine Stunde bei demselben verweilte. - : Y

Tn Bezug auf die Verpflegung der Königlich preußischen Truppen hat te der Génerai-Gouverneur folgende Bekannt- maGSung erlafién:

j der Gesundheitszustand im Kontingent ununter-

sich der Erfüllung ihrer Wünsche widerseßen.

| dieselben in meinem Namen vertheilen wollei1.«

S und r so ¡oie den Genera

___»Es knnen immer noch hïn und wieder Fälle vor, in welchen die in Böhmen marschirenden oder kantonnirenden Truppen Natural- verpflegung durch die L beanspxucien Tch sehe mich daher veranlaßt, hierdurch, zur allgemeinen wiagtiny M t bringen, daß Offiziere einen Anspruch auf Naturalverpflegung in Böhmen überhaupt nicht haben, sih vielmehr mit der ihnen bewilligte Geldvergükttng be- nügen müssen. Nach der getroffenen Vereinbarung in Böhmen sind auch die

tannschaften nicht berechtigt , Naturalverpflegung durch Quartiergeber zu fordern, vielmehr verpflichtet, ühre Verpflegungsgegenstände aus dem im Ort oder dem in wber Nähe befindlichen preußischen Ma- gazine zu entnehmen. Eine Ausnahme von dieser leßten Regel i nur gestattet, wenn die Magazinverpflegung nicht ausführbar ist, es muß aber alsdann das Quartierbillet den Vormérk »mit Verpflegung« enthalten. Anga! den 18. August 1866, Der Königlich prenßische Genexal der Infanterie und General-Gouverneur für das Köuigreich Böhmen: von Falckenstein.«

In Görz starb am 10 d. M. Graf Friedri von Vieregg auf Tußging, Gossenhofen, Pähl und Rößelsberg in Bayern, K. K. österreichischer Kämmerer und Rittmeister, 33 Jahre alt, am Blutsturz. Mit ihm [erlischt das Geschlecht derx Grafen von Vieregg.

Frankrei. Paris, 19. August. (Köln Ztg. , Der Marschall Regnault de Saint Jean d'Angely, Ober-Komman-

dant im Lager von Chalons, hat am 17. folgenden Tages-

| befehl erlassen:

Im Augenblicke, wo die Truppen der kaiserlichen Garde die An-

wesenheit des Kaisers mit heißen Wünschen ersehnten und ste sich ein

Fest daraus machten, den Kaiser in ihrer Mitte zu sehen, habe ich den tiefen Kummer, ihnen anzukündigen, daß dringliche Nothwendigkeiten Ein Brief des Kaisers, den ich so eben empfangen hebe, enthält rühr@ide Worte, die für die, an welche sie gerichtet sind, eine Milderung ihrer lebhaft gefühlten Enttäu- hung sein werden. »Mein lieber Marschall,« schreibt mir Se. Majestät, »ich hatte es als einen Festtag betrachtet, mich dieses Jahr wieder inmitten meiner Garde zu befinden und selbst die Solidität und den Patrio- tismus dieses Elitencorps beurtheilen zu können. Unglücklicherweise fann ich mich nicht nach dem Lager von Chalons begeben. Drüken Sie den Truppen , die sich unter Jhrem Oberbefehle befinden , mein Bedauern aus; obgleich abwesend, bin ich in Gedanken immer unter ihnen, und ich \chicke Jhnen die Liste der Belohnungen, welche Sie an Den Befehlen des Kaisers gemäß, werde ih übermorgen (Sonntag) nah dem Gottes- dienste die Ehren-Revue über die im Lager versammelten Truppen abhalten, und bei dieser Gelegenheit im Namen Sr. Majestät den Offizieren und Soldaten, deren Namen sich auf der Liste befinden, die Orden und Medaillen überreichen, die Sie ihnen zu bewilligen geruht haben. i Der Marschall Regnault de Saint Jean d'Angely. Das Lager bei Chalons wird morgen aufgehoben. Die Artillerie und die Kavallerie verlassen zuerst das Lager. Der

: n M S Amr de Jrfätterit- beginnt am 25: odèr 26. Auch auf der Tepliß-Aussiger Eisenbahn ist jeßt

und Polen, Warschau, 16. August.

Nußland u Î Die heute erfolgte Eröffnung der beiden deut-

(Westpr. Ztg.)

Seit dem 11. ist |\{hen Gymnasien in Warschau, das eine für Knaben, das an-

Bier eine Abtheilung des 12. Königlich preußischen Landwehr- |

dere für Mädchen, ist ein Ereigniß, welches vor 3 bis 4 Jahren

egiments eingerückt und bei der ansässigen Bürgerschaft in von keinem Deutschen, in Polen als möglich geglaubt worden

Die Wachen find von diesen Truppen als- | wäre, und wird gewiß weittragende Folgen haben, indem es bald beseßt und die zur Verschung des lokalen Wachldienstes

eingezogen gewesenen Mannschaften der hierlähndischen Jäger- |

nicht nur den so lange in Polen vernachlä)sigten Deutschen einen Einigungs8punkt darbietet, sondern auch deutsche Bildung, Spräche und Sitte den nachfolgenden GeschleWtern zu erbalten, und dadur die Deutschen in Polen durch Dankbarkeit um so fester an Rußland und das Kaiserhaus zu knüpfen geeignet ist. Die Errichtung der deutschen evangeli- {en Hauptschule, welche aus den obengedachten beiden Gym- nasien, und den am 29. April d. J. bereits eröffneten Päda- gogischen Lehrer-Kursen unter Direction des Dr. Bäckmann

aus St. Petersburg besteht, gründet sich bekanntlich auf den

Kaiserlichen Ukas vom Jahre 1864, und werden jeßt von den 7 Gymnasial-Klassen für Kuaben vorläufig 4, und von den 6 Gymnasialklassen für Mädchen 3, mit zusammen 230 Schüler und Schülerinnen eröffnet, bis sich aus diesen utiteren Klassen durch Vervollkommnung in der deutschen und russischen Sprache die höheren Klassen werden herangebildet haben. Der Andrang zu den unteren Klassen is dergestalt groß, daß gleich beim Anfange Parallelklassen háben gebildet werden müssen, ohne daß bis jeßt Schüler anderer Religionsbekenntnisse und Nationalität (was geseßlich zulässig is) haben aufge- nommen werden können. Es ist dies ein Beweis für das Be- dürfniß der deutsch-evangelischen Schul-Nnstalten im Königreich. Der »Dziennik Warszawski« enthält in seiner heutigen Num- mer die Ukase, durch welche den Generalen Baron Korff, General-Lieutenant v. Minfkwiß, v. R I v. Meller

-Majoren von Trepow, v. Feuchtner und Czernicki, ansehnliche Güter-Complerxe von Staats-Domainen im Königreich Polen, für die während des Aufstandes geleisteten ersprießlichen Dienste als Majorate verliehen werden. ;

ordnung vom ‘18, Mai

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Dänemar®?. »Berlingske Tidende« meldet, daß die Abreise dex Prinzeß Da g- mar auf Ende September festgesezt worden sei. Die Ver- máählung wird Ende November în Petersburg stattfinden.

Amerika. Das Kabinet von Lima hat, Nachrichten vom | ( A i fr t : |_folche Gewährleistung die Sicherheit der auf Grund der Verordnung

13, Juli zufolge, welche der Pariser »yMonuiteur« von dort er-

halten, seine Ansicht über den die Ufer des La Plata-Stromes |

verheerenden Krieg veröffenilicht. Herr Pacheco, Minister der auswärligen Angelegenheiten, hat auf Befehl des Präsidenten,

Oberst Prado, cine Note an die Gesandten Peru's zu Rio | Janeiro, Montevideo und Buenos Ayres gerichtet, worin gegen | den geheimen zwischen den drei Mächten in Bezug auf Para- qua) am l Mai 1865 Zu Buenos N res abgeschlossenen Ber- |

frag protestirt wird.

Der Befehl über die chile - peruvianische Escadre ist cinem

Offizier der Vereinigten Staaten, Herrn worden.

Tucker, übertragen

bis zum 24. Juli vor,

zu Zeit von den Paraguiten einige Schüsse erhält.

es fehlt ihm selbst daran. helfen.

Buenos Ayres soll jeßt damit aus-

gestellt; die Hospitäler in Corrientes sind von Kranken voll- gepfropft. Die Flotte liegt noch immer an der Mündung des Paraguay; der Feind läßt häufig gewaltige Torpedos gegen sie los, die bis jeßt jedoch wenig Schaden angerichtet haben.

Regierung zu organisiren.

Lanudtags-Lingele zenheitets

(N. A: Q) Die motivirende Denkschrift zu der Verord»

N

nung über die Gründung öffentlicher Darlehnsfkassen und die Ausgabe von Darlehns-Kassenscheinen vom 18. Mai 1866, |

welche dem, dem Landtage zur nachträglichen Genehmigung vorgelegten Geset-Entwurf beigefügt ist, führt aus: Nachdein durch die Verord- nung vom 9, Mai d. À. die Auflösung des Hauses der Abgeordneten erfolgt war, hat sich in weitem Umfange eine Lähmung der Erwerbsthä- tigkeit des Landes bemerkbar gemacht. Die im Publikum sich verbreitenden Befürchtungen, hervorgerufen theils durch die Mobilmachung der Armce, theils durch die in außerordentlichen Dimensionen um sich greifende Handelskrisis in England, hatten bald ein Stocken des Handels und Verkehrs, einen Rückgang industrieller Unternehmungen zur Folge. Entwerthungen traten in bedenklicher Ausdehnung hervor, und auf verschiedenen Gebieten kam eine wirkliche Panik zum Ausbruch. Es war zu besorgen, daß bei weiterem Anhalten derartiger Störungen Nothstände sich ausbilden würden, welchen vorzubeugen die Staats-

regierung als eine ihrer ernstesten und dringendsten Aufgaben erkennen | mußte. Als im Jahre 1848 der Verkehr in ähnlicher Weise darnieder- | lag, hatte die Gründung von Darlehnsfkassen mit dem günstigsten Er- | leibung Hannovers, Kurhessens, Nassaus und Franffurts dahin BDe- folge den damaligen Verlegenheiten Abhülfe geleistet. Auf dieses be- | : 7

reits bewährte Mittel zurückzukommen, empfahl sich um so mehr, als dahin zielende dringende Anträge von beachtenswerthen » Pt pa | Unter | diesen Umständen hat das Staatsministerium auf Grund des Art. 68 | der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 den Erlaß der unterm |

besondere von verschiedenen Handelskammern gestellt wurden.

18. Mai d. J. von des Königs Majestät vollzogenen Verordnung über die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Ausgabe von Darlchnskassenscheinen in Antrag gebracht. Die Staatsregie- rung hat hierbei nicht verkannt, daß nach den Bestimmungen der Ver- fassungs-Urkunde, insbesondere des Art. 103 die ergriffene Maßregel der Zustimmung des Landtages bedurfte. Sie hat es aber als ein Gebot unabweisbarer Nothwendigkeit erachtet, zur Abwehr einer her- einbrechenden ungewöhnlichen Bedrängniß, welche den Wohlstand des Landes auf das Tiefste zu erschüttern drohte, die den Umständen nach wirksamsten Vorkehrungen zu treffen. Zu diesem Zwecke die Mitwir- kung des Landtages rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, war wegen der vorhergegangenen Auflösung des Hauses der Abgeordneten un- möglich, und eben so wenig konnten die Mittel zur Gewährung der erforderlichen Abhülfe aus den laufenden Staats - Einnahmen beschafft werden. Jüdem die Staats-Regierung sich in dieser Lage für die Ausgabe von Darlehns-Kassenscheinen entschied, ist sie sich ebenso- wohl ihrer Pflichten gegen das Land, wie ihrer vollen Verantwort- lichkeit bewußt gewesen; sie hat aber auch die zuversichtliche Euvar- tung gehegt, daß ihrem von der wohlmeinendsten Absicht geleiteten Vorgehen die nachträgliche Zustimmung der Landesvertretung nicht werde versagt werden. Bei Vorlegung der Verordnung vom 18. Mai

V: s Genehmigung des Landtages nimmt das Staats-Ministerium b keinen Anstand, die I ot, einer Judemnität hiermit für |

desha | fich zu beantragen. nhalte nach hat \ich die Ver- . “den Bestimmungen des Geseßes®

Zur Moti-

Threm vom 15, April 1848 im Wesentlichen angeschlossen.

Kopenhagen, 20. August. (W. T. B) |

| preußischen Bank geschieht, stattfinden zu lassen.

virung der erheblicheren Abweichungen ift im Einzelnen F ni

beuierfen: Zum §. 1. Die Worte: »unter Sewtbrieistune de Steile sind aus dem Geseß in die Verordnung nit übertragen worden theils weil die Uebernahme einer Garantie zu Lasten des Staats nach Art. 103 der inzwischen in Kraft getretenen Verfassungs-Urkunde nur auf Grund eines Geseßes stattfinden kann, theils weil auch ohue eine

ausgegebenen Darlehnskassenscheine keine geringere ist. Dieselben fluden ebenso, wie dies bei den älteren Darlehnskäfsenscheinen der Fall

war, in dem Werthe der bestellten Unterpfänder ihre stets voll-

staudig zu erhaltende Deckung, und selbst, insoweit bei Reali- sirung der Unterpfänder ein Ausfall entstehen sollte, ist die Ver- wendung der Darlehnskassenscheine zum vollen Nennwerth dur die vorgeschriebene Annahme bei allen öffentlichen Kassen, insbesondere den Steuerkassen unter allen Umständen gesichert. Eine Einrichtung dagegen, durch welche die Einlösung der Darlehnskassenscheine gegen baares Geld jederzeit ermögliht würde, hat auch nah dem Geseh vom 15. April 15458 nicht bestanden. Zu den §§. 1 und 14. Nach

Saa A E 1848 sollten die Darlehnskassen die Aus Rio Janeiro liegt eine neue Post mit Nachrichten | F Garlébne u aeben c Ad A E Die alliirte Armee am Paxana kommt | nicht vom Fleck, und mit Ausnahme Brasiliens scheinen alle | Verbündeten den Krieg gegen Paraguay herzlich satt zu haben. Die Alliirten haben noch immer ihr Lager inne, das von Jeit | Baron | Porto Alegre's Armee war noch immer nicht eingetroffen; den

gehofften Zuwachs an Pferden bringt er jedenfalls nicht mit; |

betriebes Darlehne zu geben, und nach §. 14 daselbs sollten die Borstands - Mitglieder aus dem Handels - oder Gewerbestande besonders darüber wachen , daß nur zum Zwecke der Förderung des Handels und Gewerbetriebes Darlehne gegeben würden. Um der Mißdeutung vorzubeugen, daß nur Handel- oder Gewerbetreibende zum Empfang von Darlehnen berechtigt sein sollen, i im §. 1 der Berordnung die Bestimmung der Darlehns-Kassen auf die Abhülfe des Kreditbedürfnisses Überhaupt ausgedehnt und im §. 14 den Vor- standsmitgliedern aus dem Handels- oder Gewerbestande allgemein

N A 2 v t | zur Pflicht gemacht worden, die Beobachtung der die Verord1 Die Generale Netto und Sampajo sind gestorben. Im j a E E E Lager hat sich neben dem Wechselfieber noch der Typhus ein- |

getroffenen Bestimmung zu überwachen. Zum §. 2. Die seit dem „ahre 1548 im umfänglichsten Maße gestiegene industrielle Thätigkeit, der erhôhte allgemeine Wohlstand und das eben deshalb um so aus- gedehnter hervortretende Bedürfniß der Kreditgewährung rechtfertigen eine bedeutende Erhöhung des damals auf 10 Millionen Thaler be- schränkten Gesammtbetrages der Darlehnskassenscheine. Es darf ge-

G - S G : ] F Dot werden, dal mit d 5 s T7 + General Flores verläßt das Lager, um in Montevideo die )of} n, daß mit einem Betrage von 25 Millionen Thalern

selbst weit gehenden Anforderungen auf längere Zeit hinaus wird genügt werden können. Zum §. 3. Um die Darlehnsfassen auch min-

| der Begüterten zugänglich zu machen, is die im Gesey vom 15. April

1848 auf 100 Thlr. limitirte Minimalsumme auf 50 ¡Thir. herabgescüt worden. ZUm Ÿ. 4. Bei Fortlassung der Bestimmungen unter Nx. 2,

| daß nur solche Papiere als Unterpfand angenommen werden dürfen, derea

Nennwerth voll eingezahlt ist, und bei denen die regelmäßige Zir s- oder Dividendenzahlung bereits begonnen hat, ist nicht beabficchtizt worden, auch Quittungsbogen, auf welchen die Verpflihtung zu E:11- zahlungen haftet, für beleihungsfähig zu erklären, fondern ledialich 2e Bezeichnung der zur Annahme geeigneten Papiere mit den bezüglicen Vorschriften der Bank - Ordnung vom 5. Oktober 1846, sowte

der Statuten für die Privatbanken in Uebereinstimmung zu bringen

| Ferner ist unter Nr. 2" dié ältere Bestimmung, daß das Darlehn oen | Nennwoerth der zum Unterpfand gegebenen Effekten niemals übersteïce:

dürfe, in Wegfall gebracht worden, um die Beleihung erheblich héver im Course stehender Papiere nah ihrem reellen Werth und namcat- lih in derselben Höhe wie dies bei einzelnen Gattungen au bei der ck41 V. O. Cc Bestimmung im zweiten Absaß entspricht der in dem Vertrage zwiscen demi inanz-Ministerium und der preußischen Bank vom 28. Januar 1856 Y. 2 getroffenen Festseßung,

(N. A. Z.) Die X. Kommission des Herrenhauses hat am 20sten d. Vormittag über den Gejeß-Entwurf, betreffend die Einve

chluß gefaßt: dem Hause die unveränderte Annahme des (Gesetz =Int- wurfs zu einpfeblen. Kurnst- und tvifsenscbhaftliche Nachrichten.

Köln, 18. August. Die Restaurations-Arbeiten am Rath- hausthurm, schreibt man der »Elberf. Ztg.«, haben wieder be7cm- nen, und zwar an der Ost- und Südostseite, nachdem diejenige: ar der Westseite nahezu vollendet sind. Die inneren Arbeiten in dem in den leßten Jahren neu ausgeführten westlichen Theile des Rathhaufes werden mit Eifer betrieben, namentlich auch im Hansesaal, der, wie erwartet wird, bereits im kommenden Winter für die Sißunge:? der Stadtverordneten-Versammlung benußt werden kann. Jm näcsten Jahr wird voraussichtlich mit der Restauration der Ostseite des Nath-= hauses, die gegenwärtig nach dem Markt hin einen traurigen; f

+ N

ruinenartigen Änblick gewährt; vorgegangen werden. Die Stadt w wahrscheinlich noch mehrere größere Bauten und Anlagen, deren AttSa führung wegen des Krieges verschoben war, in naher Zeit in Ar nehmen, namentlich auch um nach Möglichkeit dafür zu sorgem, daß es den Reservisten und Landwehrmännern, deren Rükehx müt Ia) stem zu erwarten steht, nicht an Arbeit mangelt. :

Unter dem Titel: »Statistishes Hand- und woUtian= diges Adreßbuch für das Herzogthum Lauendwurg mnt. der Lübeckschen, Hamburg - Lübeckschen und Meclemburg - Sivelttwen Enklaven. Jahrgang 1866. Nach offiziellen und authentischen Queilen bearbeitet. Mit ciner. Spezialkarte_ des „Herzogthums Lauendurg« cr- scheint in der Buchhandlung von H. Liefen in Raßeburg cir 40 bis 50 Drubogen starkes Werk in Lieferungen. Dajselbe: zeupällt: u zwet Theile (1. Theil: Historisch, topographis®, statistisch; U Dheil: Yex- sonal», Staats- oder Adreßbuch). Der Pueis des Werke& 1: agxheftet 2 Thlr, in Pappband gebunden 24 Thlv., in Leinwand genden 22 Thlr. und bei der Ablieferung zahlbar.