1866 / 213 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3016

wird in der nächsten Woche, wahrscheinlich 5. September, für

eagelmäßigen Betrieb eröffnet werden, Babndienst O wichtige Einmündungskurve bei Appenwecier ist vollendet und wird sofort befahren werden. Heidelberg, 99 August. (Fr. J.)

verlassen. Nachdem gestern die Artillerie abgezogen war , Ver-

C te frü ; E N a Dir in den lezten Wochen beherbergt hatten. Im Gegensaß gege aller Klassen tierung und 1a] Kolossale Extrazuge preußische / oldenburger und Neckarthale und dem. hinteren Gestern Morgen haben au

durchaus fam nie audh

Odenwalde hervorgebracht.

Städtchen wieder verlassen. / tdyern. München, 29. August. bayerische Frieden E S wie folgt: : iestäten der KÖn1( Bay m Kôr e 4 von dem Wunsche geleitet, Jhren Völkern die Deg- nungen des Friedens zu sichexn, haben beschlossen / sich Übe _Be- stimmungen ein& zwischen ihnen abzuschließenden FFriedensvertrages u verständigen. Zu diejem Zwette haben Jhre Majestäten zu ihren Bevollmächtigten ernannt, und zwar: Dé. Majestät der König von Bayern: seinen Staats - Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern, Ludwig Freiherrn von der Pfordten; Ritter des Hausordens vom heiligen Hubertus und Großkreuz des Verdienstordens der bayc- rischen Krone 2-1 und seinen außerordentlichen Gese bevollmächtigten Minister am _ Kaiserlich österreichischen Otto Grafen v. Bray-Steinburg/ Staats-Minister 4. D ‘erblichen Reichsrath Großkreuz des Verdienstordens der bayriscen Krone und vom heiligen Michael 2c. ; Se. Majestät der König von Preußen : seinen

Fs

Auch „die für den |

Î

Ï Î

n Mannheim benahm sich die hiesige Bevölkerung | ¿ friedlich gegen die reu Einguar- |

nur die geringste Reibung vok. | ck “v c Z E - | Zolles von der Ladung auf der odenwalder Bahn haben gestern | ¿i Fe P ç j M 5 | E “cat L: - E. 1 hanseatishe Truppen aus dem | deutschen Uferstaaten des Rheines gleichzeitig die gleiche Maßregel treffen. die beiden seither in Weinheim | i ‘erten Compagnieen des 59. preußischen Regiments dies | (l einquartierten Compagnl r E

Der preußisch- | Bayern und der König |

sich Über die Be- |

Gesandten und | HOsej/ | O. und erblichen |

Minister - Präsidenten und Minister Der auswärtigen Angelegenheiten, Otto er fen D Bismarck-Schönhausen, Ritter des Schwarzen Adler- |

: i ir 1 d Ge- Ordens U. }. w. und seinen Wirkl. Geh. Rath, Kammerherren und SVe- sandten, L del Friedrich v. Savigny, Nitter des Rothen Adler-Ordens

1. Klasse u. \. w., welche nach erfolgtem Austausch ihrer in guter Ord- |

: n über nachste } sbestimmungen nung hefundenen Nollmachten über nachstehende Vertragsbe| mnn

na O sind: Art. |. Zwischen Sr. Maz. dem Könige von Bayern und S. Majestät dem Könige von Preußen, deren Erben

und Nachfolgern,

und Freundschaft auf ewige Zeiten bestehen. Se. Majestät

Axt. L

óni : ‘psli | s D ines Theiles der König von Bayern verpslichtet sich, Behufs Deckung eines S | der für Preußen aus dem Kriege erwachsenen Kosten, an Se. Mazejtat |

den König von Preußen die Summe von dreißig Millionen, Gulden in Silberthalern oder Silberbarren zu bezahlen. Davon werden zehn Millionen bei Austausch der Ratifikationen des gegenwärtigen Ver- trages, unter Vergütung etnes Diskonto auf zwei Monalke nach dem

deren Staaten und Unterthanen soll fortan Friede |

veranlassen, um Normen zu vereinbaren; welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisenbahnen möglichst zu för- dern; namentli die Concurrenz-Verhältnisse in angeme}}ener Weise zu

| regeln und dr Rg Verkehrs-Interessen nachtheiligen Bestrebun- c c | gen der einzelnen Ber e ntaeaecni »

J.) Unsere preußische s e altungen entgegenzutreten. Besazung hat uns in Folge des geschlossenen Friedens wieder | nein i ( : Z c Men e BPY |- Und 10 viel als thunlich ZU fÖTDerTNn ift; werden fie dur die vorbezeicch- auch die Abtheilung des 39, Füsilier-Regt- |

: . EIELEY J reten. Indem dic hohen Kontrahenten darüber einverstanden jind, daß die Herstellung jeder im allgemeinen Jnteresse begründeten neuen Eijenbahn-Verbindung zuzulassen

neten Kommissarien auch in dieser Beziehung die dur die allgemeinen Rerkehrs-Interessen gebotenen Grundsäße aufstellen lassen. Art. X. Die hohen Contrahenten werden vom 1. Januar 1867 ab dic Erhebung der Schifffahrts-Abgaben auf dem Rheine, und zwar sowohl der Schiffsge- bühr, Tarif B. zur Ucbereinfunft vom 31. März 1831, als auch des : : Zusaß-Artifel XVI. und XVIL. zu der Ueber- einfunft vom 31. März 1831 völlig einstellen, sofern die übrigen

Die hohen Contrahenten übernehmen dieselbe Verpflichtung bezüglich der

noch bestehenden Schifffahrts-Abgaben auf dem Main. Art. A1. Die innerhalb des Gebietes des norddeutschen Bundes und des (Großherzog- ume en belegenen bayerischen Telegraphen-Stationen gehen auf Preußen Uber. Die Zurückziehung der gedachten Stationen, fo wie der bayerischen Telegraphen-Station in Mainz wird binnen längstens sechs Wochen vom Tage des Austausches der Ratificationen des gegenwärtigen Vertrages erfolgen. Das Betriebsmaterial dieser Telegraphen bleibt Eigenthum Bayerns. Art. X1I. Die in dem Königl. bayerischen Archiv zu Bamberg befindlichen, im. Wege kommissarischer Verhandlung zu be- zeichnenden Urkunden und sonstige1 Archivalien, roelche eine besondere und ausscließlihe Beziehung auf die ehemaligen Burggrafen von Nürnberg und die Markgrafen von Brandenburg fränkfischer Linie haben, werden an Preußen ausgeliefert. Art. X11l, Da von Seiten Preußens Eigenthums-Ansprüche an die früher in Düsseldorf befind- lich gewesene, später nah München gebrachte Gemälde-Gallerie erho- ben worden find, 10 wollen die hohen Contrahenten die Entscheidung über diese Ansprüche einem Schiedsgerichte unterwerfen. ZU ‘diesem Behufe wird Bayern drei deutsche lppellationsgerichte namhaft machen, unter welchen Preußen dasjenige bezeichnet, welches den Schieds\pruch zu fällen hat. Art. XIV. Nachdem zur Wahrung strategischer und Verkehrs-Interessen eine Grenzregulirung als erforderlich befun- den worden is, tritt Se. Majestät “der König von Bayern das Bezirksamt Gersfeld und einen Bezirk um Orb nah anliegender Grenzbeschreibung;, so wie die zwischen Saalfeld und dem preußischen Landkreise Ziegenrück gelegene Enclave Caulsdorf an Se. Majestät den König von Preußen ab. Die hohen Kontrahenten werden sofort nach dem Austausche der Ratificationen des gegen-

wärtigen Vertrages Kommissarien ernennen, welche die Regulirung Die Uebergabe der vorgenannten

der Grenze vorzunehmen haben.

Landestheile erfolgt innerhalb vier Wochen nach der Ratification dieses Verirages. Art. XV. Unmittelbar nach der Ratification diejes Vertrages wird alles weggeführte oder zurücégehaltenc Mate- rial der Staats- und Privat - Eisenbahnen freigegeben und nöthigen- falls in Hof, Lichtenfels oder Aschaffenburg abgeliefert werden.

| Art. X V]. Alle Kriegsgefangenen werden innerhalb acht Tagen nach

Saße von 5 pCt. per Jahr, zehn Millionen innerhalb dreier Péonate

U

und zehn Millionen innerhalb sechs Monaten nach der Ratification |

ezahlt. | T n / L Monais nach der Ratification an mit 5 pCt. verzinst. Art. 111. Se.

ajestät der König von Bayern leistet für die Bezahiung dieser Summe Garantie durch Hinterlegung von 6prozentigen bayerischen Staats-Kassa-Anweisungen/ beziehungsweise von bayerischen oder wUrkl- tembergischen Bank in Nürnberg, lung versehen sind. i gun Course von 70 pCt., 90 pCt,, die 5proz. von 95 pS tem Austausche der Ratifikationen L wird das Königlich preußische zweite marsh aus Bayern antreten und nigung das bayerische Gebiet raumen. Garantie, in Gemäßheit des Art. 111,

welche mit dem Giro Der Königlichen Sechand- Die Z2proz. Staats-Obligationen, werden dabei die 4proz. von 80 pCt., die 45proz. von Ct. berechnet. Art. 1. des gegenwärtigen Reservecorps den mit -thunlichiter

-Obligati n erstex Häuser auf die | T S E n j 3 Staats-Obligationen und Wechseln erster Häu] \ | werden sofort an die Königlich bayerische Regierung zurückgegeben

Die lebten beiden Raten werden von Anfang des dritten |

Nach erfoig- | Vertrages | Rü- | Beschleu- | Unmittelbar näch geleisteter oder nach erfolgter Zahlung |

der Kriegsentschädigung wird Seine Majestät der König von Preußen | seine sämmtlichen übrigen Truppen aus dem bayerischen Gebiete |

zurückziehen , und dieselben iverden dieses Gebiet mit möglichster Be-

ment. Art. V. Se. Ma der König von Bayern erkennt die Be-

chleunigung ganz verlassen. Die Verpflegung der Truppen bei ihrem räthe hat gestern Abend, die der

ückmarsche erfolgt nach dem bisherigen Bundes-Verpflegungs-Regle- | i " mung ertheilt.

immungen des zwischen * reußen und Oesterreich zu Nikolsburg vom | 26. Juli 1866 abgeschlossenen Práäliminar-Vertrages an und tritt den- |

elben, so weit sie-die Zukunft Deutschlands betreffen ; eits bei. Art. VI. ( durc eutschen Bund begründeten Cigeitihuma «Bere sonderer Vereinbarung vorbehalten. Art. V11. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nah Abschluß des Friedens wegen Regelung der Zollvereins - Verhältnisse in Verhandlung treten. Einstweilen sollen der Zollvereinigung® - Vertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Vereinba- rungen, welche durch den Ausbruch des: Krieges außer Wirksamkeit geseßt find, vom Tage des Austausches der Ratificationen des gegen- wärtigen Vertrages an mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, daß edem der hohen Kontrahenten vorbehalten bleibt, dieselben nacl einer nfündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten zu lassen. Axt. VIll. Alle übrigen mite den’ hohen vertragschließenden Thei- len vor dem Kriege abgeschlossenen Verträge und Uebereinkünste

werden hiermit neuerdings in aft g Art. 1X. Die hohen erste

riedens in

Kontrahenten werden unmittelbar’ na [lung des em Zwecke

Deutschland den Zusammentritt von Kommissarien zu

\ auch seiner- | Die Auseinanderseßung der durch den früheren | bleibt be- |

Auswechselung der Ratisicationen des gegenwärtigen Vertrages in Hof oder Aschaffenburg freigegeben und fostenfrei dahin befördert werden. Bei Kranken oder Verwundeten erfolgt diese Freilassung, sobald fie genesen sind. Zur Uebergabe und Uebernahme werden beiderseits Of- fiziere in Hof und Aschaffenburg; so lange nöthig, stationirt werden. Art, AV L Die aus der Bruderscafts-Kasse in Kisjingen, einem Un- terstüßungs-Vereine armer Salinen-Arbeiter, durch die Königlich preu- Fischen Truppen entnommenen Obligationen im Betrage von 33/000 Fl.

oder erseßt werden. Ari. XV111. Die Ratification des gegenwärtigen Vertrages erfolgt spätestens binnen zwölf Tagen von heute an, und es wird fUr diese Zeit der Waffenstillstand und die (Heltung der ver- abredeten Demarcations - Linie verlängert. Zu Urfund dessen haben die Eingangs genannten Bevollmächtigten diesen Vertrag in doppelter Ausfertigung am heutigen Tage mit ihrer Namensunterschrift und ihrem Siegel versehen.

So geschehen Berlin, 22. August 1866.

(L./S.) gez. Frhr. v. d. Pfordten. 1, S.) v. Bis8marck.

L. S.) Graf v. Bray-Steinburg. (L. S.) v. Savign y.

30. August. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs-

Abgeordneten heute Bor-

mittag dem Friedensvertrag mit Preußen ihre Zustim-

Nürnberg, 28. August. Gutem Vernehmen nach, be- merkt der »N. Corr.«, werden morgen von hier und noch zwei andern Stationen der Nürnberg - Hofer Eisenbahn mehrere Ex- trazüge abgelassen werden, die einen beträchtlichen Theil Occu- pationstruppen wir hören von 5 bis 6 Tausend Preußen heimwärts führen. Der mecklenburgische Theil des 2. preußi- schen Reservecorps soll, wie verlautet, am 3. September den Rückmarsch antreten. Seit gestern werden unserer Landwehr die unmittelbar nach dem Einmarsch der ersten Occupations®§- truppen abgeforderten Gewehre wieder zurückgegeben. Schweiz, Bern, 28. August. Die Erneuerungs- wahl der schweizerischen Bundes ehörden findet im nächsten Oktober statt, worauf alsdann die neue Bundesversammlung sich am 3. Dezember in Bern konstituiren und den neuen Bundesrath wählen wird. Bis jezt nimmt man auch nicht die geringste Agitation für diesen politishen Aft wahr.

3017

Ftaliem. Die »Jtalie« vom 27. August \{chreibt: »Der auf Jtaliens Begehr 1n den österreichisch - preußischen Vertrag aufgenommene Artikel löst nicht nur die politisch* , sondern au die finanzielle Seite der ¿Frage wegen Abtretung Vene- tiens. Grundlagen vorzunehmen. welche auf Jtalien fallen wird, auf nicht über 180 Millionen, oder richtiger auf die Zinsen von 180 Millionen , da dieses Kapital selbst nicht verlang! werden fann. Die Hauptfrage, die noch zu behandeln bleibt, ist die wegen der Grenzen. Wahr- scheinlich fommt der Friedensvertrag zwischen Oesterreich und Italien binnen heute und zehn Tagen zur Unterzeichnung, «

Nußland und Polen. 27. August. (Ost). Ztg.) Die rusfische Regierung hal unlängst durch 1hren diplomatischen Agenten in Rom, Herrn Kapnmist, dem apostolischen Stuhl cine Zammlung authentischer Docu- mente überreichen lasscn, welche sich auf die amtliche Wirksam- keit des zur Canonisation designirten ehemaligen Bischofs von Plock, Josephaît Burcewicz beziehen. Dokumente ist in der ausgesprochenen Absicht geschehen, den Papst von dem Vorhaben der Heiligsprechwung des Bischofs Josephat Burcewicz abzubringen. ligsprechung dieses Bischofs

nicht gleichgültig, als dieselbe von der polnischen Bewegungs-

partei als eine firchlih-politische Demonstration gegen Rußland | Die schon früher beabsichtigte Erweiterung und |

pes

angeregt ist. NBerstärtung der Fortificationswerke der Festung Neu-Geor- giews8t (Modlin) wird jeßt zur Ausführung gebracht. Qu die- jem Qwecke ist ein um die Festung gelegenes Areal von 50 Morgen angekauft worden.

Dánuemark. Kopenhagen, 29. August. (Hamb. Nachr.) Die Königliche Familie, welche beabsichtigt, Jhren Königlichen Hoheiten dem Herzog und der Herzogin von Oestergol- land einen Gegenbesuch auf »Sophiero« in Schonen zu machen, fam gestern 2% Uhr Nachmittags mit dem Dampfschiff »Sle8vig« in Helsingborg an und wurde dort mit großem Jubel empfangen.

31 1merifa. New-Yorf, 17. August. Die Convention von Philadelphia

gende Erklärung ihrer Prinzipien erlassen:

tes, schwer heimgesuchtes Land. L e n cui 2) Der - eben beendigte Krieg hat die Autorität der Verfa)jung mit allen Gewalten, die jie ertheilt, und den Beschränkungen, die îte

der Regierung auferlegt; aufreccht erhalten, und hat die Union bewahrt |

mit den gleichen Rechten, der gleichen Dignität und Autorität der Staaten vollkommen und ungeschmälert.

2% Die Vertretung im Kongreß der Vereinigten Ztaaten und im Mahlkollegium if ein Grundrecht , das. die NRerfassung als jedem Staate eignend anerkannt.

4) Wir fordern das Volt der Vereinigten ( uf, in d Kongreß Männer Zu wählen, -die dafür bekannt find, daß fie dies fundamentale Recht der Vertretung anerkennen Und die gewillt sind, die loyalen Vertreter jedes Staates in Treue gegen die Vereinigten

Ztaaten aufzunehmen und mit der einzigen Beschränfung; welche aus |

dem Rechte jedes Hauses, Über die Wahlgültigkeit seiner Mitglieder

zu entscheiden, fließt. Aua range 5) Die Verfassung der Vereins-Skaaken und die in Ausführung derselben erlassenen Gesebe_ sind das höchste Landesgeseß, dem in Ver- fassung und Geseßen der Staaten nichts widersprechen darf; alle Ge- walten, die nicht dur die Verfassung der Central-Regierung Üüber- tragen worden, sind unbeschränkt den Staaten und dem Volke vor- behalten. Zu den leßtern gehört das Recht; Qualificationen für das Stimmrecht zu bewahren; gegen welches Recht dem Kongresse fein Einspruch zusteht. Kein Staat oder Staatsverbindung hat das Recht, aus der Union auszutreten oder dur Kongreßbeschlüsse einen Staat oder Staaten aus der Union auszuschließen. Die Union ift auf immer. l 6) Das Volk der Vereinigten Staaten fann Amendements zur Rerfassung hinzufügen ; welche es nöthig findet .…-- 1n deren (Seneh-

migung haben alle Ztaaten der Union ein gleiches und unverwirf- bares Recht.

7; Sflaverei if abgescafffl und für immer verboten; und weder der Wuns noch_ die Absicht besteht von Seiten. der Südstaaten, sie jemals auf dem Boden oder innerhalb der Gerichtsbarkeit der Ver- cinigten Staaten wieder herzustellen; die befreiten Sklaven in allen Staaten der Union sollen mit allen Einwohnern gleichen Zchuß in jedem Rechte der Person und des Eigenthums empfangen. /

8) Während wir als gänzlich ungültig und ohne allhindende Krast jede zur Bekriegung der Veremigten Staaten übernommene Verbind- lichkeit betraten, ift uns die Schuld der Nation heilig und unverleh- li und wir sprechen hiermit unseren Rillen aus, in ihrewAbtragung wie in der Erfüllung allcr anderen natiónalen Verpflichtungen 2reu und Glauben der Republik unversehrt und matellos zu bewahren.

9) Es if die Pflicht der nationalen Regierung, die von den Bun- deésoldaten und Matrosen der Nation in dem eben beendigten Kampfe geleisteten Diénste zu vergelten durch prompte und vollständige An- erfennung aller ihrer gerechten Ansprüche und durch beste Sorge 7Ur die Witiwen und Waisen der Gefallenen.

Die Ueberreichung dieser |

Wie schon früher bemerkt, ist die Hei- der russischen Regierung insofern |

p M 5) ¿2 01 \ De fs | e hat vor ihrem Auseinandergehen die fol- | gangszölle.

1) Mit Dankbarkeit gegen Gott den Allmächtigen begrüßen wir | das Ende des Krieges und die Rückkehr des Friedens 1n unjer gelieh-

cktaaten auf, in den |

|

|

Es ist - nur noch eine Liquidation nah den bestimmten |

S erani io - S T L Man veranschlagt die Summe, | §53,000,000 Dollar Papiergeld im Umlauf.

10) Dem Präsidenten der Vereinigten Staaten Andrew Johnjon der in seinem hohen Amte sich standhaft bewiesen in in U gebenheit an die Verfassung, Geseße und Jnteressen seines Landes, un- erschüttert durch De und unverdiente Vorwürfe, bieten wir unsere herzliche und aufrichtige Unterstüßung.

Am 1. August war inden Vereinigten Staaten für

Der Finanz-

| Minister ist von den leitenden Bankfirmen New-Yorks ange-

"tag der Unabhängigkeit des Die

ae " zentriren Truppen an den griewischen Grenzprovinzen. | Stabschef Mahmud Vascha hat fh in besonderer Misfion

gangen worden, den Goldübershuß des Staatsschaßzes zu ver- kaufen, um das Goldagio herunterzubringen, | Verlangen schwerlich nachgeben, da von der andern Seite sich

wird aber dem

großer Widerspruch dagegen erhebt.

Der Postdampfer »Shannon« bringt Data aus Val-

Von der polnischen Grenze, | paraiso 17, Juli, Callao u. Lima 28. Juli, Panama 5, August,

| Kingston 9, August,

5 St. Thomas 14. August. große Vorbereitungen getroffen, um den Jahre§- 2 Y andes würdig zu feiern. ie Ernennung eines Ausländers, eines früher im Dienste der Konföderirten gewesenen Tucker zum Ober- befehlshaber der peruanischen Flotte hat große Unzufrieden- heit und von Seiten der Flottenoffiziere, die nicht unter dem- selben dienen wollen, einen Protest hervorgerufen. Jm chile- nischen geseßgebenden Körper veranlaßten die Bedingungen der beantragten Anleihe von sech8 Millionen Dollar lange Dis- fussionen, wrourden jedoch \chließlich angenommen. Die Regie- rung richtet eine Stückgießerei ein, um Kanonen zur Küsten- befestigung zu gießen. Die Flotte soll verstärkt, dagegen die während der Blokade auf das Dreifache erhöhte Armee wieder beträchtlih reduzirt werden. Das spanische Geschwader befindet sich nach dem »Nacional« von Lima in Tahiti. Costa Rica hat den Beitritt zum südamerikanischen Bündniß verweigert, Die Stadt Monte Christi in Ecuador (3000 Einwohner enthaltend) is durch eine Feuersbrunst zu drei Vierteln eingeäschert worden. Jn Jamaica herrscht Ruhe und Ordnung. Der neue Gouverneur, Six J. P. S rant, ist angelangt und Sir Henry Storks verläßt per »Shannon« die Insel zum großen Bedauern der Bevölkerung. Die Staats-Einnahme Jamaica’s im zweiten Quartal dieses Jahres belief fich auf 75,000 Pfd. St., darunter über 10,000 Pfd. St. Rumzölle und circa 40,000 Pfd. St. Ein-

In Peru

Wurden

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau. Mün chen, Donnerstag, 30, August, Nachmittags. Die Abgeordnetenkammer hat dem von der Regierung vorgelegte

Anleihegeseße einen Antrag beigefügt, der dahin geht, daß der

enge Anschluß an Preußen allein der Weg zu dem Endziele sei Deutschland unter Mitwirkung eines freigewählten, mit den er- forderlichen Befugnissen ausgestatteten Parlaments zu einigen, die materiellen Interessen wirksam zu wahren und etwaige An- griffe des Auslandes erfolgreich abzuweisen.

Wien, Donnerstag, 30. August, Nachmittags. Der Aus- causch der Ratificationen des österreichisch - preußischen (Friedens- vertrages hat heute in Prag stattgefunden. Die offizielle Ber- ¿ffentlihung des Friedensvertrages fol am Sonnabend, den 1. September, von öfterreichisher wie von preußischer Seite er- folgen, : Aus Athen, vom 25. d., wird Die Türken fon- Der

emeidet:

nach Kandia begeben, um mut den Rufftändiiéen zu unter- handeln und nöthigenfalls Waffengewai! : Verstärkung der Garnisonen in Kandia werden Truppen är Bereitschaft gehalten.

i gy t Pt L Pr L d A A Bu K B e

bit F det n Af d

Laadtags-Angelegenheiteu-

(N.A.Z. Die der Kommission zur Vorberathung des Judemn1t äts- Geseßes vorgelegte Uebersich| der Staatsausgaven; Ur welehe die Bewilligung eines Kredits von 154 Millionen Thalern veantrag? worden is, weist nach: À. Betricebs-; Erhebungs- und Ver- waltungsfkfosten und Lasten der einzelnen Einnahmezweige. 1. Finanz-Ministerium. Domänen 84/79 Thlr. Forsten 4,301,500 Thaler. Central - Verwaltung Der Domänen und 5orften 149/390 Thaler. Direkte Steuern 1,401,000 Thaler. Tndirekte Steuern 4/510,090 Thlr. SZalzmonopol 279974) Thlx. Lotterie 24000 Thaler. Seehandlurigs-Jnstitut 57,100 Thlr. Münze 71/170 Thir. Sigatdtuderei 134/200 Thlr. Summa 1. 14225/7780 Thir. ‘1. M, nisterium für Handel , Gewerbe und _ôffentliche Arbeiten.

Heseß - Sammlungs- und Zeitunas - Verwaltung 11,880,481