3034
15,355, de 1863 Nr. 9057. 12,810. de 1864 Nr. 8691. 9300.
III. Emission: de 1862 Nr. 15,727. de 1863 Nr. 15,809. 18,924. de 1864 Nr. 20,131. de 1865 Nr. 15,808. 19,492.
b. Ruhrort - Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn.
I. Emission: de 1857 Nr. 924. de 1863 Nr. 14. Nr. 138. 1087. de 1865 Nr. 693.
Il. Emission: de 1859 Nr. 5234. de 1860 Nr. 3092 de 1863 |! | ausgehändigt wird.
Nr. 4706. de 4309 de 1865 Nr. 33954. 3690. 4681, 5015. I. Son de
1865 Nr. 10,310. 14,306.
1864 Nr.
1862 Nr T7445. de 1863 Nr. 10/874. deé
noch nicht zur Einlösung präsentirt worden, weshalb die Jnhaber zur |
Empfangnahme des Nennwerths der Obligationen nochmals aufgefor- dert werden. ag î sung fehlenden Coupons wird vom Kapital qctkürzt.
Obligationen, nämlich: 56 Stück der 1. Emission ) 59 9 » 41 » Aachen-Düsseldorfer, s S \ I O » L y» 18 » D H. » 70 » » Ul. » wurden in Gegenwart eines Notars durch Feuer vernichtet. Elberfeld, den 3. August 1866. Königliche Eisenbahn - Direction.
its Betanntmaomuni
an die Actionaire der
Compagnie, die zweite Einzahlung auf neue Stamm? | Actien betreffend.
Nach erfolgter Feststellung über das Ergebniß der mit dem 30sten Juni a. e. geschlossenen
i U. ElnzaVlung auf 25,000 Stück neue Leipzig-Dresdner Stamm-Actien
hat si herausgestellt, daß innerhalb der statutenmäßig festgeseßten und bekannt gemachten Einzahlungsfrist bis zu obgedachtem Schluß- terminc von den 50,000 Stück Juterimsscheinen Nr. I. die nachstehend verzeihneten Nummern, nämlih: 784. 785. 786, 187, 4124. 4125. 6853. 6854. 7119. 7120, 7908. 7909. 10,073. 10,074. 10,075. 10,076. 10,077. 10,078. 10/079. 10,080. 10,081. 10,082. 10,083. 10,084. 10,085. 10,086. 10,087. 10,088. 10,089. 11,573. 12,250. 12/251. 12,252. 16,887. 16,888. 16,889. 16,890. 16,893. 16/,894..16/,895. 16,896. 16,897. 16,898. 16,899. 16,902. 16,903. 16,904. 16,905. 16,906. 16/907. 16,908. 16,911. 16/912. 16,913. 16,914. 16/915. 16,916. 16/917. 16,920. 16,921. 16/,922.*) 16/923. 16,924. 16,925. 16/926. 17,334. 17,335. 17,336. 17,337. 17,344. 17,345. 19,610. 19/613. 21,000. 21,101. 21,102. 21,103. 21,104. 21,105. 21,637. 21,638. 21,639. 21,640. 21,641. 21,642. 21,643. 21,646. 21/694. 21,695. 21,758. 21,833. 21,834. 22,968. 22,573. 22/574. 24,630. 24/632. 27,929. 27,930. 27,939. 31,050. 31,957. 31,958. 32/550. 32/591. 33,206. 33/207. 33,210. 33,211. 34,483. 34/484. 34,485. 34,486. 34/487. 36,321. 36,322. 36/323. 36/324. 36/325. 36/326. 36/327. 36/328. 36,739. 36,740. 36,741. 36,742. 36,743. 36,744. 36/745. 36,746. 36,748. 36,749. 36/750. 36,751. 36,752. 36/793. 36/794. 36/799. 36/757. 36,758. 36,759. 36,760. 36/954. 38,617. 38,618. 39/387. 39,626. 40,050. 40,733. 40,734. 40,735. 40,736. 42/078. 42/079. 42,081. 42,082. 42,083. 42,084. 42,085. 42,086. 42,087. 42,088. 42,090. 42,091. 42,092. 42,093. 42,094. 42,095. 42,096. 42,097. 42,099. 42,100. 42,101. 42/102. 42,103. 42/104. 42,105. 42,106. 42,116. 42,117. 42/570. 42,571. 43,014. 43/015. 43/016. 43,166. 43/167. 43,168. 43,169. 43,170. 43,171. 43,172. 43/174. 43/175. 43/012. 43/025. 43/545. 43/546. 43,547. 43,549. 43/590. 43/551. 43/552. 43/593. 43,994. 43/559. 43/597. 43/998. 43/999. 43,5960. 43/562. 43/963. 43,964. 44,000. 44/001. 44,002. 44/003. 44/004. 44,005. 44/006. 44,007. 44,008. 44,009. 44/010. 44/700. 44/782. 44,783. 44,787. 44/788. 44,789. 44,790. 46,521. 46,522. 46/523. 46,524. 46/525. 46,526. 47,903. 47/981. 47,982. 49/222. 49,314. 49/371. 49/372. 49,373. nicht zum Um auto. Praentiet; rep. die. darauf zu leistenden Il. Einzahlungen nicht geleistet worden sind.
Wir fordern daher dic Jnhaber vorbenannter Jnterimsscheine Nr. 1. nah Maßgabe der Bestimmungen des IV. Statutennachtrags der Compagnie hierdurch auf, nunmehr ihre betreffenden Jnterims- \cheine Nr. I. in der Zeit vom heutigen Tage ab bis längstens zum bei ut Gaurttbi N S bitt s
ei unserer Hauptkasse auf hiesigem Bahnhofe persönlich oder durch Beauftragte zum Umtausche zu präsentiren und in Verbindung damit die Il. Einzahlung dergestalt zu leisten, daß bei Einreichung von
C zivei Stück der Interimsscheine Nr. 1. der Betrag von
16,900. 16,909, 16/918. 17,339. 19,611. 21/635. 21,644. 29/569. 30/586. 33/208. 34/488.
16,901. 16,910. 16,919. 17,333. 19,612. 21/636. 21,645. 29/570. 30/587.
35,049. 36/329, 36,747. 36/796. 39,625. 42/089. 42,098. 42,107. 421115. 431017. 43,173. 43/548. 43/990. 43,999.
___) und nicht 12,922, wie in Nr. 193 und Nr. 198 d. Bl. irrthüm- lich gedruckt steht. a: d. Bl. irrthüm
de 1864 |
Der Betrag der hierbei für die Zeit nach der Ausloo- | i | zu dem vorstehend angeseßten Die seit der vorigjährigen Ausloosung zur Einlösung gelangten | nicht zur Leistung der 11. Einzahlung präsentirt werden sollten ; gehen
| Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher
Leipzig - Dresdner Eisen bahn- |
16,891. 16/892. |
33/209. |
nahmsweise durch die EilzÜge,
| 10 Thalern (abzügl. 5 Ngr. Zinsen, also mit 9 Thalern 25 Ngr.) auf
eine neue Stammactie, gleichzeitig unter Zuschlag der wegen Ver- säumniß der eingangsgedachten Einzahlungsfrist verwoirkten statuten- mäßigen Conventionalstrafe von einem Thaler (10 % der Einzahlungssumme) gezahtt und dagegen ein neuer Interimsschein (Nr. 1.) über en sodann eingeschossenen Gesammtbetrag von 30 Thalern lautend,
Es i} hiernach diese zweite Einzahlung immer nur auf je zwei
| Stück der Tnterimsscheine Nr. I. zu bewirken und können daher
einzelne der leßteren unter keinen Umständen berücksichtigt werden, worauf zur Vermeidung von Weiterungen und Nachtheilen ganz besonders aufmerfsam gemacht wird.
Die Tnhaber derjenigen Jnterimsscheine Nr. k., welche auch bis
Präklusivtermine
sodann des Rechts auf Betheiligung an den weiteren Einzahlungen
" und resp. auf die Entnahme neuer Actien eben so wie der bereits | geleisteten ersten Einzahlung
unbedingt verlustig und wird Über die etwa bis dahin nicht entnommenen Jnterimsscheine Nr. 11. zum Vortheile der Gesellschaft anderweit disponirt werden. i Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß auch die 1II. Einzahlung bereits seit 1. August a. c. im Gange ist und bei Nachholungen der 11. Einzahlung sofort mit Thlr. 10 (abzügl. 77 Ngr. Zinsen) auf jede neue Actie bis Ende dieses Monats geleistet werden kann. Leipzig, den 6. August 1866. Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie. Dr. Einert, Vorsißender. C. A. Geßler, Bevollmächtigter.
Berschiedene Bekanntmachungen,
Betanntimacmung.
tair-Transporten werden «auf der Ostbahn mit dem 4. September d. J. auf die Dauer von etwa 8—14 Tagen: 1) Die Personenzüge V. und V1. dergestalt, daß zum leßten Mal Zug V. am 4ten Abends 9 Uhx von Berlin, Zug VI, am ten 3 Uhr 34 Minuten früh von Eydtkuhnen abgelassen wird, 2) auf N Seiten - Course Dirschau - Danzig die Mittagszuüge V. und VL/ 3) auf der Strecke Frankfurt-Eydtkuhnen die Güter- resp. gemischten Se L, VIIE und L, AlL,
| eingestellt.
Soweit die für Militairzwecte nicht in Anspruch genommenen Betriebsmittel reichen, wird unter fortdauernder Suspension der Liefer- fristen, mittelst eines besonders eingelegten durchgehenden Güterzuges in jeder Richtung, dessen Gang auf den Stationen in Erfahrung zu bringen is vorzugsweise die Beförderung von Eilgut, Pferden und Vieh, sodann aber auch nach Möglichkeit den Transport von ge- wöhnlichem Frachtqut und Equipagen, jedoch mit der Einshränfung bewirkt werden, daß während der Eingangs gedachten Zeit im Lofkal- Verkehr der Ostbahn, Güter der ermäßigten Klasse C. vom 3. d. Mts. einschließlich an, zum Transport nicht mehr angenommen werden, und die Beförderung von Stein- und Braunkohlen, Coaks, Salz, Steinen und Kalk vom leßtgedachten Tage an gänzlich eingestellt IVirD.
Eilgüter können außer mittelst der durchgehenden Güterzüge aus - jedoch nur insoweit Beförderung finden, als die Verladung derselben in dem diesen Zügen beigegebenen Packwagen und cinem vierrädrigen bedeckten Güterbeinvagen aus- führbar ift.
Auf der Station Schneidemühl muß der Verkchr mit gewöhn- lichem Frachtgut vom Aten d. Mts. cinschließlih ad ganz einge- stellt werden, da der Güterspcicher für andere Zwece in Anspruch ge- nommen is. Es werden deshalb schon mit dem gedachten Tage be- ginnend, gewöhnliche Frachtgüter zur Beförderung weder nach noch von Schneidemühl angenommen.
Auf den übrigen Ostbahn - Stationen wird vom d5ten bis zum löten d. Mts. gemäß P: 14 Nr. 2 Absc{huitt B. des Betriebs-Regle- ments vom 3. September 1865 die dur Aushang in den Ostbahn- Güter-Expeditionen bekannt gemachte Frist für die Abnahme der an- kommenden, sowie für die von den Versendern und Empfängern selbst auf- und abzuladenden Güter 2c. auf die Hälfte ermäßigt — Güter, deren Transport nach Vorstchendem ausgeschlossen ist, werden — aus- genommen auf der Station Schneidemühl — von auswärtigen Aufgebern ohne Verantwortlichkeit der Verwaltung lediglich auf Ge- fahr der Versender, soweit die disponibeln Räumlichkeiten reichen, auch andere dienstliche Rücksichten nicht entgegen stehen, auf Wunsch zur Lagerung verstattet, um nach Miedreaufnnbme des regelmäßigen Ver- kehrs thunlichst e Beförderung zu gelangen.
Bromberg, den 30. August 1866.
Königliche Direction der Ostbahn.
Das Abonuement beträgt : g Thir. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Eryöhung.
O L E T
5taals-
Königlich
Preuféischer
Alle Post- Anstalten oes In - und Auslandes nehmen Sefslellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers : Wilhelms-Straße No. 51. (nahe dec Leipzigerstr.)
iger.
Berlin, Mittwoch, den 5. September
Se. Majestät der Kvouig haven Uilerguádigit geruht: Dem Direktor der Hebammen-Lehranstalt zu Danzig Ge- heimen Sanitätsrath r. Fischer und dem biSherigen Regens des bishöflihen Priester - Seminars ZU Paderborn, Dom- Kavitular Dr. Schulte, Den Rothen Adler - Orden _drit- | ter Klasse mit der Schleise, dem Regierungs-Rath Kop- pin zu Stargard in Pommern und dem QERE - Slouer - Erie troleur, Steuer - Inspektor Bewersdorf zU. Chodziesen den | Rothen Adler-Orden vierter Klasse , dem Divisions-Auditeur | Justiz-Rath Sander bei der 14. Division den Königlichen Fronen-Orden dritter Klasse, dem Kreisgerichts-Rath Sar! zu Jauer den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse und dem | Beamten der Synagogen-Gemeinde zu Breslau, Abraham | Koppel, das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner |
aber das Vorzugsrecht vor f: nd "der Stammactien und stehen nur dem Kapitale und den Zinjen "der bereits früher creirten Prioritäts - Actien und Obligatio-
Zins - Coupons : L nic | binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zux Zahlung präsentirt
1866.
C2
Diese Prioritäts - Obligationen werden mit fünf Prozent
“jährlich verzinst, und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. October jeden Jahres gezahlt.
An den Dividenden nehmen sie keinen Antheil, sie haben dem Kapitale und den Dividenden
| nen nach.
auf ZJinsvergütung erlöschen und die
Die i werthlos, wenn die leßteren nicht
Ansprüche werden
werden. 18 D: S : Die neuen Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amor-
Dem Regierungs- und Baurath Henke zu Marienwerder ‘tifation, die mit dem 1. Januar 1868 beginnt und zu der all- | jährlich die Summe von 159,000 Thlx. Courant unter Quichlac
den Charakter als Geheimer Regierungsrath; so wie : Dem prafktischen Arzt Dr. J. L ahen m Berlin den Cha- rafter als Sanitäts-Rath zu verleihen; und
Den Kaufmann W. Lawrence n Concepcion zum Kon- ul daselbst zu ernennen.
Berlin, 4. September.
Se. Königliche Hoheit der Prin 3 A [brecht von Preußen ist gestern Abend vom Kricg8schauplaß zurückgekehrt.
Bel bl € g. 1 U m G wegen Ausgabe von Zwei Millionen E Prioritäts-Obligationen Der Magdeburg -C0- then-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. z Vom 18. August 1866.
Wir Wilbelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem vo! i l ‘Halle-Veipzl- en sellschaft auf Grund des in der General - Ver-
ger Eisenbahn-Ge] auf Grunl! in der Gener / unm oann 27, Juli 1866 gefaßten Beschlusses darauf an-
it, 4hr qur I GL E Aufnahme einer Anleihe von Zwel A
sf i8gabe auf den Inhaber Ausstellung und Ausgabe auf den Ja! A Zinsscheinen versehener Prot _Zzu gestatten, ertheilen Wir in Gemäßheit deL A tan, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Dahlung Der, pflichtung an jeden Jnhaber enthalten, durch Va Emisson Privilegium. Unsere Landes8herrliche Genehmigung zur Lm M von 20,000 Stück Obligationen zu Einhundert Thalern unte
nachstehenden Bedingungen :
gOragen Thalern gegen
in Böhmen hierher |
1 Seiten der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipz1- |
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j
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Befriedigung dringender Bedürfnisse die |
lautender, mit | De eintritt, "zwar zu a. bis zur Berichtigung
Die neuen Prioritäts - Obligationen werden in fortlaufen-
den Nummern von 1 bis 20,000 nach dem unter A. beiliegen-
den S 4 auf farbigem Papier unter der facsimilirten L derl rifl des G A E Stellvertreters im Direktorium
ausgefertigt. Sie erhalten Mus
Muster C.
ins8coupons nach dem beigefügten jer B. von je fünf zu fünf Jahren und Talons nach dem
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige
Privilegium abgedruckt.
der dur die A ia Obligationen ersparten Zinsen au!
| Nennwerth derselben anders, | i angeordneten Amortisation zu fordern, auS8genommen:
Gesetzes vom 17. Juni 1835 |
dem Ertrage des isenbahn-Unternehmens verwendet wird. Die Rückzahlung des Nominalwerthes der amortisirten Obligationen
' erfolgt am 1. Oktober jeden Jahres.
L
Dem Ausschusse und dem Direktorium der Magdebur Cöthen-Halle - Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht. vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisations - Fonds stetig oder zeitweise zu verstärken und dadurch die . Tilgung der Obligationen früher herbeizu- führen, als auch sämmtliche Obligationen durch die vorgeschriebenen öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes ein- zulösen. : i Oa : i
" Ueber die erfolgte Amortisation is dem vorgeseßten Eisen- bahn-Kommissariate alljährlich T Nachweis einzureichen.
Die Tnhaber dieser Obligationen sind nicht berechtigt, den e é | als nach Maßgabe der im Y. 3
a) wenn ein Zahlungstermin länger als drei Monate un-
berichtigt bleibt, : :
b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn dur
Schuld der Gesellschaff länger als 6 Monate ganz aufhört, E As
c) wenn die Amortisation nah §. 3 nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a. und b, bedarf es einer Kündigungs®-
frist nicht, das Kapital kann vielmehr an demselben Tage, an
dem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden , Und
des betreffenden Zins - Cou-
des unterbrochenen
pons, zu þ. bis zur Wiederherstellung Transportbetriebes.
m Falle zu e. ift jedoch eine dreimonatliche Kündigungs®§- frist 4 arg at 2 kann der Inhaber der Prioritäts-Obli- gation von diesem Kündigung®8rechte nur innerhalb dreier Meo- nate von dem Tage an Gebrauch machen, an dem die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte erfolgen sollen. ith
Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahn - Verwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nah erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen nachträglich
bewirft. Ä
F. 9: raa, E : So lange nicht sämmtliche Prioritäts - Obligationen ein- gelöst Éd: S die Gesellschaft mit Ausnahme: