1866 / 230 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wr zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Affkord be- rechtigen. Sensburg, den 14. September 1866. : Königliches Kreis ericht. I- Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. (gez.) Sauvant.

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Raukenberg zu Dk. Eylau werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor- dert, ihre Ansprüche j dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten NVorrecht, bis zu m 22. to-Þ er Cx. einschließlich“ bei uns schriftlich oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtilichen innerhalb der gedacen Frist angemeldeten Forderungen, so wle nach Befinden zur 2 estellung des definitiven RVerwaltungspersonals auf den 13. November c”.z Vormittags 11 Uhr/

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Müller, im NRerhandlung®- immer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung ieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Affkord verfahren werden. E (

Wer seine Anmeldung \{riftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. j |

Jeder Glas welcher mcht 1n unseren1 Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß ei dex Anmeldung sciner Forderung cinen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht N worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be anntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Baumann 7 Nauen und Goldstandt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Rosenberg, den 10. September 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[3376] In dem Konkurse Über das Vermögen des Kaufmanns Julius Louis Kalischer zu Thorn ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin ; auf den 12. Oktober e./ Vormittags 10 Uhr)

vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. III, an- beraumt worden. /

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten odex vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger), soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht odex anderes Absonderungsreccht in An- spruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akord berechtigen.

Thorn, den 8. September 1866.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[3285] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Cammin. Erste Abtheilung. Den 11. September 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. Heise in Wollin ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 10. September 1866 festgeseßt worden. |

Zum einstweiligen Rerwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Reichhelm in Wollin bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert , in dem

auf den 17. September, Mittags 12 Uhr; in unserem Gerichtslofale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommis- sar, Kreisrichter Bartolomäus, anberaumten Termine ihre Erklärun- en und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die

estellung eines anderen einstrociligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld ; Papie- ren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände bis zum 1. November 1866 einschließlich dem Gericht -oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse ‘abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs läubiger machen wollen) hierdurch aufgefordert, ihre An- prüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür verlangten Vorrecht ; bis zum 1. November 1866 ceinschließlich bei uns schriftlich oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur rüfung der sämmtlichen y innerhälb der gedachten Frist angeme een orderungen, \o wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven erwaltungs-Personals | auf den 14. November 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommis _sarj Kreisrichter Bartolomäus, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses - Termins wird gecignetenfalls mit der Verhandlung über den Afford verfahren werden. er seine Anmeldung \ckriftlich einreicht hat eine Abschrift Ders- selben und ihrer Anlagen beizu igen.

n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns J. H.

| als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amisbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten enen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden ie Rechts-

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| anwalte Schweiger und Dr. Lebin zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[3166] Betanntmachun 9. O _Konkurs-Eröfsnung: Königliches Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung T.-,/ den 1. September 1866 , Mittags 12 Uhr.

Ueber das Gesellschaftsvermögen der Kaufleute Bernhard Gaensler und Adolph Pinkus, alleinige Inhaber der Handlung Gaensler und Pinfus hierselb Karlsplaß Nr. 4/ sowie über das Privatvermögen der beiden Gesellschafter Kaufmann Bernhard Gaensler und Adolph Pinkus, Samenstraße Nr. 21, is der faufmännische Konkurs eröffnet und dex Tag der Zahlung einstellung

auf den 29. August 1866 festgeseßt worden. Í

1. Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Paypie- ren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam. haben, oder welche thnen ctwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselben zu vera folgen -oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen-

ände bis zum 29. September 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs» masse ab uliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

11. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche | l ( L ) gefordert, ihre An- ae dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem

afür verlangten Vorrecht , M J 4 Oktober 1866 einschließlich bei uns \{riftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Ee der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 22. Oktober 1866, Vormittags 10 Uhr,

| vor dem Kommissarius, Gerichts-Afsessor Sommer, im Terminszimmer

Nr. 47, im 11. Stock des Stadtgerichts-Gebäudes, zu erscheinen. Nah

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- Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung

über den Affford verfahren werden.

Wer seine Anmeldung {riftli einreicht, hat eine Abschrift der- J

selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen | Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderun einen am F Ort Praxis bei uns verechtigten F Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, F

hiesigen Orte wohnhaften oder zur

welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts - Anwälle | Dr. Gad, Freund, Teichmann, Justizrath Simon zu Sachwaltern vorgeschlagen. j

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Gekanntmachun pg. Es soll Mittwoch den 26. September d. J. in der Klement- schen Tabagie zu Grünerwald nachstehendes Holz aus dem Kd: niglichen Forstrevier Sorau und zwar: a) aus dem Unterforst Sorauer Wald. Tagen 13 = # Klafter Eichen -Scheitholz Nr. 1774, » » » Reisig Nr. 1775 » » Birken - Scheitholz Nr. 1768, 1769 | » » N Astholz Nr. 1702—1710, 1729 1770, 1/1) » N . Birken -Reisig Nr. 1577, 1711—1722/ 1772 1773, 1776) 104 X Nadel - Scheitholz Nr. 1212, 1421, 1595, 1604 1605, 1609—1617, - - » 20% Nadel - Astholz Nr. 1129— 1131, 1213 b 1215, 1221—1224, 1230—1244, » 34 » Nadel- RNeisig Nr. 1749—1765; b) aus dem Unterforst N. Ullersdorf. | Jagen 16 = 15 Klafter Eichen -Stockholz Nr. 230, 231, F » 212» Nadel-Scheitholz Nr. 84 —96, 98, 103 bid 109, 221, 223, 224 i

2

» 69 » 232—279 ;

c) aus dem Unterforfst Kunzendorf. U

Jagen 21a = 30 Klafter Nadel - Stoholz Nr. 28—381 71—82/ 109

109, Tagen W= 5? Nadel -Scheitholz Nr. 9; îm Wege der Licitation öffentlich an den Meistbieten baare Bezahlung verkauft , wodurch Kauflustige an d Tage auf Ort und Stelle Rormittags um 10 Uhr hiermit eingela werden. : Sorau, den 15. September 1866. Dex Oberförster.

W, Fischer

Nadel -Stockholz Nr. 121 —136/, 225— :

Das Abonnement beträgt:

für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne

Préis - Erhöhung. E Z E R E f (I Â Nat 1

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ra Königlich Preußischer

Aüe Post- Anstalten des In- und

Auslandes nehmen Bestellung a für Berlin die Expedition des Rönigl.

Preußifchen Staats-Anzeigers : Wilhelms-Straße No. 514. (nahe der Leipzigerstr.)

iger.

Ae 230.

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A. SPAE A NN O A A A B a7 G Ut A 2 S S P i T E B A L I c

erlin, Freitag, den 21. September

E V A E M EEME N E P R E06 ATIE O S M E E N E S ROE L U I L I M‘ B

Dienáchste Nummer des Staats-Anzeigers ersch cint am Sonnabend Abends.

|

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den mit der Direction der Abtheilung für die katholischen Kirchen - Angelegenheiten im Ministerium der geistlichen, Unter- richts8- und Medizinal - Angelegenheiten beauftragten Geheimen Regierungs - Rath Dr. jur. Albert Krachig zum Geheimen Ober-Regierung8-Rath zu ernennen.

T E R R E RERR

Berlin, 20. September.

Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend von Baden- Baden hierher zurückgekehrt.

E E R B E Ew RERRE E

Merlin „20, September.

Se. Königliche Hoheit dex Fürst von Ho henzollern- Sigmaringen ist gestern Miítag hier eingetrossen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb- großherzog von Sachsen sind gestern Abend hier einge- {troffen und im Königlichen Palais abge]llegen.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von M elen- burg - Schwerin it heute früh hier eingetrossen und halt Wohnung im Königlichen Schlo)e genommen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. wollen, aus Anlaß des ruhmvoll wiederhergestellten (Friedens, allen denjenigen Personen, welche bis zum heutigen Tage wegen hochverrätheri)cher und (andesverrätherischer Hand- lungen, Beleidigung der Majestät oder eines Mitgliedes des i : i seliger Handlungen gegen be-

Königlichen Hauses, odex Feind] freundete Staaten, s H wegen Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung der staatsbürgerlichen N, 7 N wegen der in den §Y. 87 1s 93 einschließlich, und in den Kg. 97 bis 103 einschließlich des jeßt geltenden Strafgeseßbuchs als Widerstand gegen De Staatsgewall Und als Berlegung der bffentlichen Ordnung bezeichneten Verbrechen Und Vergehen, oder wegen irgend einer anderen, mittelst der Presse be- gangenen, oder in dem Gesey_Über die Presse vom 12. Mai 1851 (Gesez-Sammlung S. 273) und in der das Versamm- lung8- und Vereinigungsrech! betreffenden Verordnung vom 11. März 1850 (Gese - Sammlung S. 277) unter Strafe gestellten sirafbaren Handlung, - A i zu einer Freiheits- oder Geldstrafe von Unseren Gerichten recht8- fräftig verurtheilt worden sind , diese Strafe /, so weit sie no unvollstreckt ist, in Gnaden hierdurch erlassen, ihnen auch, unter Niederschlagung der noch rückständigen Kosten , die etwa ent- zogene Außübung der bürgerlichen Ehrenrechte wiederverleihen und die etwa über sie verhängte Stellung unter Polizei-Aufsicht

aufheben.

Wegen derjenigen Verurtheilungen der vorbezeichneten Art, welche erst nach dem heutigen Tage wegen einer vor demselben begangenen, unter den gegenwärtigen Erlaß fallenden strafbaren Handlung rechtskräftig erfolgen möchten, wollen Wir die von Amtswegen zu stellenden Anträge Unseres Juftiz-Ministers oder, wenn die Verurtheilung durch ein Militairgericht erfolgt, Unse- res Kriegs - Ministers erwarten. Ingleichen sind Unserer Ent- \chließung diejenigen Fälle zu unterbreiten , in welchen wegen einer unter den gegenwärtigen Erlaß fallenden, und zugleich wegen einer anderen strafbaren Handlung eine das niedrigste geseßliche Strafmaß für die lehtere überschreitende Strafe rechts- kräftig erkannt ist, ohne daß aus dem Exkenntnisse erhellt, wie- viel von der Strafe auf jede einzelne der strafbaren Handlun- gen gerechnet ist.

Unjer Staatsministerium hat für die s{leunige Bekannk- machung und Ausführung dieses Unseres Gnaden - Erlasses Sorge zu tragen. ;

Bexlin , den 20. September 1866.

ilhelm.

Graf „von Bismark. Frhr. v. d. -Deydr - von Roon. Graf von Iyenplihÿ. * von Mühler. Graf zur Lippe, von Selhow. Graf zu Eulenburg.

An das Staatsministerium.

Statut, betreffend die Stiftung eines Erinne- cungs-Kreuzes für den Feldzug 1866. Rom 20. September 1866.

Wir LGilhelmnt, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. haben beschlossen, den Offizieren? Mannschaften und Beamten Unserer tapferen Armee, welche, von Sieg zu Sieg schreitend, dem langbewährten Ruhme neue glänzende Thaten durch Hel- denmuth und Ausdauer hinzugefügt hat, für den glorreichen Feldzug des ahres 1866, als Beweis Unseres Anerkenntnisses ihres ruhmwürdigen Verhaltens, eine Auszeichnung zu verleihen. Wir haben zu diesem Behufe ein Erinnerungs - Kreuz gestiftet und bestimmen darüber nunmehr was folgt:

1) Das Erinnerung8-Kreuz erhalten alle diejenigen Offiziere, Beamte und Mannschaften, welche in dem jeßt beendeten Kriege an einem Gefechte Theil genommen oder zu krie- gerishen Zwecken vor dem 2. August d. J. die Grenze eines dex mit Preußen im Kriege gewesenen Länder Über- \chritten haben.

Das Erinnerungs - Kreuz besteht aus einem Kreuze von Bronce aus eroberten Geschüßen für Combattanten , und von gewöhnlich oxydirter Bronce für Nicht-Combattanten, zwischen dessen Armen sich nach beiden Seiten ein Kranz, bei den Combattanten von Lorbeerblättern, bei den Nicht - Combattanten von Eichenblättern, zeigt. Das Mittelschild der Vorderseite trägt Unsern Namenszu

mit der Umschrift: »Preußens siegreichem Heere«. Au dem oberen Arme des Kreuzes befindet fich die Königliche

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