1888 / 23 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jan 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Preußeu. Berlin, 26. Januar. (7) Sizung des Hauses der Ab . dei Fortsezung der. Besprehung der Abga. von Jazdzews ki und Genossen, der Abg. Dr. Windthorst, die Erlasse widersprächen dem Naturrecht und ositiven Saßungen. Man lege dem Volke immer neue ilitärlasten auf und statt überall den inneren Frieden zu Le, stôre man ihn durch solche Erlasse auf das Bedenk- iste. Mit welchem Muth solle das V. Armee-Corps in den Kampf ziehen, da doch den ersten Stoß unsere polnischen Brüder auszuhalten haben würden. Er könne für seine Person aller- dings eine nahe Kriegsgefahr niht für wahrscheinlich halten, wenn man solche Maßregeln an unserer Ostgrenze ergreife. Es sei eine Verleßung der Verträge, wenn man darauf -aus- ginge, die polnische Sprache zu verdrängen. Das Geschäfts- sprachengeseß könne die Maßregel nicht rechtfertigen. Es liege allerdings in demselben ein Grund für die polnische Bevölke- rung, deuts zu lernen; aber deshalb, weil man deutsch lernen müsse, dürfe nicht der Unterricht in der polnischen Sprache verboten werden. Wenn die Schulen Veranstaltungen des Staats seien, so dürfe sie doh der Staat nicht zu solchen Manip:lationen brauchen; wenn er die Eltern zwinge, ihre Kinder in eine bestimmte Schule zu \cicken, so müsse er diese den Anforderungen der Eltern entsprechend einrichten ; wenn das nicht geschehe, so sei das eine nicht zu ertragende Tyrannei. Mit demselben Recht könnte einmal ein sreigeistiger Kultus- Minister den Katehismus hinauswerfen und einen dekretiren, der nah seiner Ueberzeugung sei. Das seien gefährliche Situationen, und darum erhebe er gerade bei dieser eklatanten Maßregel Protest. Wenn der Wille, auf den alles das, was hier VOrghe, IrAdgu uen sei, niht mehr sein werde, werde es anders sein. * Die Anschauungen, die der Minister von Puttkamer früher, als er nohch gelegt habe, würden dann

In der gestrigen eordneten erklärte, Interpellation der

unbefangen gewesen, hier dar- zur Geltung kommen, wenn der bezeihnete Druck wegfalle. Der Minister von Goßler hätte einfah sagen follen: Also dekretirt in Friedrichs- ruh oder Varzin, deshalb © bleibt es dabei. Es sei aber nichts in der Welt veränderlicher, als die Minister. Deshalb fordere er namentlih au die Polen auf, ruhig auf ihrem Wege fortzuschreiten, ihre Sache mit Energie und Ge- duld, aber- in der shonendsten Form und nur auf geseßlichem Wege zu verfolgen. Der Kultus-Minister habe den Polen ihre Agitation vorgeworfen. Aber hne Agitation sei im öffentlichen Leben gar nichts zu thun; das habe ja auch der Staat in seiner Geseßgebung anerkannt. Dazu habe er ein Preßgeseß, ein _Geseß über Versammlungen gegeben. Wenn die polnishe Sprache nicht ordentlich in den Schulen gelernt werde, wie sollten die Kinder einen pol: nischen Katechismus , ein- polnisches Gebet lernen können ? Deshalb sollten Diejenigen, die für die Erhaltung der Religion eintreten wollten, das lebhafteste Jnteresse an der Zurüd- nahme der Verfügung haben. Die Maßregel sei au nicht geeignet, das Germanenthum zu s{hüzen. Jn dem großen Völkerkampf, in dem die romanischen und flavischen Völker zusammen stehen würden gegen die germanischen, hätten wir Ursache zu wünschen, daß die Polen uns ganz und gar zu- gehörten, Dann würden wir es bedauern, solhe Maßregeln ergriffen zu haben, wie man es au bedauern werde, Polen getheilt zu haben. An den Polen müsse man das thun, was man wünsche, daß es an uns jederzeit geschehe.

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von

Goßler, erwiderte: h Meine Herren! Ih werde mich enthalten, in meinen Aus- führungen über die Grenze hinauszugehen, die ich mir vorhin selbst gezogen habe. Jh gehe daher nur zurü auf eine that- fählidce Behauptung des verehrten Herrn Vorredners, dahin- gehend, daß, wenn ih redt verstanden habe, ein Kreis- Schulinspektor in der Provinz Posen die angefohtene Verfügung benußt haben foll, um den Religionsunterriht în deutscher Sprache ertheilen zu lassen. Der Hr. Abg. von Magdzinski hat die Güte gehabt, mir die betreffende Verfügung vorzulegen. Aus derselben geht hervor, daß sie vor der Cirkularverfügung vom 7. September erlassen worden is, wenn ih recht gelesen habe, im Juli oder August v. J. Es ist eine Einzelverfügung, über welche, wie ich hôre, au bereits Beschwert e erhoben ist und bezüglich deren die Entscheidung \chwebt. Also dieses Beispiel trifft mih nicht in der Behauptung, daß die Regierung Anweisung erhalten hat, die Maßnahme vom 7, September v. J. nicht zum Ausgangspunkt einer Veränderung auf dem Gebiet der Sprache beim Religions- unterriht zu machen. Ih wiederhole das nohmals, und wünsche dge pes in dieser Beziehung ein Mißverständniß zwischen uns eter.

Der Abg. Seer erklärte Namens der nationalliberalen e daß sie sih vollständig der Erklärung des Abg.

reiherrn von Zedliß anschließe.

Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst: Der Minister tadele den Gebrauch der Bezeihnung „Großherzogthum Posen“, welche sich in dem Titel unseres Königs finde, und gebrauche selbst die Bezeihnung Kassubei, welche au keine Provinz sei. Man wolle germanisiren, das solle man do offen sagen. Die polnischen Arbeiter seien ganz leicht zu L leichter als andere Arbeiter. Die Verquickung der Sprahen- frage mit der Religion sei von Seiten der Regierung erfolgt, welche den Religionsunterricht an den höheren Lehr- anstalten in deutscher Sprache ertheilen lasse. Wie lange würde denn der Religionsunterricht unberührt bleiben ? Wenn das Interesse seiner polnischen Mitbürger verleßt sei, trete er dafür ein; er- würde si seiner Haut noch \{härfer wehren, aber die in dieser Sache ergangene Adresse an den Erzbis\ of Dinder könne er nicht billigen. Die Sprache der- selben se nit mehr ein Ausdruck des Vertrauens zum kirh- lichen Oberhirten, nicht mehr die Sprache eines Katholiken, sondern eine rebellishe. Ueber einen Bischof solle nicht die Presse und die Volksversammlung zu Géricht sigen; dasür sei eine andere Jnstanz vorhanden. Daß der Bischof die Adresse so [o beantwortet habe, danke ex ihm, seine Lage sei eine chwer

edránagte unter den augenblicklichen Verhältni ên. Wie könne man sich von dem rein deutschen Unterricht einen Vortheil versprehen? Die Kinder würden weder Deutsch noch Polnisch lernen; den ganzen Unterricht würden sie mit Widerwillen empfangen, und in. diesem Widerwillen durch. die Familie, die dadurch in einen bedenklihen Gegensay zur Schnle geseßt werde, beslärkt werden. Zum Germanisirxen sei das ein falscher Weg; der Anschluß der Polen an das Deutschthum werde ihnen dadurch verleidet werden. Die Sozialdemokratie werde dadurh vermehrt werden, denn der Ursprung dèr- ieh sei die Abwendung von Gott. Die größte Ver- Miusung des Sozialisiengejezes werde nicht so viel repri- en, als man hier an ozialdemokraten iten werde. Wozu ßregel-ergriffen?-Er ki

t

habe mandiese nie sih nur denken,

‘niht mehr gegeben, so daß

daß man im Falle eines siegreichen Krieges mit Rußland ein Königreich Polen errihten wolle, dem man die Provinz Posen nit zulegen wolle, weil sie son gut deuts sei. Deswegen wolle man die Verdeutshung beschleunigen. Er glaube, man treibe durch solche Maßregeln die Polen den Russen in die Arme. Die- Polen hätten sih nichts zu S({hulden kommen lassen; sie hätten ihre Schuldigkeit gethan und würden sie ferner thun. Deshalb könne er die Regierung nur bitten, einzulenken und die Rechte der Polen zu achten.

Der Abg. Dr. Wehr (Deutsch-Krone) machte darauf auf- merksam, daß diese Verfügung in Westpreußen seit lange in Geltung sei, ohne Gottlosigkeit und sonstige shlimme Dinge hervorzurufen. Er begreife dana die Aufregung der polni- schen Fraktion nicht. Die Bemerkungen des Abg. Freiherrn von Schorlemer bezüglih der Adresse an den Erzbischof Dinder hätten wohl alle Parteien wohlthuend berührt. Er würde es bedauern, wenn der Abg. Dr. Windthorst einen neuen Kulturkampf um die Schule provoziren wollte; das könnten wir in unseren inneren Verhältnissen niht brauchen.

Aba. von Jarochowski: Wer trage die Verantwortlichkeit für die Adresse an den Erzbischof Dinder, deren Wortlaut ev (Redner) nicht kenne? Doch nur Der, der die Bevö!kerung in eine solhe Aufregung verseßt habe. Noch 1886 habe die Strafkammer des Posener Landgerichts in einem Urtheil es als strafbare t H der Regierung bezeihnet, daß eine Zeitung derselben die Absicht unterge hoben habe, den Unter- riht in der Muttersprache zu benachtheiligen. Daß der Minister erklärt habe, der Neligionsunterriht werde von der Verfügung nicht berührt, dafür danke er ihm ausdrüdlich. Die Maßregel sei nicht geeignet, Deutschlands Ansehen im Auslande zu erhöhen. Es wäre eine der Volksvertretung würdige Aufgabe, diese Maßregel rückgängig zu machen.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen. Die Interpellation war damit erledigt.

Die Uebersicht der Einnahmen- und Ausgaben für 1886/87 und die allgemeine Rechnung für 1884/35 werden der Rechnungskommission, die Verhand? lungen des Landeseisenbahnraths, die Berichte über die Betriebsergebnisse der Eisenbahnen, über die Bauausführungen der Eisenbahnverwal- tung und über die Bergwerks verwaltung der Budgetkommission überwiesen.

Schluß nah 3 Uhr. Nächste Sißung Sonnabend 12 Uhr.

e De Rede des Ministers der geistlichen 2c. Angelegen- heiten, Dr. von Goßler, in der gestrigen (7.) Sißung des Hauses der Abgeordneten bei Beantwortung Der Jnterpellation der Abgg. von Jazdzewski und Geno sen lautete:

__ Meine Herren! Vor der Beantwortung der gestellten Frage sehe ih mich genöthigt, eine kleine Vorbemcrkung- zu machen. Die Inter- pellation beginnt mit einer Einleitung, in welcher behauptet ist, daß in sämmilichen Volksschulen des Großherzogthums Posen und der Provinz Westpreußen der polnische Sprachunterricht in Wegfall gekommen sei. Ich kann wohl nach den Ausführungen des Herrn Vorredners annehmen, daß nur ein lapsus linguae vorliegt. Für die Unter- rihtsverwaltung kommen nur Provinzen in Betracht; auch in dem Gers über die allgemeine Landesverwaltung vom 830. Juli 1883 ist hinsihtlich der Verwaltungseintheilung neuerdings wieder ausgesprochen, daß der preußische Staat in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise getheilt ist.

__ Dies vorausgeschickt, gehe ih auf über. Ich habe mir gestattet, die formuliren:

die Beantwortung der Frage Antwort guf dieselbe so zu

Die Anordnung, durch welche der polnische

Spracunte rricht in den Volksschulen der Pro- vinzen Posen und Westpreußen in Wegfall ge- kommen ist und die dadurch frei werdenden Stunden dem Unterricht und der Uebung in der deutschen Sprache zugewiesen sind, verfolgt das Ziel, die preußischen Unterthanen polnischer Muttersprache mit der deutschen Sprache vertraut zu machen, hier- durch, sie aus ihrer sozialen und wirthschaftlichen Jsolirung zu befreien und zu befähigen, an dem öffentlichen und wirthschaftlihen Leben des preu- ßishen Staates und des Deutschen Reihs mehr als es gegenwärtig der Fall ist, theilzunehmen. _Ich bin gern bereit, meine Herren, dieser Antwort noch einige erläuternde Bemerkungen hinzuzufügen, nur muß ih, wie es in der Natur einer Interpellationsbeantwortung liegt, mir felbstverständlih den Zwang qusertegew mich in den Grenzen zu halten, welche die gestellte Frage mir selbst vorschreibt. Ich muß es mir daher versagen, erneut, wie im Jahre 1883, gelegentlih der Be- rathung des Stablewski"\ hen Antrags, auf die zahlreichen staats- rechtlichen Ausführungen einzugehen, welche der Herr Vorredner an- geshnitten hat, und möchte deshalb dringend bitten, namentlich auch diejenigen meiner damaligen Ausführungen oder vielmehr dasjenige Material nachzulesen, welches in Ansehung des Land- tagabschieds vom Sahre 1841 beigebraht habe. -Auh möchte ih Sie bitten, alle diejenigen Ausführungen noch_ ein- mal zu verfolgen, welche von mir und von anderen Herren, welche auf Seiten der Königlichen Staatsregierung in dieser Frage stehen, gemacht sind, um darzuthun, welche Aenderung in Beziehung auf die vor dem Fahre 1848 liegende \taatêrechtlihe Stellung der Provinz Posen eingetreten ist dur die preußische Verfassungsurkunde und durch die Einverleibung in das Deutsche Reich.

Wir sind alle darin einig, daß die deutsche Sprache ‘in der gegenwärtigen volrnsmen sozialen und wirthschaftlihen Gntwidelung ein nothwendiges Gemeingut aller Mitglieder des preußischen Staats und des Deutschen Reichs sein mußz unsere ganze Entwickelung auf kominunalem, auf politischem, nicht minder auf gewerblichem Gebiet drängt dazu. Die Abscheidung, welche in früherer Zeit vor der Ausgestaltun ee fommunalen und gesamm Ea, Wesens, vor der reihen Ent- widelung unseres erkehrs möglih war, ist heute niht mehr gestattet. Viele Worte in dieser Richtung zu machen, ist wohl kaum nöthig; auch der Herr Vorredner ‘hat erneut die Nothwendigkeit betont, daß auch seine, den niederen Ständen an ehôrigen Landsleute in den Besiß der deutshen Sprache gelangen, enn er dabei versichert, daß auf polnischèr Seite diese“ othwendigkeit allgemein anerkánnt werde, #o will ih ‘ihm gern zugeben, daß in thesì hier diese ee Lquast sind; in praxi muß ich leider auch heute wie z. B. am

24. Februar 1886 und bei anderen Gelegenheiten erneut bedauern,

daß die Angelegenheiten \ih außerhalb dieses Hauses anders gestalten, und daß au heute noch jeder denkbare eie der eitung der T Se gean s «ub eL:V ür die Staatsregierung ist, ‘wie ‘der Herr Vorredner ch viel- leiht selbst {on hätte sagen können, die Frage nah ‘der tiven Lehre ‘der deutshen Sprache dringend geworden nah - der uneinge- Oa Geltung des ‘Geschäfts rahengeseßes. Das Geschäfts- prachengescy vom'28. August 1876 hatte gewisse Ausnahmen gestattet, welche dur Königliche Verordnung zweimal für je 5 Jahro eingetreten find, Mit ‘deim Oktober des Icahrés 1886 sind aber diese Ausnahmen t , die Staatsverwaltung in allen“ ihren Theilen, darunter die Untecrichtsverwaltung, sh in die Nothwendig» a sah, die Konsequenzen aus der ‘eben angeführten “Thatsache Das Geschäftssprahengesep vom Iahre 1876 welches heute in allen! seinen“ en voll'zur Geltung kommen muß, stellt ‘als Grund-

say auf: j

Die deutsche Sprache ist die aus\chließliche Geschä j aller Behörden, Beamten und politischen Körpershet rade Staats. Der schriftliche Verkehr mit denselben findet in deutscher Sprache statt. Auch die mündlichen Verhandlungen und die proto: follarishen Aufzeihnungen der Shulvorstände, sowie der Gemeinde: n E der e it und Ver, retungen der sonstigen Kommunalverbände finden jeßt E V R Spr E ; L Bed legt nur no in as Geseg hebt insbesondere alle Vor riften über brau der polnischen Sprace in der Provinz Posen, einsGlichlih L Erlasses vom 20. Juni 1816, auf, nah welchem die Geseß-Sammlun und die Amtsblätter zweisprachig erscheinen sollten. Kurzum, es ist beut: die Nothwendigkeit in allen Zweigen des öffentlichen Lebens anerkannt si der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu bedienen. Neben diesem im Gese liegenden Zwange ist des Weiteren niht zu über- sehen, daß die bgeshlossenheit, welche früher die polnischen Landes- theile auszeichnete, von Jahr zu Jahr mehr im Schwinden ist. Daz Vordringen der polnischen Arbeiter Bevölkerung findet, wie die Herren wissen, nicht allein im territorialen Ans{luß an die chemals polnischen Landestheile statt, nament lich auf dem Gebiet des Weichsel- und Neßedistrikts sondern wir finden heute große geschlossene polnische Arbeitermassen dur unseren ganzen Staat verstreut. Ih meine hier nicht allein die Arbeitermassen, welche Arbeitsunternehmer in die verschiedenen ackerbautreibenden und industriellen Theile des Staats zu vorüber- gehender Beschäftigung hinüberführen, sondern die großen seßhaften Arbeitermassen, welche ic in unseren Industriebezirken in Westfalen und anderweitig finden. Auch in der- hiesigen Hauptstadt des Staats sind ja, wie bekannt, jeßt ungefähr 33 000 Polen niederen Standes vorhanden. Es ist nicht zu verkennen, meine Herren, daß diese Polen, wo sie in ihrer Abgeschlossenheit wegen des mangelhaften Besitzes der deutschen Sprache beharren, nicht allein für #ch selbst in erheblihem Nachtheile gegen die deutsch sprechenden Arbeiter ih befinden, sondern daß sie auch in jeder öffentlihen Hinsit in Staat Gemeinde, Schule und Kirche ein sehr \chwer zu Überwindendes Element bilden. Wenn die besondere Arbeitsgelegenheit, welche diese zum Theil kolossalen Arbeitermassen zusammenführt, wie bier die Errichtung der Stadt- und Ringbahn, \{hwindet, dann, meine Herren, macht sich die Schranke, welche in der Unkenntniß der deutschen Sprache für die Erwerbsbesähigung und Aufsuchung von Arbeits gelegenheit liegt, besonders s{hwer geltend. Lassen Sie sih übrigens do cinmal von fkatholish-kirchliher Seite her unterrichten, mit welchen ungewöhnlichen Schwierigkeiten z. B. hier die Seelforge für die polnishe Bevölkerung verbunden ist.

Wenn man si darüber klar ist, daß der Besiß der deutschen Sprache bei der heutigen Entwickelung des preußischen Staats für jeden Bürger ein absolutes Erforderniß ist, so kann auf der andern Seite die Thatsache nit geleugnet werden, daß bis jeßt der Besiß der deutschen Sprache doch nur in bescheidenem Maße ein braucbares Gemeingut der niederen polnischen Bevölkerungsklassen ist. Die Gründe Hierfür sind sicherlih zahlreih und berühren, wie alie Er- \heinungen des öffentlichen Lebens, wohl fo ziemlich alle Zweige der Staatsverwaltung. Deshalb hat auch jeder Staats-Minister die Verpflichtung gchabt, sih die Frage vorzulegen, was er innerhalb feines Nessorts thun könne, um einer besseren Ausbreitung der deutschen Sprache Vorschub zu leisten, selbstverständlih in erster Linie die Unterrichtêverwaltung.

( [ Wenn au hier die Gründe sehr mannig faltig gewesen sind, welche die Erscheinungen, die ih eben charafterisirte, zu erklären geeignet sind, so muß ih mi doch an der Hand der Interpellation hier auf die Anführung des einen Grundes beschränken, den ih in der That für einen der wichtigsten halte: er betrifft die Einrichtung des Lehrplans.

Veber die Lehrpläne haben wir uns 1883 sehr eingehend unter- halten, und die Herren, welche den Verhandlungen damals beigewohnt haben oder sich sonst für die Frage interessirt haben, werden wissen, daß die Landestheile, in welchen ein polnischer Sprachstamm vorhanden ist, in schr verschiedenartiger Weise in Beziehung auf den Lehrplan behandelt worden sind. Im Regierungsbezirk Oppeln ist im Jahre 1872 die polnishe Sprache vollkommen als Lehrgegenstand ‘in Fortfall gekommen. Wenn der Herr Vorredner in der Einleitung seines Vor- irages angeführt hat, daß auch für Oppeln der polnische Spraÿ- unterriht erst neuerdings aufgehoben fei, so mag er durch die der Interpellation beigedruckte Verfügung vom 14. Oktober 1887 zu diesem Irrthum verleitet worden sein. In Oppeln hat niemals seit 1872 das Polnische einen Unterrichtsgegenstand gebildet. Für W est- preußen war nur für die obere Stufe das Lesen und Schreiben sür polnische Kinder gestattet, aber ausdrücklich war in der Hinsicht eines vollen Ausschlusses des polnishen Sprachunterrihts den Shul- aufsihtsbehörden ein sehr weitgehender Spielraum gelassen. Auch ist diese Bestimmung niemals in vollem Umfange ausgeführt worden, sie ist allmählih außer Uebung getreten, sie ist für die Kassubei generell aufgehoben wor-en. Als im vorigen Jahr die angegriffene Maßnahme der Aufhebung des polnischen Sprachunterrichts eintrat, ergab es sih, daß die eben angeführte Bestimmung, wonach in’ der ODberstufe polnischer Lese- und Shreibunterricht ertheilt werden konnte, in dem vorzugsweise in Betracht kommenden Regie- rungsbezirk Marienwerder nur noch in 76 Schulen, und au dort nur in Beschränkung auf das polnische Lesen praktisch war. Für die Provinz Posen dagegen war 1873 ein ausgiebiger polnischer Sprachunterriht mit 5, 3 und 3 Stunden nah den drei bekannten Stufen der einklassigen Volks\hule in den Lehrplan aufg enomnien worden. Soweit man die Vorgänge verfolgen kann, war das Motiv für diese abweichende und weiteraifenbe Berücksichtigung der polnischen Sprache niht etwa, daß die Landestheile, welche in Posen in Betracht kamen , so unvermischt volnisch gewesen wären, daß von einer deutschen Minoritäts\prahe niht die Rede war; im Gegentheil, es sind in Oberschlesien vielleicht auch heute noŸ mehrere Kreise, welhe eizen höheren Prozentantheil an polnis redender Bevölkerung aufweisen, als es in den am wenigsten mit deutschen Elementen durchseßten Kreisen der T Posen der all ist, Ich glaube vielmehr, daß man nur ange nüpft hat an die Ent widelung, welhe der Unterricht in den Volks\hulen der Provinz Posen nah den Bestimmungen von 1822, 1842, 1856, 186 genommen hatte; man glaubte, mit dem polnischen Sprach unterricht günstigere Erfahrungen zu machen. Die Sache hat si jedoch in der eigenartigen Weise entwickelt, daß da, wo nit “sehr normale Verhältnisse vorlagen und dazu rehne ih vor allen Dingen begabte, tüchtige und pflichttreue Lehrer in der That das Deutsche, obgleich es bie Unterrichts\prache sein sollte, schr zu kurz g kommen ist, Der polnische Sprachunterricht nahm einen nit unerheblichen Theil der Unterrichtszeit in Anspruch. Dazu kam dann der Religionds- unterrict, der heute wie früher in der Regel iu der Muttersprache ertheilt wird, im Mindesten 9 Stunden wöchentlih;- die Realien {lossen ch an das polnische Lesebuch an, und so war es in der That nicht ¿U verwundern, daß, wo nicht besonders günstige Verhältnisse vorlagen, das Kind nicht in den Besiy der deutschen Lesefertigkeit gelangte, vor allem aber au) niht, worauf es doch eigentlih ankommt, den mündlichen Gebrau der deutschen Sprache für das Leben erlernte. Dazu fam die weitere bedauerlihe Wahrnehmung, daß eine nicht unbedeutende Anzahl deutscher Kinder, welche sih in den Ne zerstreut finden, bei dieser Beschränkung des deutshen Schulunterrichts eine ungenügende Ausbildung erhielten, daß sie ihrer Svrache entfremdet wurden, da sie keine Widerstandsfähigkeit in der Schule gegen den Uebergang in die polnische Nationalität gewannen. Nehmen Sie dazu ‘die sonstige anormalen Verhältnisse, die Verkürzung der Unterrichtszeit in der

albtags\chule, den häufigen Wechsel der Schule SeFens der Kinder jener uftuirèndên polnischen Arbeiterbevölkerung, welche mindestens an jedem dritten Ziehtermine den Wohnsiß wechselt alle diese Beobachtungen mußten dazu führen, ih ernstlih mit der Frage zu beschäftigen, ob es mögli sei, dieses zweisprahige Unterrichts \ystem fortzuführen. Wir sind nun nah eingehenden Erwägungen, nah’ dem schon seit 1879 diese ras vollkommen in Fluß ist, zu der AMILENE, gekommen, daß ein gleihzeitiger nterrichts betrieb in beiden Sprachen ni@t moöglich ist, un bei der Nothwendigkeit , zwischen "der befseren Ausbildung

Gebieten des ehemaligen

der ehemaligen einstmal

hl der Kehrbeztrle

nrihtung derselben zulafenden Landesgesebes

Niederursel (hessischer Antheil) und in den ürstenthums Ho fsen-Homburg. eichs\tadt Fran

als auch eines die Ei

äsentanten aller in preu- lso Ermelands, West- und daß es nothwendig aus allen diesen Theilen der rahen halten müßten.

d ist felbstverständlich die Versamm- ejenigen Bemerkungen hören egenstande unserer Grörterungen ch dort Seitens eines hervorragen t unbeseuzten polnischen

uferstehung d gerichtet worden. diese maßgebende,

der fast alleinigen Ausbildung im Polnischen zu erung für das System entschieden, Angriffs bildet. Wir {sind mit anderen welches seit 1872 in Oppeln chweg bestanden hat, und sind ß die guten Resultate, welche dort erzielt sind, auch

das muß ih ausdrüdcklich ‘die über den Inhalt der- sind sind sofort in

kommen müßten „die Repr lihen Theile Polens, a lesiens, - Großpolens u. #. w.“

im Deutschen und wählen, hat si die welches den Gege Worten auf das durhwegq un überzeugt, da der Provinz P!

Die Verfügungen, erwähnen wegen selben von p dem „Central

Nolksversammlung ßishem Besiß preußens, Sh daß in der Versamm n Republik“ Direktive entspreche und man hat oft zum Gegen

enzollern-He Endlich hat ffurt a. M. von jeher

Staatsregi das Gebiet as Gedol System übergangen,

\tpreußen fast dur polnis he

niht zu befürchten steht, daß der Mangel einer lien Bestimmung in den

and der alth

Posen werden erzielt werden. die erlassen sind der fälschlihen Angaben, \her Seite gemacht worden sin

blatt der Unterrichtsverwaltung“ abgedruckt wo jederzeit gelesen wer cht zweifeln werden, beschlusses gewes legenheit Imme um so mehr g

lung verlaufen, können, die wir hier {on gemacht haben. j gliedes auf den „zur hingewiesen und auf die ein freundliher Blick

bahnbrehende Ver Sinne erfolgt.

benkezeihneten Landes- Kehrbezirkseinrihtungen Neueinrich- Bauentwicke- ls hinderlich und die bisher in einzelnen Kehrbezirkseinrid tu Recht für den gesammt würde zug a. M. hervor- welches bei cht befriedigt

W ausdrücklihen g theilen den For gefährden könnte, 1o tungen von Kehrbezi lung nothwendig werden, empfunden. theilen fehlende gese und damit einheitlihes un der Monarchie zu {af lichkeit gegeben sein, getretenen: Bedürfniß bezüglichen Landesge

hrbezirkswesen betreffenden geseßlichen Be- ch den Entwurf nit berührt.

eck, vonSchencken- der Abgeordneten nah-

ergebrahten ei Veränderungen oder lche dur die fortschreit

dieser Mangel v rsheint deshalb geboten, ylihe Grundlage d unanfechtbares

es polnischen R Und so ist auch die Er- für alle späteren Volksyer- l eschlossen hat, in diesem Die betreffenden Zeilen lauten :

Ursprunge und dem Datum nah L Oktober ab in den Elementar- Kinder im polnischen Lesen und o daß gegenwärtig in Ober ch d im Großherzogthum Posen igen Elementarschulen al beraubt und in rei

den können; die Verfügungen Gegenstand eines Staats-Ministerial- en, und, lassen nicht verkennen, iatvortrag gebalten worden ist. (ehen, als, wie ih 1873 für die Provinz Posen migung gefur den hatte. 7. September 1887 der Fall. nterpellant hat eine Reihe v ens streifen will, um nah -der Ri ch thue es, weil ih anerkenne, daß Sie betrcfffcn zunächst die Kinder durch den Sprachunterrichts ihrer rden würden. Indessen die Erfolge, zen gesehen haben, bekunden-d Frfahrung- gemacht, und die welche der verewigte Herr es shulplanmäßigen Religio wo die Schulen d sonst keine außergewö die polnischen Kinder au t sowohl im Deutschen a

fammlung ang

sammlungen großpolnischen Auf Grund eines unbekannten Befehls ist vom \chulen aufgehört wor Schreiben zu unterrichten, Ermeland, Westpreuß ogenannten zweispra des Polenthums Schulen umgewa Man kann ohne Ue unrichtig, die andere schie Verfügung gar thums beraubten Schul Vebrigen ist es richtig, ‘da § find, sle sind deutsche, 1873 deuts ist. Außerdem h als ob ver polnische der Religion so ungefähr nicht überrascht gewesen, jedenfalls zeigt es daß man diese b bezeichnet hat. Poznanski“ in er versammlung in Posen, namentlich durch

daß über die A Es mußte das lebtere Ihnen 1883 vorgetragen habe, erlassene Verfügung die Dasselbe is auch für die

einem in Frankfurt Kehrbezirkseinrihtung,

den, unsere 1 L setzes bisher ni

Allerhöchste Geneh

Verfügung vom werden konnte, abzuhelfen.

Die soustigen, das stimmungen werden dur

Von den Abg. Dr. Kropat und Gen. sind in dem Hau e Anträge eingebraht worden:

Das Haus der Abgeordn 1) gogen

betreffend d Lehrer an

Vir Wilhel verordnen, unter Umfang der Monar

Die bezüglih des Dur@s der Gehälter und bezüglich atlihen höheren Leh f die eine etatsmà \prehenden öffentli wendung, auf die V an welcher sie angestellt sin

Die an einzelnen An

ülfslehrer bleiben von den vor

on Bedenken geäußert, chtung hin vollständig sie in dem Rahmen Erwägung, ob Wegfall des besonderen Muttersprache ganz Interpellant hat diese die wir in Oberschlesien as Gegentheil; wir haben rüfung der obers{lesishen Fürstbishof von Breölau nsunterrihts hat eintreten normal sind, d. h. tüchtige hnlichen Schwierig- sonderen polnischen 18 im Polnischen gleihmäßig

hrung gemacht, daß die Kinder sind, und daß, wie d in der polnischen Presse gegen- das lateinische Buchstaben Handumdrehen in den Besitz der

ler Merk- n deutsche

daß die eine Hälfte dieser Zeilen Von „Oberschlesien, Rede, und von „a {i auch nicht die Rede. Im Schulen in Preußen deutsche feit 1872,

die ih wenigst

der Frage lie polnischen polnischen entfremdet we

bertreibung sagen, Erineland 2c. ller Merkmale

eten wolle beschließen : rf die Zustimmung zu ertheilen:

Pension der

und Westpreu durchweg die Verhältnisse, hinsichtlich d lassen, bestätigen es, daß, Lehrer vorhand keiten vorliegen, Sprachunterrih gut gefördert {\ind. : en au durchweg die Erfa dort des polnischen Lesens v auch in den Volksversam wärtig mehrfach anerkan vollkommen ) d satweise lesen können, 1m igkeit gelangen. i i was ich ihm mit Dank an- daß er nur streifend Sorge den Religionsunterriht der dabei gesagt hat, um die Sache kümmern, : denn die polnishen Vollsverjamm- sondern, soviel Geistlichen

r ih sehe aus den Mi fich jeßt vollkommen fl he Sprachunterricht 1 Muttersprache

seitdem die Unterrichtssprace Gesetßzentwu

sucht, diese ganze A Sprachunterricht und dasselbe wären. daß diese Verqu doch die ganze U eiden Fragen dem un

men und die

as Diensteinkom nichtstaatlihen höheren

den öffentlichen

Lehranstalten. m, von Gottes Gnaden Zustimmung beider Häu hie, was folgt N

chnitts-, Höchst Wohnungsg

ngelegenheit so zu wenden, die Unterrichts\sprache in Die Staatsregierung ist ckung eingetreten ist; aber lihkeit der Agitation, ebildeten Volke als identisch Beziehung der ber hat die Volks- dur Geistliche geleitet worden selbstverständlich

zum Zweck e und des Religions- ter preußischer Herrschaft

brühlich festhalten Antwortschreiben des Kardinals en auseinander zu haltenden ur ist die Basis für eine Durch dieses Vorgehen feln: die Regierung ist _ stì den polnischen gehoben und hat che unverkümmert

en sind un König von Preußen 2c.

ser des Landtages, für den

- und Mindestbetrages zuschusses der Lehrer an den Bestimmungen finden ekleidenden Lehrer an den ent- heren ‘Lehranstalten An- wenn die Vorschul Hauptanstalt steht.

denen etatsmäßigen

ter Linie verantwortlih. Dann a die wesentlich

Domherrn,

ollfommen mächtig mlungen un

beherrschen ihtstaatlihen dem Etat der

noch vorhan stehenden Bestimmungen ausge-

Telegramm abs Vertheidigung unterrichts einmüthig den Heiligen an dem Glauben der ] Darauf ist das bekan Ledochowski erfolgt, welches auch t cinander verquidckt hat, und dad muntere Agitation gegeben wo ber die Thatsache nich vollständig bewußt gewesen, Sprachunterricht hat sie zu Gun den Religionsunterricht in der po

äSndem ih somit dem H feinen Ausführungen gefolgt bi ih bin genau in den

Jch kann nur versichern, agen erwogen h die deutsche

\{hen Sprach orshullehrer

in Posen anwesenden Vater begrü katholischen

polnischen Lefefert H

ßen und ihn

enthaltsam gewesen, hae i Kirche unver

in Beziehung

derselben sich Sinne richtig, nicht usizählig sind,

stlichen geleitet Fall sein wird, weiß ih des „Kuryer Poznanéki“,

polnishen Kinder und die Vertreter

im - gewissen inne dieses Gesezes sind anzu-

Ober-Realschulen, Progymnasien, Bürgerschulen und Land

Realschulen, höhere t unterhält, sind di die Real-, höheren staatlichen Anstalten

8. Als höhere Lehranstalten im S ehen die Gymnasien, eal-Progymnasien, wirth\schaf\ts\{chulen. So l d

Bürgerschule Ober-Realschulen den Bürger- und Landwirthscha gleich zu behandeln.

Bei der Berechnun n nictstaatli fommt neben dem P hrend welcher der zu en gestanden hat. bleibt die Anreh Zeit und Kräfte eines Lehrers dur bei in Anspru genommen ge

8. Mai 1846 (Geseßz-Samml.

so ist dies

Realgymnasien, Realschulen, höheren

Staat Ober-Realschulen, rthshafts\hulen nih tlichen Vollanstalten, ts\chulen den übrigen

frische und einberufen oder | läßt sih a

noch ferner s fie gewollt hat

sten des deutschen lnishen Mutterspra

ten noh vollständig in chluß. Ich wiederhole, die die Interpellation die preußische Staatsregierung d von ihrèr Verpflicht ingut aller

ttheilungen

ar darüber n und Landwi

errn Interpellan , bin ich am S

einander stehen. Grenzen geblieben,

die Wahrheit be- hoher kirchlicher

zu versichern, daß gerade diese Seite Erörterungen geworden d der Staatsverwaltung ehler zu machen, in der ttel für die Agitation zu hen Fragen miteinander

en Dienstzeit der im §. 1 der etatsmäß mmte Zeit în öffentlichen Shul-

enstzeit, wäh- ch die ihm über-

8. 3. g der pensionsfähi chen Lehrer i bejahr die gesa Pensionirende im

usammenhange mit Kuryer Poznanski“ einer Antwort von Unterscheidung klar es nicht nothwendig o kann ih doch erneut die Sache Gegenstand der a ist, und daß es der fern gelegen hat, a gegenwärtigen 3 geben, indem verquickt würden.

Ich räume auch feine Sprachunterrichts in Volksversammlungen zu ade durch die von d nischen Agitation hi d des religiösen Ele gerufen worden. gierung spurlos an den rechne, die ihre Kinder wäre, aber das steht welche die Agitation i in die Hand genommen Fnterpellant so beda Von vornherein n die Verfügung vom ber klar, daß ein ein Verfügung inne hie würde; man hat sich vo polnishe und religiöse maßgebenden Arti wendigkeit vo

eten unmittelbaren Z

Wenn ih annehme, gehabt hat.

ganz genau diese Fr niht ablassen kann, Mitglieder des preußische Daß wir uns d verständigen können in die das Ziel ist ein berechtigtes, ihre Pflicht, ein als richtig era

Dem Hause der Abge eines Geseßes, Kehrbezirken Dexselbe lautet:

Wir Wilhelm, verordnen, unter Zustimmung Umfang der Monarchie, was f

Einziger Paragra

Die Einrichtung von Kehrbezirken für ndung desselben heißt es: der Schornsteinfegerkehrbez lizei von jeher Gewerbeordnung hat da Einrichtung von Ke! Für die alten Provinzen ist hier- Gewerbeordnung vom 17 Kehrbezirken zuläßt, 1845 erworbenen Landest Kehrbezirke vorhanden ; bes ihtung derselben gestatten, nicht nachzuweisen. Holstein und Hannover, im Gebiet des vor- enkopf und den zum Rödelheim und

Hülfslehrer rechnung, währe dienst in Preuß

Ausgeschlossen rend welcher die nen Geschäfte nur n

Der §. 14 der Veror S. 214) wird aufgehoben.

Künftige Vereinbarungen, gestellt werden soll, j ist, erlangen keine

O, e Geseg tritt am t treten alle den Vo stimmungen oder Lehrer mi

yrache heute zum Geme tes und des Deutschen

rüber mit den Herren sem Augénblick, das w1 und die Staatsreg1 | chtetes Ziel auch zu erreichen.

ordneten ist der Entwurf d die Einrihtung von. zugegangen.

anten nicht ll ih glauben, aber erung hält es für

llexeingehend|ten nung derjenigen Di waltung un Gebiet den F chür- und Hülfsmi die religiösen und die \pracli

Unterrichtsver

dnung vom 2

betreffen

i der betreffende Lehrer un- Schornsteinfeger, er betreff h

dur ‘welche vorstehenden Paragraphen

daß eine gewisse, wenn ) fhebung des polnischen als in den steht, wie dies in d ck gebracht i Staatsregierung n neingetragene Verquidun entes ist diese bes ch will nicht sagen, Interessent in die Vo ohl fest, daß, n der Provinz hätten, die ganze

dem Herrn Interpellant Aufregung über Preußen 2.

von Gottes Gnaden König von 2 ges, für den

beider Häuser des Landta 1, Oktober 1888 in Kraft.

riften dieses Geseßes ent- arungen mit der ( destens das ihm bis dahin gebüh- ei der Versetzung i ewährt werden muß, 1888 geltenden Besti i; eßteren Tage pensionirt -

st; aber, meine H cht veranlaßte, g des groß Aufregung er

daß die Anord zu denen ih die

lfksshule \chi

Das gegenwärti Mit diesem Zeitp gegenstehenden Be außer Kraft, daß dem rende Diensteinkommen, \ mindestens diejenige den am 30. S 1 barungen zugestanden hätte, wenn er am worden wäre.

Die Königliche Staa ch in der gegenwärtig neten einen Gesetzentwurf die Wittwen lihen nichtstaa

b. in Fällen, die Mittel der Schulunter lten nach Maßgabe der 8 in möglichst ausgiebige onds zu ge ittel in den

ph. nung der Re- Scornsteinfeger ist gestattet.

Familieyväter ckenz vorübergegangen cht diejenigen Kräfte, d sonst leiten, die Sache Aufregung, von

weniger Umfang ge t : den ‘Widerstand

Man war sich n den Grenzen, heblihen Aufregung cht, daß man d

dem die Noth- und nah demselben

In der Be grü

Die Einrichtung der präventiven Feuerpo Auch die Reichs- ß die Landesgeseße die Sqornsteinfeger gestatten Î 8, 56 derx preu 1845, welche die Einrichtung von Fn den nach sind zwar sast durhweg von Landesgeseße aber,

irke ist aus welche ihm nah zweckmäßig her în §. 39 yer-

ordnet, da Kehrbezirken für

tsregierung aufzuford

Session dem Hause der Abgeord-

betreffend die Fürsorge f

tlihén höheren Lehran wo die eigenen E

Kuryer Poznanski“ September ‘organisirt. faher Angriff î lt, \chwerlich llkfommen klar gema Moment mit e Kuryer Poznanski“, einheitlichen altenden Volksversammlung ch als nothwendig anerkann

und Wai talten vorzulegen ;

der Lehranstalten und flihtigen zur Erhaltun d 3 nachweisbar ni bventionen aus st diesem Zwedk die erforder-

oder find wenigstens n Schleswig- bezirks Osnabrü dem Kreise M. gehörigen Gemeinden

in den Provinze Ausnahme des Regierungs maligen Herzogthums Na} Landkreise Frankfurt a.

r Weise Su währen un sten Etat einzustellen.

t, daß zu der großen

| Def}e

wurde ausdrüdli

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ch.

e und Untersuhungs-Saßen. Zwangsvollstreckungen, Au Verpachtungen, Zinszahlung 2c. von ò

Sea E deu

iedene Bekanntmachungen.

rladungen u. dergl.

tlihen Papieren.

fgebote, Vo

Berdingung then Zettelbanken.

ntlicher Anzeiger. |?|

5) der Franz Loui t | 11. Februar 1864 zu

6) der Johann t | am 8. August 1864 zu Greif

ust Johann er 1864 zu

ohann Gustav Mey 7, Sanuar 1864 zu Greifswald,

Schiffskoh Herma geboren am 2%, Ju wohnhaft daselbst,

Verloosung,

1) Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stec{brief. den unten beschriebenen welcher flüchtig ist,

geboren am

legt wohnhaft

7) der Karl Wilhelm ifswald, zu

ebruar 1864 zu Gre

Wilhelm Karl Stolzenbu ftober 1864 zu Greifswald, zu

er Robert Adolf ärz 1864 zu Greifswald,

der Karl Friedri Mai 1864 zu Greifswald, zu

er Friedrih Karl Werner Greifswald, zu

riedri Martin S 1864 zu Greifswa

riedri Wilhelm Hilgen- G 864 zu Relzow, zu-

arl Johann Wegener, ge- Suni 1864 zu Wolgast, zu

bert Emil Johann tember 1863 zu Greifsw

wig August Ernst er 1864 zu Wolga ú

ris 55 edri Ludwig Radloff 864 q Wolgast, zuleyt wo

[O (S er Schneider Johannes Friedrich Albert

geboren am

8 Max Lange let wohnhaft

Greifswald, zu

Carl Friedri Luebke, swald, zuleßt

werden beschuldigt, zu Nr. 1 als Wehr- ohne Erlaubniß ausgewa d als Ersatreservijt e ohne von der be ilitärbehörde eige ate

mann der Landwehr

, geboren am ut wohnhaft

Tesenvitz, geboren am zulegt wohnhaft

I, Johann Wo ff wbabaft

, geboren am

legt wohnhaft

dert zu sein, vorstehenden Auswanderung der M

zu haben, Uebertretung gegen 8

en auf Dounerstag, den 5. April ttags 10 Uhr, eriht zu Altenbur zur Hauptver Ausbleiben wer 8. 472 der Stra Königlichen Bezirk. lihen Bezirkskomman rung verurtheilt werden. 13, Januar 18388. Hero Am1sanwalt.

Cigarrenmacher ist die Unter- Es | Strafgeseßbuchs. Dieselben wer

lihe Schöffeng bäude, dritte Etage, Bei unentschuldi auf Grund der n von dem ad Kosel, ad 2 Köni ausgestellten Erkl

Altenburg, d

Adolf Brunst, suhungshaft wegen Brand wird ersucht, dense rihtsgesängniß zu

BEL Etne

Max Meinck,

7) der- Au Greifswald, zuleß

am 14. Dezem haft es

stiftung verh

lben zu verhaften und

Greifswald abzuliefern.

den 23. Januar -1888.

uchungsriter

bei dem Königlichen Landgerichte. Dr. M

i edem. : Alter 43 Iahre, Größe Statur \{lank, Haare dun Bartwuchs (be \truppiger Vollbart), Au , Gesichtsfar ck, dunkle Be

in das Ge- er, geboren am zuleßt wohnhaft

Paul Milke, 8wald, zuleßt

Amtsgerichts- dlung geladen. den dieselben rozeßorduung

do in Muskau

anuar 1864 zu 9) ber Wilh

wohnhaft daselbst, 93) ‘der Knecht dorf, geboren am leßt wohnhaf 24) der Gottfri boren am 13.

1m 75 cm, art fräftiger ihung ca. 1 Zoll l en blau, Zähne defekt, Ge- Kleidung: kurzer inkleider, runder \{chwarzer

Beschreibun geboren am 8.

Louis Mix pt wohnhaft da-

4 zu Greifswald, zule

der Hermann Karl Wilh 17. Juni 1864 zu

Karl Moeller, Greifswald, zul

arl Mehler, geboren ifswald, zuleßt wohn-

i der Entwe

elm Mueller, ge-

Greifswald, zuleßt 14. Oktober

boren am wohnhaft daselbst,

96. Oktober 1864 zu

13) der Friedri am 19. Dezember

t,

Tltedrich Augu

eboren am 21. D

wohnhaft daselbst, 15) der Karl

1864 zu Greifswald, z 16) der Friedri

1864 zu Greifswald,

geboren am

Oeffentliche Ladung eßt wohnhaft

ermann Karl Augus!

am 18. April 1864 zu

aft daselbst,

9) der Barbier

„geboren am

t wohnhaft er

ärz 1887 hinter de August Hartlieb aus

Albrecht, ge- reif8wald, zuleßt

Karl Christian Blumen- ril 1864 zu Greifswald,

t, helm Friedrih Kardo anvar 1864 ‘zu Greifswald, z

der Friedrih Johann Kasd ärz V6 zu Greifswald,

n Arbeiter

Der unterm rißerbe in | boren

und Kuhfütterer den Akten I. 2371/86 er

den 21. Januar 1888, gliche Staatsanwaltschaft.

Oeffentliche Zuf 1) Der Wehrmann geb. am 18. Oft reservist I. Kl. 14. März 1860

864 zu Gre

„Potsdam, st Christian

Mangtelmann;, Greifswald, zu-

eboren am 29, Oktober hnhaft daselbst, eboren am 3. aft daselbst,

geboren am 18.' ‘Novemnb wohnhaft d

boren am 5. Jänuar

«geboren am ht wohnhaft

orf, geboren am zuleßt wohnhaft

Lung. riedrich W 52 in Kosel, 2) der riedrich Wilhelm Mende, n Dobrilugk, beide zuleßt

zuleßt wohn