1888 / 28 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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: lt sein und die # Gebühren sollten niht in seine, sondern in die Tasche des taats s _-das - Ì

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Setiiitsvollzie E irde sih vereinfahen lassen. Das Pn der Meilengelder verwerfe er vollständig. ie Zustellungen könnten in vielen Fällen durch ein- geschriebene Briefe statt persönlich durh den Gerichtsvoll-

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ung der Prozesse und der dadur hervor- fenen Erhöhung der Kosten. Ferner sei das System des Kostenvorshu es für das Publikum sehr beshwerlich und die. Gerichte müßten in manchen Fällen davon absehen können. Eine organische Revision der Kostengesezgebung dürfte aber

nicht 1 Geri die der Rechtsanwalte, sondern zuglei die

übrigen Gerichtskosten in Betracht ziehen. Staatssekretär von Schelling: : /

Meine Herren! Ih fühle selbst das Bedürfniß, und bin dem Herrn Vorredner dankbar für die mir gewährte Gelegenheit, mich über die Lage der Prozeßkostenreform im Reiche zu äußern. Die ver- “bündeten Regierungen ftehen den Klagen, welche auf diesem Gebiet erhoben werden, keineswegs ablehnend gegenüber, wie der Herr Vor- redner im Eingange seines Vortrages bemerkt hat. Sie haben ihr lebhaftes Interesse für die Herbeiführung einer besseren Gestaltung des Kostenwesens dadur an den Tag gelegt, daß sie schon im zweiten Jahre der Geltung ¿er Gebührengeseße mit Anträgen auf Herab- ‘qninderung der - Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren hervor- _ getreten sind. Sie haben zu diesem Vorschlage die Zustimmung des Reichs-

ages gefunden ; diese Vorschläge find in der von dem Herrn Vorredner erwähnten Gerichtskosten-Novelle zum Geseß erhoben worden und der finanzielle Erfolg ist der gewesen, daß - eine sehr bedeutende Er- leichterung der Gerichtskostenlast eingetreten ist.

Was nun die weitere Revision der Gebührengeseße anlangt, so waren die verbündeten Regierungen zu der Ueberzeugung gelangt, daß diese Revision vor Allem und hauptsächlih bei den Anwaltsgebühren einzuseßen habe; der Reichstag - hat sich diefer Anscchauung nit ganz verschlossen, vielmehr, wie dies bereits vorgetragen ist, in wiederholten Resolutionen seine Absiht dahin kundgegeben, daß mit einer Revision des Gerichtskostengeseßes auch die der Anwalts- gebührenordnung zu verbinden fei. Als nun aber im vorigen Jahre die verbündeten Regierungen mit einer Vorlage, betreffend die Abänderung der beiden Gebührengeseße, an das hohe Haus herangetreten sind, da hat leider die Angelegenheit niht die gehofte- Förderung gefunden. Allerdings muß i anerkennen, daß eine Ermäßigung der Gerichtskosten durch die Vorlage nur in ge- ringem Umfange angestrebt wurde ; allein der Reichstag ist doch nit auf die Alternative: „annehmen oder ablehnen“ beschränkt, der Reichs- % fonnte ja eine weitergehende Ermäßigung der Geri chtskosten beschließen, die Vertreter der Regierungen in der Kommission haben sogar und ih bin dem Herrn Vorredner äußerst verbunden, daß er dies konstatirt hat, die Mitglieder derselben ‘aufgefordert mit bestimmten Anträgen auf Ermäßigung einzelner Säße des Gerichts- kostengesetßes hervorzutreten.

Die Berathung in Jhrer Kommission hat nun aber leider eine Wendung genommen, die von den Regierungen in keiner Weise voraus- esehen werden fonnte. Daß eine m RiGuHd der Gerichtskosten- füge in weiterem Umfange beschlossen werden würde, darauf waren die Regierungen gefaßt, aber darauf konnten sie nicht géfaßt sein, daß nach den vorausgegangenen wiederholten Resolutionen des Reichs-

tages ihre Vorlage überhaupt keiner sahlichen Durhberathung in der

Kommission unterworfen worden ist. Die Kommission hat vielmehr und der Herr Vorredner hat dies bestätigt —, abgesehen von einigen allgemeinen Anregungen in Bezug auf Aenderung unsers Prozeßwesens, ih darauf beschränkt, lediglih die Frage ihrer Prüfung zu unterziehen, wie hoch si augenblicklih die Einnahme der im Dienst befindlichen Anwälte stelle, und welche Owen die von der Regierung gewahten Vorschläge auf die Minderung dieses Ein- kommens haben würden.

Der Hr. Abg. Kulemann ist felbst Mitglied der Kommission gewesen; da er mich aber provozirt hat, so wird er es mir niht ver- argen, wenn ih mich mit voller Offenheit über die. Thätigkeit der Kommission aus\prehe. “Meines Erachtens hat die Kommission eine viel zu weit gehende Rücksiht auf die Lage der augenblicklich im Dienst befindlichen Anwälte genommen, eine Rüksichtnahme, wie sie bei anderen in Erwerbsverhältnisse einschneidenden E der Neuzeit nit in gleiher Weise eingetreten ist. Der T er muß für die Zukunft arbeiten, er darf niht bloß die Verhältnisse der augenblicklih lebenden Generation im Auge haben. Wenn also von den verbünde- ten Regierungen behauptet war, daß ein Theil der Gebührensäge der Anwälte den wirklichen Werth der betreffenden Leistungen übersteige, so mußte diese Behauptung in der Kommission geprüft, und soweit ein Mißverbältniß als vorhanden angenommen wurde, dieses Miß- verhältniß wenig\tens für die Zukunft abgestellt werden. Eine ganz andere Frage ist die, in wieweit nun das neue Geseß Anwendung finden sollte für die bereits im Dienst befindlihen Anwälte. Das i} eine Frage, die dem Bereich der Uebergangsbestimmungen angehört, und in diesem Bereich is es zulässig, Billigkeitsrücksihten Rehnung zu tragen. Es hätte also z. B. in Frage kommen können für diejenigen Anwälte, die sich an Orten geringen erkehrs, am Sitze von Amtsgerichten im Vertrauen auf die bisherigen Gebührensäte niedergelassen hätten, ob für diese Anwälte die bisherigen e wenigstens theilweise oder für eine gewisse Zeit zu belassen, oder ihnen eine andere Aus-

leihung zu gewähren sei, um sie für die Vereitelung der

offoungen, welche sie bei ihrer Niederlassung hegen konnten, zu entschädigen. Allein, die Kommission ist leider diesen Weg nicht gegangen. Selbst der eventuelle Antrag, für welhen, wie ih anerkennen muß, der Herr Vorredner gestimmt hat, nämlih der An- trag, wenigstens einstweilen die materiellen Bestimmungen der Geseßzesvorlage einer Prüfung zu unterziehen, auch dieser eventuelle Antrag ist abgelehnt worden. Die Kommission hat jede weitere sahliche Dur{berathung davon abhängig gemacht, da zunächst gewisse statistische Erhebungen über die Einnahmeverhältnisse der Anwälte und über die Shmälerung, welche dieselben durch die Vorschläge der Regierungen erfahren würden, angestellt würden. Dadurch, meine Herren,

Steckbriefe und Untersuhungs8-Sachen.

r tvol treckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

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* rungen, durch diesen Mißerfolg entmut

Ein fernerer Hauptübelstand liege in der.

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6 ist leider di An eit ich weiß augenblicklich keinen besseren Auvdrud ‘auf ein odtes Geleise e Ich habe mi an die Regie- rungen der grô a Bundesstaaten mit der Frage gewendet, ob sie es für

-nu dzhalten, die von der Kommission ge- M hmen. Sotveit mir die Antwotten

der gefallen. A i : Y : ‘Jch will nun keineswegs behaupten, daß die verbündeten Regie- higt, die Reform des Prozeß- kostenwesens überhaupt aufgegeben hätten, aber ih glaube doc, -daß die Regierungen gut thun werden, wenn sie zunähst abwarten, ob diejenigen Herren, welche in der Kommission dazu mitgewirkt haben, dié Angelegenheit auf dieses todte Geleis zu fahren und diese Er- wägung möte ih auch dem Herrn Vorredner ans Herz legen —, ob

+ die B Hülfe dazu leisten werden, die Sache wieder auf die fahr-

bare Bahn zurückzuschieben. - : L

Der Herr Vorredner hat nun den Gesichtskreis seiner Erörte- rungen noch bedeutend erweitert. Er hat nicht mit Unrecht darauf hingewiesen, daß ein Theil der Beschwerden über die hohen Kosten dadurch vermindert werden. könnte, wenn das Prozeßverfahren über- haupt einer Vereinfahung unterworfen würde, und er hat eine ganze Reihe ‘von Erinnerungen und von Vorschlägen in dieser Beziehung vorgebracht, die si Led au auf die Mängel des Strafverfahrens erstreit haben. eine Herren! Der Herr Vorredner wird nun wohl nicht erwarten, daß meinerseits eine Außerung auf diese einzelnen Anregungen abgegeben wird; ih nehme das um so mehr an, als ex mir überhaupt keine Mit- theilung davon gemacht hat, daß er die Frage der Reform unseres Civil- und Strafprozeßverfahrens in den Bereich seiner Anregungen ziehen werde, Jh bin natürli nit in der Lage, die Stellung der verbündeten Regierungen gegenüber den hervorgetretenen Vorschlägen irgendwie zu präzisiren. Jch kann meinerseits dem Herrn Vorredner nur anheimstellen, im Wege eines Ania anns feine Vorschläge dem hoben Hause zu unterbreiten; dann würde ih eher in der Lage sein, mi mit den verbündeten Regierungen in Verbindung zu seßen, und könnte dann vielleicht zu den einzelnen Theilen seines Antrages Stellung nehmen.

Wenn ih mich nun aus\{hweige über die Anregungen, die Hr. Abg. Kulemann gegeben hat, so wird er mir das nicht dahin aus- legen, als ob die Reichsverwaltung der Richtung, in welcher diese Vorshläge ih bewegen, ablehnend gegenüberstehe. Jch bin dem Herrn Vorredner dafür sehr verbunden, daß er Aeußerungen beute von der Tribüne wiederholt hat, die ih vor ungefähr zwei oder drei Sahren hièr abzugeben die Ehre hatte, und die, glaube ih, hinreihend an den Tag legen, - daß die Reichsverwaltung durchaus die Ansicht des Herrn Vorredners theilt: daß unser Prozeß- versahren einer größeren Vereinfahung bedürftig ist, nament- lich zu dem Zwecke, um den mittleren Volksklassen die Verfolgung des Rechtsganges zu erlei{chtern. Aber der Herr Abgeordnete wird als einsihtiger Jurist sih au der Einsicht nicht verschließen, daß unsere Prozeßordnung ein organishes Ganzes bildet, in welhem ein S(chlag tausend Verbindungen regt, und daß gerade bei einem vorzugsweise organischen Geseß es außerordentlich \{chwer ift, einzelne Theile heraus» zunel,men und einer Reparatur zu unterwerfen, daß vielmehr für so tief greifende Uebelstände, wie es größtentheils diejenigen sind, welche der Herr Vorredner hervorgehoben hat, nur dur eine weitergehende Revision der Prozeßordnung Abhülfe geschaffen werden kann.

__ Abg. Petri: Es sei {hwierig, die Gerichtsvollzieher, so wie sie gege E beschäftigt seien, zu Stáäatsbeamten zu machen. Das Maß iyres Einkommens hänge vollständig von ihrer Zuverlässigkeit ab; der Eine, der seine Aufträge ra\s{ch und pünktlich erfülle, habe viel zu thun, ein Anderer wenig; erc deshalb nit billig, Beiden ein gleiches Gehalt zu geben.

Abg. Dr. Meyer (Jena): Die Ausführungen des Abg. Kulemann gäben nur seine persönlihen Ansichten wieder; er habe nicht als Vertreter der Fraktion gesprochen; er (Redner) gebe deshalb auf seine Behauptungen nicht weiter ein. Die

nsiht des Staatssekretärs, daß eine Ermäßigung der Prozeß- kosten zunächst bei den Anwaltsgebühren einseßen müsse, theile er nicht. Die Alidaltsgebühren könnten sehr wohl eine Er- mäßigung vèrtragen, aber auch ¿die Gerichtskosten verdiènten eine Ermäßigung, ihre Höhe werde in weiten Kreisen der Bevölkerung als eine übermäßige empfunden. Wenn die ver- bündeten Regierungen sih entshlössen, eine Vorlage ein- zubringen, welche die Einwendungen gegen die früher vor- geschlagene Herabsezung der Anmwaltsgebühren berüdcsichtigte und gleichzeitig eine Ermäßigung der Gerichtskosten enthielte, würde eine Einigung wohl möglich sein.

Abg. von Buol : Er wünsche auch, daß das Werk einer allgemeinen Revision der Prozeßkosten nicht ruhen möge. Die g müsse er gegen die vom Staatssekretär erhobenen Vorwürfe in Schuß nehmen. Erstens seien ihre Arbeiten in die allerleßten Tage der Session gefallen und dann seien die Wünsche der Kommission bezüglich der statistischen Erhebungen niht so ganz unbegründet gewesen.

Das Gehalt des Staatssekretärs wurde bewilligt.

Bei dem Titel „Ausgaben zur Ausarbeitung des Ent- wurfs eines bürgerlihen Geseß buchs“ bemerkte der Staat sekretär von Schelling: Es sei ein erfreulicher Gedanke, daß an demselben Tage, an welchem diese Position der Be- \hlußfassung des Reichstages unterliege, auch der Bundes- rath in Be ug auf diese Angelegenheit einen Beschluß gefaßt habe. Er ha e beschlossen, daß der Entwurf nebst den Moti- ven durch den Druck veröffentlicht und dadurch der allgemeinen Kritik unterbreitet werde.

Der Titel wurde bewilligt, desgleichen der Rest des Etats der Reichs-Justizverwaltung.

Bei dem Etat des „Reichs-Eisenbahnamts“ \sprach der Abg. Dr. Hammacher den Wunsch aus, daß ein Aufrüdlen der Subalternbeamten in diesem Amt in gleihmäßiger Weise mit

Annen. d dieselben alle verneinend aus- | Lin Ungünstiges, “D

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den Subalternbeamten der übrigen dem Reichsamt des Jnnem |

unterstellten Aemter ermögliht werde.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Schulz: Das Avan-

cement ‘innerhalb des » 2 E sei allerdingz

. ‘Der? Vorslag (des Vottediners sei aber von großer Tragweite auf’ die anderen Ressorts: ‘und würde dabei E Besserstellung jener Beamten wohl au nicht herbeisühren.

Abg. Schrader hielt den Wunsh des Abg. Hamm für berechtigt, verkannte aber auch die Shwierigkeiten nitt, die seiner Erfüllung entgegenständen. Ein :Durchrangiren dieser o O mit denen der anderen Aemter ane nitt möglich.

Der Etat wurde bewilligt.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

Der Präsident theilte mit, daß der Geseßentwurf, betreffend die Ausnahme einer N für Zwecke der Verwaltung dez Reichsheeres, eingegangen sei.

Um 1 Uhr vertagte sih das Haus auf Mittwoch 1 Uhr,

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Ge: setzes, betreffend die Aufnahme einer An leihe für Zwele der Verwaltung des Reichsheeres, zu gegangen.

: 8. 1. Die Avufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 278 335562 «

für die in der Anlage ausgeführten Zoe wird genehmigt.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die nah §. 1 erforderli Geldmittel im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diese Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlih sein wird, eine verzinsliche, nach den Besminuntes des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Geseßbl. S. 339) zu ver- waltende Anleihe aufzunehmen und FPRRPAE Rae auszugeben,

Die Bestimmungen in den §8. 2 bis 5 des Gesehes vom 27, Jo nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Geseßbl. S. 18), finden auch auf die nah dem gegenwärtigen Aaleho aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schaßanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auh für einen längeren Zeitraum als vier Jahre auÿ- gegeben werden dürfen.

Der Ueberschlag der einmaligen Ausgaben für die Verwaltung des Reichsheeres aus Anlaß der eung der Wehrpflicht ergiebt; a. für Preußen 2c., aus\{hließlih Elsaß - Lothringen 212 901 970 #, für Elsaß - Lothringen 289 700 6; b. für Sachsen 19 296 475 A; c. für Württemberg 13 683400 A Dazu Quote von Bayern 32 164 017 A Ueberhaupt also 278 335 562 M

Außerdem treten an fortdauernden Ausgaben zu dem Reichshaus- halts-Etat für das Etatsjahr 1888/89 bei VI. für die Verwaltung des Reichsheeres hinzu: für Geldverpflegung der Truppen 114 250 (Preußen); 10400 M (Sachsen); 8000 (Württemberg), zusam: men 132 690 „G Ferner Garnifonverwaltungs- und Serviswesen 203 009 A (Preußen); 17 820 A (Sachsen); 13 500 4 (Württem berg), zusammen 234 320 4 Dazu Militärverwaltung vor Bayern 48 004 e, mithin Summa VI. 414974 M Ferner tritt hierzu bei XLI. Reibs\huld (Verzinsung) 2 800 (00 #, so daß also die fort dauernden Ausgaben zusammen {ih belaufen auf 3214974 4 Diese Ausgaben sind dur Matrikularbeiträge aufzubringen.

In der Begründung der Vorlage heißt es: „Der dem Reihs- Age unterm 9. Dezember 1887 zur verfassungsmäßigen Beschluß| nahme vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, bezroeckt, die Fahl der Streiter unserer Krieg8macht be trächtlih zu vermehren. urch das Gesen soll ermöglicht werden, die älteren Mannschaften als künftiges 2. Aufgebot der Landwehr schneller zusammenzuziehen, um von Anbeginn des Krieges alle jüngeren Kräfte zur Vertheidigung der Grenzen verwenden zu. können. Damit aber diese Steigerung der persönlichen Kräfte wirksam werde, müssen dieselben kriegsmäßig organisirt und ausgerüstet werden. Die erheischen ebensowohl die militärishen Interessen, wie volkswirthscaftlihe und Menschlihkeitsrücksihten. Truppen, welchen es an dem zur Kriey führung Nothwendigen mangelt, leisten wenig und leiden viel. X tiefer das Kriegsaufgebot in alle bürgerlichen Verhältnisse eingreif je mehr Familienväter von demselben betroffen werden, um so dringen der ist es Pflicht, sie mit Wehr und Waffen, mit Kleidung und Feld: ausrüstung auf Beste zu versorgen. Die Zeit für die Vor bereitungen zur Abwehr eiutretender Kriegsgefahr ist uns unte heutigen Verhältnissen knapp zugemessen. Sie reiht nicht aus, um Kriegsmaterial in nennenswerthem Umfange zu beschaffen. Wir haben mit der Wahrscheinlihkeit zu renen, daß wenige Tage na erfolgtem Mobilisirungsbefehl die Feindseligkeiten beginnen und daß wenige Wochen später der entscheidende Zusammenstoß der Massen erfolgt. Nur ein kleiner Theil des Kriegsbedarfs kann in der Zwischen zeit dur Kauf oder durch Requisitionen auf Grund des n leistungsgeseßes im Lande beshafft und rechtzeitig an die Bedarsb punkte befördert werden, zumal die Eisenbahnen durch Truppe beförderungen fast ganz in Anspruch genommen sind. Alles übrigt Material, dessen die Militärverwaltung zur kriegsbereiten Aufstelu des Heeres bedarf. muß im Frieden vorräthig gehalten werden und für die geplante Heeresverstärkung insoweit neu zu beshaffen, als. d nicht Deckung in bereits vorhandenen Beständen - findet. werden, soweit sie hierfür irgend brauhbar und verfügbar sind, au zur Ausstattung der neuen Heeresverstärklung verwendet werden, zum jede weitere Vermehrung der Materialbestände die Verwaltungsorgant wie die Truppen neu belastet. Die Beschaffung des Mehrbedarfs at Kriegsmaterial für die geplante Verstärkung der Kriegsmacht bedin(h wenn sie bei eintretendem Kriege in ihrer vollen. Tragweite wirksatt werden soll, eine einmalige Ausgabe, welche sih, unter Hinzurechnun der Kosten für Herstellung fiskalisher Unterbringungsräume, nah det Anlage zu §, 1 des Gesetzentwurfs für sämmtliche Kontingente au

78 335 562 M stellt. Diese Summe dur eine Ergänzung det Etatsentwurfs für 1888/89 anzufordern, war nit angängig, da d bia erscheint, mit den Beschaffungen sofort und ohne dit Verabschiedung des Reichshaushalts-Etats abzuroarten, vorzugehen.“

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells{- 6, A ee balten, | L R 7. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchuugs - Sachen.

[53516] Steckbriefs-Erledigung.

Der diesseits unter dem 15, Januar 1883 hinter den Kaufmann Karl Hermann Friedrih Puls, ge- boren am 18. Oktober 1844 zu Berlin, wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten T. III, D, 30. 83 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 24, Januar 1888. Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht L

genommen.

[53515]

[63517] Stéckbriefs-Erlédigung. Der gegen die unverehelihte Adelheid. Kolinski, geboren au 11. August 1857 zu Danzig, wegen Ur- ndenfälshung und unbefugter Annahme des Adels- s Pa in den Alten T. Il. d, 735,/82 unter ‘dem 8: November 1882 erlassene und unter dem 20. Juni

[53518]

1883 erneuerte Steckbrief wird hiermit zurück-

Berlin, den 28. Januar 1888. Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht I.“

Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Verlagsbuchhändler Paul Luniß aus Brandenburg a. einfahen Bankerutts und Unterschlagung Unter dem 23, November 1887 erlassene und unter dem 14. Jas. nuar 1888 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen. j Potsdam, den 27. Januar 1888,

Der Untersúüchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

Mt forberung, “Nachdem die Ersayreservisten 1. Klasse: 1) Amberger Franz Xaver, geb. 10.

2) A Anton, Reilhäng, Gemeinde selbst im Aufenthalte,

ewandert zu sein und H., wegen betrüglichen resp.

anberaumt.

und dann ihre

anuar 1862

in Pieka, zuleßt im Aufenthalte in Wein- hartsau, Gemeinde Medea s, und

eb. 19. lossersberg, zuleßt da-

hinreihend-verdächtig e ohne Erlaubniß aus-

; ch gegen die Vorschrift des . 360 Ziffer 3 des R.-St.-G.-B. verfehlt zu haben, ist zu deren Aburtheilung Termtn auf Dienstag, den 6. März 1888, Vormittags 49 Uhr, bei dem Schöffengeriht des K. Amtsgerihts Viechtah

Zu diesem Termine lade ich die Obengenannten mit dem Beifügen, daß auch bei unentshuldigtem Ausbleiben zur S aa

erurtheilung auf dem K. Landwehrbezirkskommando Straubing gemäß §. 472 der R.-St.-P.-O. abgegebenen Erklärung

L

d. d, 1. Ifd. Mts. erfolgt. Die Vertretung durd einen Vertheidiger ist statthaft. Viechtach, den 7. Januar 1888. Der Amtsanwalt : Zur BeglaubiBn: Der K Gerichtsschreib ur Beglaubigung: Der K. Gerichtsschreiber : (L. 8.) Schuster.

Juni 1859 în

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2) Zwangsvollstreckungen Aufgebote, Vorladungen u. dgl

[44750] Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Haberkern hier hat dd Auf ebot der angeblich ihm äbhanden gekommen Aktien Nr. 1 bis incl. 6, 10 bis incl. 16, 283 bi! Men 10 V Biattruee Bersvll sat

nel. er Spandauer Dam ahrts- sellshaft über je 300 Reichômark beantragt. Die

eschritten wird rund der von

spätestens in dem auf

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| glaubhaft anzeigen :

| wird der unbekannte Inhaber dieser Prämienguittung

Die leßteren F

ber der Urkunden werden aufgefordert, \päte- ens in dem auf den 26. Juni 1888, ormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen

d. Berlin, den 26. September 1884. Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 54.

[25026] Aufgebot. i j

Der Fabrikant Abraham Gerson Müller, hieselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eddelbüttel, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der Lébensversiherungs-Police Nr. 14582 (Nr. 235 des Hamburger Policenbuches), ausgestellt von der Caisse générale des Familles in Paris am 183. April 1870, groß Frcs8. 5000,—, zahlbar am 30. März 1887 an den Antragsteller. :

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

Donnerstag, deu 5. April 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, immer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine feine Rubte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. amburg, den 12. August 1887. : Das Amtsgeriht Hamburg, Civil-Abtheilung V, ur Beglaubigung : : Romberg Dr., Gerichts-Secretair.

160] Aufgebot.

Auf Antrag des Opernsängers Rudolph Grebe in Aachen und der Ehefrau Marie Erpenstein, geb. Grebe, in Hildesheim, als legitimirter Erben des weil. Rechtsanwalts und Klosterreceptors a. D. August Grebe in Hildesheim, Beide vertreten dur den Rechtsanwalt Schümann zu Hildesheim, welche

daß der verstorbene Rehtsanwalt und Kloster- receptor a. D. August Grebe zu Hildesheim sein Leben bei der Deutschen E e Gesellschaft zu Lübeck laut Police Nr. 5552 sür Ct ® 3000 versichert habe, daß aber die von der Gesellschaft durch ihren Agenten Adolph Meyer in Hildesheim am 4, Mai 1886 aus- gestellte Quittung Nr. 42088 über 192,75 Prämie für die Zeit vom 4. Mai 1886 bis zum 3. Mai 1887

verloren gegangen sei,

aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf x Dienstag, den 9. März 1888, Vormittags 11 Uhr, : angeseßten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgeriht zu melden, auch die Prämienquittung selbst vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Lübeck, den 23. Juni 1887. Das Amtsgericht. Abtheilung Il. Asf\chenfeldt Dr. j Veröffentlicht : Fi ck, Gerichtsschreiber.

[51246] Aufgebot. Der Privatier Joh. Martin Hartmann II. zu e: a. M., vertreten dur die Rechtsanwälte arl Wertheim und Justizrath Dr. Scerlenzky zu Frankfurt a. M., hat das Aufgebot des von dem Königlichen Hauptsteueramte zu Frankfurt a, M. unterm 10. Februar 1886 an die frühere Handlung Georg Schmidt & Cie. daselbft über die von leßterer am genannten Tage im hiesigen Packhofe niedergeleg- ten 4 Ballen (sign. G. 8. & Co. 6026/29), enthal- tend (602 kg brutto, 578 kg netto) unbedruckte wollene Tuchwaaren, ertheilten, von der Handlung Georg Schmidt & Co. dem Joh. Martin Hart- mann I. verpfändeten und übergebenen Niederlage- \heins beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem anderweit auf Dienstag, den 7. Februar 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine * Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. raukfurt a. M., den 14. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[46278] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns A. Goldstaub in Neubrandenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Brehm daselbst, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels über 719 6, aus-

estellt am 5. Mai 1887 von der Firma Albert

echelhäuser in Rheydt, zahlbar am 31. Juli 1887, acceptirt von Otto Schroeder in Marienburg, girirt vom Aussteller an die Firma Knublauch und Heller- manns in Weylar, von dieser an Firma : Wronker in Neubrandenburg, Und von ui in blanco girirt an den Antragsteller, aufge ordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf- gebotstermine,

den 10. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerihte Ziwmer Nr. anzumelden, und den Wee! vorzulegen, widrigen- falls derselbe sür kraftlos erklärt werden wird.

Marienburg, den 16. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. I. [53554] Aufgebot. Der Müller Heinrih Buxbaum in Pfungstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Schmeel in Darmstadt, hat das Aufgebot eines unterm 1. e 1884 von

August Zerbé in Frankfurt a. M. ausgestellten, auf

den Hofzahnarzt W. Kling in Hanau gezogenen un

von diesem acceptirten, am 30. November 1884 zahl baren Wewsels über 127 46, der angebli vernichtet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- efordert, spätestens in dem auf en 19. September 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem. unterzeichneten Gerichte Mar Bas Nr. 18, immer Nr. 12, anberaumten Auf ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. Hanau, den 27. Januar. 1888. * Königlihes Amtsgericht, Abtheilung I.

d „zu 4

[2157]

Auf

Auf Antrag der Besizer der belasteten nachverzeichneten

tag, den 9. bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden,

Antragsteller und Besiger des Pfandobjekts

Bezeichnung

ypothekenbuchseinträgen für fh Rechte ableiten zu können glau

innerbalb sechs Monaten, spätestens aber im Termine vom P Mon Fuli 1888, Vormittags 9 Uhr,

widrigenfalls die betreffenden Forderungen ' und sonstigen Rechte für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöst werden. 9 sonstig

der Forderung und Forderungsberehtigten

ebot.

obilien werden alle Diejenigen, welche aus den en, aufgefordert, soldhe

Datum des Eintrages

Stelle im Hypothekenbuch

| Fortlauf. Nr.

Sch{wabenbauer, Michael, Schreiner in Bodenstein, Seidl , Lorenz un S, Johann,

eide Bauern von Diepenried, Berger, Lorenz, Wirt in Bruck, Derselbe,

Derselbe,

Heindl, Anton, Bauer in Brunn, von Knott, Joseph, Haus- besitzer in Nittenau,

Neiger zu Bodenstein,

Erben zu Michelsberg, Riepel von Bruck, Riepel von Bru, von Auhof, Brunn,

von Wulkersdorf,

Magerl, Joseph, 41 Fl. 40 Kr. Dre(sler in Nittenau,

Derselbe, 25 Fl. Zinsen aus

Schottenhaml, Bauer, Wolfgang, Oekonom von Meiertshof, Eberwein, Johann, Oekonom von Kölbldorf, Eichinger , Alois, Bua in tohlstetten, Derselbe,

Hinterkohlstetten, Derselbe,

Nordhausen,

von Kohlstetten, Wankerl, Johann, | 58 Fl. restiger

Bauer von Stadl, Derselbe,

von Stadl

Katharina Lanzl , Wittwe von Stadl,

Herrmann, - Michael, | 267 lediger Oekonom von Fichtenhof,

beshreibung v. 17. März

\chillingsfristen; gemäß 4. April 1799,

Nittenau, den 21. November 1887. Königliches

Nittenau, 22. November 1887. (L. 8.)

15 Fl. Restkaufschillingsfrift an Anselm

d 15 Fl. Kapital der Georg Fries'schen

h | 550 Fl. Elterngut und Einsiß des Anton 500 Fl. Elterngut der ledigen Magdalena i 100. Fl. Kapital an Joseph Feldmeier L R s 2% Fl. Vermögen des Johann Wiedenhofer 50 Fl. Kapital des Johann Helmberger

Muttergut des Alois

Schottenhaml von Nittenau, dem unter Nr. 8 be-

zeichneten Muttergute desselben Alois

39 Fl. Arbeitslohn des Schneiders Wolf- gang Schäfferer von Maiertshof,

300 Fl. Kaufscillingsfristen des Georg Squierer, Ausnehmer von Kölbldorf,

24 Fl. Elterngut des Alois Eichinger von | 28, Kohlstetten, zuleßt in Quellenburg,

56 Fl. 15 Kr. restiges Fristengeld der | 28, Anna Maria Schillinger, Händlerin von

75 Fl. Elterngut des Michael Schillinger von Kohlstetten, zulegt Scharfrichter in 9g.

75 Fl. Elterngut der Barbara Schillinger

elterlicher Erbtheil der ledigen Bauerstohter Anna Brudckner

96 Fl. mit 4 0/0 verzinslihes Kapital der Barbara Beer, Inwohnerstocter

von Stadl, | 30 Fl. Kaufschillingsfristen an Leonhard Lanzel, Ausnehmer von Stadl l. 58 Kr. an verschiedene ín der den Beilagen beiliegenden, aber jeßt nicht mehr aufzufindenden geritl. Schulden-

ten Gläubiger als übernommene

(L. 8.) euschma Zur Beglaubigung :

Der Kgl. Gerichtsschreiber : Jechtl.

13. Februar | Bodenstein, ursprüng- 1826 lich Bd. I. S. 31 nun Bd. I1. S. 239.

Bodenstein, ursprüng- e rir

nun Bd. II. S. 248, Bruck Bd, I. S. 234,

Bruck Bd. I. S. 234.

3. März 1826

28, August 1828 gus

isb d. I. gnt, S

ursprüngl. Wulkers- dorf Bd.1. S. 35, nun Nittenau Bd. 111. S. 281.

Nittenau Bd. T. S, 139

Nittenau Bd. I. S. 139.

1 26. Mai 1826

7. März 1825

19. Februar 1848

16. November 1826 .

22, November 1826

März 1824

März 1824

Roßbach Bd. I. S. 36.

Schöngras Bd. I. S. 147.

Stösfling Bd. 1. S. 11.

Stöfling Bd.1.S. 12.

März

1824 Stöfling Bd.1.S. 12.

5. August | Thann Bd. I. S. 9, 1824

5, August 1835

27. Dezember| Thann Bd.1. S. 247. 1826

Thann Bd. I. S. 9.

Bodenstein, ursprüng- lich Bd. I. S. 63, nun Bd.1I. S. 242,

K 13, Februar 1825 aufgeführ- Rauf- ( 1826

Kaufbrief * vom J L

T

Amtsgericht. mann.

[40060]

Ausgebot.

O Urkunden : 1) Der als Schuldurkunde ausgefertigte Veber- eignungskontrakt vom 20. November 1848 Inhalts dessen die Wittwe Dorothee Winkler, geb. Grosse, in Schielo von dem Oekonomen Wilhelm Winkler I. daselbst 900 X Kapital, sowie ein freies Wohnungs- recht und einen Auszug event. eine jährliche Rente von 24 4 zu fordern hat;

2) der durch Ee Abschrift des Ueber- i t _23. Dltober 1 363 gebildet eignungsvertrags vom 93. Dezember gebildele

Hypothekenschein, ursprünglich über 3000 6 Forde- rung des Ackerbürgers Heinrich Hartung in Günters- berge an den Ack@erbürger August Hartung daselbst lautend, nach Abschreibungen jeßt noh für 336 M. Forderung der ledigen Karoline Hartung gültig;

3) der Kontrakt vom 11./30, Dezember 1865 und die Cession vom 3. Juli 1866, aus welchen in Ver-

; 30. November 1871 bindung mit den Kontrakten vom jz Zanuar 1872

und 20,/28. März 1877 dem Oekonomen Ludwig Möhring in Sarfelde gegen den Handelsmann Christian Hempel und dessen Ehefrau Johanne, geb. Franke, in Neudorf eine Forderung von 900 M.

zusteht; : 4) die Schuld- und Pfandvershreibung vom

1 | 20,/24. Mai 1870 über 267 #4 53 4Z§ Forderung

der minorennen Emilie Rienaecker, jeßt verehl. Bier- fahrer Schulz in Halberstadt, an den Tischlermeister Emil Rienäckter in Güntersberge

find anaoliA E gegangen, bezw. vernichtet.

aben eh 1) der Ockonom Wilhelm Winkler Il. in elo, i

/ zu 9) der Ackerbürger August Hartung in Gün- ersberge ,

zu 3) der Oekonom Karl Möhring in Siptenfelde, i der Tischlermeister Emil Rienaecker in Güntersberge 7 das Aufgebot und die Kraftloserklärung der-

selben beantragt.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 22. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- ebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur-

nden vorzulegen, MOLAens die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen: wird.

November 1887.

érode , den 7. j P {x en

gez. Bezzenberger.

Anhaltishes Amtsgericht. Pannier.

[31188]

Gabriel Levi Schloß hier hat das Aufgebot der nachverzeichneten, auf ihn als jeßigen Gläubiger und auf Daniel Ecktardt und dessen Chefrau Elisabethe, geb. Höfling, hier, als Schuldner, lautenden Hypo- thekenurkunden des unterzeichneten Gerichts resp. der Mee den Herzoglichen Kreisgerihtsdeputation hier- elbst :

a. vom 19. Juni 1868 und resp. 31. Januar 1884 über ein Darlehn von 150 Fl. rhn., jeßt nur noch 100 Fl. rhn., zu 4% (ursprüngliche Gläubigerin Margarethe Beypuß, geb. Höfling, in Häselrieth),

b. vom 18. Dezember 1873 resp. 27. April 1880 über ein Darlehn von ursprünglich 115 Fl. rhn., jeßt nur noch 50 M, zu 6/o,

V eat L Mai s Due ein Darlehn, van L - zu 69/0, wofür na pt. Z. 1 05.0 6. 10 des Hypothekenbuchs fir Étemar,

1) 4 Wohnhaus Hs. Nr. 160 mit Zubehör im Stadtflur Themar Pl. Nr. 279 und 280 Hpt.

Nr. 182 9) Aer in der Heeg Pl. Nr. 3273 Hpt. Nr. 2716, e Ae in der alten Heeg Pl. Nr. 3499 Hpt. Ti , 4) Wiese, Acker am See, Pl. Nr. 3537 Hpt. Nr. 2975, jeßt an Stelle von 2—4 zufolge der Separation der Flur Themar: a. Aer und Wiese am See Pl. Nr. 1264 Hpt. Nr. 5001, b. Acker im Wachenthal Pl. Nr. 20524 Hpt. Nr. 5002 : verpfändet snd, mit dem Bemerken beantragt, daß die genannten Urkunden ihm abhanden gekommen und nich aufen seien. Es wird daher von uns Aufgebotstermin auf Montag, den 16. April 1888, Vormittags 11 Uhr, anberaumt und werden die Inhaber der oben be- riebenen Urkunden aufgefordert, ihre Rechte \päte- tens im Aufgebotstermin in Person oder dur einen genügend legitimirten Bevollmächtigten \chriftlich oder mündli anzumelden und die Urtunden vorzu- legen, widrigenfalls die leßteren für kraftlos erklärt un De darin bestellten Hypotheken werden gelöst werden. Themar, den 28. September 1887. i Herzoglikee E He

[53555]

ebot. Von Seiten des“ Kirhen-Vorstandes zu Metelen

den verstorbenen Wollspinner Anton bon hen verstockenes Dan S thus von Wirts Naa 10 Nr. 2

Stockamp und tr

5 Nr. 98 blote Lauge bean-

Si werden alle Eigenthums-Prätendenten E ib wia e pen ane iger den vor neten Grundstücken in dem am A ericht den

2, Mai c., Vormittägs 11è

Aufgébotstermine anzumelden, wid "fe fie bamit è e anzumelden, n e eh. chlossen werden und die Páftorat zu Metelen als Eigenthümerin eingetragen wird.

Bur furt, 23. Januar 1888. Königliches Amtsgericht.

(53657 Aufgebot.

Demnahh der Großköther Chr. Schulze in Volkers- heim zur nothwendigen Verbreiterung des Kommu- nikationsweges Mahlum-Nienhagen von dem zu einem Gehöfte No. ass. 58 in Volkersheim ge- örigen Hofraume, Plan Nr. 33, ein Theilstück zu 74 Qu.-Ruthen = 1 a 57,5 qm an den Kreis-Kom- muüalverband Gandersheim im Wege gütliher Ver- Tae en eine Kapitalentschädigung von 30 M. pro Qu.- he = 225 M bgeineten hat, so werden nah Vorschrift des Geseßzes Nr. 18 vom 20. Juni 1843 alle tetenigen, welche Ansprüche an das ab- zutretende Grundstück oder die apitalentshädigung u E vermeinen, damit ediktaliter ga ihre Re te an dem zur Auszahlung des Fapitals auf Mittwoch, den 21. März d. J.- Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Anitsgerichte / angeseßten Termine geltend zu machen, widrigenfalls elben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und mit der M des Kapitals verfahren werden wird. Lutter a. Bbge., den 20. Januar 1888. Herzogliches Amtsgericht. Hartwieg.

[53556] Aufgebot. Im Grundbuße von Metelen Stadt steht Band 11. Bl. 100 auf den Grundftücken der Nifkarie fidelium animarum Flur 2 Nr. 770/297, 771/297 nebst Wohnhaus ein Kapital von 375 Thlr. für Friedrih Lammersmann in Coesfeld aus der Urkunde vom 20. September 1802 eingetragen. Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß sie getilgt sei, E : Demnach werden alle Diejenigen, welche an die- ry Ansyrühe zu machen haben, dea aufge- ordert, diese in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 2. Mai c., Vormittags 112 Uhr, an- stehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeshlossen werden und die Post im Grund- buch gelöscht wird. Burgsteinfurt, 23. Januar 1888.

Königliches Amtsgericht.

[52995]

Das hier heimathsgehörige Bark\chiff Theodosius Christian Untersheidungs-Signal E. F. N. B. hat am 18. Januar 1887 unter U des Schiffs-Kapitäns Parnow mit einer nah Hartlepool bestimmten Ladung Holz den Hafen von Mobile- in pes arn V den Bestimmungsort aber bisher nit erreicht. d Alle Dietenigen, welche über den Verbleib des Schiffs und der Personen der Schiffsbesazung Aus- kunft zu geben vermögen, werden aufgefordert, hier- von dem unterzeihneten Seecamte bis zum 15. März 1888 Anzeige zu machen.

Danzig, den 25. Januar 1888. Königl. Preuft. Seeamt.

(63524) Nachsteheudes Aufgebot. f Es ist die Todeserklärung nachstehender Per- onen :

1) des Matrosen Wilhelm Friedrih Mos Witt, geb. am 19. Dezember 1851 zu Kamminke, Sohn der daselbst verstorbenen Büdner Martin Carl Christoph und Marie, geb. Radloff-Witt'\hen CEhe- leute, welher im Frühjahr 1869 mit dem Schiffe „Ariel“, Kapitän Krüger, in See gegangen, in Memel auf das Rostocker Schiff „Herzog Georg“ über-

etreten und in Amerika abgelaufen ist, wo er nach

seiner im Herbste 1874 ertheilten leßten Nachricht n San Franzisko als Kellner gedient hat, seit dieser Zeit aber verschollen ist, i

9) des Matrosen Eduard Friedrih Johann Rigrow, geb. am 20. Oktober 1849 in Swinemünde, Sohn des verstorbenen Revierlootsen Christoph Eduard Riyprow und der verstorbenen Anna Marie Caroline, geb. Sanow, welcher am 5. Juni 1872 von Kiel, wo er als Ersay bei der I. Werstdivision angestellt war, desertirte, seit dieser Zeit aber verschollen ist,

3) des Arbeiters Albert Wilhelm Chlert aus Westswine, circa 54 Jahre alt, welcher im Jahre 1868 \sich zum Eisenbahnbau in Kiel begeben 1nd seit mindestens dem 1. August 1868 keine Nachricht von fih gegeben hat,

4) des Seefahrers Carl Johann Wilhelm Lenz, geb. am 16. Februar 1846 zu Swinemünde, Sohn der verstorbenen Arbeiter Johann Martin ‘und Ca- tharine Marie, geb. Alberts-Lenz'shen Gheleute aus Swinemünde, welher am 27. April 1869 für das Schif „Heinri Rodbertus* ausgemustert, am 6. Mai 1869 nach Hudikswall in See gegangen, im August 1869 in Newcastle vom Schiffe entwichen ist, zuleßt im Januar 1876 aus Hikike in Westindien geldrieben, seitdem aber keine Nachriht von #ich gegeben hat, j

Pei dem unterzeichneten Gerichte in Antrag gebracht worden, und zwar: /

ad 1 von Tinte S{wester Frau Seeck, Wilhel- mine Sophie Marie, geb. Witt, zu Swinemünde,

ad 2 von seinem Vormunde, dem früheren Musiker Carl Krohn zu Stettin, |

ad 3 von seiner Ehefrau Friederike Marie Christine Ehlert, geb. Gürgens, zu Anklam,

ad 4 von seinen Geswistern a. dem Seefahrer

Johann Lenz zu Swinemünde, þ. der Frau : mann low, Marie, geb. 6 chendaselbi,

Frau Schläthtermeifter Anna zu Zirhow.

werden daher die vorbezeihneten Personen bezw. ihre Es

b vember 1888,

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Pastorat daselbst das ‘der für

gev. 5 dem Seefahrer Wilhelm Le enk t : d. der Frau Scläctern ‘Hudbolz, geb. Len,

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