1888 / 46 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

mi E Ee e ch2 Jer METECEC Vet Ed S S Si ad G pi HG gie E

166940] Oeffentliche Zustellung. j In Sachen des Kaufmanns Friedrich Cleruent in Frankfurt a. M,., vertreten durh Rech!sanwalt Dr. Lang daselbst, gegen scine Ebefrau, Johanna hilippine Clement, geb. Demulh, früher zu Frank- N a. M., jeßt mit unbekanntem Aufenthaltsort «abwesend, wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Franksurt a. M. auf Dienstag, den 17. April 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i: Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 15. Februar 1888. Gerichts\chzeiber des Königlichen Landgerichts.

156938) Oeffentliche Zustellung. ;

Die Fran Emilie Auguste Witt, geb. Koch, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stein hier, lagt gegen ihren Ehemann, den Militär-Anwärter Theodor Bernbard Witt, zuletzt hier, jeßt unbekann- ten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Ghe- Lruchs auf Ehescheidung, mit dem Antrage: die Che der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein s{chuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rehts- streits vor die 13. Civilklammer des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin auf

den 28. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr,

Jüdenstraße 59, IT Treppen, Zimmer 75,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Änwalt zu bestellen. :

Zum Zwedke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 7. Februar 1888,

Funke, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts L, Civilkammer 13 I].

456939] Oeffentliche Zustellung.

Die vercbelihte Stellmacher Rückert, Anna Ida, geb. Frenzel, zu Brandenburg a. H., vertreten durch den Rechtsanwalt Runge hier, klagt gegen ihren Chemann, den Stellmacher Chriftian Wilhelm Rückert, zuleßt hier, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Versagung des Ünterhaïts und bösliher Ver- lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende chelihe Band zu trennen, den Beklagten für den allein s{zuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. Juni 1888, Vormittags 10} Uhr, Jüdenstraße 59, Il Treppen, Zimmer 75, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klaae bekannt gemacht.

Berlin, den 14. Februar 1888,

F unke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13 Ik.

[56956] Vekanntmachung.

In Sachen der Anna Aufinger, Maurersfrau hier, gegen Jakob Aufinger, Maurer, früher hier, nun un- bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, hat das Kgl. Landgericht München I. die. öffentlihe Zu- stellung der Klage des Kgl. Advokaten und Rechts- anwalts Neischle dahier bewilligt und if zur Ver- handlung über diese Klage die öffentlihe Sißung der I. Civilkammer vom Samstag, den 12. Mai 1fd. Jrs., Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Hiezu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Land- gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

. Der Klagsantrag lautet, zu urtheilen : Die Che der Streitstheile wird aus Verschulden des Ehemanns wegen CEhebruchs dem Bande nah getrennt und hat der Beklagte die Streits- kosten zu tragen beziehungsweise zu ersetzen.

Müncheu, den 15. Februar 1888,

Die Gerichtss{reiberei des Kgl. Landgerichts München I. Der Kgl. Obersekretär: (L. 8.) Nodler.

F06942] Oeffentliche Zustellung.

Die Taglöhners-EChefrau Christine Weidner, ge- borene Grau, von Hinterubhlberg, Gemeinde Gründel- hardt, Oberamts Krailsheim, vertreten durch Rechts- anwalt Krauß in Krailsheim, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Chemann Leonhard Weidner, auf Scheidung der Ehe, indem fie ‘beantragt, die von ihr mit dem Beklagten am 6. ‘März 1877 zu Gründelhardt geschlossene Che wegen bösliher Verlassung von Seiten des leßteren ‘dem Bande nah zu trennen, und ladet den Be- agten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- treits wor die Civilkammer des Königlich Württem- bergischen Landgerichts Hall zu dem auf

Mittwoch, den 6. Juni 1888, i Vormittags 9 Uhr, festgeseßten Termin mit der ern, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelleu.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird déeser ‘Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schwälkisch Hall, den 9. Februar 1888,

Gerichts\reiberei des Königlichen Landgerichts.

‘Iustiz-Ref. Kleindien st.

156944]

Oeffentliche Zustellung uud Ladung.

Der Kgl. Kechtsanwalt Gaß in Amberg hat Namens der Stcumpfwirkersehefrau Johanna Mina Sqgulze in L in Sadsen gegen deren Che- mann, den Strumpswirker Friedrich Ernst Schulze, zuleßt in Amberg, nunmehr unbekanntea Aufenthalts, wegen Ehescheidung am 28. Januar präs. 10. Februar L. J. beim SgL Lte Amberg Klage erhoben.

Zur mündlichen rhandlung über diese Klage ladet derselbe den Beklagten Friedrih Ernst Schulze nter der Aufforderung, einen beim Kgl. Landgerichte Ambverg zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen und in der vom Vorsigenden der hiesigen Civilkammer

Mittivoch, den 23. Wai l. J., : Vormittags 9 Uhr, ; bestimmten Sizung zu erscheinen. In dieser wird beantragt werden:

Kgl. Landgericht wolle erkennen: As I. Die zwischen dem Strumpswirker Friedri Ernst Schulze und dessen Ehefrau Johanna Mina Shulze, geb. Einenkel, unterm 2. September 1882 abges{lossene Che sei dem Bande nach zu trennen; ITL. der Beklagte sei für den allein schuldigen Theil zu erklären; : : I. derjelbe habe sämmtlie Streitskostcu zu tragen. Dieser Auszug wird gemäß §. 187 der N.-C.- P.-O. auf Grund des die öffentlihe Zustellung be- willigenden Beschlusses der hiesigen landgerichtlihen Civilkammer hiemit bekannt gegeben. B: den 16.. Februar 1888. Der Ober-Sekretär des Kgl. Landgerichts. Bergler.

[56945]

Oeffentliche Zustellung mit Ladung. In Sachen Oelkler, Elisabetha, Oekonomenehefrau von Hafenpreppach, gegen Dedckler, Iohann Georg, aus Hafenpreppah wegen Ehescheidung wurde von der 1I. Civilkammer des K Landgerichts Bamberg zur Ableistung des durch Urtheil vom 25, November v. I. der Klägerin auferlegten Eides und zur Fort- seßung der Verhandlung die öffentliße Sißung vom Freitag, den 6. April l. J.,

früh 107 Uhr, dabier bestimmt, wozu an den Beklagten, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, hiemit öffentliche Ladung ergeht. Vamberg, den 15. Februar 18883. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg. Der Königl. Ober-Sekretär. (L. 8) Schwemmer.

[56901] Oeffentliche Zustellung. Der Schmiedemeister F. Schmidt zu Stolp, ver- treten durch den Nechtsanwalt Jacoby daselbft, klagt für fich und als Cessionar des Ober-Noßarztes MWeidefeld und des Kreis-Thierarztes Hoppe in Stolp gegen den früheren Lieutenant Grafen v. d. Golß, früher in Stolp, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus ciner Forderung für gelieferte Shmiedearbeiten resp. für thierärztlihe Behandlung der Pferde des Beklagten mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 162 4 60 „S zu verurtheilen, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolp auf den 3. Mai 1888, Vormittags 10} Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolp, den 11. Len 1888,

ruch,

Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts. [56909] Oeff-xnttiche Zustellung.

Die Banque de Metz mit ihrem Sige zu N vertreten durch ihren Direktor Vigneul, im Prozesse vertreten durch Recht8anwalt Stroever, klagt gegen den Galoschenfabrikanten Johann Robinet und dessen Ehefrau Marie, geborne Mangenot, früher in Mey, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf solidarishe Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von #4 1060,76 nebst 6 °/% Zinsen vom 24, Sanuar 1888, und ladet die Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die T. Civil- fammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Met auf den 9. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

: Kaiser, Gerichts\{reiber des Kaiserlichen Landgerichts,

[56907] Oeffentliche Zustelluug.

Die Gheleute Landwirth Ioh. Jof. Sühling und Maria Anna, geb. Cluse, im Kirchspiel Räsfeld, für fich und Namens ihres Vaters, Landwirths Johann Hermann Cluse daselbst, vertreten durch den Rechts- anwalt Brinkmann in Borken, klagen gegen den Tag- löhner Franz Tenbusch, früher zu Kirbspiel Räsfeld, jeßt verschollen, wegen einer Geldforderung von 100 Thlrn. 300 46 für Kost und Logis gemäß einer Vereinbarung, mit dem Antrage auf kosten- pflihtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 M nebst 59/9 Zinsen seit dem 20. Mai 1884 und vorläufige Vollstrekbarkeits-Erklärung des Urtheils, und laden den Beklagten zur tilindlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Borken i. W. auf

den 2. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Borken i. W., 6. Februar 1888.

/ Dieckhues, I. V. Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[56908] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige vorhinnige Aufseherin in der Ver- sorgungs8-Anstalt Julie Otto zu Kassel klagt gegen den E Carl Reinhard, früher in Kassel, jeßt unbekannt wo ? wegen rückständiger Miethe aus den Jahren 1884 und 1885 mit dem Antrage auf Zahlung des Restbetrages von 54 #, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Ab- theilung 3, zu Kassel auf den 20. April 1888, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaht mit dem Hinzu- fügen, daß der Klägerin das Armenreht be- willigt ist.

Aktz. C. 141/88 H. 6/88,

l -__ Wiecklow,

Gerih16\chreibex des Königlichen Amtsgerichts.

[56941] Oeffentliche Zustellung.

Der Theodor Hellekes zu Bonzelerhammer, ver- treten durch den Justizrath Gröning zu Arnsberg, flagt gegen 1) die Eheleute Bildhauer Theodor Buhmann und Theresia, geb. Hellekes, in Dortmund, 2) den Heinrich Hellekes, unbekannten Aufenthalts, wegen Auflassung aus dem Vertrage vom 20. April 1887 mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheëlen, die Auflassung der im Grundbuche auf den Namen

] Parzellen Flur IX. Nr. 242 und 244 zu Gunsten

des Klägers auf dessen Kosten zu bewilligen und ladet den Mitbcklagten ad 2) Heinri Hellekes zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg auf den 15. Mai 1888, Vormittags 9} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : 2am Zwecke der öffentlicen Zustellung twoird dieser Auszug der Klage bekanut gemacht. Arusberg, den 15. Februar 1888.

Betdcker, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerihts.

[56936] Oeffentliche Zuftellung. : Der Karl Heymann, Güterhändler in Rosheim, als Cessionär der Franziska Gruber, Wittwe von Josef Friedrich, gewesener Weinhändler, als Vor- münderin ihres Sohnes Ludwig Friedrich, beisammen zu Rosheim wohnend, zufolge Privatcession vom 10, Januar 1888, fklagt gegen den Bäckcrgesellen Josef Meyer,“ früher in Rosheim wohnend, zur Zeit ohne nähere Adresse in Paris fich aufhaltend, auf Ectheilung der Vollstre@ungsklausel, mit dem An- trage, Kaiserlihes Amtsgeriht wolle dem Kläger als Rechtônachfolger der Wittwe Gruber gegen den Verklagten die Vollstreungsklausel auf ein rechts- kräftiges Urtheil des Kaiserlichen Amtsgerichts Ros- heim vom 22. April 1887 ertheilen, die Kosten dem Verklagten zur Last legen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des ReVts- streits vor das Kaiserlibe Amtsgericht zu Rosheim auf Freitag, den 27. April 1888, Vor- mittags 9 Uhr. l |

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage E E

affner,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[56943] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Elisabeth Bremges, Ehefrau des S({lossers Johann Jendges zu Bell bei Odenkirchen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Busch zu Düsseldorf, gegen den vorgenannten Schlosser Iohann Jendges, früher zu Bell bei Odenkirchen, jeßt ohne bekannten Aufenthalt, Beklagten, wegen Gütertrennung, hat nach Rechtskraft des Urtheils des Königlichen Landgerichts zu Düfselzorf vom 3. Januar 1888 auf das Gesuch des klägerischen Rechtsanwalts der Ksöniglihe Notar Rühl zu Jüchen zur Auseinanderseßung der zwischen Parteien aufgelösten Gütergemeinschaft Termin in seiner Amts- stube auf Montag, den 16. April 1888, Vor- mittags 9 Uhr, bestimmt und wird der genannte Johann Jendges vorgeladen, in diesem Termine zu ersheinen, um zur Auseinandersceßung der auf- gelösten Gütergemeinschaft zu schreiten. i

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Kayser, / Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

56898] : l Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land- gerichts, I. Civilkammer, zu Koblenz vom 24. Ja- nuar 1888 wurde die zwischen den Eheleuten Jean * Czerwinsky, Fuhrhalter, und Susanna, ge- borene Hartmann, ohne Geschäft, zu Koblenz bestandene ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus8- gesprochen und die Parteien zur Auseinanderseßtzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Rozzoli zu Koblenz verwiesen.

Hübner, Gerichts\{reibergeh. des Königlichen Landgerichts.

[56899] Gütertrennung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten Civil- kammer des Eöniglichen Landgerichts zu Bonn vom 10. Januar 1888 is die zwishen den Cheleuten Kaufhändler und Buchbinder Friedri Wilhelrn Bellingrodt und Karoline, geb. Debl, ohne Ge- chäft, Beide zu Oberderschlag, Kreis Waldbröl, be- R ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst er-

ärt.

VBoun, den 15. Februar 1888. i

Gerichts\chreiberei des Königlichen Landgerichts.

Kl ein, Landgerichts-Sekretär.

. 56946] Gütertrennung.

Dur Urtheil des Kaiserlien Landgerihts zu Mülhausen i. E. vom 31. Januar 1888 in Sachen der Anna Maria Müller, ohne Gewerbe, gegen ihren Ehemann Franz Grumet, Blechschmied, Beide in Nixheim wohnhaft, ist die zwischen den Parteien be- stehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Mülhausen i. E., den 15. Februar 1888.

Der Landgerichts-Sekretär: Stahl.

[56828] Bekanutmachuug.

Jn der Liste der bei dem Herzoglichen Oberlande3 erichte hieselbst zugelassenen Rechtsanwälte ist der ‘Ntne des verstorbenen Recht8anwalts, Justizraths Hornig hieselbst gelöscht.

Braunschweig, den 14. Perre 1888,

Herzogliches Oberlande8gericht. Schmid.

[56829]

In der Liste der beim unterzeichneten Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist der Name des ver- A Rechtsanwalts F+ Henk zu Waren gelöscht worden

Güstrow, 14. Februar 1888,

Großherzogl. Mecklbg.-Schwerinshes Landgericht.

Der Präsident : von Amsberg.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

[57095]

Am Mittwoch, den 22. Februar cr., Vor- mittags 10 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe des 2. Garde-Ulanen-Negiments ein Diensipferd gegen sofortige Bezahlung meistbietend verkauft werden.

des Theodor Hellekes eingetragenen Parzellen a. n der Steuergemeinde Förde Flur IV. Nr. 317/121, VI. Nr. 311, V. 210/89, 154, 155, 44/1, 79, Flur IV. 316/121, V. 222/89, b. in der Steuer-

gemeinde Kirhweischede und zwar eines Achtels der

VBerliic, den 17. Februar 1888. Das Kommando des 2. Garde-Ulanen-

[55372]

Ausschreibung einer Noggenlieferung. Wir beabsihtigen für das Königliche Sai Bis magazin in Osterode ein Quantum Roggen von 1 260 000 kg für die fechs8 Monate April big

September 1888, eventuell ein \foles von

2 520 000 kg für die zwölf Monate April 1888 bis März 1889

zu festem Preise im Wege der öffentliGen Aus-

\chreibung anzukaufen, dessen Lieferung in monatlichen

Posten von 210 000 kg erfolgen muß.

Versiegelte Angebote, mit der Aufschrift „Roggen-

lieferung“ versehen, sind an unseren Commissar,

Berginspektor Walther in Zellerfeld, bis

Dienstag, den 6. März d. Js., Vormittags 10 Uhr,

kostenfrei einzusenden, zu welher Stunde die Eröf-

nung derselben im Geschäftslokale der Königlichen

Bergfaktorei zu Zellerfeld in Gegenwart der etwa

erschienenen Bewerber erfolgen wird.

Die Ertheilung des Zuschlages geschieht spätestens am 7. März d. Is.

Die Bedingungen können von dem genannten Commissar gegen Einsendung von 40 „Z bezogen werden.

Klausthal, den 6. Februar 1888. Königliches Oberbergauit. Achenbach.

[56645] Submission.

Die Lieferung von circa 6800 bis 7000 Faß Portland-Cement soll an den Mindestfordernden vergeben werden.

Die Offerten sind bis zum 19. März d. Js8., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei, mit entsprehendex Aufschrift versehen, im Fortifikations- Bureau einzUreihen, woselbst die Eröffnung um 12 Uhr stattfindet.

Die Bedingungen können während der Dienststunden itn Fortifikations-Bureau eingeselen oder gegen Gr- stattung der Druckosten bezogen werden.

Feste Boyeu, den 16. Februar 1888.

Königliche Fortifikation. [56924] Neubau des Kadetteuhauses in Köslin.

Die Lieferung von 2 974500 Stück 4/4 Hinter- mauerungssteinen, 478 600 Stück 3/4 Hintermauerungs8- steinen, 2600 Stück Dachsteinen, 1440 cbm gelöshtem Kalk, 36§6 cbm Mauersand, 85 cbm Füllsand foll im Wege der öffentlihen Ausschreibung vergeben werden. Angebote und Proben sind versiegelt und postfrei bis zum Dienstag, den 28. Februar 1888, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten in Köslin, Rogzower Allee 74 II, einzureihen, woselbst auch die Bedingungen einzu- sehen find.

Köslin, den 16. Februar 1888.

Der Königliche Garnison-Bauinspektor. Wellmann.

4) Verloosung, Ziuszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

(24629) BVekannimahung.

Bei der in diesem Jahre vorgenommenen Aus- loosung von Anleihesheinen der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 24, Mai 1886 von der Stadt Mülheim a. d. Nuhr aufgenomme- nen Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden :

Litt. A. zu 500 M:

Nr. 11 77 85 145 228 254 282 290 352 408 411 414 420,

Litt. B. zu 1000 M:

Nr. 58 65 197 225 301 406 467 576 703.

Die Einlösung dieser Anleihescheine und die Aus- zahlung der Beträge erfolgt vom 1. April 1888 an bei dem A. Schaaffhausen’ schen Vaukverein in Köln und der hiesigen Stadtkasse.

Von den pro 1886 ausgeloosten Nummern sind noch nicht eingelöst :

Litt. A. zu 500 & Nr. 35 38 45. Litt. B. zu 10900 Æ Nr. 6 656 700. Mülheim a. d. Ruhr, den 6. August 1887. Der Bürgermeister : von Bo.

[56883] Die Direktion der Moskau-Jaroslatw-Eisen- bahu - Gesellschaft beehrt sch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, u in der am 29, Januar 1888 alten Styls f\taitgehabten zweiten Verloosung der Obligatiouen ver Moskau - Jaroslaw- Eiseunbahu-Gesellschaft (Zweigbahn Kostroma) die nachfolgenden acchtundahtzig Dödligationen verloost worden sind: i in Abschniiten zu einer Obligation (im Betrage von hundert Rubel) achtzehn Obligationen Nr. 20831 21084 21138 21158 21216 21499 21635 292197 22216 22340 23241 24094 24190-24285 24848 24949 24958 25100,

in Abschniiten von je fünf Obligationen (im Be- trage von je fünfhundert Rubel) fünfzig Obli- Cavopes Nr. 5541/5 5826/30 8876/80 10926/30 2986/90 13261/5 18176/80 19216/20 20121/5 20166/70,

in Abschnitten von je zehn Obligationen (im Be- trage von je tausend Rubel) zwanzig Obligatio- nen Nr. 481/90 4231/40.

Die Einlösung der in der gegenwärtigen Ver- loosung herausgekommenen Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1888 a. S. ab

in Moskau: bei der Direktion der Moskau-

Jaroslaw - Eisenbahn - Gesellschaft täglich, mit Su der Sonn- und Feiertage, von 11 bis

Uhr. in St. Petersburg: bei den Herren Wogau

& Go., in L bei den Herren Nobert Warschauer 0., zu welchem Zwecke die Juhaber die Obligationen mit besonderen Verzeichnissen einzureichen haben. Die Verzinsung der in der gegenwärtigen Ver- loosung herausgekommenen Obligationen erlischt mit dem 1, Juli 1888 a. S.

Regiments.

Nobert Warschauer & Co.

far

| diese Leute erwähnen zu dürfen.

N bezeichnet habe.

S Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

N: 46.

Berlin, Montag, den- 20. Februar

L

Nichkamkliches.

Preußen. Berlin, 20. Februar. Jm weiteren Verlauf der vorgestrigen (41.)Sißung des Reichstages erklärte bei fortgeseßter Berathung der Darlegung der An- ordnungen, welche von der preußischen und hessischen Regierung unter dem 3. resp. 6. Februar 1888 auf Grund des §. 28 des Sozialistengeseßes getroffen worden sind (Verlängerung des kleinen Belagerungszustandes für Stettin und den Kreis Offenbach) der Abg. Sabor (Soz.): Er sei sehr erstaunt, daß Herr Böhm diese Rede gehalten habe, dessen Wahl beanstandet worden sei, weil ungesebliche Mittel der Wahlbeeinflussung bei seiner Wahl - angewendet worden seien. És wäre taktvoller gewesen, wenn er heute geshwiegen ätte. Er habe den Sozialdemokraten den Ausspruh zuge- rieben, daß der Erwerb Diebstahl sei. Er (Redner) E ihn auf, diese Behauptung zu beweisen. Hr. Windthorst habe neulih gesagt, der Reichstag pflege mit Leichtigkeit über diese Berichte hinwegzugehen, weil ein praktischer Erfolg von ihrer Erörterung doch mcht zu erwarten sei. Hätten denn die Herren vom Centrum während des Kulturkampfes nur dann gesprochen, wenn ein unmittelbarer praktisher Erfolg zu erwarten gewesen sei? Hätten sie nicht vielmehr jede Gelegenheit bei den Haaren herbeigezogen, um über den Kulturkampf und seine Beseitigung zu reden? Bei diesem Bericht brauche man die Gelegenheit niht bei den Haaren herbeizuziehen und es sei die Pflicht seiner Partei, eine Maß- regel zu kritisiren, die ganze Familien ins Unglück bringe. Verzichte sie darauf, dann fühlten sich die verbündeten Regie- rungen ermuntert, immer weitere Kreise und Ortschaften in den kleinen Belagerungszustand hineinzuziehen. Habe doch Hr. von Boetticher einmal den Schluß gezogen, daß die Herren mit der Maßregel einverstanden seien, weil das Wort nicht aen worden sei. Hier werde die Maßregel in Bezug auf Offenbach gerechtfertigt. Wahr sei, daß von diesen shweren Vollmachten in Offenbach ein milder Gebrauh gemacht worden sei; aber sie könnten jeden Tag in der härtesten Weise benußt werden, denn kein Mensch habe das Recht, darein zu reden. Welche Antwort bekämen die Ausgewiesenen von den Beamten ? „Darüber sind wir Jhnen keine Rechenschaft schuldig; das sagen wir Jhnen nicht!“ Jn solcher Weise würden die Aus- weisungen vollstreckt. Und auf Grund welcher Aussagen ? Man habe in den leyten Tagen jo viel von den Spionen und agents provocateurs gehört, Die würden auch dazu benugt, um solhe Ausweisungen herbeizuführen. Auch in Offenbach seien wahrscheinlih auf diese Art Ausweisungen erfolgt, denn er wüßte nicht, weshalb er ausgewiesen worden se. Also dieselben Leute, welche bei den Prozessen eine so große Rolle spielten, würden auch verwendet zu C E Hr. von Puttkamer habe zwar am Freitag gesagt, es meldeten sh beständig Parteigenossen von den Sozialdemokraten zu solchen Stellen. Er brauche sie niht herbei- zuholen und anzustisten. (Der Präsident bat den Redner, bei der Sache zu bleiben.) Da die Ausweisungen vielfah auf Grund der Denunziationen dieser Spione verfügt würden, so glaube er berechtigt zu sein, in aller Kürze auh Er brauche niht noch einmal ausführlich das Elend zu schildern, welches viele Familien durchdie Ausweisungen treffe. Fn einem Civilstreit werde kein Richter sein Urtheil ohne Gründe fällen. Hier würden ohne genügende Gründe so viele Menschen ins Elend gestürzt. Deshalb sage er: Ein Geseß, durch welches die Verhängung des kleinen Belagerungszustandes ermöglicht werde, fei ein verdammenswerthes und fluch würdiges.

Präsident von Wedell rief den Redner wegen der leßten Aeußerung zur Ordnung. 6

Staatssekretär von Boetticher:

Der Herr Vorredner hat sih im Laufe seiner Rede an mich ge-

j wandt und hat gemeiut, er müsse mir bekannk geben, in welher Weise

die Ausweisungen im Lande vollstreckt würden. Nun hat er, als er diesen Saß aussprach, kurz vorher zwar von Ausweisungen gesprochen, denen er den Charakter inhumaner Maßregeln beilegen zu müssen glaubte; er hat aber niht den Ort und nicht die Personen genannt, denen gegenüber diese Ausweisungsmaßregeln vollstreckt worden sind. Ih bin also außer Stande, von seiner Notiz irgend einen Gebrauch machen zu können, und ih möchte ihm überhaupt zu bedenken geben, daß, wenn er über die Ausführung des Sozialistengeseßes irgend welche Beschwerden vorzutragen hat, er fie wirksamer vortragen wird, wenn er sie an den Reichskanzler bringt, als wenn er sie ohne Nennung von Namen und Daten hier im Reichstage vorbringt, denn damit kann id) nihts anfangen und werde mi darauf auch gar nicht einlassen. dm Vebrigen habe ich zu konstatiren, daß bisher noch niemals an den Reichskanzler eine Beschwerde über den Erlaß einer Ausweisung gelangt ist.

Abg. Frohme: Der Abg. Böhm habe Behauptungen auf-

U wie man sie von einem Abgeordneten nicht erwarten ollte. Er habe si in jenem spießbürgerlichen Geist bewegt, (der Präsident rief den Redner wegen dieses unparlamen- tarishen Vorwurfs gegen ein Mitglied des Hauses zur Ord- nung). Hr. Böhm habe von sozialdemokratishen Versammlungen in Offenbach E in denen man die Arbeitgeber als Diebe getcn r (Redner) sei seit 20 Jahren in Offenbach und

wisse sih aller bedeutenderen Versammlungen, die stattgefunden hätten ,_ wohl zu erinnern; eine solhe Aeußerung sei dort nicht gefallen, und er bezeihne die Behauptung des Abg. öhm als eine Verleumdung. (Der Präsident rief den

edner nohmals zur Ordnung und machte ihn auf die L des wiederholten Ordnungsrufes aufmerksam.) Auch die

rheber der Attentate seien wo anders zu suchen als in den

Kreisen der Sozialdemokratie, wie Abg. Böhm meine.

Die Diskussion wurde geschlossen und die Rechenschafts- berihte durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

…_ Darauf wird die Etatsberathung sorigoseut und zu- nächst der Nachtrags-Etat in zweiter Berathung erledigt, der die Kosten für die Botschaft in Madrid (136 000 M, statt der 78 000 M für die bisherige Gesandtschaft), für das Shußggebiet der Marschallinseln (19 800 f) und an Anmaligen Ausgaben 2500 # zur Herschaffung der Architekturstücke aus Olympia und 6 300000 f zum

nkauf der beiden Kabel zwischen Borkum und

0westoff und zwischen Greetfiel und Valentia umfaßt.

Jn Betreff des leßteren erklärte Abg. Schrader, daß seine bei der ersten Berathung geäußerten Bedenken in der Kommission ihre Erledigung gefunden hätten.

Es folgte der Etat der Reichs-Post- und Tele- graphenverwaltung.

Referent Bürklin wies zahlenmäßig nah, daß in allen pweigen der Postverwaltung ein Fortschreiten unbedingt er- ennbar sei bei einer entsprechenden Vermehrung des sächlichen und persönlichen Apparats. Für persönliche Ausgaben würden 4 700 000 M, für sählihe 2 100 000 6 mehr gefordert. Beide aer befänden sich ungefähr auf der Höhe der Durh- chnittsziffer der in den leßten Jahren regelmäßig bewilligten Meyrforderungen.

Abg. Baumbach: Die Vermehrung der Postanstalten treffe zum überwiegenden Theile die Landpostbezirke. Von 1882—87 hätten die städtishen Postanstalten nur um 4 - Proz. zu- genommen, in den ländlichen Orten um 88 Proz., es sei also beinahe eine Dernopes, eingetreten. Diese sehr erfreuliche Thatsache hänge mit der Neuorganisation des Landpostdienstes usammen. Die Städte im Reihs-Postgebiet seien ja bis auf rei sämmtlih mit Postanstalten versehen. Der Unterschied zwischen Stadt und Land verwishe sich aber von Tag zu Tag mehr, und es sei deshalb Werth darauf zu legen daß überhaupt jeder größere Ort mit Post und Telegraph versehen jei. B dieser Bemerkung veranlasse ihn eine Notiz in der Statistik, die ihn zuer ciwas stußzig gemacht habe, nah welcher die Vermehrung der Posiagenturen Ende 1886 ihren Abschluß erreiht habe. Bei der fortdauernden Zunahme der Bevölkerung könnten seines Erachtens diese Dinge namentlich in der Nähe der großen Jndustriecentren überhaupt nicht zum Abschluß kommen. Er möchte deshalb den Staatssekretär um Auskunft bitten, ob in der angegebenen Richtung weiter werde fortgefahren werden. Es sei richtig, daß Deutschland jeßt der Zahl nach die meisten Postanstalten von allen europäischen Staaten habe. Ziehe man aber die Fläche des Staa1sgebiets oder die Einwohnerziffer mit in Be- tracht, so seien die Schweiz und England dem Deutschen Reich voran. Er bitte also den Staatssekretär, daß auch in der Folge- zeit mit der gleichen Energie und Umsicht wie O die 1 rechtigten FJnteressen der ländlihen Bezirke berücksichtigt werden möchten.

Staatssekretär von Stephan:

Meine Herren! Die leßte Erwartung, die der geehrte Herr Vorredner ausgesprochen hat, wird jedenfalls ihrer Erfüllung entgegen- gehen. Es is durhaus nicht die Absicht, obwohl ja bereits, wie der e Vorredner auch erwähnte, viel geschehen ist, damit inne zu

alten auf dem Gebiet der Vermehrung der Postanstalten; es giebt

auf demselben überbaupt einen Stillstand niht; das folgt \{hon aus der Zunahme der Bevölkerung und der größeren Dichtigkeit des Ver- kehrs, wie bereits in der- vorhergegangenen Rede gesagt worden ist.

Was die Anführung aus der Statistik betrifft, so, glaube ich, waltet da ein Mißverständniß ob. Es bezieht si diefer Passus, daß die Einrichtung der Agenturen zu einem gewissen Abschluß gelangt sei, nur auf den Rahmen der Neuorganisationen des Landbestell- wesens und der Landeinrihtungen, wie sie im Jahre 1881 auf die nächsten 5 Iahre beabsichtigt waren. Daß damit niht ein Stillstand hat eintreten sollen, geht am besicä daraus hervor, daß in dem Ihnen vorliegenden Etat für 1888/89 wieder mehrere hundert neue Agenturen vorgesehen sind. ,

Was dann die Zahl der Postanstalten betrifft, so ist es richtig, daß Deutschland die meisten Postanstalten besißt, wenn man die absoluten Zahlen in Betracht zieht. Legt_ man diese auf das Terrain an, so ergiebt sich allerdings, daß die Schweiz ein wenig Postanstalten mehr besißt. Es kommt da aber dreierlei in Betracht: einmal, daß eine große Anzahl der Postanstalten, die die Schweiz eröffnet hat, nur während der Sommerzeit, der Reisezeit in Thätigkeit sind; zweitens, daß das Maß des Flächeninhalts ja bei einem gebirgigen Lande ein ganz anderes ist, als bei uns. Die Anzahl der Postanstalten ist angelegt auf die planimetrishe Flähe der Schweiz; nehmen Sie die Flähe, wie sie sich stereometrisch darstellt, die Höhe der Berge u. st. w., so wird sh das Verhältniß zu Gunsten Deutschlands gestalten. Es liegen in der Schweiz mehrere Post- anstalten übereinander (Zuruf: England !) auf England werde ich gleich antworten; ih habe aber zuvor noch einen Punkt anzuführen, der die Schweiz betrifft. Das ist, daß viele dieser Postanstalten in ies errichtet siand, und das längt eng zusammen mit dem großen *Fremdenverkehr, den die Schweiz hat. Solche Verhältnisse roalten bei uns nicht ob.

Was England betrifft, so kommt in Betracht, daß die Post- anstalten zum Theil dort keine Voll-Postanstalten sind, wie die unserigen, namentli daß sie nicht für sämmtliche Dienstzweige eingerihtet sind. In Deutschland besteht bekanntlich das Institut der Fahrpost in größtem Umfange, Padtete jeglihen Gewichts und Gelder umfassend, ferner die Personenbeförderung, das Postzeitungs8abonnement, sodann fast bei jeder Postanstalt ein Telegraph oder Fernsprecher, das sind Eiurichtungen, die für einen Theil der englishen Post- anstalten nicht bestehen; diese sind im Wesentlichen Postanstalten für den Briefverkehr.

Zum Schluß kann ich die Versicherung wiederholen, daß nah wie vor auf diesem Gebiete vorgeschritten werden wird, wie Sie si auch dur den jeßigen Etat überzeugen können.

Tit. 1 wurde bewilligt.

Bei dem Titel der P ostkassirer, Postsekretäre2c. nahm das Wort der Referent Abg. Bürklin: Der Kommission habe

Gleichstellung dieser Beamtenklasse im Gehalt mit den Regie- rungs-, Gerichts-, Kreis- und Eisenbahnsekretären ersuche. Die Kommission habe sich nach den Erklärungen der Regierungs- vertreter in A eingehender Berathung niht überzeugen können, daß dieser Wunsch begründet sei. Vor 1871 habe man die Kategorien der Posteleven, Postexpedienten- anwärter und Vosterpeditionsgehülfen unterschieden. Die Ersteren, von denen das Abiturientenexamen verlangt worden sei, bbs ein Verwaltungsdienstexamen und zur Erlangung der höheren und höchsten Stellen später noch eine höhere Ver- waltungsprüfung gehabt. Die Postexpeditions - Anwärter gate die Bildung eines Einjährig-Freiwilligen haben müssen ie seien später Postexpedienten geworden und hätten {lie lich Gelegenheit gehabt, in die Carrière der Postsekretäre einzu- treten. Die dritte Kategorie sei prädestinirt gewesen, V, stellen und später Postexpedientenstellen einzunehmen. egen der praktischen Uebelstände dieser Dreitheilung seien durch Verordnung von 1871 nux die beiden Klassen der

Posteleven und Postgehülfen beibehalten worden. ezügli der Posteleven sei nichts geändert. Die Postgcbülfen

eine Eingabe der Postsekretäre vorgelegen, welche um die ?

hätten nur noch eine elementare Bildung nah- zuweisen gehabt und seien grundsäßlih von der Sekretariatscarrière ausgeschlossen gewesen. Zu Gunsten der früheren Mittelkategorie sei dann ein leihtes sogenanntes Zwanzigfragenexamen eingeführt worden, um diese Beamten Sekretäre werden zu lassen. Jn die Sekretariats- carrièren seien ferner die Beamten gekommen, die dur die politishen Ereignisse von 1866 von Preußen übernommen worden seien, denen es aber an höherer Bildung gebrochen. So befänden sich aus den Subaltern - Kategorien 3871 Expedienten-Assistenten in der Lage, zu Sekretärstellen zu ge- langen. Von diesen sei eine große Anzahl von Stellen ledigli deshalb kreirt, um in rasherem Tempo die Beamten zur An- stellung als Sekretäre zu bringen. 2141 Stellen seien kreirt mit der Absicht, sie wieder einziehen zu lassen, wenn die ersten L abgegangen seien. Von den jeßt E 4979 Sekretärstellen seien 1684 mit ehemaligen Posteleven beseßt. Für die Vorrückung der Leßteren beständen 2304 Stellen im höheren E Die Avancementsverhältnisse seien also sehr günstig. Die Ha der Postverwaltung, daß die Postsekretäre niht mit den Sekretären der anderen Ver- waltungen gleichgestellt werden könnten, weil die Stellen der Ersteren nur Durchgangsstellen zum höheren Dienst seien, treffe vollstäßdig zu. as verkennten die Postsekretäre in ihren Eingaben. Die Kommission habe sich der Ansicht der Postverwaltung angeschlossen, daß aus diesem Grunde das Petitum zurückzuweisen sei. - O

Der Titel wurde bewilligt. | :

Im Tit. 24 sind für die noch|} von früher angeftellten 49 Telegraphengehülfinnen im Großherzogthum Baden Gehaltserhöhungen ausgeworfen. :

Abg. Ackermann wies auf die Ungleichheit der Stellung der vom Reih übernommenen badensishen Telegraphen- N und der übrigen im Reich hin, die darin liege, daß die Ersteren Monatsgehalt, die Leßteren Tagegelder bekämen. Diese hätten auch keinen Anspruch auf Penfion, wie die Ersteren. Wenn die Badenserinnen jezt Gehalts- erhöhungen bekämen, so empfehle er auch die übrigen Ge- hülfinnen im Reichsdienst dem Wohlwollen der Postverwaltung.

Der Titel wurde bewilligt.

Tit. 37 enthält an Stellvertretun gskosten für Beamte und Unterbeamte ein Mehr von 250000

Referent Abg. Bürklin erklärte, daß dieses Mehr dur die den Beamten in höherem Maße gewährte Befreiung vom Sonntagsdienst zur Ermöglichung der Theilnahme am Gottesdienst hervorgerufen sei. 91,8 Proz. der Postverwaltung sei die Ae am Gottesdienst ermöglicht, nux 6,5 Proz. sei der Besuch des Gottesdienstes niht möglih, hauptsächlich. aus Mangel an einer Kirche in der Nähe des Postamtortes.

Der Titel wurde bewilligt. |

Jm Tit. 53 werden zur Verlegung und Vervoll- ständigung der Telegraphenanlagen 800000 4/6 mehr als im Vorjahre und im außerordentlichen Etat für Fern- sprehzwedcke 2948 000 M. gefordert.

Referent Abg. Bürklin: Die Kommission habe diese For- derungen mit Rücksicht auf die riefige Entwickelung des Fern- sprehwesens bewilligt. Es handele sich um den weiteren Ausbau desselben. Rg seien in dem legten Jahre durch den Fernsprecher 1öglih 280 000 Gespräche geführt, von denen auf Berlin 107 000 entfielen. Ferner sei zur Ver- meidung von gewissen Unzuträglichkeiten in den städtischen Lei- tungen geplant, zunächst in Hamburg und Berlin die bestehenden Verbindungen durch unterirdische zu erseßen, und zwar sofort in Berlin. Neue Einrichtungen sollten zwischen der Hauptstadt und einigen Provinzial\tädten : Breslau, Dresden und Köln, sofort in Angriff genommen werden. Ueber die Frage der Deckung, ob die Mittel hierfür auf Anleihe zu übernehmen seien, habe die Kommission niht diskutirt, weil diese Frage erst bei dem Kapitel der allgemeinen Deckung zu entscheiden sei.

Die Forderung wurde bewilligt.

Unter den einmaligen Ausgaben wird die Forde- rung für ein neues Postgebäude in Friedberg (Hessen gemäß dem Antrage der Kommission für dieses Fahr O abgeseßt, da über den geeigneten Bauplaß noch widersprechende Wünsche unter den Einwohnern zu Tage getreten seien.

Zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Jnsterburg werden als erste Rate 100 000 46 gefordert.

Die Kommission beantragte, die Position zu streichen.

Abg. Saro beantragte, die Forderung der Regierung zu bewilligen. Gegenüber dem stetigen Wachsen der Bevölkerungs- zahl und der Postgeschäfte in Jnsterburg sei der Neubau eines Postgebäudes um fo dringlicher, als die bisherigen Räumlich- keiten ganz unzureichend und der Aufenthalt in denselben geradezu unerträglich sei.

Staatssekretär von Stephan:

Meine Herren! Jch habe den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners sahlich eigentlich nichts hinzuzufügen. Jch kann sie nur in jeder Hinsicht bestätigen. Er hat Ihnen durchaus keinen Roman erzählt, fondern lediglich die s\chaudervolle Wirklichkeit. Es fassen sich die Uebelstände des Postgebäudes in Insterburg jeßt in folgende Hauptpunkte zusammen: Unegales Niveau beider Häuser des Postgrundstücks, große Dunkelheit, ershwerte Zu- gänglihkeit für das Publikum, Zugluft und fumpfiger Untergrund. Die Einzelheiten führe ih nicht weiter aus; sie sind in sehr beredter und sahliher Art von dem Herrn Vorredner {hon hervorgehoben, wie mir schein. Nur den lehten Punkt, den sumpfigen Untergrund und defsen \{chädlichen Einfluß auf den Gesundheits- zustand der Beamten möchte ih noch berühren und mit einer Thatsache erläutern. Es ist ganz richtig, wie der Herr Abgeordnete für Insterburg gesagt hat, daß erhebliche Koften für die Vertretung von Beamten und Unterbeamten haben aufgewendet werden müssen. Diese Kosten haben im vergangenen Jahre die Summe von 4400 6 erreicht, das macht bei 50 Beamten pro Kopf 90 4, während der Durh- schnitt der Stellvertretungskosten für das ganze Deutsche Reich nur 39 H pro Kopf beträgt. Nicht jene Summe is es aber, um die es sih handelt, die oft ist ja rei enug, das zu bezahlen, sondern es ift eine rage der Barmbherzigkeit für die Beamten, die uns viel höher steht als die Höhe der Stellvertretungs- kosten. Und von diesem Gesichtspunkt aus möchte ih Sie wirklich bitten: zögern Sie niht länger die terung u bewilligen, denn hier ist in jedem Augenblick eine Gefahr vorhanden. Jh kann

nur noch hinzuseßen, daß die Einnahmen des Postamts in Insterburg, was noch nicht erwähnt worden ist, 9110 000 ot