1888 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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einmal das Verhältniß korrigirt werden solle. Die be- absihtigte Wohlthat für den Grundbesip sei nur eine sheinbare, der Grundbesiß dürfe niht noch mehr mobi- lisirt werden. Die Erleichterung des Besizwechsels würde den kleinen Grundbesiß bald zum Spekulationsobjekt machen. Wie der entstehende Ausfall für den Fiskus zu decken sei, habe der Abg. Hansen niht nachgewiesen. Er werde also mit vielen seiner Freunde gegen den Antrag stimmen und beantrage, eventuell in dem Antrage Hansen die Worte „Veräußerungs- verträge sowie“ zu ftreichen.

Abg. von Below-Salesfe erklärt, mit der Mehrheit seiner Partei für den Antrag stimmen zu wollen. Er hätte eine Ausdehnung des Antrags auf die zur Unterstüßung von Fa- milienmitgliedern errichteten Familienstiftungen gewa, ohne diese Frage in die Diskussion werfen zu wollen. Der

usfall an Stempeleinnahmen lasse sich durch die Neuregu- lirung der direkten Steuern oder eine Steigerung des Mo- biliarstempels decken. inanz-Minister Dr. von Scholz, dessen Rede wir morgen im Wortlaut nachtragen werden, {ließt sich dem Wunsch an, daß der Stiftungsstempel für alle wohlthätigen Stiftungen wegfallen möge, aber bei einer Reform der Stempel- gesezgebung seien zwar viele Millionen zu lassen, aber feine zu gewinnen. Auf die Stempeleinnahmen Fönne er nicht verzihten. Durch den Antrag Erffa werde der finanzielle Effekt des Antrags Hansen bedeutend vermindert, in dieser Form könne der Antrag vielleicht im nächsten Ph berücfssihtigt werden, weil der Stempel für acht- und Miethsverträge \sich überhaupt nur auf etwa eine Million belaufe. Dem egenwärtigen Uebershuß in den Finanzen ständen sehr viele Wünsche und zu befriedigende Bedürfnisse gegenüber. Eine Beseitigung der drückenden Bergwerksabgabe sei eher nöthig. Seitens der Volksvertre- tung dürfe nicht an dem Gleichgewicht in den Finanzen ge- rüttelt werden. Er bitte höchstens um Annahme des Antrags in der Form des Antrags Erffa; nöthig sei es aber nicht, es werde au so geschehen, was geschehen könne.

Abg. Freiherr von der Reck erklärt sih für unveränderte Annahme des Antrags Hansen.

Abg. Seer tritt gleichfalls für den Antrag Hansen ein.

Abg. Dr. Wehr weist darauf hin, daß der Staat dur A E Polizeikostengeseß 41/4 Millionen neuer Einnahmen erhalte.

Die Abgg. von Below-Saleske und Freiherr von- Zedliß und Neukirh beantragen, wie der Abg. Erffa, die Worte „Veräußerungsverträge sowie“ zu streihen und am Schluß des Antrags Hansen die Worte hinzuzufügen : „und demnächst

auf die entsprehende Ermäßigung des Stempels für Veräuße- .

rungsverträge auf Immobilien Bedacht zu nehmen.“ Abg. Rickert erklärt sih für eine Ueberweisung des An-

. trags an eine Kommission, um demselben eine Form zu geben,

in welcher er von der Regierung angenommen werden könne. Bei Schluß des Berichtes ergreift der Finanz-Minister, Dr. von Scholz, nochmals das Wort.

Die soeben erschienene, im Reichsamt des Jnnern herausgegebene „Amtliche Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handels-Marine mit ihren Unterschheidungs - Signalen für 1888/ bildet den Anhang zum internationalen Signalbuch, welches in erster Auflage unter dem Titel „Signalbuch für die Kauffahrtei- schiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler-:Amt und in zweiter Auflage unter dem Titel „Jnternationales Signalbuh“ im Januar 1884 vom Reichsamt des Jnnern herausgegeben ist.

Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durh Signale sich zu erkennen zu geben ‘und sonstige Mit- theilungen unter einander, sowie mit Signalstationen, auch dann auszutauschen, wenn die s\ignalisirenden Theile ver- schiedener Sprachen si bedienen.

t diesem Zweck enthält das Signalbuch eine große An- zahl sowohl vollständiger Säße, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Saßtheile, einzelner Wörter, Namen, Silben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, C, D, F, G, E, J, K, L, M, N, P, Q, R, S, T, V und W bezeihnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders geordnete oder andere Buchstaben enthält als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbuchstaben (BC, BD, BF, BG u. f. w. bis WV), 4896 von je 3 Signalbuchstaben (BCD, BCF, BCG, BCH u. \. w. bis WVT) und 73440 von je 4 Signalbuchstaben (BCDF, BCDG, BCDH, BCDJ u. f. w. bis WVTS),

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18 960 (BCDF bis GPWV) dienen zur Bezeihnung der in das Signalbuh aufgenommenen Säye, Sagtheile, Wörter u. \. w.

Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen von GQBC bis GWVT zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegs-Marinen und die leßten 53 040 Gruppen von HBCD bis WVTS zur Bezeihnung der Schiffe der Handels-Marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und beziehungsweise Kauffahrteischiff eins dieser (1440 + 53 040 =) 54 480 Signale als Unterscheidungs-Signal zuzutheilen ist.

Jedem Staat stehen alle Unterscheidungs-Signale s Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Ver- ügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen Fa daher viel- ah dasselbe Unterscheidungs-Signal, Schiffe unter derselben

lagge niemals.

l ie Vertheilung der Unterscheidungs-Signale auf die enan Schiffe wird durch die zusiändigen Behörden der verschiedenen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrtei- chiffe wird gleih bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solches A gle zugetheilt und in seinem Sciffs-Certifikat vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungs-Signal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Register- behörde unverändert bei.

Die nah der systematishen Reihenfolge der Unter- Ncidunds Sienale geordnete Liste ergiebt, welhe Unter- eidungs-Signale den ceten Schiffen der deutschen Kriegs- und Handels-Marine beigelegt worden sind. ür die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuhh ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden.

Die Art und Weise, wie die Unterscheidungs-Signale zu signalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuthe enthaltenen Abschnitt über „Einrihtung und Gebrauch des Signalbuches“. Will ein Schiff sih einem andexn Schiffe, einer Signalstation u. #. w. zu erkennen geben, so muß es außer seinem Unterscheidungs-Signal stets auch seine National-

Aen zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener laggen vielfa dasselbe Unterscheidun s-Signal führen. Ein Schiff, welhes das Unterscheidungs-Signal eines anderen Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen . Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste sofort ersehen. Besigzt es die Liste nicht, so wird es sih behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung bab Nationalität und das Unterscheidungs-Signal zu merken aben.

Alljährlich erscheinen neue Ausgaben dieser Schiffsliste und im Laufe ieden Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben

R A 77 E . Ein Arbeiter ließ sich während der Mittagspause mit

*einem gleichfalls im Betriebe E Arbeiter in eine

Neckerei ein, er stürzte aus diesem Anlaß in die zum Betriebe e und auf der Betriebsstätte gelegene, halb mit fris gelöschtem Kalk gefüllte Grube und verstarb in Folge hiervon. Der ursächlihe Zusammenhang zwischen dem Unfall und einer den Zwecken des Betriebes dienenden Einrichtung ist laut der Re- kursentscheidung des Reichs - Versicherung2amts vom 16. Januar d. J. (Nr. 478) hiernah als vorhanden anzu- sehen und wird auch nicht dadur aufgehoben, daß der Unfall während der für das Mittagessen und die Erholung der Ar- beiter bestimmten regelmäßigen Pause eintrat, da die leßteren auch während dieser Beit in Folge des O Aufenthalts an der Betriebsstätte den Ge- ahren der zu leßterer gehörigen Einrichtungen ausgeseßt bleiben. Darin aber, daß der Unfall dur eine Nedckerei ver- anlaßt wurde, wie sie während der Erholungspausen unter Arbeitern nicht selten stattfindet, kann ebenfalls ein den Ent- \chädigungsanspruch geseplih ausschließender Umstand nicht er- blickt werden, da immerhin nur die nicht ausreichend geshüßte Kalkgrube die wesentliche Ursache der tödtlihen Verleßungen geworden is}. (Vergleihe Entscheidungen 281, 354, 455, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 29, 147 und 1888 Seite 70.)

Der Unternehmer einer Ziegelei, welcher daneben Land- wirthshaft und Pferdezucht treibt, verwendet seine 14 Ge- spanne und die zu ihrer Bedienung angenommenen Geschirr- führer nach Bedarf in seinen S Betrieben. Einer von diesen Geschirrführern wurde verleßt, indem er beim Einfahren von zwei jungen Pferden eigener Zucht unter

den Wagen gerieth, und starb demnächst an den Verlezungen.*

Den von seiner Wittwe gegen die Ziegelei-Berufsgenossenschaft erhobenen Entschädigungsanspruh hat das Reichs-Ver- siherungsamt durch Entscheidung vom 22. November v. J. (Nr. 479) in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht zurückgewiesen. Der Unfall ist nicht in der Ziegelei, sondern im Gehöft und bei einer Beschäftigung eingetreten, welche lediglih dem landwirthschaftlihen Betriebe des Unternehmers angehörte. Maßgebend für diese Entscheidung war nur das Verhältniß am Tage des Unfalls und nicht die Erwägung, ob das einzufahrende Gespann demnächst überwiegend in der Ziegelei oder in der Landwirthschast benußt werden sollte.

Bei der Ernennung von Beisißzern des Schieds- gerihts auf Grund des §8. 105 Absay 1 des Geseßes vom 5. Mai 1886, betreffênd die Unfall- und Krankenver- siherung der in land- und forstwirthscha ftlichen Betrieben beschäftigten Personen, fommt die Vor- chrift des §. 51 Absay 3 a. a. D. in Anwendung, wonach nur wählbar sind die eer und die von ihnen bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe.

Da an die Stelle derx Berufsgenossenschaft bei den Staats- betrieben, auf welche sih die Anweisung vom 16. Juli v. J. bezieht, der Staat getreten ist, so können, nach einem Cirkular- erlaß des Ministers für Landwirthschast 2c. vom 8. d. M. die von der Ausführungsbehörde zu ernennenden Beisißer nur aus den vom Staate angestellten Betriebsleitern gewählt wer- den. Als solche sind lediglih die unmittelbaren Betrieb. leiter (Oberförster, Gestüts-Direktoren u. st. w.) anzusehen, nicht etwa auch die Mitglieder der Regierung oder die Unterbeamten der Betriebsleiter.

Jn dem durch §. 18 des pu eas vom 1. August 1883 vorgeschriebenen Verfahren VBeschluß- fasung des Gemeinde-Vorstandes mit nachfolgender Klage sind au solche Anträge zu erledigen, welche, ohne die er- folgte e S zu bemängeln, eingetretener Veränderungen wegen eine Herabsezung der Steuer im Laufe des Steuerjahres bezweckten (Endurtheil des II. Senats des Ober-Verwaltungsgerichts vom 4. November 1887).

Der Kaiserliche Gesandte in Japan, von Holleben, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von seinem Posten in Tokio fungirt der Legations-Sekretär Freiherr von Dörn- berg als interimistisher Geschäftsträger.

Die Deputation des Kaiserlih russischen Fn- fanterie-Regiments „Kaluga“ Nr. 5 hat vorgestern Abend die Rückreise nah Rußland angetreten.

Bayern. München, 283. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer bewilligte in ihrer heutigen Sißung bei der Berathung des Etats für Neichszwelke die Matri- kularbeiträge in Höhe von 30 700 000 46. Der Regierungs- kommissar Raesfeldt erklärte gegenüber dem Referenten Geiger, daß die Ausgaben für das orientalische Seminar insofern auch Pen seien, als dadurch viele Kosten' für Dolmetscher erspart blieben.

Württemberg. Stuttgart, 23. ei Das gestrige Bulletin aus Florenz über das Besinden des Königs meldet: „Fortgang ungestört. Dr. Feger.“ -

Der ae Lngege f. W.“ \{hreibt: „Die Trauer- nachricht von dem Ableben Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Baden macht in unserer Haupt- stadt wie beim ganzen württembergishen Volke den \{hmerzlichsten Eindrud und erregt die aufrichtigste und herzlichste Theilnahme. Die Katastrophe trat so rasch ein, daß das Großherzogliche Elternpaar niht einmal den Trost hatte, den geliebten Sohn, der erst nah ihrer Abreise nah San Remo erkrankt war, noch einmal im Leben zu ler Auch Se. Majestät den Kaiser muß der Schlag ershütternd treffen, denn er war diesem: Enkel mit besonderer Liebe zugethan und interessirte sih sehr für den viel- versprehenden Jüngling. Prinz Ludwig ilhelm Karl A. Berthold war geboren zu Baden am 2. Juni 1865, Second-Lieutenant im 1. Garde-Ulanen- Regiment und à la suite des 1. Badischen Leib-Grenadier- Regiments Nr. 109. Der Prinz stand aljo erst im 23, Lebens-

jahre. Das ganze deutshe Volk theilt den Schmerz der chwergeprüften Eltern, welche so jäh und plöglih thren hoff: nungsvollen Sohn zu beweinen haben, und denen es nit er. spart blieb, von dem Krankenlager des Bruders zu dem Sterbebett des Sohnes eilen zu müssen.“

__Vaden. Karlsruhe, 23. Februar. Ein heute Vor- mittag ausgegebenes Extrablait der „Karlsruher Ztg.“ meldet den heute früh nah 6 Uhr erfolgten Tod des Prinzen Ludwig Wilhelm, sowie daß e Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin um 10 Uhr Vormittags in Freiburg erwartet wurden.

Jn der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer. hielt der erste Vize-Präsident Friderich mit bewegter Stimme folgende Ansprache: „Meine Herren! Tief bewegt nehmen wir Alle Antheil an dem außerordentlichen Verlust, welcher unser e E Fürstenhaus und das ganze Land betroffen hat, durch den Tod Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig Wilhelm. Ein hoffnungsvoller Sprosse des Zähringer Hauses ist der pelt und dem Lande in voller Kraft und Frische des jugendlichen Alters entrissen. Die Hoffnungen und Wünsche, die wir auf den edlen Prinzen seßten, sollten nit in Erfüllung gehen. Schwer ruht die Hand des All: mächtigen auf Unsaron E Fürstenhause. Wir flehen, daß er den s{chwer heimgesuchten Eltern Stärke verleihe, um den großen Verlust ergeben zu tragen.“ Die Sißung wurde darauf aufgehoben. - /

(W. T. B.) Nach ärztlicher Mittheilung halte bei

dem Prinzen Ludwig der gestrige Morgen mit hohem Fieber |

e welches Mittags unter Shweißausbruch eine geringe Abnahme erfuhr, während gleichzeitig Delirien auftraten; ein entscheidender Rückgang des Fiebers kam aber nicht zu Stande, vielmehr steigerten sich die Zunahme der Temperatur am Nachmittag und die Delirien während des Abends und der Naht zu so ho&gradiger Aufregung, daß nah Mitternacht ein s{limmer Ausgang unabwendbar erschien. Erst gegen Morgen wurde der Prinz ruhiger und entschlief fanft uin 6 Uhr 5 Minuten.

Braunschweig. Braunschweig, 23. Februar. (W. T. B.) Die Landesversammlung hat heute den Geseßentwurf, betreffend die Einführung zweijähriger Finanz- perioden und vierjähriger Wahlperioden, ange- nommen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths beantwortete heute der Aerbau-Minister Graf Falkenhayn die Fnter- pellation der Abgg. Dr. Roser und Genossen, betreffend die Gefährdung der Franzensbader Heilquellen durh ohne behördlihe Bewilligung erfolgte Grabungen. Sodann gelangten mehrere Wahlberichte zur Verhandlung.

_— 283. Februar. (W. T. B.) Die Erzherzogin Elisabeth ist heute zum Besuch ihrer Tochter, der Königin- Regentin, nah Madrid abgereist.

Die „Presse“ bespriht das Communiqué des russischen „Regierungs-Anzeigers“ und giebt zu, daß die Stellung des Prinzen von Coburg keine durchaus legale sei, weist aber darauf hin, daß Rußland es verschuldet habe, wenn dieser Usurpator ‘auf den bulgarishen Thron habe gelangen können. Durch die russische Passivität seien allmählich lebensfähige E achen geschaffen worden, welche halb- wegs die Ruhe auf der Balkanhalbinsel involvirten. Ueberall fordere die öffentlihe Meinung, däß, wenn schon der Usurpator geopfert werden müsse, man doch vorher wissen solle, wie der russische Kandidat aussehe und wie Nußland Bulgarien an Nuß- land geknüpft sehen wolle. Die „Neue freie Presse“ hebt hervor, wie leiht vor 6 Monaten eine Verständigung mit Rußland gewesen wäre, wenn damals dasselbe auf dem gleihen Boden wie heute gestanden hätte. Das Communiqué sei als Programm nicht ausreichend; Rußland sollte nicht jäumen zu zeigen, daß es bereit sei, sein Fnteresse an Bul- garien mit den übrigen Mächten zu konformiren.

Pest, 22. Februar. (Wien. Abdp.) Jm Abgeordneten- hause wurde das Budgetgeseß in dritter Lesung votirt. Die Modifikationen des Oberhauses zur Veterinär-Geseßvorlage wurden ohne Diskussion angenommen. Die Gesetzentwürfe über die Feststellung der Strafbestimmungen zum Schutz der unter- seeis chen Kabel und über die Jnartikulirung der betreffenden Erklärung wurden nach kurzer Diskussion mit einigen fylistifchen Amendements angenommen. Es hätte nun die internationale Konvention hinsihtlih der Beilegung der Grenzstreitig- keiten zwischen der österreichish-ungarishen Monarchie und Rumänien verhandelt werden sollen, da jedo hinsichtlih der darin enthaltenen Benennung von einzelnen Territorien Be- denken auftauhten, wurde die Vorlage über Antrag des Minister-Präfidenten an den Justizaus\shuß zurückgewiesen.

Großbritannien und Jrland. London, 23. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sigung des Oberhauses erklärte der Premier Lord Salisbury zu der bulga- rishen Angelegenheit unter Bezugnahme auf eine Aeußerung Lord Stratheden's: der Berliner Kongreß habe für die bulgarishe Fürstenwahl die einstimmige Zustimmung aller Mächte gefordert. Eine einstimmige Zu- stimmung fei stets zu erréichen, wo keine Schwierigkeit vor- handen sei; sie sei aber shwer zu erreichen, wenn keine Ein- helligkeit bestehe. Bei der Erwägung der Vortheile einer Konferenz müsse man zwischen den verschiedenen Arten von Konferenzen unterscheiden. Eine Konferenz wie die jüngst in Washington stattgehabte könne zu einer Vereinbarung führen, und die Berufung einer solchen Konferenz dürse im Allgemeinen mit Vertrauen unternommen werden. Eine Konferenz von Vertretern einer großen Anzahl von Mächten dagegen komme selten zu einem befriedigenden Resultat, wenn die Mächte niht {hon vorher über das zu bewerkstelligende Hauptresultat einig seien. Eine so solenne Maßregel, wie es eine Konferenz sei, erscheine, wenn sie nicht erfolgreich sei, eher geeignet, die Differenzen zu accentuiren und zu erhöhen und die Gefahr zu vergrößern, e sollte daher mit Logern unternommen werden, wenn eine sichere Aussicht auf

rzielung einer Uebereinstimmung nicht vorhanden sei. Vom gegenwärtigen Standpunkt aus betrachtet, glaube er nicht, daß die bulgarishe Differenz in sih felbst eine un- mittelbare Gefahr involvire. Er hoffe, ein gewöhnlicher diplomatisher Meinungsaustaush werde etwaige Meinungsverschiedenheiten beseitigen, und unterschreibe von Herzen die von dem Fürsten Bismarck in seiner jüngsten großen Rede ausgedrückte Ansicht, daß es eine Shmach

für Europa wäre, wenn dasselbe wegen einer so unbedeutenden Angelegen eit wie es die bulgarische sei, in Krieg gestürzt erden jollte.

x Im Unterhause äußerte der Unter-Staatssekretär, Baron Worms: er hoffe, daß die Zukerprämien-Kon- ferenz am 59. April d. J. in London wieder zusammen- treten werde. Die günstige Aufnahme, welche seine Mit- theilungen bei den ausländischen Regierungen gefunden hätten, ermuthige ihn zu der Hoffnung auf Er- reihung eines befriedigenden Resultats. Das Unter- aus lehnte sodann mit 261 gegen 186 Stimmen das E abdmnoit Lefevre ab, in welchem das Bedauern aus- gesprohen wird, daß in der Thronrede Maßregeln, be- tressend die rücständigen irishen Pachtzinsen, nicht erwähnt werden. Hierauf wurde die Adresse endgültig an- genommen. ; : :

(A. C.) Der zwishen Großbritannien und den VereinigtenStaaten geschlossene Fisherei-Vertrag ist in Washington veröffentlicht worden. Der Vertrag verfügt die Ernennung einer gemischten Kommission zur Abstedung der Gewässer von Canada und Neufundland, betreffs welcher die Vereinigten Staaten in Gemäßheit des Vertrages von 1818 darauf verzichteten , darin Fische zu fan- gen, einzupökeln und zu dörren. Jede Nation soll zwei Kommissäre ernennen. Die Absteckung soll auf den britischen Admiralitätskarten verzeihnet werden. Die in der Konvention von 1818 erwähnten drei Seemeilen sollen seewärts von der Ebbehöhe gemessen werden, aber in jeder niht besonders vorgeschriebenen Bucht oder Rhede sollen solhe Meilen gemessen werden seewärts von einer über solhe Gewässer gezogenen geraden Linie in dem Theile, welcher der Einfahrt an dem ersten Punkt, wo die Breite nicht 10 Meilen übersteigt, am nächsten gelegen ist. Eine weitere wichtige Bestimmung des Vertrages ist, daß alle Streitigkeiten zwishen den Kommissären einem von dem amerikanischen Staatssekretär zu ernennenden Schiedsrichter unterbreitet werden sollen.

Frankxeich. Paris, 23. Februar. (W. T. B.) Jn einer von der Rechten heute Vormittag abgehaltenen Ver- sammlung wurde von der Mai beschlossen, die Bewilli- gung der geheimen Fonds abzulehnen; von den 70 Mitgliedern der Nechten, die an der Versammlung theilnahmen, beschlossen jedoh 26, sih der Abstimmung zu enthalten. Dem Vernehmen nah follen auch mehrere A gewillt sein, \sih der Abstimmung zu ent-

alten. Die Deputirtenkammer beschloß, die Frist zur Er- hebung des provisorisch auf ausländischen Alkohol

elegten Zushlagszolls bis zum 1. Juni d. F. zu ver- E Nah rascher Erledigung mehrerer Artikel des Budgets für das Ministerium des Jnnern ge- langte der Artikel 17 dieses Budgets zur Berathung, in welhem sich der Posten „Geheime Fonds“ befindet. Der Minister des Junern, Sarrien, und der Minister- Präsident Tirard stellten zu diesem Posten die Ver- trauensfrage. Der Berichterstatter der Budgetkommission, Pichon, erklärte, die Bewilligung geheimer Fonds sei unverträglich mit einer demokratischen Regierung, er bedauere, daß das Kabinet die Vertrauensfrage stelle, die Budgetkommission könne aber ihre innerste Ueberzeugung nicht zum Opfer bringen. Der Minister-Präsident Tirard betonte die Nothwendigkeit der geheimen Fonds und fonstatirte, daß es Vorsichtsmaßnahmen gebe, die getro}fen werden müßten, namentlich zu Spionagezwecken, auf welches Mittel der nationalen Vertheidigung man nicht verzichten dürfe. Die Kammer nahm darauf den Artikel 17 des Budgets mit 248 gegen 220 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 28 Stimmen für die Regierung, an.

Jn dem Prozeß gegen Wilson und Genossen führte heute der Vertheidiger Wilson's, Lente, aus, daß kein Beweis dafür erbracht worden sci, daß Wilson jemals Geld erhalten habe. Die Bittsteller, welche sich an Wilson gewendet, hätten auf Wilson's Zeitungen subskribirt, weil sie gewußt hätten, wie sehr Wilson die Propaganda für die O Sache pY angelegen sein lasse. Die ungerechte gerihtlihe Ver- folgung Wilson's sei angestrengt worden unter dem Druck der öffentlichen Meinung und aus Gründen der Politik. Der Vertheidiger wies s\chließlih, unter Beifallsbezeigungen des Publikums, auf den Schmerz und Kummer- hin, der ‘dem früheren Präsidenten Grévy durch das Vorgehen gegen Wilson bereitet worden sei. Die Verkündigung des Urtheils ist auf 8 Tage verschoben worden.

24. Februar. (W. T. B.) Jn einem Telegramm an den Kriegs-Minister erklärt der General Boulanger, daß er allen Schritten, welche auf seine Wahl für die Depu- tirtenkammer abzielten, gänzli fern stehe.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Februar. (W. T. B.) Das Communiqué des „RNegierungs3- Anzeigers“ sagt, die jüngsten ausländischen A melden, daß der Kaiserliche Botschafter in Berlin der deutschen Regierung Vorschläge bezüglih Bulgariens gemacht habe. Um die gegenwärtige Sachlage richtig aufzufassen, ist es unerläßlich, die von der Kaiserlihen Regierung ursprünglich ausgesprochene Anschauung über die bulgarische Frage im Auge zu haben. Der Berliner Traktat dient als Grundlage der in Folge allgemeinen Einvernehmens der Mächte auf der Balkan- halbinsel eingeseßten Dingeordnung. Dieser enthält die einzige internationale Garantie gegen Er e, welche für die

ukunft junger Staaten auf der Balkanhalbinjsel gefährlich ist. on diesem Gesichtspunkt aus betrachtete eben die Kaiserliche Regierung au die Ereignisse, welhe sich in Bulgarien seit der Abdankung seines ersten Fürsten abwickelten. Die Ankunft des Prinzen Ferdinand von Coburg in Sofia und seine ge- waltsame Aneignung der Fürstengewalt geshahen zuwider den Stipulationen des Traktats, weswegen die Kaiserliche Regies rung schon damals erklärte, daß sie niht die Absicht habe, den Prinzen als geseßlichen Regenten Bulgariens atzuerkennen, und daß sie gleichzeitig versuht habe, auch andere Kabinette zu bewegen, sih in demselben Sinne auszusprehen. Die Kaiser- lihe Regiérung habe, gegenwärtig angesichts des allenthalben ausgesprochenen Wunsches, dem be 0 alarmirenden Pam ein Ende zu seßen ein Zustand, dessen Wurzel ih vornehmlih in der zweideutigen Lage Bulgariens berge es als ihre Pflicht erachtet, einen neuen Versuch u machen, um eine Erklärung der Mächte herbeizuführen über ie Unantastbarkeit der Traktatb estimmungen bezüglih Bul- gariens und der Nothwendigkeit, dasselbe auf den Weg der Gesegzlichkeit prt ear Die naturgemäße Folge einer solhen Erklärung der Mächte müßten Vorstellungen in Kon-

stantinopel sein, um den Sultan zu bewegen, den Bulgaren ju eröffnen, daß die Person, welche gegenwärtig den Titel es Fürsten trage, niht geseßliher Regent Bulgariens, son- dern ein Räuber der Gewalt sei. Nach der Ansicht der Kaiserlichen Regierung gebühre die Jnitiative zu einer E ohne Frage dem Sultan, dessen Rechte als Suzerän durch die aues Lage der Dinge in Sofia unmittelbar berührt würden. Dhne der Zukunft vorzugreifen und zur Beseitigung von Pren jeder Natur über die Zwecke und Absichten der Kaiserlichen Regierung, findet dieselbe es durchaus niht für nöthig, ihre Handlungsweise zu verbergen, welche sie in dec bulgarischen Frage zu bethätigen fest entschlossen sei, falls die Gründe, welche die Fortseßung der Krise provoziren, beseitigt seien. Bulgarien verdanke fie Existenz den Opfern und den Anstrengungen Rußlands, welches {hon kraft dessen allein fortfahre, seine Theilnahme diesem Lande zuzuwenden und mit Trauer auf die von ihm zu erleidenden Prüfungen blicke. Die Kaiserliche Regierung bleibt Vorurtheilen, wie Parteilichkeiten fremd und kann es daher nicht mit ihrer Würde vereinbar erachten, ih in innere Streitigkeiten einzumischen; sie ist gleichzeitig auch weit von dem Gedanken entfernt, irgend Jemanden für die Vergangenheit verantwortlich zu machen. Schon aufrichtiges Bekennen der Verirrungen werde in den Augen der Regierung als Unterpfand sür eine Wendung zum Besseren gelten. Rußland wünsche aus\chließlich nur das Wohl Bulgariens und werde nah E des Úsurpators die erste aufrichtige Erklärung des bulgarishen Volks, ausgesprochen durch dessen Repräsentanten erwarten, um Vergangenes der Vergessenheit zu übergeben, um für Wiederherstellung der auf gegen}eitiges Vertrauen begründeten Beziehungen Sorge zu tragen. Hierbei liege der Kaiserlihen Regierung au jeglihe Absicht fern, die Freiheit der Bulgaren irgendwie zu beeinträchtigen, eine Freiheit, welche ihnen dur den Traktat in Allem zugesichert war, was die inneren Einrichtungen des Landes und die Ver- waltung desselben betrifft. Die Regierung kann nicht ver- gessen, daß Bulgarien diese Freiheit vornehmlih Rußland verdankt, und daß nicht in der Unterdrückung, sondern in der Vertheidigung dec Rechte des buigarishen Volks ihre direkte Bestimmung liegt, wenn nur die Personen, welche zur Leitung der Geschide dieses Volks berufen sind, au ihrerseits verstehen, sich dieser Rechte vernünftig zu bedienen. Mögen die Bulgaren, durch Erfahrung belehrt, die Nothwendigkeit einsehen, persönlichen Bestrebungen und Berechnungen zu entsagen und ihre Anstrengungen vereinen, um ihre Mi M den Weg der Geseßlichkeit und Wohl- fahrt zu führen; in solchem deus wird jede fremde Einmischung zwecklos und überflüssig werden; die Einseßung des einstigen Fürsten wird sih unbehindert unter den vom Traktat stipu- lirten Bedingungen vollziehen. Dbige Erwägungen haben die Kaiserliche Regierung von Anbeginn der bilgartiben Krise geleitet und veranlaßt, hon von Hause aus den Gedanken an die Eventualität einer Wiederherstellung der Geseßlichkeit in Bul- garien, mittels Gewaltmaßregeln abzulehnen. Bei alledem versteht es sih von selbst, uk bis zur Entfernung des Usur- pators aus Bulgarien die Kaiserlihe Regierung die gegen- wärtige Sachlage in diesem Lande fortgeseßt als eine ungeseß- liche betrahten wird, indem sie in der Ueberzeugung verharrt, daß in der Beseitigung dieses Zustandes das beste Mittel liegt, die allgemeine Ruhe sicherzustellen.

24. Februar. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ bemerkt zu der gestrigen Erklärung des „Regie- rungs-Anzeigers“ : das in demselben dargelegte Programm der Regierung beweise, daß Rußland von den versöhnlichsten und friedlihsten Gesinnungen beseelt sei. Nur durch moralische Autorität wünsche Rußland zur Wiederherstellung des Rechts zu gelangen. Die russische Regierung denke gewiß nicht daran, die Autonomie Bulgariens, die ja überhaupt erst durch Rußland geschaffen sei, irgendwie anzutasten. Die Mächte, welche auf- richtig den Frieden wollten, könnten es nicht ablehnen, die auf Beruhigung der Gemüther abzielenden Bemühungen Rußlands loyal zu unterstüßen. Das Journal erwähnt die in einigen fremden Zeitungen enthaltene Analyse einer angeblichen Cirkularnote, welche die russishe Regierung an ihre Vertreter im Auslande gerichtet haben solle, und kann versichern, daß eine solhe Note überhaupt nicht existire.

Jtalien. Rom, 23. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute ihre Arbeiten wieder auf- enommen. Vom Finanz - Minister wurden mehrere auf inanzielle Maßnahmen bezüglihe Vorlagen eingebracht.

Nah einer Meldung aus Massovah machten eine

Escadron Kavallerie und ein Jäger-Bataillon heute etne Rekognoszirung nah Ailet, woselbst sie von den Be- wohnern [unp O empfangen wurden.

Genua, 24. Februar. (W. T. B) Zu dem estrigen Diner des Präfekten zu Ehren des Admirals ewett waren sämmtlihe Kommandanten der eng-

lishen Schiffe, ferner Senatoren, Deputirte und die Behörden geladen. Der Präfekt toastete auf die Königin Victoria, der Admiral Hewett auf den König und die Königin von Jtalien. Bei dem in Spezzia von dem Admiral Rowly an Bord des „Agincourt“ gegebenen Lunch nuhmen der Herzog von Genua, vier italienische Admirale, die Behörden und mehrere Konsuln Theil. Die Abreise des englishen Geschwaders steht bevor.

Niederlande. Amsterdam, 20. Februar. (Köln. Ztg.) Der 71. Geburtstag des Königs, der sih wieder auf dem Wege der Besserung befindet, ist in allen größeren Städten in der herkömmlichen Weise gefeiert worden. Jm Haag fand in der Nacht @vom 18. auf den 19, Februar an dem Denkmal von 1813 eine E oranishe Kund- gebung statt. Der Minister des Aeußeren gab dem diploma- tischen Corps ein Mahl, und die Beleuhtung einzelner Pläße ging auch troß des ungünstigen Wetters im Ganzen glücklih von statten. Da der Geburtstag auf einen Sonntag fiel, so wurden diejenigen Schutter, welche Per I Bedenken vor- \{hüßten, von der Theilnahme an der Parade entbunden, mußten sih dafür aber am anderen- Tage stellen. Eine der eingreifendsten Veränderungen der Verfassung be- steht darin, daß die Erste Kammer niht mehr aus Gei aus den Höchstbesteuerten jeder Provin gewählt werden, sondern daß auch gewisse durch einez Königliche _Ver- ordnung näher zu bezeihnende höhere Aemter ihren Trägern das Recht der Wählbarkeit in aa Staatskörper ver- leihen sollen. Dieser A Beschluß ist nunmehr er- Mena und es werden in dieser Hinsicht namhaft gemacht : ie Präsidenten der beiden Kammern, der Vize:Präsident und die Mitglieder des Staatsraths, die Staatsräthe in außer- ordentlihem Dienst, Präsident und Mitglied der Allgemeinen Rechenkammer, der Direktor des Königlichen Kabinets, die

Ministerial-Direktoren, außerordentlihe Gesandte und bevoll- mächtigte Minister, Minister-Residenten, Präsident, Vize- Präsident und Mitgliedex des hohen Raths , General-Prokurator und General-Advokat bei demselben höchsten Richterkollegium, die Präsidenten und General - Prokuratoren eines Gerichts- hofs, der Fiskal Advokat für die See- und Landmacht, die Gouverneure der Provinzen, die Universitäts-Kuratoren, die Präsidenten und Mitglieder der Königlihen Akademie der Wissenschaften, Admirale, Vize- und Contre - Admirale, Generäle der Jnfanterie, General-Lieutenants und General- Majore, General-Gouverneur von Jndien und dessen Stell- vertreter, Vize-Präsident und Mitglied des Raths von Fndien, Präsident der Allgemeinen Rechenkammer in Jndien, Prä- sident des hohen Gerichtshofs daselbst, der Gouverneur von Surinam und derjenige von Curaçao. Die Universitäts- Professoren sind zwar ebenfalls wählbar, aber erst nah zehn- jähriger Wirksamkeit.

Türkei. Konstantinopel, 24. Februar. (W. T. B.) Der Ministerrath beschäftigte sih gestern mit der bul- garishen Frage.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Februar.

(W. T. B.) Der hiesige englishe Gesandte Corbett ist heute Nachmittag gestorben.

Amerika. New-York, 23. Februar. (W. T. B.) Die Nationalkommission der Demokraten beschloß, die Konvention zur Ernennung eines demokratishen Prä- sidentschafts-Kandidaten am 5. Juni in St. Louis abzuhalten.

Zeitungsstimmen.

Der Londoner „Standard“ drückt im Hinblick auf die Krankheit Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kron- rinzen seine Ua e für den allen Stürmen gewach- Ax festen Bau der deutschen Reichseinheit aus und schreibt : Alles, was geschehen kann, ist ges{hehen und wird geschehen. Aber wie gering erscheint es, wenn es sich um Leben und Tod handelt. Und dennoch in ihrer tiefen Sorge wissen die Landsleute des Kron- prinzen, daß das feste Gefüge und die Maht des Deutschen Reichs, jo werthvoll das Leben Sr. Kaiserlihen Hoheit auch sein mag, auf sihererem Grunde ruht, als auf einem Menschenleben, etwas weniger Prekärem als der glücklihsten Geschicklichkeit des Chirurgen. Zum Glück haben sie ihre nationale Einheit und nationale Größe nicht durch den krampfhaften Ausbruh der Volkébegeisterung erreicht, welche ein Anfall von Kleinmuth oder irregeleiteten Eifers vernihten könnte. Obgleich ihre eigene Tapfer- keit ohne Zweifel der bedeutendste Faltor bei dem großen Werke war, so haben sie doch die Disziplin und die Stetigkeit des Zieles, ohne welhe Tapferkeit nur eine Vershwendung der Energie ist, durch eine Herrscherfamilie bekommen, bei welcher das Gefühl der Pflichten gegen den Staat tief und traditionell in der Natur wurzelt. Vom Hohenzollernhause kann man mit Recht sagen: Uno ayvulso non deficit alter. Manche Leute sind gewöhnt, den regierenden Kaiser als Incarnation des militärishen Geistes und den Kronprinzen vor allem als friedliebend zu betrahten, während sein Sohn wieder mehr den friegerishen Neigungen seiner Vorfahren huldige. Aber That- sache is es, daß der Kaiser den Krieg aus tiefstem Herzen verabscheut, daß der Kronprinz nicht anstehen würde, das Schwert zur Vertheidi- gung der Chre und Interessen seines Vaterlandes zu ziehen, und Prinz Wilhelm erst kürzlich dagegen protestirte, daß er keinen Sinn für die Künste des Friedens habe und den Krieg um des Krieges willen liebe. Wir alle hoffen aufrichtig auf die baldige Genesung des Kronprinzen. Mag aber kommen, was da will, das Deutsche Reich wird eines weisen und patriotischen Souveräns nit entbehren. Der tapfere Sinn, welchen das deutshe Volk jeßt zeigen muß, ist deshalb eher ein persönlicher als ein politisher. Bei der Krankheit des Kronprinzen haben alle Deutschen die Empfindung, daß dieselben persönlih Jeden berührt. Jhre bange Besorgniß wird nicht eher \{chwinden, bis die Nachrihten von San Remo bestimmter und we- niger zweideutig lauten.

Die „Norddeutshe Allgemeine Zeitung“

schreibt :

In der Geschichte unserer neueren deutshen Entwickelung wird der 23. Februar d. J. von bleibender Bedeutung sein. An diesem Tage crkiärte zum ersten Mal im Deutschen Reichstage ein elsässischer Abgeordneter fest und ofen, für die Interessen seines Heimathlandes vom deutsch-nationalen Boden aus eintreten und im Sinne seiner Wähler, nah seinem Gewissen und seiner Ueberzeugung, die Brücke der Verständigung und Annäherung zwischen Elsaß-Lothringen und Altdeutschland bauen helfen zu wollen. Der Reichstag hat diese Ecklärun- gen mit lautem Beifall, der Vertreter der verbündeten Regierungen sie mit unverhehlter Anerkennung und Sympathie begrüßt, ein gleihes Echo werden sie im gesammten Deutschland wecken. Der Vorgang ift vielleicht um so bedeutsamer, als der betreffende Abgeordnete Dr. Petri Ver- treter der Landeshauptstadt, der alten Reichsftadt Straßburg, im Reichstage ist, welche bisher dorthin seit Jahren den Führer der elsässishen Protestbewegung, den verstorbenen Abg. Kablé, entsandt hatte. Dr. Petri kandidirte zum ersten Male am 21. Februar v. J. gegen Kablé, die Wahl fiel durch eine Reihe mitwirkender Umstände zu Gunsten des Leßteren aus, nicht zum wenigsten in Folge des hohen persönlichen Ansehens, welhes der nun Vér- storbene in weiten Kreisen seiner Mitbürger genoß. Daß Hr. Dr. Petri mit den Anschauungen und Gesinnun- gen, welche er gestern im Reichstage bekundete und die seinen Landéleuten durchaus bekannt waren, die Erbschaft seines Vorgängers in der Vertretung Straßburgs ium Reichstage antreten konnte, darf vielleicht als ein um fo erfreulicheres Symptom und insbesondere als ein unwiderlegliher Beweis dafür gelten, daß die mühevolle fünfzehnjährige deutshe Arbeit in Elsaß-Lothringen keine verlorene gewesen ist. Von der ausgeftreuten Saat ist manches Korn auf guten Boden gefallen, und wir pflihten Hrn. Dr. Petri vollkom- men bei, wie wir es im vorigen Jahre nah den Reichstagêwahlen gethan haben, daß in Altdeutshland die Gesinnung der Bevölkerung des Reichslandes niht nah den, unter für das Land völlig ab- normen Verhältnissen vollzogenen Reichstagswahlen vom 21. Februar 1887 beurtheilt werden darf.

Der Abg. Petri gehört außer dem Reichstage auch sämmtlichen Vertretungskörpern seiner Heimath, dem Landesaus\chuß, dem Be- irkétage des Unter-Elsaß und dem Gemeinderath der Stadt Straß- urg an. Es steht zu hoffen, daß das von ihm gegebene Beispiel \ih fruchtbringend erweisen werde; in den meisten Fällen bedarf es ja dazu nur cines muthigen, bahnhrehenden Saaten wie der genannte Abgeordnete ihn gestern bethätigt hat. Wir haben unserer- seits ungeahtet der mannigfachen ungünstigen Eindrücke des leßten Jahres die Ueberzeugung, daß die deutsche Aussaat in Elsaß-Lothringen sehr bald zablreihe Keime treiben werde, niemals aufgegeben, Keime, welche aber zu Halmen und zu Früchten zu gestalten der allmächtigen Hand der Zeit überlassen bleiben muß. /

Dr. D gehört der jüngeren Generation seiner Landsleute an, er ist erst zu Anfang der achtziger Jahre in die Oeffentlichkeit ger treten. Im Landesaus\huß von Elsaß-Lothringen findet er eine Gruppe von Gesinnungsgenossen z vielleiht bewirkt seine That denn als eine solche betraten wir seine Erklärungen —, daß die ihm gesinnungsverwandten Elemente sich nun auch enger und fester zu größerer Wirksamkeit aneinanderschließen.

Der Beifall des Reichstages, die warme Kundgebung der An- erkennung Seitens des Vertreters der verbündeten Regierungen wird

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