1931 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 5. März 1931,

S. 4,

würden und daher den Uebergang von der preußishen Regelung in die reihsrechtliche Regelung im näcksten Jahr nur außerordent- lich ershiveren wurden.

Was die Anträge zur Erhöhung der Freigrenze anbetrifft, {9 muß ich doch noch auf eins aufmerksam machen, Herr Kollege Conradt. Wir haben heute bereits eine Freigrenze. Diese hat in Preußen die Wirkung, daß von allen Gewerbebetrieben 42 vH von dex Gewerbeertragssteuer befreit sind und 74,4 vH von der Ge- werbekapitalsteuer. Die starke Erhöhung der Freigrenze, die Sie vorschlagen, würde zur Folge haben, daß sowohl die Ertrags- wie die Kapitalsteuer auf eine immer fleinere Zahl von Steuer trägern umgelegt werden und sih hier in einer viel stärkeren Be- lastung auswirken würde. Von diesem Gesichtspunkt aus halte ih die Anträge au nicht für durchführbar.

Nun hat uns der Herr Abg. Neumann (Frohuau) noch einige Wünsche in Form eines Entschließungsantrags auf den Weg geben wollen, die die reichsrechtliche Regelung betreffen. Wenn Sie, Herr Neumann (Frohnau), dabei zur Begründung gesagt haben, daß es doch gut sei, wenn das alte preußishe Erbgut ver- wertet werden würde ihr Vorschlag ist kein prenßishes Erb- gut, sondern was 11 Jhrem Entschließungsantrag niedergelegt wird, sind Dinge, die wir in unserem preußischen Recht bisher nicht kannten. Jm allgemeinen ließt sih die geplante neue reichszcchtlihe Regelung sehr eng an die preußishe Regelung an. Es sind also neue Gedanken, die hier angerührt werden.

Zunächst Sie haben das des näheren ausgeführt Jhr Vorschlag, die Freigrenze verschieden hoh zu bemessen nach der Art des Betriebes. Es ist nicht richtig, daß dieser Gedanke in Württemberg durchgeführt worden sei. Jch weiß auch nicht ret, wie erx durchgeführt werden sollte. Es wird im allgemeinen der JFnhaber eines großen Betriebs geneigt sein, den Wert seiner persönlichen Tätigkeit innerhalb des Betriebs höher einzuschägen. Aber ob es deshalb gerechtfertigt ist, die Jnhaber größerer Be- triebe mit einer höheren Freigrenze auszustatten als die JFnhaber tleinerer Betriebe, will mir sehr fraglich erscheinen. Dîe Forde- rung, die Freigrenze nah der Art des Betriebs verschieden zu be- messen, ob Bankbetrieb, ob Jndustriebetrieb, ob Handelsbetrieb, fann außerordentlih s{hwer durchgeführt werden und würde viel- leicht niht überall gerechtfertigt sein.

Dex zweite Punkt Fhres Entschließzungsantrags zielt darauf hin, die Großbetriebe des Wareneinzelhandels einer stärkeren Be- steuerung zu unterwerfen etiva in der Form, daß man die Lohn- summensteuer nach der Größe der Betriebe staffelt. Jch weiß nicht, ob Sie diesen Vorschlag nur auf den Handel abstellen wollen. Es würde sonst dahin führen, daß die Großbetriebe der Jndustrie, Bergwerke, Zechen, Walzwerke, mit einer großen Arbeiterzahl unter der Lohnsummensteuer noch stärker zu tragen hätten als heute. Jh glaube, man darf die Besteuerung des großen Wareneinzelhandels niht in der Weise kumulieren, daß man bei allen Steuern ihn stärker zu treffen versucht. Wir haben gerade die erhöhte Umsaßsteuer bekommen. Was Sie wollen, wird, glaube ih, dur die erhöhte Umsabsteuer erreicht. Es scheint mir bedenklih, auf dem Gebiet einer anderen Steuer auch hier wiederum die Besteuerung zu vershärfen.

Alles in allem kann ich nux sagen: mit Rücksiht darauf, daß wix als Gesetzgeber nur noch für ein Fahr frei sind, warne ih dringend davor, in diesem Jahre noch Aenderungsanträge anzu- nebmen, die mit derx reihsgeseßlihen Regelung nicht in Einklang zu bringen sind. Jch bitte das Hohe Haus um unveränderte An- nahme dex Anträge des Hauptausschusses.

Abg. Kölges (Zentr.) erklärt, der Finanzminister habe soeben in der ihm eigenen sachlihen Art begründet, warum man der Gewerbesteuer in der vom Auss{huß beschlossenen Form dieses- mal zustimmen müsse. Der Abg. E Gu (D. Vp.) habe anerkannt, daß die Arbeit des Kabinetts Brüning zux steuer- lichen Gesundung führe. Man könne nur hoffen, daß auch weiter nah rets hin dieselbe Anerkennung der Brüning-Arbeit, die man siherlich im Fnnern empfinde, einmal nah aken bekundet werde. (Sehr richtig! im Zentrum.) Das würde zu einer wesent- lihen Entgiftung des Volkes ‘beitragen und dem einzelnen wieder das Gefühl geben, daß sachliche Arbeit in seinem «5nter- esse geleistet würde. Gerade die Parteien, die auf die Steuern [chimpfen, können sih Neu tun in der dauernden Stellung von Ausgabenanträgen. er aber meint, daß die Gemeinden nicht soviel Steuern erheben können, darf nicht auf der anderen Seite ihr Ausgabengebiet erweitern wollen. Das Zentrum hat diesmal keine Aenderungsanträge gestellt. Es wünscht aber, daß die hohen Zuschläge baldmöglichst wesentlih gesenkt werden. Zu Vg IO ist, daß nah der Reichsnotverordnung nun zum ersten Male eine Senkung der Realsteuern zugunsten des Mittel- standes bis zu 20 vH stattfindet. És wäre erwünscht, wenn sich diese Senkung insgesamt auf 20 vH auswirken könnte, indem man das, was bei der Ertragssteuer sich nicht auswirkt, vielleicht bei der Lohnsummensteuer in Erscheinung treten lassen könne. Der Finanzminister müßte diese Möglichkeiten noch einmal prüfen. Alle die, die immer so scharf gegen die Hauszinssteuêr auftraten, - sollten bedenken, daß gerade das Aufkommen aus dieser Steuer mit 70 Millionen nur zux Senkung der Realsteuern verwendet werden kann und daß weitere 60 Millionen aus dieser Steuer den Gemeinden zufließen sollen, die besonders unter den Wohlfahrtslasten zu leiden haben. Auch die zehnprozentige Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft kommt aus dem Hauszinssteuerauffommen, und die extremen Landwirte sollten aus diesem Entgegenkommen einiges bei i

i El om: bei ihrer Kampfstellung gegen das Kabinett Brüning lernen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Heck en (D. Frakt.) begrüßt die Möglichkeit der Berü- sichtigung des zweijährigen Verlustvortrags, äußert aber Bedenken gegen die nach dem Reichsrecht in die Vorlage aufgenommene Beschränkung des Rechtsweges gegen die Steuerfestsebung. So erfreulih es sei, wenn Regierung und Parlament Ernst machten mit der Sparpolitik, so sei doch der Rechtsshuy ein Gebiet, au dem größte Vorsicht bei Sparplänen geboten sei. (Sehr wahr! rechts) Zu der vom Reih geplanten Grundsaßhregelung der Gewerbesteuern sei zu betonen, daß der jeßige Zustand unhaltbar sei, daß wir ein fünffaches Realsteuerreht haben, dessen Aus- legung auch noch S verschieden ist. Notwendig sei die Anpassung der Realsteuern in bezug auf Veranlagung und Einziehung an die Einkommen- und Körperschaftssteuern. Dabei teile er niht die Meinung des Finanzministers, daß die Not- verordnungen utdbéndelid in alle Ewigkeit bestehen müßten. Den deutshnationalen Antrag auf Erhöhung der Freigrenze bei der Gewerbesteuer auf 6000 Mark lehnten seine Freunde ab, weil dieser Antrag besonders in den Landstädten und Landgemeinden nur zu einer entsprehenden stärkeren Belastung der anderen Realsteuerpflihtigen führen würde. (Sehr wahr! bei der Land- volkpartei.) Der Redner begründet noch den Antrag der Deutschen Fraktion, der den Mrbeiterwohnsizgemeinden die Geltendmahung

von Ansprüchen an die Betriebsgemeinden dadurch erleichtern will, daß diz geseßliche hierfür vorgesehene Zahl der Lohnsummen- empfänger von 20 auf 10 herabgejeßt werde. (Beifall bei der Deutschen Fraktion.)

Abg. Rautenberg (Soz.) stimmt den Ausshußbeshlüssen zur Gewerbesteuer zu. Die Aenderungsanträge enthieltea par manchen guten Gedanken, müßten aber doch jeyt abge e werden, weil man erst die Auswirkungen der Notverordnung des Reichspräsidenten abwarten müsse. - Diese Anträge berüdcksichtigten auch nicht die shwere Finanznot der Gemeinden und Gemeinde- verbände, die bei ihrer Annahme noch größer werden würde, zu- mal {hon heute 42 vH dex Gewerbebetriebe keine Ertragssteuer und 74 vH keine Kapitalsteuer zahlten. Der Redner wehrt noch besonders die Angriffe auf die organisierte Verbraucherschaft ab, die in den Anträgen gegen die Konsumvereine zum Ausdruck ge- kommen seieu. Die organisierte Verbrauchershaft verlange keine Subventionen vom Staat, wie andere Gruppen, sondern wünsche nur in Ruhe gelassen zu werden. (Beifall bei den Sogialdemo- fraten.)

Bei der 2. Lesung der Verlängerung des Grundvermögenssteuergeseßes erstattet

Abg. S zill at (Soz.) den Ausshußberiht. Der Auss{huß hat den deutshnationalen Antrag abgelehnt, der die Regierung auffordern wollte, mit Wirkung vom 1, Oktober 1930 ab von der Erhebung der staatlihen Grundsteuer abzusehen. Jn an- genommenen Aus\chußanträgen wird die Regierung ersu t; v8 Anträgen auf Stundungen und Niedershlagungen der rund- vermögenssteuer der Lage der Steuerschuldner in wohlwollenderer Weise, als dies bisher geschehen ist, entgegenzukommen und dafür zu sorgen, daß innerhalb der Gemeinden der landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundbesiß bezüglih der Zuschläge mit gleichen Prozentsäßen belastet wird. .

Abg. Dr. Kaufholò (D. Nat.) tritt für die Beseitigung der staatlichen Beteiligung an der Grundvermögenssteuer ein. Der Staatsanteil aus der Grundsteuer betrage rd. 75 Millionen Reichsmark, also knapp 4 vH des ganzen Staatshaushaltsplans. Es müsse leicht möglih sein, auf diesen Betrag zu verzichten zu- gunsten der Landwirtschaft. Man könne tatsächlih mit Leichtig- keit die erforderlichen Beträge im Etat einsparen, z. B. durch Streichung der Reg nas ähigen Aufwandsentschädigungen der politischen Beamten. r Staat habe auf seinen Anteil aus der Gewerbesteuer verzichtet. (Rufe im Zentrum: „Deshalb L aber die Gewerbesteuer niht geringer geworden !“); er müsse au auf seinen Grundsteueranteil verzichten, umal jeßt die Grund- steuer sogar von den Schulden mit erhoben werde, was die Deutschnationalen zu streichen beantragten. Die Grundsteuer werde jeßt immer noch nach den Werten vom 1. Fanuar 1917 erhoben. Es sei höchste Zeit, daß endlich Einheitswerte nah dem wirklihen Ertrage festgeseßt werden.

Abg. Dr. Neumann -Frohnau (D. Bp.) betont, daß aus den von ihm vorhin für die Gewerbesteber angegebenen Gründen auch bei der Seunditenee dieses Mal wesentlihe Aenderungen nicht erfolgen könnten. Dies zeige sich auch in den Anträgen der Deutschnationalen. Der vom bgeordneten Kaufhold (D. Nat.) erwähnte Antrag, die Schulden von der Grundsteuer zu befreien, wolle ausdrücklich nur die Schulden berücksihtigen, die niht zur Verstärkung des Betriebskapitals oder zu Verbesserungen aus- genommen sind. Es würde sih daraus der merkwürdige Zustand ergeben, daß gerade die Schulden, die ein Betriebsinhaber nt im Juteresse seines Betriebes ausgenommen hat, von dem Vor- zug der Steuerbefreiung profitierten. Bei der Veranlagung zur Grundsteuer werde die eingetretene Wertverschiebung (angy nicht genügend beachtet. Besonders in den früher besezten Gebieten, n Wiesbaden und anderen Orten seien die Werte weiter unter den Durchschnitt gesunken. Die Steuerveranlagung aber habe sich danah nicht gerichtet. Unsere Anträge, diese Ungerechtig- keiten zu beseitigen, sind bisher stets abgelehnt worden. Wir be- antragen jeßt, daß weni giens die Bestimmungen des Härte- paragraphen auf diese Fälle unter allen Umständen angewendet werden, Wir hoffen, daß die Regierungsparteien wen! stens diesen unverschuldete Härten gute meen Antrag annehmen werden. Eine weitere Ungerechtigkeit hat sich für solche Grund- stücke innerhalb der großen Städte herausgebildet, die gärtnerish oder landwirtschaftlih genügt werden, aber wegen ihrer Lage im städtishen Gebiet ohne weiteres grundsäglih zu Bauland erklärt werden. Jn Köln is ein Grundstlick, das so ungünstig zwischen zwei Straßen liegt, »au an seine Bebauung nit gedacht werden fann mit 180 000 Reichsmark Wert angeseßt worden. Die Gärtnerei, die auf diesem Grundstück liegt, ist überhaupt nicht imstande, eine derartige Grundsteuer aufzubringen. Fn kurger Zeit wird der Besißer vor dem Ruin stehen, ohne daß er jem Besißtum als Bauland verwerten kann. Wir beantragen, daß die Praxis der Katasterämter sich in solhen Fällen streng an das Gesey hält, so E nine Zip Ungerechtigkeit gégenüber gärtne- risch, land- und forstwirtschaftlich genußten Flächen innerhalb der Städte vermieden werden könne.

Abg. Me ny (Wirtsch. P.) wendet ves gegen die Ueber- spannung der Grundvermögenssteuer durch die Gemeinden. Mit einer 1000- bis 1300 fachen Erhöhung der Steuer habe man heute in Preußen zu rechnen. Der Staat habe unter dem Deekmantel der Mieten die Steuer durch den Hausbesißer einziehen lassen und den städtischen Haus- und Grundbesiß unter Sondergeseße gestellt; ohne sich an den Lasten zu beteiligen, sichere der Staat sih seine Einnahmen. Der Redner fordekt, daß die Grundvermögenssteuer herangezogen werde, wenn die Hauszinssteuermittel für den Aus- gleich niht ausreichen, der angesihts der Erhöhung der Zinsen für die Au WETUNGSYgpo gelten zu schaffen ist. Allerdings litten die Gemeinden Not und brauchten Steuermittel. Man dürfe aber nicht vergessen, 4“ die Gemeinden größtenteils selbst huld seien an ihrer Not, da sie es an der nötigen Sparsamkeit haben fehlen lassen. Der Redner kritisiert die Landvorratswirtschaft der Ge- meinden, die unter dem Schein des Rechts fremdes Eigentum an sich brächten. Es werde sh rächen, daß der Staat die besten Steuerzahler, den Haus- und rundbesit, zu Heloten gemacht habe.

Abg. Hecken (D. Frakt.) nimmt gegen die Ausführungen des Finanzministers Stellung. Man müsse die Belastung in Parallele Fellen mit der Steuerfähigkeit und fragen, wo noch Plah bleibe für eine einigermaßen nußbringende Verwendung des E e Betriebsvermögens angesihts der enormen Steuerlasten. Der Redner erörtert sodann die Frage, wie sih der große Ausfall an Einkommensteuer im Rahmen des Finanzaus- gleihssystems auswirke, und erklärt, die Landwirtschaft shneide bei der Realsteuerbelastung besonders ungünstig ab. Er kritisiert die Be- munen Der eichsnotverordnung, die gerade auch wieder für

ie Landwirtschaft unorganisches Ret schaffe.

Finanzminister Dr. Höpker Aschoff: Jch habe zu den Ausführungen des Herrn Vorredners au meinerseits einige Be- merkungen zu machen. Zunächst einige Einzelheiten!

Herr Hecken, was Sie über die Verteilung der etwaigen 20 Millionen angeführt haben, die den Ländern zur Verfügung stehen würden, wenn der Herr Reichsfinanzminister bereits im Fahre 1931 die Landwirte bis zu einem Einkommen von 6000 Mark von der Einkommensteuer freistellen würden, ist wohl nicht ganz zutreffend. Denn wir haben ja in unserem preußischen Finanzausgleich die Bestimmung, daß diese Beträge nach dem Einkommensteuershlüssel verteilt werden. Es kann also irgendeine

Schädigung der Landgemeinden in Preußen unter feinen Um- }

ständen eintreten. Die Verteilung dessen, was an Einkommen-

und Körperschaftssteuer zur Verfügung steht, einschließlich j 2% Millionen, erfolgt wie bisher nach dem Einkommenstey

shlüssel, geändert dur die relative Garantie. (Abg. Hecken:

endgültige Regelung des Reichsfinanzausgleihs fommt erst nos Zunächst handelt es sich um das Fahr 1931. Wir wissen ni ob der Reichsfinanzminister die Landwirte bis zu einem E

fommen von 6000 Mark freistellt. Stellt er sie frei, so haben Ausfälle bei der Einkommensteuer.

steuershlüssel verteilt, nah dem preußishen Ausführungs zum Finanzausgleich. Landgemeinden eintreten soll, ist mir nit erfindlich.

Dann haben Sie im Zusammenhang mit der Grundvermöz steuer Ausführungen über die Aktiengesellshaft gemacht, die 4 sheinend auf. einem Mißverständnis beruhen. Nehmen wir /

praktishes Beispiel: nehmen wir irgendeine Aktiengesellschaft

einen Rübenacker hat, dann wird sie zur Grundvermögenste herangezogen, und zwar nah den Grundsäßen der Grundvermög (Erneuter Zuruf des A ZFede Aktiengesellschaft unterliegt n Aber Grundstücke, die d Aktiengésellschaft besizt, muß sie nach den Grundsäßen der Gru (Erneuter Zuruf des Abg. Het Dafür werden 4 % des Einheitswertes abgerechnet. (Wid spruch des Abg. Hecken.) Jch habe nach Fhren Ausführun den Eindruck gehabt, als ob hier ein Mißverständnis vorläge.

steuer auch nach der Notverordnung. Hecken.) Ganz richtig! dem Reichsrechte dex Gewerbesteuer.

vermögensteuer besteuern.

sind aber bereit, uns mit Fhnen über diese Frag

unterhalten.

gern

geführt werden. Befreiung von fünf Fahren.

werden, nicht für eine bestimmte Reihe von Jahren, sonder! zum Jahre 1938 freigestellt werden. Nun haben wir die

Dafür bekommen wir v; Reiche einen Ersay in Höhe von 20 Millionen, und zwar nur f 1931; was 1932 kommen wird, wissen wix alle niht. Di 90 Millionen werden jedenfalls in Preußen nah dem Einkomm gei Wie da also irgendeine Schädigung |

freiung auf zehn Fahre ausgedehnt und weiter bestimmt, daß

Befreiung, einerlei,

Fahre 1938. Das ist die einzig mögliche Regelung, wenn hie

Grundsätze des preußischen Rechts und die des Reichsrechts irt

wie in Einklang gebracht werden sollen. Dann die Bestimmungen über Niedershlagung. Bei

wann das Grundstück gebaut ist, mit | Endtermin abläuft, der für das Reich festgeseßt ist, also mit |

(

Stundung und Niederschlagung ist es so, daß bei der Gri vermögensteuer gegenüber dem Soll 4 bis 5 vH, bei der li

wirtschaftlichen Grundvermögensteuer 10 vH niedergeschl werden. Aus diesen Zahlen geht ganz gewiß hervor, daß bei Stundungen und Niedershlagungen gegenüber der Land

haft wahrhaftig entgegenkommend sind. Wenn Sie zum Ge

U

I

beweis darauf hingewiesen haben, daß im Vorjahre das Kon gent überschritten war, Herr Kollege Hecken, Sie wissen do,

dieses Kontingent gegriffen war, und daß das für uns

anlassung war, das Soll getrennt nach städtishem und land!

schaftlihem Besiß festzustellen. Soll überhaupt nicht gehabt.

Wir haben vorher ein getren Wenn wir gewußt hätten, daß

Soll bei den Landwirten höher würde als 70 Millionen, so h

wix uns wahrscheinlich die größte Mühe gegeben, bei der messung des Kontingents eine höhere Zahl zu nehmen. Also haben gar fein Soll der landwirtschaftlihen Grundverm

steuer für sih allein gekannt, sondern haben dief Zahl ei

roh geschäßt.

Noch ein paar Ausführungen zu dem, was Sie über 1

Ausführungen im Hauptauss{huß gesagt haben! Herr K Hecken, das unkorrigierte Stenogramm hier im Plenum ist gewiß geeignet, mit der größten Genauigkeit festzustellen, der Redner gesagt hat, besser als das fkorrigierte Stenogr Aber im Auss{huß liegen die Dinge etwas anders. Das Sie alle. Die Stenographen geben nicht wieder, was der R gesagt hat, sondern sie bemühen si, in indirekter Rede den dessen wiederzugeben, was der Redner sagt. Deshalb ift unkorrigierte Stenogramm einer Ausschußsizung nicht gee! einen Redner auf seine Ausführungen festzulegen. (Sehr ri links.) - Aber selbst wenn wir von dem unkorrigierten S gramm ausgehen, können sich meine Ausführungen in Ans der Einkommensteuer nux auf die Einkommensteuer bet Jch habe dort ausgeführt, daß wir die Landwirtschaft [@! behandelt haben in Preußen, soweit das möglich sei, daß w von der Hauszinssteuer freigelassen haben, daß wir sie im Fahr, als wir die staatliche Grundvermögensteuer erhöht ! freigelassen haben. Jch habe dann weiter gesagt nas Stenogramm —:

Ferner werde im nächsten Jahre das Gros der Landwirt: F

Vermögensteuer mehr zahlen, weil die Vermögen bis zu 2 Mark freigestellt seien. Auch Umsaßsteuer zahlten die t Landwirte nicht, da die Grenze bis 5000 M ginge. Jm

1932 würde bei Einkommen bis zu 6000 M von den F

wirten nihts an Steuern bezahlt werden.

Nun gebe ih zu, daß die Fassung irctümlih ist. Jh ha auch nicht so gesagt. Jh rufe die Herren, die im gewesen sind, als Zeugen an. Fch habe nichts weiter geja? Au von der Einkommensteuer werden die Landwirte

einem Einkommen von 6000 4 befreit sein. Das war de! meinec Ausführungen. Aber, Herr Kollege Hecken, da sheidende in meinen Ausführungen können Sie doch n fehten. Wenn wir die Landwirte von der Hauszinssteu®: gelassen haben, wenn wir sie im vorigen Fahre von

(Fortsezung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin. J

Druck der Preußishen Druckerei und Verlags-Aktiengei Berlin, Wilhelmstraße 32,

Sechs Beilagen ' (einschließl, Börsenbeilage und zwei BentralhandelsregisterÆ

M

Die Frage der Neubauten. Hier müßte doch irgendein A gleich zwischen dem preußishen Recht und dem Reichsrecht heri Wir haben bisher im preußishen Recht t Nunmehr bestimmt das Reichs daß die Bauten, die in den Jahren 1931 bis 1934 fertigges!

Fang vorschreibe, für die A

ÉDeutshnationalcu einfa niedergestimmt;

Ir. 54.

Erfte Beilage N zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 5. März

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

höhung der Grundvermögensteuex freigelassen haben, wenn von Reichs wegen nunmehr die Befreiuug bei der Einkommensteuer bis zu 6000 M, bei der Vermögensteuer bis zu 20000 Æ, bei der Umsaßstener bis zun 5000 Æ eingeführt werden, so sind das do alles Maßnahmen zugunsten der Landwirte.

Herr Kollege Hecken, wenn Sie im Aus\s{chuß gewesen wären, würden Sie auch wissen, daß nicht ih die Gegenüberstellung von den 75 Millionen, die die Landwirtschaft zahlt, mit dem, was der Staat für die Landwirtschaft tut, gemaht habe, sondern daß diese Ausführungen der Herr Kollege Kaufhold gemacht hat, und daß ¡ich ihm darauf unr etwa folgendes erwidert Habe: Herr Kollege Kaufhold, so kanu man es nit mathen; man kann nicht einen Stand, selbst wenn er in einer Notlage ist, von allen Steuecn befreien; man kann auh nicht gegenüberstellen, was er an den Staat zahlt und der Staat ihm im besonderen gibt, sondern man muß davon ausgehen, daß alles, iwas der Staat in seiner ge- samten Verwaltung aufbringt ih habe da auf die Rechtspflege, die Kultusverwaltung hingewiesen —, allen zugute fommt und alle dazu beitragen müssen. So find diese Ausführungen im Aus- {uß gewesen. Von diesem Standpunkt ist gegen diese Au3- führungen nihts zu sagen. Jch könnte ein populärer Finanz- minister sein, wenn ih alle Steuern in diesem Jahre auf die Hälfte herabsezen würde. Jch möchte wirklich einmal in die Lane fommen, daß ih dem Landtag Steuerermäßigungen vor- schlagen könute. Aber das is ja uns allen unmöglich. Wenn Sie heute dem Staat und das gilt für das Reich, die Länder und die Gemeinden durch eine stärkere Herabseßung aller Steuern die Finanzen ruinieren, dann geht der Staat zugrunde, mit ihm gehen aber au alle Stände zugrunde.

ZUC berichtet

Abg. Drügemüller (Soz.) über die Ausshußberatungen. Die Vorlage bringt -insbesondere den Ausgleicck für die erhöhten Zinsen für die Aufwertungshypotheken. Ab 1. April 1931 soll

unächst der Hausbesißzer 3 vH au dexr Hauszinssteuer kurzen Fonnen. Die weitere, auf Grund der Ausshußbeschlüsse ein- tretende, der Berostnag entsprechende. Entlastung, wird in den Steuerbescheiden festgelegt werden. : Ines Aussprache fordert Abg. Howe (D. Nat.) eine Senkung der Hauszinssteuer um 10, vH der Friedensmiete zur Abgeltung der erhöhten Zinsen für das eigene und fremde Kapîi- tal ab 1. Januar 1932. Es sei bedauerlih, daß nah den Be- chlüssen des Ausschusses das Eigenkapital ni{ht berückfichtigt werde, das Fremdkapital uur ux änglich. Das widersprehe den Be- stimmungen des Geldentwertungsausgleihsgesebes, das einc volle Berüsihtigung des Eigenkapitals und des ems in der geseyliheu Miete forderte. Es sei auch völlig unzulässig, daß die Hauszinssteuersenkung von 3 vH, die die Reichsnotverord- eltung der erhöhten Zinjen Berwen- be jachlich berechtigte Anträge der Ï es sei eme Brüsftierung chlimmster Sorte, wenn man solche Gewaltpolitif als Parla- znentarismus ausg&be. Der Redner verweist auf die Bedeutung des Althausbesives, der dur verkehrte Steuerpolitik so s{hwer eshädigt sei. zzn unverantwortliber Weise seien övffentliche

elder von „gemeiunnübigen“ Wohnungsfürsorgegesellschasten ver-

virtjhaftet worden. Viele Millionen seien von thnen nickt für n eigentlichen Zwedck, für Hauszinssteuerhypotheken, verwendet vorden, sondern für Zwishenfredite, Grundstücksspekulationen und huldenabde#ung. So habe besonders die Berliner Wohnung5- ürsorgegeselljhaft die Mittel nicht direkt und sofort dem Woh- zungsbau zugewandt. :

Finanzminister Dr. Dr. Höpker Aschoff: Die Finanz- erwaltung if dur eigene Ueberlegung, aber auch durh A.1- räge, die im Hauptausshuß gestellt worden find, veranlaßt, ge-

isse Steuererleichterungen iu den AusführungSbestimmungen durhzuführen. Jh darf dabei auf folgende Punkte hinweisen. ‘rstens: Die Katasterämter werden aohmals auf die wohil- vollende Behandlung der Saisonbetriebe in Kur- und Badeorien hingewiesen werden. Zweitens: Für die leerstehenden und nux u einem geringen Preise zu vermietenden großen Wohnungen nd gewerblihen Räume werden weitgehende Steuererleihte- ungen vorgesehen; auch soll, wenn große Wohnungen durh Um- bau in 2 oder 3 .fleinere Wohnungen zerlegt werden, die Hälfte der zwei Drittel der auf die ungeteilte Wohnung entfallenden Hauszinssteuer niedergeshlagen werden. Drittens: Der bisherige tandpunkt, daß die gemäß § 9 Abs. 5 gewährten Steuererleithte- ungen für höher ausgewertete Hypotheken, also insbesondere für Restkaufgelder Herr Kollege Howe hat eben diesen Fall er- vähut in Fortfall kommen, fobald die dingliche Last im Brundbuch gelösht wird, wird aufgegeben werden, damit die Ims{huldung niht erschwert wird. (Zuruf des Abgeordneten bowe) Jawohl; ih sage ja: wir geben diesen Standpunkt auf ind tragen Jhrem Wunsche Rechnung. Viertens: Der în bter Zeit von einigen Behörden eingenommeue Standpunkt, daß die Vorschriften im § 9 und § 5a nit auf solche Gruud- ückSeigentümer Anwendung finden, die das Grundstück in oder ah der Juflationszeit erworben Haben, wird rihtiggestellt verden. Es handelt si dabei um die Frage der Reparaturhypo- eten. Jh glaube, daß dur diese Maßnahmen eine Reihe dex bei dex Beratung im Hauptausshuß geäußerten Wünsche in vollem Umfange ihre Berücksihtigung finden.

Weiter darf ih noch darauf hinweisen, daß der Herr Wohl- ahrtêminister sein Einverständnis" damit erklären wird, daß der [ihc aus der gemeindlihen SHauszinsstener zur Erhaltung des Altwohnraums zur Verfügung gestellte Betrag nit gekürgt vird, d. h. mit anderen Worten, daß der Prozentsaß dessen, was d. gemeindlihen Hanszinsftener für den Altwohnraum zur ersügung gesteflt werden wird, erhöht wird. Jh glaube, au amit wird einem Wunsche, dex im Hauptausshuß geäußert orden ist, Nehnung getragen werden.

Verlängerung der Hauszinssteuer

ung finde. Der Auss{uß

Nun ein Wort zu den Rechtsausführungen des Herrn Kol- legen Howe, der der Staatsregierung einen flagranten Rechts- bruch vorgeworfen hat. § 2 des Geldentwertungs3geseyßes besagt, daß den Eigentümern in der Miete zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals der erforderliche Betrag zu be- lassen i} und verweist dabei auf den § 28 des Aufwertungs- gejebes. (Zuruf des Abgeordneten Howe.) Jh habe îhn ja soeben vorgelesen: zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals! Deuitlicher kann ih es JFhnen doh nicht sagen. Dieses Reichsgesey ist erlassen worden in einer Zeit, als das Aufwertungsgesey eine Verzinsung von 25 vH, 3 vH und von 1928 ab von 5 vH vorsah. JFuzwischen ist durch ein neues Reichsgesey über die Fälligkeit der Verzinsung der Auf- wertungshypotheken der Zinssay für die Aufwertungshypotheken erhöht worden. Das alte Aufwertungsgeseß sah einen höheren Zinssaß als 5 vH nit vor, da es davon ansging, daß im Jahre 1932 die Hypotheken zur Rückzahlung kommen würden. Das neue Geseß über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungs- hypotheken {hob den Termin der Rückzahlungen hinaus, be- stimmte dann aber, daß die Hypotheken mit 7,5 vH verzinst werden sollten. Darans den Schluß zu ziehen, daß nunmehr der Eigentümer auch nach dem Geldentwertungsausgleihsgesey vom 1, Januar 1932 ab einen Anspru auf eine 7,5 prozentige Ver- zinsung des Eigeukapitals haben solle, scheint mir nicht richtig zu sein. Dieselbe Auffassung, die ih vertrete, hat auch der Her Reichsfinanzminister. (Zuruf des Abgeordneten Howe) Nein, Herr Kollege Howe, das steht niht in dem Geseß, sondern das Geseß geht von einer ganz anderen Grundlage aus.

Nun will ich Jhnen aber au mehreren pcaktischeu Beispielen zeigen, wie gefährlih Fhr Rechtsstandpunkt für den Hausbesigzer sein würde. Denn die ganze Regelung, die das Geldentwertungs- ausgleihsgeseß getroffen hät, beruht darauf, daß die Hauszins- steuer nach den Grundsäßen dér Friedensmiete erhoben wird; wird sie dagegen wie bei uns in Zuschlägen zur Grundvermögens- steuer erhoben, so fann dieser Grundsaß unmöglih bestehen bleiben. Herr Howe, Sie können dies Beispiel nathrck»-*- -- stelle Jhnen die Unterlagen seh» gerne zur Berfügung. Nehmen Sie 3. B. ein Haus, das si mit 6 vH verzinst, einen Wert von 100000 M Hat und mit 40000 e belastet ist, dann zahlt der Eigentümer 2100 f Hauszinssteuer. Füx Betriebskosten, Ver- waltungs- und Justandseßungskosten hat er 51 vH der Friedens- miete notwendig, das sind 3060 K. An Miete bekommt er 7200 M ein und behält demnach 2040 M für die Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals übrig. Wenn Sie beides mit 7,5 vH verzinsen, würden 1875 f benötigt und 165 M - übrig- bleiben. Von Jhrem Rechtsstandpunkt aus Hätte dieser Eigen- tümer überhaupt feinen Anspruch auf eine Ermäßigung, und zwar weder füx die höhere Verzinsung des eigenen noch des fremden Kapitals; denn in seiner Miete is der volle Zinsfab für die 7,5 vH Verzinsung des eigenen oder fremden Kapitals enthalten. (Zuruf des Abg. Howe.) Herr Howe, nehmen Sie ein zweites Beispiel! Nehmen Sie ein Haus, das si mit 6,5 vH verzinst, mit 50000 & belastet ift, bei dem die Hauszinssteuer 92520 M, die Betriebs- und Verwaltungskosten 3315 f und die Miete 7800 M betragen. Jn diesem Falle behält der Hausbesizer 1965 M übrig. Zur 7,5 vH Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals braucht er 1875 M, bleiben also übrig 90 M. Von Jhrem Standpunkt aus hat er niht den geringsten Anspru darauf, weder für die Verzinsung des eigenen noch des fremden Kapitals irgendeinen Pfennig mehr zu bekounnen. (Erneutex Zuruf des Abg. Howe.) Es handelt sich hier um den Rechts- standpunkt! Diese theoretishen Ausführungen für den Herrn Kollegen Howe sollen zeigen, wie falsch und wie gefährlih sein Standpunkt is. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Aber die Zahlen kommen in der Praxis ja niemals heraus!) Die Zahlen fommen alle heraus, Herr Kollege! Das werden Sie mir zu- geben müssen, weun ih das dritte Beispiel auführe. Dabei handelt es sih um ein Haus mit 7 vH Verzinsung. Die Miete beträgt bei 7 vH Verzinsung 8400 Æ. Bei einer Belastung von 60000 Æ be- tragen die Hauszinësteuer 2700 M, die Betriebs- und Verwaltungs- kosten 51 vH, das sind 3570 Æ. Der Besißer behält also 2070 M übrig. Ziehen Sie davon wieder die 7,5 vH Verzinsung für eigenes und fremdes Kapital ab, so bleiben 195 Æ übrig. {Zuruf bei der Wirtschaftspartei.) Auch dieser Hausbefiyer Hätte von Fhrem Standpunkt aus keinen Anspruch, daß ihm auch uur ein Pfennig von der Hauszinssteuer nachgelassen wird. Herr Kollege Howe, ven Jhrem Rechtsstandpunkt aus haben etwa zwei Drittel aller Hausbefißer keinen Anspruch auf irgendeine Ermäßigung der Hauszinssteuer; mit Jhrem Rehisstaudpunkt können Sie den Dingen niht gerecht werden. Diese Darstellungen geigen also, daß dieser Rechtsstandpunkt falsch sein muß, weil das Gese über den Geldentwertungsausgleih auf ganz andexen Grundlagen auf- gebaut und in einer anderen Zeit erlassen ist, von dem Grundsaß ausgehend, daß die Hauszinssteuer nah Prozentsägen der Friedeus3- miete berechnet wird. Dagegen muß man einen anderen Gesichts5- punkt in den Vordergrund stellen, nämlich den, daß, wenn der Hausbesigzer, wenn erx vom 1. Januar 1932 ab höhere Lasten zu tragen hat, weil er die Hypotheken nicht mehr mit 5 vH, sondern mit 724 vH zu verzinsen hat, er von diesen Mehrlasten entlastet werden muß, und daß das nux auf dem Wege der Senkung der Hauszinsstemer geschehen kanu, auf dem Wege, den die Regierung und mit ihr die Koalitionsparteien gehen.

Also, Herr Kollege Howe, mit Fhren Rechtsausführungen fommen Sie nit voran. Die meisten Hausbesizer würden von Jhrem Rehtsstandpunkt aus niht einen Pfennig Ermößigung perlaugen fönuen. Sie können fih uur mit uns auf den Stand- punkt stellen, daß dem Hausbesizer eine Entlastung dafür gewährt

J

1931

wird, daß er vom 1, Januar 1932 ab höhere Zinsen für die Aufs wertungshypotheken zu zahlen haben wird. Von diesem Gesichts punkte aus Find die Vorschläge der Staatsregierung und die Bes schlüsse des Hauptausjch ujjes, die auf den Vorschlägen der Koalitionsparteien beruhen, viel besser durchdacht als das, was Sie wollen. Von Zhrem Standpunkt aus würde nur ein Drittel der Hausdbesizer Anspruch ¿f Ermäßigung Haben und alle anderen würden leer ausgehen. (Abg. Howe: Selbst für das fremde Kapital gewähren Sie doh nur einen Bruchteil!) Nein, wir gewöhren für das fremde Kapital durch Ermäßigung der zinssteuer so viel, daß der Hausbesizer die erhöhten Zinsen vom L. Jaauar bis zum 1, April tragen kanu. Was im nächsten Fahre fommen wird, wird sih ja zeigen. Die Koalitionsparteien find fich flar, vaß, wenn der Hausbesißer für das ganze Fahr die er- höhten Zinsen zu zahlen hat, daun eine weitere Ermäßigung der Hauszinssteuer eintreten muß. glaube also, daß das ein ganz flarer und eindeutiger und der einzig mögliche Standpunkt ist. Nun, Herr Kollege Howe, haben Sie noch zum Schluß einige mehr politische Ausführungen gemacht und haben so getan, als ob die ganze Hauszinssteuer und die aus der Hauszinssteuer finan- zierte Bautätigkeit des Staates nichis weiter sei als Ursinn, Schädigung und Korruption. (Abg. Hestermann: Fedenfalls ein Swhlag ins Wasser!) Jmmerhin find mit diesen Mitteln bis zum Jahre 1930 rund 1050000 Wohnungen in Preußen gebaut wor- den, und nun frage ich Sie, was wohl in Preußen geschehen ware, wenn diese 1050 000 Wohnungen in dieser Zeit nicht gebaut worden wären. Ih stehe nicht an, zu sagen, daß diese Leistungen auf dem Gebiete der Neubautätigkeit, der Schaffung von Woh- nungen, zu den besten Leistungen gehört, die in der Nachkriegsgeit zu verzeihnen sind. Diese Leistungen Preußens und der anderen Länder sind ein Ruhmesblatt in der Nachkriegszeit. Ohne diese Neubautätigkeit und die Ueberivindung der Wohnungsnot würden wir wahrscheinlich Mord und Totschlag gehabt haben, weil die Leute ohne Wohnungen verkommen wären. Das als einen Shlag ins Wasser zu bezeichnen, ift leihtfertige Uebertreibung der Dinge, M1. wr ELL SCUIIEIE a0 Wr UNSgrTHUDTI, €s 12eR Von jeiner Fraktion 6 Anträge gestellt worden, die von den Koalitions- parteien in ziemlich brutaler Weise abgelehnt worden seien. Jh will niht die Frage aufwerfen, was wohl geshehen wäre, wenn wir in diesem Hause eine Rechtskoalition hätten, die die Verant- wortung zu tragen hätte. Sie würde die Anträge der Opposition wahrscheinlih auh abgelehnt haben. Jett aber sagen Sie, das sei eine Diktatur der Koalition. Alles das, was die Koalitions- parteien getan hätien, hätten fie nur getan, um die Koalition zusammenzuhalten und die Koalition zu stärken. Herr Kollege Howe, vom Standpunkt der Parteipolitik könnten die Koalitions- parteien nichts besseres tun, als die Hauszinsfteuer um die Hälfte herunterzuseßen. Das wäre vom Standpunkt der Parteipolitif das Beste, was sie tun fönnten, und wenn sie Wähler gewinnen wollien, um ihre Koalitionsherrshaft zu stärken, so würdeu sie das tun. Aber die Koalitionsparteien, mit dem Gefühl, daß sie die Verantwortung für die Staatsfinanzen in Preußen zu tragen haben, tun das nicht nicht der Koalition wegen —, sondern lehnen Zhre Anträge ab, deren Annahme zu einer vollftändigea Duréhlöcheruug der Hauszinssteuer und zum Ruin der Finanzen des Staates und der Gemeinden führen würde. Herr Howe, Sie sprehen immer von dem lathenden Dritten. Ja, wer ist den# dieser lachende Dritte? Sind es etwa die Koalitionsparteien? Oder ist es der Staat? Nimmt denn der Staat dás Geid um damit wer weiß was anzufangen, vielleiht im Fnteresse dex Koalitionsparteien? Das Geld wird do für die Bedürfnifse der öffentlichen Hand gebrancht und fommt doch auch Jhren Wählera zugute. Deswegen hätten Sie sich diese parteipolitishen Aus führungen ewas mehr überlegen sollen. (Beifall. Abg. Oberdörster (Komm.) greift die Sogzialdemoftraien an, deren Steuerpolitif F beitrage, die breiten Massen noch mehr zu belasten. Die 5 bis 8 vH, die von der Hauszin5steuer eyt deu Hausbesibern wieder ausgeliefert werden sollten, sollten dur Mieterhößzungen vor allem au für die bisher vou der Haus- zinssteuer befreiten Erwerbslosen wieder hereingebraht werde Dur ihre Zustimmung zu diesem Geseh bewiesen die Sozial demcfkraten, daß sie noth bessere Kapitalsfned{te seien als die NationalltegialGen, Die Vorlage verdiene na ihrem ganzen Fns- halt den Namen „Seseb zur Droffelung des Wohnungsbaues und Mieterhöhung für die Erwerbslojen“, Fn Berlin 3. B. würden aus der Arbcitershaft 350 Millionen Steuern herausgeholt. Berlin erhalte aber nur rund 50 Millionen zurück für den Wohnung2- bau. (Hört, hört bei den Kommunisten.) Die angebli moderne Wohnung®fultur unterscheide fih von dem, was man fälschliher- weise in der VorkriegSzeit so nannte, absolut niht. Die neu ge- planten fleinen Wohnungen von 35 Quodratmetern bedeuteten nur neue Seuenherde. (Sehr wahr! bei den Kommunîsten.) Andererjeits ständen in Berlin 5000 Wohnungen leer, weil fie zu teuer jeien; das fónne auth feine Erflärung der Wohnungsfürjorg€s gejellshaft ans der Welt sckwindeln. (Präfident Bartels rügt diese Ausdrucksweise.) Bei den Trägern dieser Politik, von Sozial demokraten bis Nattonaljozialisten, könnten sich auch die Bau- arbeiter dafür bedanken, daß fie in diesem Fahre fogar zur Saison sehr ftark unter Erwerbskofigkeit zu leiden haben würden, (Sehr wahr?! bei den Kommunisten.) Die Kapitalvershiebung werde mt Deutschland en gros betrieben, und zwar nicht nur ans Furcht vor dem Bolshewismus, sondern weil es steuerlich ein lufratives Geschäft sei. Die öffentlichen Kreditinstitute vershafften s aus Zinswuther Millionengewinne aus den Taschen der Mieter. Bei einer solchen Politik müfse der Wohnungsbaumarkt zujammen- brehen. Die Kommunisten hätten einen Antrag eingebraht, der eine Anregung des „Vorwärts“ enthalte, daß die Freigrenge für Mieter von der FentgiRinwen um 50 vH des Mietecreinfommens erhöht werde. n werde sehen, ob die S. P. D. wage, diejeut Wunsche A „Vorwärts“ zuzustimmen. Die S. P. D. behaupte zivar, da g die HanSzi 1 ( - im Anuss{huß A fommunistischen Anträge für die Mieter 0v- / t, sogar den, daß wenigstens Blinde und Taubstumme von der Mehrmiete der Hauszinssteuer befreit fein sollten. (Stürmäsches Hört, hört! bei den Kommunisten; e, fommu- ice Abgeordnete, die die Sozialdemokraten „Heu REN

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