Reichs- und Staáätsanzekgër Nr. 60 vom 12, März 1931. S. 2.
Brücckeuzünder B (Farbe: grün).
Firma und Fabrik
Bezeichnung E
Gewöhnlicher Zünder
Zünderdrähte aus Eisen
| Zünderdrähte aus Kupfer
înderdrähte aus Eisen | : Zünderdrähte aus Kupfer
Wetterzünder
Firma und Fabrik
Gesellschaft für Sprengstoff- und Élektrizitäts-Industrie, Carl Knoche & Co., Mülheim-Ruhr-Saarn:
Fabrik Mülheim-Ruhr-Saarn
| Aktiengesellschaft Lignose, Berlin: Fabrik Schönebeck (Elbe)
| Gesellichaft für Sprengstoss- und Elektrizitäts-Jndustrie, Carl Knoche & Co., Mülheim-Ruhr-Saarn:
Fabriï Mülheim-Ruhr-Saarn
Spaltzünder
Bezeichnung
Brüdenzünder B
Brückenzünder B
verzinnt oder emailliert
1 x mit Papier umsponnen;
1 x mit Papier, darliber
1 x mit Baumwolle um- sponnen
a) blank 2 x mit Baumwolle um- sponnen b) emailliert
1 x mit Baumwolle um- sponnen c) verzinnt mit Gummi umpreßt, nadckt; mit Gummi umpreßt, darüber 1 x mit Baum- wolle umsponnen a) blank oder emailliert 2 x mit Baumwolle um- sponnen b) verzinnt mit Gummi umpreßt, darüber 1 x mit Baum- wolle umklöppelt
verzinnt oder emailliert 1 x mit Papier umsponnen; 2 x mit Papier umsponnen; 1 x mit Papier, darüber 1 x mit Baumwolle um- sponnen ; 2 x mit Baumwolle um- sponnen |
Spaltzünder (Farbe rot).
verzinnt oder emailliert |a) blank 1 x mit Papier umsponnen;| 2 x mit Baumwolle um- 1 x mit Papier, darüber sponnen 1 x mit Baumwolle um- ¡b) emailliert sponnen 1 x mit Papier umsponnen; 1 x mit Baumwolle um- sponnen c) verzinnt mit Gummi umpreßt, nackt; mit Gummi umpreßt, darüber 1 x mit Baum- wolle umsponnen
verzinnt oder emailliert 1 x mit Papier umsponnen; 1 x mit Papier, darüber 1 x mit Baumwolle um-
1 x mit Papier umsponnen; sponnen
verzinnt oder emailliert 2 x mit Papier umsponnen;
verzinnt oder emailliert
1 x mit Papier umsponnen;
1 x mit Papier, darüber
1 x mit Baumwolle um- sponnen
Gewöhnlicher Zünder
Zünder in Ringsprengkapsel (Farbe je nach Zünderart).
Wide ritand
115 Ohm
a) blank 2 x mit Baumwolle um- sponnen b) emailliert 1 x mit Papier umsponnen; 1 x mit Baumwolle um- sponnen
blank oder emailliert 2 x mit Baumwolle um- sponnen
Widerstand 90 Ohm
a) blank 2 x mit Baumwolle um- sponnen b) emailliert 1 x mit Papier umsponnen; 1 x mit Baumwolle um- sponnen
C R R E D T A R E
Wetterzünder
Zünder |
Sprengkapsel
Bemerkung
Zünder Sprengkapsel
werke, Aktiengesellschaft, Meißen (Sachsen):
Fabrik Schönebeck (Elbe)
werke, Aktiengesellschaft, Meißen (Sachsen):
Aktiengesellschaft Lignose, Berlin: Fabrik Schönebeck (Elbe)
Vereinigte Zünder- und Kabel-
Fabrik Siebenlehn (Sachsen)
| Vereinigte Zünder- und Kabel-
Fabrik Siebenlehn (Sachsen)
Aktiengesellschaft Lignose, Berlin: | a)
b)
a) b)
Beze
Brüdcktenzünder A
fapsel
Brücktenzünder B
fapsel
Brückenzünder A mit losem Zünd- saß in Ringsprengkapsel Brückenzünder A mit festem Zünd- fopf in Ringsprengkapfsel
Zünder mit fest Brückenzünder A mit seßter Sprengkapsel Brücenzünder B seßter Sprengkapsel Brückenzünder A mit losem Zünd- say mit fest eingeseßter Sprengkapsel Brücktenzünder A mit festem Zünd- kopf mit fest eingeseßter Sprengkapsel
ichnung
in Ringspreng- | Liste Brükenzlinder A Lfd. Nr,4
in Ringspreng- | Liste Brückenzünder B Lfd. Nr.4 Liste Brückenzünder A Lfd. Nr.11 Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 12 fest einge- | Liste Brückenzünder A Lfd. Nr.4 mit fest einge- | Liste Brückenzünder B Lfd. Nr. 4 Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 11
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 12
Unterwasserzünder (Farbe je nah
Kupferkapsel
Kupferkapsel
eingesezter Sprengkap sel (Farbe je nach Kupferkapsel
Kupferkapsel
Zünderart).
Liste Brüclkenzünder A Lfd. Nr. 4
Liste Brückenzünder B Lfd. Nr. 4
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 11
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 12
Zünderart).
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 4
Liste Brückenzünder B Lfd. Nr. 4
Liste: Brückenzünder A Lfd. Nr. 11
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 12
Kupferkapsel
Kupferkapsel
Kupferkapsel
Kupferkapsel Die Zünd fest eint Sprengkavi auch in q licher Auéiiß nur mit M hülse zuläs
Gewöhnliche Zünder
Wetterzünder
Zünder | Zünderdrähte
| Abdichtung
Zünder Zünderdrähte Abdichtung
| Vereinigte Zünder-
und Kabelwerke, Aktiengejellschaft, Meißen Sachien): Fabrik Sieben- lehn (Sachsen)
Unterwasserbrückenzünder A mit festem Zündkopf
Liste Zünder in | Kupfer, verzinnt Ringsprengkapsel | mit Gummi umpreßt, Lfd. Nr. 3 b nadckt;
mit Gummi umpreßt, darüber 1 x mit Baum- wolle umklöppelt
Zündschnurzeitzünder (Farbe je nah Zünderart).
Chatterton und Jsolierband
Liste Zünder
Kupfer, verzinnt
in Ring- mit Gummi umpreßt, sprengkapsel nat;
Lfd. Nr. 3 b | mit Gummi umpreßt, darüber 1 x mit Baum- wolle umklöppelt
Chatterton und Jso- lierband
S E Mh
Firma und Fabrit
Bezeichnung
Gewöhnlicher Zünder
Wetterzünder Vemertunf
Zünder |
Zündschnur
Zünder *) Zündschnur
Ï Î
-_ s f
| Gejellschaft für Sprengstoff- und
Elektrizitäts-Jndustrie, Carl
Knoche & Co., Mülheim-Ruhr-
Saarn:
Fabrik Mülheim-Ruhr-Saarn | Fr. Sobbe, G. m. b. H., Fabrik eleftrischer Zünder, Dortmund:
Fabrik Dortmund-Derne
J ott nt Bereinigt iverte,
(Sachien):
ps S
Fabrik Siebenlehn (Sachjen)
*) Als Drahtausführung sind für Zündschnurz
Zünder- und Kabel- Aktiengejellschaft, Meißen
Þ)
a) Zündschnurzeitzünder mit Brücken-
¿ünder A
zünder
Gewöhnlicher Zünder:
Zündschnurzeitzünder mit Ebbos- Brücktenzünder A
Wetterzünder:
Zündschnurzeitzünder mit Ebbosit- Brückenzünder A
Zündschnurzeitzünder mit Brüdén- zünder 4 mit festem Zündkopf
Zündschnurzeitzünder mit Spalt-
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr.3 Liste Spaltzünder Lfd. Nr. 3
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr.8
Liste Brückenzlinder A Lfd, Nx 12
[IL. Zünbschnüre
Lst SIZ2y eli.
“ | j Firma und Fabrik Î
Markenfaden
S
Art und Bezeichnung der Schnur
Doppelte blanke
Guttapercha- zündschnur
Einfache blanke Guttapercha- zündschnur oder doppelte blanke Guttapercha- zündschnur
Einfache blanke Guttapercha- zündshuur
Beschaffenheit der Schnur
Einfache Gutta- perchazündschnur mit geteertem Garnschuß, \chlag- wettersicher
Einfache blanke Gut- taperchazlnd- shnur, slag- wettersicher, oder doppelte blanke Guttapercha- ündschnur, \hlagwettersicher, oder einfache Guttapercha- zündshnur mit weißem Garn- {huy, schlag- wettersicher
Einfache blanke Guttapercha- zündschnur, s{hlag- wettersicher
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr. 3 Liste Spaltzünder Lfd.Nr. 8
Liste Brückenzünder A Lfd. Nr, 8
Lisie Brückenzünder A Lfd, Nr. 12
eitzünder in der Ausführung als Wetterzünder auch mit Gummi umpreßte (nackt oder mit Baumwolle umsponnen), verzinnte Kupferdrähte zulöfs
Zulässig für
6
|
Aktiengejellschaft Lignoje, Berlin: Fabrik Reichenstein (Schlejien)
zun
¿Fz )CLiC,
n Ct
Aktieng
blau
c der Gesellichaft für Sprengstoss- und Eletltrizitäts- Yiceipen
esellschaft
a) Doppelte weiße Zünd- schnur
c) Doppelte geteerte Zündschnurc L. Unspinnung: 7 Fäden 2. Umspinnung: 19 Fäden
gacn qeteert
Pulverschlauch: 10 dice Fäden Jutegarn 1, Umspinnung: 7 Fäden Jutegarn geteert 2. Umipinuung: 10 Fäden Baumwollgarn oder 8 Fäden Jute- garn mit Leim und Kreide überzogen Pulverschlauch: 10 dite Fäden Futegarn Jutegarn geteert Baumwollgarn ober 8 Fäden Jute-
Gesamten Bergbau
bgl,
Zündschnüre für das Schießen mit flüssiger Luft.
&
Z 2 A z Ï V n è oi{rnbidf Industrie Carl Knoche & Co., Mülheim-Ruhr-Saarn, lfd, Ne, ba, sowie bie breifach geleimte Zündy (Sachsen), lfd. Nr. 7e, sind für das Schießen mit flüssiger Luft geeignet,
Bemerkun
Ministerium des Fnnern. Bekanntmachung
r die Durd Las mmens Un des s
2 ntmaGulig Es Herrit Reichsmeirrifters* des Auswärtigen — vom 25. Fébruar 1931 =RGBU "11.33 —).
[7 Grund des Art. 55 des deutsh-polnishen Aufwertungs- Syarkassenabkommens vom 14. Dezember 1928 sowie der P eiche über das deutsh-polnische Aufwertungsabkommen und - poutsch-polnishe Sparkassenabkommen vom 17. Fuli 1929 abl. I1 S. 577 und 609) sind bei dem Austaush der tionsurfunden folgende Treuhandstellen bezeihnet worden:
eir die Provinzi Pojen: die Provinzialbauk Posen-Westpreußgen in Schneidemühl;
_
‘ar die Stadtjparkasse in Dirschau: die Kreisspar- |
‘ tassein Marienburg;
¡e Kreissparfasse in Graudenz: die Kreis- und |
adispartasje tan Marienwerder;
die Stadtsparkasse in Mewe: die Kreis- tadt Are aize iu Marienwerder;
_fúr die Kreissparîasse Karthaus: die Kreisspar- fasse in Bütow i. P.;
: ür die Kreissparkasse in Neustadt i. W.: die Kreis- ¡\parkasse in Lauenburg i. P.;
für die Sparkasse des Kreises Birnbaum: die Krvreis- iparkasse in Meseriß;
Fr parkasse des Kreises Czarnikau: die Kreis- ¡se des-Neyekreises inSchönlanke; _fü arkasse des Kreises Kolmar i. P.: die Kreis-
¡parkasse des Neyekreises in Schönlanke;
1. für die Kreissparkasse in Kont: die Kreisspar-
fasse in Schlochau;
für die Sparkasse des Kreises Lissa: die Kreis- und
cktadtsparkasse in Fraustadt;
» für die Sparkasse des Kreises Neutomischel: die Kr eis- [parkajse in Meserißs;
19 tr die städtische Sparkasse zu Ush: die Kreiss\spar- ‘fasse des Negyetreises.in Shönlanke; rür die Spackasse des Kretses Bomst in Wollstein: die Kreissparkasse in Meserißts;
». für ädtishe Sparkasse zu Filehne: die Kreiss\par- fass s Netzekreijes in Shönlanke;
, für di arkasse des Kreises Krotoschin: die Kreis-
\parkasse in Milit;
(7. für die Sparkasse des Kreises Adelnau: die Kreis- und Stadtsparkasse inGvoß Wartenberg; tür die Kreissparkasse in Lublinit: die Kreisspar- und Girokasse in Guttentag; für die Kreissparkasse Rybnik: die Kreisspar- und Girokasse in Ratibor; für die Kreissparkasse in Tarnowitz: die Kreisspar- ind Girokasse in Beuthen, O.S.
Ferlin, den 10. März 1931. —
Der Preußische Minister des Fnnern. J. A.: Dr. von-Leyden.
und
¡parta S a
_— Ss -—
Bekanntmachung. Vorschrift des Gesezes vom 10. April 1872 (Gesey-
S. 357) sind bekanntgemacht: E: Exlaß des Preußishen Staatsministeriums vom Zannar 191 über die Verleihung des Enteignungsrechts an trizitätswerk Wesertal, G. m. b. H. in Hameln, für den mbau eleftrisher Leitungen mit einer Spannung bis Volt innerhalb von Teilen der Regierungsbezirke Kassel, over und Minden — ausgenommen Kraftwerke oder solche t- und Umspannstationen, die über den Rahmen von Vrts- ten hinausgehen — dur die Amtsblätter der Regierung Kassel Nr. 4 S. 18, ausgegeben am 24. Januar 1931, der Re- rung in Hannover Nr. 5 S. 2, ausgegeven am 31. Fanuar 1 und der Regierung in Minden Nr. 5 S. 17, ausgegeben 31, «Fanuar 1931, der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom Januar 191 über die Verleihung des Enteignungsrehts an Jlse Bergbau-Aktiengesellshaft zu Grube Jlse, N. L., für den trieb ihres Braunkohlenwerkes Grube Marga dur das Amts- uit der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 5 S. 25, ausgègeben t 31, Januar 1931, 3. der Erlaß des Preußischen Januar 1981 über die Verleihung Rebenaufbaugenossenschaft m. b. H.
Staatsministeriums vom des Enteignungsrechts an
ede ). Laubenheim für den Bau n Weinbergswegen in Flur A, B und C der Gemarkung Lauben- in durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 6 S. A, Sgegeben am 7. Februar - 1931,
4. der Erlaß des PreuyBes Staatsministeriums vom . Januar 1931 über die Ver Dns des Enteignungsrechts an
Ruhrgas-Aktiengesellshaft in Essen für den Bau einer Ga®- nleitung von der Zehe Graf Bismarck in Gelsenkirchen nah x Zeche de Wendel in Hamm durch das Amtsblatt der Regierung Münster Nr. 6 S. 27, ausgegeben am 7. Februar 1931,
d. der Erlaß des Prenicen Staatsministeriums vom » Januar 1931 über die Verleihung des Enteignungsrehts an s Rheinish-Westfälishe Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in sen, für den Bau einer 100 000 Volt-Abzweigleitung mit einer astenreihe von Duisburg-Hamborn na Duisburg-Metderich ausgenommen Kraftwerke oder solche Schalt- oder Umspann- Itionen, die über den Rahmen von Ortsftationen hinausgehen — r das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 7 S. 36, Sgegeben am 14. Februar 1931,
6. der Erlaß des Preußischen
Januar 1931 über die Genehmigung Mossenen Nachtrags zu den Verordnungen, ittershaftlihe Kreditinstitut des Fürftentums s Amtsblatt der Regierung in Lüneburg Nr. 7 S. geben am 14, Februar 1931,
L. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vort - v\anuar 1981 über die Verleihung des Enteignungsrehts an E Altmärkische Kleinbahn-Aktiengesellshaft in Mer eburg für L Vetrieb der vollspurigen Kleinbahnen von Bismark über albe a. M. nah Beeßendorf (mit Abzweigung nach dem Korn- use Beeßendorf), von Beezendorf über Diesdorf nah Wittingen, dn Calbe über Wernstedt nah Gardelegen (mit Abzweigun nah r Jlenshnibbe und Walkmühle), von Rohrberg über Hanum a Zasenbeck und von Klöge nah Wernstedt durch das Amts- tt der Regierung in Magdeburg Nr. 6 S. 43, ausgegeben am Februar 1931 F der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom «Fanuar 1931 über die Erweiterung des durh Erlaß vom ir péember 1930 an den Provinzialverband der Rheinprovinz : Mopi Bau einer Umgehungsstraße bei dem Orte Unkel ver- en Enteignungsrechts durch das Amtsblatt der Regierung in O Nr. 7 S. 27, ausgegeben am 14. Februar 191,
2. der Erlaß des Fraztsden Staatsministeriums
Staatsministeriums vom des am 5. Dezember 1930 betreffend das Lüneburg dur 25, aus-
vom
è- Vanuar 1931 über die Verleihung des Enteignungsrechts an Promenadens *
C tadtgemeinde Ratibor für den Ausbau eines a E der Stadt Ratibor nah dem Waldgelände der Obora das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 7 S. 35, aus-
geben am 14. Februar 1981,
Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 12. März 1931.
des deutsch-polnishen Aufwertungs- | euti-poluishen Sparfafsenabkommens
“3 vom 5. Juli 1928 und des Art. 23 des deuts-pol- |
alhilfsfasse und die Kriegshilfsfasse J Grenzmark |
_10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Februar 1931 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkreis Mörs für den Bau einer etwa 16 km laugen Um- gehungsstraße an der Kreisstraße Rheinverg-Budverg-Orsoy von der Höhe 246 nördlich der Ziegelei Bahnhof Winterswick in Rheinberg bis nördlih des Bahnhofs Bnudberg durch das Amts- blatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 9 S. 45, ausgegeben am 28, Februar 1931, - E F Ser Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 7. Februar 1934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinish-Westfälishe Elektrizitätswerk, Aktiengesellihaft in
Essen, für den Bau einer von Duisburg-Hamborn nah Duisburg- | Meiderich abvzweigenden 100 000 Volt-Leitung mit einer Masten- |
reihe zur Zeche Concordia in Oberhausen durch da der Regierung in Düsseldorf Nr. 9 S. 45, 28. Februar 1931,
12. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 182. Februar 1931 über die Verleihung des Enteignungsrehts an die Westfälische Ferngas-Aktiengesell(haft in Dortmund für den Bau von Abzweiggasleitungen zu den Firmen Rixe u. Co. in Brake, Kammrihwerke A.-G., K. und Th. Möller G. m. b. H. und Friedrih-Wilhelms-Bleiche A.-G. in Brackwede sowie Metallwerk Windelsbleiche G. m. b. H. und Hermann Windel G. m. b, H. in Senne I durch das Amtsblatt der Regizrung in Minden Nr. 9 S. 27, ausgegeben am 2. Februar 1981,
13. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums 23. Februar 1931 über die Genehmigung der am 8. Januar 1931 beschlossenen Saßung der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten durch die Sonderbeilage zum Amtsblatt der Regterung in Potsdam Nr. 9, ausgegeben am 28. Februar 1931.
s Amtsblatt ausgegeben am
S2: C0 T E T ER i E E E E O A E A S L. Sis Ex B E E La E
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt am 9, d. M. unter dem Vorsißz des Reichsministers Treviranus eine Vollsizung ab, deren Hauptberatungsgegenstand das neue Osthilfe- gese war. Hierzu sührte der Berichterstatter, Ministerial- direktor Freiherr von Jm h off, nah dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus:
Meine Herren! Mit der Not des ostdeutshen Wirtschafts- raumes Zu sich der Reichsrat in den lezten Fahren mehrfach befaßt. Zuletzt bei Beratung des Entwurfs eines Osthilfegeseßes 1930 und des Haushalts für
: 5 1981. Der Entwurf eines Osthilfe- gesezes 1930 konnte infolge
3 der Auflösung des Reichstags nicht mehr verabschiedet werden. Dadurch hat die Nothilfe einen be- dauerlihen Aufschub erlitten. Um -jedoch bei der steigenden Not der Landwirtschaft die Hilfe nicht vollständig zu unterbrechen, hat die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 in teilweiser Erweiterung des Hilfegeseßes für Ostpreußen von 1929 die Durchführung verschiedener Silfömaßnahmen angeordnet, Im Vollzuge der Notverordnung wurde ferner unter Beteiligung des Reichs und Prenßens eine Siedelungsbank gegründet, die Ost- e, errichtet, und zur Umorganisierung des Umschuldungsver- ahrens wurden Landstellen geschaffen. j An finangiellen Leistungen stellt der dur die Notverordnung aufgestellte Nothaushalt für 1930 insgesamt 122 300 000 Reichs- mark für die Osthilse zur Verfügung, sie sind bestimmt für die Lastenjenkung, für Zinsverbilligungen, für Betriebssiherungen, für sonstige wirtschaftliche, arwelide, gesundheitliche, soziale und kulturelle Zwecke, zur Durchführung von Mana imes zur Ver- hinderung von Ausfällen an Umschuldungskrediten und ju Vor- arbeiten für ijen E Die Mittel sind übertragbar und abgesehen von den 2 citteln für die Lastensenkung noch nit BT gebrauht. Für das Newuungöjahr 1931 stehen hieraus no| etwa 40 Millionen Mark für triebSfiherungen zur Verfügung. Mit dem vorliegenden Geseßentwurf für die Östhilfe hat die Reichsregierung den Eutwurs von 1980 großenteils wieder auf- genommen, in dem Kernpunkt, in der Umjschuldung, aber aus eine neue Grundlage gestellt. Bei dem Charafter der landwirt- schaftlichen E im ostdeutshen Wirtschaftsraum, der von der Landwirtschaft beherrsht wird, erstrecken sih die Maßnahmen in erster Linie auf die Behebung der landwirtschaftlihen Not. Eine Sanierung der Landwirtschaft wird sich sanierend und _be- lebend auch auf die übrigen Wirtschaftszweige auswirken, Da- neben sind aber, und ros in größerem Umfang, als dies in dem Entwurf eines Osthilfegeseßes von 1930 Mare een war, un- mittelbar Maßnahmen au für die Gewerbe selbst vorgesehen. Der Gesebentwurf faßt das Problem der landwirtschaftli en Hilfe von dex Ausgabenseite her an. Diese ergänzend und gegenseitig bedingend greifen die Maßnahmen der leyten Fahre und leßten Monate ein, die von der Einnahme]ette her die Ren- tabilität der Landwirtschaft Heben sollen und bei denen auf die östlihen Verhältnisse stets bejonders Rücksiht genommen worden ist. Ein weiterer Mee anger Schritt auf diesem Wege soll au der Geseßentwurf über Zolländerungen bedeuten, der dem Reichs- rat bereits vorliegt und in den nächsten Tagen von, ihm beraten werden wird. Auch der Entwurf eines Gesetes über die Jn- dustrieaufbringungsanlage, über den besonders berihtet werden wird, ist, au res von der Entschuldung, hierher zu rechnen, falls sich die Erfüllung der dort vorgesehenen allgemeinen land- wirtshaftlihen Aufgaben organish in die allgemeine Agrar- politik eingliedert. Aber au in das Umshuldungsverfahren des Geseßentwurfs über die Osthilfe selbst sind Bestimmungen ein- gebaut, die unmittelbar eine wirtschaftlichere Gestaltung der Be- triebe fördern wollen. Mit Vorbedacht nennt der Entwurf auch die Umschuldung niht mehr Umschuldung, sondern Entschuldung. Der Gesetzentwurf zerfällt in 3 Abschnitte; beé 1. umfaßt die allgemeinen Hilfsmaßnahmen, nämli: die landwirtshaftli Je Siedelung, die Lastensenkung, die Linderung der besonderen Not- lage auf wirtshaftlihem, gewerblichem, gejundheitlichem, sozialem und kulturellem Gebiete sowie sonstige zur Stüßung der Bevölkerung erforderliche Hilfsmaßnahmen und die Förderung des Baues von Eisenbahnen und Kraftfahrlinien. Der 2. Ab- ran betrifft die landwirtschaftliche Entschuldung, der 3. gibt ebergangs- Und Schlußvorschriften. Die Maßnahmen sind für mehrere Jahre vorgesehen. Die Ausmaße lassen sich einiger- maßen erkennen, wenn man sih die Gejamtsummen dex geld- lihen Maßnahmen vor Augen hält: a Véiedet Jm Haushalt für 1931, der noch nicht veradvschrede a E A RM 99 300 000 hinzu kommt auf Grund der Notverordnung des ‘v Reichspräsidenten vom 2. Dezember 1930 erziht des Reichs für das Rechnungsjahr 1931 auf 50 Millionen RM Fndustrieumlage RM_50 000 000
RM 149 300 090 Nicht miteingerehnet sind die im Haushalt des Reichsarbeitsministeriums für Siedelungs- wedcke veranshlagten Mittel, da diese für dünn- d evölkerte Gebiete des ganzen Reichs bestimmt und für das C ziffernmäßig niht aus- geschieden sind. ach dem Osthilfegeses ind für eine Reihz von weiteren Fahren für die chon bezeichneten allgemeinen Hilfsmaßnahmen, für die Ents{uldung, Ur Siedelung und für A ENRE Eisenbahnen Mittel bestimmt von insgesamt RM 907 590 0909 Aus den übertragbaren Positionen des Haus- halts für 1930 stehen für 1931 zur Betriebs- sicherung noch zur Verfügung rd. . - N
RM 40 000 000 Das sind insgesamt È 6 5 22 S. D.D . RM 1 096 800 009
&.
| Erflarung abgegeben:
| wie in vom |
Hierzu kommen noch Bürgschaften des R bare weitere Enilastungen, die sp werden.
Junerhalb des 1. Abjcnittes maßnahmen umagrenzt Abi. 1 allgemeinen Hilfssmaßnahmen
| bezogen die Provinzen Ostpreußen, Grerx
und Obershhlesien sowie die an den Korr Kreise der Provinzen Pommern, Brandenbur einige an der tihehishen Grenze li sichlesiens sowie die Stadt Breslau. „Östhilfegebiet“, Der Einbeziehung Hilfsmaßnahmen des 1. Abschnittes,
wurde, hat die Reichsregierung aus finanziell Entschiedenheit widerjsprocen. edo besagt § hilfegeseßes ganz allgemein:
„Die Reiehsregierung kann im Einvernel ändigen Landesregierung bestimmen, iesem Geseß vorgesehenen Maßnahme es Osthilfegebiets oder in anderen oft eführt werden.“
Hierzu hat die Reichsregierung
f d D
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erkennt an, daß ? 1 aufgeführten Kreijen, auch Landesteile bedrüdcken. Ausdehnung des Anwendu1 gebietes der Hilfsmaßnahmen über die im Kataloge L Gebiete hinaus is der Reichsregierung jedoch wegen der spannten Finanzlage nicht möglih. Die Re! j absihtigt, von der Ermächtigung des § 1 Abs.
gehend Gebrauch zu i fich die Moagli eröffnet. Die Reichsregierung betrahtet das bayeri Grenzgebiet als eine durch die politische Grenzordnung lich und kulturell bedrängte Grenzzone.“
Jch nehme an, daß die Reichsregierung diese der heutigen Vollsißbung des Reichsrats wiederholt tokoll gibt. § 2 gibt den Programmsay, daß Neu- und Anliege1 fiedlungen in den dünnbevölkerten Landesteilen des Osthilf aebietes nach Maßgabe des gleichzeitig vorgelegten beso Heseßes nachdrücklich zu betreiben sind. Ueber den E diejes Geseßes wird gesondert berihtet werden.
Die Erleihterung kommunaler Lasten FSraGbtenerleihterung und die Senkung chiffahrts8abgaben auf dem K
eeckanal soll nah § 3 in gleiher Weise fortgeseßt n n, di Frachtenerleihterung also zunächst nur in einem beshränkteren Gebiete. Für das Rechnungsjahr 1931 sind hierfür vorgesehen 30 Millionen. Mindestens die gleihe Summe is in den nächsten 5 Jahren bereitzustellen, sonach insgesamt mindestens 100 Millionen Reichsmark. Bei der Durchführung der deckung wird besonders darauf Bedacht zu nehmen sein, daß \i den Beteiligten durch sparsamste Aufstellung der kommuna!el1 Haushalte auch fühlbar wird und bkeibt.
D _ S L ide „Die Reichsregierung ahnlid
den in 8 1 Avb!.
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Nach Erklär1 Reichsregierung is die Einwirkung nach dieser Richtung gentchert.
Zur Linderung der besonderen Notlage auf wir lihem, gewerblichem, gejundheitlich zialem und kulturellem {o jonstige zur Stüßung der Bevölkerung nahmen sind in § 5 außer den 10 Millione Y jahres 1931 für weitere 5 Fahre je 20 M Tones zur Verfügung gestellt. ; D
Das Aufgabengebiet if sehr weitgesteckt, di
sind im Verhältnis dazu gering, die Gefahx einer | gegeben. Durch planmäßige Verwaltung und | pons will die Reichsregierung dieser Gefahr vorbt Krediterleihterung für die gewerblichen Berufe fällt ( hierunter. Darüber hinaus ershien es abêrx der Reichsregie1 geboten, mehr als dies im Entwuxf von 193 auch für die Stüßung von Handel, Gewerbe un werk sowie fürdie Fndustrie besondere Erleichteru und Unterstüßungen vorzusehen. Zu diejem Zwedcke ist al gänzung der Lastensenkung die Reichsregierung ermächtigt, Sndustrieaufbringungsumlagen, über deren Regelung ein sonderes Geseß vorliegt, gang oder teilweise niht zu erheben un zudem die Bank für Industrieobligationen zu, pflihten, 6 Millionen Mark aus ihren Mitteln zur Befriedigund( des gewerblichen Kreditbedürfnisses zu Verwenden. Aus Fischereibetriebe fallen hierunter.
k 2 8 f eite weitere erheblihe 8 Reiches für die Landwirtschaft vorgesehen, das Ae ihtet darauf, die Rückflüsse aus Uebershüssen der
eichsgetreidestelle, die das Reih auf Grund eines Ge]es von 1926 mit 8 Millionen für Darlehen zur Bodenver besserung und mit 10 Millionen für jonjtige M af nahmen zur Hebung der landwirtshastlichen Erzeugung zur Versugung gestellt hat, schon nach 15 bgw. 10 Jahren für allgemeine Haushaltszwecke zu vereinnahmen. Die Vorlage sieht vor, die Frist von 15 auf 25 und die Frist von 5 auf 10 Fahre zu verlängern. Die Ausschüsse haben be¡hlossen, die leutgenannte Frist über 10 Jahre hinaus auf 15 Jahre zu verlängern. Dur verstärkte Verbilligung der Zinsen für Dar- lehen zur Bodenverbesserung sollen gleichzeitig die im Haushalt hierfür allgemein vorgesehenen Mittel in erhöhtem Maße fUr das Osthilfegebiet herangezogen werden. E A
Die Bestimmungen in §8 9—13 sehen in gleicher Weise wie der Entwurf von 19830 eine FörderungneueTr Verkehr®- linien vor. Der Gesezentwurf ermächtigt die Reichsregierung, zur Herstellung von Bahnen oder, wo es volfkswirtjhaftlih rihtiger ist, für die Errichtung von Kraftfahrlinien 180 Millionen Mark aus Anleihemitteln bereitzustellen teils als Darlehen, teils als Zushüsse an die Reichsbahn. Für die Vorbereitung der
— außerhalb
Arbeiten sind einstweilen in den Haushalt. 1931 — außer dieser 130 Millionen — 10 Millionen Mark eingelegt. Le = ahn- projekte sind einzeln aufgeführt, darunter
auch einige außerhalb des ostdeuishen Wirtschaftsraumes. Es sind teils Bahnlinien, die die durch die Grenzziehung abgeshnittenen Linien in Vero | bindung bringen sollen, teils solhe, die aus der besonderen Not- | lage der betreffenden Gebiete heraus dringend sind. Nicht l begriffen, von den Herren Vertretern der beteiligten preußischen | Provinzen aber als ebenjo notwendig bezeichnet, sind die Keim» | bahnen, die Chausseebauten und der Bau oder Ausvau von Straßen für Kraftfahrlinien. Sie sind in der Unterstüßung ver- wiesen auf die bereits erwähnten für allgemeine wirtschastliche | Zwecke bestimmten Mittel des § 5, die damit eine weitere Ver- engung erfahren. Auf Antrag wur werdende Beträge anderweit für bindungen in dem in § 9 genannten
werden können. i Z i: Den Kernpunkt der Vorlage bilden die FS 14—29 über die aftiliche Entschuldung. Der örtliche
landwirts : ih für di t{uldung ist gegenüber dem in § 1 Abs, 1 Bereich für die Entshu ans ist g E ctien Bertis
ür die allgemeinen Hil smaßnahmen t ¿ E Nach 8 14 joll die Entf uldung darüber hinaus in dem Maße, wie die erforderlichen Mittel, egebenen- falls im Wege des Vorgriffs, zur Verfügung stehen, auch in den in & 1 Abs. 1 niht bezeihneten Teilen der Provinzen Se Brandenburg und Niedershlesien sowie in den ändern Mecklenburg-Shwerin und Mecklenburg-Streliz durh-
geführt werden. : L E Gegenüber den verschiedenen Anträgen auf Einbeziehung weiterer Gebietsteile hat die Reichsregierung erklärt: „Ie Reichs- regierung glaubte die Ermächtigung des & 1 Abs. 2 auch auf 2e übrigen Paragraphen dieses Gesetzes ausdehnen zu können. Ein- | müsse aber darauf aufmerksam macken, daß eine namentliche Eins
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Bayerns wurde § 18 dahin erweitert, daß frei- Verbesserung der Eisenbahnver- Grenzgebiet verwendet