1931 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

haite, wenn er niemand darf nehmen ist, daß er sih sonst näâmlich ohne staatlihe Unterstüßung - in seinen Gütern behaupten könne. Die Entscheidung, wer in seinem Bestand sih ohne Hilfe behaupten in, liegt in dem Regierungsentwurf bei der öffentlihen Hand, in dem Plan Hugenberg bei dem Treuhänder der Schuldner. ist ein allerdings wesentlicher Unterschied, (Zustimmung) von dem ih glaube, daß die Vertreter der öffentlihen Hand eine gewisse Neigung dafür haben, die Auffassung der Regierung zu befür- werten. Unterschiede liegen darin, daß die Entschuldungsstelle des Hugenberg-Plans, in einer sogenannten Reichslandgesellschaft ge- dacht, als Zwillingsinstitut bei der Rentenbankkreditanstalt be- steben soll, die in einen unmittelbaren Verkehr mit den Schuldnern Nun möchte ih mir jede Überorganisation oder, Begründung der deutschnationalen Entwürfe heißt, diese „shädlihen Zwischeninstanzen“ ruhig wegdenken und asserkopf ansehen, der dann allmählih mit hundert- tausend einzelnen Schuldnern 25 Fahre lang in persönlichem Ver- fehr zu stehen hat.

I 517 1 17 xXBenn nul

dafür diesen

Frage der Ablösung der jeßt gegebenen Kre- ite in dem Hugenberg-Plan damit gelöst wird, daß man dem Aktienvermögen Reichslandgesellschaft gibt, der Reichslandgesellschaft, die an ich nur Schulden und Landkaufobjette zu verwalten hat, dem privaten Gläubiger Ablösungsscheine zumutet, die vom Reich zu verzinsen, mit jährlich vier Prozent in 25 Jahren zu tilgen sind, so erinnere Zeiten, wo man im alten Preußen „russische Bons“ in den Jahren 1808 bis 1811 herausgab; dann mußten sie dur s\chuldvershreibungen

Brozent Notkurs hatten.

y: Cr

Kreditgeber

ich hier an die

Wenn ich diese doppelte Währungs- gefahr hier einmal in ihrer praktishen Wirkung für unsere heutige Zeit ausmalen würde, so würden Sie verstehen, daß die Regierung bei dieser Prüfung die Akten beshleunigt geschlossen hat (sehr richtig), denn wir haben feinen unabhängigen Sachverständigen Jch muß feststellen, daß sich außer der lobenden Parteikritik überhaupt niemand zu diesem Plan ohne ¡tärksten Vorbehalt geäußert hat. mählich ganz eingeshlafen.

zur Befürwortung gefunden.

Die Diskussion darüber ist all- Jch habe deshalb immer die stille Sorge gehabt, daß einer der Gründe des Auszugs der war, (Zu- Kommunisten: Und troßdem machen Sie dieselbe Politik, indem Sie die Bodenpreise in die Höhe treiben!) Herr Abgeordneter Jadasch, unterbrehen Sie mich doch niht gerade im schönsten Saß —, (Heiterkeit), daß einer der Gründe des Auszugs der ivar, daß man nah den neuen Bestimmungen der Geschäfts- ordnung Sorge trug, die Deckung für einen Bedarf nachzuweisen, der von Herrn Hugenberg selbst in einem Propagandaaufsaß mit mehreren hundert Mark jährlich beziffert wird. Denn er schreibt: daß für eine gewisse Übergangszeit aus diesen Vorschlägen eine jährliche Belastung des Reichshaushalts von mehreren hundert Millionen entstehen wird, soll ausdrücklih betont werden. die Rettung der Grundlagen unserer Volkswirtschaft is das Diese Ausgabe muß den Vorrang der Fm klaren Anblick ihrer Notwendigkeit wird man um so leihter und zielbewußter die Möglichkeit der Entlastung an anderen Stellen des Haushalts erkennen.“ Jh brauche ihnen niht die Frage vorzulegen, ob Sie gerade unter dem Eindruck der leßtwöchentlihen Verhandlungen andere Stellen gefunden haben, in denen man mehrere hundert Millionen Fh darf mich vielleiht auf diese Fest-

(Hört! Hört!)

tragbar und nicht zuviel. ersten Hypothek haben.

Mark einsparen kann. stellung beschränken. Und nun zu Herrn

L h l Sie jagen, ih hâtte gerade cinige diejer Grundzuge des

atgenberg-Plans übernommen. s Gute, das auch in diesem Plane der

Fraftinn onthal! eFraltiton entsYalten wav

deutshnation vorbehaltlos in die Gefahr zu begeben, mit dem diejes wenige Gute völlig zershlagen hätte, n mad (Abgeordneter Fadash: Dann aljo doch die Anträge der Deutschnationalen!) i, ob es Jhnen Har ist, daß die Regierung jenseits Gut und Böse in dem Parteiensinne steht. (Heiterkeit)

Uns ebenfalls zu

- 51. Sißung vom 25. März 1931. Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger *.,) Präsident Löbe eröffnet die Sizung um 12 Uhr. Beratung des Osthilfegeseves wird g Beratung des land - Siedlungsgesetzes

fortgeseßt in wirtschaftlichen C a S 1 5 J ndustriebankgesetßzes bHangenden Anträge.

bindung mit der

gs s und des sowie der damit zusammen-

ayer. ernb.) betont, daß die Be- n Mtgrenze sehr mißgestimmt sei, weil age für Hilfe erhalten habe. Volksp.) habe mit seinen Ausführungen tigen Verhältnisse eten 3h habe mich nur dagegen gewandt, t wird, es komme überhaupt keine Hilfe!) Von Hof bis Zndustrie zum Teil völlig still. 4 Und in der Holzindustrie sehe es nicht Hollenstein-Kraftwerk

völkerung der

nicht kenne.

Abgeordneten

e vollfommen

/ n Bayerischen leider nicht ausgenußt _das bereitgestellt, t geshaffen werden. Zur Siedlungs- : erklärt der 9 daß man so nicht siedeln könne, wie man es Jeßt veavnMtige; das werde viel U ; fomfortable Wohnhäuser

art o Q ott2 aof Lo tonnte viel Arbeitsgelegenhei

| ; Man habe für gt, aber nicht für Stallungen und Gastwirtshaften würden gebaut mit x ja auh das Wichtigste! illig siedeln, wie er Redner schildert dann die \chlechte Lage Bayerischen l Verhaltnisse Anschauung

Man solle es 1n- Afrika

V6

i be Wohnverhältnisse Ì 1TOY T1 +04 l; 4 movrA ns E {4 C s , uUnierriMiet. H ih werde das bayerishe Ostgrenzgebiet in l in Oberschlesien ndwirten am schlechtesten, sondern den Bergleuten

t den großen Kleinbauern,

J Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die tim Wortlaute wiedergegeben sind.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26, März 1931. S.

werktätigen Bevölkerung. Besonders schlimm seien die Verhölt-

nisse im Hungergebiet des Waldenburger Berglandes. Und gerade dieses habe man von der Osthilfse ausge¡chlo}jjen. Die

Herren Brüning, Sevcring, Grzefinski usw. hatten auf 1hrer OÖstreise im Auto die wahre Noi nicht zu jehen bekommen. Die notleidende Bevölkerung habe kein Fnteresse an dem Fortbestand dieser Hungerregierung.

Abg. Baur (D. Landvolk) betont, im Osten sei ein voll ständiger Zusammenbruch der Landwirtschaft erfolgt. Viele Land- wirte, bejonders auch in Schlesien, fühlten sich nur noch als Konkursverwalter. Die durch Notverordnung nah Auflösung des Reichstags in Gang. gebrachte Osthilfe sei nur ein kümmerktiches Stückwerk gewesen. Durch das neue Östgilsegejet sei die Mit- arbeit der Landwirtschaft völlig in Frage gestellt. Die nit immer sachverständige Arbeit der Ausschüsse habe die Vorlage ungünstig verändert, man hatte sie lieber unverändert in der sorgfältig aufgestellten Regierungsvorlage annchmen jollen. Die Erklärung der Regierung, daß sie möglichst bald auch andere not- leidende Gebiete in die Osthilfe einbezichen wolle, jet zu be- grüßen; Hoffentlih folge diesem Versprechen auch bald die Tat. Zu begrüßen sei die in Aussicht gestellte Wiederherstellung der durch die Grenzziehung im Osten unterbrochenen Bahnlinien durch Querverbindungen. Vor allem set auch die bevorstehende Jnan- griffnahme der Bahnstrecke Schwerin-Kreuz zu begrüßen. Der Redner fordert eine Zusiherung der Regierung, daß mindestens das im ersten Osthilfegeseßentwurf zur Entschuldung und Umschuldung vorgejehene Gebiet einbezogen werde. Die Schuld an vielen Verschlehterungen der Vorlage trage nicht etwa das, Landvolk, sondern trügen die abwejenden Oppositionsparteien, Der Redner geht dann auf Einzelheiten der Vorlage ein und bringt noch besondere Wünsche vor. Stürze der Osten, dann stürze alles nach. Ostland sei Grenzland und verlange Dpfer. Wix haben, so betont der Redner, einen Siedlerwall im VDiten zu schaffen. Das ist aber unmögli, wenn der Sicdler sih auf seiner Scholle nicht halten kann. Das Osthilfegeseß soll uiht „mehr Wasser für den Ertrinfenden“, sondern der Rettungstrunk für den Ber durstenden sein. Es geht nicht um den deutschen Bauernstand. Das Schicksal Deutschlands wird nicht 1m Westen entschieden: es wird entschieden im deutschen Osten. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Graf von Westarp (Kons. Bp.) bezeihnet das Ost hilfegeseß als ein Dokument von historisher Bedeutung. Die polnishe Hochflut mache an den Grenzen des Reiches nicht Halt. Tag für Tag drängen polnische Siedler über die polnische West- grenze in deutshes Gebiet vor. Dem gelte es, einen fejten Damm entgegenzuseßen. Bei der Verwendung der Mittel müsse man vok allem diesen Gesichtspunkt im Auge behalten. Andere Gebiete in das Osthilfegeseß einzubeziehen, sei wegen der erforderlichen größeren Mittel unmöglich gewe}en. Man habe sich daher darau? beshränken müssen, die Hilfe in den vorgefehenen Gebieten nah Möaglichkeit zu verbessern. Wer solhe Verbesserungen als Baga- telle bezeihne, und zwar aus parteipolitishen Gründen, der werde den wirklihen Verhältnissen niht gerecht. Dex Osten sei nun einmal der leichteste Boden, er stehe nun einmal dauernd in den Kämpfen des Volkstums: er brauche daher dauernde Pilse und Unterstüßung. Der Fdealplan Hugenbergs |ei durchaus anzu- erkennen, das Wichtigste sei aber die Frage der Durchführbarkeit und der Beschaffung der Mittel, Selbstverständlih könne die Entschuldung niht ohne Preisgabe von Mitteln durchgeführt werden; es handle sich um einen Erdsturz und darum, aus thm zu retten, was zu retten sei. Auch die östliche städtische Wirtschaft sei auf das engste verknüpft mit der Erhaltung der verschuldeten Landwirtschaft. Jm Interesse der städtishen Gläubiger liege daher gleichfalls die finanzielle . Regelung. Mit dem einfachen Abschreiben der Gläubigerfordevungen sei es dabei nicht getan, sondern es müsse eben Geld von außerhalb beschafft werden. Die im ganzen vorgesehenen 1350 Millionen seien für das ganze Be- dürsnis zwar nicht genug, immerhin abex eîne verhältnismäßig ganz beahtlihe Summe. Man müsse sich darüber klar sein, da unsere ganze Nation verblute, wenn die Wunde im Osten nicht geschlossen erde. Auch die deutsche Fndustrie habe ihr großes nteresse an dieser Regelung erkannt und sich exrfreulicherweise für den ganzen Zweck einspannen lassen, Die Osthilfe müsse mit [rischer Tat in Angriff genommen werden. Die Stelle, die ihre Ausfühvung in die Hand genommen habe, habe eine histori]che Aufgabe. Dank werde sie im Augenblick nicht viel ernten, Die Geschichte werde ihr abex die verdiente Anerkennung zollen. Und untrennbar damit verknüpft bleiben werde der Name Hindenburg, (Beifall) | : e

Abg. Hillebrand (D. Bauernp.) betont, daß die . vor gesehene Betriebskontrolle niht landwirtschaftsfeindlich sei und nit sein solle. Für oberfaule Betriebe dürften keine Mittel reserviert werden. Die Haftungsverbände seien für die bäuerlichen Betriebe untraghbar.

Reichsminister Treviranus: Meine Damen und Herren! Jchch hoffe, daß in diesem Stadium der Beratungen Berufungen nicht mehr zu erwarten sind, und will deshalb wagen, eine etwas genauere Aufstellung über die nah den vorliegenden Geseßent- würfen für die künftigen Jahre für den Osten zur Verfügung zu stellenden“ Mittel zu geben. Es werden an Barmitteln in den Jahren 1931 bis 1938 mindestens 950 Millionen Mark aus- gegeben. (Hört! Hört!) Es werden an Kreditmitteln aus Mit- teln des Haushalts beziehungsweise des Zweckvermögens und der Schuldverschreibungen der Jndustriebank 1140 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. (Hört! Hört!) Das macht insgesamt, wenn man Aepfel und Birnen zusammenzählen würde, über zwei Milliarden Mark. Jch glaube deshalb, daß Herr Graf Westarp Recht hatte, wenn er bedauerte, daß eine so geringe Mitarbeit seitens der zu betreuenden Wirtschaft zu verzeichnen war, wie wir es in den lezten Wochen und Tagen erlebt haben. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) :

Nun will der Staat keinen Anspruch auf Dankbarkeit erheben, ehe die Folgen dieser Gesezentwürfe wirklich in die Tat umgeseßt worden sind, und ih muß noch einmal erklären, daß die Ver- antwortung für die Fngangsezung dieser Maßnahmen nur über- nommen werden kann, wenn die Sicherung des Eingangs der auszugebenden Mittel festgestellt worden ist. Aber man soll an sih, wenn man daran denkt, wie in früheren Zeiten die Ar- beiten des Staates draußen beurteilt wurden, nicht daran vorbei- gehen, daß es auch vor 150 Fahren niht anders aussah. Als der Berliner Kaufmann Büring, der eigentlich der Vater der heutigen Generallandschaften ist, 1767 seine Vorschläge dem großen König machte, wurde er zunächst weder bei der Regierung noh bei den Ständen draußen irgendwie beachtet. Drei Fahre später wurde dann die schlesische Landschaft in Kraft geseht, und ein Jahr später konnte der Kanzler von Carmer bereits melden, daß außerordentlich segensreihe Wirkungen durch die Pfandbrief- ausgabe erreiht waren. Daraufhin wagte es Friedrich der Große, den märkishen Landständen 1776 den Vorschlag zu machen, dem \{chlesishen Beispiel zu folgen. Er fand aber niht die ge- ringste Gegenliebe, und erst sein persönlicher Einfluß hat die Gründung durchgeseßt, so daß in späteren Jahrzehnten und Fahr- hunderten die so segensreih empfundenen Wirkungen der Ge- nerallandshaften auch wirklich anerkannt werden konnten. Des- halb haben wir die Hoffnung, daß von heute ab in 150 Fahren

ou das bescheidene Werk, das jet seine Verabschiedung finden

4.

soll, eine so sahliche Kritik findet, wie es in dem ho jeßt zu meiner Freude überwiegend der Fall gewesen isi keit und Zurufe.)

Wir glauben allerdings, daß es für die Regierung be» lich wäre, dem Wunsch des Herrn Abgeordneten Baur Ret zu tragen und in den Provinzen, in denen bereits heute e stellen errichtet sind, hon das Verfahren zur Durhführuna. bringen, das erst in Kraft geseßt werden kann, wenn die Mi für die zu erwartenden Anträge vorhanden sind. Anderes ist es durhaus möglich, daß die Herren Landräte die Boris für die spätere Befürwortung dieser Entschuldungsarbeiten N ihre Kreisbewertungsausshüsse bereits jeßt in Angriff d, lassen. Das geschieht aber dann selbstverständlih unter N Verantwortung der Kreise. A

Auf der anderen Seite will ich ein bescheidenes 9; verständnis ausräumen. Fch habe nicht erklärt, daß nicht ind für die sanierungsfähigen Betriebe die Umschuldungsmitte] s handen sein würden. Wir hoffen, daß der von uns angeses Bedarf für alle zu erwartenden Anträge entschuldungsfähiger u, triebe durhaus ausreiht, und wir haben die Möglichkeit À geben, daß Bank und Landwirtschaftsvertretung, sofern J Haftungsverband an Stelle von Reih und Preußen die A bürgschaft von 25 vH übernimmt, weitere Betriebe ums lassen kann, da ja in diesem Falle kêine Barmittel des eingeseßt werden. Das ist ein freiwilliger Aft. der Selhj waltung in Vereinbarung mit einem unabhängigen Geldgehy eine Arbeit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat. A ih gebe zu, daß es der Entscheidung der Selbstverwaltung lassen bleiben muß, wieweit sie die Bildung von Haf bänden wünscht beziehungsweise fordert. Die Kre bleibt für die Landwirtschaft immer ein zweischneidiges Swe und gerade die Erfahrungen der leßten 100 Fahre zeigen, nj oft die Freiheit zu der drückendsten Last gerade für die frei Aufnehmer von Geld geworden ist.

Wir meinen auf der anderen Seite, daß die ostpreußist Sorge unbegründet ist, auf Grund der zu erweiternde! en dung der Osthilfemaßnahmen sei die Vorrangstellung Ostpreußen irgendwie gefährdet. Die Regierung hat auch in dem Gesebes werk niedergelegt, daß die bisherigen Maßnahmen in de; vordringlih betreuten Betrieben und Gebieten weiter aus; werden sollen. Das Problem dexr Aufnahme der nit s{huldungsfähigen Güter bleibt in erster Linie die Sorge de ersten Hypothekengläubiger. Diese haben heute hon dafür z sorgen, daß der Betrieb nicht devastiert wird, damit die Pfand briefsiherheit gewährleistet werden kann. Sie werden künftizh in erster Linie dafür zu sorgen haben, daß die Betriebe, die f in der Zwangsversteigerung erwerben müssen, nicht auf die Dau ihre Sorge und ihre Belastung bleiben. Die Landschaften wi die ersten Hypothekengläubiger aus den privaten und öffentli Stellen sehen heute zu, daß sie baldmöglichst neue Erwerber u Käufer finden, gegebenenfalls mit einem Nachlaß des Kaufpreist weil sie nur so eine Garantie dafür haben, daß ihnen eine verl reiche Zwischen- und Uebergangswirtschaft erspart bleibt.

Jch will die Frage kurz erwähnen, ob die Fürsorge für di Landarbeiter wirklich eine so geringfügige ist, wie das einigen Ausführungen meiner Herren Vorredner geklungen hl Wir haben in immer größerem Umfange dadurch, daß wir d Grundbesißern Werkswohnungen mit einer entsprechenden An zulage abgenommen haben, die lange gewünschte Umschihtu der Besivverhältnisse auf dem Lande für die Landarbeiter z1 Durchführung gebraht. Das hilft heute sowohl dem Besibt wie denjenigen, die den Wunsch haben, zu einem eigenen Ee tum aufzusteigen. Da mit Hilfe der Neuerwerberkredite iei d mit den Mitteln des Reichsarbeitsministeriums, sei es mit ! Mitteln des Betriebssiherungsfonds, in weitestgehendem Mis die notwendige Anzahlung für diese Kreise herabgedrückdt wel! fann, so glaube ih, daß wir in den nächsten Fahren auf die Gebiete ganz erheblihe Fortshritte machen können, ohne V dabei die Spitenarbeitverwendung der betreffenden Landarti für die benachbarten Güter irgendwie beeinträchtigt sein witd

Jch muß dem Herrn Grafen Westarp zum Schluß rect ge? daß es besser gewesen wäre, eine verantwortliche Opposition hal! hier die Kritik an dem Gesezgebungswerk erleichtert und v elei die Dinge noch zu einem glücklicheren Ende gedeihen lassen. (2 richtig! bei der Deutshen Volkspartei und bei der Deutschen L volkpartci.)

Wenn er dem Wunsche Ausdruck gegeben hat, die [andwiti

shaftlihe Selbstverwaltung noch mehr heranzuziehen, als N vorgesehen ist, so weiß ih allerdings nicht, ob das ganz im uit esse dex Landwirtschaft selbst liegen würde. Jh glaube eime scheidene Erfahrung zu haben, wie es draußen wirklih au Daß es keine dankbare Aufgabe ist, einem verzweifelten Mens zu sagen: Dir kann niht mehr geholfen werden, dein Berufs leben ist jeßt abgeschlossen —, das wird wohl niemand behaup fönnen, Wenn wir diese Aufgabe den Nachbarn, den Krel insassen, ja auch den unmittelbar mit der Bevölkerung L wachsenen Behörden abnehmen dadur, daß wir eine überpar! ishe Treuhandstelle zwischenshalten, so wird uns das palte zweifellos gedankt werdén. Deshalb glaube ih, daß die ge meinem Gefühl gesunde Mishung von behördlicher Betreuug Heranziehung der Selbstverwaltung aller Kreise die beste E sein wird. (Beifall.)

Es folgt die 3, Beratung des Gesehentiwur}® 40 Waffenmißbrau cs, (Bestrafung des Mitführe® Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen, außerhalb der Wohnung des befriedeten Besißtums.)

hen Haus

\Déiten

Vor

(Fortsebung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlih für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin. celád atis

Druck der Preußishen Druckerei und Verlags-Aktien! Berlin, Wilhelmstraße 32.

Neun Beilagen

(einshließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbe

)) eutscher M y + M

Reich8Sanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 26. März

Öffentlicher Anzeiger.

a nt eiEE. M S R a E

1. Unterfuhungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungen,

S. Verlust- und Fundfachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellichaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellshaften m. b.

11. Genossenschaften,

12. Unfall- und Invalidenversiherungen, 13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ds

hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent- halten; Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. laßgläubiger, welche sih nicht melden, kónnen unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- reten berüdsihtigt zu werden von den Erben nur insoweit Befriedigung erlangen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noh ein Ueberschuß ergibt. jeder der Erben nah Teilung des Nach- lasses nur für den seinem Erbteil ent- sprehenden Teil der Verbindlichkeiten. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten sowie die Gläubiger, denen ein Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Gelsenkirchen, den 16. März 1931.

Das Amtsgericht.

| Bekanntmachung.

Fn der Aufgebotsfahe der Banque de Verviers, Filiale Aachen, ist der am 15. Oktober 1929 von den Rheinischen Marmorwerken G- m. b, H. in Frank- irt aysg@tellte, ‘von A, E. Leonhardî, ängenommene

Hermann Jung, geboren am 31. De- zember 1887 zu Erfenbach, Sohn von ) und Luise geb. Reiß, zuleßt wohnhaft in Erfenbach, für tot zu er- Hermann Jung is im Fahre 1904 nach Amerika ausgewandert. zum Fahre 1914 stand er mit seinen Fltern im Briefwechsel, Die leßte Nach- Hermann Fung dessen Eltern im April oder Mai 1914. Seit dieser Zeit ließ er nihts mehr Seit dieser Zeit ist er - ver- i Aufgebotstermin stimmt auf Dienstag, den zember 1931, vorm. 11 Uhr, Z 3 des Amt3gerihts Kaisers- itern. Der Verschollene wird hiermit aufgefordert, sih gebotstermin zu melden, widrigenfalls Todeserklärung Ferner ergeht an alle die Aufforderung, welhe Auskunft über Leben oder Tod des’ Verschollenen zu erteilen vermögen, Aufgebotstermin Gericht Mitteilung zu machen, Kaiserslautern, den 9. März 1931. Dr. Ftichter, AGR.

Aufgebot. Etuismacher Fuchs in Pforzheim, Westliche 265, ha verschollenen Karl August Fuchs, geb. am 27. 6. 1873 Pforzheim, Dallas-Texas, straße 140, für tot zu erklären. Verschollene

. Aufgebote.

Aufgebot;

Aufgebot von 100 § verlorengegangenen Mänleln zu ex Oldenburgiichen Spar- und iber je 20 NM, deren Nummern

Die Nach-

4

_y

6 11397 11398 Zudem haftet

Amtsgericht. br der Urkunden wird aufgefordert, iters in dem auf den 14. Oftober 31, mittags 12 Ur, vor dem unter- hueten Gericht, Zimmer Nr. 26, anbe- nten Aufgebotstermine jeine Rechte melden und die Urkunden vorzulegen, j i Kraftloserklärung der unden erfolgen wird.

ldenburg i. O., den 10. März 1931.

Amtsgericht.

le Wechsel übex a 15. 2. 1930, für uden, ‘und zwar dur sgerichts Langen vom

Langen, den 23. Mäïz 19831. Hessishes Amtsgericht.

Beschluß.

+ Das Zeugnis vom 11. August 1917, betr. Fortseßung der westfälishen Güter- gemeinschaft nah dem Tode des Apo- thekenbesizers Ludwig Schräder Dortmund, wird für kraftlos erklä i. (8 2361 Abs. 2 B. G.-B.)

nd, den 21. März 1931.

Das Amtsgericht.

Urteil de“ Amt 5. Mär" 1931

Nordamerika,

bezeichnete

Donnerstag, Dezember 1931, vormittags 8§!4 Uhr, vor dem unterzeichneten anberaumten Aufgebotstermin zu mel- den, widrigenfalls ‘die Todeserklärung | An alle, welhe Aus- |* kunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht [

die Aufforderun g€borstermIn

Aufgebot.

hausen in Eimen hat das Aufgebot

xrlorengegangenen i 20. November 1924 für ihn im Grundbuch von Hohen- en Band 1 Blatt 109 in Abt. IlI i Grundbuch von

E 1 (Eigentümerin: ler büthener Hilstonwerke in Brunken- m, b. H. in Hohenbüchen) aus lirfunde vom 25. Oktober 1924 ein- verzinslihe Dar- erung von 250 GM beantragt. abex der Urkunde wird auf- } in dem auf den Otiober 1931, vorm. 10 Uhr, f dém unterzeichneten Gericht, Zim- anberaumten Aufgebots- Rechte anzumelden und die zulegen, widrigenfalls deren ung erfolgen wird. isen, deu 19. März as Amtsgericht.

Hypotheken- erfolgen wird.

] Der Erbschein des Amitsgeri i 98 November 1911 in Rohlsdorf ver- Bauergutsbefsißer t Christian Peters wird für kraftlos exklärt. (5. P. X. 66. 11/8.) Perleberg, den 23. Januar 1931. Das Amtsgericht.

4. Veffentliche Zustellungen.

[142206] Oeffeatliche Zustellung.

Die Arbeiterehefrau Hedwig Küpper geb. Wille in Güstrow i, Meckl., Bau- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bayer in Güstrow, klagt gegen ihren Ehemann, den Ar-

Groß Flotow bei Marihn i. Meckl., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An- trage, 1. die zwischen den Parteien be- stehende Ehe zu scheiden, 2. klagten für den allein huldigen Teil zu Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung vor den Einzelrichter

Vforzheim, den 17. März 1931.

Amtsgericht.

Aufgebot.

Wernex Brekenfeld at als Nalhlaßver- FFanuar 192 i; veritorbenen Pauline Blumenthal geb. Aufgebotsverfahren Ausjchließur

Der Kausmann in Bergen a. Rg. h

—_—

Zwece der Nachlaßgläaubigern Die Nachlaßgläubiger wer- ihre Forde- en Nachlaß der

Blumenthal dem auf den 931, vormittags 9 Ugr, chneten Gericht, Zim- Aufgebotstermin

R

storbenen Frau Paul tultebot \patejtens 1n e efrau Anna Cvitanovic, verw.

geb, Menzel, aus Freital, Untere Straße 81, hat beantragt, den

vor dem unterzei straße Nr. 10, 3, anberaumten bei diejem. Gericht anz Anmeldung hat die An ndes und des Gr : zu enthalten. Urkundliche e sind in Urschrift odex in en. Die Nachlaßgläubiger, 1 fönnen, unbeschadet Verbindlichkeiten

Vermächtnissen zu werden, t Befriedi- als sich nah Besriedi- ausgeschlossenen Gläu- Veberschuß ergibt. Auch der Erbe nach der Teilung 8 nur für den seinem C Teil der Verbind- us Pflicht-

be des Gegen- : geborenen, es der Forde- zuleßt in Freital-Potschappel ewesenen und seit dem Fahre wollenen Steinbrecher Fohann jugoslawischer nigteit, für tot zu erklären. stermin wird auf den 17. Of- 931, mittags 12 Uhr, be- Der Verschollene wird auf- sih spätestens im Aufgebots- ¡u melden, da er sonst für tot . Alle, die Auskunft über der Tod des Verschollenen er- nen, haben dies dem Gericht im Aufgebotstermin anzu-

sich niht melden, des Rechts, vor den aus Pflichtteilsrechten, lagen berüdcsihtigt on den Erben nux insowei gung verlangen, gung der nicht biger noch ¿éi haftet ihne des Nachlasse teil entsprechenden lihkeit. Für teilsrechten,

des Rechtsstreits I. Zivilkammer Schwerinschen Landgerichts in Güstrow i. Meckl. auf den 8. Mai 1931, vor- mittags 19 Uhr, mit der A1 einen bei diesem ehtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Güstrow, den 11. März 1931. Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts,

rung, fich du zugelajsenen

die Gläubiger a Vermächtnissen und Auf- sowie für die Gläubiger, l unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, Rechtsnachteil ihnen nah der Teilung

zt Freital, 23. März 1931.

die Erben

S Amtêgericht Hilpoltstein hat fol- #Aufgedot erlassen: Der led. vollj. virt Johann Rückert in Karm 11 L Bruder den Antrag gestellt, den E enen Bâcker Alois Rückert von 7, zulest wohnhaft in Karm, für B ertlâren. Dex Verschollene wird

Freitag, den 9. Oktober rxm. 9 Uhr, vor dem unter- iht, Zimmer Nr. 5, an- Aufgebotstermin zu melden, Todeserklärung Ferner ergeht die Au

; dem Antrag auf Scheidung: 1. Ehefrau Elisabeth Haver- eb, Tegtmeyer ägeriveg 6 d, Prozeßbevollmäh- tigter: Rehtsanwalt Philippi in

S 1565

des Nachlasses Verbindlichkeit März 1931.

sprechenden

Bergen a. Ng., den 19. Amtsgericht.

Ausgebot. Der Rechtsanwalt Dr. | als Verwalter : 15. Januar 1929 in verstorbenen u Buchdruckereïbesißers Aufgebotsver- s\chließung

Haverlaud in Rodenberg B. G.-B. 3, IV, R. 902/30 —, 2. Ehe- frau Lina Meyer geb. Gaßmann in Hannover, Grupenstr. 22, P Rechtsanwalt

rozeßbevoll- RahmsSdorj Werkmeister

x, Ellerkmann in | Hanne mächtigter: in Hannover August Meyer in Hannover H 1568 B. G.-B. 3. V. R. 117/31 —, 3. Ehefrau Dora Pohle geb. Fesel in Hannover, Neue Str. 43, Prozeßbevollmächtigter: Dr. v. Langsdorff den Arbeiter August Pohle in Hannover, BVäckerstraße 41 C B. G.-B. 3 IV. R. 471/20 —. Sämtliche Beklagte sind unbekannten Die Kläger laden die Be- Verhandlung orx das Landgericht

Nachlaß des anm Wanne-Eickel

Richard Heinrich fahren zum Zwecke der Au von Nachlaßgläubigern beantragt. Nachlaßgläubiger gefordert, ihre Forderungen ge Nachlaß des verstorbenen legers und Buchdruckereibesißers

931, 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr anberaumten Aufgebotstermin bei diejem

èNn oder Tod ‘des - Verschollenen en "vermögen r} DTE Rechtsanwalt

Gen Hannover, gegen Al int n

geoltstein, den 24. März 1931. „den La[téstelle des Amtsgerichts. Zeitungsver- Aufenthalts. Die Kl mündlichen des Rechtsstreits v Hannover,

zeriht Kaiserslautern er- | 16, Juui 1

ndes Aufgebot: Paul Fung,

7. 2 / n 27 0e (t) KE

den 12. Mai 1931, vormittags 11 Uhr, zu 2, vor die Zivilkammer V auf den 13. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, zu 3 vor die Zivilkammer T1V auf den 21. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sihch durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Hannover, den 20. März 1931. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [112208] Oeffentliche Zustellung. Die Fngenieursfrau Else Seelig geb. Koch in Calbe a. S., Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Tribbensee in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Fngenieur Viktor Seelig, früher in Kolberg wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus 8&8 1567 Z. 2 und 1568 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Beklagten ge- mäß § 1574 Adbs. 1B: G-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts-

ee vor den Einzelrichter der

| Zivilkamer des Landgerichts in Kös- fin auf den 15. Mai 1931, 11 Uhr,

mit der Aufforderung, sih durch einen

bei diefêéin Gericht zugelassenen Rechts8- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- kreten zu lassen.

Köslin, den 12. März 1931.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [112210] Oeffeutliche Zustellung.

Ernst Holzwarth, Maurer und Hand lex in Fellbach, klagt gegen die zuleßt in New York wohnhafte Lydia Holzwarth, E: ayha, auf Herstellung des ehe- ichen Lebens. Er ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung vor die Zivil- kammer IV des Landgerichts zu Stutt- gart auf 15. Mai 1931, vormittags 10 Uhr.

Stuttgart, 23. März 1931,

GeiMattaltei p e [112213] Oeffentliche Zustellung.

Der am 26. Juli 1920 in Verlin ge- borene Dietrich Lütgenau, vertreten dur das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg in Berlin NO 55, klagt gegen den Knecht. Peiexr Götßen, undvbelannten Aufenthalts, früher in Hannover, Knochenhäuersitaße 61, unter der Be- hauptung, daj diesex als sein außerehe- licher Batex-zux Gewährung von Unter- halt Æeupilihtet sei, mit «dem Antrag

„Zuf Fostenpflihtige Vexurteilung dur

ß 8 708° 3.-P.Q. vorläufig voll-

Ätreckbar zu exrfläréides Urteil, an

Kläger von der Gebütt bis zunx BVollen- dung des 16. Lebensjahxs eine Viertel- jahrsrente von 120-RM im voraus zu zahlen. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht in Hannover, Volgers- iveg 1, Zimmer 307, auf den 14. Mai 1831, vormittags 9 Uhr, geladen. Sauuover, den 18. März 1931. Geschäftsstelle 14 des Amtsgerichts,

[112216]

Der minderjährige Werner Hermann Klaus Rettmer, geboren am 22. Ja- nuar 1919, vertreten durch seinen Vor- mund, deu Arbeiter Erich Rettmer aus Zollbaum bei Oberndorf, Oste, klagt egen den Heizer August Stüven, zu- leßt wohnhaft in Bentwisch bei Obern- dorf, Oste, jeßt unbekannten Aufent- halts, mät dem Antrag, dem Kinde von Ea Geburt an bis zur Vollendung eines sechzchnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus gu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 RM, und zwar die rückständigen Beträge so- fort, die künftig fällig werdenden am 1. jedes Kalendervierteljahrs, zu g und die Kosten des Rechtsstreils zu tragen. Der Beklagte wird hiermit vor das Amtsgeriht Neuhaus, Oste, Zim- mer Nr. 11, auf den 27. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits geladen.

Neuhaus, Ofte, 18. März 1931.

Amtsgericht.

[112209] Oeffentliche Zustellung.

Jn Sachen des minderjährigen Kin- des Else Lore Joost, geb. am 24. April 1930 in Bremen, geseßlich vertreten dur das Jugendamt Bremen, Am Wall 190, Klägerin und Berufungsklägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwal1 Ruschmann in Oldenburg, gegen den Betriebsangestellien Erich Otto Ludwig Löhßlein, geboren am 2. April 1904 in Stollhamm, zuleßt wohnhaft in Norden- bam, jeßt unbekannten Aufenthalts in Amerika, Beklagten und Berufungs= beklagten, hat Klägerin gegen das Ur- teil des Amtsgerichts Nordenham vom

Erlenbach, hat den Antrag

verschollenen Bruder inzelrihter der Zivilkammer IV auf

f

Die Anmeldun

Gericht anzumelden.

gaishssohuldbuehkonte Buoud, L

4. Oktober 1930 Berufung eingelegt,

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1931

Erganzung angefohtenen zustellen, daß der Beklagte der Bater der am 24, April 1930 in Br borenen Else Lore Beklaaten auch die Kosten der Il, „Zn- Der Beftlagte wird zur mündlihen Verhandlung über Die Berufung vor die I1V. Zivilkammer des Landgerichts » s

17. Juni 1931, vormittags 9/4 Uhr, geladen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. r öffentlihen Zustellung wird d!e zug der Berufung befauntge Oldenburg, den 12. März

Landgericht.

ufzuerlegen.

Oldenburg

Zum Zwe

[112202] Oeffentliche Zusteliung.

Die Gellhorn'shen Erben, a) der Na mann Albert Gellhorn zu Berlin C 25 Prenzlauer Str. 7/8, b) die Witwe E

e, Berlin-Spandau, Stre! play 7, Prozeßbevollmächtigte: - anwälte Justizrat Dr. Boerne und Fal fall, Berlin W 8, Friedrichstraße ; Kaufmann Davidowißtz, früher in Berlin, Frank- furter Allee 330, wegen 609,72 RM, 1 den Beklagten f verurteilen, die bei dem Amtêgeri Bexlin-Mitte zum Aktenzeihen H. L. 230/30 hinterlegien 307,3 H. L. D. 236/30 : und F. L. D. 244/30 hinterlegten 201,40 Reichsmark nebst aufgelaufenen Hinier=- legungszinsen an die Kläger ausgezahlt

hinterlegten

fsagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 25. Zivilkammer des Landgerichts 1 in Berlin, Gruner- Stockwerk, Zimmer Nx. 32A, auf den 6. Mai 1931, 10 Uhr, mit dex Aufforderung, sich dur einen analt als Prozeßbevóumtättigrèt" Dts treten zu lassen. l Berlin, den 24. März 1931. Die Geschäftsstelle des Landgerihs 1.

(42, O. 91. 31)

19203] Oeffentliche Zustellung. na Charlottenburger Kraft- fahrzeug A. G., vertreten d Direktox Giese, n l burg, Bleibtreustr. 20 a, ÞPrxo- j Rechtsanwalt Französiche Hans Schacht, Bexlin - Charlottenburg, straße 27-8, aus eine: - U1 Mietsvertrage fowie wegen streckungskosien mit dem ostenpflichtig zu ve an die Klägerin 811 RM nebst Dezember 1930, ferner n des Arrestverfahrens 98. Q. 2168. 30 zu zahlen und das vorläufig vollstre@bar zu ertiaren, erforderlichenfalls gege! leistung. Die Klägerin 1a flagten zur mündlichen Verk Rechtsstreits vor des Landgerichts

Charlottenbure zeßbevollmächtigter:

Stx. 49, klagt gegen den

Beklagten k

Zinsen seit 1: 91,60 RM Koste

Sicherheits- ladet den Be- zandlung des die 28. Zivilkammer IIT in Berlin-Char- eler Weg 17/20, aus vormittags 10 Uhr Saal 133, mit der Aufforderung, |l nen bei diesem Ge Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- assen und et- Gericht und lägerin dur etnen Aktenzeichen

mächtigten vertre waige Einwendun dem Anwalt der mitzuteilen. 28. O. 1895. 31. VBerlin-Charloiten Die Geschäftsstelle des

[112211] Oeffentliche Zusitellur ellerin Frau Schulye-Buch, geb. Kunze sanenstraße 53, Proze nwalt Dr.

burg, 18. 3. 1931. Landgerichts Il.

Berlin W 15, ßbevollmächtig- alter L Hoep\s- 15, Meinekestra lein Emma

München, Zentner- , unter der Behauptung, ie Beklagte

RM an Miete 25 RM für einen mitgenommenen ner, daß die Beklagt gehörigen goldenen

ter: Reht3a ner, Berlin W flagt gegen Fräu

bis September und außerdem bei ihrem Auszug ulde, und Fer- e einen der Klägerrn Ring im Werte von habe, mit dem An- trag, die Beklagte tostenpflichtig zu ver- urteilen, an die Klägerin 215 8 % Zinsen seit dem 1. Fanuax 1929 zu zahlen und einen goldenen Ri sehen mit shwarzexr Emaille un Juschrift „Salve“, herauszugebe mögensfall 100 RM ne eit dem 1. Januar 1929 zu as Urteil,

im Unver- bsstt 8 % Zinsen

Sicherheits-

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as