1908 / 129 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

wenn fte Doxaunge der Handlung nur mimisch ausdrückt. Von ganz anderer Art ist Fräulein Eduardowa, die weniger die hohe Schule des Ballettanzes als die volkstümlihere Kunst des Charaktertanzes zu ibrer Domäne erkoren hat. Aeußerlich iff fie der Idealiyp der blonden Slavin, in ihren ges{chmeidigen, strafen und graziösen Be- w?gungen scheint die ganze Tanzleidenshaft der Rasse zum Ausdruck zu kommen. Einen Mazurek, eine Polka, einen Czardas kann man niht vollkommener tanzen sehen als von ihr. Unter den aëderen mitwirkenden Damen seien noch Fräulein Will und Fräulein Lopuchowa genannt, die u. a. im Divertissement eine außerordentlich reizvolle Kinderszene autführten. Den Damen erenbürtig find die Tänzer, die namentlich in Charakter- und Nationaltänzen einen sehr wihtigen Faktor bilden. Unter ihnen ist als Phänomen Herr Schirajeff zu nennen, dessen Flinkheit und Beweglichkeit ohne Beispiel ist. Den Haupterfolg trug er mit einem Matrosentanz davon, dessen Wiederholung f\türmisch verlangt und troy der Anstrengung für den Tänzer gern gewährt wurde. Ueber die Musk ¡zu den Balletten, auch von der Tschaikowskyshen, die wohl aus der ersten Zeit feines Sch2ffens stammt, ist wenig zu sagen, fie ersien gefällig und armutig ohne tiefere Bedeutung, erfüllte aber ihren Zweck. Jeden- falls dürfen die russishen Gäste mit ihrem hiesigen Erfolg zufrieden sein, den sie einzig und allein ihrer Kunst, nicht etwa Ausftattungs- künsten und Mafsenwirkungen, auf die sie hier völlig verzihten mußten, zu verdanken haben.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoh, „Die Regimentstochter*, in Verbindung mit dem Ballett „Die Puppenfee*, in der bekannten Beseßung der Hauptrollen wiederholt.

Im Königlihen Schauspielhause wird morgen, Mittwoch, Schillers „Jungfrau von -Orleans*, mit Fräulein Wachner in der Titelrolle und den Herren Geifendörfer, Molenar, Zimmerer, Boettcher, Zeisler, Arndt, Pohl, Staegemann, Kraußneck und den Damen von Arnauld, Steinsieck, von Mayburg und Romminger, in den anderen Hauptrollen, aufgeführt. Ù

Herr Baklano ff, der in Moskau in den Opern „Der Dämon“, „Rigoletto* und „Carmen“ (Escamillo) mit großem Erfolg auftrat und ton der dortigen Presse als der stimmbegabteste und bedeutendste Bariton Moskaus gerühmt wird, is aus Paris hier eingetroffen und wird ch morgen, Mitiwoch, im Neuen Königlichen Opern- theater als „Däâmon“ in der gleihnamigen Oper von Rubinstein dem Berliner Publikum vorstellen. Nach der Vorstellung tanzt das Nussishe Hofballett neue Charaktertänze unter der Leitung des Hof- ballettmeisters Mordkin. S

Im Deutschen Theater und in den Kammerspielen {ließt diese Spielzeit am 7. Juni. Bis dahin werden in dieser lezten Woche „Die Räuber“, „Romeo und Julia“, „Was ihr wollt“, „Cin Sommernachtstraum“ und „Der Kaufmann von Venedig“ auf- geführt. Die Kammerspiele bringen noch Aufführungen von „Syges und sein Ning“, von „Frühlings Erwachen“ und „Lysistrata“.

‘Morgen, Mittwoch, Abeads 7F—8t Uhr, veranstaltet der König- lihe Musikdirektor Bernhard Irrgang in der St. Marienkirche das nächste Orgelkonzert unter Miiwirkung von Fräulein Janka Major (Sopran), Herrn Erwin Zingel (Tenor) und Fräulein Elisab. Lefser (Violine). Das Programm enthält u. a. französishe Orgel- kompofitionen. Der Eintritt ift frei.

Die bekannte Tragödin Anna Haverland, die in den Jahren 1878/79 dem hiesigen Ksniglichen Schauspielhause, in den Jahren 1833—1885 dem Deutschen Theater und später vorübergehend dem Berliner Theater als Mitglied angehörte, ist, wie die Blätter melden, gestern in Dreéden, wo sie im Nubestande lebte, gestorben. Sie war am 8. Januar 1854 in Mecklenburg geboren und bildete sich in Berlin bei Berndal und bei Frau Frieb-Blumauer für ihren Beruf aus. Ihren großen Ruf erlangte sie auf den Gastspielreisen der Meininger. Ende der 1890er Jahre zog sie K von der Bühne zurück. Ihre künstlerisch abgerundetsten, durch die vollendete Plasiik der Bewegurg noch besonders bewunderung8woürdigen Sch{spfungen waren die Antigore, Iphigenie, Sappho und Medea. Zu erwähren ist noch, daß fie dem Schöpfer des Denkmals auf dem Niederwald für die Gestalt der Germania als Modell diente. Anna Haverland war au eine begabte Dichterin und Novelistin. In Buch- form erschienen von thr: „Lose Blätter“, „Skizzen“ (Düfseldorf 1891).

Mannigfaltiges. Berlin, 2. Zuni 1908.

Das Spielfest des Berliner Turnrats am 31. Mai in Charlottenburg nahw, vom prächiigsten Wetter begünstigt, einen sebr {nen Verlauf. Der Sw(hulrat Neufert- Charlottenburg, Or. Luckow, Städtischer Oberturnwart, Berlin, urd Direktor Trendelenburg bekundeten durch ihre Anwesenheit ihr lebhaftes Interesse für das Spiel und für die Bestrebungen des Berliner Turnrats. Vorgeführt wurden: 1 Stleuderball, 20 X Faustball, 6 X Tamburin, 5 X Schlagball, 13 K Barlauf. Im Eilbotenlauf über 400 m erzielte die [. Mann- chaft des Ascanischen Turnvereins unter 24 Gruppen mit 50 Sekunden die beste Zeit. Die Charlottenburger Turngemeinde 1 brauchte nur

F ®

Stargard i. P., 2. Juni. (W.T. B.) Zur Erinnerung an die Hundertjahrfeier des Kolbergshen Grenadierregiments Graf Gneifenau (2. Pommerschen) Nr. 9 haben die städtischen Behörden die Errichtung einer Jubiläumsstiftung für das Regiment im Betrage von 10000 4 beschlossen, deren Zinsen zum Besten von Angehörigen des Regiments verwendet werden sollen. Eine Abordnung der Stadt überreichte gestern, am Vorabend der Hauptfeier, im Offizierskasino des Regiments die Stiftungsurkunde mit einer Glückwunschadresse. Ferner hatten sch Vertreter der Städte Berlin, Stettin, puris und - Kolberg, des Kreises Pyriy neben Abordnungen ehemaliger Offiziere des Regiments und der Vereine ehemaliger Kameraden von Berlin, Stettin und Hinterpommern zur Beglückwünshung und Ueberreihung wertvoller Geschenke eingefunden. Im Namen der Regiments brachte der Oberst von Wrochem den Dank für diese Beweise der Freundschaft und Anhänglichkeit zum Ausdru. Î

Nordhausen, 1. Juni. Amtlich wird gemeldet: Bei dem Haltepunkt Pustleben entgleiste heute 1 Uhr 20 Minuten eine Achse des im D-Zuge 46 laufenden Speisewagens, sprang aber im H-Stück einer Weiche wieder in die richtige Spur. Personen wurden nicht verlegt. Der Materialshaden ist gering. Der Zug konnie mit 36 Minuten Verspätung weiterfahren. Die Ursache ist

noch nicht festge stellt.

Leipzig, 2. Juni. (W.T. B.) Heute begingen das 106. und das 107. Infanterieregiment ihre Zweihundertjahrfeier. Die aktiven Mannschaften beider Regimenter hatten auf dem Kasernen- hof in Tiefkolonne und die ehemaligen aktiven Offiziere und Reserve- offiziere auf beiden Seiten Aufstellung genommen. Kurz vor 10 Uhr trafen Seine Majestät der König Friedrich August, der Generalsuniform trug, Ihre Königlichen Hoheiten der Krons- prinz Georg und der An Friedrich Christian, beide in Grenadieruniform, ein. ei dem darauf abgehaltenen Feld- gottesdienst hielt der Oberpfarrer Neumeister die Fest- rede. Der König sowie die Prinzen bestiegen alsdann die für fie bereit gehaltenen Pferde und ritten unter dem Jubel der Fest- teilnehmer die Fronten ab. Darauf erfolgte ein Parademarsch in Kompagniefronten. Zuerst defilicrten die aktiven Leute, denen die alten Mannschaften und die Kriegsteilnehmer folgten. Der Vorbei- marsch dauerte über eine Stunde.

i (W. T. B.) Im Beisein Seiner Majestät des Königs sowie des Ministers des Innern wurde durch den Präsidenten von Mosthaf vie Ausstellung für Studentenkunst im Landesgewerbemuseum eröffnet.

Stuttgart, 1, Funk.

Apolda, 1. Juni. Amtlich wird gemeldet: Heute nahmittag ist der Schnellzug 9 auf der Strecke Weimar—Oßmanstedt mit dem leßten Wagen entgleist; ein Reisender wurde \chwer, zwei leiht verlegt. Der Betrieb ist bis auf weiteres eingleisig. Die Ursache des Entgleisens ist bisher noch nicht fest- gestellt. Bis zum 2. Juni Morgens etwa 10 Uhr wird die Störung beseitigt sein.

Lucka, 1. Juni. (W T. B.) Gefiern ist das Denkmal zur Erinnerung an die Sch{lacht bei Lucka am 31. Mai 1307, ein Brunnen, in dessen Witte ein Löwe ruht, unter Teilnahme Seiner Hoheit des Herzogs Ernst von Sachsen-Altenburg feierli eingeweiht worden. Als Vertreter der Nachbarstaaten waren an- wesend für das Königreih Sachsen Freiherr von Reitenstein, für Sachsen-Cobucg Landrat von Bassewißt, für Sachsen-Meiningen Kammerherr von Bosse, für Sachsen-Weimar Kammerherr Conta.

Inns3bruck, 1. Juni. (W. T. B.) Gestern stürzte die 21 jährige Tochter des Magistratsrats Widmann in Hall beim Blumensuchen auf der T E etwa hunderi Meter tief ab und war sofort tot. re Leiche wurde geborgen. Die zwei Begleiterinnen der Verunglückten hatten sich verstiegen und mußten durch eine Retitungserpedition herabgeholt

werden. S

Budapest, 1. Juni. (W. T. B.) In Vajasd im Komitat Unter-Weißenburg zerstörte eine Feuersbrunst 40 Wohnhäuser samt Nebengebäuden und die reformierte Kirche.

London, 1. Juni. (W. T. B.) Bei einem den deutschen Geistlihen in der Kingshall zu Holborn gegebenen Früh - ffück, bei dem Allen Baker den Vorsiy führte, waren der Bot- \chaftsrat von Stumm und andere Mitglieder der deutshen Botschaft, ferner Lord Kinnaird, Lord Courtney, das Mitglied des Unterhauses N. W. Perks und viele geistlihe und weltlißhe Würdenträger zu- gegen.

Zu Ehren der deutshen Geistlichen fand heute in Albert- hall unter dem Vorsiß des Marquis von Northampton eine Versammlung von kir@lihen Würdenträgern statt. Der Premi-:rminister Asquith hatte ein herz;lihes Schreiben

Landsleuten in der Heimat die Versicherung, daß die Bevölkerung dieses Landes herz- li die Botschaft des guten Willens erwidert, deren Träger Sie ge- wesen sind, und die weitere Versicherung, daß wir fest entshlofsen find, mitzuarbeiten an der edlen Aufgabe, die herzlihen Beziehungen und die gute Kameradschaft ¡zwishen Deutshland und England aufrecht zu erhalten. Der deutsche Botschafter hatte ein in warmen Worten gea ties Begrüßungsschreiben an die Versammlung gerichtet, n dem er den Zielen der Veranstaltung seine Anerkennung aussprach. Der Bischof von London {lug eine Resolution vor, wokei er ausführte : Wir als die Vertreter der christlihen Kirchen von Deutsch- land und England richten an alle Klassen beider Völker die Aufforde- rung, gegenseitig den gut:n Willen und die Freundschaft zu fördern. Wir sind eng verbündet durch unsere Le durh die Verwandtschaft unserer Herrs{er, dur die wechfelseitigen Beziehungen unserer Literatur u. a. mehr. Der Generalsuperintendent D. Faber unterstüßte die Resolution, indem er sagie: Wir sind cine Rasse dur die Bande der Blutsverwandtschaft. Die deutshe und die englishe Gedankenwelt siimmen in den höchsten und tiefsten Dingen überein. Der Hof- und Domprediger D. Dryander, der gleihfalls die vorgeschlagene Reso- lution unterstüßte, führte aus, es sci der Himmelskönig gewesen, der den Völkern die Einigkeit gebracht habe, und er hoffe, es werde eine Zeit kommen, wo der einzige Wettbewerb zwischen den Nationen der Wettbewerb der Liebe sein werde.

London, 1. Juni. (W. T. B.) Nat etner Lloydsdepesche aus Gravesend ist der Dampfer, mit dem der englische Dampfer „Loanda“ gestern bei Goodwins Sand zusammenstieß, der russische Dampfer „Junona“ aus Odessa, der hier mit erheb- lichen Beschädigungen am Vorschiff eingelaufen ist. Die Mannschaft der „Loanda“, die in der H3he von Santa Foreland gesunken ift, wurde in Dover gelandet. (Vgl. Nr. 128 d. Bl.)

S1, Petersburg, 1. Junk (W. T. D) Die nter? nationale Schiffahrts konferenz wurde hier eröffnet. Der Eröffnung wohnten der Bruder des Kaisers, der Großfürst Michael Alexandrowitsch, der Minifter des Aeußern, der Ver- kehr8mitnister und der Handelsminister bei. Der Handelsminister hielt die Erôöffnungsrede. Von den preußishea Teilnebmern ergriff u. a. der Unterstaatssekretär im Ministerium der öffentlihen Arbeiten Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen das Wort. Er besprah die Schiffahrtsverbältnifse Oesterreih-Ungarns, Deutschlands, Hollands und Skandinaviens. /

In Jalta wurden, Blättermeldungen zufolge, geftern vier Erdbebenst öße, der erste um 1 Uhr 22 Minuten Nachts, der leßte um 4 Uhr 25 Minuten Morgens verspürt. Die Bewohner ver- brahten die Naht im Freien; die Häuser sind teilweise be- \chädigt, die Telephonleitung ist unterbrochen.

Chabarowsf, 1. Juni. (W. T. B.) Infolge eines Orkans kenterte auf dem Amurflusse eine Barke, auf der sih verhaftete Chinesen befanden. Sechs Mann von der Bewahung8mannschaft und 83 Chinesen ertranken.

Lüttich, 1. Juni. (W. T. B.) Heute früh 8 Uhr ereignete sh an der Gabelung der Linien nach Verviers und Herve ein Eisenbahnunfall. Der vorlegte Wagen des Expreß- zuges, der in Brüffel um 6 Uhr 13 Minuten abgeht und in Herbes- thal um 8 Uhr 59 Minuten eintrifft, entgleiste und zerstörte ein Signalh äuschen vollständig. 5 Neisende wurden verlegt, von diesen 2 s{chwer. Unter den Verleßten befinden sich eine deutsche Dame und ein junger Deutscher.

auf Ihrer Rückkehr Ihren

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 2. Juni. (W. T. B.) Aus Casablanca wird dem „Matin“ in einem Funkentelegramm gemeldet, daß es vorgestern abend zwischen spanischen und französischen Soldaten wieder zu einer Rauferei gekommen sei, die damit geendet habe, daß die Spanier einen ein- geborenen französishen Trainsoldaten gewaltsam in das spanishe Wachtlokal führten. Der Befehlshaber des spanishen Postens sei genötigt gewesen, den französischen Soldaten alsbald wieder freizulassen. Die Spanier hätten sih außerdem das Recht angemaßt, Patrouillen auszuschicken. Der General d’Amade, dem der Vorfall gemeldet worden sei, habe einen Obersten zum Plaßkommandanten von Casa- blanca ernannt und befohlen, daß bezüglih einer fremden Intervention gegen französishe Truppen die Algecirasakte streng beobachtet werde.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

gesandt, in dem er die Geistlichen willlommen hieß und folgende

3/, Sefkurde mehr und an dritter Stelle landete der Akademische Turn-

verein mit 51,2 Sekunden. spiel des Wiener Ensembles. Die Frau Barouin.

Onegin. Lyrishe Szenen in 3 Aufzügen von Peter

Theater.

Königliche Schauspiele. Miitwoh: Opern- haus. 144. Abonnementsvorstelung. Marie, die Tochter des Regiments. Komishe Oper in 2 Akten von Gaëtano Donizetti. Text nah dem ranzosen des Saint-Georges und Bayard von

. Gollmick. Musikalishe Leitung: Herr Kapell- meifter von Strauß, Regie: Herr Regisseur Dahn. Die Puppeufee. Partomimishes Ballett- divertifsement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. Musikalishe Leitung: Herr Kapell- meister Profeffor Hellmesberger. Ballett: Herr Ballettmeifter Graeb. Anfang 7# Uhr.

Schauspielhaus. 149. Abonnementsvorstellung. Die Jungfrau von Orleans. Eine romantische Tragödie in einem Vorspiel und 5 Aufzügen von E Negie: Herr Regisseur Keßler. Anfang

E

Neues Operntheater. 134. Billettreservesay. Gaft- spiel des Ensembles der Kaiserlich Rusfischen Sover St. Petersburg und Moskau. Der

ämou. Oper in 3 Akten (5 Bildern) von Anton Nuaubinstein. Text nach Lermontoff. Nachher: Großes Ballettdivertifsemeunt des Moskauer Hofballetts. 1) Neue Charakteriänze, 2) Brahms: Mazurka, 3) Aegyptisher Tanz, arrangiert von M. Mordkin, Ballettmeister. Anfang 74 Uhr. (Grmäßigte Preise.)

Donner8tag: Opernhaus. 145. Abonnements8- vorstellung. Dienft- und Freiplätze find aufgehoben. Neunte Borstelung im Sonderabonnement des Nihard Wagner-Zyklus. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Zweiter Tag : Siegfried. In 3 Akten. Anfang 7 Uhr. (Se-

wöhnliche Preise.) de E 150. Abonnementsvorftellung.

Sÿhauspielhaus. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von

Schiller Anfang 7} Uhr. /

Neues Operntheater. 135. Billettreservesaz. Sast- spiel des Ensembles der Kaiserlich Rusfischen Hofoper St. Petersburg und Moskau. Eugen

Tschaikowsfky.

Anfang 8 Ubr.

Freitag,

werbe.

Anfang 7F Uhr. Deutsches Theater. Mittwoch: Die Räuber. Donnerstag: Was ihr wollt.

Mittwoch: Lyfistrata. Donnerstag: Gyges und sein Ring.

Neues Schauspielhaus. Mittwoch bis inkl. Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Gastspiel des Neuen Operettentheaters in Hamburg. Die Dollarprinzesfiu.

Lessingtheater. Zum 25. Male: Der Raub der Sabinerinnen. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Hedda Gabler. Abends 8 Uhr:

Sabinerinuen.

Berliner Theater. Gastspiel des Neuen Shau- spielhauses. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Hopfenu-

raths Erben. l Donnerstag und Freitag, Abends 8 Uhr : Hopfen-

raths Erben. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Dummkopf.

Hebbeltheater. (Königgräßer Straße 57/58.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Frau Warrens Ge-

Donnert®tag: Freitag: Frau Warrens Gewerbe,

Sonnabend:

Schillertheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Widerspevstigen Zähmung. Lustspiel in 5 Aufzügen und 1 Vorspiel von William Shakespeare.

vertrauensvolle Worte an fle richtete: Ueberbringen Sie

Text nach Puscchkins Erzählung. | direktor.

direktor.

Charlottenburg. Mittwoch,

Kammerspiele. Anfang 8 Uhr.

Carmen. Donnerstag: Tieflaud.

Mittwoch, Abends 3 Uhr:

Der Raub dec

von Wolff-Jacoby. Ohr.

Cyprienne. / “Warren Thaliatheater.

Cyprienne. Der Selbftmörderklub.

(Wallnertheater.) | klub.

O.

Donnerstag, Abends 8Ubr: Der Herr Minifterial- Freitag, Abends 8 Uhr: Der Herr Ministerial-

aus Suckebein. Schwank in 3 Akten von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg.

Donnerstag, Abends 8 Ubr: Das letzte Mittel. Freitag, Abends 8 Uhr: Dans Huckebein.

Komishe Oper. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Freitag: Soffmanns Erzählungen. Sonnabend : Die Fledermaus.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Eiu Walzertraum. Donnerstag bis Sonnabend: Ein Walzertraum.

Residenztheater. (Direktion : Richard Alexander.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Floh im Ohr.

Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Deutsch Donnerstag und folgende Tage: Der Floß im

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 238.) Mittwoch,

Abends 8 Uhr: Die blaue Maus. Donnerstag bis Sonnabend: Die blaue Maus.

Mittwoch, Donnerstag bis Sonnabend: Der Selbstmörder-

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrihstraße.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gast-

Ersten Beilage.)

Donnerstag bis Sonnabend: Gastspiel des Wiener

Ensembles, Die Frau Baronin.

"6E H A L SEDPAMRLLZ R D R I: P IOREIIE, Ai Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Elly Meyer-Kageneck mit Hrn. Oberleutnant Hermann von Grimm (Karlsruhe— Mülbausen i. Els.). Frl. Gertrud von Seydlig mit Hrn. Buchdruckereibesißger und Verlagsbuh-

bändler Dr. Franz Rickert (Danzig).

Verehelicht: Hr. Negierungkassefjor von Oefter- reich mit Frl. Sieveking (Kiel).

Geboren: Zwei Söhne: Hrn. Friedrih Grafen SHwoeinig (Hausdorf). Eine Tochter: Hrn. Mathias von Hülsen (Berlin) Hrn. Alexander Grafen Keyserlingk-Boblschau (Boblschau, Westpr.). Hrn. Hans von Brietke (Kemnitz bei Werder a. H., z. Zt. Berlin). i:

Gestorben: Herzogl. Forstmeister a. D. Alexander Frhr. von Wangenheim (Gotha). Hr. Marine- \stabsarzt Dr. Wilhelm Arndt (Hamburg). Verw. Fr. General Klara von Borcke, geb. Wahlert (Potsdam).

Abends 8 Uhr:

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

Neun Beilagen

(eins@ließli§ Börsen-Beilage),

sowie die Juhaltêangabe zu Nr. 6 des öffent-

lichen Auzeigers (eiuschließlich der uuter

Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen),

betreffend Kommanuditgesellschafteu auf Aktien

und Aktiengesellschaften, für die Woche vom 25, bis 30, Mai 1908.

Abends 8 Uhr:

, oder mit Stirnwandtüren müssen diese Türen außer mit der Vershluß-

zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni

M 129. Amlliches.

Deutsches Reich. Betanntmahung,

betreffend die Bestimmungen über die zollsihere

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 2. Juni

\ j wie folgt befestigt sein : j die Klappen oder die Ftorizontalen Schieber mittels

J

j

|

j ondern durch Sieber oder Klappen versichert |

Riegel, Einfallhaken, Kloken oder dergleichen,

Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen sind, mittels Zollschlö}ser oder Zollbleie

Verkehr.

Gemäß dem vom Bundesrat in der Sizung vom 5. De- zember 1907 gefaßten Beschlusse treten mit Wirkung vom 1. Zuli 1908 an die Stelle der Vorschriften über die zoll- sichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen S. 69) die Belgien,

Verkchre vom 12. März 1887 (Zentralbl. 1887, nachstehenden, zwischen dem etshen Reiche, Bulgarien, Dänemark, Frankreih, Griechenland, Ztalien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Oesterreich, Ungarn, Rumänien, Schweden, der Schweiz und Serbien vereinbarten Bestimmungen. Berlin, den 25. Mai 1908. Der Reichskanzler. Fürst von Bülow.

Bestimmungen

über die zollsihere Einrihtung der Eisenbabi im N TeridtoRalen Merten ahnwagen

A. Allgemeine Bestimmungen.

Die Wagen und Wagenabteilungen, welche zum Transporte von Zollgütern verwendet werden sollen, müssen leiht und siher in der Art vershlofsen werden können, daß die Hinwegnahme oder der Aus- tausch der unter Vershluß des Ladungsraums gelegten Waren ohne Anwendung von Gewalt und ohne Hinterlafsung {ihibarer Spuren nicht bewerkstelligt werden kann.

In solchen Wagen oder Wagenabteilungen dürfen sich auc keine geheimen oder {wer zu entdeckenden, zur Aufnahme ven Sütern oder Effekten geeigneten Näume befinden.

Jeder Wagen muß an beiden Längsfeiten mit einem Eigentums- merkmal und einer Nummer versehen sein. Befinden sich in einem Wagen mehrere voneinander geschiedene Abtcilungen, so ist jede der [leßteren mit einem Buchstaben zu b-?zeihnen."

B. Besondere Bestimmungen.

__Behufs Erzielung eines sicheren Verschlufses des Ladungsraums müssen die betreffenden Wagen insbesondere folgenden Bedingungen

entsprechen :

: / 1) Wagenkasten.

Die Seitefiwände, der Fußboden, das Da und alle den Lade- raum bildenden Teile des Wagens müssen derart befestigt sein, daß ein Lösen und Wiederbefestigen derselben von ar ßen nit geschehen karn, ohne sichtbare Spuren zurückzulafsen.

Alle diese Teile müssen si in gem Zustande befinden.

Zufällige Beschädigungen der Wagenwände machen den Wagen nur dann für den Weitertransport ungeeignet, wenn dur die etwa dabei entstandenen Wandöffnungen ein Zugang zur Ladung zu be- fürchten steht.

2) Abstand zwischen den Len und den Kasten-

eilen.

Der Zwischenraum zwishen den Schiebeiüren in ge\{lof\enem Zustand und den Kastenteilen der bedeckten Wagen h Mes Falle das Maximum von 20 mm überschreiten.

2 3) Verschluß der SHhiebetürer.

Jede Schiebetür der Wagen muß mit einem Einfallhaken oder einer anderen gleihe Sicherheit gewährenden Verschlußvorrihtung An [Bef stigung dieser Verschl

ie Befestigung dieser Vershlüfse soll derart beschaffen sein, da deren Entfernung bei vershlossenen Türen ohne A e Gewalt und Hinterlassung auffallender Spuren nicht mögli ift.

: D Par Beo en:

Die Schiebetüren, Flügeltüren, Stirnwandtüren - und überhaupt alle in Benußung stehenden Türen der bedeckten Wagen, sowie die Füll- und Entleerungéöffnungen der Fessel- und Reservoirwagen müssen mit Oesen von mindestens 15 mm liter Weite oder anderen Verschlußstücken versehen sein, welhe ein Einhängen von Zolls{[löfern us lele ta ratk, van an Senken dieser Türen oder FUull- un ntleerungsüffnungen obne Verleßung des Zollver- ae E D 0, sonß pi S

eje Verschlußösen oder sonstigen Zollvershlußstücke müfsen mittels Nieten oder Schrauben, deren Muttern ns E oder e bei geshlofsener Tür unzugänglich sind, an den Wagen befestigt sein. 9) Sicherheitsvershluß der Schiebetüren. __ Die untere Türseite soll mit einer besonderen Versiherung ver- sehen sein, welche ein Abheben oder Abziehen der Schiebetür von der Laufschiene unmöglich macht.

__ Diese Ver iherung kann z. B. bestehen in einem Haken, welcher beim Versclusse der Tür in eine an der Laufschiene feslgenietete Oese eingreift, oder in einer Verlängerung des inneren Türbandes bis unter die Laufschiene oder deren Kopf, oder in der Anordnung eines feste genieteten Winkels oder Bügels on der Laufschiene selbst usw. Aus- nahmsweise kann diese Versicherung au in einem gelobten Lappen bestehen, der die Anwendung von Zollshlössern und Zollbleien ge- stattet. Die Laufrollenkbalter scllen derart befestigt sein, daß dieselben ohne Anwendung von Gewalt nihi abgenommen werden können.

y 6) Sqgiebetürlaufschiene,

Die Laufschienen sollen an wenigstens zweien ihrer Träger fest- gentetet sein. Diese Träger sollen mit den festen Kastenteilen so ver- bunden sein, daß bei geschlofsenem Wagen die Abnahme derselben nur mit Gewalt und Hinterlaffung auffallender Spuren möglich ift.

E 7) Obere Schhiebetürführung. Die Führung des oberen Teiles der Schiektetüren soll durch ert- sprechend befestigte Stangen oder Kulifsenshienen gesihhert sein. 8) Flügeltüren und Stirnwandtüren. Bei den bedeckten Wagen mir Flügeltüren (z. B. Bierwagen)

bvorriGtung und mit von außen nicht abnehmbaren Türbändern auch mit einer den Bedingungen der Nummer 4 entsprechenden Zollvershluß- vorrihtung versehen sein, sodaß ein Oeffnen dieser Türen ohne Be- sœädigung des Zolvershlusses niht möglich ist.

Unbenüßte Stirnwandtüren (z. B. an Wagen, welche ¡um Sanitätsdienst vorbereitet sind) müssen durch Verschalungen, Leisten oder Eisenbänder zollsicher geschlossen gehalten werden.

9) Fenfter- und Lüftungsöffnungen.

Wenn die in den bedeckten Wagen. vorhandenen Oeffnungen, als Fenster. und Lüftungsöffnungen, durch Eisenstäbe, Gitter oder ge- ote Bleche vergittert find, so dürfen die verbleibenden Oeffnungen 30 gem nit überschreiten, sodaß durch diese Oeffnungen eine Be- raubung des Wageninhalts niht erfolgen kann. Kein Befestigungsteil

mögli ift.

wenn fie mehr als 35 mm Durchmesser haben, 10) Dachauf sätze.

11) Güterwagen mit durchbrochenen Wänden oder

j Fußböden. __ Wagen mit durhbrohenen Wänden oder Fußböden, wie z. B. die Viehtransportwagen, dürfe, “- qud wenn fie vorstehenden Bestim- mungen entsprehen, nur zur terung folher Frahtstücke ver- wendet werden, die weder im g6W 4 noch teilweise durh Oeffnungen in den Wänden oder Fußböden ttfernt werden können. Insbesondere dürfen Flüssigkeiten oder Waren von körniger oder mebliger Be- shaffenheit auch in Fässern oder Säcken in derartigen Wagen nicht befördert werden.

12) Offene Wagen mit festen Verdeckstücken.

Offene Wagen, deren Kopfwände durch eine starke Stange mit- einander verbunden und mit mindestens 75 cm breiten Verdeckstücken versehen und deren Seitenwände mindestens 50 cm hoh sind, können, wenn sie mit Ringen zur Befestigung von Schußtzdecken - au3gerüstet find, unter Verwendung solcher Decken zur Beförderung von Zoll- gütern aller Art benußt werden.

; 13) Offene Wagen anderer Art.

Offéne Wagen anderer Art, welche mit Ringen ober anderen zur Befestigung von Shugzdecken geeigneten Vorrichtungen versehen sind, können zur Beförderung von Zollgütern dann benußt werden, wenn es sfich um Frachtstücke, welche einzeln mindestens 25 kg wiegen, oder a, ofe Güter: handelt, deren Verladung in bedeckte Wagen oder in Umfanges (wie große Maschinen, Maschinenteile, Dampfkeffel usw „oder sonstigen Beschaffenheit (wie Holz, Baumwolle, Koblen, Ret S ote T E In ien A Stabeisen,

, nge, Lran, Petroleum usw.) nit wohl zulässig, beziehungs- weise nit üblich ist. +0 aften Für den vorstehenden Foll bleibt es den Zollbehörden überlassen, gemäß den ihnen von den-Direktivbehörden gegebenen Instruktionen zu entscheiden, ob zur Sicherung gegen Entfernung oder Vertaushung Deckenvers{luß anzubringen ist, oder E:kennungsbleie anzulegen, oder andere Maßregeln ¡u treffen find, oder ob ausnahmsweise von einem Vershluß oder anderen Maßregeln zur Festhaltung der Identität Lberhaupt : abzusehen sein möchte. Au kann amtliche Begleitung Die von den Direktivbebörden jedes Staats zur Aus ührung de vorstehenden Absayes erlassenen Verordnungen sollen dmn Deren Vertragsstaaten mitgeteilt werden.

14) Shutßdecken und deren Befestigung. Die zur Befestigung von Sußdecken bestimmten Ringe müssen geschlofsen zusammengeshweißt, mittels Kloben im Innern des Wagens vernietet oder vershraubt und entweder abwehselungs8weise an den abnehmbaren Seitenwänden beziehungsweise den Türen und den festen Kopfshwellen oder am Untergestell etwa in Höhe der Fußboden- einfafsung in einer Marximalentfernung von 115 cm so angebracht sein, daß die Verschlußschnur sowohl das Abheben der etwa vor- handenen beweglihen Seitenwände als auch das Oeffnen der Türen Gers H Î Die Schußdecken müssen längs “der Kanten mit durch Metallösen geshüßten, zum Durchziehen der Verschlußleine bestimmten dhe welche etwa in denselben Entfernungen wie die Ringe an den Wagen angeordnet sind, eingerichtet sein. Nur an den oberen Teilen der Decken sind Ringe zum Verschli se zulässig. Die Decken müssen von ausreihender Größe und in entsprechend gutem Zustande sein. Etwaige Nähte derselben, selbst bei eingesetzten Teilen, müssen {ih entweder auf der Innenseite befinden oder doppelt, d. h. in ¡wei Linien von 15 bis 25 mm Abstand, angeordnet sein. Die Verschlußleinen dürfen niht gestückelt und müssen an beiden Enden mit Metallspizen versehen sein. Hinter diesen Spißen müssen Desen eingearbeitet sein, in welhe nah entsprechender Verknüpfung der Leinenenden der Zollvers{luß eingebängt werden kann.

Königreich Preußen.

Geseg,

betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals von Mauersee nach der Alle bei A llendue des Masu- rishen Kanals) und vonStaubecken imMasurischen Seengebiete.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von \ ea du

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtaas der Monarchie, was folgt: D ibdais

S Die Staatsregierung wird ermächtigt, für den Bau 1) eines Schiffahrtékanals vom Mauersee nach der Alle bei Allenburg (des Masurischen Kanals) 14 700 000 2) von Staubecken im Masurishen Seengebiete 1 815 000 2 nach Maßgabe der von den zuständigen Ministern festzustellenden Pläne zu verwenden.

8 2,

Mit der Ausführung des Masurishen Kanals ist erst dann vor- zugehen, wenn nahstehende Bedingungen erfüllt sind:

A. Der gesamte zum Baue des Kanals und seiner Nebengnlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfabren festzustellenden Entwürfe erforderlihe Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nah den geseßlihen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei der dauernd erforderlihe zum Eigentume, ter vorüber- gehend erforderlihe zur Benußung für die Zeit des Bedürfnisses ¡u überweisen, oder die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung auf-

Wenn die genannten Oeffnungen nicht A S Cs nd, so müssen diefe

Vorreibexr, die vertikalen Schieber entweder mittels der soeben aufgezählten Einrichtungen oder, wenn sie mit einer den Borschriften der Nummer 4 entsprechenden Zollvershlußvorrihtung verseken und ¿war derart, daß ein Oeffnen derselben von außen ohne Anwendung von Gewalt und ohne Hinterlaffung en Dee Spuren, oder ohne Zerstörung des Zollvershhlusses nit

Abflußöffnungen in den Fußböden bedürfen einer Vergitterung,

Für Dagtaufsäßze, welhe durch Schieber oder Deckel gel sind, gelten bezüglich der Befestigungsart und des Berl hen en selben die in den vorhergehenden Nummern festgeseßten Bestimmungen. |

Wagen der unter Nummer 12 bezeichneten Art wegen ihres [

glih Preußischen Staatsanzeiger.

21908,

Vorstehende Verpflichtung erstreckt \ich i i t j n8besond ; uentgelBiche und lastenfrete Date S für ion ST N ie E ancl E is und Bodens, deren Herstellung l mer im ôffentlihen Interesse oder im X des benachbarten Grundeigent Sr seBli eft Cetbienn obliegt der auferlegt wie ums auf Grund geseßli&er Bestimmungen «Die Mitbenußung der Chauffeen und öffentlichen i [et dies die Aufsihtsb-hörde für ¿zulässig ee i R E eteiligten Interessenten unentgeltlih und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Betriebs des Kanals zu gestatten.

Die Austführurg der Staubecken i i S l ihrun m Masurishèk - Seengebi wird davon abhängig gemacht, daß die Provinz Ostpreußen ber G regierung gegenüber in rechtsverbindliher Form die Verpflichtung Ubernimmt, einen Beitrag für diesen Bau von 260 000 H. zu Leisten.

4.

Dem Staate liegt unbeschadet der gemäß S 2 dieses Vesetes ei gegangenen Verpflichtungen Dritter bet A n M Gesegze vorgesehenen Unternehmungen die Herstellung derjenigen An- lagen ob, die für die benahbarten Grundstüde oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahren und Nakteile notwendig sind ingleihen die Unterhaltung dieser Anlagen, soweit sie über den Um- fang der b stehenden Verpflichtungen zur Unterhaltung vorhandener O E Anlagen hinausgeht.

20 die Perslelung der Anlagen zur Sicherung der bena Sundftüe gegen Gefahren und Naßteile mit E R VDauplans nicht vereinbar oder wirtshaftlih niht gerechtfertizt er- [Geint, ist Schadenersaß zu gewähren. Hat der Grundeigentümer niht bereits nah geltendem Rechte einen Anspruch auf Entschädigung so ift der Schaden in]oweit zu erseßen, als die Billigkeit nah den Umständen eine Schadloshaltung erfordert.

L S,

Soweit nicht eine Planfestiseßzung im Entei e \ det, Cefolat ie Hb m 6 eignungsverfahren statt- folgenden Bestimmungen: ung der Verpflihtungen des Staates nach

Sin Auszug aus dem von dem zuständi inister g nehmigten Bauplan, aus dem die gemäß § 4 S An: lagen zu ersehen sind, ist in jedem Eemeinde- oder Gutsbezirke während ¿wei Wochen zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Währerd dieser Zeit kann jeder Beteiligte Einwendungen gegen den Plan erheben. Zeit und Ort der Offenlegung sowie die Stêëlle, bei meer solche Einwendungen in bezug auf die herzustellenden Inlagen fchrifilich oder mündlich zu Protokoll erboben werden können, ist durch das Kreisblatt und in ortéüblicher Weise bekannt zu machen. Auch der Gemeinde- oder Gutsvorftand hat das Recht Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf der Frist sind die Ein- wendungen dur einen Beauftragten des Negierungépräsidenten mit den Beteiligten und der Bauverwaltung, nötigenfalls unter - R ttia Ga E Io, zu erôrtern. Nach Abschluß der Ée:

le Feststellung der de i er- pflihtungen durch den Beziksaus schuß m Staate obliegenden Ver

egen den Beschluß steht, soweit es f i J Suisädigung handelt, binnen reunzig De be B a brigen innen zwei Wochen die Beschwerde an den Minister ger öffentlichen Arbeiten zu. Die Frist für die Beschreitung des f Sea eboten jen A E an den Minister der öffent-

e 1 n diefe Besdwerde on der Zustellung der Entscheidung H ofern mit der Bauausführurg eine besondere Bebörd ele auch dieser die Beshwerde zu; ihr ist der Beergraut

8 6. Wegen folher nachteiliger Folgen, welcke erst nach de i: C olgen, r Er

vor dem Beauftragten des Negierungspräsidenten S s U dem Entshädigungsbere{tigten ein Anspruch auf Errichtung von nlagen oder Schadenerjatz 4) bis zum Ablaufe von drei Jahren nah der Ausführung des Teiles der Anlage zu, durch welchen er be- nachteiligt wird. Die Feststellung der Verpflichtung des Staates ers

folgt sinngemäß nah den im 85 gegebenen Vorschriften.

Fehlt einem Grundfstück der Anschlu an den Masuri und erscheint die Herstellung des AnsLluf c aus raa en zeaual lien Wohles, insbesondere im Interesse der Förderung des Kanal- verkehrs geboten, fo bedarf es für die Ausführung des Anschlufses zur Enteignung einer Königlichen Verordnung nit, vorausgeseßt, daß

nicht der Eigentümer zur Abtretung des mit Gebäuden beseßten Grund

und Bodens und der damit in Verbindung stehenden eingefriedictn,

Hofräume gegen seinen Willen angehalten werden soll. Die Zu-

lässigkeit der Enteignung wird dem Bezirksaus\chufse ausgesprochen. 8

Die Staatsregierung wird ermächtigt zur Deckung der im §8 1 erwähnten Kosten im Wege der Anleibe eine ents de Stab Staatsshuldverschreibungen Lan CeR étaiulds dea An Stelle der Schuldverschreibungen können Schaßanweisungen auêgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ift in den Swaßzarweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er- mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaßanweisungen durch Ausgabe von neuen Schaßanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem exrforderlihen Nennbetrage zu beshaffen. Die Stat- anweisungen können wiederholt ausgegeben werten.

Schagzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt- verwaltung ter Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers bierzebn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. vuelie Pung der ene ere darf niht vor dem Zeit-

nnen, mit dem die Verzi s Schatz- CdindE O E rzinsung der einzulösenden Schatz

8 9, _ Wann, dur welche Stelle und in welchen Beträgen wel He C u ¿een e d E i DeBid und t nelSé au eps nwelungen und die Schuldrerschreibungen vera

I fl, enim der Omi N ee: N S R Im Ubrigen Tommen wegen Verwaltung und Tilgung d i die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 196 Lees 1E Konfolidation preußischer Staatsanleihen (Geseßsamml. S. 1197), des Geseßes vom 8. März 1897, ketrefffend die Tilgung von Staats- [Sulten Ra E S. an Us b Geseßes vom 3. Mai 1903,

nd die Dildung eines Ausgleihfonds für die Eisenbahnb . tung (Geseßsamml. S. 155), zur Anwendung. R

j f : 8 10. Ministe. Ausführung dieses Gesetzes erfolgt dur die zuständigen

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen L T Muna ate Gegeben Wiesbaden, den 14. Mai 1908.

(L. S Wilhelm R.

i von Bethmann Hollweg. Freiherr von Rheinbaben. Delbrü. Breitenbach. von Arnim. von Moltke.

Holle. Sydow.

vorübergehend

Fürst von Bülow. von Tirpiß. Beseler.

zuwendenden Kosten, eins{ließlich aller Nebenents{ädigun ü Wirtschaftserschwernifse und sonstige Nahteile, in R ore

der Vergitterung darf von der Außenseite des Wagens abzulösen sein.

zu übernehmen und siherzuslellen.