1866 / 243 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und der portofreien Rubrik: »Rentenbank-Angelegenheit«, b) wenn sie in Magdeburg selbst stattfindet, in dem ‘“ QLofale der Rentenbank, und zwar in dem Zimmer der Rentenbank-Kasse, an den Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr. :

Mit dem 30. März 1867 bört die Portofreibeit (efr. pet. 1) auf, und haben bei späteren Sendungen die Inhaber der be- treffenden Rentenbriefe das Porto für die Einsendung und die Zurücksendung derselben mit den neuen Zins-Coupons und Ta- lons zu tragen. _ L O

6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer spe- ziellen Nachweisung, genau je nach dem untenstehenden

Schema, begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf

einen ganzen Bogen geschrieben werden.

Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachwei- sung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen.

Formulare zu dieser Nachweisung werden von der hiesigen Rentenbank-Kasse und den Kreiskassen der Provinz Sachsen auf mündliches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht.

7) Werden die Rentenbriefe mit der Post cingesandt (efr. pet. 5a), so hat der Einsender unter der begleitenden Nach- weisung, vor dem Datum und seiner Namensunterschrift, zu- gleich eine Quittung in folgender Form:

»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge-

Ee von Thlrn. ( mit Buchstaben ) mit den

»Coupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons

»Wwird hierdurch bescheinigt. « beizufügen, worauf innerhalb drei Wochen nah der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Cou- pons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behin- derung dem Einsender cine Benachrichtigung hierüber, mit be- stimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird.

Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt is , so hat der Einsender der unterzeichneten Direction mittels eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen. j Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben (etr. pet. 5b.), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der Rentenbriefe beauftragten, im Zimmer der Rentenbank - Kasse a beiden Beamten, Rendant Wuttge und Büreau- gehülfe Engel, zurückerhält. Die Wiederabholung der Ren- tenbriefe mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale der Rentenbank is sodann nach Ablauf der in der Empfangs- bescheinigung bezeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe der leßteren, zu bewirken.

9) Wenn die Einsendung nach den obigen Feststelungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, so erfolgt die Rückgabe eben so wie die Wiedereinsendung portopflichtig. :

Magdeburg, den 29. September 1866.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen. Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe mit der Post eingesandt werden (ad 7). i Ñ Nachweisung über 12 Stück Rentenbriefe der Provinz Sachsen zur Beifügung der Zinscoupons Ser. IIIL. und der dazu gehörigen Talons.

Eingereicht von dem Oeconomen Johann Christian Richter zu |

N. N. (in Städten mit Angabe der Haus8nummer, auf dem Lande

mit Angabe der nächsten Poststation).

D

Z der Rentenbriefe

F S

n Betr _Summa __

S Nummer Lit, N für jede Klasse

25 Thlr. Thlr.

1 533 A. 1000

2 Gn A. 1000

D ee A, E 1000 3000

4 147 B. 500

D 698 B. 500

5 e : i 00 1500

/ L : 100 100

8 187 D. 25

D 1296 D. 25 50

10 12,585 E. 10 /

A d 12 E. 10 30 Summa 4680

_ Der Rückempsang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammkx- betrage von Vier Tausend Sechs Hundert und Achtzig Thalern mit

| den Coupons Ser. IIl. Nr. 17bis 16 und dazu gehörigen Talons wi bierdur bescheinigt. du:9907)a ci N. N, den ......- 1866.

| Johann Christian. Richter.

Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe in Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 8). |

iber 6 Stück Rentenbrief Eg

über 6 Stück Rentenbriefe der Provinz Sachsen zur Beifügung der

E v n und G dazu gehörigen Talons. NSS Lan ingereiht von dem Kaufmann Joseph Vogt, Straße...

Ny... hierselbst (oder zu N. N.) : D E

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2 der Rentenbriefe S ck ck Betra Summa _ 3 Nummer Lit. P für jede Klasse F P Thlr. Thlr. 1 270 A 1000 2 540 A. 1000 2000 3 7875 B. 500 4 9647 B. 500 1000 5 749 C 100 6 12,57 E 10 Summa 3110 Magdeburg, den .............. 1866. Joseph Vogt. Kaufmann.

_ Die Einlieferung der vorstehend bezeichneten sechs Stück Renten- briefe im Gesammtbetrage vou Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thalern von dem Kaufmann Joseph Vogt (Straße Nr... ) hierselbst, behufs Beifügung der neuen Zins - Coupons Ser. III. nebst Talons, wird hierdurch mit dem Bemerken bescheinigt, daß die Rückgabe dieser Rentenbriefe gegen Wiedereinlieferung dieser Nachweisung und der untenstehenden, vom Empfänger auszufüllenden Q V (aae bnop estere ab erfolgen wird.

D! D ean caaocibitecdeers 1866.

Der Rendant. Der Controlbeamte. N. N. N. N.

Den Rückempfang der oben quittirten 3110 Thlr. mit Buchstaben Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thaler in Rentenbriefen nebst den Zins-Coupons Ser. IIl. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons bescheinigt. E

aube bra; Den ees bbc (U 1866.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[3631] _BVéftanntm@ckchGuUn g

Wir haben die Stelle des Ober-Bürgermeisters der Stadt Stettin vom 11. August 1867 ab für die Dauer von zwölf Jahren zu beseßen. Der jeßige JTnhaber der Stelle bezieht eine Einnahme von jährlich drei Tausend drei Hundert Thalern Pr. Crt. inkl. 500 Thir. Repräsentations8gelder und inkl. 300 Thlr. persönlicher Zulage. Geeignete Bewerber werden eingeladen, ihre desfallsigen Meldungen bis zum ersten Dezember 1866 bei uns schriftlich einzureichen. | Stettin, den 2. Oktober 1866. | Die Stadtverordneten.

[3632] Privatbank zu Gotha. T I aide Ane: Ende September 1866. C L V R. | Geprägtes Geld N C eee Thlr. 756,068. 19 Kassen-Anwveisungen und fremde Banknoten » 15/550. Ae ande... ae e ewe Ee ed » 2,273,869. 12 Oa Dee ee ob ect bv ive in Nd att 98,750. Staatspapiere und Effekten .…........ .......... » 46,243. 28 Guthaben in Rechnung und verschiedene Activa. » 902,632. 13 AaSSIVA,. s Eingezahltes Actien-Kapital .…................... . Thlr. 1,400,000. O L » 1,903,940. Depositen-Kapitalien.……… Ged C Char Nt aal » 117,080. Guthaben in Rechnung .…........................ » 672,594. 12

Gotha, den 30. September 1866. Direction der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jocckufsch.

Bekanntmachung.

Vom 15. Oktober er. ab tritt ein Verband-Güter-Verkehr zwischen Hamburg einerseits und Görliß andererseits für Sendungen , welche von Hamburg über Berlin und Frankfurt a. O. nah Görliß zum Weitertransport nach Löbau, Zittau und Reichenberg, oder in umge- kehrter Richtung befördert werden, in Kraft. Die Tarifsäße zwischen

amburg und Görliß enten pro Centner für Güter der Normal- lasse 19,2 LE und für die ermäßigten Klassen A. B. C. D. E. und Nag aludt nft V u Cg 13,2 und 10,7 Sgr. ähere Auskunft wird in den Güter - Expeditionen zu Hamburg; Berlin und Görliß ertheilt. s ifi: 9

Berlin, den 1. Oktober 1866.

Direction der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

P24

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Das Abonnement beträgt : K Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -’ Erhöhung.

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelung an, für Berlin die Expedition des Königl. . Preußischen Staats - Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.) S R

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M A A R N C D R E E PAEI A A D B “I M LADCE T i Q RECII A i S

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EIL L U O 5 M I T I,

Berlin, Sonnabend, den 6. Oktober, Abends

M A S H E E E T T P S i N I EICTÓ A 07 R U D T 12 T ADE A J Ci IVER Laa W ; * E "9,

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Das Bureau des Staats- Anzeigers is nah der Fágerstrase Nr. 10

(nahe der Kanonierstraße) 1 Treppe hoh verlegt worden.

Se. Majestät der König habeu Allergnädigst geruht: Dem Büreau- Vorsteher im Geheimen Civil - Kabinet, Ge- heimen Kanzleirath Gu de zu Berlin das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; so wie Dem Ober-Post-Kommissarius Ko slowski in Königsberg i. Pr. den Charakter als Rechnungs-Rath; und

Dem Kreisgerichts-Secretair Sch i n ck in Sensburg bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei - Rath

zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und sffentlice Arbeiten.

Das dem J. Wickfeld in Elbing unter dem 25. Au-

gust 1865 ertheilte Patent : j auf einen Strohschüttlec in der durch Zeichnung und

Beschreibung nachgewiesenen Zusammensezung und

ohne Jemand in der Benugzung bekannter Theile zu

beschränken ist aufgehoben.

Bekanntmachung. ;

Zur Beförderung von Fahrpost - Sendungen nach SüÜd- Amerika, nach Afrika, Asien und Australien kann von jeßt ab die Route über Hamburg unter folgenden Bedingungen benußt

werden: 1) Zulässig sind : äcereien jeder Art ohne oder mit Werthangabe, und eldsendungen in Packetform. Geldbriefe, sowie Schriftsachen jeder Art und Sendungen, welche feuergefährliche Gegenstände oder Flüssigkeiten ent- halten, find von der Versendung ausgeschlossen.

2) Jede Sendung muß der Weite des Transports angemessen in einer starken, dauerhaften Kiste verpackt sein, deren Seitenwände, Deckel und Boden aus festen Brettern be- stehen und durch starke el oder Schrauben mik ein- ander verbunden find, so daß die Kiste durch festes Packen, Drücken oder Stoßen nicht eingedrückt werden oder aus- einandergehen kann. Die Kiste kann entweder Mae oder noch mit einer Umhüllung von Leinen, Segeltuch oder Wachstuch versehen sein. Eine Verpackung der Sen- c d Lie in Matten , Leinen oder Wachstuch ist nicht ulässig. 7 4

3) Auf E oberen Seite der Kiste muß die vollständige Adresse des Empfängers und der Name des Bestimmungs- ortes in deutlicher und haltbarer Weise als Signatur an-

ebracht sein. Die Moe muß mit lateinischen Buch- faben geschrieben sein. Bloße Zeichen oder Ziffern als Signatur anzuwenden, is nicht statthaft.

4) Jeder Sendung muß eine ofene, in deutscher oder fran-

guter oder englischer Sprache gogesa te, mit lateinischen

uhstaben geschriebene Begleit - Adresse beigegeben sein, deren innere Seite Namen und Wohnort des Absenders und einen Abdruck des Siegels enthält , mit welchem die

9)

7)

8)

9)

dazu gebbrige Sendung verschlossen ist. Durch Lak ge-

fertigte Siegel-Abdrücke sind indeß möglichst zu vermeiden.

Verschlossene Begleitbriefe oder Beisäße brieflicher Mitthei-

lungen auf den offenen Begleit- Adressen sind unstatthaft.

Die Begleit-Adresse darf nur auf einen Empfänger lauten,

kann aber mehrere Sendungen an einen und denselben

Empfänger zugleich umfassen.

Jeder Sendung muß eine Jnhalts-Declaration beigegeben

werden, welche nicht allein ganz genau den Inhalt, son-

dern auch dessen Werth angiebt. Die Declaration kann in deutscher Sprache abgefaßt und auch mit deutschen

Buchstaben geschrieben sein. :

In etwaigen Verlust- oder Beschädigungsfällen Me

eine Garantieleistung bezüglich der Desoxderung bis Ham-

burg, und zwar bis zur Uebergabe an den betreffenden

Agenten, in gleicher Weise, wie für Sendungen nach

Hamburg selbst, statt. Für den weiteren Transport

geht die Garantie - Verpflichtung auf jenen Agenten

Über. Derselbe haftet für Verluste und Beschädigun-

gen von der Uebernahme der Sendungen an bis zur

blieferung an die Adressaten, und zwar, sofern der

Werth auf der Begleit-Adresse und auf der Sendung an-

egeben ist, nach Maßgabe des angegebenen Werthes.

Hat der Absender den Werth in dieser Weise nicht dekla-

rirt, so wird ihm nur der Anspruch auf eine Entschädi-

ung bis 1 Thlr. für das Pfund oder den Theil eines

Pfundes ewährt. E

Die Garantie-Verpflichtung bleibt ausgeschlossen:

a) für Verluste oder Beschädigungen , welche durch Krieg oder höhere Gewalt (wozu Seegefahr nicht gerechnet wird) herbeigeführt werden, i

b) wenn die Beschädigungen nicht vor oder bei Aushän- digung an die Empfänger festgestellt worden sind, son- dern die Empfangnahme unbeanstandet erfolgt ist,

c) wenn die Emballage 2. äußerlich keine Spuren der Verlegung oder Durchnässung zeigt, und wenn außer- dem das Gewicht am Bestimmungsorte noch mit dem am Abgangs8orte ermittelten übereinstimmend befun- den wird,

a) wenn der Anspruch auf Entschädigung nicht innerhalb der nächsten 18 Monate nach Auiflieferung der Sen- dung geltend gemacht wird. i

Mit demselben Dampfschiffe, mit welchem die Sendung

befördert wird, geht zugleih an den Adressaten ein ge-

druckter Avisbrief per Briefpost ab, worin demselben an- gezei wird, wo die T in Aman zu nehmen ist.

ie Sendungen müssen stets bis zum überseeischen Lan- dungshafen frankirt abgesandt werden. Sind dieselben über den Hafenplaß hinaus nah dem Innern des Landes bestimmt, so bleiben die Kosten für den Transport vom

Ane bis zum Bestimmung®8orte vom Empfänger

zu tragen.

Das Porto wird zusammengeseßt: |

a) aus dem Porto bis Hamburg, wie für Sendungen nach Hamburg selbst,

b) aus der Seefracht-Gebühr zwischen Hamburg und dem

betreffenden überseeischen Landung8hafen. Dieselbe beträgt

z. B. für Sendungen