1866 / 244 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und es tritt damit der Zeitpunkt ein, nah welchem in Gemäßheit des F. 34 des Rentenbank - Geseßes vom 2. März 1550 die Zinscoupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 zu den gedachten Rentenbriefen und gleichzeitig in Gemäßheit des Geseßes vom 14. September e. Talons zur der- einstigen Empfangnahme der vierten Coupon-Serie auszuhändigen sind.

Die Tnhaber von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg werden daher au Hefordert 1 solhe vom 20. Oktober 1866 ab zur Bei-

fügung der neuen Zinscoupons und Talons einzureichen und dabei |

Folgendes zu beachten:

1) Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen Coupons 2c. dus in dem Zeitraum vom 20. Oktober 1866 bis 30. März 1867 erfolgen.

Jür Rentenbriefe, welche innerhalb dieses Zeitraums nicht eingelirfert werden, fann die Beifügung der Coupons 2c. nur erst wieder 1n der Zeit vom 15. bis 30. Oktober 1867 und dann in der zweiten Sälfte der Monate April und Oktober jeden Jahres erfolgen.

Die Rentenbriefe sind ohne Coupons einzusenden, da auch der

A 6 G =

Vie ZANNOR der Ser. 11. in gewöhnlicher Weise zu realisiren

eibt.

Die Wiederincoursse ßung der außer Cours geseßten Renten- briefe behufs ihrer Einreihung zur Beifügung neuer Coupons s nicht erforderlich.

ereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer

Coupons nicht eingereic)t werden , sondern es ist deren Realisi-

rung bei der hiesigen Rentenbankkasse besonders zu bewirken. ) Die Einlieferung der Rentenbriefe ijt zu bewirken :

a) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg in Berlin mit dem, innerhalb des Zeitraums vom 20. Oktober 1866s bis 30. März 1867 die Portofreiheit genießenden Rubrum : »Hierin Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung neuer Zins-Coupons « wenn sie in Berlin selbst stattfindet, in dem Lokale der Rentenbank , Alte Jakobsstraße Nr. 106, 1 Treppe, an den Wochentagen Vormittags von 9 Uhr ab.

Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer spe- ziellen Nachweisung genau je nach dem Untenitélenden Schema begleitet A und muß die Nachweisung selbst auf einen ganzen Bogen geschrieben werden.

ie sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachwei- lng, den wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen,

Formulare zu dieser Nachweisung werden von der hiesigen E und von sämmtütlichen Kreiskassen in den Re- Bn Del en Potsdam und Frankfurt, sowie der Kreis- Steuer-Einnahme zu Belzig, den Haupt - Steuer - Aemtern zu Lübben und Crossen und der Steuer-Kasse zu Forst auf münd- liches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht.

Auf diesen es sind hinten die Nummern derjenigen noch im Umlaufe befindlichen Rentenbriefe der Provinz Branden- burg verzeichnet, zu denen neue Zins-Coupons nicht mehr aus- gen werden, weil diese Rentenbriefe in Folge stattgehabter Ausloosungen gekündigt worden sind (cfr. pos. 4).

Werden die Rentenbriefe mit der Poft eingesand! (9a), so hat der Einsender unter der begleitenden Nachweisung A.! vor dem Datum und seiner Namensunterschrift, zugleich eine Quittung in folgender Form:

»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge-

sammtbetrage von Thlrn. (mit Buchstaben ) mit den

Coupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 und Talons wird hierdurch

_ bescheinigt.« beizufügen, worauf innerhalb dreier Wochen nach der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Cou- pons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behin- derung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit be- stimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird. Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen Vrist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons nicht zugegangen sein sollten, scitens „der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der E nicht E ist, \o hat der Einsender der unterzeichneten

irection mittels eines rekfommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen.

Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank

b)

abgegeben (5b.), so ist die begleitende Nachweisung B. in |

zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der

inliefernde das |

und auch eine Benachrichtigung: |

j |

j |

eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der |

Rentenbriefe beauftragten beiden Beamten, Sckerl und des Assistenten Behrens, zurückerhält. Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale der Rentenbank is sodann nach Ablauf der in der Empfangsbescheinigung bezeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe dieser Bescheinigung, zu bewirken.

9) Wenn die Finsendung nach den E Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren L A die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, so erfolgt die Rückgabe wie die

Wiedereinsendung Mee Ebenso haben nach Ablauf der

zur Ausreichung der neuen Coupons sub

30. März 1867, die Jnhaber der betreffenden Rentenbriefe das

des Rendanten Zehn Thalern von dem

L

1. nien ris nebst den A URAOs Serie 1II, eis 1—16 und Talons bescheinigt 6.

| |

Porto für die Versendung derselben und der dazu gehörigen oupons und Talons zu tragen. n Berlin, den 24. September 1866. i Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. gez. Hevyder.

Ee N R S Ses

———

A. Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe mit der Post es werden. \A i

i Nachweisung Stück Rentenbriefe der Provinz Brandenburg zur gung der Zinscoupons Ser. III. nebs Talons. Eingereicht von... :

Beifü:

(in Städten mit Angabe der Straße

d

e auf dem Lande mit Angabe der nächsten Posi: 1 L s

C s

Df 2 der Rentenbriefe

Summa 8 für jede Klasse

Thlr.

Betrag

‘21G Quan

Nummer Lit.

Thlr.

1000 1000 1000

500 900 500

100 29 25

10 10

933 748 1659

147 698 804

617

187 1296

9635 9640

O I D D UE S T ckckpck

pra poad

4670

Der Rüempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammt- betrage von Vier Tausend Ses Hundert und Siebenzig ae D mit den Coupons Ser. 1II. Nr. 1 bis 16 und Talons wird bierdurch | bescheinigt. / '

N., den 1866.

(Vollständiger ausstellers.)

Summa

B. Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe E

1A D 0 R 4

im Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 8). B

Sti Hui A & i

I Stü Rentenbriefe der Provinz Brandenburg zur Bei-

fügung der Zinscoupons Ser. IIl. nebst Talons. E B L

C CTE O D a ats La ets i A A E ) Straße Nr... hierselb (oder zu N.)

der Rentenbriefe

Summa für jede Kl-sse

Thlr.

Betrag Nummer Lit.

. Thlr. 270 1000 540 1000

7875 500 9647 500

749 9636

‘6 IQualnvF

2000

1000 100 10

3110

O R N

Summa

Berlin, den...

( E L Vor- und Zuname und Stand des Einreichenden.)

_ Die Einlieferung der vorstehend verzeichneten echs Stück Renten- | briefe im Gesammtbetrage vou Drei Tausend Ein Hundert und E . Straße N .- behufs Lg der neuen Zins COMAE Ser. 111. nebst Talons, wird hier urch mit dem Bemerken bescheinigt, daß die Rückgabe dieser Rentenbriefe gegen Wiedereinlieferun- diefer Nachweisung und der untenstehenden, vom Empfänger auszufüllenden Quittung vom ab erfolgen wird.

Berlin, den 1866. N.

N der oben quittirten 3110 Thlr, mit Buch-

Den Rükempfan i i staben : Drei Tausend Ein Hundert Zehn Thaler in Rentenbriefen

186

Vor- und Zuname und Stand des Quittungs- E

Das Abonnement beträgt : 2 Thlr. für das Vierteljahr I in allen Theilen der Monarchie ohne Prcis - Erhöhung. L 7 C Ede

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Königlich Preußifcher

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehinen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.)

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nzeiger.

N 244

p L a ZA

x

Berlin, 8. Oktober.

Se. Majestät der König haben Sich gestern Nach- mittag zur Jagd nah Hubertusstock begeben.

Se. Majestät der König haben Ullergnädigst geruht: Dem Ministerial - Direktor, Wirklichen Geheimen Ober- Finanzrath Günther den Stern zum Rothen Adler - Orden weiter Klasse mit Eichenlaub, so wie dem vortragenden Rath im Finanz-Ministerium, Geheimen Ober-Finanzrath Moelle, den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem vortragenden Rath in demselben Ministerium, Geheimen inanzrath Wollny, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse zu verleihen ; _Den Areibgerie Nath Stechow in Samter zum Appel- lations8gerichts-Rath in Frankfurt a. O.;- so wie 4 Den Oberlehrer, Professor W. Tschackert, an dem Kégige lichen fatholishen Gymnasium in Ostrowo, zum Gymnasial- Direktor; und ' Ma Den Oberlehrer, Ma A. Lowinski, an dem Srale, lichen katholishen Gymnasium in Conit, zum Gymnasial- Direktor zu ernennen ; ferner | | : Den Steuer-Empfängern Johann Schneider in Trier, Thomas Schneider in Hillesheim und e oA in Nieheim, so wie den Kreis-Steuer-Einnehmern Kay ]er in Dei Steidel in Guben und Kund in Zielenzig den Charakter als Rehnungs§- Rath zu verleihen.

=

Berlin, 8. Oktober.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist am Solihita früh von Albrechtsberg hierher zurückgekehrt und Nachmittags nach Hubertusstock wieder abgereist.

Minifterium für FHaudel, Getverbe und LVifentlicizc Arbeite.

Das 51. Stück der Geseyz-Sammlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter : : t wegen Besiznahme des vormaligen Nr. 6418. das Paten g \ Wan 2 Sttober 1866 ;

Königreichs Hannover.

unter L die Allerhöchste Proclamation an die Einwohner des

vormaligen Königreichs Hannover. Vom 3. Oktober 1866; unter E ; das Patent wegen Besignahme des vormali en Kurfürstenthums Hessen. Vom 3. Oktober 1866 ; unter 4

die Allerhöchste Proclamation an die Einwohner des aa A uetleatentbunis Hessen. Vom sten

Oktober 1866; unter _ : das Patent wegen Besiknahme Hes vormaligen 1896 ; unter

e 4

Herzogthums Nassau. Vom 3. Oltober

6419. 6420. 6421.

6422.

Berlin, Montag, den 8. Oktober, Abends

| | |

1866.

Das Bureau des Staats - Anzeigers is nah der Fdägerstraße Nr. 1GO0 (nahe der Kanonierstraße) 1 Treppe hoh verlegt worden. |

—_——

Nr. 6423. die Allerhöchste Proclamation an die Einwohner des vormaligen Herzogthums Nassau. Vom 3. Oktober 1866; unter das Patent wegen Besiznahme der vormaligen E Stadt Frankfurt. Vom 3. Oktober 1866; unter 6425. die Allerhöchste Proclamation an die Einwohner der vormaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 3. Oktober 1866 ; unter die Verordnung, betreffend die Justiz-Verwaltung innerhalb des ehemaligen Königreichs Hannover. Vom 3. Oktober 1866; unter c die Verordnung, betreffend die Justiz-Verwaltung innerhalb des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen. Vom 3. Oktober 1866; unter die Verordnung, etre] end die Justiz-Verwaltung innerhalb des chemaligen Herzogthums Nassau. Vom 3. Oktober 1866; und unter die Verordnung, betreffend die Justiz-Verwaltun innerhalb der ehemaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 3. Oktober 1866. Berlin, den 8. Oktober 1866.

Debits-Comtoir der Geseyg-Sammlung.

» 6424.

6426. 6427. 6428.

6429.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Gymnasial - Direktor, Professor Tschackert ist die Leitung des Königlichen katholischen Gymnasiums in Ostrowo

{ Übertragen worden.

Dem Gymnasial - Direktor , Ie A. Low inski in Conigy ist die Leitung des Königlichen katholischen Gymnasiums in Deutsch-Krone übertragen worden.

Der Oberlehrer Professor Dr. Pitann, Prorektor am Gymnasium zu Greifenberg in Pommern, ist in gleicher Eigen- haft an das Gymnasium zu Cöslin verseßt worden.

M inisterium des Jnnern.

Bekanntmachung Das mittelst Bekanntmachung vom 23. Juli 1864 au®- gesprochene Verbot des Debits der in Hannover erscheinenden » Zeitung für Norddeufschland«

Oktober 1866. Der Minister des Innern.

e E L R T L Ss Graf zu. TulenbvUurg.

ist aufgehoben. _ Berlin, den 5.