1866 / 250 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und in Zukunft von der Regierung Sr. italienischen Majestät aus-

erden. O O S a iese Bestimmung wird auf jene Civil- und Militair-Pensionisten, so wie auf deren Wittwen und Kinder ohe Unterschied des Ortes ibrer Geburt ausgedehnt , welche ihren Wohnsiß in dem abgetretenen Gebiete beibehalten und deren Bezüge bis zum Jahte 1814 von der Regierung der damaligen lombardo - venetianischen Provinzen aus- bezahlt wurden , sodann aber dem österreichischen Staatsschaße zur Last gefallen sind. j ; ¿

Art. XVIIL Die Archive der abgetretenen Territorien, welche die Eigenthumstitel, die administrativen und civilgerichtlichen Akten so wie die politischen und historischen Dokumente der alten Republik Venedig enthalten, werden in ihrer Vollständigkeit den zu diesem Be- hufe zu ernennenden Comumissairen übergeben, welchen ebenfalls die dem abgetretenen Gebiete speziell zugehörigen Gegenstände der Kunst und Wissenschaft eingehändigt werden sollen. L. i

Andererseits werden die Eigenthumstitel, die administrativen und civilgerichtlichen Akten, welche die österreichischen Territorien betreffen und \ich allenfalls in den Archiven des abgetretenen Gebietes befinden,

vollständig den Commissairen Sr. K. K. apostolischen Majestät über-

geben werden. e A 4a Die Regierungen von Oesterreich und Italien verpflichten sich, einander, Über Ansuchen der höheren Verwaltungsbehörden / alle Do- fumente und -Auskünfte mitzutheilen, welche sich auf Geschäfte be- ziehen, die ebensowohl das abgetretene Gebiet, als die angrenzenden Länder betreffen. : r aL 1)

Dieselben verpflichten sich auch, authentische Abschriften von histo- rischen und politischen Dokumenten nehmen zu lassen, welche für die wechselseitig im Besiße der andern kontrahirenden Macht verbliebenen Länder ein Interesse haben und welche im Jnteresse der Wissenschaft von den Archiven, zu denen sie gehören, nicht getrennt werden können.

Art. XIX. Die hohen kontrahirenden Mächte verpflichten sich, den Grenzbewohnern der beiden Länder zur Benuzßung ihrer Grund- stücke und zur Ausübung ihrer Gewerbe gegenseitig die größtmöglich- sten Jollerleichterungen zu bewilligen.

Art. XX. Die Traktate und Konventionen, welche durch den Art. 17 des in Zürich am 10. November 1859 unterzeichneten Fric- denstrafktates bestätigt worden sind, treten provisorisch für ein Jahr

in Kraft und werden auf alle Länder des Königreiches Jtalien aus-

gedehnt. Jm Falle diese Verträge und Konventionen drei Monate L As j E : E 2 _flcationen der 1848er Gefeße, welche im leßten Königlichen

vor Ablauf cines Jahres, vom Momente der Auswechselung der Rati- ficationen an gerechnet, nicht gekündigt werden sollten, bleiben die- selben in Kraft und sofort von einem Jahre zum andern.

Jedoch verpflichten sich die beiden hohen kontrahirenden Theile, diese |

Traktate und Conventionen innerhalb eines Jahres einer allgemeinen Revision zu unterziehen, um darin im gemeinschaftlichen Einverständ- nisse jene Modificationen eintreten zu lassen, welche als dem Juteresse beider Länder angemessen erachtet werden.

Art. XXAI.

schluß eines Handels- und Schifffahrtsvertrages auf breitester Basis einzugehen, um gegenseitig den Verkehr zwischen den beiden Ländern zu erleichtern.

Bis dahin und bis zu dem in dem vorhergehenden Artikel fest- |

geseßten Termine bleibt der Handels- und Schifffahrtsvertrag vom

18. Oftober 1851 in Kraft und wird auf das ganze Gebiet des König- |

reichs Jtalien angewendet. Art. XX1I].

Ansprüche in den vollen und ungeschmälerten Besiß ihres Privateigen- thums, sowohl des beweglichen als des unbeweglichen, ein, und sie

fönnen dasselbe genießen und darüber verfügen, ohne auf was immer |

für eine Art in der Ausübung ihrer Rechte gestört zu werden.

Es bleiben jedoch alle im geseßlichen Wege geltend zu machenden |

Rechte des Staates und der Privaten vorbehalten. Art. XX1I11,

Kaiser von Oesterreich und der König von Italien, daß in Ihren

beiderseitigen Gebieten volle und gänzliche Amnestie für alle Indivi- |

Die beiden hohen kontrahirenden Mächte behalten |

sich vor, sobald es thunlich sein wird, in Verhandlungen wegen Ab- | fi onne.

l Y Die Prinzen und Prinzessinnen des Hauses Oester- | reich, so wie auch die Prinzessinnen, welche durch Heirathen in die Kaiserliche Familie eingetreten sind, treten nach Geltendmachung ihrer |

) : Um mit allen Kräften zur Beruhigung der Gce- müther beizutragen, erklären und versprechen Jhre Majestäten der |

duen, welche aus Anlaß der auf der Halbinsel bis zu diesem Tage | stattgehabten politischen Ereignisse kompromittirt sind, gewährt werden |

ird.

Dem zufolge darf kein Jndividuum, welcher Klasse und wel- |

chem Stande es auch immer angehören mag, in seiner Person oder |

seinem Eigenthum oder in der Ausübung feiner Rechte wegen seines

Verhaltens oder seiner politischen Meinungen verfolgt, beunruhigt |

oder belästigt werden. Art. XXIV.

Der gegemwärtige Traktat wird ratifizirt und die |

Ratificationen werden in Wien binnen einer Frist von 15 Tagen oder |

nach Thunlichkeit auch früher ausgewechselt werden.

Urkund dessen haben die respektiven Bevollmächtigten denselben |

DI

unterzeichnet und ihre Wappensiegel beigedruckt.

Geschehen zu Wien , den dritten des Monats Oktober im Jahre |

des Heils eintausend achthundert sechSzig sechs. Wimpffen m. p. Menabrea m. p. Additionalartikel.

Die Regierung Sr. Majestät des Königs von Jtalien verpflichtet |

fi gegenüber der Regierung Sr. Kaiserlich Königlichen apostolischen |

Majestät, die Zahlung der im Artikel V1, des gegenwärtigen Trakta-

tes bedungenen fünfunddreißig Millionen Gulden österreichischer Wäh-

rung, entsprechend siebenundachtzig Millionen fünfmalhunderttausend ¿rrancs in nastebend festgeseßter Weise“ und Terminen zu leisten:

Sieben Millionen werden mittelst sicben, dem Bevollmächtigten

L. KFaterli Königlichen apostolischen Majestät bei Auswechselung

Q Lee o M E E F ; ls An : Ratificationen zu übergebenden Anweisungen oder Schaßbons,

| Ohne

lautend an die Ordre der Kaiserlichen Regierung, jeder über eine Mil- lion Gulden, zahlbar in Paris am Siße eines der ersten Banquiers oder cines Kreditinstitutes ersten Ranges, nah Ablauf des dritten Monats vom Tage der Unterzeihnung des gegenwärtigen Traktats ohne Juteressen in klingender Münze gezahlt werden.

Die Zahlung der übrigen ahtundzwanzig.Millionen Gulden wird in Wien in klingender Münze stattfinden mittelst zehn an die Ordre der österreichischen Regierung lautenden, in Paris mit je zwei Millio- nen achtmalhunderttausend Gulden österreichischer Währung zahlbaren nach je zwei folgenden Monaten fällig werdenden Anweisungen oder Schaßbons. Diese zehn Anweisungen oder Schaßbons werden dem Bevollmächtigten Sr. K. K. apostolischen Majestät gleichfalls bei Aus- wechselung der Ratificationen übergeben werden. E

Die erste dieser Anmveisungen oder Schabbons wird zwei Monate nach der Zahlung der Anweisungen oder Schaßbons über die oben G M, Millionen U fällig werden.

Hr diesen Termin wie für alle folgenden wer di ‘esse mit fünf von hundert vom Ersten ded auf den Austausch dee Rats cationen des gegenwärtigen Traktats folgenden Monats berechnet A E runs j

Die Zahlung der Anteressen wird in Paris bei Verfall jeder An- weisung oder Schaßbons A BORE ¡Vel SMIGR, MPA A ie 6 E e wird dieselbe Kraft und Wirk-

e en,y denn er Wort für t dem Tr ? - leit Taue cingeshaliel E für Wort dem Traktate vom heu-

Prag-, 13. Oktober. Jn der gestrigen Stadtrathsikung machte der Bürgermeister der Versammlung die Mittheilung, daß Se. Majestät der Kaiser am 16. d. M. uon Wien ab- reisen wird, um die von dem Kriege heimgesuchten Länder zu besuchen. Den bisher getroffenen Dispositionen zufolge wird sich Se. Majestät zunächst nah Brünn und Troppau und von dort zurück über Pardubiß nach Königgräß u. \. w. begeben, so daß die Ankunft Sv. Majestät über Jungbunzlau in Prag um den 20. d. M. erfolgen dürfte.

__ Pesth, 13. Oktober. Dem »Hirnök« schreibt man aus Wien, daß der Landtag seine Sizungen gegen Ende November eröffnen werde. Man könne nicht wissen, ob die Regierung

-

genau und streng an der Forderung der vorläufigen Recti-

Reskript angedeutet sind, festhalten werde; entschieden aber scheine es, daß die Feststellung hinsichtlich der gemeinsamen Angelegen- heiten jeder anderen Königlichen Entschließung oder Konzession vorausgehen muß.

Im »Napl0« beginnt Kemeny Bemerkungen zum Auto-

nomistenprogramm und deduzirt vorerst, daß Kaiserfeld

nicht den weiteren, sondern nur den engeren Reichsrath mit der Prüfung des ungarischen Ausgleichsvorschlags betraut wünschen

S Niederlande. Haag, 12. Oktober. Der heutige »Staats- Courant« bringt die folgende Königliche Proclamation:

Wir Wilhelm 2c. Geliebte Landsleute und Unterthanen! Ich habe es für nothwendig erachtet, von Meinem constitutionellen Redte Gebrauch zu machen und die Zweite Kammer der Generalstaaten aufzulösen. Soll in unserem theuren Vaterlande fortdauernd Ord- nung und Eintracht gewahrt bleiben und es dadurch Rube und Wohlfahrt genießen, so muß die Regierung ein Mittelpunft fein, worauf sich die Blicke des Volkes mit Vertrauen richten können ne dieses kann feine Regierung ihre Pflicht erfüllen, wenn zwischen 1hr und der Volksvertretung dice Uebereinstimmung fehlt, ohne welche das einträchtige Zusammenwirken der konstitutio- nellen Gewalten, so unentbehrlich für die Erhaltung des nationalen Gemeinwesens, unmöglich ist. Dic Erfahrungen der lekten QJeit haben überzeugend bewiesen, daß eine Uebereinstimmung und cin JZusammen- wirken mit der Zweiten Kammer der Generalstaaten in ihrer jüngsten Zusammenseßung mchcht zu erlangen war; das fortwährende Wechseln Meiner verantwortlichen Rathgeber muß auf die Dauer schädlich werden für die moralischen und materiellen Interessen der Nation; es erlahmt dadurch die Kraft der Reaic- rung, während die Beständigkeit einer Richtung dieselbe in ibren Absichten und deren Ausführung stärkt. Um dazu zu gelangen, rufe Ich jekt Mein geliebtes Volk an, das Mir seine Wünsche kundgeben möge. Niederländer! Betrachtet den nächstkommenden 30. Oktober als cinen wichtigen Tag in Eurem Volksleben. Euer König beruft Euc) alle, denen die Verfassung das Wahlrecht zuerkennt, an die Wablurne, bewährt durch Euer treues Erscheinen, daß Thr Werth darauf legt, Seiner Berufung Folge zu leisten. N : E

Gegeben auf dem Loo, 10. Oftober 1866. Wilhelm

Es folgt dann die Königliche Verordnung über die Bekannt- machung dieser Proclamation, gegengezeichnet durch die Minister des Annern, Heemskerk, und der Justiz, Borret. i

__ Velgien. Brüssel, 12. Oktober. Gestern Abend hat im Stadthause der feierlicbe Empfang der fremden Gäste zu dem großen Schüßenfeste Statt gefunden, nacdem dieselben an der Station abgeholt, im ZJuge durch die Stadt geführt und auf dem großen Playe eine Parade bei Fatckellicht abgebalten worden war. Jm großen Rathssaale bielt der Bürgermeister, Herr Anspach,_ eine Anrede, worin er sich hauptsächlich an die freiwilligen Soldaten, die für die Vertheidigung ihres Heerdes bewaffneten Bürger« wandte, an die englischen Volontairs und

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die französischen Nationalgarden. Heute Mörgen fand die feier- liche Enthüllung des Monumentes für den früheren Bürger- meister von Brüssel, Ch. de Broukère, statt. Das Monument besteht in einem Brunnen mit der Büste des Gefeierten.

Großbritannien und Jriíand. London, 12. Oktober. Das Jamaica - Comité macht bekannt, daß, um den Prozeß gegen Eyre und seine Untergebenen anzustrengen, etne Summe von 10,000 Pfd. St. erforderlich sei; dasselbe fordert im Jnter- esse der öffentlichen Freiheit und Gerechtigkeit, um die Wieder- holung solcher Gewaltthaten, wle sie in Jamaica verübt wor- den seien, zu verhüten, seine Freunde im ganzen Lande auf, die genannte Summe freiwillig zu beschaffen.

“— 13. Oktober. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind nah Marlborough-house zurückgekehrt.

Der Bischof von Calcutta, Dr. Cosson, ist bei der Aus- hiffung aus einem Dampfer im Ganges ertrunken.

Die französische Fregatte »Niobe« i} zufolge in Liverpool eingetroffener Nachrichten an der Küste von Neufundland mit allem darauf Befindlichen untergegangen.

Franfreicz. Paris, 13. Oktober. Der Kaiser hat seine Abreise von Biarriß wiederum hinausgeschoben. Er wird erst am 20. nach Paris zurückkehren.

Die Uebergabe der

Italien. Venedig, 15. Oktober.

aus dem Venezianischen gebürtigen, zur Zeit im österreichischen Heere dienenden Soldaten soll bis zum Erlöschen der Cholera aufgeschoben werden. Durch Verfügung des Kriegsminijteriums erhalten die venezianischen Soldaten unbestimmten Urlaub. Die Generale Leboeuf und Möring haben sich heute nach Pal- Morgen rücken - daselbst die italienischen

manuova begeben, Truppen ein. j

Die » Italic« meldet, daß am 12. Oktober zwischen der ifa- lienischen Regierung und der römischen Eisenbahn - Gesellschaft ein Vertrag abgeschlossen wurde, wonach der Staat die Gesell- schaft in Stand seßt, ihren Verpflichtungen nachzukommen: der Coupon der alten römischen Obligationen soll baar bezahlt werden. Dem Vernehmen nach werden die übrigen Gesellschaf- ten gleichlautende Verträge abschließen. j

Aus Venedig, 13. Oktober, wird gemeldet, daß die dasel b}t eingekerkerten politischen Gefangenen freigelassen wurden.

Der »Opinione« zufolge find die Grundzüge der bevor- stehenden militairischen Organisation Venetiens folgende: Ein Militair-Departement (Division) mit Siß in Verona, unker dem Namen Militair-Departement von Verona. Drei Terri- torial-Divisionen, eine in Verona, eine in Padua und eine 1n Udine oder Treviso. Eine Spezial-Kommandantschaft in Be- nedig, die jedoch vom Departement von Verona abhängig jem wird. Venedig wird gleichfalls der Siß cines Marine-Depar- tements werden. Mehrere Arrondissements- und E mandantschaften, deren vorzüglichste sein werden: Verona, Mantua, Venedig, Padua, Legnago, Peschiera, Treviso, Vicenza, Rovigo, Udine, Palmanova und andere minder bedeutende. Zu diesen Kommandantschaften werden an den Orten, die von den Oester- reichern geräumt sind, vorläasig höhere und niedrigere Offiziere der ersten Truppen ernannt werden, die dort Garnison nehmen. Es wird auch eine Artillerice-FKommandantschast des Departe- ments und fieben Territorial-Direktionen geben. Erstere wird ihren Siß haben in Verona, die anderen werden in Berona, Mantua, Venedig, Peschiera, Legnago, Rovigo und Palmanova sein. Eine Genice-Kommandantschaft, deren Departement in Verona sein wird. Die drei gegenwärtig in Venetien stehenden Armeecorvs werden, wie folgt, vertheilt werden: das erste Corps (Pianelli) wird eine Division für Venedig liefern. Dies wird die erste Division unter Befehl des Generals Revel sein und andere Divisionen in anderen Städten. Das sechste Armececorps (Brignone) wird seine Division auf mehrere Städte vertheilen. Dasselbe wird fürs fiebente Corps (de Sonnaz) stattfinden. So- dann werden die Kommandantschaften dieser drei Armeecorps (das erste, scchste und siebente) aufgelöst werden, wie die Kom-

mandantschaften der Truppen aufgelö} worden sind, die fich wlrd das |

jenseit des Mincio und des Po befinden. Endlich höchste Kommando der Armee, fowie das Haupt-Generalquar- tier aufgelö} werden.

Nußland und Volen. Von der Polnischen Grenze? 10. Oktober. (Ofts. Ztg.) Unter den zahlreichen Convertiken in Litthauen, welche in leßter Zeit von der römisch-katholischen zur griechish-orthodoxen Kirche übergetreten sind, befindet sih be- kanntlich au der Fürst Bro nislaw Lubecki. Derselbe hak zur Rechtfertigung seines Uebertritts eine Broschüre heraus- gegeben, worin er nachweist, daß seine Vorfahren so wie alle ir priticaliten Einwohner Litthauens zum griechisch-katholischen Bekenntniß gehört haben und von der früheren polnischen Re- glerung durch Gewalttbaten von demselben los8gerissen worden seien.

Er habe es daher für eine heilige Pflicht gehalten, jeßt, wo es erlaubt sei, zur Religion der Väter zurückzukehren und dadurch zugleich eine Schuld an das russische Vaterland abzu- tragen. Ein anderer Convertit, dessen Uebertritt zur griechisch- orthodoxen Kirche großes Aufsehen in Litthauen erregt hat, ist der poln. Fürst Oginsfki. Die Jabl der in diesem Herbst im Königreich Polen aus8zuhebenden Rekruten beträgt nicht, wie einige Blätter behauptet haben, 40,000, sondern 14,000. Das Recht des Loskaufs is diesmal auf diejenigen Rekruten be- schränkt worden, welche in der Zahl von 14 von Tausend männ- lichen Seelen zur Deckung früherer Rückstände ausgehoben wer- den. Die Loskaufssumme is zugleich von 400 auf 1000 SRo. erhöht me

11. Oktober. Der »Ruffische Jnvalide« veröffentlicht den am 6. d. M. publizirten Urtheils\spruch des baren, eines Gerichtshofes von Petersburg gegen die in die Karakosoffsche Untersuchung§sache wegen des Attentats auf den Kaiser ver- wickelten Personen. Es sind 34 größtentheils junge Leute, darunter 1 Fürst, 12 Edelleute, 4 Beamte, 4 Lehrer, 11 Stu- denten, 1 Provisor, 1 Bürger. Jhrer Schuld nach zerfallen sie in drei Kategorieen : 1) welche zu dem Verbrechen des Karakosoff mitgewirkt, darum gewußt und es nicht angezeigt haben ; 2) welche zu der den Umsturz der sozialen und pþpo- litishen Ordnung in Rußland bezweckenden geheimen Verbindung, aus der die Anregung zu dem Attentat hervorging, gehört haben ; 3) welche verurtheilte Staats-Verbre- cher beherbergt und ihnen Vorschub zur Flucht geleistet haben. Bon den 34 Mit-Angeklagten i} nur einer, Nikolaus Jschutin, zum Tode durch den Strang verurtheilt. Von den übrigen ist erkannt: bei 2 auf lebenslängliche und bei cinem auf 20jährige schwere Arbeit in den Bergwerken Sibiriens, bei 3 auf 12jäh- rige und bei 1 auf 8jährige schwere Festung8arbeit, bei 7 auf Ansiedelung in Sibirien, bei 1 auf Jnternirung in Sibirien, bei 10 auf Smonatliche und bei 1 auf 6monatliche Festungs- M ferner sind 2 Beamte und 2 Studenten dem Minister des Junern zur Einleitung des Disziplinar-Verfahrens überwiejen, 1 unter Polizeiaufsicht gestellt, l juchungshaft enilassen.

unter Anrechnung der Unter-

Dánentarï. Kopenhagen, 9. Ofkftober. (Flensb. Nordd. Ztg.) Auf den Antrag des nordamerikanischen Capitains Murray hat die dänische Regierung kürzlich an die Vereinig- ten Staaten die Kriegsgegenstände und ahnliche Effekten aus- geliefert, welche vor ungefähr zwei Jahren in Kopenhagen auf dem fkonföderirten Dampfer »Stonewall« von den dänischen Behörden konfiszirt wurden.

11. Oktober. (H. N.) Die Reise unserer Konigin wurde, der lektgetroffenen Bestimmung gemäß, gestern 4 Uhr Nachmittags von Bellevue, der dem Schlosse Bernstorff nächst- gelegenen Einschiffungsstation, angetreten. Es folgte nicht nur die Prinzessin Thyra, sondern auch der Prinz Waldemar mit nah England. Se. Majestät der König bringt seine Ge- mahlin nach Lübeck und retournirt dann sofort wieder mit dem Dampfschiff »Sleswig«.

Amerika. »Reuters Office« meldet: New-York, 3. Ok- tober. Jn Boston hat Senator Sumner eine Rede gehalten, in welcher er die Politik des Präsidenten bitter tadelte und für das Stimmrecht der Neger sprach.

Dem » New-York Herald« zufolge hat Santa-Anna eine Anleihe von 3 Millionen Dollars negoziürt. Seward soll be- müht sein, ein Einvernehmen zwischen Santa-Anna und den Feniern zu Stande zu bringen. : |

Der Vertheidiger des Expräsidenten der Konföderirten wird, wie es heißt, einen Habeas Corpus - Befehl beantragen, um Jefferson Davis vor den Staatsgerichtshof zu bringen. Die Regierung hat den Prozeß gegen den enierpräfidenten Roberts niedergeschlagen. Der Septemberbericht über dic Nationalschuld zeigt eine Verminderung derselben um fünfzehn Millionen Doll, sowie eine beträchtliche Vermehrung des Be- standes der Staatskasse. : | m

Ueber den Feniani8muüs wird aus Ottawa d. d. 26sten September geschrieben: »Die Geduld der Canadier mit dem Treiben der Fenier in den Vereinigten Staaten geht zu Ende; das freundschaftliche Verhalten, das die Masse des amerikanl- schen Volkes der Brüderschaft von Räubern und Mördern so offen bezeigt, ist nah dem Urtheil der kanadischen Presse eine beständige Drohung und unaufhörliche Quelle von Unkosten für die britischen Provinzen in Amerika. Wie lange das 0 fortgehen soll, is zu einer dringenden Frage geworden; wahr- \cheinlih wird von hier aus an die britische Regierung dem- nächst die ernste Aufforderung ergehen, bei der Unionsregierung Schritte zu thun, um von derselben eine bestimmte Garantie zu erlangen, daß den Machinationen amerikanischer Bürger gegen britische Provinzen ein Ende gemacht werden wird.