1866 / 255 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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liers, Assistenz-Arzt vom Thür. Ulanen-Regt. Bats. Arzt des Füs. Bats. des Königs - Gren. Nr. 7, Dr. Schweißer, Assist. Arzt vom 1.

Bats. 7. 7. Pomm. Jnf. Regts. Nr. 54, befördert.

Nachstehenden im Reserve- resp. Landwehr-Verhältniß befindlichen Unter-Aerzten : i

Dr, Dönhoff, vom 4. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 17, Pr. Reuter, vom 8. Brandenb. Landw. Regt. Nr. 24, Dr, Hirschfeld, vom Garde - Feld - Artillerie Regiment, Dr. Preuß, vom 1. Brandenburgischen Ulanen Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3, Dr. Pelßer, vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, Dr. Hilliges, vom Garde-Feld-Art. Regt., Dr. Mevye, vom 6, Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, Dr. Dieckamp, vom Westfäl. Kür. Regt. Nr. 4, Pr. Etienne, vom 6. Rhein. Jnf. Negt. Nr. 68, Dr. Michelsen, vom 1. Nieder- \{le\. Inf. Regt. Nr. 46, Dr. Koch, vom Ostpr. Festungs-Art.Regt. Nr. 1, Dr. Schri, vom 2. Garde-Drag. Regt, Dr. Gleitsmann, vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, Dr. Stanjeck, vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Dr. Liese, vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2, Dr. Giese, vom 8. Brandenb, Ink: Negt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Karl von Preußen), Dr. Ko b, vom Pl &eld-Art. Regt. Nr. 2, der Char. als Affsistenz-Arzt verlichen. Pr. Gocden, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Hohenzollernswen Füs. Regts. Nr. 40, der Majors- Ds Dr. Pesch, Stabs - und Vats. Arzt vom Gardc-Pion. Bat. Dr. Adler, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat.73. Pos. Inf. Regts. Nr. 58, Dr. Albrecht, Stabs und Bats. Arzt des 2. S@les. Jäger- Bats. Nr. 6, der Hauptmanns-Rang verliehen. E

Na weisung

der beim militairärztlichen Personale imSeptember d. J. eingetretenen Veränderungen.

I Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs- und Marine-Ministers.

L Den 17. September.

Rath, Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10, als Stabs- und Abtheilungs-Arzt zur 3. Abtheilung des Schles. Feld-Art. Regts. Nr. 6. Dr. Shwahn, Stabs-Arzt des medizinisch-chirurgischen Friedrich-Wilhelms-Jnstituts, zur Zeit in der Feldstelle eines Stabsarztes beim 3. leichten Feldlazareth des Garde - L als Stabs- und Bataillons - Arzt zum Us. Bat. des 2. Oberschles. Juf. Regts. Nr. 23, Dr. Hagens, Assistenz-Arzt im Büreau des Gen. Arztes des 1. Armee-Corps, zur Zeit in der Feldstelle cines Stabs-Arztes beim 2. {weren Feld-Laza- reth des I. Armec-Corps, als Ober-Arzt zum medizinisch-chirurgischen Friedrich-Wilhelms-Jnstitut versett.

Il. Durch Verfügung des Chefs des Militair-Medizinal- Wesens. :

Stehendes Heer und Marine.

: Den 7. September. ___ Dr. Buchholß, reservepflichtiger prakt. Arzt, seit dem 7. Juli c. im militairärztlichen Dienste, von diesem Tage ab als Unterarzt

angestellt. Dr. Kossack I oie a t P S Nee V r. Kossak 1, istenz - Arzt de eserve - Verhältnisses vom 2. \chweren D ielazareth des 1. Armee-Corps, beim 5. Ode. Inf. Regt. Nr. 41 etatsmäßig angestellt. Dr. R Assi éi Unt 2. Garbe D r. Reger sistenz-Arzt vom 2. Garde - Drag. Regt. und Marine kommandirt, l der Marine definitiv angestalit, - a E Mf Arzt des Rote V E teren, Assijt. Arzt des Reserve - Verhältnisses vom 2ten leichten Feldlazareth des Garde - Corps, beim 6. Bore Inf. Regt. Nr. 49 etatsm. angestellt. Zierah, Unterarzt vom Ersaß - Bat. des 9. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 48, zum 3. Brandenb. Infant. Regt.

Nr. 20 verseht. Dei Rb e fel S A r. Hohe, früherer Charité - Unterarzt, zum 1. {weren Feld- Lazareth 111. Armee-Corps kommandirt, als Unterarzt dei 2. Ge Regt. zu Fuß angestellt. Die frü Ch R i E E le früheren Charte -Unterärzte: Dr. Bassin, vom 2. leichten Feldlazareth [1V. Armee-Corps, beim 2. Garde-Regt. N T. Dr. A mer, vom 2. schweren Feld-Lazareth, Dr. O vom 2. leichten O des Garde - Corps, beide beim Gar e-Füsilier-Regiment, r, Claußen, vom 2. leichten Feld-Lazareth des T1. Armce-Corps, beim Garde-Kür. Regt., Dr. Schul §, vom 1. {weren Feld-Lazareth des Garde-Corps, beim 2. Garde - Drag. Regt. Dr. Beinlich, vom 1. leichten Feld-Laz. des IV. M E E beim 2, Garde-Ulanen-Regt., Dr. S ichting, vom 2. schweren Feldlazarcth des Garde-Corps, beim Garde-Feld-Art. Regt, Dr. Bruno, vom 3. {weren Fel lazarcth des Garde-Corps, beim Garde-Pion. Bat. als Unterärzte angestellt. Dr. Saußmann, Assistenz-Arzt vom 4. Oberschles. Jnf. Regt. Nr. 53, zuleßt beim 2. leichten Feldlazareth des VI. Armee-Corps, scheidet aus

Nr. 6, zum Stabs- U. Regts. (2. Westpreuß.) C ; Schles. Dragon. Regt. Nr. 4, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 4. Magdeb. Tnfant. Regts. Nr. 67; Dr. Goldhorn, Assistenz - Arzt vom Westfälischen Dragoner-Regiments Nr. 7, zum Stabs- und Bataillons-Arzt des 2ten t Rhein. Jnf. Regts. Nr. 69 Dr. Heller, Assist. Arzt vom Rhein. Drag. Regt. Nr. 5, zum Stabs- und Bats. Arzt. des 2. Bats. nn : Dr. Ziegler, Unter-Arzt vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, zum Assistenz-Arzt mit der Anciennetät hinter dem Assistenz-Arzt Dre. Reiche befördert.

Den 27. September.

Nr. 54 etatsmäßig angstellt. Dr. Arzt, vom 1. August ab beim 1. Schles. Jäger- als Unterarzt angestellt und vom 1. Oktober ab Regt. Nr. 18 verseßt. Dr. Ernst,

Arzt vom 6. Ostpreuß. Regt. Nr. 2, Heer, prinz, zum 6. Ostpreußischen

29. Septemben.

4 0WeN Dr. e Assist. Arzt des Regt. zu Fuß bei demselben Regt., Dr. Goering, einjähriger williger Unterarzt beim 2. Garde-Ulanen-Regt,, als rar 1. Oftober ab angestellt. :

m Geo e

A. Linie. Den 13. September.

Regiment. __Den 15, September. Dr, Marcus, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat.

Regiment.

B. Landwehr.

Den 1. Augast (nachträglich Dr. Oppler, Assistenz - Arzt vom 1. | 2, Posenschen Landwehr Regiments

gemeldet).

L a Den 1 Setten er,

Dr. Storck, Assist. Arzt vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16 u. stellvertretend. Bats. des 6. Westfäl. Jnf. Regts. Nr. 55.

Beamte der Mikitair- Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Ganireti Un U 4, f _ Galuschk1, 1Unterim. Kasernen-Jnsp. in Berlin, Dohmann interim. Kasernen - Tnspektor in Potsdam , zu Gitteen 7 netto:

ernannt. Lehm L Ta fi R ann, Lazareth-Jnspektor in Breslau, : Ober - Lazareth- Inspektor ernannt. y au, zum Ober - Lazareth Den 10. Oktober.

Leue, Fortifieations-Secretair zu Swinemü [

L j ‘ecretair 3 vinemünde, als folcher na Danzig, Winther, Fortifications - Bürcau - Assistent zu Danzig, A Beförderung zum Fortifications - Secretair, nach Swinemünde

—————————— ——— Le

Statistische Nachrichten über Sanneover. (S. Pr. St.-Anz. Nr. 254.) VIII

Nachdem im Vorhergehenden diejenigen Positionen des Etats welche die Staats-Einnahmen nachweisen, behandelt worden sind, erübrigt nunmehr noch die Ausgaben bei den einzelnen Verwal- e O soweit ae e e als Verwaltungskosten 2c.

innayme gegenUvergestellk worden sind, einer näheren Betrach- tung zu unterziehen. L f O

Das Gesammt-Ministerium.

Dasselbe bestand aus den Vorständen der 6 Departements-Mini sterien, „nämlich : des Ministeriums der Sr Muna, des Kriegs-Ministeriums, des Justiz-Ministeriums, des Kultus-Mini- e E S R E und des Ministeriums des und der Finanzen. ie Ausgaben für d n i

Folgenden Ansäben: 3 g für dasselbe bestehen in Desoldungen für 6 Minister à 6000 Thlr. 36,000 Thlr. für 6 General - Secretaire, die als Vertreter Et Minister Unten! a 2500 Thlr. Z 15/000 Thlr. und außerdem 500 Thlr. Remuneration für den die Functionen eines General - Secretairs des Gesfammt- Ministeriums wahrnehmenden General-Secretair eines der anderen Ministerien; ferner: für 1 General-Secretair und 1 Forst-Direktor der Abtheilung für Domainen und Forsten 5000 Thlr. für die Referenten und Hülfsarbeiter bei den Ministerien und bei der Abtheilung für Domainen und Forsten 57,800 Thlr. , für das Subalternpersonal 29,150 Tblr, für as Revisions-Personal 20/500 Thlr., endlich: Aus- gaben für das statistische Bürcau 4360 Thlr. und für das Archiv 5100 Thlr. Der Gesammtbetrag der Besoldungen beläuft sich hier- nach auf 173,410 Thlr., um 3730 Thlr. höher als im Vorjahre. Der Haupttheil dieses Betrags trifft auf da3 Archiv, dessen Beamten- Personal hat vermehrt werden müssen; es besteht gegenwärtig aus 1 A 2 U A und f T aen.

_ BVüreau- un ommissionskosten des Gesammt-Mini riums und der Departements-Ministerien, des Staat aen E des Archivs, der Geseßsammlung und des statistischen Büreaus 42,000

und tritt zu den Assistenz-Aerzten des 1. Landw. Aufg. über.

Thlr. Unter den Kommissionskosten kommen auch in Ansak di iâ- ten und Reisekosten der auswärtigen Mitglieder des Sol L

Dr, Ernest i, Assist. Arzt des Reserve-Verhältnisses vom 1. \{we &Feldlazareth des 11, Armee-Corps, beim VII. qule p Inf. oe

Reserve-Verhältnisses vom 3. Garde- frei- Unterarzt vom

Dr. Drescher, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. 1. Nieder- schlesischen Jnf. Regts. Nr. 46 und stellvertretender Regts. Arzt bein

arc ) Ï des Hohen- zollernschen Füs. Regts, Nr. 40 und stellvertretender N M bas

Bataillon (Poln. Lissa)

Le an i Nr. 19 und fstellvertre i Bataillons8-Arzt beim 2. Bataillon 3. Posenschen Inf N egts. O

(Jserlohn) 3. Westfäl. Arzt beim Ersaß-Bat.

Weisbacch/ einjähriger freiwilliger at. Ny, B E G zum 1. Pos. Juf. i Assist. Arzt vom Ostpreuß. - Regmt. Nr. 8, zum 1. Schles. Jäger-Bat. Nr. 5) 4 ei y Aftn

Inf. Regt. Nr. 43, zum 2. Oftpreuß. Gren Unterarzt vom 1. Ostpreuß. Gren. Regt.; Kron. Infanterie - Regiment Nr. 43 verseßt.

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Die Kosten für die Geseß-

als solche feine Besoldungen beziehen. den Druck und

entstehen durch die Zusammenstellung, : ( 1 ama Na ) derselben; mit Leitung der Geschäfte is ein Ministerial - Referent, gewöhnlich der „geistlichen und AURR G, Angelegenheiten beauftragt. Die Behörden, viele Angestellte und die Gemeinden bekommen die Gesebsammlung unentgeitlich \09- weit die Kosten nicht dur den sonstigen Bas gegen Bezah- lung gedeckt werden können, Wird _ G erforderliche Zuschuß aus vem Bürcau- und Kommisfionskojien-Fonds gcleistet; er ist in den ein- ¿dLeR Jahren, je nach dem Maße der erforderlichen Ausgaben für Dru und Papier, von schr verschiedenem Betrage gewesen, hat jich in der Regel aber zwischen 3— 000 Thlr. Journ bewegt. ie

Der Remunerations-Fonds für dic Angestellten bei den Mi- nisterien und andere Angestellte, insoweit für dieselben ein anderer derartiger Fonds nicht besteht, beträgt 7500 Wle

QU Büreau- und sonstigen Verwaltungskosten bei der A h- theilung für Domainen und Forsten sind im Etat 12,000 Thlr. und

zu. Ausgaben auf Spezialbefehl 10/000 Thlr. ausgesebt. Durch das Staatsgrundgeseß war nämlich der Regierung das Recht gegeben, Ausgaben zu geheimen Verhandlungen, rüd sichtlich N eren von Seiten der Stände eine Nachforschung nicht stattfinden dürfe, zu machen, wenn diese Ausgaben durch eine von dem Könige Ad d lichen Ministern zu unterzeichnende Verfügung als zu Land S nothwendig bezeichnet würden. Das Verfassungsgeseß von 18 S ste t zwar diese Bestimmung des Grundgeseßes nicht N her, gleichw oh is die Unvermeidlichkeit solcher Ausgaben Jo Deut Ständen ante fannt und dazu seit langen Jahren der obige Betrag bewilligt worden.

Cu Se ind f Etat für 1866—67 mit

e Ausgaben für die Stäude sind im Etat für 1500—0/ m1 “u n Mag, von welchen 40/150 Thlr. auf die N meine Stände-Versammlung Und 24/268 Thlr. auf die Provinzial- Landschaften treffen. Früher hatte das Land keine allgemeinen L e dern nur Provinzial-Stände (Lands chaften). Am A er 1814 wurden die sämmtlichen Stände zu der ersten provisorischen : er- sammlung und am 28. Dezember 1819 zur ersten F T sammlung berufen, nachdem zuvor am ‘. Dezember des lebteren Ja )- res das Patent über die Verfassung des Königreichs erlassen IDOT a war. Die Stände bestanden aus zweit Kammern, vou G die erste hauptsächlich aus Abgeordneten der Ritterschaft, die N h r Abgeordneten der Städte zusammengeseßt war. Durch Das aats- grundgescß von 1833 wurde in der Zusammenseßung der n Loe mer nichts Wesentliches geändert, dagegen wurden in die Zwei c H mer neben 36 städtischen Deputirten noch 38 Abgeordnete Dn nicht ritterschaftlichen und nicht städtischen Grundbesißer n Das e fassungsgescß von 1848 bildete die Erste Kammer vollständig uny L em es die ritterschaftlichen Deputirten als solche völlig ausichied un 4 Vertretung des größeren _Grundbesißes/ des Handels- E fe standes, der Kirche und A E des Standes der Rechtsgelehrten \chuf. Jn der Zweiten Kammer l r O der Zahl der städtischen Abgeordneten auf A an U Stelle der 28 Deputirten der Grundbesißer 41 Abgeordnete der Land- gemeinden und der zur Wahl städtischer Deputirten nicht berechtigten Städte und Flecken. Die Ausgaben für die schen sind, bestehen inden

Büreaukosten, sowie ten un l | : Fle Die Bes L betragen 7150 Thlr.; es befinden fich darunter

die Besoldungs-Marximalsäße für die General-Secretaire der allgemei- nen Ständeversammlung mit 2000 Thlr. die U N Lau mern bestellt werden, als solche Mitglieder des Schaß-Ko gene sind, sonst aber kein anderes Geschäft betreiben dürfen, durch M A ihre dienstliche Stellung; Una e oder Thätigkeit leiden könnte. Die Vür ‘osten sind i Latten R Drucks der Verhandlungen bestritten. ZU Diäten und Mao an n N kt allgemeinen Stände- de g endlich sind 25/000 Thlr. ausgelezl. E E V N dea Can aiten, die im Jahre 1818 1wwoieder | ‘den, haben einen utt Aen Rechte in Bezug auf Steuerbewilligung, Geseß- gebung und Verwaltung den allgemeinen Ständen übertragen worden sind. ostei Han vei Landsch ten, die Calenbergische und die Hoya-Diepholzsche, für den Lauddrosteibeink Hildesheim ebenfalls zwei, die 9 ilde 4 e im Me an die Göttingen-Gru b enh a gend! für jeden der Übrigen 4 Land- drosteibezirke Lüneburg, Stade, h je ‘and o Lede E. ist zusammengeseßt „aus E E h selbstständiger Verwaltung versehenen Städte und e en A e Abgeordneten des Landes, nämlich der großen Grund S u1 0 Landgemeinden. Die im Etat für die Provinzial-Landschaf n M ge- worfene Summe zerlegt sich in 19/268 Thlr. Besoldungen Ra e schaftlichen Beamten (Syndici, Secretaire 2.) und 9000 T b ol el für die Versammlungen und Versammlungs - Lokale; in G A Betrage sind auch die Diäten und Reisekosten der Mitglieder der Pr vinzial-Landschaften oder ihrer Ausschüsse dat UULO Vas Das Ministerium der auswärtigen Ange E en. Die Ausgaben für dieses Minisiertum beiragen, Oen von den Besoldungen des Ministers, der Referenten 2c. die N 1 er den Ausgaben für das Gesammt - Ministerium mit in A nsab gel s men ah, M Da A u A früheren Rechnungsjahre 162,700 Thlr., die sich wieder zerlegen 11. L ' Aluaalen zu Lia des deulschen Bundes 991/000 A sie A fassen hauptsächlich die Beiträge zum Bau und Zur n ation de Bundesfestungen, zur Bundeskanzlei und zur Matrikularkasse; s Kosten für Grenzberichtigungen auswärtige Kommissionen l sonstige Ausgaben in auswärtigen Angelegenheiten, auch diploma ische Geschenke 12,000 Thlr. ;

ailgemeinen Stände, die im Etat vorge- Besoldungen der ständischen Beamten, der

aber sebte die Verfassung, unter

iäten und Reisekosten der Abgeordneten. m - LUNZON A Dae M N h | zirks, in welchem das Aushebungsgeschäft vorgenommen wird,

großen Theil ihrer Bedeutung verloren, |

Es bestehen für den Landdrosteibezirk Hannover zwei Landschaf-

Osnabrück und Aurich je eine Land- |

Kosten der Gesandtschaften 95,700 Thlr. ; diese zerlegen sich wieder in 90,700 Thlr. Besoldungen und Emolumente und 5000 Thlr. Ex- pensen. Die Maximalbesoldungssäße für die in London, St. Peters- burg, Paris, Wien und Frankfurt accreditirten Gesandten betragen 3000 Thlr. und für die Geschäftsträgerposten zu München, Dresden, Hamburg und im Haag 2500 Thlr. Unter dem Namen »Expensen« werden die Ausgaben der Gesandtschaften an Büreaukosten, für Couriere, zur Unterstüßung von Hannoveranern im Auslande und zu ähnlichen Zwecken verstanden.

Das Kriegs-Ministerium.

Die Ausgaben der Militair-Verwaltung sind für 1866—67 auf 2,710,700 Thlr. oder 12,7 Prozent der gesammten Staatsausgaben veranschlagt und gegen den Etat des Vorjahrs nur um den geringen Betrag von 500 Thlr. erhöht worden.

Nach dem Geseß vom 23. Februar 1843 währt die Militairpflicht vom vollendeten 20. bis zum 27. Lebensjahre und geschicht die Ein- stellung der Ergänzungsmannschaft aus allen dienstpflichtigen und waffenfähigen Einwohnern durch das Loos, wobei indeß Stellvertre- tung gestattet ist. Die Armee war eingetheilt in ein Jngenicur-Corps und eine Artillerie-Brigade, 8 Kavallerie-Regimenter, sowie 8 Regi- menter Und 4 leichte Bataillone Jnfanterie.

Die obige Gesammtausgabe für die Armee ist aus folgenden ein- zelnen Positionen zusammengeseßt : :

Feststehender ordentlicher Beitrag zum Militair-Etat 2,096,700 Thlr. ; hierzu gehören: die Gagen und fixirten Geldvergü- tungen für die Truppen, die Ausgaben für die Bekleidung, für Divi- sions- und Brigade-Uebungen, Truppen-Jnspizirungen, die Kosten des Militair-Justiz- und Medizinalwesens, der Geistlichkeit, des Militair-, Bau-, Proviant- und Kommandantur - Personals, die gewöhnlichen Unterhaltungskosten der Gebäude, Fortificationswerke; Wachen 2c. ; fer- ner die Ausgaben für die Unterhaltung und Ergänzung des Armee- Materials und der Munition, für die R e Die der Refe zur Offizier-Pensions-Kassc, der Zuschuß zur Offizier-Wittwen- Kasse u. a. :

E Zuschuß auf Brotportionen 28,000 Thlr. ; derselbe soll jedoch bestimmung8mäßig nur in dem Falle gewährt wer- den, wenn der Durchschnittspreis des Roggens den Betrag von 40 Groschen für den Himten Übersteigt. 9 M E

Temporärer Verpflegungszuschuß 46,000 Thlr.; dieser ist im Jahre 1864—65 zum ersten Male in Ansaß gekommen und dazu bestimmt, den Mannschaften, welche statt der Naturalverpflegung eine Portionsvergütung beziehen, eine Zulage von 5 Pfennigen täglich zu

ewähren. L

: Für Kavallerie-Verpflegung, einschließlich der Hartfutter-

gelder , für etwaige Mehrkosten der Rationen für wirklich gehaltene ffizierpferde, für L a O Servis, für Kriegsfuhren und Trans-

portkosten 459,000 Thlr. j z L E

Zuschuß zur Erhöhung des Vergütungssaßes für Ver- A Truppen in Gemäßheit des Geseßbes vom 16. Juli 1862 39/000 Thlr. | : i

: Militair-Aus hebungskosten 16/000 Thlr. ; es werden hieraus die auf 13,000 Thlr. veranschlagten Vergütungen für das Personal der Militair - Aushebungs - Kommission bestritten, die aus einem Distrikts-Kommissar , einem Militair-Kommissar (in der Regel einem Stabsoffizier) und dem Verwaltungsbeamten des A E gebItie werden; für die vorzunehmenden ärzilichen Untersuchungen wird außer- dem cin Militair-Arzt zugezogen. Außerdem sind im Etat unter die- ser Position noch 3000 Thlr. angeseßt für die Begleitung und Ablie- ferung der ausgehobenen Militairpflichtigen am Einstellung®8orte; es werden daraus die Vergütungen an die Unterbeamten, welche das

auf 8000 Thlr. veranschlagt; es werden | Kontingent bis zum Einstellung8sorte zu begleiten haben, so wie die

Ausgaben für etwa nothwendige Transportmittel, Wege, _Brücken- gelder 2c. bestritten. Jn früherer Zeit hatte diese leßteren Kosten b obrigfkeitliche Bezirk für die ihm angehörenden Militairpflichtigen selbst zu tragen. _

Zuschuß ) 2500 Thlr. Diese Ausgaben entspringen daraus, daß Hannover an Preußen die Benußung einer Etappenstraße von Halberstadt nach Minden eingeräumt hatte. Für die Bequartierung und Verpflegung der durchmarschirenden Truppen, sowie für die Leistung des Vorspanns 2c. wurden vertrag8mäßig von der preußischen Regierung Vergütungen gezahlt, die indeß keine völlig ausreichen e Entschädigung gewährten, weshalb den Quartierwirthen für die Verpflegung und sonstigen Leistungen cin Zuschuß aus der Staatskasse gezahlt wurde. In: Mile heren Jahren beliefen sich diese Zuschüsse gewöhnlich auf 12 14/00 Thlr., haben indeß, weil die Truppen meist auf den Eisenbahnen be- fördert wurden, b auf den angegebenen Betrag ermäßigt werden können.

Zuschuß an die Hospital-_ und Militair - Unter- stüzungskasse 17,500 Thlr. Diese Kasse besteht zur Pensionirung der Unteroffiziere, Musiker und Soldaten; das zinsbar belegte Kapital- Vermögen derselben belief sich am 1, Juli 1865 auf 318/050 Thlr. M Gold und 217,700 Thlr. Courant, es sind daraus in 1864-65 u. A gezahlt worden: 56,972 Thlr. Gnadengehalte an invalide Unteroffiziere und Soldaten und 11,753 A E an Invaliden aus

freiungsfriegen von 1813—1d9. F

M C e Vet ofen und Vergütungen an Soldaten für Reisen von und nah den Garnisonorten y auch E Fosten der Entsendung militairischer Vorgeseßten nach A O bei gleichzeitigen- Beurlaubungen oder Einberufungen / 0,00 N lr. In frühcren Zeiten gaben einzelne Gemeinden den mittellosen Refkru- fen ein fleines Jahrgeld, um zur Einstellung nach den Garnisonsorten und bei Beurlaubungen von dort nach der Heimath gelangen zu köôn-

zur Etappen-Verpflegung fremder Truppen

2 P EZU n des Kontingents auf die Staatskasse nen. Als die Ablieferungskosten des Kontingents a! N | übernommen wurden, geschah auch ein Gleiches mit diesen Vergütungen.