1866 / 259 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 25. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller- nädigst geruht: dem Paten an Freiherrn von Lands8- »erg-Steinfurt ‘im 2 au zen Angele- genheiten die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Dänemark Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des

Danebrog-Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung, betreffend das Parochial-Ber- hältniß der in Berlin neu anziehenden Evangelischen.

Durch das auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 30. April 1830 erlassene Rescript des Königlichen Mi- nisteriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten vom 59. Mal desselben Jahres i} den evangelishen Glaubensgenossen , welche an einem Orte ihren Wohnsiß nehmen, wo mehrere der Union beigetretene Kirchengemeinden sih befinden , das Recht ver- liehen worden, die Gemeinde, welcher sie angehören wollen, zu wählen. Dieses Recht findet nach Maßgabe der an- geführten Verordnung, in Folge - des Beitritis der evangelischen Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Beziehung der allgemeinen Bestimmungen auf die besonderen Verhältnisse der Gemeinden hierselbst in der Weise Anwendung, daß die den von auswärts zuziehenden Personen zustehende Wahl getroffen werden kann zwischen, einerseits der betreffenden, mit einem örtlich abgegrenzien Kirchsprengel ver- sehenen Gemeinde und andererseits der Donr- oder der Parochial- Kirche. : : N die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist nicht gebunden gewesen ist, so hat sich das BedÚrf- niß ergeben, den aus einer oft lange verschobenen Fest- stellung der Gemeindeangehörigkeit erwachsenden Uebelstän- den für die Zukunft vorzubeugen. . 5

In Folge der auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 6. September v. J. von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständnisse mit dem Evangelischen Ober-Kirchenrath uns ertheilten Ermächtigung wird demnach hierdurch Folgendes bestimmt: |

1) Alle von auswärts nach Berlin ziehenden evangelischen Glaubens8genossen haben ohne Rücksicht auf- ihr beson- deres Confessions-Verhältniß die Wahl, sich entweder der- jenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung neh- men, oder der Gemeinde der Dom-Kirche resp. der Parochial- Kirche anzuschließen, deren Mitglieder an keinen bestimm- ten Wohnort in der Stadt gebunden sind und daher durch die Ds der Wohnung innerhalb der Stadt dice Gemeinde und Kirche nicht wechseln. Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist, von der Ni& derlassung in Berlin ab gerechnet, durch eine ausdrückliche Erklärung bei dem Kirchen-Ministeruum und dem Vor- stande der gewählten Kirche zu erkennen gegeben werden, Wird diese Wahl in der bezeichneten Frist nicht aus8geubt, so werden solche evangelische Einwohner als pflichtige Glieder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung genommen haben , angeschen und behandelt, und gehen bei jeder Veränderung der leßteren in diejenige Parochle als Mitglieder über, in welcher die neugewählte Wohnung belegen ist. f

Verlin, den 21. November 1859.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.

(gez.) C. von Voß.

Borsiehende Bekanntmachung wird hierdurch von Neuem veröffentlicht. | Berlin, den 18. Oktober 1866. Königliches Eau E Provinz Brandenburg. Hegel.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Oktober. Am 18. Oktober fand (wie bereits in Nr. 255 d. Bl. berichtet wurde) die Consecra- tion des neuernannten Bischofs der Dibcese Osnabrück, Johann Heinrih Beckmann, in der Domkirche zuOs8n abrü ck statt. Zu diesem feierlichen Akt war der mit der Direction der Ab- theilung für die katholischen Kirchenangelegenheiten im Kultus-Mi- nisterium beauftragte Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Kraeßig als. lande8herrlicher Bevollmächtigter unter dem gleichzeitigen Allerhöchsten Auftrage abgeordnet worden, dem Consecrandus noch vor der kirchlichen Feier die Allerhöchste Urkunde zu behän- digen, worin derselbe als Bischof von Osnabrück landesSherrlich E B

__ Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Kraeßig war zu diesem Behufe in Begleitung des Regierungs-Natbs Fon aus Hannover bereits am 17. d. M. früh in Osnabrückeingetroffen.

tinisteruum der auswärtigen Angele- |

Nachdem derselbe den Besuch des BVischof8empfangen und erwie- dert hatte, fand in dem Sißung8zimmer des katholischen Consisto- riums der mit der Aushändigung der Allerhöchsten Anerkennungs8- Urkunde verbundene staatliche Act statt, zu welchem ich der Bischof in Begleitung zweier Mitglieder des Dom- Capitels auf erhaltene Einladung eingefunden hatte. Die- ser Akt wurde von dem Königlichen Bevollmächtigten mit einer Ansprache eröffnet, worin dem Allerhöchsten Auf- trage gemäß die Erwartung ausgesprochen wurde, daß der Herr Bischof gegen Empfang der Allerhöchsten Anerkennungs- Urkunde durch Genehmigung eines über den Hergang der Sache aufzunehmenden Protokolls fich verbindlich machen werde, diejenigen Pflichten, deren Erfüllung er schon unter dem 5. August durch cinen yor dem Landdrosten, Staats- Minister a. D. von Hammerstein, geleisteten Eid an- gelobt habe, nunmehr gegen Se. Majestät den König als seinen jeßigen Ländesherrn und Allerhöchstihre recht- mäßigen Nachfolger gewissenhaft und in vollem Umfange zu beob- achten und daß er mcht anstehen werde, den üblichen förmlichen HuldigungsSeid zu leisten, sobald die Vereidigung der Staatsdiener und der Übrigen in cin Verhältniß der besonderen Treue und des Gehorsams zu Sr. Majestät tretenden Unterthanen des Fürstenthums Osnabrück werde angeordnet werden. Hieran [chloß sih unter Glück- und Segenswünschen für den Conse- crandus die Aushändigung der landesherrlichen Anerkennungs- Urkunde, nachdem der Herr Bischof Folgendes erklärt hatte: der Weg, den er zu wandeln habe, sei ihn durch Gottes Wort selbst genau vorgezeichnet, indem es in der heil. Schrift (Röm. 13. 1—5) heiße:

„Jeder Mensch sei der obrigkeitlichen Gewalt unterthan, denn es ist keine Obrigkeit, außer von Gott. Welche aber da sind, die sind von Gott angeordnet.

Darum, wer der Obrigkeit widersirebt, der widerseßt sich der Anordnung Gottes; die sich aber widerseßen, laden sich sel- ber die Verdammniß auf. Es is} also nothwendig, daß ihr untertbäanig seid, nicht allein der Strafe, sondern auch des GewinenSs Wegen. «

Diesen Weg werde er gehen. Er trage darum kein Be- denken, den ihm kundgegebenen Allerhöchsten Erwartungen zu- zustimmen und thue dies um so lieber, als er von der wobhl- wollenden Theilnahme Sr. Majestät des Königs für die Jn- teressen der fatholischen Kirche überzeugt sei. Er bitte den landesberrlichen Kommissarius, Se. Majestät seiner Unterthänig- keit unz Treue zu versichern. (

Am Consecrationstage selbs wurde der landesherrliche Be- vcllmächtigte mit seinem Assistenten von dem ältesten Mit- gliede des Domktapitels nach der Domkirche abgeholt und hier- elbst nah feierlicher Darreichung des Weihwassers auf den für ihn bestimmten, angemessen dekorirten Ehren- Plaß geleitet. Die feierliche Conjecration des Bischofs Beckinann erfolgie unter dem durch das pontifikale Romanum vorgeschriebenen Ceremoniell durch den Erzbischof von Cöln unter Assistenz des Bischofs von Hildesheim und des Weib- bischofs Baudri von Côln. Eine lateinisce Anrede des Con- secratus an den Clerus und eine deutsche des Confecrators an das Volk schloß die erhebende Feier, an welcher eine zahlreicbe Menge von Gläubigen si betheiligte. | __, Am Nachmittag desselben Tages fand ein von dem Donm:- S i E veranftaltetes &estdiner zu H des neuen Blichofs statt, zu welchem auch der landesherrliche Kommissar lusnuitjeinenBegleiternvon demDomdlkapitel eingeladen worden war. Der bei demselben von dem Erzbischof von Cöln auf Se. Majestät den König und das Oberhaupt der fatholischen Kirche gemein)caftlih ausgebrachte und mit Beifall aufgenommene Toast {loß mit einem sechsmaligen Hoch, in welches die Bersammlung lebhaft einstimmte. Den Beschluß S Tages machte ein dem neuen Bischof dargebrachter solenner Faelzug. i ; j Weise d e dem landesherrlichen Bevollmächtigten in üblicher

e zu Ehren des neuen Bischofs veranstaltete Fest-Diner [1p am 20. d. M. im Düttingschen Hotel statt. Qu demsel- en waren der Bischof von Hildesheim, das Domkapitel und die Spigen der Behörden geladen.

Das Hoch auf Se. Majestät den König wurde von dem landesherrlichen Bevollmächtigten unter Hinwei ie wohl-

i Hg inter Hinweis auf die wohl wollende Theilnahme, welche Allerhöchstdieselben bei der gegen- wüiirtigeu Wiederbeseßung des bischöflichen Stuhls von Osnabrück für die Interessen der Diöcese an den Tag gelegt hätten, ausgebraht und fand lebhaften Anklang bei den geladenen Gästen, welche durch allseitiges rüksichtsvolles Entgegenkommen zu der gehobenen Stimmung, welche die Versammlung beseelte, in erfreulicher Weise mitwirkten. |

_ Während des Fest-Diners und der mehrtägigen Anwesen- heit des lanudesherrlihen Kommissarius in Osnabrück wehte von seiner Wohnung die preußische Flagge. :

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Wiesbaden, 23. Oktober. (Fr. J.) Die hier noch stehen- den Reste dèr ehemaligen nassauischen Artillerie sammt Train leisteten heute Vormittag ihrem nunmêehrigen Krieg8herrn, dem König, in Anwesenheit des General- Lieutenants von Plonsky den Fahneneid. Das Corps wird nunmehr sofort neu formirt. Das hier stehende 36. Jn- fanterie - Regiment rückt in einigen Tagen nah Fan (Kiel, Neumünster und Oldesloh) ab. Dasür werden 3 Com- pagnieen vom 32. Infanterie-Regiment hierher verlegt, welche

“als Stamm zu einem neu zu bildenden Jnfanterie-Regiment

dienen sollen. Sodann wird in Weilburg und Diez ein wei- teres Infanterie-Regiment, welches auch die Mannschaften des bisherigen Jägerbataillons aufnimmt, gebildet. : chlceswig-SHolstein. SchleS8wig, Mittwoch, 24. Ok- tober. (W. T. B.) Eine aus dem Kriegsministerium in Ber- lin hier eingetroffene - Dislocationsordre bestimmt, daß das General - Kommando des 9, Armeecorps (General von Manteuffel) hierselbst seinen Sit erhält. Als ständige Gar- nison der Stadt ist das Füsilier-Bataillon des 84. Jnfanterie- Regiments sowie das 16. Kavallerie - Regiment, welche beide Regimenter neu gebildet werden, bestimmt. Das erstgenannte Regiment wird auch die zum 1. Januar f. J. in Holstein aus- zuhebenden Rekruten aufnehmen.

Sachsen. Dresden, 24. Oktober. (W. T. B.) Das »Dresdener Journal« meldet, daß die Kommandantur der Festung Königstein heute auf den preußischen General-Major von Briesen übergegangen ist. Der sächsische Unter - Kom- mandant und sämmtliche Festungsbeamte bleiben ‘in ihren Functionen; die sächsische Artillerie-Besaßung bteibtk. Die In- fantexie, durch preußische Truppen abgelöst, ist nah Pillniß abmarschirt.

Heute früh 9 Uhr ist die 12. Compagnie vom Füfilier- Bataillon des’ hier garnisonirenden Königl. preußischen 1. Bran- denburgischen Leib-Grenadier-Regiments Nr. 8 zur nunmehrigen Mitbeséßung der Festung Königstein mittelst Eisenbahn dort- hin abgegangen.

Leipzig, 24. Oktober. Nach der »Deutschen Allge- meinen Unge ist der Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Redner der Nationalparici bei der Versammlung in der Centralhalle auf Staatsverrath gerichtet.

Hessen. Darmstadt, 23. Oktober. (Darmst. Ztg.) Zu diesseitigen Kommissären für die in Art. 16 des Friedensver- trags mit Preußens vorbehaltene Auseinanderseßung sind bis jeßt ernannt: für das Ressort des Ministeriums der Justiz der Geh. Rath Francck, für das Ressort des Ministeriums des Innern der Ministerialrath Freiherr v. Lehmann, und für das Ressort des Finanzministeriums der Geh. Obersteuerrath Ewald. Die Er- nennung cines Kommissärs für die militairischen Gegenstände der Auseinanderseßzung steht, wie wir hören, noch bevor. Der bisherige vortragende Rath in dem Ministerium des Groß- herzoglichen Hauses und des Aeußern, Geh. Legationsrath Hof- mann, welcher zum außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe ernannt, wird sch{, dem Vernchmen nach, binnen Kurzem auf diesen seinen Nosten begeben. i

Baden. Karlsruhe, 24. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Zweiten Kammer wurden die Waffen- \tillstands- und Friedensfrage , so wie die Frage wegen des An- \{chlu}es Badens an den Norddeutschen Bund nah mehr als fünfstündiger Debatte erledigt. Alinea 1 des Kommissions- antrages wurde einstimmig Alinea 2 mit allen gegen 10 Stim- men angenommen. baele E Mohl'’s wurde mit allen

egen 9 Stimmen abgelehnt. : p Bayern. München, 23. Oktober. (Bayer. Ztg.) Zum Bevollmächtigten Bayerns bei der in Frankfurt a. M. tagen- den Kommission zur Auseinandersezung über das Bundes- eigenthum ist der vormalige bayerische Bevollmächtigte bei der Bündes-Militair-Kommission, Oberst Philipp Lessel, ernannt, und die- Abordnung weiterer Commissaire vorbehalten worden.

Hefterreich. Wien, 23. Oktober. Die »Wiener Zkg.« meldet, daß mehrere höhere Offiziere auf ihr Ansuchen in den wohlverdienten Ruhestand verseßt worden sind. In dérselben Publication findet sich auch ‘die Verseßung der Herren TZM. Benedek, FML. v. Henikstein und GM. Krismanic in den Ruhe- stand schlechtweg. L

Der General Graf Gyula y, welcher in dem italienischen Feldzuge von 1859 die österreichische Armce commandirte, i} an einem Schlagflusse gestorben. \ A S

Die Stelle eines Primas von Ungarn dürfte längere Zeit erledigt bleiben, da nah dem Gesetze die Einkünfte (6—800,000 Gulden jährlich)' nach einem solchen Todesfalle zwei Jahre hin- durch der Regierung zufließen. : /

In Folge des' Fricdenss{lu}ses mit Jtalien hat die Ueber- gabe” der aus dem Venetianischen gebürtigen österreichischen Soldaten bereits begonnen. Im Laufe dieses Monats wird der

ganze Aft beendet sein. Die Zahl der sämmtlichen aus der Armee tretenden Soldaten italienischer Nation Peträgt etwa

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24. Oktober. (W. T. B.) Die »Wiener Abcnd- post« schreibt mit Bezugnahme ‘ali die Nachricht, die österreichische Regierung habe cine Aufforderung des spani- schen Kabinets, gemeinsame Maßregeln zum Schuße des Papsithums zu ergreifen, abschläglih beschieden, Folgendes: Wenn es auch richtig ist, daß Spanien gleich allen anderen katholischen Mächten lebhaftes Interesse an den Geschiken des Papstthums nimmt, und diese zum Gegenstande von Anregun- gen gemacht hat, so haben doch die leßteren nicmals den d ha- rakter formulirter Anträge angenommen. Der Kaiserlichen Regierung konnte somit kein Anlaß zu einer Antwort irgend welcher Ark“gegeben sein.

_— Der Kaiser is heute Abend unter freudiger Begrüßung Seitens der Bevölkerung in P rag eingetroffen. Die czechische Anrède des Bürgermeisters erwiederte der Kaiser gleichfalls in czechischer Ae Sitin i

Troppau, 23. ober. Die »Troppauer Qtg.« meldet daß Se. Majestät der Kaiser den Armen S OPPU E E000 Gul- den gespendet habe. , Dem Bürgermeister Dr. Ditrich is das Nitterkreuz des Leopold-Ordens, dem Vicebürgermeister Vest der Orden der Eisernen Krone dritter Klasse und derselbe Orden A Demel, Bürgermeister von Teschen, verliehen vorden. 1 s i

Die »Troppauer ZJeitung« enthält noch zahlreihe andere Verleihungen und Ausdrücke der Allerhöchsten Qufriebenbeit

Großbritannien uud Jrland. London, 23. Oktober. Der Prinz von Wales wird fich, wie man vernimmt, zu An- fang November nach St. Petersburg begeben , um der Ver- máählung des Czarewitsch mit der Prinzessin Dagmar, seiner Schwägerin, beizuwohnen.

Miß Cumuniins, die Verfasserin des »Lamplighter« und anderer Erzählungen, ist in der aniexikanischen Stadt Dorchester nach langer Krantheit gestorben. |

Das preußische Instructions\{iff} » Niobe« is} von Ply- mouth gestern nah Westindien ausgelaufen.

Dem Vernehmen nach ist der pocta lanreatus, Alfred Tennyson, dem Beispiele von Carlyle, Kingsley, Ruskin, Sir Sam. Baker u. A. gefolgt und hat sich durch Uebersendung eines Beitrages an den Eyre Defence Fund für die Sache des Ex - Gouverneurs von Jamaika erklärt. Die Gesammt- summe der Beiträge soll übrigens nah dem »Globe« dem wir diese Notiz entlehnen jeßt ers 4000 Pfd. St. und nit, wie es bisher allgemein hieß, 12,000 Pfd. Skt. betragen.

Îtalienz. Der italienishe Kronprinz soll im November eine Rundreise durch Deutschland antreten. Der König wird die Deputation , die ihm das Ergebniß der Abstiminung in Venetien überbringt , am 24, Oktober in Turin empfaugen. An der Spiße der Deputation fteht Techio. Der Einzug des Königs in Venedig ist auf den 4. November anberaumt. Die PärlamentS8wahlen in Venetien werden in 50 Wahlkreisen von je 45 62,000 Seelen vorgenommen werden. Cialdini über- nimmt wieder das Militair - Kommando in Bologna, Lamar- mora das in Verona, das Cialdini abgelehnt hat. Die Anleihe geht gut von Statten; in manchen Provinzen und Gemeinden wurde der Voranschlag weit üÜberboten; auch haben bereits 6852 freiwillige Unterzeihnungen von Kapitalisten stattgefunden.

Die Franzosen rücken von- Rom am 4. Dezember ab, blei- ben jedoch noch in Civita-Vechia. Die Engelsburg wird von der Legion von Antibes beseßt. j

General Me zzacapo, bisher Kommandant in Chieti, ist zum Kommandirenden in Stadt und Festung Venedig ernannt worden. Der König wird zehn Tage in! Venedig bleiben; die Herzogin von Genua wird auch den Festlichkeiten in der La- gunenstadt beiwohnen. “Der Gemeinderath von Florenz hat bereits eine Deputation ernannt, welche den König nach Venedig

begleiten wird,

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Oktober" (W. T. B.) Das heutige »Journal de St. Pétersbourg« sagt, die Abberufung des Generals von Kaufmann bedeute keines- wegs eine Aenderung in dem seither befolgten politischen System bezüglich der westlichen Gouvernements und des Königreichs Polen. Die ersteren sollen wieder vorherrschend russische’ Göu- vernements- werden, wozu die Geschichte sie bereits gemacht habe.

m Königreichè Polen werde das Programm des Kaisers ernst- sich verfolgt; es handle sich darum, in Polen die Gesellschaft von Elementen zu befreien, welche aus dem Lande einen Heerd dex Unordnung, der Anarchie und Revolution machen.

Kopenhagen, 22. Oktober. (H. N.) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz beabsichtigt die Reise nab

Dánemarfk.