1866 / 260 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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»S :csfion auf Lieferung von Schreib-, Heizungs- und Er- ; Submission Materialien für das Marine-Ministerium« i bis zum 20. November c- in der Geheimen Kanzlei des Marine- Ministeriums Behrenstraße Nr. 72, abzugeben , woselbst auch die Lieferungs-Bedingungen zUr Einsicht ausliegen.

Berlin, den 23. Oktober 1866. Marine-Ministerium.

In A i Scheuerlein. acobs.,

P A

9A j , ie Anlieferung der zum Bau des Empfangsgebäudes auf Bahn- hof Berlin e Königlichen Ostbahn ¿orbecliben rot. 52/000 Qua- drat-Fuß Rohglas Z!! stark in rot. 3540 Tafeln von i./m. 2 Breite und N Länge soll im Sanden oder in einzelnen Posten im Wege der ubmission vergeben werden. i f dle Terinig der nte Lieferung wird der 1. August 1867 festgestellt, und zwar derart, daß vom 1. März 1867 ab E ca. 10,000—11,000 Quadratfuß, je nach Bedürfniß, angeliefert werden müssen. n e Offerten mit der Aufschrift : | Ah ‘onislion auf C. von Rohglas zum Empfangs®s- gebäude des Bahnhofs Berlin der Königlichen Ostbahn« sind bis zum Montag, den 5. November er. früh 10 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Eisenbahn - Baumeisters abzugeben. Die Eröffnung geschieht im Beisein der ctwa erschienenen Submittenten. Ebenda sind auch die näheren Bedingungen O oder gegen Erstattung der Copialien zu beziehen. Auch wird dort auf \chrift- liche oder E 40 At ertheilt. i ( ober 1866. j A A Königliche Eisenbahn - Baumeister.

Geiseler;, Fruchtstraße Nr. 14/15.

[3849] 2 Lu o, snigliche Niederschlesisch -Märkische Eisenbahn. S P die Lieferung der für das Jahr 1867 erforderlichen eisernen Feuer-Rohre z U Lokomotiven im Wege der 0 L O werden. Termin hierzu is au j S T 5 November 1866, Vormittags 12 E im Büreau des Unterzeichneten zu Frankfurt a. O. anberaumt, is zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift : Submission auf lata eiserner Feuer-Rohre ingereicht sein müssen. : O e risfions-Bedin ungen liegen in den Wochentagen im vorbezeichneten Büreau zur inficht aus und können daselb auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Empfang ge- nommen werden. i Sor Königliche Ob, Maschi u jeister der Niederschlesisch{ r Königliche Ober-Maschinenmeijter d - M M Märkischen Eisenbahn. A. Wöhler.

[3850] : ; p: T, znigliche Niedershlesi\ch-Märkische Eisenbahn. S olbdie Lieferung e für das Jahr 1867 erforderlichen Quan-s

um b stahl-Radreifen für a und Wagen

un D N e en für Scheiben-Räder

im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist ; L, auf i 5. November 1866, Vormittags 115 Uhr, im Büreau des Unterzeichneten zu Frankfurt a. O. anberaumt, bis zu welchem die Offerten drankirt, versiegelt und mit der Pre:

Submission auf Lieferung von Radreifen

ehen, eingereicht sein müssen. ; i / N ie Su E N en Abingungen liegen in den Wochentagen im vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus und können daselbst auch Ab- schriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. :

Frankfurt a. O., den 17. Oktober 1866. : :

Fr Königliche Ober-Maschinenmeister der Niederschlesisch-

Märkischen Eisenbahn. A. Wöhler.

Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Die Lieferung unsers jährlichen Bedarfs von circa 8000 Paar Schienen-Laschen, 16,000 Stück Laschen-Schraubenbolzen, 60,000 Stück Schienenstuhl-Nägeln- soll S4 Wege: der Submission auf die Zeit von 3 Jahren vergeben werden. Offerten für diese Lieferungen sind portofrei bis zum 20. No- vember e. an uns einzureichen. Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen find in unserem Büreau henes einzusehen, und wer- den gegen A EIta x Kopialien mitgetheilt.

otsdam, den Oktober 1866.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Wiederbeseßung des R A R Ia E des Czarnikauer reises. ind

s mit einem Gehalte von 200 Thlr. jährlich verbundene Phy- sikat D Caarnikauer Kreises ist erledigt und soll anderweit beseßt wer iliciete Bewerber um die Vacanz haben sih unter Einreichung ihrer Zeugnisse binnen sechs Wochen bei uns zu melden. Bromberg, den 20. Oktober 1866.

i Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

3943 Bekanntmachung. i L E Polizei-Sergeanten- und Kassendiener-Stelle. Die mit jährlich 200 Thlr. dotirte hiesige Polizei-Sergeanten- und Kassendicner-Stelle is vacant und werden civilversorgungsbere d Militairpersonen, welche im Stande. sind, eine Caution von 200 Thlr. baar oder in kautionsfähigen Staatspapieren zu stellen, zur Meldung bis 10. November er. mit dem Bemerken aufgefordert; daß Bewerber sich einer 6 monatlichen Probedienstzeit zu unterwerfen haben. Fürstenwalde, den 17. Oktober 1866.

Dex Magistrat.

Bekanntmachung i Zu der am 5. November d. J./ Nachmittags 5 Uhr, im Sizungssaale in der Hausvoigtei stattfindenden General-Versammlung unseres Vereins, in welcher auch die Ergänzung des Direktorii erfol- gen soll, laden wir sämmtliche geehrte Mitglieder des Vereins hier- durch ergebenst ein. : Berlin, den 20. Oktober 1866. Das Direktorium des Vereins für Besserung der Strafgefangenen.

[3865] : i ; Actien-Bau-Gesellschaft Alexandra-Stiftung.

Die diesjährige General-Versammlung der Actien-Bau-Gesell-= chaft Alexandra-Stiftung findet am Mittwoch, den 31. Ofkto- ber d. J Nachmittags 64 Uhr, im Bibliotheksaale des König- i useums statt. / O N lieder der Gesellschaft werden ersucht, ihre beim Eintritt in die Versammlung vorzuzeigenden Stimmkarten bis N den 30. d. M., in den Geschäftsstunden von 9—12 Uhr, von dem Schaß- meister der Gg@sellschaft, Herrn Banquier A. Hackel, Französische Straße Nr. 32 (Firma M. Borchardt jun.) gegen Vorzeigung der Actien in Empfang nehmen zu wollen.

Berlin, den 18. Oktober 1866. i

Das Curatorium der Alexandra-Stiftung.

3780 cue L i A ien Geizilaf für Eisen-Jndustrie zu Styrum, Station Oberhausen. i Die diesjährige ordentliche General-Versammlung findet Sonn- ábend, den 10. November c., Morgens 10 Uhr, in unserm Geschäfts- lokale statt, wozu wir nach §§. 13 u. 14 des Gesellschafts-Statuts unsere Actionaire hiermit agent einladen. das Geshä8jahr 1865/1866 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1865/1866. E 2 Rebauniasla ej Berl der Revisions-Kommission und Fest- stellung der Dividende. 3) Beschlußfassung Über die Anzahl der zur Ausloosung zu gelan- enden Prioritäts-Obligationen. 4) Wahlen: i a) der Verloosungs-Kommission b) der Rechnungs-Revisoren und deren Stellvertreter, c) eines Vorstands-Mitgliedes. Styrum, Station Oberhausen, den 6. Oktober 1866. Der Vorstand.

3944 : [S einkohlen-Bergbau-Actien-Gesellshaft »Vollmond«. Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht aus den Herren M erichts-Rath von Forcade de Biaix zu Hamm, orsißender; : Rittergutsbesiver von Berswordt-Wallrabe auf Weitmar, Stellvertreter, N 0 Rittergutsbesißer e von Romberg auf Brünninghausen; Rentier Victor de Ball zu Geldern, Bürgermeister Greve zu Bochum, Rentier R. M ezner zu Berlin, Berg-Assessor Erdmann zu Witten. Die Direction i} gebildet durch den | merkantilen Direktor Herrn A Schreiber und den Gruben-Direktor Herrn J. Wulff, L welchen beiden das Recht einer Unterschrift gemäß §. 16 der Statuten

usteht. cie Auf Grund der Bestimmung des §. 12 der Statuten wird dieses

hiermit bekannt gemacht. Bochum, den 20. Oktober 1866.

Das Direktorium.

Der Verwaltungsrath.

Das Abonnement beträgt: A Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohue Preis - Erhöhung.

Aile Poft - Anftalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers : Jäger : Straße Nr. 410. (nahe der Kanonierstr.)

V 200.

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Ministerium der auswärtigen Wungeiegenheiten.

Nachdem der Friedens - Vertrag zwischen Preußen und Sachsen am 21. Oktober d. J. hierselbst abgeschlossen worden, hat die AuS8wechselung der Ratifications-Urkunden am 24sten Abends im Königlichen Ministerium der auswärtigen Ange- legenheiten hierselbst stattgefunden.

Die Bestimmungen des Friedens-Vertrages vom 21. Of: tober d. J. und der dazugehörigen beiden Protokolle lauten:

Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der E von Sachsen, von dem Wunsche Ee die durch den Krieg unterbrochenen gegenseiti-

en freundschaftlichen Beziehungen herzustellen und für die ZU- unft zu regeln, haben Behufs Verhandlung eines darüber ab- zuschließenden Friedensvertrages zu Jhren Bevollmächtigten er-

nannt, und zwar:

Seine Majestät der König von Preußen,

Sein en Wirklichen Geheimen Rath, Kammerherrn und Ge- sandten, Carl Friedrich vonSavigny, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler - Ordens lster Klasse, Großkreuz des Kömglich sächsischen Albrechts- Ordens, Comthur des Königlich sächsischen Civil-Ver- H U, »

un

Seine Majestät der König von Sachsen,

Seinen Staats-Minister der Finanzen, Richard Freiherrn von Friesen, Großkreuz des Königlich sächsischen M U. \. 1.

un

Seinen Wirklichen Geheimen Rath Carl Adolph Grafen von Hohenthal, Großkreuz des Königlich sächsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens 1. Klasse u. \. w.

welche, nah erfolgtem Austausch ihrer in guter Ordnung be- fundenen Vollmachten , über nachfolgende Vertrags8bestimmun- gen überein gekommen sind:

Artikel 1.

Qwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, deren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und Unterthanen soll fortan Friede und Freundschaft auf ewige Zeiten bestehen.

Artikel 2. Seine Majestät der König von Sachsen, indem Er die Be-

stimmungen des zwischen Preußen und Oesterreich zu Nicol8burg abgeschlossenen Präliminar-Vertrages, soweit

am 26. Juli 186 sie fich auf die Zukunft Deutschlands und ins®besondere Sachsens beziehen, anerkennt und acceptirt, tritt für Sich, Seine Erben und Nachfolger, für das Königreich Sachsen den Artikeln 1, bis VIl. des am 18. August d. J. zu Berlin zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen einerseits und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen- Weimar und anderen norddeutschen Regierungen andererseits eschlossenen Bündnisses bei und erklärt dieselben für Sich, Seine rben und Eger für das Königreich Sachsen ver- bindlich, so wie Se. Majestät der König von Preußen die darin gegebenen Zusagen ebenfalls auf das Königreich Sachsen ausdehnt.

Berlin, Freitag, den 26. Oktober, Abends

Artikel 3,

Die hiernach nöthige Reorganisation der sächsischen Trup- pen, welche einen integrirenden Theil der norddeutschen Bundes- Armee zu bilden und als solche unter den Oberbefehl des Königs von Preußen zu treten haben werden, erfolgt, sobald die für den Norddeutschen Bund zu treffenden allgemeinen Bestim- mungen auf der Basis der Bundesreform - Vorschläge vom 10. Juni d. J. festgestellt sein werden.

Artikel 4.

__ Inzwischen treten in S auf die Besaßungs - Ver- hältnisse der Festung N ie Rückkehr der sächsischen Truppen nach Sachsen, die nöthige Beurlaubung der Mannschaften und die vorläufige Garnisonirung der auf den Friedensstand zurückversehßten sächsishen Truppen , die gleichzeitig mit dem Abschlüsse. des gegenwärtigen Vertrages getroffenen besonderen Bestimmungen in Kraft.

Artikel 5. _ Auch in Beziehung auf die völkerrehtliche Vertretung Sachsens erklärt die Königlich sächsische Regierung sich bereit, dieselbe ihrerseits nah den Grundsäßen zu regeln , welche für den norddeulkschen Bund im Allgemeinen maßgebend sein werden. hle Artikel 6, j

_Se. Majestät der König von Sachsen verpflichtet Sich, Be- hufs Deckung eines Theils der für Preußen aus dem Kriege erwachsenen Kosten und in Erledigung des im Artikel V. des Nicols8burger Präliminar -Vertrages vom 26. Juli 1866 ge- machten Vorbehalts, an Se. Majestät den König von Preußen die Summe von i _»Zehn Millionen Thalern « in drei gleichen Raten zu bezahlen.

Die erste Rate ist fällig am 31. Dezember d. I., die zweite

am 28. Februar und die dritte am 30. April künftigen Jahres.

Artikel 7.

Se. Majestät der König von Sachsen leistet für die Be- zahlung dieser Summe Garantie durch Hinterlegung von Königlich sächsischen 4prozentigen Staatsschulden-Kasjenscheinen, Königlich sächsischen Zprozentigen landschaftlichen Obligationen vom Jahre 1830 oder Königlich sächsischen, zu 35 pCt. verzins- lichen Landrentenbriefen bis zum Betrage der zu garantirenden Summe. Die zu deponirenden Papiere werden zum Tages- course berechnet und die Garantiesumme wird um 10 pCt.

erhöht. U edr Artikel 8. Sr. Majestät dem Könige von Sachsen steht das Recht zu,

| obige Entschädigung ganz oder theilweise, unter Abzug eines

Diskonto von fünf Prozent für das Jahr, früher zu bezahlen.

Artikel 9.

Mit erfolgtem Austausch der Ratificationen dieses Ver- trages treten, unbeschadet der im Artikel 4 vorgesehenen beson- deren Bestimmungen, das S preußische Militair -Gou- vernement für Sachsen, so wie das Königlich preußische Civil- Kommissariat in Dresden außer Wirksamkeit; auch hört mit demselben Zeitpunkte die an letteres seither geleistete tägliche Zahlung von 10,000 Thalern auf.

Artikel 10. Die Auseinandersezung der durch den früheren deutschen Bund begründeten Eigenthums-Verhältnisse, bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalken.