1866 / 268 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ie Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen

N e A L in dem Zeitraume vom 20. Oktober 1866 bis 30. März 1867 erfolgen; wenn die Jnhaber nicht der nur für diesen Zeitraum bewilligten Portofreiheit der Sendungen verlustig gehen wollen (ef. pet. 5. Und 9). .

2) Die Rentenbricfe sind ohne Coupons einzusenden, da auch der leßte Coupon der Ser. Il. in gewöhnlicher Weise zu realisiren bleibt. 7 i

3) Die erwer Leg Der außer Cours geseßten Rentenbriefe behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons if} nicht erforderli ch. A

4) Bereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons nicht eingereiht werden, son- dern es V4 deren Realisirung besonders, und zwar bei unserer Rentenbank-Kasse, zu bewirken. Dies gilt namentli in Betreff sämmtlicher, bereits ausgelooster, \ächsi- \cher Rentenbriefe Lit. E. à 10 Thlr. von Nr. 1 bis incl. 12,567. ; : ; :

5) Die Einlieferung der Rentenbriefe ist zu bewirken:

d) wenn sie von außerhalb mit der Poft erfolgt, unter der Adresse der Königlichen, Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen in Magdeburg mit der Declaration:

S +9 ch6 Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung N Coupons« und der portofreien Rubrik: : / H »Rentenbank-Angelegenheit«, y

b) wenn sie in Magdeburg selbst stattfindet, in dem Lokale der Rentenbank, und zwar in dem Zimmer der Renten- bankkasse, an den Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr.

Mit dem 30. März 1867 hört die Portofreihet (ck. pet. 1) auf, und haben bei späteren Sendungen die Jnhaber der betreffen- den Rentenbriefe das Porto für die Einsendung und die Zurü- sendung derselben mit den neuen Zins-Coupons und Talons u tragen. E i

6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen Nachweisung genau je nah dem untenstehenden Schema be- gleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einen ganzen Bogen geschrieben werden.

Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. L nlas zu dieser Nachweisung werden von der Pr g igen

Rentenbank-Kasse und den Kreiskassen der Provinz

Sachsen auf mündlihes Nachsuchen unentgeltlich ver-

abreicht. i | :

7) Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt (ef. pet. 5a.) so hat der Einsender unter der begleitenden Nach- weisung, vor dem Datum und seiner Namensunterschrift, zugleich eine Quittung in folgender Form: A

»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge-

»sammtbetrage von …... Thlrn. (mit Buchstaben) mit den

»Coupons Ser. 111. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons

»wird hierdurch bescheinigt.«

belzuitan worauf innerhalb drei Wochen nach der Absendung

entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen

Coupons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender

Behinderung dem Einsender cine Benachrichtigung hierüber, mit

bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von

der unterzeichneten Direction zugehen wird. Ls j

Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen

Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons

nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung

seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der

ist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten | oa | Und der untenstehenden, vom Empfänger auszufüllenden Quittung I O ab erfolgen wird.

Direction mittelst cines rekommandirien Briefes davon sofort Anzeige zu machen.

8) Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank | abgegeben (ecfr. pet. 5b. so ist die begleitende Nachweisung in |

zwei Exemplaren vorzulegen; von denen der Einliefernde das eine

mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der | Rentenbriefe beauftragten, im Zimmer der Rentenbankkasse an- |

wesenden beiden Beamten, Rendant Wuttge und Büreaugehilfe

Engel, zurücerhält. Die Wiederabholung der Rentenbriefe | mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale der Ren-

tenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangsbescheini- gung Sn Frist, und zwar gegen Rückgabe der leßteren,

u bewirken.

Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an si trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, so erfolgt die Rückgabe ebenso wie die Wiedereinsendung portopflichtig. Magdeburg, den 29. September 1866.

: Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen.

9)

Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe mit der Post eingesandt werden. (ad 7).

dien Nachweisung ; über 12 Stück e der Provinz Sachsen zur Beifügung der „Binscoupons Ser. 111. und der dazu gehörigen Talons. Eingereicht von dem Oekonomen Johann Christian Richter zu N. N. (in Städten mit Angabe der Hausnummer, auf dem Lande mit Angabe der nächsten Poststation)

C I S A E D T I S I C E N I T

Su Der Rentenbriefe: fende : Summa As Nummer. Littr. Betrag. | für jede Klasse. Thlr. __ Thlr. J. 533 A. 1000 2. 748 A. 1000 3. 1,659 A. E E 3000 4. 147 B, 500 D. 698 B. 500 6. 804 | B, 500 1500 7. 617 Q 100 100 8. 187 D, 29 9. 1,296 D. M 2 10. 12,585 E. l T: 12,642 E. 10 12. 13,872 E. 10 F

Summa 4680 Thlr.

Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammt- betrage von Viertausend Sechs8hundert und Achtzig Thalern mit den Coupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons wird hierdurch bescheinigt.

N O. 1866. z

Johann Christian Richter.

Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 8).

Nachweisung s Über Über 6 Stück Rentenbriefe der Provinz Sach en zur Beifügung der Zins-Coupons der. Il. und der dazu gehörigen Talons. Eingereicht von dem Kaufmann Joseph Vogt, Straße Nr. hierselbst (oder zu N, N.).

Lau- der Rentenbriefe fende i Summa für Nr. Nummer Littr. Dervag jede Klasse Thlr, Thlr. 1 270 A. 1000 2 540 A. 1000 2000 3 7,875 B. O 5 749 C: | 100 6 12,570 E, : 10 Summa 3110 Magdeburg, dem 15 cli abs ese 6% ett 1866. Joseph Vogt, Kaufmann.

Die Einiieferung der vorstehend bezeichneten sechs Stü Renten- briefe im Gesammtbetrage von Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thalern von dem Kaufmann Joseph Vogt (Straße... N ) hierselbst, behufs Beifügung der neuen Zinscoupons Ker. 111. nebst Talons, wird hierdurch mit dem Bemerken bescheinigt, daß die Rü- gabe dieser Rentenbriefe gegen Wiedereinlieferung dieser Nachweisung

SUCaaDeBUrg Del als 4p dai e pius CéLL ee «f 1866.

Der Rendant. Der Controlbeamte N. N. N. N.

Den Rücckempfang der oben quittirten 3110 Ad mit Buchstaben Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thaler in Rentenbriefen nebst bi S Ser. III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons

escheinigt.

DLAADEOUU A: D ale depis lag irrig ide (eda « 1866.

Vorstehende Bekanntmachung finden wir uns veran- laßt, hierdurch nochmals mit folgenden Bemerkungen zu veröffentlichen:

1} Den mit der Post einzuscndenden Rentenbriefen (pet. 7) is die begleitende Nachweisung nur in einem Exemplare (mit der Rückempfangsbescheinigung verschen) beizufügen.

2) Die Verwendung eines Orucck-Formulars zu der begleiten- den Nachweisung ist nicht geboten; es bleibt vielmehr denjenigen Rentenbriefs-Tnhabern , denen die Empfangnahme von Formu- laren an den ad pet. 6 bezeichneten Orten Schwierigkeiten macht, anheim gestellt, die höchst e Nachweisung vollständig selbst zu schreiben. Schriftliche Anträge auf Versendung von e laren müssen von uns unberücksichtigt bleiben, weil unsere sämmt- lichen Beamtenkräfte unverkürzt nothwendig sind, um die ein- gehenden Rentenbriefe den Elcisóndèrit so bald, als irgend thun- lich, zuückzugeben.

3) Den verehrlichen Zeitungs-Redactionen stellen wir anheim, diese Bekanntmachung im Interesse der Rentenbriefs-JInhaber in ihre Blätter aufzunehmen.

Magdeburg, den 1. November 1866.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen.

P R Em Ee T E L

ä E 0D N bl! T T E T L G E R E R R E

Das Abonaement beträgt : 2 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers : Jäger : Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.)

zeiger.

T 268.

Berlin, Montag, den 5. November, Abends

1866.

Se. Majestät der König haben Ailergnädigst geruht :

Dem S mecklenburg - schwerin'schen Premier- Lieutenant und Flügel - Adjutanten von Vietinghoff die Ou zum Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ver- eihen ;

Den Hof- und Appellationsgerichts-Rath Schul z zu Dillen- burg in gleicher Eigenschaft an das Hof- und Appellations- gericht zu Wiesbaden zu versetzen ; und

Den Stadtsyndikus Dr. Wagemann in Göttingen zum Appellation8gerichts-Rath in Celle zu ernennen.

Verlin, den 5. November.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Preußen ist am Sonnabend Abend nach St. Petersburg abgereist.

Berlín, 5. November.

_Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar - Eisenach is am Sonnabend Abend nach St. Petersburg weitergereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öfentlich- Nrbeiten.

Der mit der komniissarischen Verwaltung der Wasserbau- Inspektor - Stelle zu Genthin betraute Baumeister Hagen ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt worden.

Bekanntmachung.

Vom 1 November cer. ab sind bis auf Weiteres für die, unter Benußung des transatlantischen Kabels nah Amerika zu befördernden An Telegramme (bis zu 20 Worten und nicht mehr als 100 Buchstaben enthaltend), an Gesammtge- bühren zu erheben :

a) von den Telegraphen - Stationen zu

Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg 68 Thlr. 20 Sgr.

b) von allen andern Stationen... G » » c) von sämmlilichen Stationen für jede D BUGNTLADEN MUCNT 117 ne eeie erin Bi a O

Im Uebrigen bleiben die bisherigen Bestimmungen für die Tarifirung unverändert. Berlin, den 1. November 1866. Königliche Telegraphen-Direction. von Chauvin.

Bekanntmachung.

Yu Saalfeld im Regierungsbezirke Königsberg i. Pr. ist am 21. Oktober c. cine Telegraphen-Station mit beschränktem Tagesdienste (ecfr. §. 4 der Telegraphen-Ordnung für die Kor- respondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vereine) er- öffnet worden.

Berlin, den 4. November 1866.

Königliche Telegraphen - Direction. von Chauvin.

Bekanntmachung.

Zu Belgard im Regierungsbezirke Cöslin wird am 5. No- vember e. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste (cfr. d 4 der Telegraphen-Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vereine) eröffnet werden.

Berlin, den 4. November 1866.

Königliche Telegraphen-Direction. von Chauvin.

Justiz - Ministerium.

_ Der Rechtsanwalt und Notar von Masse nbach in La- biau ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Brauns- berg, mit Anweisung seines Wohnsigzes daselbst, versekt worden.

Der Notariats-Kandidat Kaeuffer in Sinzig ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Trarbach im Landgerichts- bezirk Coblenz mit Anweisung seines Wohnsizes in Trarbach, ernannt worden.

Finanz - Ministerium.

_Bei der heute beendigten Ziehung der 4. Klasse 134ster Königlicher Klassen - Lotterie fiel der erste Hauptgewinn von 150,000 Thlr. auf Nr. 26,218, 1 Hauptgewinn von 25,000 Thlr. auf Nr. 51,042, 1 Hauptgewinn von 10,000 Thlr. auf Nr. 2578, 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 44,066, 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 3668 und 57,544.

0 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 885. 975. 2178. 3492. 4760. 6682. 7419, 10,730. 12,826. 16,882. 17,250. 17,697. 26,884. 28,297. 94,126. 34,553. 34,654. 37,192. 37,226. 38,075. . 38,213. 30/901. 42,252. 49,059. 49,414. 53,436. 65,641. 66,582. 67,114. 67,928. 68,086. 71,226. 71,571. 71,744. 74,421. 78,618. 78,703. 07/160. 88,752 und 89,106.

92 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 5770. 6100. 9994. 10,623. 11,172. 13,743. 13,845. 14,672. 14,888. 15,735. 17,474. 18/270. 20,881. 26,083. 31,751. 33,519. 33,563. 34,843. 35,645. 98/998. 39,447. 39,910. 42,469. 42,699. 43,427. 45,739. 48,264. 99/198. 54,402. 58,591. 59,345. 62,803. 62,877. 65,022. 69,371. 71,331. 74,313. 76,856. 78,564. 79,193. 80,335. 81,366. 81,645. a E, 36,137. 89,982. 90,019. 90,926. 91,250. 91,863 un 188.

66 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 335. 2200. 2815. 3970. 9149. 5788. 6404. 11,587. 13,652. 15/682. 19,907. 20,947. 23,636. 21/054. 27,089. 28,085. 31,111. 34,305. 35,791. 37,986. 37,997. 38/947. 39,656. 42,031. 45,355. 50,633. 51,731. 51,982. 52,656. 99/999, 54,600. 57,293. 58,339. 58,491. 62,276. 64,586. 64,827. 69/487. 66,930. 68,580. 69,188. 69,819. 70,537. 71,420. 73,828. 76,232. 76,963. 76,843. 77,212. 79,575. 81,035. 82,472. 82,971. 83/224. 84,281. 84,634. 85,304. 85,475. 86,053. 86,596. 87,092. 87,898. 88,704. 90,552. 91,988 und 93,537.

Berlin, den 5. November 1866.

Königliche General-Lotterie-Direction.

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