1866 / 275 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 2, anbe- raumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden. Bromberg, den 7. November 1866. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Der Mane. a Konkurses. ieni8.

[4232] Bekanntmachung. j În dem Konkurse über das Vermögen des Schneiders und Händ- lers Hermann Salomon zu Bromberg i} zur Verhandlung und Be- \chlußfa}sung über cinen Akford Termin auf den 29. November cr., Vormittags 105 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem unterzeickh- neten Kommissar anberaumt worden. | Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger , soweit für dieselben weder ein Vorrecht , noch ein Hypothekenrecht , Pfandrecht oder anderes Absonderung®srecht in Anspruch E wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung Über den Afkord berechtigen. Bromberg, den 10. November 1866. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. Hil}ckch er/ Kreis-Gerichtsrath.

Konkurs-Eröffnung. i Königliches Kreisgericht zu Lobsens. Erste Abtheilung. Den 8. November 1866, Mittags 12 Uhr. i Ueber das Vermögen des Handelsmanns und Schneidermeisters Marcus Herzberg zu Lobsens is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 7. Oktober 1866 fest-

escht worden. j ; i G n einstweiligen Verwalter der Masse is der Kommissionair

Louis Behr Mer BoR Mee F Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem au ; Mort November 1866, Vormittags 11 Uhr; in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Vor- werk, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst- weiligen Verwalters abzugeben. ; Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie- ren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 17. Dezember 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselbeg gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. z Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kontursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert; ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht ; E bis zum 12. Dezember 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur rüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten E E sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungs-Personals M auf den 7. Januar 1867, Vormittags 11 Uhr, in an Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar L erscheinen. er seine Anmeldung \criftlich einreicht, hat eine bschrift der- \elben und ihrer Anlagen beizufügen. ; : Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wad Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Justizrath Rabe, Rechtsanwalte Pfotenhauer, Schmidt, Tölle hier und Gröning in Nakel zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[4238] Bekanntmachung. - In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Jsidor Liebrecht hier ist zur Verhandlung und Beschlußfassung Über cinen Akkord ein Termin i

auf den 23. November 1866, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 47 un- seres Geschäfts-Lokals anberaumt worden. : j

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseht, daß alle festgestellten Forderungkn der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsreccht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung Über den Afkord berechtigen.

Breslau, den 10. November 1866.

Königliches Stadtgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. v. Fla nsz.

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[4235] Bekanntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Emanuel Christoph Stein zu Alt-Staßfurth ist beendet und der Gemeinschuld- ner für entschuldbar nicht erachtet worden.

Calbe a. S. ‘den 4. November 1866. :

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

R j Nothwendiger Verkauf. L ie der Withve Hulda Busse, geborenen Lucas, zu Plonkowko ge- hörigen Besibungen und zwar:

a) das Erbpachtsgut Plonkowko , bestehend aus 1473 Morgen

4 J Ruthen, abgeschäßt auf 52,934 Thlr. 11 Pf.,

b) die Grundstücke Topolla Nr. 1, 2 und 3, bestehend aus 134 Mor- gen 158 C] Ruthen, abgeschäßt äuf 4445 Thlr. 10 Sgr.,

c) das Grundstück Jesuiterbruch Nr. 3, bestehend aus 357 Morgen 170 CJRuthen, abgeschäßt auf 7193 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf.,

d) das Grundstück Johanisdorf Nr. 8, bestchend aus 64 Morgen

120 C3Ruthen, abgeschäßt auf 1322 Thlr. 22 Sgr., zuloige der - nebst Hypothekenschein Büreau Ill]. einzusehenden Taxe, sollen

am 29. März 1867, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen ciner aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi- gung suchen, haben sih mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, fich bei Vermeidung der Frhalie 3 spätestens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger :

Einwohner Rudolph Goszynski aus Barcin, Gustav Otto Busse, Gutspächter Ferdinand Puchau, zuleßt zu Czernewiß, Marianna Hadzinska, Constantin Hadzinski aus Topolla, die Christine Brandt, L die Jacob und Christina Prochnow’schen Eheleute i und die dem Namen nach unbekannten Käufer von 4 Mor- en Weideabfindung, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Inowraclaw, den 20. August 1866. , Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[3744] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Halle a. S. den 27. September 1866. Das der verehelichten Böttchermeister Barth, Wilhelmine Rosalie geb. Hirsch, gehörige, im Hypothekenbuche von Halle- Vol. 55 Nr. 1988 eingetragene Grundstück: j »Ein zu Glaucha belegenes Haus«,

Hospitalplaß Nr. 9, abgeschäßt auf 5969 Thlr. 15 Sgr. , zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe soll am 14. Mai 1867, von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts-Rath Bosse, an ordentlicher

Gerichtsstelle Zimmer Nr. 11 subhastirt werden.

__ Gläubiger, welche wegen einer aus dem die nicht er= sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

A Bekanntmachung. em Kaufmamrn Blumenthal sind am 5. Juli 1865 Abends in

ranffurt a. d. O. auf dem Bahnhofe unter andern auch die Dividenden-

cheine für das Jahr 1866 von den Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Stamm-Actien Nr. 2033. 21,513. 23,456. 26,386. 26,820. 27,770. 42,466. 42,467. 45,360 à 100 Thlr. entwendet worden. 2c. Blumenthal hat uns diesen Verlust angezeigt und auf Amortisation der Dividenden-Scheine angetragen. Es werden daher alle pr erra Mb welche auf die obenbezeichneten Dividenden-Scheine Ansprüche haben, in Gemäßheit des §. 385 des Anhangs zur Allgemeinen Gerichts- N aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bei uns binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf L / den 19, Dezember 1866, Vormittags 115 Uhr, in unserem hiesigen Gerichtslokale, Lindenstraße Nr. 54, Termins= zimmer Nr. 1, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath von Piper, an- stehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie solcher für verlustig erklärt und ‘die genannten Dividenden-Scheine amortisirt werden sollen.

Potsdam, den 18. August 1866. Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

[3338] Oeffentliche Vorladung.

Die Handlung Reichardt u. Tübner zu Magdeburg hat wider den Kaufmann P. S. Vogeler aus dem von diesem acceptirten Prima-Wechsel vom 19. Dezember 1865, zahlbar am 25. März 1866, auf Zahlung der darin verschriebenen Summe von 320 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 25. März 1866 die Wechselklage erhoben und gleichzeitig die Anlegung eines Arrestes auf den, dem Verklagten P. S. Vogeler aus dem Nachlasse seines Vaters, des ver-

orbenen Mühlenmeisters Vogeler zu Pessin , zugefallenen und bei en Vogeler’schen Vormundschafts - Akten des Königl. Kreisgerichts zu Brandenburg verwalteten Erbtheil von circa 500 Thlr. beantragt.

Die Klage is eingeleitet und dem Arrestgesuche stattgegeben, und da der jeßige Aufenthalt des Kaufmanns P. S. Vogeler unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage- beantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 21. Dezember 1866, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im tadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Kla e und das Arrestgesuch zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original ein- gur indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, eine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden. die in der Klage angeführten a E und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für 0A und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß

und Bedingungen in unserm

Der

zirt erachtet werden.

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egen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justi-

Berlin, den 10. September 1866.

[4222 Ls A Sachen), M die Regulirung des Nachlasses der am

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Königliches Stadtgericht. Man für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.

Bekanntmachung.

anuar 1865 zu Berlin verstorbenen Ehefrau des Kaufmanns

Nettelbeck, früheren Wittwe Rofkicki, Amalie, gebornen Hildebrandt werden die unbekannten Erbschaftsgläubiger hierdurch mit Bezug auf den §. 137 seq./ Titel e I. des Allgemeinen Land-Rechts auf-

gefordert, sich binnen 3

onaten zu melden, widrigenfalls fie sich an

die Erben nur pro rata zu halten berechtigt sind.

Stettin, den 3. November 1866. Königliches Kreisgericht. 11. Abtheilung.

Ediktalladun

4223 ; | Gta der über den Nachlaß des in der Nacht vom 3,/4. d. M. verstorbenen hiesigen Kornhändlers Friy Düwel bestellte Kurator,

Dr, jur. Fleischer von hier, cine Ediftalladung behuf Ausmittelung

der Erbberechtigten beantragt hat, diesem Antrage auch stattzugeben

ish

weil , wie dem unterzeichneten Gerichte bekannt, geseßliche Erben des genannten Düwel aus den drei ersten Klassen der Jntestaterbfolge

niht vorhanden sind, und ein Testament oder eine sonstige I Verfügung des Verstorbenen bis jeßt nicht aufgefunden worden , so werden Alle, welche Erbrechte in Betreff des bezeichneten Nachlasses

lauben in Anspruch nehmen zu können, hierdur

hre

aufgefordert, diese Rechte unter Vorlegung der dieselben begründenden Urkunden und

(egitimations-Papiere in dem auf

Donnerstag, den 31. Januar 1867, Morgens 9 Uhr,

or dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Termin anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile , daf die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und legitimiren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet wer-

den soll.

Bemerkt wird , daß der Verstorbene nach dem eingelieferten Ge-

hurts\cheine cin Sohn des weiland hiesigen Bürgers, Kornhändlers und Kirchenvorstehers Johann Heinrich Düwel und der Ehefrau des- lben, Marie Louise, geb. Dissen, daß derselbe am 9. März 1787 ge- horen ist und ein anscheinend 100,000 Thlr. übersteigendes Vermögen

nmcgelassen hat. ;

14239] g e | Nachbenannte Gegenstände sind als gefunden oder herrenlos in

den 8. November 1866. i Königliches Amtsgericht 111.

Bekanntmachung.

Peine,

gerichtliche Aufbeivahrung genommen worden : . | 1) Zwei Kassenanweisungen à 10 Thlr., gefunden az 20. Juli cr.

| 2) | 3)

I 4)

in der Leipziger Straße Nr. 45 im Geschäftslokale des Kauf- manns Reimann, s :

ein 25- Dollarschein, gefunden am 16. Mai cer. im Hause Kloster- straße Nr. 68, , : D L

wei preußische Friedrichsd'or und ein hessischer Louisd’or, gefun- des am 25. April er. in dem Wohnzimmer der unverehelichten Minna Müller, Schüßenstraße Nr. 3, und j

ein braunseidener Regenschirm und zwei Kassenanweisungen, nämlich: eine à 10 Thlr. und eine à 5 Thlr., gefunden am Iten Juli er. in dem Geschäftslokale des Kaufmanns Jsrael, Span-

dauerstr. 28. i z L L A Die unbekannten Eigenthüme. dieser Gegenstände werden hiermit

hufgefordert, sich mit ihren Eigenthumsansprüchen bei dem unterzeich- heten Gericht binnen 4 Wochen, spätestens in dem auf

bor dem Herrn

den 29. Dezember 1866, Vormittags 115 Uhr, Stadtgerichtsrath Dannenberg im Stadtgerichts-

ebäude, Jüdenstraße Nr. 58 Portal 111, Zimmer Nr. 12, anberaum-

lin Termin zu melden , widrigenfalls ir verlustig erklärt und die Sachen

Ie ihrer Eigenthums8ansprüche en Findern resp. der hiesigen

rmen-Direction oder dem Fiskus werden zugesprochen werden.

139101

Berlin, den 1. November 1866. S Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

| 1. Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regie- ! A anhängige Auseinanderseßungs-Sachen :

9 3)

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| 6 7

8) die Gemeinheitstheilung der Bürgerheide zu

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gung der Bürger zu Königswalde i ;

11) di ¿Gemeinheitstheilung der Forft- und Hütungsgrundstücke zu tebingen,

die Domainen-Prästations-Ablösungs-Sache von Jänischwalde, Kreis Cottbus, . die Schaafhütungs-Ablösung auf der Feldmark der Stadt Sorau, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Marsdorf;

ad 2 und 3 im Kreise Soray die Gemeinheitstheilung der Gänseweide zu Tzschernoiß, die Ablösung der Holz-, Streu- und R Gasen! welche den bäuerlichen Nahrungen # Fünfeichen, Pohliv, Rießen, Tschernsdorf, Bremsdorf, Vogelsang, Möbiskruge, Ziltendorf und dem Kupferhammer zu Mixdorf in der dem Stift Neuzelle gehörenden sogenannten großen Heide zustehen, ad 4 und 5 im Kreise Guben, : i die Gemeinheitstheilung von Cremersborn, im Kreise Crossen, die Ablösung der neen des Gutsbesibers Scherz zu Cliestow auf der Lebuser Vorstadts-Hütung zu A a. O./ ehden , Kreis Königsberg, wes : die Gemeinheitstheilung von Königs8walde, j die Ablösung der Bau- und Brennholz- sowie Streu - Berechti-

12) die Gemeinheitstheilung von Rar1apiß, 13) die Gemeinheitstheilung der Höhefeldmark von Balkow, ad 9—13 im Kreise Sternberg, 15) die Gemeinheitstheilung zu Niewitß, ' 15) die Ablösung der an die Stadt Luckau zu entrichtenden Natural- 16) die Ble Leben t : ie jung der Berechtigungen der Hüfner zu Finsterwalde in der Königlichen Grünhauser Sorst E N Goa 17) die Ablösung der der Gemeinde Nehesdorf im fisfalishen Mah- e elg edenden Grasnuzung;, 18) die Ablô e von dem att und mehreren Parzellen- uen zu Nehesdorf zu leistenden Dienste und Natural - Ah- gaven;, ad 14—18 im Kreise Luckau, 19) die Theilung eines gemeinschaftlichen Grundstücks zu Mohsauer Sorge im Kreise Züllichau-Schwiebus, werden wegen mangelnder Berichtigung des Besißtitels mehrerer Jn- teressenten im Hypothekenbuch im Gemäßheit des §. 109 des Ablöfungs- Geseßes vom 2. März 1850, so wie des Artikels 15 dcs Gesebes von demselben Tage, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs - Ordnung vom 7. Juni 1821, öffent- lich bekannt gemacht, und alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personen , welche an den bei diesen Auseinanderseßungen betheiligten Grundstücken Eigenthums - oder Besiß - Ansprüche zu haben ver- meinen, dieselben bei uns binnen 6 Wochen, oder spätestens in dem am 13. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Regie- tb Michaelis in unserem Geschäktslokal, Bogenstraße Nr. 8 hierselbst, anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigen- falls sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, was bis zum Zeitpunkt ihrer Meldung bei den oben namhaft gemachten Auseinanderseßungs- Sachen mit den nach den angezogenen Geseßesvorschriften vorläufig E Tnhabern der betreffenden Grundstücke festgeseßt wor- en ist,

1], Folgende bei uns resp. der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängigen Auseinanderseßungen :

1) die Gemeinheitstheilung des Wiesen- und Weide - Revicres der Lébuser Vorstadt zu Frankfurt a. O.,

2) die Ablösung der auf dem zur Oberförsterei Braschen im Kreise Crossen gehörenden Merzwieser Reviers haftenden T R Brennholz=, Stockholz-, Streu- und Hütungs-Be- rechtigungen,

3) die Ablösung der Hlitungs - Berechtigungen , welche auf den zur Oberförsterei Alt - Ließegöricke, Kreis Königsberg N.M., gehören- u E Forsten haften und die Hutfreilegung cines Theils

er For

4) die Ablösung der Holz- und Hütungs-Berechtigungen in den der Stadt Landsberg gehörenden Forsten zu Altensorge, Borkow und Eulam, Kreis Landsberg;

5) die Ablösung der unbestimmten Brennholzgerechtsame in der Königl. Driesen-Schlanower Forst, Kreis ag

6) die Ablésung der Brennholzberechtigungen in den Königl. Forst- revieren Regenthin und Hochzeit, A y

7) die 4 s der Berechtigungen zur Gräserei und Schilfnußung auf dem zu dem Rittergute Neu-Stüdniß gehörenden, vom Stüd- nißsee nah dem Kertnißsee fließenden Pbnainten Unterfließ

ad 6 und 7 im Kreise Arnswalde,

8) die sub 1, Nr. 6. 9. 10. 19. aufgeführten Gemeinheitstheilungen, zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Jnteressenten in Gemäßheit der §ü. 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlich be- fannî gemacht, und alle diejenigen; welche bei den sub 11. bezeichneten Auseinanderseßungen cin Interesse zu haben vermeinen und dabei n nicht zugezogen sind; aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binnen 6 Wochen und spätestens in dem unter I. angeseßten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie die ad 11. gedachten Auseinan- derseßungen selbst im Falle der Verleßung gegen sich gelten lassen müssen.

Mit Ferner haben in mehreren bei uns resp. der Königlichen Re-

ierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hier- elbst anhängigen Auseinanderseßungs®8sachen die festgestellten Kapitals- Abfindungen den eingetragenen Real- und Hypotheken - Gläubigern der berechtigten Güter niht unmittelbar bekannt gemacht werden fönnen , weil dieselben todt oder ihrem Aufenthalte nah unbekannt oder nicht mehr Besißer der Forderungen sind, und zwar:

1) in der Bauholz-Ablösungssache von Mauskfow: E

a) die für den Kossäth Christian Moewes als Besißer des Kossä- thengutes Hypotheken Nr. 19 daselbst festgestellte Kapital- Abfindung von 82 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. wegen der Rubrieca [I]. Nr. 1 für die Heereschen Erben eingetragenen Forderung von 21 Thlr. 7 Sgr. 6 Pl, O : die für den Häusler Johann Christian Schulze, als Besißer des Grundstüks Hypotheken Nr. 57 daselbst festgestellte Kapi- talabfindung von 52 Thlrn. 10 Sgr. wegen der Rubrica U], Nr. 1 für den Michael Heer eingetragenen Forderung von 10 Thlrn. 6 Sgr. 8 Pf.; der Bauholz-Ablösungssache von Sonnenburg: das für die Johann Friedrich Leppinschen Eheleute, als Be- sißer des Wohnhauses Vol. 1I. fol. 425 Nr. 139 daselbst fest-

estellte Ablösungskapital von 26/ e 20 Sar. wegen des Rubrica ITII. Nr. 5 für Maria Elisabeth und Carl Gottfried, Geschwister Weber eingetragenen Vatererbes von 3 Thlr. 10 Sgr. das fie den Schlächtermeister Friedrih Wilhelm Thiele als Besißer des Wohnhauses Vol. 1. Fol. 625 Nr. 75 daselbst festgestellte Ablösungs - Kapital von 46 Thlr. 20 Sgr. wegen