1866 / 276 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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\chäftsgang bei den Auftrag ertheilenden Behörden vielfa die Ent- lage B. a. a. O.) und cin Zoll von d er Ladung (Anlage C. a. a. O. gegennahme persönlicher Erklärungen der Parteien. M tgestellt wurde. : Die Benußung des scriftlihen und insbesondere dcs telegraphi- Ueber den Rheinzoll wurden später weitere Verhandlungen gepflo- \hen Verkehrs Seitens der Handelsmäkler war denn auch in den be- | gen, in Folge deren man sich über diejenigen Zoll\äve vereinigte, welche deutendsten deutschen Handelspläßey, in Bremen und Hamburg / bis | sich aus den Anlagen der Zusay - Artikel A\ I. und XVII. zu der zur Einführung des deutschen Handelsgeseßbuchs allgemein üblich. , Uebereinkunft vom 31. März 1831 (Geseß-Samml. von 1845 S. 587) In Bremen ist durch das Einführungs8gesey vom 6. Juni 1864 | ergeben. i l : i für die fernere Erhaltung der Korrespondenz-Befugniß zu Gunsten der Bei den hiernach vereinbarten Abgaben hat es indessen sein Be- Mákler Sorge getragen. Jm K. 12 dieses Geseßes wird die Bestim- | wenden nicht behalten, vielmehr sind dieselben im Jnteresse des Han- mung im Handelsgeseßbuche Art. 69, Ziffer 6, {0 weit dadurch dice dels und der Schifffahrt päter für die deutschen, so wte für die fran- pers 3 n liche Erklärung der Parteien vorgeschrieben wird und so weit zösischen und niederländischen Rheinstrecken beziehungsweise ermäßigt es den Mäklern verboten wird ; von Abwesenden Aufträge zu über- und besecitic t. q nehmen und sich zur Vermittelung cines Unterhändlers zu bedienen, _TÜr * reußen, Bayern, Württemberg; Baden, Großherzogthum von der Geltung ausgeschlossen. - Hessen und Frankfurt a. M. wurde eine wesentliche Erleichterung da- n Hamburg ist bei der am 1. Juni e. erfolgten Einführung des durch) herbeigeführt, daß dieje Staaten in den Zollvereinigungs-Ver- Handelsgeseßbuchs eine Aenderung des Art. 69 Nr. 6 allerdings nicht trägen auf dem Rheine und seinen Nebenflüssen sih gegenseitig den für nöthig gehalten. Die durch die Bestimmungen des Handelsgeseb- Erlaß der _Scifffahrts-Abgaben (mit Vorbchalt der Recognitions- buchs eingetretene Erweiterung der den Handelsmäklern obliegenden Gebühr) für alle 1m steuerlich freien Verkehr befindlichen Gegen- Amtspflichten hat indeß dort das er Ausscheiden des bei Wei- | stände, mit Ausnahme der 1totorisch außerdeutschen Ereigmi)e tem größeren Theils der beeidigten täkler (von 750 sind nach dem | zusa( ten, wie dies für die preußische Rheinstrecke durch den Tarif vom 1. Mai e. nur 167 im Amte geblieben) zur Folge gehabt. 28. Dezember 1836 (Ges. Samml. Seite 325) zur Ausführung ge- Bedenken gegen die Gestattung des \chriftlichen Verkehrs bei den bracht worden ist. Für die Binnenfahrt auf der Rheinstrecke zwischen Geschäfts-Vermittelungen der Handelsmäkler sind aus den sonstigen Coblenz und Emmerich gestand Preußen gleichzeitig allen Fahrzeugen der Amts3pflichten der leßteren nicht herzuleiten. Namentlich wird die fUr Unterthanen der obengenannten Staaten völlige Befreiung vom Recogni- die Coursfesistellungen besonders wichtige Unparteilichkeit der Handels8- tionsgelde zu. Außerdem hatte Preußen gleich nach dem Abschlusse der mákler dur die Schriftlichkeit der von ihnen geführten Verhandlungen Rheinschiffsahrts-Akte durch den Tarif v. 5. Juli 1831 (Ges. Samml. S.151) nicht gefährdet. seinen Antheil am Rheinzolle auf solche Güter beschränkt, welche im Die Bestimmungen des Art. 77 des Deutschen Handelsgesebbuhs Sinne der Zollverfassung durchgehende Güter sind; Preußen erließ über die Beweiskraft der Tagebücher und Schlußnoten der Mäátkler demgemäß für alle tromaufwärts eingehenden Waaren, welche in können gleichfalls gegen die beabsichtigte Aenderung ein begründetes | einem seiner Rheinhäfen durch Entrichtung des Eingangszolles in den Bedenken nicht erwecken. Nach Art. 77 soll die volle Beweiskraft des freien Verkchr traten, seinen A auch dann, wenn diese Waaren Tagebuchs und der Schlußnoten nur die Regel bilden, an welche der | demnächit auf dem Rhein stromau wärts über Coblenz weiter gesandt Richter nicht gebunden ist, indem er nach den Umständen des Falles wurden, mithin faktisch durgingen. Demnach hatten die rheinaufwärts zu ermessen hat, ob und inwieweit eine Abweichung von der Regel | nach oberhalb. Preußens belegenen Ländern des Zollvereins gehenden gerechtfertigt sei. Der Richter ist also in der Lage! den Zusammen- | Waaren etwa Sgr. für den Centner an Rheinzoll weniger zu ent- hang, welcher zwischen der im ersten Absay des Art. 77 vorgeschrie- richten, wenn sie in preußischen Rheinhäfen verzollt und zu diesem benen Regel und den Verpflichtungen besteht, deren Modification der Behufe umgeladen wurden / als wenn sie aus den Niederlanden direkt Entwurf bezweckt, gebührend zu berücksichtigen. Hierzu treten die Be- | nach jenen Ländern gingen und dort der Eingangszoll davon stimmungen des Art. 73 über die ohne Verzug nach Abschluß des Ge- | entrichtet wurde. Dieser Sachlage gegenüber, welche die Ge- \{chäfts zu bewirkende Zustellung der Schlußnoten, deren Zurückweisung werbtreibenden der oberen Vereins - Staaten zu Beschwerden der zweite Absaß des Art. 77 als einen Umstand bezeichnet) welcher und die Regierungen derselben zur Erstattung des Rheinzolles von ecignet sei, die im ersten Absaß ausgesprochene Regel auszuschließen. Waaren, die ohne Verzollung durch Preußen befördert worden aren, Fndlih darf nicht übersehen werden, daß der nach dem Ent- | veranlaßte, verständigte man si im Jahre 1841 dahin, daß für noto- wurfe eintretenden Aenderung in Bezug auf die Anwendung risch außerdeut\che, durch Eingangs-Verzollung 11 den freien Verkehr des Art. 77 keine größere Bedeutung beiwohnt, als der im Art. 69 gescßte Waaren, wenn sie auf dem Rheine über Coblenz hinaus unter Ziffer 6 ausdrücklich zu elassenen Vermittelung eines Geschäfts, | weiter verschifft werden, in Preußen der Rheinzoll zur Erhebung ge- bei welchem eine oder beide Parteien nur durch Bevollmächtigte ver- langen solle. Dieser Verabredung entspricht der Tarif vom 31. De- treten sind. Auch in Bremen hat man in den Vorschristen_ des Art. 77 | zember 1841 (Ges. S. von 1842 Seite 19). feinen Grund gefunden, von einer Modification der Bestimmungen Denjenigen Zollvereinsstaaten, welche nach Tnhalt der Tarife von

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des Art. 69 unter Ziffer 6 in der von dem Entwurfe beabsichtigten 1836 und 1841 als begünstigt genannt werden, sind in Folge späterer Weise abzusehen. ] : Verabredungen Nassau und Luxemburg hinzugetreten, und fodann hat Sollte übrigens im Falle der Annahme einer schriftlichen Ein- Preußen durch den Schifffahrts-Vertrag vom 3. Juni 1837 Art. V1]. willigung oder der Uebernahme cines hriftlichen Auftrages über die (Ges. Samml. Seite 112) den niederländischen Schiffen und deren Lg- Beweiskraft des Tagebuches und der Schlußnoten Streit entstehen, so | dungen dieselben Erleichterungen und Befreiungen vom Recognitionds- wird es für die sachgemäße Erledigung des leßteren von großem Ein- gelde und Rheinzolle eingeräumt, welche nach dem Tarife von 1836 flusse sein, daß die betreffenden Urkunden in dem Prozesse zur Vor- | den darin erwähnten Zollvereinsstaaten zugestanden worden sind. legung gelangen. Deshalb erklärt der Entwurf die Mäkler für ver- | Ermäßigungen der Abgaben für die ganze deutsche Rheinstrecke pflichtet, die Urkunden aufzubewahren und im Falle der Vorlegung | sind durch eine Vereinbarung vom 17. Mai 1851 über den durch die des Tagebuches mit diesem vorzulegen. Verordnung vom 21. Juli 1551 (Ges.-Samml. S. 520) in Verbindung mit der Bekanntmachung von 9. Mai 1852 (Ges.-Samml. S. 289)

i ths 4 Naubi ; icirten Tarif d ine Verei 9 De - 1260 _ Der vom Finanz-Minister in Verbindung mit dem publicirten Tarif durch eine Vereinbarung vom 12. Dezember 1500

Ministex der auswärtigen Angelegenheiten überreichte Ent - ( r S wurf eines Geseßes wegen Aufhebung der Rheinschiff- S O (Ge San fahrts-Abgaben hat folgenden Wortlaut: ! Be

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. \. w. verordnen, mit Zustimmung der beiden Säuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

if und durch die Uebereinkunft vom 12. Ok

Abgaben auf dem Rheine, soweit sie bisher für Rechnung von Preu- Ladungen Anspru

/ , ck Hitaachithr-T arif B f Frankreich hat das Rheinoctroi für die Strecke zwischen der Laut E fen erfolgt iste und uva E epsammtung Seite 71) T Ae und Straßburg bereits ganz aufgehoben und durch den Art. 16 deè F des Zolles von der Ladung Qusaß-Artikel XVI. und XVI1I. zu der Handelsvertrages mit den Niederlanden vom 31. Dezember 1591| J e (Ges.-Samml. von 1852 S. 147) ist den zollvereinsländischen Schiffen F

völlig eingestellt. und deren Ladungen die, Befreiung von dem conventionsmäßige! Rheinzolle, der Recognitionsgebühr und dem droit fixe zugesiche! F

A j 2 a Z [ Unser Finanz-Minister wit mit der Ausführung dieses Gesebes worden, nachdem die Erhebung der Schifffahrts - Abgaben den na

Uebereinkunft vom 31. März 1831 (Geseßsammlung von 1845 Seite 587)

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beauftragt. Rheine bereits durch das Geseß vom 8. August 1850 (preuß. Land N

Denkschrift Archiv de 1850 S. 413) eingestellt war.

io i Es läßt sich hiernach nicht verkennen , daß die Schifffahrts - AL|

zu dem Entwurfe eines Geseßes wegen Aufhebung der gaben auf dem Rheine im Laufe der Zeit sehr beträchtlich ermößis | ie Sebi Rheine i ; 7 e S ._| worden sind; dessenungeachle gereichen sie noch immer dem Schi Die Schifffahrt auf dem Rheine is seit den ältesten Zeiten mit fahrtsverkehr sowohl an fich , als auch wegen der von der Erhebun M

érst durch die in Folge des Lüneviller Frieden® abgeschlossene Octroi- | Und Kontrole untrennbaren Weiterungen zur Belästigung, und ihre ga L

daduen qu Len Menn es Rheines mit diesen gerechtfertigt. Es is dal , die Art. 108 und folg. der Wiener Kongreßakle vom 97 hn | M 4 und zwar mit Bayern durch den A (f 1815 herbeigeführt. Zur Herbeiführung cines erträglicheren SUEddes des Vertrages vom 22. M d. I. 1 _mit Baden durch den Ar. “M

Eta Le 2H: eas A ndes | des Vertrages vom 17. August d. J. und mit Großherzogthu" innerhalb des nieder ändischen Gebietes bedurfte es jedoch weiterer Hessen dur den Art, 12 des Vertrages vom 3. September d. T i

Rheinschifffahrts-Akte ( cs.-Samml. S. 71) führten. verabredet, daß die Erhebung der Rheinschifffahrts - Abgaben völli E

Rheinschifffahrts-Abgaben. Zöllen belegt gewesen. Eine allgemeine Regelung dieser Zölle wurde

Convention vom 1. Oktober 1804, durch die - erabredungen im liche Beseitigung erscheint;zumal mit Rücksicht aufdie Konkurrenz der

Art. 5 des Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 und dur

Verhandlungen , welche endlich zu der Uebereinkunft vom 31. März 1831 Danach sollte in den Niederlanden an die Stelle der bisherigen eingestellt werden soll, wobei durch die erstgedachten beiden

Dur@gangs-Abgaben ein sogenanntes droit fixe treten, während an träge als Zeitpunkt der Ausführung der 1. Fe 1867 A

Scifffahrts-Abgaben für die gan e \chiffbare Rheinstrecke Art. 14 Uu. f. der Uran ein S er ati s j

über den mit dem Geseße vom 26. Februar 1561 (Ges.-Sammlunz |

bi : (C nl. von 1865 S. 544) über den derselben bei F gefügten Tarif herbeigeführt. Auf diese und die überhaupt bestehenden F Erleichterungen haben nach dem Art. 14 des Vertrages vom 31. Dezember F 1852 (Ges.-Samml. von 1852 S. 145) und den Artikel 1 und 6 de F a Schifffahrts-Vertrages® vom 2. August 1862 (Ges.-Samml. von 186 F Vom 1. Januar 1867 ab wird die Erhebung der Schifffahrts- S. 450) auch die niederländischen und französischen Schiffe und deren f

zeichnei worden ist, während man sih Großherzoglich hessischer Sit von den Swiffsgefäßen (An- verpflichtet hat, die Erhebung der Rheinschifffahrts-Abgaben von dels

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völlTage an ig_ einzustellen, von welchem in den übrigen deutschen de8Uferstaaten Rheins die leiche Maßregel zur Ausführung eat Statistische Nachrichken. wird. Jür reußen ge t hieraus die Verpflichtung hervor, Von Dr. O. bner’'s statistisher Tafel aller Länder die Rheinschifffahrts - Abgaben auf der ihm angehörigen Rhein- | der Erde is so eben im Verlage der F. Bosell ischen Buchhand- strecke, also au auf ore welche bisher Nassau zu- lung zu Franffurt a. M. die 15te veränderte Auflage der deutschen stand, vom 1. Januar 1867 ab aufzuheben. Ju Betreff der bisherigen | Ausgabe für 1866—1867 (Preis 5 Sgr.) erschienen. Die allgemeine nassauischen Strecke werden die erforderlichen Anordnungen wegen Verbreitung dieses statistischen Werkes seit einer Reihe von Jahren Einstellung der Erhebung besonders ergehen. Zur Beseitigung der- hat die Brauchbarkeit desselben #0 unbedingk festgestellt, daß in dieser jenigen Erhebungen j welche bisher für Rechnung Preußens erfolgt | Beziehung jede Empfehlung überflüssig sein dürfte. Wir wollen nur sind, ist dagegen das anliegende Geseb entworfen worden. daran erinnern, daß diese Tafel die neuesten, zuverlässigen, meist Im Jahre 1865 sind für die preußische Staatskasse aufgekommen : offiziellen Zahlen enthält Über Größe, Regierungsform, Staatsober- an RecognitionsgebÜhr 123,956 Thlr., haupt, Bevölkerung; Ausgaben, Schulden, Papiergeld und Banknoten- » Rheinzoll u, 45/488 » umlauf, stehendes Heer, riegs- und Handelsflotte, Ein- und Aus- Inzwischen ist vom 1. Januar 1866 eine Ermäßigung eingetreten. | fuhr, Zolleinnahmen y Haupterzeugnisse;, Münze und deren Silber- Hätte dieselbe hon im Jahre 1865 bestanden, so würde aufgekom- | werth, Gewicht, Ellenmaß, Hohlmaß für Wein und Getreide, Eisen- men sein: bahnen, Telegraphen, Hauptstädte und die wichtigsten Orte aller Länder an Recognitionsgebühr 83,430 Thlr., der Erde. » Rheinzoll .…..-.-.------ dave 43/056 » Wien, 10. November. Der Stand der gesammten österrei- Nach dem Verkehr 1m Jahre 1865 berechnet , würde si somit chischen Staatsschuld mit Ende Juni 1866 liegt in einem von dur die Beseitigung der Rheinschifffahrts - Abgaben ein Ausfall von | der »Kommission zur Kontrolle der Staats\chuld« verfaßten Ausweise jährlich i 126/486 Thlr. vor. Demnach_ belief si die Höhe der gesammten Staatsschuld zu herausstellen. Ende Juni l. J. auf 2,766,914,842 Fl. 4 Kr. Verglichen mit dem Stande der gesammten Staatsschuld zu Ende Dezember 1865, wo derselbe 2,532, 83,148 Fl. 68 Kr. betrug / ergibt sih eine Vermehrung der Staatsschuld um 234,831,693 Fl. 36 Kr.

Das Amtsblatt des Königlichen Post-Departements (Nr. 43 vom 10. November) enthält folgende General-Verfügungen : vom 6. November: Die Postverbindung mit Konstantinopel betref- fend vom 7. November: Taxirung der Korrespondenz nach Vene- Gewerbe: und Handels-Nachrichten. tien vom 8. November: Ausfall der Land-Briefbestellung am Buß- i i E tage und am Himmelfahrtstage. _ Von der Eider, 11. November, wird gemeldet daß die bei dem

: Viehtransport von Tönning nach London {eit dem Ausbruch der Rin-

_ i i N 20. vor. und 3. d. Mts.) des derpest in England im ersteren Orte zur Anwendung gebrachten Qua- e Da Abg a, Os De. und San pels- ‘rantainemaßregeln [laut Verfügung der \cchleswwigschen Regierung nun- Geseßgebung und Verwaltung enthalten u. A. folgende Cirku- mehr außer Wirksamkeit treten. u A lar- Verfügungen des Königlichen Finanz-Ministeriums, 1) die | München, 11. November. Die Anfertigung der unverzinslichen Zusendung erledigter Anmeldungen über ausgeführten Branntwein an Kassascheine dieselben werden in Frankfurt gedruckt hat sid die betreffenden Hauptämter betreffend, vom 26. Juli 1866; 2) die meyas verzögert, is nun aber nahezu beendet, namentli bezügli Beamtenqualität der Chausseegelderheber auf nicht fisalischen Chausseen | 50-Guldenscheine. Mit der Ausgabe derselben soll deshalb au betreffend, vom 20. Juli 1566; 3) die Behandlung der für Rechnung | binnen 14 Tagen begonnen werden. Außer 50-Guldenscheinen gelangen von Centralfonds erfolgenden Zahlungen betreffend, vom 3. Oftober bekanntlich auch 5- und 2-Guldenscheine zur Ausgabe. N 1866; 4) die Tarifirung der wollenen Waaren betreffend, vom 17ten Wien, 13. November. Anläßlich des Ausbruches der Rinder- September 1866, und eine Cirkular-Verfügun: ‘der Königlichen Mini- pest im Warschauer; Augustower und Lubliner Gouvernement des sierien der Finanzen und für Handel 2c. Me édingungen zu Entre- S S O O R Verbreitung daselbst hat K undhe is A 2 , 2A Ô g i Ce I : d E P j - L / N l ) L 4 32 prise-Kontrakten Uber öffentliche Bauten betreffend, vom 26. Mai 186 “standes des heimischen Hornviches bestimmt gefunden, die seither _ge- ® atteten Erleichterungen des Verkehrs wieder aufzuheben und den Ein- E E me D u E q o r Z z y menden rohen Handelsartikel aus Polen in das dor ige Verwaltungs- Kunst- und wissenschaftliche Nacbricbten. gebiet bis zum Erle E R E » A “Gyr 4 Aachener Regierungs- us Anlaß der in Nieder-Oesterreich DLOmeln/ ähren, Galizien, Sine Gurte Peovember) über den Bau der rb 98- | Ungarn und Siebenbürgen herrschenden Rinderp es Pa den, den A ate Tis technischen Schule in Aachen ent- K. K. Statthaltere? für Tyrol und Vorarlberg veranlaßt gefunden, den nehmen wir zur Vervollständigung unserer früheren Mittheilungen Eintrieb des Großhornyviche® und der Schafe, dann die Einfuhr von über diesen Gegenstand nachstehende Notizen: In Folge der günsti- rohem Fleische/ von Eingeweiden der Rinder, Lee frischen Rinds- Witterung, wie sie der Oktober gebradt , war es ermöóg- fnochen;, Butter / ungeschmolzenem Unschlitt Häuten, Hörnern und I A l der polytechnischen Schule derart zu betreiben, daß Klauen aus den genannten Ländern nach Tyrol und Vorarlberg bis nicht nur das für dieses Jahr gestellte Ziel erreicht wurde, sondern auf Weiteres zu verbieten. auch noch ansehnliche Mehrarbeiten, die ursprünglich dem NGO Agenten Baujahr zugedacht ara E Bus elk nes Beise em ae i 3 ‘verflossenen Monats die Aufstellung der 4 eisernen SâuU- h Me De gesojses und der M schmiedecisernen Träger be- Eisenbahn - und Telegraphen: Nachrichten. end ort mit dem Aufbringen dex Balkenlage begon- i : ende Bube nicht ‘nur noch in Verlaufe des Monats verlegt | «ie E 11. Neve Zmlliwen uen tage hee sondern auch derart übermauert, daß mit dem Schlusse des lehteru die Regierung in J2205 englis Ma G Anlage über 12 Mil- das ganze Gebäude, aus\{ließli{ der Hof-Front, größtentheils D Pfd. St. gekostet hat. Außerdem befinden sich noch 3141 Meilen

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id ius E na atas der ersien Sto oe Sahre nid gr Telegraphendraht 1m Verkehr, welche den verschiedenen in 4 lapsiehlt,- so find die Mauer-Arbeiten egen En die einer nad. Compagnien bren seinen, während M erwaltungstosten des und es werden nur noch einige unterirdische Arbeiten, die einer ih )- | Jahres sich auf 41,000 Pfd. St. belaufen haben. Es ist neuerdings

i Finwi des Zrostes entzogen bleiben, ausge ührt. l ih a! t. bi \ } ist ne n g der Y a jedoch wels im nächsten e zur I EY A N d daß die Regierung ihre Linien einer Pri- Verwendung kommer sollen, wird uen N gen e n in o N Nee 11. November. In Betreff der \üdseceländischen um im folgenden Ir werden. Ein ert at Ueberblick über die EisenbahnangelegenßE haben jebi, den N soge, A der bis zum Schlusse dieses Baujahres ausgeführten Arbeiten und Lieferungen N A den L ier ay Junern abgeschickt, w e N 5 A e Def B R Se 07000 R R ausgesprochen wird, der Minister e vorerst dem Herrn Kröhnke 35 e l eeuß Kalk ‘irca 400 Schachtruthen Sand. Angeliefert, die nachgesuchte verlängerte E ur Ausführung S R aebeit@ 25 verseßt wurden: Stenzelberger und Niedermendiger bewilligen, N wenn lu e f A d, Sa rän vin E eO , 5 : .. Steine 19,200 Kubikfuß, Weibern reichen sollte, dann im In eresse der ta A n J Wi a A - Seits. 8670 Kubikfuß, Zemme 99,370 Kubikfuß Angeliefert weitiger Ertheilung der Konzession zur Anlage einer südseeländi)chen Tuffsteine 1500 Kubikfuß, amme Kubikfuß An Balken- und Eisenbahn die Bedingung zur Geltung kommen lassen, daß die anzu- und bearbeitet, Angern 2 liefert und zusammengezimmert legende südseeländi\che Eisenbahn nicht auf Seeland beschränkt PIEve, Thürzargenhölzer h; an r ur Verklammerung der Hau- sondern daß dieselbe über die Inseln hinaus weiter fortgeseßt wird. steine 6419 Pfd. / an Gießblei zum Vergießen der Klammern 2c. 9302 Pfd.; an Schmiedeeisen zu Ankern 2c. 3649 Pfd.; an Gußeisen auf Säulen verarbeitet 44,767 Pfd. und endlich an \chmicdeeisernen

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Trägern 2c. circa 15/470