1866 / 278 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4038

Nr. 504 bis 510; 521 bis 555; 632 bis 641; 652 bis 656; 669 670,

{

702, 722 bis 728; 747, 748, 769 bis 781, 800 |

bis 802, 811 bis 817, 826, 827, 829. bis 1000, 1001 bis 1036,

1038 bis 1055.

7150 bis 7164, 7197 bis 7201, 7227, 7228, 7230 bis 7243; 7294 | bis 7258, 7291 bis 7295, 7424 bis 7473, (475 bis 75241 T7619, | 7989 bis |

7616, 7925 bis 7930, 7958 bis 7969, 7979 bis 7981, |

O0! 2008 bis 8029, 8032 bis 8044 8084 bis 8103, 8114 bis

8262, 8265 Aa 8321 bis 8325,

8366, 8386, 8421 big |

Sis L290) 8626 bis 8536, 8603, 8609 bis 8642, 8650 bis 8666. Königsberg , den 10. November 166. I Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südhbahn-Gesellschaft.

v. Salkwedell.

Rechte - Odex-Ufer - Eisenbahn. Zweite Einzahlung auf die i: Stamm-Actien :

Der fortschreitende Bau und der bereits in großer Ausdehnung erfolgte Grunderwerb machen eine zweite Einzahlung auf die gezeichneten Stamm-Actien erforderlich und ijt dieselbe auf

Zehn Thaler vom Hundert beschlossen worden. : E | s "Nach Maßgabe der Bestimmung des §. 14 des Gesellschaft-Statuts fordern wir daher die Herren Stamm-Actien-Zeichner hierdurch auf: die zweite Einzahlung mit zehn Prozent des Zeichnungsbetrage®; jedoch unter Abzug von L fünf rozent Zinsen auf die erste Rale/, vom Tage der früheren Einzahlung ab gerechnet, in der Zeit von bis 15. Januar 1586/7 und zwar: , ; in Breslau bei unserer Hauptkasse, l » » » den Herren Ruffer u. Co, Blücherplaß Nr. 17, in Berlin bei der Hyp otheken-, Kredit- und Bankanstalt: Hermann Henckel, Wilhelmösstraße Nr. 62) während der gewöhnlichen Gejschäftsjtunden zu leisten.

Die genannten Zahlstellen sind ermächtigt, in unserem Namen auf dem vorzulegenden E über die erste Einzahlung

über die zweite Rate zu quitüiren O a der Folgen etwaiger nicht pünktlicher Einzahlung Ver- weisen wir schließlich auf die Bestimmungen des §. 16 unseres Gesell- \chafts-Statuts. E

Breslau, den 10, November 1866.

Dit TecTron Au C He L » E j der Oppeln-Taruowißer Eiseubahn-Gesellschaft. Hugo Fürst zuHohenlohe. Herzog von Ujest. von Muschwiß. von Ruffer. Paul Biebrach. Carl Ertel. Hermann Henckel. Schriell.

8350 bis 8354, 8362 bis

[4257]

-

[4009]

Bekanntmachung j M die Actionairs der

Leipzig-Dresdner Se ie fünfte Einzahlung

auf neue Stammactien betreffend.

Nach Maßgabe der bezüglichen statutarischen Bestimmungen wird

hierdurch auf das Kapital der zu emittirenden 25,000 Stück neuen Stammactien die L j fünfte Einzahlung j i dergestalt ausgeschrieben, daß auf jede neue Stammactie anderweit zehn Thaler, jedoch mit Abzug von 122 Neugroschen, als 5 pCt. Zinsen von 50 Thalern der ersten bis vierten Einzahlung für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember 1866, also nur Neun Thaler siebzehn und einhalb Neugroschen bei Vermeidung einer Conventionalstrafe von 10 pCt. der Einzahlungs8- summe, in der Zeit vom | 1. Dezember bis 31, Dezember 1866 e

an unsere Hauptkasse allhier, während der Stunden von 9—12 Uhr Vor- und 3— 6 Uhr Nachmittags unter gleichzeitigem Umtausch des Interimss\cheines Nr. IV. gegen den neuen Interimsschein Nr. V. zu leisten sind. 6

N Die Rückgabe der Juterimsscheine Nr. 1V. hat unter Beifügung eines nach der Nummerfolge geordneten Verzeichnisses derselben zu geschehen, die Einzahlung selbs aber in allen Fällen Seiten der Jnter- essenten oder durch deren Beauftragte persönlich zu erfolgen, so daß etwaige Zusendungen von Geldern oder Interimsscheinen un- bedingt zurückgewiesen werden müßten.

Leipzig, den 27. Oktober 1866. : Leipzig-Dresdner Eiscnbahn-Compagnie. Dr. Einert, Vorsipender. C. A. Geßler, Bevollmächtigter.

8218, 8221 bis 8230, 8253 bis |

s |

| | | | |

8495, 8428 bis 8447, 8449 bis 8461, 8463 |

[4255] - : 17 Tp f +5 E i R Berün - Neuendoxfer Actien -Splunerel. Die Actionaire der Berlin-Neuendorfer Actien-Spinnerei Werden hiermit aufgefordert, L Lig

die fünfte Einzahiung ;

mit Zehn Prozent oder 2G& Thlr. pro Nette

bis zum Aé,. Eee d. Je un die sechste, zugleich leßte Einzahlung, i mit fünfundzwanzig Prozeut oder 50 Thlr. pro Actie bis zum %. J1nuar 1867 _ ;

unter Einreichung ihrer Quittungsbogen bei der Kasse der Berliner Hand-le-Gesellschaft hier, Französische Straße 42, in den Vor:

" mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr zu leisten.

Gartenstraße Nr. 22a., |

Bei der leßten Einzahlung von 50 Thlr. pro Actie werden die per 832. Dezemver e. fälligen Zinsen auf die bisSherigen Einzahlungen à 5 pCt. mit S Tylr. 19 Sgr. in Anrechnung ge: bracht; es beträgt dieselbe daher ;

nur 44 Thlr. 89. Sgr. pro Actie. Berlin, den 12. November 1866. Der Auffichtsrath 4 / der Bevlia:-Neuendorfer Actien: Spinnerei. Wilh. Conrad, Vorsißender.

Verschiedene Bekaunturachungeu.

BekannutmaMil q...

Die Kreis-Wundarztkstelle des Kreises Goldapp mit dem Wohnsiße in dem mit einer Apotheke versehenen Kirchdorfe Szittkehmen ist er: ledigt. Qualifizirte Bewerber werden hiermit aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines selbst geschriebenen Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns zu melden,

Gumbinnen, den 3. November 1866. j

Königliche Regierung. Abtheilung des Junern.

[4271] Kommunal-Baumeister-Stelle.

Die mit einem fixirten Diensteinkommen von 800 Thlr, verbun- dene Kreis-Kommunal - Baumcister-Stelle des Kreises Saarburg if vakant und soll mit dem 1. Januar 1867 wieder besest werden.

Nothwendiges Erforderniß is dic Qualification als geprüfter Bau- meister nach den Bestimmungen des Regulativs vom 158. März 1559.

Bewerbungsgesuche, denen die erforderlichen Zeugnisse beigefügt sein inüssen, sind bis spätestens den 1. Dezeinber d. J. portofrei an den Unterzeichneten einzusenden.

Saarburg, den 12. November 1566.

Der Königliche Landrath. -

4259 :

| V unterm 26. Oktober 1863 hiex verstorbene Rentier Abraham

Marcus Levy hat leßtwillig verordnet : E -»daß aus seinem Nachlasse, je nach vorhandenem Zinsüberschuß, »200 Thlr. für das laufende Jahr eine arme weibliche Waise mo- »saischer Religion seiner Verwandtschaft oder derjenigen seiner zu »Wloclawek verstorbenen Frau ZJirel, geb. Geldzinsîa, bei threr »Verheirathung in der Art unterstüßt werde, daß diese 200 Thlr. »als Beitrag zur Mitgift verabfolgt werden.«

Demgemäß fordern wir Personen, die sich nach Vorstchendem zur Bewerbung um oben gedachte 200 Thlr. berechtigt "erachten, hierdur auf, bis zum 15. Dezember a. e.j, bei dem mitunterzeichneten Magnus Levy hier, Behrenstraße 33, ihre Ansprüche shriftlich an- zumelden , unter Beibringung glaubhafter Zeugnisse , Über religiösen und moralischen Wandel , sowie über ihre Verwandtschaft und Be dürftigfkeit.

Berlin, im November 1866. - id

Die Testaments-Exckutoren des A. M. Levy’schen Nachlasses.

Magnus Levy. Simon Deutsch. M. J. Levy.

Warschau-Wiener Eisenba5n. Einnahme pro Oktober 1866. Vorläufige Ermittelung. Aus dem Personen-Verkehr 64/558 SR. 745 K. Aus dem Güter-Verkehr 116,496 » 465 » 343 ) Verschiedene Einnahmen 15/424 » 84} » 6/866 » 96 Summa 196/480 SR. 0525 K. 155,094 SR. Mithin pro 1866 mehr 41,385 SN. 5:

[4256] 1865. Definitive Feststell. 57,884 SR. 485 K. 90,343 » 255

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7 Einnahme vom 1. Januar bis ult. Oftober 1866: 1,738,104 SR. 9 1865: 1,618,051 »

Mithin pro 1866 mehr 120,053 SR.

Warschau-Bromberger Eisenbahu. Einnahme pro Oktober 1866. 1869.

| Vorläufige Ermittelung. Definitive Feststell.

Aus dem Personen - Verkehr 16,367 SR. 504 Kp. 13,589 SR.85 KP. Aus dem Güter-Verkehr 20/202 & 01 » 20/832 » 02 * Verschiedene Einnahmen ee » O » V » 20 Summa 54,214 SR.80:Kp. 51,4139 SR. 72 Kp.

Mithin pro 1866 mehr 2,775 » 085 *

Einnahme vom 1. Januar bis ult. Oktober 1866: 384072 » 295 ® 1865: 362,284 » 925

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Mithin pro 1866 mehr 21,787 SR. 37 Kp. Warschau, den 10. November 1866. Direktion der Warschau- Wiener und Bromberger Eisenbahn.

Das Abonnement beträgt: f Thir. j für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie __ehne Preis - Eryöshung.

Königlich Preuftischer

(B) Sm: E fl A V S 7A 9 S f V h G2 s U Z A è é B21 T E E Ae

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.)

M 278.

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Se. Majeïtät der König haben WU‘llerguáädigst geruht:

Dem Wirklichen Geheimen Rath von Savigny das Kreuz

Cn a des Königlichen Haus-Ordens von ohenzollern ;

Allerhöchstihrem Leibarzt, dem General-Stab8arzt der Armee und O des Militair - Medizinal - Wesens, Geheimen Ober-Medizinal -Rath De. Grimm den Stern zum Kreuz der Comthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ;

dem Wirklichen Geheimen Rath und Unter-Staats-Secretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, von Thile, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub ;

dem Geheimen Kabinets-Rath von Mühler den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub am ris Bande mit schwarzer Einfassung, und

Allerhöchstihrem A - Secretair , dem Geheimen Hofrath Bork, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse am weißen Bande mit schwarzer Einfassung

zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1866 be- treffend die Aufnahme von Pensionairen aus den neuen Landestheilen in das Kadetten-Corps.

Ich bestimme auf den beifolgenden Bericht der General-

Inspection des Militair-Erziehungs- und BildungS8wesens vom _

19. Oktober c. hierdurch , daß Söhne von Staatsangehörigen aus denjenigen Landestheilen , welche durch das Gesez vom 20. September d. J. der preußischen Monarchie einverleibt wor- den sind, bei ihrer Aufnahme als Pensionaire in das Aeu Corps fortan nicht mehr als Ausländer zu behandeln sind, sondern daß für dieselben nur die für Juländer festge)eßte Pension zu entrichten ist. Jch beauftrage das Kriegs - Mi- nisterium, das weiter Erforderliche zu veranlassen und die General - Jnspection des Militair - Erziehungs8- und Bildungs®- wesens zu bescheiden. Berliu, den 27. Oktober 1866.

ZWilhelur.

von Roon. An das Kriegs-Ministerium.

Allerhöchster Erlaß vom 1. November 1866 betreffend die Aufnahme von Zöglingen der ehe- maligen hannoverschen und kurhessischen Ka-

detten-Tnstitute in das Kadetten-Corps.

Auf den hier beifolgenden Bericht - des Generals der Jn- anterie von Peuer vom 12. v. Mts. bestimme Jh hier- ur, daß bei der Aufnahme der vorhandenen Zöglinge der themaligen hannoverschen und kurbessischen Kadetten - Jnftitute

Berlin, Freitag, den 16. November, Abends

PURLT t i T T ZTE I ADAE

1866.

C TUE 4 I TO L: - Wtr D A T Mist E A A D: (M AIPTA S A T A D B E D F IRE E E P A EUES E S:

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in das diesseitige Kadetten-Corps dieselben Zahlungsbedingungen maßgebend bleiben sollen, wie solche seither für diese Zöglinge in jenen Instituten bestanden haben, und daß, ws die respek- tiven Beträge in einzelnen Fällen die ent pre E diesseitigen Säge an Pensionen respektive Erziehungsbeiträgen übersteigen sollten, nur die leßteren zu entrichten sind. Denjenigen hessi- schen Kadetten , welche bisher ganze Freistellen inne hatten, sind dergleichen auch im hiesigen Kadetten-Corps zu gewähren. Der hierdurch- entstehende Einnahme - Ausfall ist aus den Etatsmit- teln des Kadetten-Corps extraordinair zu decken.

Das Kriegs - Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 1. November 1866. IG ilhelm.

von Roon, An das Kriegs-Ministerium.

Mriniscerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Gruben- und N Wilhelm Koner-

mann und dem Herrn Anton Stute zu Julianenhütte im Regierungs-Bezirk Arnsberg, ist unter dem 13. November 1866 ein Patent

auf eine als neu und eigenthümlich erkannte Vorrich- tung zum Hauen von Feilen

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Bei der Telegraphen-Station zu Bernburg ist am 14ten d. Mts. der volle Tagesdienst (cfr. §. 4 der Telegraphen-Ord- nung für die Korrespondenz im Deutsch - Oesterreichischen Tele- S eingeführt worden. P ICTIG exlin, den 15. November 1866, '

Königliche TelegraÞphen-Direction. j lsas}er. :

Kriegs - Ministerium.

Verfügung vom 8. November 1866 betreffend die Einstellung von einjährigen Freiwilligen aus den neuen Landestheilen.

In Rücksicht darauf, daß es vielen der Militairpflichtigen in den neuen Landestheilen , denen die Berechtigung zum ein-

jährigen Dienst zuerkannt wird , erwünscht sein mag , ihrer