1866 / 280 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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öchsten Erlaß vom 5. November 1866, r den O A erweiterte Wirksamkeit des Neuen

landschaftlichen Kredit - Vereins für die Provinz

Posen; unter j i

» H ivilegium wegen Ausfertigung auf den Jn 2E BATeE rrgbender Greis ck Obligationen des Neiden-

burger Kreises im Betrage von 60,000 Thalern. Vom 1. Oktober 1866.

i n 19. November 1866. eki tCCotéir der Gesez-Sammlung.

Das 59. Stück der Geseß - Sammlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter dnun Verordnung wegen Aufhebung der Verordn a U 2, Juli 1266 , betreffend die Einstellung des

Civilprozeßverfahrens gegen Militairpersonen. Vom 9. November 1866; unter : C S

» 6452. das Privilegium wegen Kreirung einer 1I. mo auf jeden Inhaber lautender Obligationen für dle Stadt N Regierungsbezirks Potsdam, zum Betrage von 30,000 Thalern. Vom 15. Ofkto- ber 1866, und unter L

» 6453. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Ge- nehmigung der unter der Firma: S A Hypotheten - Actienbank« mit dem Siße zu A D errichteten Actiengesellschaft. Vom 21. Oktober j

in, den 20. November 15866. L der Geseß-Sammlung.

HDber- Commando der Marine.

Q hier eingegangener telegraphischer Meldung ist S. M. H linonaion lige am 16. d. Mis. in Malta ange- fommen; an Bord befindet ih Alles wohl.

in, den 19. November 1866. ; M Setten des Ober-Kommandos der Marine.

Der Chef des Stabes. Heldt, Capitain zur See.

Tages-Ordnung für die Vorberathung im Abgeordnetenhause am Mittwoch, den 21. November 1866, Vormittags 10 Uhr. t Entwurf des G97 P E für das Jahr 1867. A. Allgemeine Gesichtspunkte. B. Spezial - Berathung : 1) Zuschuß zur Rente des Kron- fideikommißfonds. 2) Oeffentliche Schuld. 3) Herrenhaus. 4) Haus der Abgeordneten. 5) Büreau des Staats-Ministeriums.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister des Königlichen Hauses , Freiherr von Schleiniß,

E Se. Excellenz der Staats- und Minister des Junern, Graf burg, von Leßlingen. 9

S Der Wirklike Gebeime Ober-Regierungs-Rath und Ministe-

rial-Direktor Mac Lean von Coblenz.

Allerhöchster Erlaß vom 9. November 1866 die Erhebung eines fünften Simpels Grund-, Gebäude- und Gewerbsteuer betreffend.

Auf den Bericht vom 9. d. M. bestimme Jch, daß im Be- zirke dea vormaligen Herzogthums Nassau für das Jahr 1866 behufs Erhaltung der Dn ci des ad E ein fünftes

impel direkter Steuern erhoben wird. 7 O Erlaß i} durch das Verordnungsblatt für Nassau ZUr I ai ai iris zu N,

‘li . November i:

N (gez.) (L. S.) Wilhelm.

(gez.) von der Heydt.

Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß a daß die angeordnete Erhebung eines Simpels Grund-, S und Gewerbsteuer am 3. De-

ber d. J. stattfinden soll. E Die Drei tb AIUGA haben die Erhebung nah der von dem Finanz-Collegium M d Instruction den bestehenden Vorschriften gemäß zu besorgen. i

Wiesbaten, den 15. November 1866. A

Das Königliche Staats - Ministerium hierselbst. In Auftrag. Hergenhahn.

rechtskräfti : na Sr. Masefiát des Königs zu unterbreiten, #0 weit nicht die Ausübung des Begnadigung8rechts in Beziehung auf einzelne Arten von Sachen bestimmten Behörden übertragen ist oder ferner übertragen werden wird.

Verurtheilten fönnen

Bekanntmachung. L Nachstehenden Erlaß des Herrn Justiz-Ministers,

betreffend das Verfahren mit Begnadigungsge- suchen:

Ueber die geschäftliche Behandlung der Begnadigungs8gesuche

ersonen, welche von den Civilgerichten der vormaligen Si Stadi T a. M. strafrechtlich verurtheilt sind, wird Folgendes bestimmt:

ç. 1. im gänzlichen oder theilweisen Erlaß oder um Um- l recbtötbäfte s Pa Strafen sind der Allerhöchsten

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i digungsgesuche der auf freiem Fuße befindlichen R Ms unmittelbar bei des Königs

jestät oder bei der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Frank. N an werden. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft haben derartige Gesuche dem E zu übersenden,

Wenn auf ein unmittelbar bei des Königs Majestät ange- brachtes R bei Zufertigung desselben an den Ober-Staatsanwalt, der Justiz-Minister Bericht erfordert, so hat der Ober-Staatsanwalt sich gutachtli zu äußern, unter Beifügung der Untersuchungsakten , eines zur Vorlegung bei des Königs Majestät geeigneten , eine kurze Darstellung des Sa verhältnisses und die Worte der die Verurtheilung. be( ründenden strafrechtlichen Bestimmungen enthaltenden ActenauS8zuges und einer beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Urtheuls.

Wird bei Zufertigung eines unmittelbar bei des Königs Majestät angebrachten Begnadigungs8gesuchs ein Bericht von dem Ober-Staat8anwalt nicht erfordert, so hat derselbe von Amt8wegen zu prüfen , ob sich der Fall zur Befürwortung T Begnadigungsgesuches eignet. Eutscheidet sich der Ober-Staats- anwalt für eine solche Befürwortung , so i} zu verfahren, als ob Bericht erfordert wäre.

. hierdurch erfolge. 5

langen zu lassen.

D des Y G

Sicherheits - Anstalten

Den.

wie im §. 3 alinea 1 angegeben, andernfalls nah Y. 4 zu verfahren. §. 6

hörde ertheilt über derartige Gesuche besondere Einlieferungs§|cheine. G / : Wegen des Einflusses eines angebrachten Begnadigungs-

stehenden Borschriften.

u liefern. zu lief s

Verfügung des Staatsanwalt zu erfolgen. E Berlin , den 12. November 1866. Der Justiz-Minister. (gez.) Eden He bringe ih hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. E rankfurt a. M., den 15. November 1866. Der Königliche Civil - Kommissarius.

vdt, Halbey.

Landrath von Madai.

e feu sich nd fur v j Befürwortung, so ist dem Gesuchsteller zu erössnen, daß F E ett auf Befehl E Majestät des Königs an den Justiz i Minister und von diesem an den Ober-Staatsanwalt zur Prü- F fung übersandt, von dem leßteren jedoch keine Veranlassung zur L Befürwortung des Gesuchs gefunden worden sei, wesShalb die E ablehnende Bescheidung auf Grund Allerhöchster Ermächtigung \

t das Gesuch bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wor: F den 7 bat der UeHStatS patt dasselbe ohne Bericht direk! ] an den Geheimen Kabinets-Rath Sr. Majestät des Königs ge- |

Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen F

Begnadigungsgesuche der in den öffentlichen Straf- und F L pungegel betnbliwen Gefangenen sind von der | Direction der Anstalt an den Ober - Staatsanwalt zu übersen- F Wird ein solches Gesuch von der Direction oder dem | Ober-Staatsanwalt für berücksichtigungswerth gehalten, so ist F

Die von Privatpersonen an des Königs Majestät geric- F teten und bei der Post zur Beförderung abgegebenen _Begnadk- l gung8gesuche sind zu frankiren, auch ist auf der Vorderseite | des Couverts der Name des Absenders anzugeben. Die Postbe- F

SHesuches auf die Strasvollstreckung verbleibt es bei den be F N "E die Absendung des Gesuches 1]! durch Vorlegung des Posteinlieferungsscheines der Nachwel® |

F. 8. O E |

Die Theilung der Strafvollstreckung (terminliche Abbüßung)

ist fortan nicht mehr als ein Begnadigungsakt zu behandeln. | Die Enkscheidung über desfallsige Gesuche hat bis auf weiter! | Lustiz - Ministers von dem Königlichen Ober |

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. November. Se. Majestät

der König begeben Sih am Mittwoch den 21. mit Extrazug nah Potsdam, und fahren von dort mit Gefolge über Magde- burg und Halberstadt nah Blankenburg, wo den 22. und 23. S Am 24. kehren Se. Majestät nach Berlin urÚcck. A Zum 15. und 16. d. M. war die Abhaltung der König- lichen Hofjagden in der Colbiß-Leßlingener Haide Aller- höchst befohlen und die Bewohner von Leßlingen hatten es fich angelegen sein lassen, Se. Majestät den König würdig zu empfangen. Am Schlagbaum des Forstbegangs Theerhütte stand die erste, mit preußischen Fähnlein geschmücte Ehrenpforte, Letlingen felbst hatte geflaggt und illuminirt, beim Eingang in die nach dem Königlichen Jagdschloß führende Straße war das zweite Ehrenportal aufgeführt. Unter dem Hurrah der Bevölkerung und den Klängen des Preußenliedes zog Se. Ma- jestät in das Jagdschloß ein. Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Karl, Albrecht, Friedrich Karl, Albrecht Sohn, der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin , Erbprinz von Anhalt- Dessau, Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Prinz Moriß von Nassau, Hoheiten, Fürst Radziwill, die Herzöge von Ratibor und Ujest Durchlaucht, Graf Otto zu Stolberg - Wernigerode Feldmarschall Graf Wrangel, die Ober - Jägermeister Graf von der Asseburg, Graf zu Stolberg und von Arnim, die Minister Freiherr von Schleiniß, Graf zu Eulenburg, Graf Ivenplik, der kommandirende General von Alvensleben , Gene- ral -Lieutengut von Fransecky, der Ober-Präsident von Wihß- leben, der Gouverneur von Magdeburg General von Herwarth U. A. befanden si unter den eingetroffenen Gästen.

Im sogenannten Nodöbel der Oberförsterci Jävenig wurde das erste eingestellte Jagen auf Roth-, Damm- und =chwarz3- wild abgehalten. 16 Stück Rothwild, 63 Stück Dammwild u A Sauen lagen nach Beendigung des Treibens auf der Strecke. :

Nach dem Dejeuncr begab sich die hohe Jagdgesellschaft nach dem in der Oberförsterei Leblingen belegenen Dahrenstädt zu einem freien Treiben, in welchem 2 Stück Rothwild, 6 Stück Dammwild und 1 Hase erlegt wurden.

Den folgenden Tag fand zunächst eingestelltes Jagen in den Sieben Hügeln der Oberförsterei Leßlingen auf Dammwild und Sauen statt. 180 Stück der ersteren Wildgattung und 77 Sauen zierten am Schluß des Treibens die Wildstrecke. Auch in Letlingen hatte das Forst- und Jagdpersonal es versucht, den Plaß, woselbst das Frühstück eingenommen werden sollte, der Bedeutung des Tages angemessen herzurichten.

Unter laubgrünem, mit Hirschgeweihen dekorirtem Baldachin saß Se. Majestät der König, zu beiden Seiten der langen Tafel waren die alten Eichen ebenfalls mit seltenen Geweihen und Hirschköpfen verziert.

Um 1 Uhr brach die Jagdgesellshaft auf und in shnellem Tempo ging es nach dem freien Treiben am Dachsbau der Oberförsterei Planken. 1 Stück Dammuvoild und 10 Sauen waren das Resultat der mit großer Umsicht ge- leiteten Jagd. Ein freies Treiben in der \. g. Pfalz der Ober- försterei Colbiß beschloß den Tag, indem 1 Nothhirsch, 2 Stück Damnmuwwild, 5 Sauen und 1 Füchs erlegt wurden.

Am 17., Morgens 9 Uhr, reisten die hohen Gäste ab.

Wie aus St. Petersburg, den 16. d., berichtet wird, nähert sich der Aufenthalt Sr. Königlichen Hoheit des Kron- prinzen daselbst seinem Ende, da Höchstderselbe am 18. d. M. bereits abzureisen gedenkt. Se. Königliche Hoheit hat in dieser Woche viele Sehenöwürdigkeiten der Stadt in Augenschein ge- nommen, im Uebrigen aber im engsten Kreise der Kaiserlichen Familie gelebt, da die glänzenden Vermählungs-Festlichkeiten durch eine Erkältung Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Feodorowna, Gemahlin des Thronfolgers, unter- brochen wurden. Am 13. d. M. wohnte der Kronprinz an der Seite Sr. Majestät des Kaisers einer großen Parade über 43/000 Mann Garde bei, am 14. einer aiserlichen Jagd in Gatschina, auf welcher Se. Königliche Hoheit einen Wolf er- legte. Am 15. hatte eine Deputation der hier lebenden Norddeutschen die Ehre, Sr. Königlichen Hoheit eine Ergeben- heits - Adresse überreichen zu dürfen, Unter der Anzahl von Personen, welchen Höchstderselbe außerdem Audienzen gewährt hat, befanden s\ich heute der Kriegs-Minister, General-Adjutant Milutine und dessen Bruder, der Staats-Secretair für Polen. Außerdem wurde Schamyl mit seinem Sohne von Sr. König- lichen Hoheit empfangen, die von ihrem Wohnorte Kaluga aus hier eingetroffen sind, um den Vermählungs-Feierlicbkeiten bei- zuwohnen.

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eine Benachrichtigung Nordbahn ergehen lassen, wonach deren Verwaltnng mit der Direktion der Staatsbahnen sowohl im lichen Verkehrswesens, als auch im Interesse der Aktionäre ver- bunden werden soll. Regierungsrath

(H. N) Militairbeamte, schaften aufzunehmen und zu ordnen. eia wird jeßt in Cappeln

Boote« erscheinen und die erste Nummer werden.

denten ernannte Kommission / ventlow is}, besteht aus darauf Erhaltung und Befestigung der Westküste, sowie über neue Landgewinnungsarbeiten abzugeben.

wird gleichfalls in kürzester Zeit an Ein Geseß über die Regelung des Armenwesens, ein Kriegs- ktosten-Ausgleichungsgeseß und der Ausarbeitung begriffen, ten Geseßesvorlagen der Berathung des demnächst wieder zu sammentretenden Landta f

Prinzen Luitpold hat eine mehrstündige Sizung raïbes stattgefunden, in welcher mit der Berathung der an die Kammern zu bringenden Gefeßentwürfe begonnen wurde.

langer Berathung hat der Bundesrath perten-Kommission gemäß soeben beschlossen, eidgenössische Bundesarmee, Auszug und Reserve, das Wincbester- Repetirgewehr, verbessertes Senry-G

soll; der Beschluß jedoch, betreffend die Bestellung der nothwendi- gen Anzahl, 80,000 Stück, soll der am 3. November zusammen- tretenden Bundesversammlung überlassen bleiben. auf die Umänderung der vorhandenen Prélaz-Burnaud-Gewehre ward noch nichts beschlossen ,

máßig erscheint und zweitens vernimmt, hat die amerikanische New-Haven-Company , deren Vertreter Herr Chapin in Bern ist , us lichst kurzer Zeit zu 100 Fr. pr. Stück angeboten. ie der Preis noch billiger stellen. dieser neuen Anscha ung mit Munition ca. 10 Millionen r. betragen.

Regierung des Kantons hung , eidgenössische Kommissare zn dem Bekenntniß herbeigelassen, es seien in der That zwei Jesuiten P. Rothenflüh als

Kassel, 17. November. (»Kass. Ztg.«) Der General-Gou-

verneur von Werder hat seine Wohnung aus der Komman- dantur nah dem Schlosse Bellevue verlegt. des X1, Armee-Corps

¿vUue . Die Organisation ‘Corps 1st vollständig beendigt.

Der Administrator Regierungspräsident von Möller hat an die Direction der &riedrih-Wilhelms-

Interesse des cinheit-

) Mit Ausführung dieser Neuerung ist ath Wiegand beauftragt worden.

Schleswig-Holstein. Flensburg, 16. November. Seit einigen Tagen befinden \ih hierorts preußische um die sten der militairpflihtigen Mann- In Folge ausgegebenen anstatt der früheren »Angler unter dem Namen »Sclei- Sonntag ausgegeben

eitung« ein neues Wochenblatt

SchleSwig, 15. November. Die von dem Ober-Präsi- 1, deren Vorstand Graf A. Re- drei ständigen Mitgliedern, welche

angewiesen sind, ein maßgebendes Gutachten über die

SBayeru. München, 15. November. (Bayr. J.) Von :

den neuen Social - Geseßen sind das Ansässigmachungs- , das Heimaths- und das Gewerbsgesez zum Vortrage im König- lichen Staatsrathe bereift. zur Zeit den Vorberathungen im Gesammtministerium und

Die Gemeinde - Ordnung unterliegt

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den Staatsrath gelangen.

die neue Wehrverfassung sind in und werden gleih den vorgenann-

: ndtags unterbreitet werden. Der seither als Königlich hannöverischer Geschäftsträger

dahier beglaubigte Herr von Ompteda ist abgerufen worden

nd hat seine Functionen eingestellt.

17. November. (N. C) Unter dem Vorsiße des

des Staats-

Desterreich. Agram, 16. November. Die General-

Congregation des Verovizer Komitates hat einstimmig be- schlossen, dem Agramer Landtage breiten: derselbe wolle die terriktoriale Integrität verlangen und unter keinem dreieinigen Königreiches von diesem getrennt werde.

cine Repräsentation zu unter- Borwande gestatten, daß irgend ein Theil des

Die Beschlüsse des serbischen Congresses in Carlovißt

sollen dem kroatischen Landtage als Königliche Propofition vor- gelegt werden.

Schweiz. Bern, 14. November. (Köln. Ztg.) Nach dem Antrage der Ex-

daß für die ganze

ewehr, angenommen werden

In Bezug

weil dieselbe erstlih nicht zweck- auch keine Eile hat. Wie man

die ganze Lieferung in 6 Wenn ausgeführt werden fann, soll sich

abrication in der Schweiz | Im Ganzen werden die Kosten

16. November. In der Jesuiten - Affaire hat sich die Wallis auf die bundesräthliche Dro-

an Ort und Stelle zu senden,

Professor der Philosophie und

. Deléglise als Professor der Literatur am Kanton-Lyceum 1 Be angestellt, und ein dritter Jesuit, P. stehe Gleichzeitig verwahrt sich aber auch die gegen den Vorwurf, mit der Duldung und Jejuiten in ihrem Kanton die Bunde8verfassung verlegt zu haben. Y.

_Kempfen, in Brieg. Regierung Anstellung dieser

Privat - Instituts walliser

an der Spigve eines

en. Es handle sich hier nur um einzelne Jesuiten, und 98 des Grundgeseßes der Eidgenossenschaft verweigere den ejuiten die Aufnahme in die Schweiz nur als Orden und