1866 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

, Die Vertheilun

. Das Frankfurter Gese

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nehmung der Geschäfte der Staats - Anwaltschaft bei dem Rüúgegerichte wird hierdurch nichts geändert.

Der §. 6 des organischen Geseßes für die Stadt Frank- furt vom 16. September 1856 tritt außer Krast.

. Die Ernennung des Präsidenten des Appellationsgerichts,

so wie des Direktors des Stadtgerichts erfolgt in Zukunft ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum und ohne Beschränkung auf die Auswahl aus den Mitgliedern

dieser Kollegien. :

der Mitglieder des Gerichts in dessen ver- schiedene Abtheilungen liegt bei dem Appellationsgerichte dem Präsidenten, bei dem Stadtgerichte dem Direktor desselben ob. Auch bestimmt der Leßtere alljährlich den Vorsiver des JZuchtpolizeigerichts.

Der Artikel 5 des Frankfurter Geseßes über das Ver- A in Strafsachen vom 16. September 1856 i} auf- gehoben.

er Artikel 9 des Frankfurter Gesehes über das Ver-

; fahren in Strafsachen vom 16. September 1856 wird dahin

abgeändert : daß die Ernennung des Präsidenten des Assisenhofes und seines Stellvertreters für die einzelne Assisenperiode durch den Präsidenten des Appellationsgerichts aus der Zahl der von dem Justiz-Minister hierzu alljähr- lich zu designirenden Richter des Appellationsgerichts- Bezirks erfolgen soll.

vom 15. September 1856 über

die Aufnahme in die Zähl der Advokaten wird in fol-

genden Punkten abgeändert: j

1) die ständige Prüfung8behörde in Frankfurt (Y. 9), de- ren Mitglieder fortan von dem Justiz - Minister auf Vorschlag des Appellationsgerichts zu ernennen sind, hat vom 1. Januar k. J. ab auch der ersten Prüfung der sich um Aufnahme in die Zahl der Advokaten bewerbenden Personen nah Maßgabe der §§. 4 bis 6 des Gesetzes fich Zu unterziehen ; die dem Senate in diesem Geseße zugewiesenen Functio- nen, betreffend die Zulassung der Kandidaten zur ersten Prüfung und die Anordnung wegen deren zwwoeiterer Ausbildung, werden dem Appellations8gerichte hierdurch Übertragen. Dasselbe hat nach genügender Ablegung

der zweiten Prüfung wegen Aufnahme des Kandidaten -

unter die Jahl der Advokaten an den Justiz-Minister zu berichten. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter- schrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 19, November 15866,

(L. S) (gez) Wilbelm. (gegengez.) Graf zur Lippe.

bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Frankfurt a. M., den 23. November 1866.

Der Königliche Civil -Kommissarius: Landrath von Madai.

Bekanntmachung.

Nachstehende Allerhöchste Verordnung, betreffend die Be-

s des Ober-Tribunals zum aa enes für die Straf- t

achen aus

dem Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frankfurt:

Wir Withelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen für das Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frank- furt, was folgt:

1. Die Artikel 13, 341 bis 346 und Artikel 364 des Frank-

IT,

furter Geseßes Über das Verfahren in Strafsachen vom 16. September 1856 sind. aufgehoben. : An Stelle des Artikels 13 tritt die Bestimmung: Das Ober-Tribunal in Berlin bildet den Cafsationshof.

. An Stelle der Artikel 341% bis 346 treten folgende Be-

stimmungen:

Das Appellationsgericht sendet die Akten unter Benach- richtigung der Parteien an das Ober - Tribunal. Bei diesem erfolgt die Entscheidung Über - die Nichtigkeits- Beschwerde auf mündlichen Vortrag von einem aus sieben A bestehenden Senate in öffentlicher, nur durch Aushang an der Gerichtsstelle bekannt zu machender Sizung, in welcher die Staatsanwaltschaft, sowie ein etwa erschienener Vertreter des Angeklagten zu hören ist. _— Eine Ausfertigung des Urtheils des Ober - Tribunals A O Appellation®Sgerichte zur Verkündung zu über- enden.

. An Stelle des Artikels 364 tritt die Bestimmung: In solchen

Gâllen sendet die Staatsanwaltschaft auf das Ansuchen des Berurtheilten oder von Amtswegen die Akten nebst

den betreffenden Urtheilen an das Ober-Tribunal zur E, scheidung. M . Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1867 in Kra Nur für diejenigen Nichtigkeitsbeschwerdesachen, in welch die Aften gemäß Artikel 34Þ des Gesetzes vom 16. Septen, ber 1856 son vor dem 1. Januar 1867 an ein Spre Kollegium versendet worden find, fommen die Artikel 34 bis 346 des Geseßes noch zur Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrj und beigedrucktem- Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 19, Novêmber 1866. (L. S.) (gez.) Wilbelm. (gegengez.) Graf zur Lippe

bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Frankfurt a. M., den 23. November 1866. Der Königliche Civil-Komnmissarius : Landrath von Madai.

——

Verlin, 28. November. Se. Majestät der König habhy Allergnädigst geruht: Dem Seconde-Lieutenant von Bas, wiß im Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm 1y (1. Pommerschen) Nr. 2 die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuz zweiter Klasse mit Schwertern vom Hausorden Albrechts di Bären zu ertheilen.

Papi] er Mqu S f dh au nag. : Eröffnung am 1. April 1867.

Die Herren Aussteller werden vorläufig benachrichtigt, daj die Annahme der zur Ausstellung zugelassenen Gegenständ zum Transport in der Zeit vom 20. Januar bis 20. Februn 1867 erfolgen wird. Es wird damit die Bitte verbunden, dj Fertigstellung der Gegenstände so zu beschleunigen , daß di Uebergabe an die Empfangsstellen möglichst früh innerhalt jenes Zeitraumes geschehen kann.

Drängt sich, wie dies bei Gelegenheit früherer Ausstellun gen geschehen, die Ablieferung auf die letztcn Tage der Frif zusammen , so liegt die Gefahr nahe, daß der Transport red zeitig nicht mehr bewirkt werden kann und dann eine Zurü weisung der zu spät eintreffenden Gegenstände nah Maßgak des Reglements der Kaiserlich französischen Kommission eintrit

Die Stationen, auf welchen die Ausstellungs8güter zur V förderung werden übernommen werden, so wie die bei der A sendung zu befolgenden Vorschriften werden besonders bekann gemacht werden.

Berlin, den 28. November 1866.

Die Königliche Central-Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. : Moser.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. November. Se. Majestä! der König nahmen die Vorträge des Militair - Kabinets und des Generals von Podbielski, des Hofmarschalls Graf Pueckler und des Geheimen Raths Geiling entgegen , empfing die militairischen Meldungen und begaben Állerhóchst sich un 12 Uhr nah Schloß Babelsberg. Nach einem Besuch a Schloß Sanssouci kehrten Se. Majestät der König zur Taf! nach Berlin zurü. |

28. November. Se. Majestät der König nahmen di

Vorträge des Militair- und Civil-Kabinets, so wie des Staa® Ministers Grafen zu Eulenburg und desWirklichen GeheimenRath? von Olfers entgegen und ‘empfingen in besonderer Audienz del Hauptmann von Schroetter, Gouverneur der Kinder Sr. Köni lichen Hoheit des Kronprinzen und den General-Arzt von Lat enbeck. Um 54 Uhr begeben Se. Majestät der König Alle öchstsich mittelst Extrazuges nach Dessau zur Hofjagd, von die Rückkehr am Freitag Abend zu erwarten steht. Jm E folge Sr. Majestät des Königs befinden fi die Flügel - Adj tanten von Stiehle und Graf Lehndorf, der Leibarzt des Königà General-Arzt Dr. von Lauer, und der Hofrath Bork.

Die Debatte über das Haupt-Extraordinarium wurd! in der gestrigen Sizung des Abgeordnetenhauses fort E und beendigt. Der Finanz-Minister Freiherr von d

eydt, der Handels-Minister Graf Jhenpliy und der. heime Ober-Finanz-Rath Möslle ergriffen zu wiederholten Mal das Wort bei diesen Berathungen, an welchen sich eine gro) Zahl von Abgeordneten betheiligte. Bei namentlicher Abstin" mung wurde das Amendement des Abgeordneten von Bockul" Dolffs, durch welches die Sunîme von 300,000 Thlr. für u

| ist gestern von

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vorhergesechene Ausgaben zwar bewilligt, indessen die nachträg-

liche Genehmigung des Landtags für die erfolgte Verausgabung erfordert wird, mit 142 gegen 141 Stimmen angenommen.

n der heutigen Sißzung wurde die Vorberathung des |

S taciéhaushalts-Etats für das Jahr 1867 fortgeseßt. Vei dem

Etat des Finanz-Ministeriums kam die Aufbesserung der Beam- |

ten-Gehälter zur Erörterung.

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Handel8minister Graf Juen pliß und der Geh. Ober - Finanz- Rath Mölle befürworteten die Regierungsvorlage. An der leb- haften Debatte nahmen die. Abgeordneten Duncker, Twesten, Rohden, Dr. Waldeck, von Wedell, Pr. Cassel, von Vincke (Hagen) vorzugsweise Theil.

* “Der Abgeordnete Du ncker hatte ein Amendement einge-

pracht, nach welchem die von der Regierung auf den Etat zur

Verbesserung der Beamten-Gehälter gebrachte Summe von 1,034,000 Thaler in ihrer Gesammtheit für Unterbeamte ver- wendet werden soll. Dasselbe wurde bei namentlicher Abstim- mung mit 156 gegen 137 Stimmen angenommen; 9 Abge- ordnete hatten fich der Abstimmung enthalten. :

Die übrigen Positionen im Etat des Finanzministeriums wurden nach der Regierungs-Vorlage genehmigt.

Bei Berathung der Etats für das Ministerium für Han- del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gab der Ministerial - Di-

rektor Mac-Lean einen Uceberblick über diese Etats-Positionen.

Beim Schlusse des Blattes nahm der Abgeordnete Graf v. Bethusy-Huc das Wort, um sein Amendement zu befür- worten, durch welches die Staats-Regierung aufgefordert wer- den soll, dem nächsten Landtage einen Plan zur- Regulirung der Oder vorzulegen.

Laut Telegramm an das General-Post-Amt is die englische Post, aus London, den 27. d. M. früh, in Cöln heute Morgen rückständig gewesen. :

Hannover, 27. November. (N. Hann. Ztg.) Gestern war der Ausschuß der Calenberg - Grubenhagenschen Landschaft zu außerordentli®er Sihung versammelt. Für das Jahr 1867 wurde der ordentliche Landtag auf den 26. Februar angeseßt. Die ordentlichen Aus\chußsizungen werden im künftigen Jahre stattfinden: am 28. Januar, 25. März, 27. Mai, 29. Juli, 30, September und 25. November.

Die Offiziere der chemaligen hannoverschen Armee haben, wie das » Tagebl.« vernimmt, aus ihrer Mitte eine Kommission von Vertrauensmännern ernannt, welche Vorschläge machen soll, auf welche Weise dem jeßigen Zustand ihrer Lage ein Ende u machen. :

i Aus Frankfurt a. M., 25. November, berichtet der »St. A. f. W.«: Graf Zeppelin, der diplomatische Bevollmäch- tigte Württembergs bei der Bundesliquidations-Kommission, hier nach Stuttgart abgereist , von wo er nah Erledigung einiger - anderweitiger Geschäfke demnächst wieder nah Frankfurt zurückkehren wird. Die Bundes- liquidations-Kommission wird dermalen nur durchkdie gewöhn-

liden laufenden Geschäfte in Anspruch genommen. Es wird | E aon | so bleiben , bis die Subkommissio-

dies voraussichtlich auch : nen, welchen die Jnventarisirung und Abtaxirung des be- weglichen Bundes - Eigenthums in den ehemaligen fünf Bundes - Festungen obliegt, ihre Mission beendet haben werden. Im Laufe dieser und der nächsten Woche wer- den die zu Mitgliedern dieser Kommissionen designirten Stab8offiziere und technischen Beamten Oesterreichs, Preußens, Bayerns, Württembergs, des Gro herzogthums Hessen und des Großherzogthums Baden in Frankfurt eintreffen, um ihre In- structionen entgegenzunehmen und sodann nach ihrer Berpflich- tung für -die ihnen übertragene Aufgabe sich nach den respek- tiven Festungen zu verfügen.“ Bereits morgen werden hier zwei württembergische militairische Verwaltungsbeamte erwar- a! welche in die Subkommission für die Festung Ulm ein- reten. i Schleswig - Holstein. Schleswig, 26. November. (Kiel. Ztg.) Der hiesigen Regierung ist die Ausarbeitung einer Denkschrift über das Schuldenwesen Schleswig-H olsteins

aufgetragen. i fgetrage Dresden, 27. November. Der Bericht der

Sachsen. iht ersten Deputation der Jweiten Kammer auf das Königliche

Dekret vom 15. November 1866, den zwischen dem Königreiche Sachsen und Preußen abgeschlossenen Friedens8vertrag be- treffend, ist heute ausgegeben worden. I D

Am Schlusse desselben heißt es: daß sie die Ueberzeugung gewonnen habe, daß der zwischen Sachsen und Preußen abge- \hlossene Friedensvertrag mit dem zu Prag am 23. August a. c. unterzeichneten Frieden mit Oesterreich übereinstimme, und daß, da infolge der Bestimmungen in Artikel IV, und VI, des legtern der vormalige Deutsche Bund erloschen sei, Sachsen vollständig berechtigt sei, sich aller ältern Ber- flihtungen in der fraglichen Beziehung für entbunden

zu achten und seinen Beitritt zu dem Norddeutschen Bunde offen und ohne Vorbehalt zu erklären. Der sehr bedeu- tungSvolle“ Inhalt des zweiten Artikels" des Friedensvertrages stelle sich daher auch vom staatsrehtlihen Standpunkte aus als vollkommen gerechtfertigt dar. Schließlich rathet die De- putation der Kammer an, dieselbe wolle im Verein mit der Ersten e,

zu dem zwischen dem Königreiche Sachsen und Preußen un

21. Oftober 1866 Zbüehlolirnen D io UR LR

_ ständische Zustimmung erklären,

nicht minder

die Staatsregierun(

trage enthaltenen B

mächtigen , ingleichen

die Anwendung des Expropriationsgesebes auf die im Art. 13

des Friedensvertrages erwähnte Eisenbahn genehmigen , und fünftig die diesen Anträgen entsprechenden Erklärungen in Ver- folg des eingangsgedachten Königlichen Dekrets abgeben, zuvörderst aber diese Sache noch an die Erste Kammer gelangen lassen.

Bayern. München, 26. November. (Bayer. Ztg.) Die Anheftung des Militair - Denkzeichens für 1866 an die Fahnen der hiesigen Regimenter durh Se. Königliche Hoheit den Prin- zen Luitpold hat gestern Vormittag stattgefunden. Die Ver- theilung des Denkzeichens an die Mannschaften der mobilen Armce wird erfolgen, sobald die im Werk begriffene Herstellung desselben vollendet ift.

Oesterreich. Die »Wien, Ztg.« vom 27. November ent- hält nachstehende telegraphische Landtags8berichte : ;

Pesth, 26. November. Ueber das Zahlenverhältniß der Landtag§8parteien verlautet bis zur Stunde so viel, daß- im Deak-Club 126, im Club der Linken 85 eingeschrieben sind, während 16 als Unabhängige eine besondere Gruppe bilden. Diese Ziffern sind jedoch keineswegs als feststehend zu betrach- ten, da Viele sich noch nirgends eingeschrieben haben, Andere noch schwanken.

Prag, 26. November. Die Debatte Über das Armengeseß wird fortgeseßt. Jm Verlaufe der Sißung treffen zwei Meglerangee Vorlagen ein, nämlich ein Geseg über die Kundmachung der Landesgeseze und die Wiedervorlage des Geseves Über die Er- leichterung industrieller Bauten. ;

Lemberg, 26. November.

zur Ausführung der in dem Friedensver estimmungen, so weit cs dessen bedarf, er

Abgeordneter Dietl beantragt eine Vermehrung der Volksschulen, Verbesserung der Stellung der Schullehrer und die Errichtung von Abecrieminarien: Zyblikiewicz beantragt wegen Uebernahme der Staatsgüter im Lande durch den Landesfonds im Pachtwege ein Ansuchen an die Regierung zu stellen. Der Antrag Smarzewski's wegen freier Grundzerstücklung wird an eine Spezialkommission ge- wiesen. Sodann erfolgt die erste Lesung des Landesbudgets ; das Defizit ist beträchtlich gestiegen, daher ein auf 152 Percent erhöhter Landessteuerzuschlag proponirt wird. E,

Salzburg, 26. November. Abgeordneter Kalteis Üüber- giebt eine Interpellation bezü go der Aufbesserung der Gehalte der Schullehrer. Lande8chef Graf Taaffe verspricht dieselbe in einer der nächsten Sizungen zu beantworten. :

Innsbruck, 26. November. Mit, Hinblick auf die hoch- verrätherischen, die Losreißung Süd-Tyrols von Oesterreich Und Tyrol bezweckenden Bestrebungen einer gewissen Partei wird der Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten (Freiherrn Jgnaz v on Giovanelli auf nO: eines Comité zur Berathung über die geeignetsten Mittel zur Erhaltung der Einheit und Eigen- thümlichkeit des Landes angenommen.

Großbritannien und Jrland. London, 26. Novem- ber. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales nebst Gefolge wird am 1. Dezember von St. Petersburg hier ein- treffen. Derselbe wird, wie man hört, die Ehrenpräsidentenschaft des neugebildeten Comités für die Festlichkeiten bei Gelegenheit des nächsten Preisschießens in Wimbledon, wozu die belgischen Schützen eingeladen werden sollen, annehmen.

Das Großkreuz des Sterns von Jndien is dem Gouver- neur von Madras, Lord Na pier, so wie dem neu ernannten Gouverneur von Bombay, Mr. Seymour Fißgerald, ver- liehen worden. Jhren Vorgängern in diesen Stellen , Sr George Clerk und Lord Harris, so wie Sir Bartle Frere, wurde dieselbe Auszeichnung von der Königin zu Thell.

Die vorläufigen Anstalten zur Bildung der Komminton für die Neutralitätsgeseße sind .foweit beendigt, daß die Kommission binnen Kurzem 1hre Arbeiten beginnen wird. Prä- sident derselben ist Lord Cranworth und hört man als Mit- glieder Lord Houghton, Sir Roundell Palmer, früher Attorney- General, Mr. W. H. Gregory, Parlaments-Mütglied, und den Queen's counsel Mr. W. Vernon Harcourt nennen. |

*Einem Briefe des »Times«-Korrespondenten aus Dublin, 94. November entnehmen wir Folgendes: »Obschon für einen etwaigen Jnvasionsversuch der amerikanischen Freibeuter nicht die geringste Ausficht auf Erfolg vorliegt, so ist doch das Wieder-